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Document 91997E001651(01)

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 1651/97 von Hiltrud BREYER an die Kommission. Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 258/97 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten (ERGAENZENDE ANTWORT)

ABl. C 60 vom 25.2.1998, p. 35 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91997E1651(01)

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 1651/97 von Hiltrud BREYER an die Kommission. Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 258/97 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten (ERGAENZENDE ANTWORT)

Amtsblatt Nr. C 060 vom 25/02/1998 S. 0035


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-1651/97 von Hiltrud Breyer (V) an die Kommission (5. Mai 1997)

Betrifft: Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 258/97 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten

Die Verordnung (EG) Nr. 258/97 ((ABl. L 43 vom 14.2.1997, S. 1. )) über neuartige Lebensmittel tritt am 15. Mai 1997 in Kraft; vorher muß in allen Mitgliedstaaten Klarheit über die Auslegung dieser Richtlinie bestehen. Viele Fragen zur Durchführung der Richtlinie sind bisher nicht gelöst, und die Kommission hat keine Leitlinien zu den besonders schwierigen Fragen des Geltungsbereichs und der Etikettierung veröffentlicht.

1. Warum hat die Kommission keine Leitlinien zu den Artikeln 1 (Anwendungsbereich), 2 (Geltungsbereich) und 8 (Etikettierung) veröffentlicht, obwohl hier erheblicher Auslegungsspielraum besteht?

2. Werden genbehandelter Mais und genbehandelte Soja, deren Vermarktung bereits genehmigt ist, jetzt im Rahmen der Etikettierungs-Richtlinie 79/112 ((ABl. L 33 vom 8.2.1979, S. 1. )) etikettiert und, falls ja, welche detaillierten Kriterien werden dabei angewandt?

3. Kann die Kommission bestätigen, daß die vier verschiedenen Etikettierungskriterien gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstaben a) - d) dieser Verordnung einzeln und unabhängig voneinander angewandt werden, so daß Lebensmittel entsprechend etikettiert werden, wenn die Anforderungen gemäß einem dieser Buchstaben gelten?

4. Welche Bestimmungen für das Verbot der Verwendung neuartiger Lebensmittelzutaten und Lebensmittel in Babynahrung - wie vom Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuß empfohlen - sind vorgesehen?

5. Werden die Molekularstruktur und die Verwendung von DNA-zerstörenden Enzymen in neuartigen Lebensmitteln bei den Anwendungsbereichen und Etikettierungen der Produkte angegeben?

6. Werden Produkte oder Zutaten, die unter Einsatz der Gentechnologie bzw. unter Verwendung von GVO hergestellt werden, nach wie vor als neuartig eingestuft, wenn ein im wesentlichen gleichwertiger Stoff vorher im Rahmen der VO Nr. 258/97 genehmigt wurde?

7. Werden genbehandelte Lebensmittel und Saaten, die bereits im Rahmen gemeinschaftlicher oder einzelstaatlicher Rechtsvorschriften genehmigt sind, so eingestuft, als ob sie bisher in wesentlichem Umfang in der Gemeinschaft für den menschlichen Verzehr verwendet worden sind?

Ergänzende Antwort von Herrn Bangemann im Namen der Kommission (24. Juli 1997)

In Ergänzung zu Ihrer Antwort vom 29. Mai 1997 wird die Frau Abgeordnete auf die Antworten verwiesen, die die Kommission während der gemeinsamen Diskussion über die neuartigen Lebensmittel bei der Plenarsitzung im Juni 1997 insbesondere auf Ihre mündliche Anfrage O-65/97 gegeben hat. Was die in dieser mündlichen Anfrage nicht angesprochenen spezifischeren Punkte angeht, so wird die Kommission sich bemühen, diese im Rahmen ihrer nächsten Anworten auf die Reihe von Fragen, die ihr zu dem gleichen Thema gestellt wurden, zu beantworten.

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