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Document 92002E000427

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0427/02 von Stavros Xarchakos (PPE-DE) an die Kommission. Beschränkungen der Meinungsfreiheit in der Türkei.

ABl. C 92E vom 17.4.2003, p. 10–10 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92002E0427

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0427/02 von Stavros Xarchakos (PPE-DE) an die Kommission. Beschränkungen der Meinungsfreiheit in der Türkei.

Amtsblatt Nr. 092 E vom 17/04/2003 S. 0010 - 0010


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0427/02

von Stavros Xarchakos (PPE-DE) an die Kommission

(21. Februar 2002)

Betrifft: Beschränkungen der Meinungsfreiheit in der Türkei

Internationalen Presseberichten zufolge hat das türkische Parlament beschlossen, Artikel 312 des Strafgesetzbuches zu verschärfen, so dass der Verdacht einer möglichen Störung der öffentlichen Ordnung für eine strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen ausreicht. Wie es in diesen Berichten heißt, wurde die ganze Sache ausgelöst durch Forderungen kurdischstämmiger türkischer Bürger, dass in Schulen und Universitäten die kurdische Sprache unterrichtet werden sollte, was zu fördern die Türkei vor drei Jahren zugesagt hatte.

Nach der Auslegung des türkischen Nationalen Sicherheitsrats sind die Forderungen kurdischstämmiger Bürger als zersetzende Tätigkeiten zu betrachten, da sie den Unterricht in einer Sprache betreffen, die nicht die Amtssprache ist. Zu dieser nie da gewesenen Entwicklung kommt die unglaubliche Geschichte hinzu, dass ein türkischer Verleger mit einer einjährigen Gefängnisstrafe bedroht worden ist, weil der den Fehler begangen hat, das Buch Amerikanischer Interventionismus des großen amerikanischen Denkers und Havard-Professors Noam Tomsky ins Türkische zu übersetzen. Herr Tomsky (der in seinem Buch die Türkei wegen ihrer Praktiken der ethnischen Säuberung gegenüber der türkischen Minderheit scharf kritisiert) will am 13. Februar 2002 in die Türkei reisen, um vor dem Gericht zu erscheinen, das das Urteil über seinen türkischen Herausgeber fällen wird, und sich dann nach Diyarbakir begeben, wo sehr viele kurdische Bürger leben.

Sind der Kommission diese Aktivitäten des türkischen Regimes bekannt? Wie steht sie hierzu? Ist das Verbot von Büchern und des Gebrauchs der kurdischen Sprache vereinbar mit dem Bestreben der Türkei, sich Verhaltensweisen anzueignen, wie sie einem europäischen Staat anstehen?

Antwort von Herrn Verheugen im Namen der Kommission

(27. März 2002)

Die von dem Herrn Abgeordneten angesprochenen Maßnahmen der türkischen Regierung sind der Kommission bekannt.

Sie stellt fest, dass Herr Fatih Tas von einem Gericht in Istanbul freigesprochen worden ist. Sie ist besorgt über die Reaktion der türkischen Behörden im Hinblick auf das Petitionsrecht von Studenten und dies umso mehr, als das Petitionsrecht durch eine neuerliche Änderung der türkischen Verfassung ausgeweitet wurde.

Die Union erwartet von der Türkei, dass sie jedwede Rechtsbestimmung beseitigt, die Bürgern der Türkei den Gebrauch der eigenen Muttersprache verbietet. Dies ist eine kurzfristige Priorität der Beitrittspartnerschaft mit der Türkei.

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