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Document 92002E000386

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0386/02 von Jules Maaten (ELDR) an die Kommission. Beitritt Sloweniens und Estlands zur EU.

ABl. C 92E vom 17.4.2003, pp. 7–8 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92002E0386

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0386/02 von Jules Maaten (ELDR) an die Kommission. Beitritt Sloweniens und Estlands zur EU.

Amtsblatt Nr. 092 E vom 17/04/2003 S. 0007 - 0008


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0386/02

von Jules Maaten (ELDR) an die Kommission

(20. Februar 2002)

Betrifft: Beitritt Sloweniens und Estlands zur EU

1. Stimmt es, dass Slowenien und Estland die Beitrittskriterien nahezu vollständig erfuellen und sozusagen im Wartezimmer sitzen, bis andere Länder ebenfalls die Kriterien erfuellen?

2. Gibt es noch andere Bewerberländer, auf die dies ebenfalls zutrifft?

3. Warum können diese Länder nicht vorrangig beitreten bzw. warum sind sie noch nicht beigetreten?

Antwort von Herrn Verheugen im Namen der Kommission

(25. März 2002)

1. Es gehört zu den Prinzipien des Erweiterungsprozesses, dass jedes Bewerberland nach dem Grundsatz der Differenzierung entsprechend seinen Verdiensten beurteilt wird. Der Europäische Rat von Laeken im Dezember letzten Jahres kam zu dem Schluss, dass beide Länder zu der Gruppe der 10 Länder gehören, die bereit sein könnten, Ende 2002 die Verhandlungen abzuschließen und 2004 der Union beizutreten, sofern der derzeitige Verhandlungsrhythmus beibehalten wird und die Reformen andauern. Es trifft somit nicht zu, dass Estland und Slowenien die Beitrittskriterien praktisch erfuellt haben und in einem Warteraum sitzen.

2. In ihren letzten Regelmäßigen Berichten kam die Kommission ebenfalls zu dem Schluss, dass die Beitrittsbedingungen noch von keinem der Bewerberländer vollständig erfuellt werden. Eine neue Bewertung hinsichtlich der Erfuellung aller Beitrittskriterien durch die Bewerberländer erfolgt in den nächsten Regelmäßigen Berichten, die voraussichtlich im Oktober 2002 verfügbar sind. Auf Grundlage dieser Berichte dürfte die Kommission in der Lage sein, eine Empfehlung darüber abzugeben, welche Länder beitrittsreif sind.

3. Siehe oben die Antworten auf die Fragen 1 und 2.

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