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Document 92002E001948

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1948/02 von John Cushnahan (PPE-DE) an die Kommission. Reisebeschränkung.

ABl. C 92E vom 17.4.2003, pp. 122–123 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92002E1948

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1948/02 von John Cushnahan (PPE-DE) an die Kommission. Reisebeschränkung.

Amtsblatt Nr. 092 E vom 17/04/2003 S. 0122 - 0123


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1948/02

von John Cushnahan (PPE-DE) an die Kommission

(3. Juli 2002)

Betrifft: Reisebeschränkung

Ist der Kommission bekannt, dass EU-Bürgern und Personen mit chinesischem Pass, die der Falun Gong-Bewegung angehören, aufgrund des bevorstehenden Besuchs des chinesischen Präsidenten Jiang Zemin Anfang Juni (2002) die Einreise nach Island verwehrt wurde?

Dies ist das erste Mal, dass Island gegen Mitglieder einer Bewegung oder einer internationalen Organisation ein Einreiseverbot verhängt hat.

Welche Maßnahmen wird die Kommission ergreifen, um der Verletzung europäischer und internationaler Rechtsvorschriften und der Menschenrechte Einhalt zu gebieten? Wird die Kommission ihre Ansichten der isländischen Regierung zur Kenntnis bringen?

Antwort von Herrn Vitorino im Namen der Kommission

(29. Juli 2002)

Seit März 2001 wendet Island das Übereinkommen von Schengen an, demzufolge die Binnengrenzen grundsätzlich ohne Personenkontrolle überschritten werden können.

Artikel 2 Absatz 2 des Übereinkommens zur Durchführung des Schengen-Übereinkommens sieht allerdings vor, dass die Mitgliedstaaten für einen begrenzten Zeitraum an den Binnengrenzen Grenzkontrollen wieder einführen können, wenn die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit dies erfordern. Dies erfolgt bei außergewöhnlichen Umständen als Präventivmaßnahme, um der Gefahr vorzubeugen, dass Personen die Freizügigkeit ausnutzen, um die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit eines Mitgliedstaats zu gefährden, insbesondere wenn dort eine Demonstration geplant ist.

Island hat die Kommission und die übrigen Mitgliedstaaten vor der Wiedereinführung der Grenzkontrollen unterrichtet, die in Verbindung mit dem Staatsbesuch des chinesischen Präsidenten, Herrn Jiang Zemin, während des Zeitraum vom 7. bis zum 16. Juni 2002 durchgeführt werden würden.

Es ist daran zu erinnern, dass die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung und die Wahrung der inneren Sicherheit dem Vertrag zufolge den Mitgliedstaaten obliegen. Eine Rechtsprechung des Gerichtshofs zu Maßnahmen oder Beschlüssen zur Wiedereinführung von Grenzkontrollen aus diesen Gründen gibt es nicht. Deshalb ist die Rolle der Kommission im Hinblick auf Beschlüsse zur Wiedereinführung von Grenzkontrollen beschränkt.

Im Zusammenhang mit der Beschränkung des Freizügigkeitsrechtes der europäischen Bürger verweist die Kommission den Herrn Abgeordneten auf ihre verbundene Antwort auf die schriftlichen Anfragen P-1975/02 von Frau Figueiredo und P-1987/02 von Herrn Lage(1).

Auf das Recht der Personen, ihre Meinung frei zu äußern und sich friedlich zu versammeln, wird in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in der Charta der Grundrechte der Union eingegangen. Personen müssen diese Rechte wahrnehmen können, ohne für ihre Sicherheit, die Sicherheit anderer Menschen oder ihr Eigentum fürchten zu müssen. Die Mitgliedstaaten sind bisweilen damit konfrontiert, dass Personen Missbrauch mit diesen Rechten treiben und zugelassene öffentliche Demonstrationen nutzen, um Gewalttaten auszuführen.

Die Kommission weist darauf hin, dass die Hauptverantwortung für die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung bei den Mitgliedstaaten liegt.

(1) Siehe Seite 124.

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