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Document 52002AE1013

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines mehrjährigen Programms für Maßnahmen im Energiebereich: Programm Intelligente Energie für Europa (2003-2006)" (KOM(2002) 162 endg./2 — 2002/0082 (COD))

ABl. C 61 vom 14.3.2003, p. 38–43 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

52002AE1013

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines mehrjährigen Programms für Maßnahmen im Energiebereich: Programm Intelligente Energie für Europa (2003-2006)" (KOM(2002) 162 endg./2 — 2002/0082 (COD))

Amtsblatt Nr. C 061 vom 14/03/2003 S. 0038 - 0043


Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines mehrjährigen Programms für Maßnahmen im Energiebereich: Programm 'Intelligente Energie für Europa' (2003-2006)"

(KOM(2002) 162 endg./2 - 2002/0082 (COD))

(2003/C 61/07)

Der Rat beschloss am 6. Mai 2002, den Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 175 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft nahm ihre Stellungnahme am 2. September 2002 an. Berichterstatter war Herr Morgan.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 393. Plenartagung am 18./19. September 2002 (Sitzung vom 18. September) mit 127 gegen 3 Stimmen bei 1 Stimmenthaltung folgende Stellungnahme.

1. Einleitung

1.1. Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein mehrjähriges Programm für Maßnahmen im Energiebereich für den Zeitraum 2003-2006 unterbreitet - das Programm "Intelligente Energie für Europa". Das Programm setzt die in dem Grünbuch über die Energieversorgungssicherheit entworfene, auf erneuerbaren Energieträgern und Energiesparmaßnahmen aufbauende Strategie um, wofür 215 Mio. EUR bereitgestellt werden.

1.2. Dieser Vorschlag bezieht sich nicht auf die gesamte Energiepolitik der EU, sondern speziell auf Maßnahmen betreffend die Energieeffizienz und die erneuerbaren Energieträger. Er hat lediglich mit dem EG-Vertrag und nicht mit dem Euratom-Vertrag zu tun und befasst sich nicht mit Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die unter das Sechste Rahmenprogramm fallen werden. Bei intelligenter Energie handelt es sich um die bessere Nutzung von Energie (Energieeffizienz) und die Förderung der Nutzung erneuerbarer Energieträger.

1.3. Das Programm zielt darauf ab, die verschiedenen gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energieträger und Verkehr zu ergänzen und ihre Umsetzung zu fördern. Dazu gehören die Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt (Richtlinie 2001/77/EG), der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen(1), der Vorschlag für eine Richtlinie über das Energieprofil von Gebäuden(2) und der Vorschlag für eine Richtlinie über die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung auf der Grundlage des Nutzwärmebedarfs im Energiebinnenmarkt(3).

1.4. Das Programm ist als das wichtigste Gemeinschaftsinstrument für die nichttechnologische Förderung im Energiebereich konzipiert, das zwar neu ist, aber auch für die Fortsetzung der Maßnahmen im Rahmen der Programme ALTENER, SAVE und SYNERGY sorgt. Es stärkt die Programmteile "Erneuerbare Energien" und "Energieeffizienz" dieser Programme und führt als dritte Komponente "Energiespezifische Aspekte des Verkehrswesens" und als vierte Komponente die "Internationale Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern zur Förderung erneuerbarer Energieträger und der Energieeffizienz" ein. Außerdem sollen durch Sensibilisierungs- und Bildungsmaßnahmen und durch die Förderung von Investitionen in neue Technologien Aktionen zur Verbreitung und Förderung bewährter Verfahrensweisen gefördert werden.

1.5. Das Programm ist in vier spezifische Bereiche untergliedert: rationelle Energieverwendung und Nachfragemanagement (SAVE), neue und erneuerbare Energien (ALTENER), energiespezifische Aspekte des Verkehrswesens (STEER) und die Förderung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz auf internationaler Ebene (COOPENER). Finanziert werden folgende Maßnahmen: Umsetzung von Strategien; Ausarbeitung von Normen; Schaffung von Strukturen sowie von Finanz- und Marktinstrumenten; Förderung von Systemen und Geräten für einen leichteren Übergang von der Demonstration zur Vermarktung; Entwicklung von Strukturen in den Bereichen Information, Bildung und Ergebnisverwertung; Monitoring und Bewertung.

1.6. Die Kommission erwägt, bestimmte Aufgaben im Zusammenhang mit der Programmverwaltung an eine Exekutivagentur zu delegieren, und in der Kommissionsvorlage werden die Aufgaben aufgelistet, die eine solche Agentur wahrnehmen könnte. Allerdings liegt derzeit noch kein entsprechender offizieller Vorschlag vor. Die Kommission beabsichtigt, unmittelbar nach dem Erlass der Verordnung des Rates mit dem Statut der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung der Gemeinschaftsprogramme beauftragt werden, einen separaten Vorschlag für eine Entscheidung zu unterbreiten.

2. Allgemeine Bemerkungen

2.1. Der Vorschlag für das "Intelligente Energie"-Programm steht im Einklang mit einer Reihe von Empfehlungen, die der Wirtschafts- und Sozialausschuss bezüglich der Förderung der Energieeffizienz, der erneuerbaren Energieträger und des Technologie- und Know-how-Transfers im Bereich der Energieeffizienz in Entwicklungsländer [vgl. Stellungnahme des Ausschusses zu dem Grünbuch "Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit"(4)] ausgesprochen hat. Das vorgeschlagene "Intelligente Energie"-Programm umfasst vier Schlüsselbereiche der Energiepolitik, in denen wirksame Maßnahmen durchgeführt werden müssen, um die Energieversorgungssicherheit vor dem aktuellen politischen Hintergrund zu gewährleisten und die Gemeinschaft in die Lage zu versetzen, ihre Zielvorgaben im Bereich Nachhaltigkeit und ihre internationalen Klimaschutzverpflichtungen zu erfuellen.

2.2. Im Gebäude- und Industriebereich liegt noch ein erhebliches Energieeffizienzpotenzial brach - die Kommission veranschlagt es auf 18 % des derzeitigen Gesamtverbrauchs(5). Der Aktionsplan der Kommission zur Verbesserung der Energieeffizienz (der die in dem vorgeschlagenen "Intelligente Energie"-Programm vorgeschlagenen Maßnahmen mit einschließt) ist darauf angelegt, zwei Drittel dieses Energieeinsparpotenzials bis 2010 zu erreichen. Dazu muss eine Verbesserung der Energieeffizienz von 1 % pro Jahr im Vergleich zu dem durchschnittlichen Wert von 0,6 % jährlich in den letzten zehn Jahren erreicht werden. Dies würde mit ca. 40 % zu den CO2-Emissionsreduktionsverpflichtungen der EU gemäß dem Kyoto-Protokoll beitragen.

2.3. Der Anteil der erneuerbaren Energieträger an der Energiebilanz beläuft sich derzeit auf 6 %, ihr Anteil an der Elektrizitätserzeugung in der EU auf 14 %. Der Ausschuss hat schon früher darauf hingewiesen, dass die erneuerbaren Energieträger einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels leisten und im Hinblick auf die Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit zur Diversifizierung der Energieträger beitragen können, insbesondere durch die Verringerung der Abhängigkeit von Energieeinfuhren (Stellungnahme zu den erneuerbaren Energieträgern aus dem Jahr 2000). Der Ausschuss hat bei dieser Gelegenheit auch nachdrücklich für eine optimale Nutzung der erneuerbaren Energieträger plädiert und Maßnahmen zur Förderung ihrer Nutzung gefordert (Stellungnahme zu den erneuerbaren Energieträgern aus dem Jahr 2000). In der Mitteilung der Kommission über "Energie für die Zukunft: erneuerbare Energieträger" - Weißbuch für eine Gemeinschaftsstrategie und einen Aktionsplan(6) wird das Leitziel aufgestellt, den Anteil der erneuerbaren Energieträger an der Energiebilanz auf 12 % und an der Stromerzeugung auf 22 % bis zum Jahr 2010 zu steigern.

2.4. Ein vorrangiger Aktionsbereich ist die Verkehrspolitik, da auf das Verkehrswesen über 30 % des Energieverbrauchs entfallen (siehe Aktionsplan zur Verbesserung der Energieeffizienz in der Europäischen Union). Langfristiges EU-Ziel ist eine Reduzierung der CO2-Emissionen pro Personenkilometer und pro Tonnenkilometer um 50 %. Als kurzfristiges Ziel werden im Hinblick auf eine gesamtwirtschaftliche Verringerung der CO2-Emissionen 5-10 % Energieeinsparungen anvisiert. Die EU hat eine freiwillige Vereinbarung mit der Automobilindustrie ausgehandelt, die durchschnittlichen CO2-Emissionen von Neuwagen bis zum Jahr 2005/2010 im Vergleich zum Stand von 1995 um ein Drittel zu senken.

2.5. In seiner Stellungnahme zu dem Grünbuch über Energieversorgungssicherheit betonte der Ausschuss die Notwendigkeit, die Anstrengungen der Entwicklungsländer im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung durch Maßnahmen der EU zu unterstützen. Entwicklungsländer haben zurzeit einen wesentlich niedrigeren Pro-Kopf-Energieverbrauch als Industrieländer, was hauptsächlich auf ihren viel niedrigeren Lebensstandard zurückzuführen ist. Zwar ist es richtig, dass Lebensstandard und Energienutzung in den Entwicklungsländern steigen sollten, doch wird die Herausforderung darin liegen, diesen Anstieg ohne wesentliche Emissionssteigerungen zu erreichen. Sie werden versucht sein, anstelle des Aufbaus langfristiger, nachhaltiger und erneuerbarer Strukturen kurzfristig billigere Energieträger zu erschließen. Die Umsetzung solcher Maßnahmen kann jedoch in der Entwicklungsphase kostengünstiger durchgeführt werden als zu einem späteren Zeitpunkt. Eine der gemeinschaftlichen Prioritäten auf dem Gebiet internationaler Verpflichtungen ist daher neben der Verstärkung der Zusammenarbeit beim Einsatz der flexiblen Mechanismen im Rahmen des Kyoto-Protokolls zu Recht die Verbreitung bewährter Verfahrensweisen in den Bereichen erneuerbare Energieträger und Energieeffizienz und insbesondere ihr Transfer in Entwicklungsländer.

2.6. In der Bewertung der vorhergehenden Programme (ALTENER und SAVE 1991-1997 und der ersten beiden Jahre des ersten Energierahmenprogramms 1998-2002) wurde die Bedeutung dieser Programme und ihr Beitrag zur Verringerung der CO2-Emissionen anerkannt, doch wurden auch Verbesserungen angemahnt. Gefordert wurde u. a. eine bessere Koordinierung und Übereinstimmung zwischen den verschiedenen Programmen sowie die Verbesserung der Projektauswahl-, -bewertungs- und -verwaltungsverfahren sowie der Verbreitung der Ergebnisse. Es wurde empfohlen, künftig ein einziges Programm aufzulegen, anstatt separate Programme für Energieeffizienz, erneuerbare Energieträger usw. durchzuführen.

3. Die Hauptschwierigkeiten

3.1. Bevor der Ausschuss den Entscheidungsvorschlag der Kommission bewertet, muss er sich die Frage beantworten, ob dieser den Herausforderungen des Klimawandels, der Notwendigkeit einer nachhaltigen Entwicklung, wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit und der Energieversorgungssicherheit gerecht wird und ob er bewirken kann, dass das Potenzial von Energieeffizienzmaßnahmen und erneuerbaren Energiequellen im Hinblick auf diese Herausforderungen innerhalb der EU und über ihre Grenzen hinaus im Industrie-, Gebäude- und Verkehrsbereich wirklich genutzt wird.

3.2. Mit dem Ziel, die Energieeffizienz bis 2010 um 1 % jährlich zu verbessern, hat die Kommission sich viel vorgenommen. Es könnte sich schon als schwierig erweisen, die jährliche Verbesserung von 0,6 % der letzten zehn Jahre aufrechtzuerhalten, geschweige denn zu steigern, da sie größtenteils auf eine Verlagerung von energieintensiven Industrietätigkeiten auf Dienstleistungstätigkeiten zurückzuführen ist. Der industrieseitige Verbrauch macht inzwischen weniger als ein Drittel des Gesamtenergieverbrauchs des Nichtverkehrssektors aus und wird weiterhin in dem Maße abnehmen, wie sich die Wirtschaftstätigkeiten weiter zum Dienstleistungssektor hin verlagern und die verbleibenden Industriezweige ihre Energieeffizienz steigern. Während der industrieseitige Energieverbrauch fällt, steigt er in den beiden inzwischen größten Sektoren (Privathaushalte und private und öffentliche Dienste) derzeit an. In diesen beiden Sektoren nimmt insbesondere der Stromverbrauch für Geräte und Anlagen zu; auch für Klimaanlagen steigt der Energieverbrauch.

3.3. Das Ziel, das die Kommission für erneuerbare Energieträger gesetzt hat, ist ehrgeizig, da sich der Anteil der erneuerbaren Energieträger an der Energieversorgung ohne weitere Maßnahmen bis 2030 auf höchstens 8 % belaufen dürfte(7). Viele erneuerbare Energieträger sind bei weitem nicht so wettbewerbsfähig wie herkömmliche Energieträger, wenn externe Kosten ausgeklammert werden, weshalb ihre Nutzung schwerlich auf das von der Kommission angestrebte Niveau ansteigen dürfte, wenn allein auf die Marktnachfrage gebaut wird.

3.4. Der Anstieg der verkehrsbedingten CO2-Emissionen zwischen 1990 und 2010 dürfte erwartungsgemäß ca. 40 % betragen. Eine Umkehr dieser Tendenz dürfte ohne weitere spezifische Maßnahmen zur Verringerung des Verkehrsaufkommens ausgesprochen schwierig sein, besonders wenn externe Kosten weiterhin unberücksichtigt bleiben.

3.5. Wie bereits erwähnt, muss die Energienachfrage in den Entwicklungsländern künftig ansteigen, und es besteht die Gefahr, dass Gelegenheiten zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energieträgern ungenutzt verstreichen, wenn nicht umgehend entsprechend gehandelt wird.

3.6. Es ist fraglich, ob die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zur Bewältigung dieser Herausforderungen ausreichen. Einerseits muss ein Gleichgewicht zwischen Regulierung und freiem Spiel der Marktkräfte gefunden werden und andererseits bedarf es in einigen Bereichen wirksamer Rechtsvorschriften. Zwar gibt es bereits eine breite Palette an Maßnahmen bzw. entsprechende Richtlinienentwürfe, doch sind die Maßnahmen nicht immer rechtsverbindlich (z. B. bei der Kennzeichnung und Normung von Haushaltsgeräten und Büroausrüstungen). Teilweise werden Leitziele (z. B. für erneuerbare Energieträger) vorgegeben, doch zumindest in einigen Mitgliedstaaten kann nicht von einer wirksamen Umsetzung dieser Leitziele ausgegangen werden.

3.7. Die Mitgliedstaaten müssen auch stärker auf das "Intelligente Energie"-Programm verpflichtet werden. Wie die Kommission feststellt (S. 25), sind die meisten Maßnahmen der Gemeinschaft, die die Energieeffizienz betreffen, für die Mitgliedstaaten nicht verbindlich. Dieses Förderprogramm kann daher einen nützlichen, aber nur begrenzten Beitrag dazu leisten, ein stärkeres Engagement auf Ebene der Mitgliedstaaten sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten müssen deshalb dazu angehalten werden, sich stärker dafür einzusetzen, durch geeignete Rechtsvorschriften und Fördermaßnahmen die Energieeffizienz und die Nutzung der erneuerbaren Energieträger zu verbessern. Tatsächlich könnte es sinnvoller sein, bestimmte Regelungen auf nationaler Ebene statt auf EU-Ebene zu treffen, weil auf diese Weise den besonderen Gegebenheiten in den einzelnen Ländern Rechnung getragen werden kann. Ausschlaggebend wird deshalb in diesem Zusammenhang die Beantwortung der Frage sein, inwieweit dieses Programm die in den Mitgliedstaaten vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten sich selbst und gemeinschaftsweit nutzbar machen kann.

3.8. Auf der Ebene der Mitgliedstaaten gibt es wirtschaftliche Möglichkeiten für die Steigerung der Energieeffizienz und die Senkung des Kohlendioxidausstoßes. Beides kann über eine gezielt ausgerichtete Besteuerung und entsprechende Fördermaßnahmen für erneuerbare Energien erreicht werden.

3.9. Nach Ansicht des Ausschusses kann das "Intelligente Energie"-Programm einen wertvollen Beitrag zur Erreichung der Ziele Energieversorgungssicherheit, nachhaltige Entwicklung und Bekämpfung des Klimawandels leisten. Damit das Programm aber das erforderliche Ausmaß an Veränderungen bewirken kann, bedarf es einiger weiterer Voraussetzungen: Erstens könnte es in einigen Fällen, je nach Lage in den jeweiligen Ländern notwendig sein, den Wandel wahlweise durch entsprechende Rechtsvorschriften und ökonomische Instrumente herbeizuführen. Zweitens hängen Fortschritte auf dem Gebiet des Verkehrs, der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energieträger allesamt von erfolgreichen Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen und einer wirksamen Umsetzung des Sechsten Rahmenprogramms ab. In diesem Zusammenhang weist der Ausschuss ausdrücklich auf seine Stellungnahme "Forschungsbedarf im Hinblick auf eine sichere und nachhaltige Energieversorgung" (CES 578/2002) hin. Schließlich wird die Rolle der vorgeschlagenen Agentur eine ausschlaggebende Bedeutung haben: Sie muss die Aufgabe und das Format haben, beispiellose Veränderungen herbeizuführen.

4. Die Programme und ihre Mittelausstattung

4.1. Der Ausschuss befürwortet den Vorschlag, die verschiedenen Aspekte der "intelligenten Energie" - Energieeffizienz, erneuerbare Energieträger, Verkehrswesen und internationale Zusammenarbeit - in einem einzigen Programm zusammenzufassen. Die Programmbewertungen führten zu dem Schluss, dass dies der Verbesserung von Wirksamkeit und Kohäsion der Anstrengungen sowie der Vermeidung von Überschneidungen und Doppelarbeit förderlich wäre. Die Vorteile eines einzigen Programms würden sich nicht nur in einer effizienteren Verwaltung niederschlagen, sondern auch in der einfacheren Nutzung programmübergreifender Möglichkeiten - wie beispielsweise Programme und Projekte, die sowohl die Energieeffizienz als auch die erneuerbaren Energieträger oder sowohl Gebäude als auch Verkehr betreffen.

4.2. Die beiden Programme SAVE und ALTENER gibt es bereits seit längerem. Doch bei STEER und COOPENER handelt es sich um völlig neue Programme. Es wäre daher hilfreich gewesen, wenn die Kommission mehr Informationen über die Ziele der beiden Programm zur Verfügung gestellt hätte. Das gilt umso mehr, als beide über eine relativ geringe Mittelausstattung verfügen und daher einer gelungenen Ausrichtung bedürfen, sollen sie Wirkung zeigen.

4.3. Der Ausschuss begrüßt die vorgeschlagene Festlegung spezifischer Aktionsbereiche, die der Zielrichtung und Wirkung des Programms zugute kommen dürften. Ansonsten bestuende die Gefahr, dass die Mittel auf zu viele Maßnahmen verteilt würden und die Verbreitung der Ergebnisse zu unübersichtlich würde. Aus der Bewertung der vorhergehenden Programme geht hervor, dass zu viele "kleine" Programme nebeneinander bestanden hatten, deren Wirkung zu begrenzt war.

4.4. Der Ausschuss ist damit einverstanden, dass die Kommission die Notwendigkeit hervorhebt, "eine grundsätzliche Änderung des Verbraucherverhaltens" zu erreichen. Hier muss der Schwerpunkt der wichtigsten Aktionsprogramme in allen Mitgliedstaaten liegen. Ebenso billigt der Ausschuss, dass die Kommission die Bedeutung von Bildung und Ausbildung anerkennt. Ferner ist es wichtig, die nachwachsende Generation im Rahmen von Lehrplänen sowie von Wettbewerben und Preisverleihungen an das Thema Energie heranzuführen.

4.5. In ihrem Vorschlag (Tabelle S. 21) nennt die Kommission die Möglichkeit, kombinierte Leitaktionen einzuleiten, die mehrere spezifische Bereiche abdecken. Der Ausschuss würde es für sinnvoll halten zu gewährleisten, dass Leitaktionen und Projekte entwickelt werden können, in denen zwei oder mehr der vier Aktionsbereiche kombiniert sind. Beispielsweise wären bessere Verknüpfungen zwischen Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Verbesserung der Energieeffizienz in den Gebäuden möglich, um ein koordiniertes Konzept für Gebäude mit niedrigen Emissionen oder Nullemissionen zu entwickeln.

4.6. Der Ausschuss würde ferner Leitaktionen auf drei weiteren Gebieten begrüßen: Erstens könnten die Energieversorgungsunternehmen dazu bewegt werden, im Rahmen einer umfassenden Energiedienstepalette sowohl erneuerbare Energieträger als auch Energieeffizienz anzubieten. Zweitens könnten Architekten und Bauunternehmern die Möglichkeiten einer Maximierung der Energieeffizienz von Neubauten nahegebracht werden. Drittens sollte die Bedeutung der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien bei der Kohlenstoffbewertung und dem Emissionshandel - soweit angebracht - stärker in den Vordergrund gerückt werden.

4.7. Der Ausschuss begrüßt die Aufstockung der Mittel für das "Intelligente Energie"-Programm gegenüber seinen Vorläuferprogrammen. Allerdings erhebt sich die Frage, ob selbst diese Aufstockung angesichts des Umfangs der Aufgabe ausreichen kann. In Anbetracht der im Rahmen der Bewertung der früheren Programme angemahnten Verbesserung der Programmverwaltung wäre jedoch eine zu umfangreiche und zu rasche Aufstockung der Mittel unklug, da die Notwendigkeit, einmal bewilligte Mittel auch auszugeben, unrationelle Vorgehensweisen begünstigen könnte. Der Ausschuss erwartet, dass angemessene Finanzkontrollen durchgeführt werden. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass bei der Erweiterung zusätzliche Mittel bereitgestellt werden müssen, und unter der Prämisse, dass die Agentur in der Lage sein wird, das Know-how und die Ressourcen der Mitgliedstaaten effizient zu nutzen, hält der Ausschuss die von der Kommission vorgeschlagene Mittelausstattung für einen sinnvollen Kompromiss.

4.8. Ein Ziel des Programms besteht darin, die Fördermaßnahmen (SAVE usw.) mit der Ausarbeitung gesetzgeberischer Maßnahmen zu verknüpfen. Dies ist begrüßenswert, doch ist nicht klar, wie dies erreicht werden soll. Eine Möglichkeit bestuende darin, bei der Festsetzung der Leitaktionen zu prüfen, inwieweit ein Zusammenhang mit spezifischen Rechtsvorschriften wie beispielsweise der vorgeschlagenen Richtlinie betreffend das Energiepotenzial von Gebäuden hergestellt werden kann.

5. Exekutivagentur

5.1. Es ist schwierig für den Ausschuss, sich eine fundierte Meinung über die Einsetzung einer Exekutivagentur zu bilden, ohne den Vorschlag für eine Entscheidung zur Schaffung einer Exekutivagentur vor Augen zu haben.

5.2. Der Ausschuss geht von folgenden Merkmalen der in dem Entscheidungsvorschlag ins Auge gefassten Exekutivagentur aus: Erstens werden ihr Arbeitsprogramm und insbesondere die ausgewählten Aktionsprogramme von einem Ausschuss bestimmt, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und in dem ein Vertreter der Kommission den Vorsitz führt. Zweitens wird die Kommission für die Verwaltung des Programms einige ihrer Mitarbeiter zu der Agentur abordnen. Drittens wird für die Aktionsprogramme Vertragspersonal zur Verfügung gestellt. Dieser Vorschlag gibt zu folgenden Bedenken Anlass: Bei wechselndem Personal geht das gewonnene Know-how verloren; außerdem dürfte der Tätigkeitsbereich der Agentur eher eng definiert werden und somit nicht dem vollen Spektrum und Umfang der Tätigkeiten der Mitgliedstaaten entsprechen.

5.3. Derzeit gibt es auf EU-Ebene keine Organisation, die die wichtige Rolle der Förderung und Verbreitung im erforderlichen Umfang wahrnimmt. Diese Aufgaben erfordern, wie aus der Bewertung der früheren Programme hervorgeht, intensivere Anstrengungen seitens der Kommission. Für die einzelnen Mitgliedstaaten stellt sich das Problem, dass die Wahrnehmung dieser Aufgabe umfassende Netzwerke erfordert, in die alle Mitgliedstaaten eingebunden sind. Wenn also eine Agentur mit dieser Aufgabe betraut würde, könnte damit der Nutzeffekt der einzelstaatlichen Tätigkeiten erheblich gesteigert werden. Auch nach der Erweiterung käme dieser Aufgabe eine hohe Bedeutung zu, da die neuen Mitgliedstaaten auf die entsprechenden Informationen besonders angewiesen sein werden.

5.4. Das Programm für intelligente Energie darf nicht auf Vorzeigeprojekte beschränkt bleiben. Erfolgreiche Vorhaben und Programme müssen eine Umsetzung mit hohem Verbreitungsgrad erfahren. Es muss zur wichtigsten Schnittstelle zwischen Sechstem Rahmenprogramm und Markt werden.

Eine wichtige Rolle bei der Durchführung, Verbreitung und Förderung des Programms für intelligente Energie sollten auch die entsprechenden Energieagenturen und -zentren auf der Ebene der Mitgliedstaaten und auf regionaler Ebene spielen. Konkret könnten solche Stellen ein Bindeglied zwischen der Kommission, der Agentur und den lokalen Einrichtungen bilden, mit dem ein kostengünstigerer und reagiblerer Fördermechanismus für kleinere Vorhaben, die von der Kommission nur schwerlich direkt gefördert werden könnten, geboten werden könnte.

5.5. Der Ausschuss erkennt an, dass die Exekutivagentur drei Vorteile bietet: Sie arbeitet haushaltsunabhängig, sie erleichtert einen "Schnellstart" und sie ermöglicht die Anwerbung der notwendigen Kompetenzen. Dabei handelt es sich jedoch um kurzfristige Palliative, die langfristigen Fragen bleiben unberücksichtigt. Die Kommission müsste nach Auffassung des Ausschusses weiterreichende Vorschläge als bisher vorlegen und sich für eine der folgenden Optionen entscheiden: entweder Errichtung einer eigenständigen traditionellen Agentur mit dem breitgefächerten Auftrag eines Multiplikators der Fähigkeiten, Qualifikationen und Ressourcen der einzelnen Länder oder Beauftragung eines Mitarbeiterstabs in der Kommission mit dieser Aufgabe, der seinerseits über die erforderlichen Mittel und Zielvorgaben verfügen müsste, weil es sich hier um einen Sektor von beträchtlicher strategischer Bedeutung handelt, der das volle Engagement der Kommission erfordert.

6. Fazit

Der Vorschlag einer Agentur wirft einige ungelöste Probleme auf. So genügt es nach Ansicht des Ausschusses zur vollen Ausschöpfung des Potenzials der intelligenten Energie nicht, über ein Exekutivinstrument für eine begrenzte Anzahl von Aktionsprogrammen zu verfügen. Außerdem kann mit dem vorgeschlagenen "Intelligente Energie"-Programm allein nicht der für die Strategie- und Nachhaltigkeitsziele der EU erforderliche tiefgreifende Wandel herbeigeführt werden; vielmehr müssen noch weitere Voraussetzungen erfuellt werden wie das Engagement der Mitgliedstaaten, wahlweise anzuwendende Rechtsvorschriften, ökonomische Instrumente und erfolgreiche Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen. Die Forderung nach einer umfassenden strategischen Energieinitiative der EU ist noch immer unbeantwortet. Dennoch heißt der Ausschuss das von der Kommission vorgeschlagene Programm gut. Es muss bis Ende 2002 bereit sein, sodass die diesbezügliche Entscheidung schnellstmöglich getroffen werden muss.

Brüssel, den 18. September 2002.

Der Präsident

des Wirtschafts- und Sozialausschusses

Göke Frerichs

(1) KOM(2001) 547 endg.

(2) KOM(2001) 226 endg.

(3) KOM(2002) 415 endg.

(4) KOM(2000) 769 endg.

(5) KOM(2002) 162 endg., S. 21.

(6) KOM(97) 599 endg.

(7) KOM(2001) 769 endg.

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