Valige katsefunktsioonid, mida soovite proovida

See dokument on väljavõte EUR-Lexi veebisaidilt.

Dokument 52001AE1322

    Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament — Aktionsplan eLearning: Gedanken zur Bildung von morgen"

    ABl. C 36 vom 8.2.2002, lk 63—71 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    52001AE1322

    Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament — Aktionsplan eLearning: Gedanken zur Bildung von morgen"

    Amtsblatt Nr. C 036 vom 08/02/2002 S. 0063 - 0071


    Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Aktionsplan eLearning: Gedanken zur Bildung von morgen"

    (2002/C 36/14)

    Die Kommission beschloss am 19. April 2001, den Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu der vorgenannten Mitteilung zu ersuchen.

    Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 5. September 2001 an. Berichterstatter war Herr Rupp, Mitberichterstatter Herr Koryfidis.

    Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 385. Plenartagung am 17. und 18. Oktober 2001 (Sitzung vom 17. Oktober) mit 85 Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme.

    1. Einleitung

    1.1. Die Initiative eLearning (elektronisches Lernen) ergänzt, vertieft und spezifiziert den den Bildungsbereich betreffenden Abschnitt der Mitteilung eEurope(1) (elektronisches Europa) der Europäischen Kommission.

    1.2. Diese Initiative wurde von der Europäischen Kommission in Form einer Mitteilung(2) im Mai 2000 verabschiedet und stellt eine wesentliche Errungenschaft für die Verwirklichung des strategischen Ziels der Europäischen Union dar, wie es am 23. und 24. März 2000 auf dem Europäischen Rat von Lissabon beschlossen wurde, "... die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen - einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen(3)".

    1.3. Die Initiative ist auch im Rahmen des Berichts der Kommission über die konkreten künftigen Ziele der Bildungssysteme(4) zu sehen.

    1.4. Die besagte Kommissionsmitteilung wird im Wege des hier in Rede stehenden Aktionsplans(5) in die Tat umgesetzt.

    1.5. Der Aktionsplan über elektronisches Lernen wird zudem in der öffentlichen Debatte über das Memorandum über lebenslanges Lernen der Kommission(6) von großer Bedeutung sein.

    2. Wesentlicher Inhalt des Kommissionsdokuments

    2.1. Der besagte Aktionsplan erstreckt sich auf den Zeitraum 2001-2004 und faßt konkrete Ziele und Aktionen für den Zeithorizont 2001-2002 in einem bildungsorientierten Rahmen zusammen. Mit Hilfe dieses Aktionsplans soll u. a. speziell die Verwirklichung der nachstehenden Ziele vorangetrieben werden:

    - Infrastruktur(7): Beschleunigter Aufbau einer hochwertigen digitalen Infrastruktur zu für die Europäische Union annehmbaren Kosten.

    - Neue Kenntnisse und neue Fertigkeiten(8): Im Rahmen der europäischen Beschäftigungsstrategie und der einzelstaatlichen Strategien für lebenslanges Lernen sollen die Anstrengungen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung auf allen Ebenen verstärkt werden, vor allem durch

    - die Förderung einer "digitalen Kultur"

    - die angemessene Ausbildung der Lehrkräfte und Ausbilder, vor allem auch im Sinne einer Unterweisung in der pädagogischen Nutzung der Technologie und einer Schulung in der Bewältigung des Wandels

    - die Weiterentwicklung der Schulen, Universitäten und Ausbildungszentren zu "lokalen polyvalenten und jedermann zugänglichen Zentren des Wissenserwerbs(9)".

    - Entwicklung fortgeschrittener und pädagogisch relevanter Bildungsinhalte: Im Rahmen der Initiative elektronisches Lernen geht es darum, angemessene Bedingungen für die Entwicklung von fortgeschrittenen und pädagogisch relevanten Bildungsinhalten, Dienstleistungen und Lernumgebungen zu schaffen, sowohl für den Markt als auch für den öffentlichen Bereich.

    - Stärkung der Zusammenarbeit und des Dialogs: Die Initiative elektronisches Lernen hebt schließlich darauf ab, Kooperation und Dialog zu verstärken und die Abstimmung der Aktionen und Initiativen auf allen Ebenen - lokal, regional, national und europäisch - und zwischen allen einschlägigen Akteuren zu verbessern.

    2.2. Der Beitrag des elektronischen Lernens zur Verwirklichung und Weiterentwicklung der Bildungsziele von eEurope besteht darin, dass Rahmenbedingungen und ein Programm zur Zusammenarbeit der entsprechenden Gemeinschaftsdienststellen und der Mitgliedstaaten festgelegt werden. Dazu will man gemeinsame Prioritäten festsetzen und gemeinsame Empfehlungen aussprechen, die Akteure im Bereich allgemeine und berufliche Bildung mobilisieren und alle Mittel der Gemeinschaft nutzen.

    2.2.1. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bei einem ersten Überblick über die bisherigen Aktivitäten im Bereich der Ziele des Aktionsplans eLearning das Bild einer starken Uneinheitlichkeit sowohl auf nationaler als auch auf gemeinschaftlicher Ebene ergibt.

    2.3. Ansatzpunkte für die Mobilisierung auf Gemeinschaftsebene. Für die Umsetzung der Initiative eLearning sind keine zusätzlichen Haushaltsgelder vorgesehen, vielmehr sollen sie aus den bereits existierenden Programmen sowie bestehenden Instrumenten und Ressourcen finanziert werden(10).

    2.4. Übergreifende Aktionen(11). Für die Initiative eLearning wurden vier Hauptaktionslinien festgelegt, die sich auf Infrastrukturen, Berufsausbildung, Dienstleistungen und multimediale Lerninhalte von hoher Qualität sowie Dialog und Zusammenarbeit auf allen Ebenen beziehen.

    3. Allgemeine Bemerkungen

    3.1. Der WSA unterstützt die Initiative eLearning der Kommission mit Nachdruck(12). Er hält sie für den zeitgemäßen und alternativen bildungspolitischen Ansatz zur Auslotung, Untersuchung und Lösung der Probleme des Digitalzeitalters. Deswegen fordert er alle Gemeinschaftsorgane, die nationalen Regierungen und die Gebietskörperschaften, die organisierte Zivilgesellschaft und das Unternehmertum auf, ihren Beitrag zur Umsetzung des konkreten Aktionsplans zu leisten.

    3.1.1. Damit das umfassende Konzept des elektronischen Lernens ein Erfolg werden kann und die ihm innewohnenden enormen Möglichkeiten zur Bereicherung der traditionellen Methoden der allgemeinen und beruflichen Bildung genutzt werden kann, muss die Kommission den Beitrag dieser Initiative zum Bildungsgeschehen stärker herausstellen. Ein Beitrag, der zumal im Bereich der schulischen Bildung nur spezifisch sein kann.

    3.1.1.1. Deswegen hält der Ausschuss auch die Bedeutung des pädagogischen und didaktischen Umfelds, innerhalb dessen sich dieses elektronische Lernen entwickelt, für sehr wichtig. Daher sollte nach Meinung des Ausschusses eine breit angelegte und ernsthafte Anstrengung unternommen werden, um diesen Rahmen im Detail präzise auszuloten und abzustecken. Des Weiteren hält es der Ausschuss für vordringlich, dass die entsprechenden europäischen Produkte, Inhalte und die geeigneten Lernmethoden für die einzelnen Bildungs- und Ausbildungsbereiche entwickelt werden.

    3.1.1.2. In diesem Zusammenhang wäre es nach Meinung des Ausschusses auch wichtig, eine öffentliche Plattform für den Dialog und die Gewährleistung der Zuverlässigkeit des neuen Instruments zu schaffen.

    3.1.1.3. Nach Ansicht des Ausschusses muss unbedingt ein kritischer Geist bei der Handhabung des neuen Instrumentariums auch seitens der Benutzer entwickelt werden. Noch wichtiger ist aus der Sicht des Ausschusses, darauf hinzuwirken, dass über die Bildung persönliche Mechanismen für die Sichtung von Information und die Prüfung der Zuverlässigkeit von Wissen entwickelt werden(13). Mechanismen, die erforderlich sind, um etwaigen Problemen, die mit der aufkommenden Informationsgesellschaft einhergehen, wirksam begegnen zu können.

    3.2. In Ziffer 1.5 der Stellungnahme des Ausschusses über eEurope(14) wird darauf hingewiesen, "dass Europa sich sehr spät der großen Herausforderung des Internet gestellt hat" und der bestehende "Rückstand eingeholt werden" muss. Der Aktionsplan eLearning sollte entsprechend den vorstehenden Sichtweisen des Ausschusses entwickelt werden und eindeutig Aussichten für die schnelle Heranführung der europäischen Bürger an die Informationsgesellschaft schaffen.

    3.3. Bei dem Übergang in das Zeitalter der Informationsgesellschaft gilt es, Ausgrenzungen jedweder Art vorzubeugen(15).

    3.3.1. Nach Meinung des Ausschusses ist die Gefahr der Ausgrenzung von Einzelmenschen, Personengruppen und gar ganzer Regionen von der Informationsgesellschaft auch im Bildungsbereich bereits gegeben.

    - Sie hat ihre Ursache darin, dass den Lehrenden und Lernenden aus irgendwelchen Gründen die Möglichkeit zur Einstellung auf und zum Zugang zu den digitalen Techniken fehlt.

    - Sie ist in der Differenzierung zwischen Kindern begründet, denen zu Hause ein eLearning zur Verfügung steht, und solchen, bei denen dies nicht der Fall ist.

    - Sie ist auf rein technologische Gründe zurückzuführen, d. h. auf die Möglichkeit, mit den technologischen Änderungen und dem Tempo, mit dem sich diese vollziehen, Schritt zu halten.

    - Sie ist schließlich der Faktor, der den Menschen mit besonderen Bedürfnissen den Zugang zum Wissen und zu den modernen Formen der Bildung zusätzlich erschwert.

    3.3.1.1. In der genannten Stellungnahme wird unter anderem "die unentgeltliche Ausstattung der Bildungsstätten sämtlicher Bildungsstufen mit elektronischer Infrastruktur (PC-Systeme mit freiem Internet-Zugang)(16)" vorgeschlagen. Dieser Vorschlag sollte in dieser oder abgewandelter Form (mit entsprechend starker Unterstützung seitens der Verwaltungen) baldmöglichst in die Tat umgesetzt werden. Und zwar nicht nur zur Lösung des Problems der Vertrautmachung der Lehrenden mit den IKT, sondern auch mit Blick auf eine stärkere Nutzung des Internet durch eine soziale Gruppe, von der eindeutig eine unmittelbare Katalysatorwirkung ausgeht.

    3.3.1.2. Europa hat die Pflicht, den Ursachen für den ungleichen Zugang seiner Bürger (Jugendlichen, Erwachsenen und älteren Menschen) zu den IKT nachzugehen und abzuhelfen. Diesbezüglich werden die Zielsetzungen des Lissabonner Gipfels betreffend die computermäßige Ausstattung und die Schulen zweifelsohne sehr hilfreich sein. Was mittelfristig erforderlich ist, ist ein anderes soziales und wirtschaftliches Verständnis der Elektronikinfrastruktur als Lerninstrument. Ein umfassendes Konzept, das etwa dem Ansatz vergleichbar ist, wie er etwa für Schulbücher oder öffentliche Bibliotheken verwendet wird. Dringlich ist außerdem, dass vornehmlich vor allem etwas für diejenigen Jugendlichen getan wird, die bei sich zu Hause keine Zugangsmöglichkeit zu den IKT haben. Hierfür sind große, aber durchaus machbare Anpassungen bezüglich der Funktionsweise und der personellen Ausstattung der Schulen erforderlich. Das Angehen dieser Probleme im Rahmen universeller Dienste ist eine Lösung, die vom Ausschuss befürwortet wird.

    3.3.1.2.1. Eine andere Idee, von der Potential für weitere soziale Maßnahmen ausgehen kann, ist die Förderung des Exzellenzbegriffs und dessen Anpassung an die Erfordernisse des Digitalzeitalters. Der Ausschuss schlägt vor, den Exzellenzbegriff zu fördern und dergestalt zu überarbeiten, dass die entsprechenden Mittel, die von den Verwaltungen der verschiedenen Ebenen aber auch aus anderen Quellen für die Auszeichnung von Schülern bereitgestellt werden, künftig für deren Informatik-Ausrüstung verwendet werden. Diesbezüglich kann die Europäische Union als treibende Kraft fungieren.

    3.3.1.3. Und schließlich ist der Ausschuss der Ansicht, dass Europa noch mehr Anstrengungen unternehmen muss, um zu möglichst zuverlässigen, schnellen und kostengünstigen elektronischen Informations- und Kommunikationsmitteln zu gelangen.

    3.3.2. Ein anderes schwerwiegendes Problem im Zusammenhang mit dem elektronischen Lernen, das Jugendliche wie Erwachsene betrifft, sind die neuen Fertigkeiten. Das Phänomen des Qualifikationsmangels muss entschieden angegangen werden, um damit letztlich auch die Mobilität aller Arbeitnehmer und damit ihre Produktivität in den Unternehmen und ganz allgemein für die Wirtschaft im Sinne der Beschäftigungsstrategie fördern zu können. Die konsequente Ausbildung in den IKT wird zweifelsohne mit sehr positiven Auswirkungen auf die Beschäftigungsstrategie einhergehen, sofern alle Beschäftigten und die Arbeitsuchenden gezielt weitergebildet werden.

    3.3.2.1. In diesem Zusammenhang kann auch das Konzept des lebenslangen Lernens(17) eine wichtige Rolle spielen.

    3.4. Der Ausschuss sieht insbesondere die Gefahr des Entstehens einer "digitalen Kluft" zwischen den Generationen (generation-gap). Er bekräftigt noch einmal seine Auffassung, dass die Leichtigkeit der Erschließung der Digitaltechnik "in der Regel umgekehrt proportional zum Alter der betreffenden Person" ist und "deswegen ... in der Praxis die einzelnen Altersstufen unterschiedlich große Anstrengungen unternehmen (müssen), um sich mit der Digitaltechnik vertraut zu machen(18)".

    3.4.1. Vor diesem Hintergrund und angesichts der demographischen Entwicklungen in Europa erscheint es wirklich sinnvoll, dem Verhältnis der Erwachsenengeneration zu der Initiative eLearning besonderes Augenmerk zu widmen(19). Dies bedeutet u. a., dass im Rahmen des lebenslangen Lernens die Erwachsenen mit oder ohne Beschäftigung die Nutzeffekte des Aktionsplans eLearning kennen und sich vor Augen halten können müssen.

    3.4.1.1. Aber auch die älteren Menschen, die nicht mehr im Erwerbsleben stehen, sind im Interesse ihres eigenen Zurechtfindens und ihrer aktiven Teilhabe am Digitalzeitalter gehalten, die erforderlichen Fähigkeiten für den Zugang zu den IKT zu erwerben.

    3.5. Der WSA ist erfreut, dass die Telekommunikationskosten für die Unionsbürger und die Unternehmen in den letzten Jahren bereits deutlich gesenkt werden konnten. Für die aus der eLearning-Initiative hervorgehenden Ziele ist es jedoch erforderlich, wenn auch nicht in allen Mitgliedstaaten in gleichem Maße und etwa im Vergleich mit den USA nicht stark genug, diese Kosten und jedwede mit dem Zugang zum Internet zusammenhängenden Kosten weiter zu senken.

    3.6. Da das zentrale Ziel nach wie vor darin besteht, dass alle Bürger der Europäischen Union die modernen Bildungs- und Informationsmöglichkeiten umfassend nutzen können, wird in Zukunft jeder Bürger eine Zugangsmöglichkeit zum Internet haben müssen (inkl. personalisierter E-Mail-Adresse). Dies bedeutet, dass um eine größtmögliche Anzahl von Bürgern mit Internetanschluss versorgen zu können, die Hochgeschwindigkeitskommunikationsnetze weiter ausgebaut und die bestehenden Technologien (v. a. Digitalfernsehen, Digitalradio, Satellitentechnik, ADSL) verbessert werden müssen. Außerdem sollte schnellstmöglich das neue Internetprotokoll Ipv6 eingeführt werden.

    3.6.1. Die vorstehenden Anregungen sind auch im Zusammenhang mit dem Produktionsumfeld dieser Technologien zu sehen. Der Ausschuss hält es für wichtig, den Wettbewerbsrahmen bei der Produktion und Verbreitung der neuen Technologien und der daraus resultierenden Erzeugnisse zu stärken. Er ist denn auch ein entschiedener Gegner jedweder Monopoltendenz in diesem Bereich.

    3.7. Dem Ausschuss sind vor allem die zentralen Ziele der Bildung, die Aufgabe der Lehrkräfte und deren Rolle in dem neuen pädagogischen Beziehungsfeld, das die moderne digitale Umgebung zwischen Lehrer und Schüler hervorbringt, ein besonderes Anliegen.

    3.7.1. Der Informationsbericht über die europäische Dimension der Bildung unterstreicht "die unersetzliche Rolle der Familie und des Lehrers bei der Erziehung der Jugendlichen und zugleich die Änderung des Beziehungsfeldes Lehrer/Wissen. Ein Wandel, der das Bild des Lehrers als Born und Besitzer konkreten und begrenzten Wissens verwandelt in eine Sichtweise des Lehrers als vermittelndem menschlichem Element - als Koordinator und Bediener der Mechanismen für den Zugang zum gesamten weltweiten Wissen und dessen Erschließung. Daneben auch eine Veränderung, die dem Lehrer eine zentrale Rolle zuweist in dem gemeinsamen Bemühen um wissenschaftliche, technische, soziale und wirtschaftliche Weiterentwicklung. Und schließlich ein Wandel, der auch eine neue Sichtweise der Aus- und Weiterbildung, der Auswahl und der Bezahlung der Lehrkräfte erfordert".

    3.7.1.1. Insbesondere was die Bezahlung der Lehrkräfte anbelangt, sieht der Ausschuss Handlungsbedarf und macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam,

    - dass in einigen Mitgliedstaaten das Einkommen von Lehrkräften ein Drittel dessen beträgt, was Arbeitnehmer mit vergleichbaren Qualifikationen in anderen Produktionsbereichen verdienen;

    - dass aus diesem Grund viele Lehrkräfte - und vielfach die besten unter Ihnen - den Bildungsbereich verlassen;

    - dass die Bildungssysteme keinen Zustrom an jungen und talentierten Lehrkräften erfahren mit den entsprechenden Folgewirkungen für die Modernisierung und der Einstellung des Bildungswesens auf die Erfordernisse des Digitalzeitalters.

    3.7.2. Was die angesprochene Rolle der Lehrkräfte angeht, bekräftigt der Ausschuss noch einmal, wie wichtig es ist "dass die Bildung auch weiterhin von den weltweiten humanistischen Werten geprägt ist. Deswegen sollte jedwede gewählte Option für die Konzeption des Bildungswesens mit diesen Werten im Einklang stehen(20)" - eine Kompatibilität, die wegen der Art der Problematik vor allem von den Lehrkräften geprüft und gewährleistet werden muss, aber auch eine Kompatibilität, die im Lichte der heutigen zentralen Anliegen der Europäischen Union, wie etwa der nachhaltigen Entwicklung, überdacht werden muss.

    Deswegen hält der Ausschuss die gegenüber dem in Lissabon abgesteckten Zeitplans bereits eingetretene Verzögerung bei der Weiterbildung der Lehrkräfte für den Umgang mit den modernen Technologien für unvertretbar und gefährlich. Von einem systematischen elektronischen Lernen kann ohne Lehrkräfte, die mit den IKT und deren zeitgemäßen Rolle vertraut sind, keine Rede sein. Deswegen möchte der Ausschuss die Mitgliedstaaten, aber auch die Beitrittsstaaten auffordern, ihre diesbezüglichen Anstrengungen zu intensivieren. Des Weiteren möchte er die Kommission dazu aufrufen, entsprechend den Schlussfolgerungen des Europäischen Gipfels von Stockholm am 23. und 24. März 2001 und zumal der darin zum Ausdruck gebrachten Sichtweise, dass IT- und digitale Kenntnisse, "zu den wichtigsten Prioritäten" der Union gehören, sowie auch bei der Betrachtung von ethischen Aspekten im Zusammenhang mit dem Einsatz des elektronischen Lernens im Bildungsbereich diesem Problem und seiner Größenordnung nachzugehen. Wenn ein solches Unterfangen seitens der Kommission mit der Verbreitung der in diesem Bereich bewährten Praktiken verknüpft wird, dann wird dies sicherlich den einschlägigen Maßnahmen der Mitgliedstaaten neue Impulse verleihen.

    3.8. Die vorstehenden Bemerkungen und Feststellungen des Ausschusses bringen eine starke Besorgnis zum Ausdruck - und zwar die bange Frage der organisierten Zivilgesellschaft, ob die Bildungssysteme der Mitgliedstaaten schlussendlich so umgestaltet werden, dass sie den modernen Bedürfnissen und Herausforderungen genügen.

    3.8.1. Das Digitalzeitalter ist bereits angebrochen. Das gleiche gilt für die Veränderungen, die die neue Epoche für den Lernprozess mit sich gebracht hat. Die Veränderungen bezüglich der Art und Weise und der Möglichkeit des Zugangs zu Information und zum Wissen (mit den bereits angesprochenen Ausgrenzungsgefahren), die Veränderung der Raumbezogenheit des Lernens (Telekonferenzen, Fernunterricht usw.) sowie auch der Wandel des Verhältnisses zwischen Schüler und Lehrer, sind zweifelsohne Entwicklungen, die nicht erst für die Bildung von morgen eine Rolle spielen, sondern im Gegenteil ganz eindeutig bereits für die Bildung von heute relevant sind.

    3.8.2. Der Ausschuss schlägt der Kommission vor, die in der letzten Zeit von der organisierten Zivilgesellschaft auf europäischer Ebene vorgetragenen Standpunkte bezüglich des elektronischen und des lebenslangen Lernens in die Praxis umzusetzen. Konkret sollten unter anderem folgende Ansätze verfolgt bzw. noch stärker zum Tragen gebracht werden:

    - die Förderung der Entwicklung des Konzepts des lebenslangen Lernens(21)

    - den Vorschlag der Einbeziehung des elektronischen Lernens (sowie auch des lebenslangen Lernens) in den europäischen Raum des Lernens und der Bildung(22)

    - die Förderung der Mehrsprachigkeit und der Präsenz europäischer digitaler Inhalte in den weltweiten Netzen(23)

    - die Unterstützung der Entwicklung von Politiken zur Begegnung der Ausgrenzung sowie von Politiken betreffend Personen mit besonderen Bedürfnissen(24).

    4. Besondere Bemerkungen

    4.1. Der Plan zur Ausrüstung der Schulen und der sonstigen Bildungsstätten mit Computern und schnellen Internetzugängen in der vorliegenden Form wird vom WSA uneingeschränkt unterstützt. Der Ausschuss macht jedoch nachdrücklich auf die diesbezüglichen Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten aufmerksam und fordert die Kommission auf, dass gesamte Spektrum ihrer Möglichkeiten eines regulierenden Eingreifens in diesem Bereich auszuschöpfen.

    4.2. Der Ausschuss fordert zum einen das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission, zum anderen aber auch die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Regionalverwaltungen auf, eine Politik der Steigerung der Investitionen in Humanressourcen zu betreiben, um die volle Nutzung der Netze in Schulen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen zu ermöglichen. Diese müssen letztlich zu lokalen Mehrzweck-Lern- und Bildungszentren(25) weiterentwickelt werden. Das heißt zu Zentren, die u. a. allen Bürgern die Möglichkeit des lebenslangen Lernens garantieren.

    4.3. Vor allem in Ausbildung und Lehre muss unbedingt der bei den Lehrkräften bestehenden Unsicherheit beim Einsatz der neuer Medien entgegengewirkt und den erkannten Schwächen im Umgang mit den IKT durch eine solide IKT-Ausbildung schnellstmöglich begegnet werden.

    4.3.1. Es liegt indes auf der Hand, dass die IKT ein taugliches Lerninstrument darstellen und nicht dafür gedacht sind, die Lehrer zu ersetzen.

    4.3.2. Das Ziel besteht darin, die Unterrichtsmethodik grundlegend zu verändern und die Lerninhalte besser darzustellen. Dies bedeutet unter anderem, dass die Software auf die Bedürfnisse der einzelnen Lernenden zugeschnitten sein muss.

    4.3.3. Die Lehrpläne müssen mit Unterrichtseinheiten zur Vermittlung der technischen Fertigkeiten für den Umgang mit dem Computer einerseits und den sinnvollen Einsatz der Anwendungsprogramme für ein effizienteres Lernen ergänzt werden (Internet, Multimediasoftware usw.).

    4.4. Neben der technischen Ausbildung ist es besonders wichtig, inhaltlich beste Methoden zu erarbeiten, die beiden Seiten (Ausbildern und Auszubildenden) zugute kommen (Benchmarking, Best-Practice).

    4.4.1. In diesen Prozess sind unbedingt vor allem die Lehrenden bzw. Bildungsverbände einzubeziehen: eLearning muss sowohl die konkreten Lernbedürfnisse und individuellen Lernformen der Lernenden (Bottom-up) als auch die neuen Möglichkeiten der Strukturierung des Lernens durch Lehrer und Ausbilder (Top-Down) unter Nutzung der IKT einschließen, um pädagogisch hochwertige eLearning-Learnware zu erhalten.

    4.4.2. In diesem Zusammenhang schlägt der Ausschuss vor, das Benchmarking nicht auf die europäische Ebene zu beschränken. Vielmehr sollten auch die Erfahrungen anderer Länder (wie etwa den USA im Rahmen der geplanten OECD-Statistiken) genutzt werden.

    4.5. Die Evaluation der eingesetzten IKT-Medien wird von großer Relevanz für die zielgerichtete Entwicklung von gemeinsamen Lernplattformen und -programmen in Europa sein. Grundlegend wird zunächst die Ausarbeitung der eLearning-Indikatoren zur Beobachtung der Fortschritte bei der Nutzung der IKT sein, der durch die Europäische Kommission noch in 2001 vorgelegt werden sollte.

    4.5.1. Der Ausschuss unterstreicht die Bedeutung der Erhaltung der kulturellen Vielfalt Europas im neuen digitalen Umfeld. Er weist darauf hin, dass aufgrund der Vielfalt in Europa, die durch die Erweiterung der Union noch größer werden wird, durchaus unterschiedliche Lernmodelle geeignet sein können und diese Vielfalt zu bewahren ist. In diesem Zusammenhang kann das elektronische Lernen nutzbringend eingesetzt werden und sich zu einem neuen Rahmen interkultureller Bestrebungen und Kommunikation entwickeln.

    4.5.2. Es muss detailliert herausgearbeitet werden, in welchen konkreten Bereichen der Einsatz von eLearning-Medien am ehesten sinnvoll ist. Unterschiedliche Lernformen bzw. Lerngebiete sind mit Hilfe der medienunterstützten Ausbildung differenziert anzugehen, da für viele Formen und Gebiete diese Medien eine echte Chance des intensiveren Lernens ermöglichen(26).

    4.6. Nach Ansicht des Ausschusses ist es unbedingt notwendig, in den Schulen, Bildungseinrichtungen etc. je nach Größe IKT-Spezialisten einzusetzen, die mit einer entsprechenden pädagogischen (Zusatz-) Qualifikation ausschließlich für Einsatz der Medien, Betreuung der Netze usw. zuständig sind.

    4.7. Der WSA unterstützt die Absicht der Kommission, die Schulen und sonstigen Einrichtungen schnellstmöglich weiter zu vernetzen und den Austausch in virtuellen Diskussionsforen über geeignete Portale zu ermöglichen. Mit dem intensiven Meinungsaustausch in den Foren und der umfassenden Vernetzung wird ein leistungsfähiges Instrument bereitgestellt, das es allen am eLearning beteiligten Akteuren ermöglichen sollte, an der Diskussion teilzunehmen, Erfahrungen auszutauschen, Informationen zu sammeln und damit letztlich bestmögliche Methoden und Programme herauszuarbeiten.

    4.7.1. Dabei kann die Kommission diesen Prozess durch die Einrichtung von klar strukturierten Fachforen in den Portalen der eLearning-Website zielgerichtet beschleunigen. Die Portale müssen umfassend sein und alle Akteure einbeziehen.

    4.7.2. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass nur durch eine intensive Partnerschaft alle Lernmodelle und Lernprodukte (Learnware) einer breiten europäischen Öffentlichkeit zugänglich zu machen sind.

    4.8. Der WSA hält eine intensive Sprachenförderung für unabdingbar, damit sich die Akteure in den virtuellen Foren bzw. im virtuellen Campus auch sinnvoll verständigen können. Diesbezüglich haben das Europäische Jahr der Sprachen (2001) und die einschlägigen europäischen Programme (LEONARDO DA VINCI, LINGUA) einen wertvollen Beitrag geleistet. Letztlich muss die Lernsoftware jedoch in der Muttersprache verfügbar sein, um die IKT-Fertigkeiten effizient erlernen zu können. Dies wird mit hohen Kosten verbunden sein, zumal auf Sprachen in der Minderheit Rücksicht genommen werden muss, und unterstreicht die Bedeutung des Benchmarking.

    4.9. In dem Maße wie die Bürger die Vorteile der Nutzung des Internet erkennen und die Gewissheit seiner Glaubwürdigkeit haben, werden sie auch vom Internet Gebrauch machen, was wiederum mit einem Umdenken der Bürger im Lernen einhergehen wird. Dies bedingt allerdings Maßnahmen zur Stärkung des Vertrauens des Bürgers in das Internetsystem sowie Maßnahmen, um dem Internet größere Akzeptanz und Zugänglichkeit zu verleihen (europäische und mehrsprachige Inhalte).

    4.9.1. eLearning trägt zweifelsfrei zur Flexibilisierung von Leben, Lernen und Arbeiten in der modernen Arbeitswelt bei, da die Bürgerinnen und Bürger in den unterschiedlichen sozialen Lebens- und Arbeitssituationen individuell eingebunden werden können. Die Sozialpartner sind aufgerufen, die Voraussetzungen für eine sinnvolle Integration des eLearning am Arbeitsplatz im Rahmen von über- bzw. betrieblichen Vereinbarungen zu schaffen.

    4.10. Der WSA fordert, europaweit Grundkompetenzen festzulegen, die durch jeden EU-Bürger erlernt werden sollten und erlernt werden können (Lernen des Lernens; eigenverantwortliches Lernen, lebenslanges Lernen durch Anwendung von Lernsoftware auch außerhalb der Arbeit etc.) Die Akzeptanz des eLearning wird für die Unionsbürger sehr von der Attraktivität der angebotenen Learnware und der Lernumgebungen abhängen. Um eine positive Einstellung zu fördern, müssen zudem finanzielle Anreize geschaffen werden, z. B. in Form der steuerlichen Absetzbarkeit der lizenzierten Lernsoftware und einer niedrigen Mehrwertsteuer für Lernsoftwareprodukte.

    4.10.1. Des Weiteren empfiehlt der Ausschuss der Kommission die beschleunigte Inbetriebnahme eines einheitlichen europäischen Systems für die Zertifizierung von Qualifikationen und Fertigkeiten und die Entwicklung von Wechselmöglichkeiten zwischen der formalen und informellen allgemeinen und beruflichen Bildung.

    4.11. Der WSA fordert die Kommission auf, angesichts der Bedeutung von eLearning für die Zukunft Europas in der globalisierten Welt, die geplanten Aktionen intern durch die betreffenden eLearning Arbeitsgruppen konsequent zu steuern. Außerdem sollte die Kommission diese Maßnahmen effizient koordinieren (da sich eLearning quer durch alle Bereiche und Förderprogramme sowie durch die Generaldirektionen der Kommission erstreckt) und anhand der im Aktionsplan genannten Faktoren unbeschönigend bewerten (v. a. auch den Stand in den Mitgliedstaaten).

    4.11.1. Hierbei sollte dem Cedefop als europäische Einrichtung zur Förderung der beruflichen Bildung eine bedeutende Rolle zugeordnet werden. Auch das Institut für technologische Zukunftsforschung in Sevilla (IPTS) könnte hier eine Rolle übernehmen.

    4.12. Eine besondere Bedeutung kommt der Intensivierung der Gleichstellung der Geschlechter im Bereich der IKT zu. Die Unterrepräsentanz der Frauen in IKT-Berufen muss verringert werden, neue Chancen der beruflichen und sozialen Entwicklung von Frauen sind in diesem Bereich zu fördern. Die im Aktionsplan getroffene Feststellung, die junge Generation für diesen technisch-wissenschaftlichen Bereich zu gewinnen und hierbei insbesondere Frauen zu fördern, wird vom WSA insofern nachdrücklich befürwortet(27).

    4.13. Die Option der Einrichtung der Arbeitsgruppe Ethikfragen (Leitlinien für Inhalte und Dienstleistungen) wird vom WSA sehr positiv bewertet.

    4.13.1. In diesem Zusammenhang möchte der Ausschuss darauf hinweisen, dass ihm die Probleme im Zusammenhang mit dem Schutz von Kindern im Internet(28) (Pornographie, Glücksspiele, Gewalt) sehr am Herzen liegen.

    4.14. Der WSA hält den Schutz des geistigen Eigentums und die gerechte Entlohnung der Autorenarbeit für wesentlich, Leistungen in diesem Bereich müssen sich lohnen, um die Einsatzbereitschaft aller Beteiligter auf lange Sicht gewährleisten zu können. Die Überlegungen zur Verstärkung der offenen Software dürfen daher nicht den berechtigten Interessen der Urheber zuwiderlaufen.

    4.15. Von großer Bedeutung ist auch der Datenschutz im Zusammenhang mit eLearning. Dies betrifft vor allem Unternehmen und öffentliche Dienste. Vereinbarung für den Umgang mit eLearning müssen vor deren Einsatz unternehmens- bzw. verwaltungsintern getroffen worden sein und den Mindestanforderungen nach den Datenschutzgesetzen der einzelnen Mitgliedsstaaten genügen.

    4.16. Der WSA unterstreicht schließlich den positiven Nutzen der Zusammenarbeit des öffentlichen Sektors mit der Wirtschaft (PPP). Für die öffentlichen Dienste geht damit eine Kostenreduktion der Haushalte und die Qualitätssicherung der Dienste und Produkte durch den Wettbewerb einher, für die Wirtschaft kann dies ein Plus an sozialer Akzeptanz und ein gute Vorausbildung der zukünftigen Mitarbeiter bedeuten. Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass rechtliche Vorgaben für den Einsatz der Lernsoftware notwendig sind (z. B. betreffend unangemessene Produktwerbung in der Software oder via Bildschirm) und dass die Verantwortung für die Inhalte der zertifizierten eLearning-Software in den Händen der Regierungen bzw. Verwaltungen verbleiben muss.

    4.16.1. Der WSA fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Bestandsaufnahme der Verfahren zur Qualitätsbescheinigung zusammen mit den Mitgliedstaaten im Sinne des europäischen Verbraucherschutzes zu forcieren. Nur die für den Lernprozess tatsächlich geeigneten Produkte sollten für die Lernenden verfügbar gemacht werden.

    4.16.2. Zudem sollten Standards für die KMU, die bereits heute sehr stark auf eLearning setzen(29) gefördert werden. Die KMU werden von der Nutzung standardisierter Produkte profitieren, hingegen ist die Entwicklung von firmeneigener Software durch Unternehmen dieser Größenordnung unrentabel(30).

    4.16.3. In Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor müssen mit Hilfe geeigneter Instrumente europaweit eLearning-Standards entwickelt und umgesetzt werden, um damit standardisierte Lerninhalte und -produkte unabhängig von der benutzten Sprache allen Beteiligten zugänglich und umsetzbar zu machen. Die Europäische Kommission wird aufgefordert, ihre begonnenen Arbeiten zu forcieren, um dieses Ziel in 2002 erreichen zu können.

    4.17. Nach Ansicht des WSA muss die Zusammenarbeit mit Unternehmen intensiviert werden, um den Rückstand in der Entwicklung und dem aktuellen Angebot von Lernsoftware in Europa zu reduzieren (vor allem gegenüber den USA) sowie inhaltlich speziell für den europäischen Markt und auf die europäischen Bildungsziele zugeschnittene Produkte zu erhalten.

    4.18. In Kenntnis der mitgliedstaatlichen Kompetenz im Bildungsbereich sollte die Kommission dennoch mit besonderem Nachdruck auf die Mitgliedstaaten einwirken, eLearning innerhalb des jeweiligen Bildungssystems vorrangig zu betrachten und umzusetzen.

    4.18.1. Der WSA fordert seinerseits alle Mitgliedstaaten und Beitrittskandidaten auf, eLearning in die nationalen Bildungs- und Ausbildungssysteme zu integrieren und zügig umzusetzen.

    4.19. Die Europäische Kommission wiederum sollte alle im Rahmen der Struktur- und Bildungspolitik der EU aufgelegten Förderprogramme zum Einsatz bringen. Zentrales Ziel ist dabei, dass durch ergänzende Modellprojekte und deren Bewertung ausreichend gute Beispiele entwickelt werden, die über geeignete Plattformen allen zugänglich gemacht werden können und damit eine größtmögliche Breitenwirkung in Europa erzielt wird.

    4.20. Nach Ansicht des Ausschusses wäre es besser, wenn bei der Koordinierung und Entwicklung der für 2001-2002 geplanten Anstrengungen das Spektrum der repräsentierten Seiten breiter wäre. So hielte es der Ausschuss für zweckmäßig, wenn er zuständigkeitsmäßig in die Entwicklung u. a. der "Übergreifenden Aktionen für mehr Zusammenarbeit und Dialog" (Ziffer 3.4 des Aktionsplans) eingebunden würde.

    5. Empfehlungen

    Im Sinne einer Stärkung der Initiative eLearning der Europäische Kommission und im Interesse einer erfolgreichen Gestaltung des diesbezüglichen Aktionsplans trägt der Ausschuss folgende Empfehlungen vor:

    5.1. Es sollte klarer abgesteckt werden, welchen Beitrag diese Initiative zum Bildungsbereich leisten soll (vgl. hierzu Ziffer 3.1.1). Dies bedeutet unter anderem:

    - Konkretisierung der Rolle des elektronischen Lernens auf den verschiedenen Bildungsstufen;

    - Entwicklung von Sicherheitsmechanismen, um etwaigen Problemen im Zusammenhang mit der aufkommenden Informationsgesellschaft zu begegnen;

    - Schaffung der entsprechenden Voraussetzungen für ein zuverlässiges Funktionieren des gesamten Systems.

    5.1.1. Was spezielle die schulische Bildung angeht, weist der Ausschuss auf deren besonderen Bezug zur Digitaltechnik hin. Deswegen rät der Ausschuss auch zu besonderer Umsicht bei den diesbezüglich gewählten Optionen (vgl. hierzu Ziffer 3.1.1.1).

    5.2. Im Zuge der Abwicklung dieser Initiative sollten Mittel und Wege zur Linderung der bestehenden Ausgrenzungsgefahren untersucht werden. U. a. hebt der Ausschuss in diesem Zusammenhang folgende Vorgehensweisen hervor (Vgl. hierzu Ziffer 3.3):

    - die Schließung der bei der Aneignung der Digitalkultur und der entsprechenden Fertigkeiten seitens der Lehrkräfte bestehenden Lücken;

    - die Unterstützung von Kindern, die zu Hause keinen Computer haben, indem ihnen die entsprechenden Dienste schulischerseits angeboten werden, Anpassung und Stärkung des Exzellenzkonzepts, Senkung der Infrastrukturkosten;

    - die Entwicklung eines Mechanismus zur Verfolgung der technologischen Veränderungen und Verbreitung der entsprechenden Informationen bei den Lehrkräften und Benutzern.

    5.3. Die Lücken bei bestimmten Fertigkeiten müssen u. a. über das lebenslange Lernen geschlossen werden, um die Beschäftigungssituation verbessern zu können (vgl. hierzu Ziffer 3.3.2).

    5.4. Es sollte eine spezielle Untersuchung über den Bezug der Erwachsenen zu der Initiative elektronisches Lernen angestellt werden (vgl. hierzu Ziffer 3.4).

    5.5. Es sollten Anstrengungen zu einer weiteren Senkung der mit dem Zugang zum Internet verbundenen Kosten unternommen werden, für einen möglichst ungehinderten Zugang aller Europäer zum Internet sollten die bestehenden Technologien verbessert werden, und schließlich sollte der Monopolbildung in diesem Bereich entschieden entgegengetreten werden (vgl. hierzu Ziffer 3.5, 3.6 und 3.6.1).

    5.6. Angesichts der unersetzlichen Rolle des Lehrers bei der Erziehung der Jugendlichen sollten die Bemühungen zur Einhaltung des Zeitplans für die Weiterbildung der Lehrkräfte im Bereich der modernen Technologien verstärkt werden und außerdem sollte auch besonders darauf geachtet werden, "dass die Bildung auch weiterhin von den weltweiten humanistischen Werten geprägt wird" (vgl. hierzu Ziffer 3.7).

    5.7. Die Sichtweisen der organisierten Zivilgesellschaft bezüglich des elektronischen und des lebenslangen Lernens sollten bestmöglich in die Praxis umgesetzt werden (vgl. hierzu Ziffer 3.8).

    5.8. Das elektronische Lernen sollte in geeigneter Weise zur Erhaltung der kulturellen Vielfalt in Europa in der neuen digitalen Umgebung nutzbringend eingesetzt werden (vgl. hierzu Ziffer 4.5.1)

    5.9. Das Erlernen von Fremdsprachen, die virtuelle Mobilität, die Zusammenarbeit und der mehrsprachige Rahmen für den Zugang zu Bildungsmodellen und -produkten sollten noch stärker gefördert werden (vgl. hierzu Ziffer 4.7).

    5.10. Es sollten Aktionen zu Stärkung des Vertrauens der Bürger in das Internetsystem entwickelt werden (vgl. hierzu Ziffer 4.9).

    5.11. Der Ausschuss empfiehlt der Kommission, die Betriebsaufnahme eines einheitlichen Systems zur Zertifizierung entsprechender Qualifikationen und Fertigkeiten stärker voranzutreiben und parallel dazu Wechselmöglichkeiten zwischen der formellen und nichtformellen allgemeinen und beruflichen Bildung zu entwickeln (vgl. hierzu Ziffer 4.10.1).

    5.12. Der Ausschuss befürwortet nachdrücklich die im Aktionsplan getroffene Feststellung, dass das Interesse der Jugendlichen für diesen wissenschaftlich-technischen Bereich geweckt und insbesondere der Zugang der Frauen zu diesem Sektor gefördert werden muss (vgl. hierzu Ziffer 4.12).

    5.13. Der Ausschuss bekundet, dass ihm die Probleme im Zusammenhang mit dem Schutz von Jugendlichen im Internet besonders am Herzen liegen. Er appelliert an die Kommission, dieses Problem entschlossen anzugehen, und bekundet seine Bereitschaft in dieser Angelegenheit durch die Darlegung seiner diesbezüglichen Sichtweisen behilflich zu sein(31) (vgl. hierzu Ziffer 4.13.1).

    5.14. Der Ausschuss befürwortet die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor bei der Erforschung, Produktion, Verbreitung und dem nutzbringenden Einsatz der Produkte für elektronisches Lernen. Daneben sollte aber auch modular aufgebaute, offen zugängliche ("open source") und modifizierbare Software entwickelt werden. Dieser Ansatz entspräche den allgemeinen bildungspolitischen Zielen Europas und würde den Erfordernissen seines Marktes Genüge tun. Gleichwohl muss nach Ansicht des Ausschusses aber auch die Verwendung von Lernsoftware gesetzlich geregelt werden, und außerdem muss auch in der Zukunft die Zuständigkeit für die Inhalte der zertifizierten Lernsoftware bei den Regierungen verbleiben.

    5.15. Der Ausschuss ersucht die Mitgliedstaaten sowie die europäischen politischen Organe und dabei insbesondere die Kommission, alle ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und rechtlichen Mittel für die Entwicklung des elektronischen Lernens einzusetzen. Als effizient könnte sich beispielsweise erweisen, das Konzept des eLearning in sämtlichen Gemeinschaftspolitiken zu berücksichtigen und über diese Politiken zu propagieren. Der Ausschuss ist bereit, hierbei nach Kräften behilflich zu sein.

    Brüssel, den 17. Oktober 2001.

    Der Präsident

    des Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Göke Frerichs

    (1) KOM(2000) 330 endg. vom 14.6.2000. http://europa.eu.int/comm/information_society/eeurope/news/index_de.htm, http://ue.eu.int/el/Info/eurocouncil/index.htm Die Initiative eEurope (elektronisches Europa) wurde von der Europäischen Kommission im Dezember 1999 eingeleitet. Ziel dieser Initiative ist es, die Akzeptanz der digitalen Technologien in ganz Europa zu fördern und dafür zu sorgen, dass alle Europäer die für die Nutzung dieser Technologien erforderlichen Fähigkeiten erwerben. Die Initiative erwuchs aus dem steigenden Bewusstsein um die grundlegende Bedeutung des Einsatzes der digitalen Techniken für das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung, der eindeutigen Erkenntnis, dass eine "neue" bzw. "elektronische" Wirtschaft entsteht, deren treibende Kraft das Internet ist, und dass trotz der Führungsrolle Europas bei bestimmten Digitaltechniken, wie etwa Mobilfunk und Digitalfernsehen, sich der Gebrauch von Computern und des Internets in Europa noch immer auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau bewegt. (Ziffer 1.1, 1.3 und 1.2 des Dokuments ABl. C 123 vom 25.4.2001 - http://www.ces.eu.int/pages/avis/01_01/op_January_de.htm).

    (2) KOM(2000) 318 endg. vom 24.5.2000. Mitteilung der Kommission: "eLearning - Gedanken zur Bildung von morgen" - http://europa.eu.int/comm/education/elearning/doc_de.html

    (3) Europäischer Rat von Lissabon (23. und 24. März 2000) - Schlussfolgerungen des Vorsitzes (Punkt 5) - vgl. die betreffende Internetadresse (Fußnote 1).

    (4) KOM(2001) 59 endg. vom 31.1.2001.

    (5) KOM(2001) 172 endg. vom 28.3.2001: Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament "Aktionsplan eLearning - Gedanken zur Bildung von morgen"http://europa.eu.int/comm/education/elearning/doc_de.html

    (6) SEC(2000) 1832 vom 20.10.2000 - bis Ende 2001 muss die Debatte zu einem Aktionsplan führen.

    (7) Vgl. Punkt 1.1 des Dok. KOM(2001) 172 endg. - http://europa.eu.int/comm/education/elearning/doc_de.html

    (8) Die konkreten Einzelziele sind dem Dok. KOM(2001) 172 endg. - Ziffer 1.1 zu entnehmen.

    (9) Vgl. hierzu Ziffer 1.1 (dritter Absatz) des Dok. KOM(2001) 172 endg.

    (10) Weitere Informationen sind Ziffer 2 des Dok. KOM(2001) 172 endg. zu entnehmen. Vgl. hierzu auch den von der Kommission bereits herausgegebenen Leitfaden für die relevanten Programme und Instrumente der Gemeinschaft (SEK(2001) 526), der das Verständnis der verschiedenen Programme sowie deren Funktionsweise und Teilnahmebedingungen erleichtert.

    (11) Nähere Einzelheiten sind der Ziffer 3 des Dok. KOM(2001) 172 endg. zu entnehmen.

    (12) In (Ziffer 4.5) der Stellungsnahme des WSA über die europäische Dimension der Bildung (ABl. C 139 vom 11.5.2001) wird hierzu folgendes ausgeführt: "Der Ausschuss erachtet die Initiative eLearning als grundlegende europäische Anstrengung für die Heranführung der europäischen Bürger an das Digitalzeitalter und vor allem als Ansatz zur Förderung der Nutzung des Internet, der Vernetzung der Bildungseinrichtungen und zur Steigerung der virtuellen Mobilität. Deswegen rät er auch zu einer umgehenden Beseitigung der Hemmnisse, die der effizienten Umsetzung der Initiative im Wege stehen. Unter diesen Hindernissen spielen die Kosten und die Qualität der entsprechenden elektronischen Infrastruktur, die Telekommunikationskosten für die Netzverbindung, die digitalen Inhalte und die sprachliche Realität des Internet eine wesentliche Rolle."

    (13) ABl. C 157 vom 25.5.1998. "... In einem Umfeld grenzenloser Möglichkeiten der Verbreitung von Informationen ist es vielleicht an der Zeit nachzuprüfen, wie über die allgemeine und berufliche Bildung eine Wissenskultur geschaffen werden kann, die bei den Informationen die Spreu vom Weizen zu trennen und die Authentizität des Wissens zu erkennen vermag ..."

    (14) ABl. C 123 vom 25.4.2001 - Ziffer 1.5.

    (15) Vgl. hierzu auch Dok. ABl. C 123 vom 25.4.2001 - Ziffer 3.2.2 und 5.1.3.

    (16) Vgl. Dok. ABl. C 123 vom 25.4.2001 - Ziffer 3.4.3 - Zweiter Vorschlag.

    (17) Vgl. hierzu Dok. SEK(2000) 1832 und die derzeit ausgearbeitete Stellungnahme des Ausschusses (ABl. C 311 vom 7.11.2001).

    (18) Vgl. hierzu Ziffer 4.2.1.1 (Dritte Feststellung) des Dok. ABl. C 123 vom 25.4.2001 sowie Dok. ABl. C 117 vom 26.4.2000 (Lösungsvorschlag des WSA für die Heranführung breiter Bevölkerungsschichten an die Informationsgesellschaft).

    (19) "Der Ausschuss schlägt vor, Studien über das Ansprechen der Erwachsenen auf Anstrengungen zu ihrer Heranführung an die Informationsgesellschaft durchzuführen. Diese Studien sollten sich vor allem an die Führungskräfte des politischen, sozialen und wirtschaftlichen Lebens richten. Diese Untersuchungen verdienen besonderes Augenmerk, weil zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit die Kinder und Jugendlichen (bezüglich der Kommunikationstechnologien) 'wissensmäßig'gegenüber einem großen Teil derjenigen im Berufsalter (vor allem derjenigen in Führungspositionen) im Vorteil sind"(Erster Vorschlag, Ziffer 3.4.3 des Dok. ABl. C 123 vom 25.4.2001).

    (20) Vgl. hierzu ABl. C 139 vom 11.5.2001 (Ziffer 4.7).

    (21) Vgl. hierzu Dok. ABl. C 311 vom 7.11.2001 - Ziffer 3 - "Allgemeine Bemerkungen" (derzeit ausgearbeitete Initiativstellungnahme des WSA).

    (22) Vgl. hierzu Dok. ABl. C 139 vom 11.5.2001 (Ziffer 2.5).

    (23) Vgl. hierzu Dok. ABl. C 116 vom 20.4.2001 (Ziffer 7.3).

    (24) Vgl. hierzu Dok. ABl. C 123 vom 25.4.2001 (Ziffer 5.1.3).

    (25) Vgl. hierzu Ziffer 4.3.1.1 des Dok. ABl. C 311 vom 7.11.2001 (in Ausarbeitung befindliche Stellungnahme des WSA über lebenslanges Lernen).

    (26) Kommunikationsorientierte Lernfelder erscheinen bspw. weniger geeignet für eLearning als naturwissenschaftliche Lernbereiche. Hybride Lernmethoden sind für die Entwicklung der Lernenden sehr gut geeignet, sie ermöglichen einen flexiblen, auf die spezifischen Lernbedürfnisse und Lernrhythmen des Lernenden in den einzelnen Ländern der EU angepassten Unterricht (Wechselspiel von CBT (Computer-Base-Training), WBT (Web-Base-Training), Präsenzveranstaltungen, Online-Tests etc.).

    (27) In diesem Zusammenhang ist die Veröffentlichung "Frauen und Wissenschaft" der GD Beschäftigung sehr aufschlussreich.

    (28) Vgl. hierzu die derzeit in Ausarbeitung befindliche Stellungnahme des WSA zum Thema "Ein Programm für den Schutz von Kindern im Internet".

    (29) Vgl. hierzu Dok. (derzeit ausgearbeitete Stellungnahme des WSA zum Thema "Den KMU den Weg zum elektronischen Handel ebnen"sowie auch die Daten von Cedefop: eLearning, "What is the extent of eLearning in Europe?", Survey, Special Report for the European eLearning Summit at La Hulpe, 10.-11. May 2001 (www.trainingvillage.gr).

    (30) Anm.: Betriebswirtschaftlich amortisieren sich die Investitionen in der Regel erst ab einer Beschäftigtenzahl im Unternehmen von mehr als 2000.

    (31) Der WSA arbeitet gegenwärtig eine Initiativstellungnahme zu dieser Thematik aus.

    Üles