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Document 92000E000641

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0641/00 von Paul Rübig (PPE-DE) an den Rat. Österreich und die EU-Erweiterung.

ABl. C 103E vom 3.4.2001, pp. 3–4 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92000E0641

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0641/00 von Paul Rübig (PPE-DE) an den Rat. Österreich und die EU-Erweiterung.

Amtsblatt Nr. 103 E vom 03/04/2001 S. 0003 - 0004


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0641/00

von Paul Rübig (PPE-DE) an den Rat

(25. Februar 2000)

Betrifft: Österreich und die EU-Erweiterung

Nach 30 Jahren sozialistischer Regierungsbeteiligung hat sich nun in Österreich eine Mitte-Rechts-Koalition gebildet, die gemeinsam von stabilen 57 % der Abgeordnetenmandate im Parlament getragen wird. Darüber hinaus haben mehr als 70 % der Bevölkerung nicht die sozialdemokratische Partei (SPÖ) gewählt.

13 Staaten in der EU haben unter Initiative und Koordination des Ratsvorsitzenden und Präsidenten der Sozialistischen Internationale gemeinsam Maßnahmen im Umgang mit Österreich beschlossen.

Gerade in dieser Phase bemühen sich andererseits 11 beitrittswillige Staaten, ihre Rechtssysteme anzupassen und die Marktwirtschaft zu entwickeln, um der EU beitreten zu können.

Ist der Rat der Meinung, daß der oben erwähnte Beschluß die Beitrittskandidaten, insbesondere die kleineren Staaten, in ihrer positiven Einschätzung der Vorteile einer EU-Mitgliedschaft und der Bewahrung ihrer nationalen Identität (wie eigentlich in Artikel 6 Absatz 3 des Vertrages über die EU garantiert) bestärken wird?

Wie beurteilt der Rat diese Vorgehensweise im Hinblick auf den Artikel 7 des Vertrages über die EU?

Sind die Mechanismen zur Feststellung einer möglichen Verletzung der EU-Grundsätze eingehalten worden?

Kann der Rat das Datum nennen, an dem die österreichische Regierung zu einer Stellungnahme aufgefordert wurde?

Antwort

(10. November 2000)

Die Maßnahmen, auf welche der Herr Abgeordnete Bezug nimmt, waren in einer Erklärung dargelegt, die der portugiesische Ministerpräsident im Namen der Regierungen von 14 Mitgliedstaaten abgegeben hat. Diese Erlärung ist für den Rat nicht bindend.

Der Rat hat zu dieser Frage nicht Stellung genommen und ist demzufolge nicht in der Lage, auf die in der Anfrage des Herrn Abgeordneten zur Sprache gebrachten Punkte einzugehen.

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