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Document 92001E001439

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1439/01 von Hedwig Keppelhoff-Wiechert (PPE-DE), Jean-Louis Bourlanges (PPE-DE) und Jan Mulder (ELDR) an die Kommission. SOS-Telefondienst für den ländlichen Raum.

ABl. C 350E vom 11.12.2001, p. 155–156 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92001E1439

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1439/01 von Hedwig Keppelhoff-Wiechert (PPE-DE), Jean-Louis Bourlanges (PPE-DE) und Jan Mulder (ELDR) an die Kommission. SOS-Telefondienst für den ländlichen Raum.

Amtsblatt Nr. 350 E vom 11/12/2001 S. 0155 - 0156


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1439/01

von Hedwig Keppelhoff-Wiechert (PPE-DE), Jean-Louis Bourlanges (PPE-DE) und Jan Mulder (ELDR) an die Kommission

(17. Mai 2001)

Betrifft: SOS-Telefondienst für den ländlichen Raum

Die Folgen der gegenwärtigen Agrarkrisen im Gefolge des Ausbruchs von BSE und der Maul- und Klauenseuche in mehreren Mitgliedstaaten haben zu enormen Belastungen für die Landwirte geführt.

Die SOS-Telefondienste für den ländlichen Raum sind mit EU-Mitteln im Rahmen der Haushaltslinie B3-301 (Informationsrelais) förderungswürdig. In der Vergangenheit erwies sich dieser Telefondienst bei der Unterstützung von Menschen auf dem Land, die u.a. mit den Folgen des Ausbruchs von Seuchen fertig werden müssen, als hilfreich.

Vom Jahr 2000 an haben die Gemeinschaftsdienststellen sich ungeachtet der Tatsache, daß die Haushaltsbehörde diese Initiative ausdrücklich in den Haushalt aufgenommen hat, geweigert, die Mittelbereitstellung für diese Dienste zu veranlassen.

Beabsichtigt die Kommission mit Rücksicht auf die derzeitige Lage im Agrarsektor, dem eindeutigen Willen der Haushaltsbehörde zu entsprechen?

Antwort von Herrn Prodi im Namen der Kommission

(27. Juli 2001)

Die Linie B3-301 Informationenrelais im Kapitel B3-30 des Haushalts ist zur Finanzierung von Informationen- und Kommunikationsmaßnahmen gedacht.

Europe Direct, der kostenlose Telefondienst der Kommission, bietet nützliche Informationen und ist allen Bürgern zugänglich, so daß dort auch Landwirte Informationen von allgemeinem Interesse abrufen können.

Außerdem subventioniert die Kommission das derzeit 130 Mitglieder zählende Netz der Foren im ländlichen Raum. Diese Foren haben mit der Kommission eine Subventionsvereinbarung getroffen und sind bei Gasteinrichtungen im ländlichen Raum, beispielsweise Landwirtschaftskammern, Entwicklungsorganisationen, kommunalen Einrichtungen usw. angesiedelte Relais. Sie sind in allen Regionen Europas vertreten, stehen allen Bürgern offen und können, da ihre Mitarbeiter von der Kommission regelmäßig mit Unterlagen versorgt und geschult werden, die Landwirte über die sie interessierenden Themen informieren.

Nach Ansicht der Kommission sorgen beide Einrichtungen für hinreichende Informationen.

Von 1996 bis 1999 hatte die Kommission über die Linie B2-5122 Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Gemeinsame Agrarpolitik die sozialpolitischen Maßnahmen des Enfsos-Netzes finanziert. Ab dem Haushalt 2000 werden Informationsmaßnahmen über die Gemeinsame Agrarpolitik aus der Linie B1-382 nach der Verordnung (EG) Nr. 814/2000 des Rates vom 17. April 2000 über Informationsmaßnahmen im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik(1) finanziert. Sozialpolitische Massnahmen fallen nicht in die Zuständigkeit der weiter oben genannten Einrichtungen und können daher nicht aus der Linie B3-301 finanziert werden, da es sich dabei nicht um Informations- oder Kommunikationsmaßnahmen handelt.

Diesen Sachverhalt haben die für Landwirtschaft und Haushalt zuständigen Mitglieder der Kommission dem Herrn Abgeordneten Mulder bereits mit Schreiben vom 27. Juli 2000 und 19. Oktober 2000 erläutert. In diesen Schreiben ist nahegelegt worden, die Finanzierung derartiger Maßnahmen aus den von den Gebietskörperschaften verwalteten Programmen für die Entwicklung des ländlichen Raums oder aus der Gemeinschaftsinitiative Leader zu prüfen.

Das für den Haushalt zuständige Mitglied der Kommission hatte Herrn Wynn, den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2001 mit Schreiben vom 1. Dezember 2000 darauf hingewiesen, daß derartige Massnahmen nicht aus der Linie B3-301 finanziert werden können.

(1) ABl. L 100 vom 20.4.2000.

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