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Document 92000E002950

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-2950/00 von Elspeth Attwooll (ELDR) an die Kommission. Einhaltung der Vorschriften über öffentliche Aufträge.

ABl. C 89E vom 20.3.2001, p. 226–226 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92000E2950

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-2950/00 von Elspeth Attwooll (ELDR) an die Kommission. Einhaltung der Vorschriften über öffentliche Aufträge.

Amtsblatt Nr. 089 E vom 20/03/2001 S. 0226 - 0226


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-2950/00

von Elspeth Attwooll (ELDR) an die Kommission

(11. September 2000)

Betrifft: Einhaltung der Vorschriften über öffentliche Aufträge

Die im Mai 2000 veröffentlichten und anschließend durch Korrigenda geänderten zwei Richtlinienvorschläge über öffentliche Aufträge (KOM(2000) 275 und KOM(2000) 276) sollen eine Vereinfachung der Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge bewirken. Es gibt jedoch Anzeichen dafür, dass die derzeit geltenden einschlägigen Bestimmungen allenthalben nicht eingehalten werden. Die Kommission hat zwar eingeräumt, dass solche Probleme bestehen, sie aber in keinem der Vorschläge in vollem Umfang angesprochen.

Wie gedenkt die Kommission eine bessere Einhaltung der Vorschriften über öffentliche Aufträge zu gewährleisten? Zieht sie diesbezügliche Änderungen an den derzeit zur Prüfung vorliegenden Vorschlägen in Erwägung?

Antwort von Frederik Bolkestein im Namen der Kommission

(2. Oktober 2000)

Wie die Frau Abgeordnete in ihrer Anfrage feststellt, hat die Kommission erkannt, dass die gemeinschaftlichen Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge besser eingehalten werden müssen. Nach Auffassung der Kommission ist diese Nichtbeachtung aber weitgehend auf Unkenntnis und mangelndes Verständnis der Vorschriften zurückzuführen. Dementsprechend sieht sie in der klareren Formulierung und Vereinfachung der Bestimmungen, die bei der Erarbeitung der beiden an das Parlament und den Rat übermittelten Vorschläge(1) im Vordergrund standen, einen Weg, um möglicherweise zu einer besseren Einhaltung der Vorschriften zu gelangen.

Hierfür gibt es mehrere Gründe. Zum einen werden die Vorschriften für die Auftraggeber leichter verständlich sein, zum anderen wird die Kommission sich verstärkt auf die Durchsetzung klarer Regeln konzentrieren können. Ein weiterer Pluspunkt ist, dass die betroffenen Kreise, die Teilnehmer und potenziellen Teilnehmer an einzelnen Vergabeverfahren, in der Lage sein werden, ihre Rechte auf nationaler oder Gemeinschaftsebene verstärkt wahrzunehmen.

(1) KOM(2000) 275 endg KOM(2000) 276 endg.

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