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Document 92000E004007

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-4007/00 von Carles-Alfred Gasòliba i Böhm (ELDR) an die Kommission. Kanalisation in Burrina.

    ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 108–109 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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    92000E4007

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-4007/00 von Carles-Alfred Gasòliba i Böhm (ELDR) an die Kommission. Kanalisation in Burrina.

    Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0108 - 0109


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-4007/00

    von Carles-Alfred Gasòliba i Böhm (ELDR) an die Kommission

    (21. Dezember 2000)

    Betrifft: Kanalisation in Burrina

    Burrina, in der Autonomen Region Valencia, hat über 26 000 Einwohner. In der Stadt befindet sich eine Kläranlage zur Abwasseraufbereitung mit der entsprechenden Kanalisation. Die Stadt besteht aus einem Stadtkern, in dem die Mehrheit der Bewohner lebt, und den am Meer gelegenen Gebieten, in denen während des Jahres normalerweise ca. 4 000 Menschen leben. In den Sommermonaten steigt die Zahl der Bewohner dort jedoch auf 14 000 bis 15 000 an, da die Stadt in einem Fremdenverkehrsgebiet liegt.

    Der nördliche Teil des Wohngebietes liegt nur wenige Meter von der Küste entfernt. Das Wohngebiet, das hauptsächlich aus Einfamilienhäusern besteht, weist eine relativ hohe Häuserdichte auf, verfügt jedoch weder über eine Kanalisation noch über irgendeine Abwasseraufbereitungsanlage. Trotz unzähliger Ersuchen der Anwohner hat die Gemeindeverwaltung von Burriana die Bauarbeiten für die Kanalisation, die vor drei Jahren eingestellt wurden, noch nicht wieder aufgenommen. Mit Hilfe dieser Kanalisation könnten die Abwässer zur Kläranlage geleitet werden und man könnte vermeiden, daß die Abwässer direkt ins Mittelmeer geleitet werden.

    Die Richtlinie 91/271 EWG(1) des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung kommunaler Abwässer verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, sicherzustellen, daß in allen Gemeinden mit mehr als 2 000 Einwohnern Kanalisationen und Wasseraufbereitungsanlagen vorhanden sind. Eigentlich hätten Gemeinden mit mehr 10 000 Einwohnern in empfindlichen Regionen schon vor dem 31. Dezember 1998 mit Kanalisationen und Abwasseraufbereitungsanlagen ausgestattet werden müssen. Für Gemeinden mit mehr als 15 000 Einwohnern in weniger empfindlichen Gebieten läuft die Frist am 31.12.2000 aus. Die Gemeinde Burriana wird wegen der Verzögerungen beim Bau der Kanalisation für die Avenida de la Constitución nicht in der Lage sein, diese Frist einzuhalten.

    Das wird negative Folgen für die Umwelt der gesamten Küstenregion von Burriana haben. Die Verschmutzung des Meeres hat schon ein besorgniserregendes Ausmaß angenommen, da zu den Abwässern der Wohnhäuser noch die der drei Abwasserkanäle hinzukommen, in die nicht nur die Abwässer der Wohngebiete geleitet werden, sondern auch die der Bewässerungsanlagen der Zitrusplantagen sowie die Abwässer einiger kleiner Unternehmen.

    Die Verschmutzung der Küste in der Gemeinde Burriana führt zu einer erheblichen Zerstörung der Vegetation und der Meeresfauna und zu einer Verunreinigung der Strände. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Kommission angesichts dessen zu ergreifen, um die Einhaltung der Umweltvorschriften innerhalb der in der Richtlinie 91/271/EWG vorgesehenen Frist zu gewährleisten?

    (1) ABl. L 135 vom 30.5.1991, S. 40.

    Antwort von Frau Wallström im Namen der Kommission

    (28. Februar 2001)

    Wie der Herr Abgeordnete richtig anführt, verpflichtet die Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser die Mitgliedstaaten, dafür Sorge zu tragen, daß alle Gemeinden mit mehr als 2 000 Einwohnerwerten (EW-der Einwohnerwert ist eine Maßeinheit der organischen Umweltverschmutzung, die der mittleren Umweltverschmutzung einer Person pro Tag entspricht) mit einer Kanalisation ausgestattet werden. Alle Abwässer müssen einer Zweitbehandlung (durch eine biologische Stufe) unterzogen werden. Alle Gemeinden mit mehr als 15 000 EW müssen daher seit 31. Dezember 2000 mit einer Zweitbehandlungsstufe ausgestattet sein. In Gemeinden mit mehr als 10 000 EW, die Abwässer in Gewässer einleiten, die von den Mitgliedstaaten als empfindliche Gebiete betrachtet werden, muß seit 31. Dezember 1998 eine über die Zweitbehandlung hinausgehende Stufe vorhanden sein. Kleinere Gemeinden müssen bis zum 31. Dezember 2005 über eine Kanalisation verfügen.

    Die Kommission hat die Überprüfung der Lage hinsichtlich des ersten Stichtages 31. Dezember 1998 abgeschlossen und wird umgehend einen Bericht mit den Ergebnissen dieser Überprüfung und einem Lagebericht zur Kanalisation in allen großen europäischen Städten über 150 000 EW veröffentlichen.

    Die Gemeinde Borriana in der Autonomen Region Valencia in Spanien, die nach den Informationen des Herrn Abgeordneten mehr als 26 000 EW zählt, lässt ihre Abwässer in ein nicht empfindliches Gebiet einleiten. Der entsprechende Stichtag für die Errichtung einer Kanalisation für diese Abwässer war somit der 31. Dezember 2000.

    Die Kommission hat die Überprüfung der Lage in allen vom Stichtag 31. Dezember 2000 betroffenen Gemeinden eingeleitet. Die Kommission ist bereits darüber informiert, daß einige spanische Gemeinden, so auch Borriana, bis zu diesem Stichtag den Verpflichtungen aus der Richtlinie nicht nachgekommen sind. Nach Beendigung der Überprüfung wird die Kommission gegebenenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien wegen Nichteinhaltung des Stichtages 31. Dezember 2000 anstrengen.

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