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Document 92001E000801

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0801/01 von Klaus-Heiner Lehne (PPE-DE) an die Kommission. BSE-Kontrollen und Import argentinischen Rindfleischs.

ABl. C 350E vom 11.12.2001, p. 38–39 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92001E0801

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0801/01 von Klaus-Heiner Lehne (PPE-DE) an die Kommission. BSE-Kontrollen und Import argentinischen Rindfleischs.

Amtsblatt Nr. 350 E vom 11/12/2001 S. 0038 - 0039


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0801/01

von Klaus-Heiner Lehne (PPE-DE) an die Kommission

(19. März 2001)

Betrifft: BSE-Kontrollen und Import argentinischen Rindfleischs

Nach Europa werden vor dem Hintergrund der BSE-Krise zunehmende Mengen argentinischen Rindfleischs importiert.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

1. Wird dieses aus Argentinien importierte Rindfleisch vorher auf BSE getestet?

2. Dringt die Europäische Kommission gegenüber den argentinischen Behörden auf einen BSE-Test?

3. Welche Tiere werden in Argentinien überhaupt auf BSE getestet?

4. Ist es ggf. richtig, daß das aus Argentinien importierte Rindfleisch üblicherweise keinem vorherigen BSE-Test unterworfen ist?

5. Ist es richtig, daß in den zurückliegenden Jahren auch europäische Tiermehlprodukte nach Südamerika, darunter auch nach Argentinien, importiert worden sind?

6. In welche südamerikanischen Staaten sind ggf. Tiermehlprodukte exportiert worden?

Antwort von Herrn Byrne im Namen der Kommission

(21. Juni 2001)

Derzeit gibt es keine Tests für den Nachweis boviner spongiformer Enzephalopathie (BSE) im Fleisch selbst. Die Tests werden an den Tieren durchgeführt. Mit den in der Gemeinschaft verwendeten Schnelltests können an BSE erkrankte Tiere in der klinischen Phase von BSE oder kurz davor nachgewiesen werden, wenn die Tests an Hirn oder im Knochenmark nach dem Tod oder der Schlachtung der Tiere durchgeführt werden. Diese Tests sind sehr wichtig, um sicherzustellen, daß Tiere in fortgeschrittenem Inkubationsstadium von BSE nicht in die Nahrungskette gelangen. Allerdings kann mit ihrer Hilfe eine Infektion im Frühstadium eine Infektion im Frühstadium nicht erkannt werden.

Hinsichtlich der menschlichen Gesundheit bleibt das Entfernen spezifischen BSE-Risikomaterials die wichtigste Maßnahme. Die Kommission kann die Bedeutung einer wirksamen Beseitigung dieser spezifischen Risikomaterialien nicht genug betonen.

Allerdings ist das Ergebnis der geographischen Risikobewertung für Argentinien durch den Wissenschaftlichen Lenkungsausschuß, daß es höchst unwahrscheinlich sei, daß heimische Viehbestände in Argentinien mit dem BSE-Erreger infiziert worden sind. Daher wurde Argentinien von den Bestimmungen der Entscheidung 97/534/EG der Kommission vom 30. Juli 1997 über das Verbot der Verwendung von Material angesichts der Möglichkeit der Übertragung transmissibler spongiformer Enzephalopathien ausgenommen(1).

Bisher wurde von keinem Drittland, das in die Gemeinschaft exportiert, verlangt, systematische BSE-Tests als Exportvoraussetzung durchzuführen. Ob solche Tests künftig erforderlich sind, wir d im Rahmen der weiteren Harmonisierung der Importbedingungen gemäß des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften zur Verhütung und Bekämpfung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien geprüft(2). Das BSE-Risiko im Exportland, der optimale Umgang mit diesem Risiko und die internationalen Standards müssen dabei berücksichtigt werden. Nach internationalen Standards werden derzeit keine BSE-Tests als Handelsbedingung empfohlen.

Zur Durchführung von Tests kann gesagt werden, daß 1992 in Argentinien ein BSE-Überwachungssystem eingerichtet wurde, um das Vorkommen von BSE im argentinischen Viehbestand zu ermitteln. Die Tests wurden hauptsächlich bei Tieren durchgeführt, die älter als 24 Monate waren, aber auch bei Schafen, Ziegen, Rehen und Lamas. Zwischen 1992 und 1999 wurden 4 453 Proben untersucht, davon 680 von Tieren mit verdächtigen klinischen Symptomen; in bezug auf BSE waren jedoch alle Proben negativ.

Beim Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) und in der harmonisierten Nomenklatur für die Aussenhandelsstatistiken der EWG-Länder (NIMEX) wurden seit 1980 keine Exporte von verarbeitetem Tiereiweiss aus der Gemeinschaft nach Argentinien verzeichnet.

In den vergangenen 20 Jahren wurden nur sehr geringen Mengen von nicht für den menschlichen Verzehr geeigneten Mehl, Pulver und Pellets aus Fleisch oder Innereien und Grieben in die südamerikanischen Länder exportiert, deren geographisches BSE-Risiko vom Wissenschaftlichen Lenkungsausschuß bewertet wurde (Argentinien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Paraguay und Uruguay). Für das geographische BSE-Risiko können sie vernachlässigt werden.

(1) ABl. L 216 vom 8.8.1997.

(2) ABl. C 258 vom 10.9.1999.

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