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Document 92001E001464

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1464/01 von Robert Goebbels (PSE) an die Kommission. Illegale Fangtätigkeit in der Ausschließlichen Wirtschaftszone Mauretaniens.

ABl. C 350E vom 11.12.2001, p. 164–164 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92001E1464

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1464/01 von Robert Goebbels (PSE) an die Kommission. Illegale Fangtätigkeit in der Ausschließlichen Wirtschaftszone Mauretaniens.

Amtsblatt Nr. 350 E vom 11/12/2001 S. 0164 - 0164


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1464/01

von Robert Goebbels (PSE) an die Kommission

(17. Mai 2001)

Betrifft: Illegale Fangtätigkeit in der Ausschließlichen Wirtschaftszone Mauretaniens

Der Verfasser dieser Anfrage ist von einer Reise nach Mauretanien zurückgekehrt, wo er ein Gespräch mit dem Fischereiminister führen konnte. Minister Zamel beklagte sich bitter darüber, daß regelmäßig 30 bis 40 Fischereifahrzeuge in der Ausschließlichen Wirtschaftszone seines Landes illegal eine Fangtätigkeit ausübten. Diese Schiffe, überwiegend asiatischer Herkunft, bedienten sich des spanischen Hafens von Las Palmas als Ausgangsbasis, wo sie sogar Fische anlandeten, die sie illegal in mauretanischen Gewässern gefangen hatten. Diese illegal tätigen Fischer stuenden somit im unlauteren Wettbewerb mit den europäischen Fischern, die im Rahmen des geltenden Fischereiabkommens in der Ausschließlichen Wirtschaftszone Mauretaniens tätig seien.

Kann die Kommission diese mauretanischen Angaben bestätigen? Wie gedenkt sie zu reagieren, um die illegale Fischerei zu unterbinden und damit zu einem dauerhaften Schutz der Fischereiressourcen dieses Landes beizutragen?

Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission

(16. Juli 2001)

Die Kommission ist von Mauretanien über illegale Fangeinsätze asiatischer Boote in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) Mauretaniens nicht offiziell unterrichtet worden.

Im Rahmen des Fischereiabkommens zwischen der Gemeinschaft und Mauretanien wird die Kommission von der Aufbringung von Schiffen unter der Flagge eines EU-Mitgliedstaats in Kenntnis gesetzt. Nach Auffassung der Kommission funktioniert die Fischereiüberwachung in der mauretanischen AWZ recht gut. Die Kommission hat mehrfach ihren Einsatz für nachhaltige Formen der Fischerei zum Schutz der mauretanischen Fischereiressourcen unter Beweis gestellt.

Es gibt zwar im Bereich der Überwachung Vorschriften auf Gemeinschaftsebene, doch fällt deren Durchführung in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Die Tätigkeiten eines Drittlandschiffes in Gewässern außerhalb der Gerichtsbarkeit der Gemeinschaft allerdings fallen nicht unter diese Vorschriften. Außerdem ist Mauretanien in dieser Angelegenheit weder an die Gemeinschaft noch, soweit der Kommission bekannt ist, an Spanien herangetreten. Sollte dies doch geschehen, so wäre der Fall nach materiell-rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen.

Überdies sei daraufhin hingewiesen, daß sowohl die Gemeinschaft als auch Mauretanien unlängst ihre Unterstützung für die Annahme des International Plan of Action to prevent, deter and eliminate illegal, unreported and unregulated fishing (internationaler Aktionsplan zur Vorbeugung, Abschreckung und Unterbindung von illegalem, nicht gemeldetem und nicht reguliertem Fischfang) durch die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) zum Ausdruck gebracht haben. Diesem Plan zufolge sollen die Staaten eine umfassende Überwachung und wirksame Kontrollen der Fischerei vom Fischfang selbst über die Anlandestellen bis zur endgültigen Bestimmung sicherstellen.

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