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Document 92002E002078
WRITTEN QUESTION E-2078/02 by Jan Mulder (ELDR) to the Commission. Expenditure on medical checks for staff members exposed to radiation.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2078/02 von Jan Mulder (ELDR) an die Kommission. Ausgaben für die ärztliche Kontrolle strahlenexponierter Bediensteter.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2078/02 von Jan Mulder (ELDR) an die Kommission. Ausgaben für die ärztliche Kontrolle strahlenexponierter Bediensteter.
ABl. C 92E vom 17.4.2003, pp. 133–134
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2078/02 von Jan Mulder (ELDR) an die Kommission. Ausgaben für die ärztliche Kontrolle strahlenexponierter Bediensteter.
Amtsblatt Nr. 092 E vom 17/04/2003 S. 0133 - 0134
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2078/02 von Jan Mulder (ELDR) an die Kommission (12. Juli 2002) Betrifft: Ausgaben für die ärztliche Kontrolle strahlenexponierter Bediensteter Die Europäische Kommission veranschlagt jährlich unter Haushaltslinie A-142 rund 800 000 EUR für die ärztliche Kontrolle strahlenexponierter Bediensteter. 1. Handelt es sich hier um Bedienstete, die in der Umgebung einer Strahlungsquelle tätig sind, oder um Bedienstete, die tatsächlich Strahlung ausgesetzt sind? 2. Um wie viele Bedienstete handelt es sich? Kann die Kommission eine Aufgliederung der ausgezahlten Kosten unter dieser Haushaltslinie geben? 3. Hält die Kommission es für akzeptabel, dass ihre Mitarbeiter Strahlung ausgesetzt werden? 4. Der von der Kommission veranschlagte Betrag liegt jedes Jahr ungefähr im selben Bereich. Warum trifft die Kommission keine Maßnahmen, um die Anzahl der strahlenexponierten Bediensteten zu begrenzen? Antwort von Herrn Kinnock im Namen der Kommission (24. September 2002) 1. Bedienstete dreier Generaldirektionen der Kommission können regelmäßig Strahlungsquellen ausgesetzt sein: GD Verkehr und Energie, GD Umwelt und Gemeinsames Forschungszentrum (GFZ). Die Direktion Kerntechnische Inspektionen der GD Verkehr und Energie führt in allen zivilen Nuklearanlagen der Gemeinschaft Inspektionen gemäß Kapitel VII des Euratom-Vertrages durch. Bedienstete des Strahlenschutzreferats der GD Umwelt haben gemäß Artikel 3 des Euratom-Vertrags ebenfalls Recht auf Zugang zu Nuklearanlagen und führen Überprüfungen im Sinne von Artikel 35 des EG-Vertrags durch. Da zur Zeit nur höchst selten Überprüfungen stattfinden, werden die wenigen hierfür vorgesehenen Inspektoren bei den Strahlenschutzregelungen der Direktion Kerntechnische Inspektionen mit berücksichtigt. Die GFS wird gemäß den Forschungsrahmenprogrammen der Europäischen Atomgemeinschaft im Nuklearbereich tätig. In all diesen Fällen kann es vorkommen, dass Bedienstete der Kommission Strahlung ausgesetzt sind, indem sie sich in der Nähe von Strahlungsquellen aufhalten oder diese selbst handhaben müssen. 2. Dies betrifft rund 700 Kommissionsbedienstete (etwa 250 Nuklearinspektoren und etwa 450 GFS-Bedienstete). Die betreffenden Kosten lassen sich wie folgt aufschlüsseln: >PLATZ FÄHUR EINE TABELLE> 3. Die Kommission hat Verpflichtungen aus dem Euratom-Vertrag nachzukommen, insbesondere aus Kapitel VII und den spezifischen Euratom-Programmen zur Forschung und Technischen Entwicklung (GFS). Auf Grund des Kapitels VII beispielsweise inspizieren die Kommissionsdienststellen und speziell das Amt für Euratom-Sicherheitsüberwachung zivile Nuklearanlagen in der Gemeinschaft. Außerdem wird im Rahmen des Euratom-Forschungsprogramms daran gearbeitet, Nuklearsicherheit und Abfallentsorgung zu verbessern und neue Techniken und Methoden zur Kontrolle von spaltbarem Material zu entwickeln. Das bedeutet, dass Bedienstete der Kommission ionisierender Strahlung ausgesetzt werden können. Die Kommission wirkt aktiv auf die Durchsetzung harmonisierter Regeln und Normen für den Schutz der Gesundheit derartiger Arbeitnehmer hin (vgl. Richtlinie 96/29/Euratom(1)). Die Kommission wacht aufmerksam darüber, dass diese Normen auch auf die eigenen Bediensteten Anwendung finden, denn ihre Bediensteten verdienen es nicht weniger, dass sie den erforderlichen Schutz erhalten und entsprechende Ausgaben hierfür getätigt werden. 4. Wie viele Bedienstete bei Nuklearsicherheits-Inspektionen eingesetzt werden, hängt von dem Inspektionsbedarf ab, den die Kommission gemäß Kapitel VII des Euratom-Vertrags festlegt. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Strahlenschutzmaßnahmen für das Betreten der inspizierten Nuklearanlagen und das Arbeiten darin gesetzlich vorgeschrieben sind. Die GFS konzentriert ihre Arbeit in diesem Bereich auf Sicherheitsüberwachung, Nuklearsicherheit und Abfallentsorgung, bei gleichzeitiger leichter Verringerung des Personals. Für die Stilllegung von Nuklearanlagen hingegen ist immer mehr Personal erforderlich. Daher ändert sich die Gesamtzahl der in beiden Bereichen tätigen GFS-Mitarbeiter gegenwärtig nicht. (1) Richtlinie 96/29/Euratom des Rates vom 13. Mai 1996 zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen, ABl. L 159 vom 29.6.1996.