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Document 92001E001490

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1490/01 von Karl von Wogau (PPE-DE) an die Kommission. Gleichstellung von Schulen in anderen Mitgliedsländern bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit.

ABl. C 350E vom 11.12.2001, p. 168–169 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92001E1490

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1490/01 von Karl von Wogau (PPE-DE) an die Kommission. Gleichstellung von Schulen in anderen Mitgliedsländern bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit.

Amtsblatt Nr. 350 E vom 11/12/2001 S. 0168 - 0169


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1490/01

von Karl von Wogau (PPE-DE) an die Kommission

(18. Mai 2001)

Betrifft: Gleichstellung von Schulen in anderen Mitgliedsländern bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit

Nach § 10 Absatz 1 Nr. 9 Einkommensteuergesetz können in der Bundesrepublik Deutschland 30 von Hundert des Entgelts, das der Steuerpflichtige für ein Kind, für das er einen Kinderfreibetrag

oder Kindergeld erhält, für den Besuch einer gemäß Artikel 7 Absatz 4 des Grundgesetzes staatlich genehmigten oder nach Landesrecht erlaubten Ersatzschule als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Schulen in anderen Mitgliedsländern werden dabei nicht berücksichtigt.

Ist die Europäische Kommission der Ansicht, daß diese Regelung mit der Freizügigkeit im Bereich der Dienstleistungsfreiheit bei Schulbesuchen zu vereinbaren ist?

Antwort von Herrn Bolkestein im Namen der Kommission

(9. Juli 2001)

Die Kommission untersucht die Problematik derzeit, nachdem ihr unlängst eine Beschwerde in der gleichen Angelegenheit zugegangen ist. Falls erforderlich, wird die Kommission über die etwaige Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gemäß Artikel 226 EG-Vertrag (ex-Artikel 169) befinden.

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