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Asiakirja 51996IR0340

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema "Die Raumordnung in Europa"

    CdR 340/96 fin

    ABl. C 116 vom 14.4.1997, s. 1—18 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    51996IR0340

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema "Die Raumordnung in Europa" CdR 340/96 fin

    Amtsblatt Nr. C 116 vom 14/04/1997 S. 0001


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema "Die Raumordnung in Europa" (97/C 116/01)

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

    gestützt auf die Mitteilung der Kommission über die Zusammenarbeit für eine europäische Raumentwicklung ("Europa 2000 +");

    gestützt auf seine Stellungnahme zu der Zusammenarbeit für eine europäische Raumentwicklung ("Europa 2000 +") () sowie sechs Seminare über Raumordnungsfragen, die er gemeinsam mit der Europäischen Kommission veranstaltet hat;

    aufgrund seines Beschlusses vom 18. Oktober, gemäß Artikel 198 c Absatz 4 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft eine Stellungnahme zur Raumordnung in Europa abzugeben und die Fachkommission 5 "Raumordnung, Umwelt, Energie" mit der Vorbereitung der Arbeiten zu beauftragen;

    gestützt auf den von der Fachkommission 5 am 20. November 1996 angenommenen Stellungnahmeentwurf (CdR 340/96 rev.) (Berichterstatterin: Frau du Granrut),

    verabschiedete auf seiner 16. Plenartagung am 15. und 16. Januar 1997 (Sitzung vom 15. Januar) mehrheitlich folgende Stellungnahme.

    1. Neue Wege für die Gestaltung und Entwicklung des europäischen Raumes

    Dank der Erfahrungsberichte und Ideen, die im Laufe der sechs Regionalseminare über die Zusammenarbeit in Fragen der europäischen Raumordnung von März bis Oktober 1996 () vorgetragen wurden (eine Zusammenfassung der Ergebnisse dieser Seminare ist der Stellungnahme beigefügt), können neue Wege bei der Gestaltung und Entwicklung des europäischen Raumes beschritten werden.

    1.1. Regionale und lokale Gebietskörperschaften bekräftigen ihren Willen zur interregionalen Zusammenarbeit

    1.1.1. "Zusammenarbeit" war einer der Begriffe, die im Rahmen der Raumordnungsseminare ganz eindeutig im Vordergrund standen. Regionale und lokale Entscheidungsträger wissen am besten, welche Schwachpunkte ihre Gebiete aufweisen und welche Maßnahmen zu deren Beseitigung zu ergreifen sind. Gleichzeitig sind sie sich jedoch auch der Tatsache bewußt, daß es unmöglich ist, alle erkannten Probleme aus eigener Kraft zu lösen. Wenn sie feststellen, daß benachbarte regionale und lokale Gebietskörperschaften mit den gleichen Schwierigkeiten konfrontiert sind, betrachten sie es als selbstverständlich und effizient, mit vereinten Kräften nach gemeinsamen Lösungen zu suchen und ihre Aktionsmöglichkeiten zu bündeln, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Sie haben keine Berührungsängste im Hinblick auf die gemeinsame Konzipierung operationeller Projekte und beurteilen derartige Maßnahmen anhand des daraus erzielbaren Mehrwerts.

    Regionale und lokale Gebietskörperschaften arbeiten nicht nur deswegen zusammen, weil sie gemeinsame Probleme lösen wollen. Im Namen der Solidarität sind sie auch dann bereit, ihre Stärken und ihr Potential in gemeinsame Aktionen einfließen zu lassen, wenn ein nur eine Gebietskörperschaft betreffendes Problem zu bewältigen ist. In derartigen Fällen weist die Zusammenarbeit auch Züge einer Solidargemeinschaft auf.

    Der Wille zur Zusammenarbeit mit anderen regionalen und lokalen Gebietskörperschaften gründet sich auf das Streben nach gesteigerter Effizienz. Über die das gemeinsame Handeln rechtfertigenden sachlichen Ergebnisse hinaus ist die Zusammenarbeit auch dadurch gewinnbringend, daß sie das Solidaritätsgefühl und das gegenseitige Kennenlernen der beteiligten Bürger fördert.

    1.1.2. Durch die Programme für interregionale Zusammenarbeit werden die regionalen und lokalen Entscheidungsträger dazu veranlaßt, Strukturen zu schaffen, die auf anderen Ebenen nicht existieren. Diese Strukturen dienen in der Regel dazu, die Arbeiten der Sachverständigen zu überwachen, die Umsetzung der Programme in technischer und finanzieller Hinsicht zu erleichtern, einen ständigen Dialog zwischen den betroffenen Gebietskörperschaften zu gewährleisten und ggf. Sachkundige Ansprechpartner für die anderen Gebietskörperschaften - die Staaten und die Europäische Union - bereitzustellen. Die Entscheidungsprozesse müssen ausreichend flexibel sein, um die spezifischen Probleme je nach Lage des Falls auf staatlicher, regionaler oder kommunaler Ebene angehen zu können.

    1.1.3. Die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften betrachten den Ausschuß der Regionen als das Gremium, das sie auf institutioneller Ebene - auch gegenüber den Organen der Europäischen Union - vertritt. Für sie ist der Ausschuß der Regionen ein politisches Sprachrohr, das in der Lage ist, sich ihre Forderungen zu eigen zu machen und sie in gebündelter Form und mit dem erforderlichen Nachdruck sowohl der Kommission als auch dem Rat und dem Parlament zur Kenntnis zu bringen.

    1.2. Bessere Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bürger und optimale Nutzung der Gemeinschaftshilfen

    Die Gestaltung des durch Vielfalt und große Ausdehnung gekennzeichneten europäischen Raumes kann nicht von einer einzigen Entscheidungsebene aus erfolgen. Bei allen einschlägigen Maßnahmen müssen die Bedürfnisse der Bürger berücksichtigt sowie regionale und lokale Entscheidungsträger einbezogen werden.

    1.2.1. Die Regionalpolitik der Europäischen Union und die im Rahmen der Strukturfonds aufgelegten Programme haben die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften dazu veranlaßt, sich noch intensiver mit den Bedürfnissen ihrer Bürger auseinanderzusetzen, ihre Initiativen zu fördern und ihre Fähigkeiten im Rahmen lokaler Partnerschaften zu nutzen. Darüber hinaus boten sich Möglichkeiten, die Akteure vor Ort anzuspornen und sie in von ihnen befürwortete gemeinsame Aktionen einzubinden. Die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, die anfänglich nur Gesprächspartner waren, wurden zu Partnern und schließlich zu Akteuren bei der Gestaltung und Entwicklung des europäischen Raumes.

    1.2.2. Aufgrund ihrer Bürgernähe sind die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften besser als alle anderen Verwaltungsebenen dazu in der Lage, den Menschen zuzuhören und einen konstruktiven Dialog mit ihnen zu führen. Mittels sachkundiger Analysen und Diagnosen verschaffen sie sich einen transversalen und globalen Überblick über die zu lösenden Probleme. Dank ihrer Projektentwicklung und ihrer kurzen Reaktionszeiten sind sie in der Lage, optimale Lösungen zu erarbeiten. Als unmittelbar vor Ort wirkende Akteure können sie die konzipierten Maßnahmen sowohl in der Beschlußfassungs- als auch in der Follow-up-Phase einer ggf. veränderten Lage anpassen.

    Die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften sind außerdem die erste Ebene, auf der nach räumlicher Kohärenz gestrebt werden kann: Sie sind in der Lage, allein oder zusammen mit anderen Regionen und Kommunen sämtliche Maßnahmen zu entwickeln, die zur Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, zur Gestaltung des Wohnmilieus und des Nahverkehrs sowie zum Schutz der Umwelt bzw. zur Verbesserung der Umweltqualität erforderlich sind.

    1.2.3. Durch ihre schnell und fachgerecht durchgeführten Analysen, ihr flexibles Agieren und ihr Streben nach größtmöglicher Effizienz sind die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften die leistungsfähigsten Partner für europäische Raumordnungsprojekte. Zudem sorgen sie dafür, daß der mit den Projekten angestrebte Nutzen eine weitere Steigerung erfährt.

    Im Bewußtsein ihrer Stärken und ihrer positiven Beiträge sind die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften wie auch ihre Bürger nicht länger bereit, sich bei Raumordnungs- und -entwicklungsprogrammen mit einer Nebenrolle zu bescheiden. Sie wollen fortan gleichberechtigte Partner sein - sowohl in der Vorbereitungs- als auch in der Durchführungsphase eines jeden Programms.

    Für den Ausschuß der Regionen ist die interregionale Zusammenarbeit der Beweis für das enorme Integrationspotential, das sich tagtäglich in Europa eröffnet. Er betrachtet es als seine Aufgabe, den hierdurch geleisteten Beitrag zum Entstehen einer europäischen Identität zu unterstützen, indem er diesen positiven Aspekt der interregionalen Zusammenarbeit zur Geltung bringt und die Verbreitung der von den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf diesem Gebiet durchgeführten Maßnahmen fördert.

    1.3. Zweckmäßigkeit des Aktionsrahmens für die interregionalen Gebiete

    Eine Raumordnungs- und Entwicklungspolitik kennt keine Grenzen - weder innerhalb noch außerhalb der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union in ihrer derzeitigen Gestalt.

    1.3.1. Der im Rahmen von "Europa 2000 +" vorgeschlagenen Aufteilung des europäischen Raumes in 11 Interventionsgebiete liegen mehrere Überlegungen zugrunde:

    - Geographische Überlegungen: Jedes Gebiet ist Teil eines unter geologischen und/oder hydrographischen Gesichtspunkten einheitlichen Systems bzw. ein und desselben maritimen Systems;

    - Ökonomische Überlegungen: Im Rahmen der durchgeführten Studien zeigte sich, daß ganz erhebliche Parallelen hinsichtlich der Art der wirtschaftlichen Aktivitäten, des Lebensstandards sowie des Vorhandenseins von Umweltbeeinträchtigungen oder -verschmutzungen bestehen - d.h. hinsichtlich einer Summe von Faktoren, die für die durchzuführenden Strukturmaßnahmen von ausschlaggebender Bedeutung sind;

    - Historische und kulturelle Überlegungen: Der europäische Raum ist im Laufe der Jahrhunderte in solch starkem Maße - und zudem oftmals ohne vorherige Anhörung der betroffenen Menschen bzw. ohne Rücksichtnahme auf ihre kulturellen Verbindungen - Teilungen unterzogen worden, daß es nun wirklich an der Zeit ist, die einander ergänzenden Teile zusammenzufügen und den Menschen, die dieses Zusammengehörigkeitsgefühl empfinden, das Wort und die Entscheidungen zu überlassen.

    1.3.2. Aus einer Kombination der drei vorstehenden Überlegungen - auch in unterschiedlichen Anteilen - erwächst unweigerlich das Gefühl der Zugehörigkeit zu einer Schicksalsgemeinschaft. Dies hat positive Auswirkungen auf die Bereitschaft der regionalen und lokalen Entscheidungsträger, größer angelegte Aktionen durchzuführen, und auf die Bereitschaft der Bürger, derartige Maßnahmen zu unterstützen.

    Die Durchführung der sechs Raumordnungsseminare erforderte bestimmte "Gruppenbildungen" (Nord- und Ostseeraum, westliche und zentrale Mittelmeergebiete sowie - unter dem Sammelbegriff "zentraleuropäische Grenzregionen" - neue Bundesländer und mittel- und osteuropäische Länder). Diese Gruppenbildungen haben die Qualität der Veranstaltungen in keiner Weise beeinträchtigt. Sie machten vielmehr deutlich, welch unersetzliche Katalysatorfunktion der Mittelmeerraum für das kulturelle und wirtschaftliche Leben hat, daß zwischen den Staaten des Nord- und Ostseeraums Komplementaritäten bestehen und wie sehr die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in Mitteleuropa entschlossen sind, die Überwindung der widernatürlichen Teilung des europäischen Kontinents zur absoluten Priorität zu erheben.

    1.3.3. Alle Seminarteilnehmer haben anerkannt, daß die geographische Einteilung ihren Raumordnungs- und -entwicklungszielen förderlich ist - auch wenn innerhalb der festgelegten Gebiete Affinitäten oder spezifische Probleme bestehen, die bestimmte regionale und lokale Gebietskörperschaften dazu veranlassen, ihre Zusammenarbeit besonders intensiv zu gestalten. Ebenso können an den Rändern dieser Gebiete Affinitäten oder Probleme dazu führen, daß einige Regionen und Kommunen, die verschiedenen Gebieten angehören, Kooperationen eingehen.

    Alle Beteiligten haben den Nutzen der territorialen Kohäsion anerkannt.

    Die Teilnehmer stimmten auch darin überein, daß die grenzüberschreitende und transnationale Zusammenarbeit einen enormen "Öffnungseffekt" auslösen kann, und daß der Wille, die Grenzen, jene "historischen Widerwärtigkeiten", zu überwinden, eine ungeheure Dynamik entfalten kann.

    Hier ist ein Punkt erreicht worden, an dem eine Umkehrung des Prozesses nicht mehr möglich ist - ohne daß dies die Verleugnung der Zugehörigkeit zu einem Staat zur Folge hätte.

    1.4. Präzisierung der Zielvorgaben für die verschiedenen Aktionsbereiche

    Die gleichen Aktionsbereiche sind auch in den Programmen für die interregionale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumplanung und -entwicklung enthalten. Die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften sahen sich allerdings zu einer Präzisierung der Zielvorgaben veranlaßt, damit die spezifischen Probleme der betreffenden Gebiete gelöst werden können und die Effizienz der Maßnahmen gesteigert werden kann.

    Bei den Landtransportsystemen, deren Bedeutung allgemein anerkannt wurde - insbesondere von den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der Kontinentalen Diagonalen, denen es um die Sicherstellung ihrer Anbindung an die übrigen Gebiete der Europäischen Union geht -, liegt der Schwerpunkt zum einen auf der Erreichbarkeit und der Vernetzung mit den Nebenstrecken und zum anderen auf der Notwendigkeit, den Verkehrsmitteln den Vorzug zu geben, die die Umwelt am wenigsten schädigen, sowie auf intermodalen Lösungen zur Verbesserung des Angebots und zur Regulierung der Verkehrsströme. Außerdem sollten die derzeit in gebündelter Form von Norden nach Süden führenden Landverkehrsinfrastrukturen durch ein Gegengewicht in Gestalt eines kompletten, in West-Ost-Richtung verlaufenden Transportsystems ausbalanciert werden.

    1.4.1. Beim Seeverkehr stehen folgende Anliegen im Vordergrund: die Intensivierung des Seeverkehrs zwischen den großen und den mittelgroßen Häfen durch den Ausbau der Küstenschiffahrt, eine größere Abfahrtsdichte im Kurzstreckenverkehr, die Schaffung von Hochgeschwindigkeitsverbindungen sowie die Förderung der Entwicklung eines gemeinsamen Informationssystems für alle Handelsflotten. Generell muß der Seeverkehr zwischen den verschiedenen Häfen an den Küsten der Europäischen Union optimiert werden.

    Im Luftverkehr müßte die Entwicklung in Richtung Regionalflughäfen gehen. Den Fremdenverkehrsaktivitäten der Mittelmeerländer ist durch eine variable Flugplangestaltung Rechnung zu tragen.

    1.4.2. Die Liste der Umweltschutzprioritäten liest sich wie folgt: Regulierung und Qualität der Wasserressourcen, Bekämpfung der Luftverschmutzung, Küstenmanagement, Abfallverringerung, eine stärker auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtete Nutzung der Naturressourcen, Überwachung und Behandlung der Abfälle sowie für die mehr im Inneren des Kontinents gelegenen Regionen die Erhaltung von Gebieten, die wegen ihrer Pflanzen- und Tierarten von Bedeutung sind, durch die Einrichtung von Naturparks. In bestimmten Gegenden Mittel- und Osteuropas sind Bodensanierungen erforderlich, damit die betreffenden Flächen einer neuen Nutzung zugeführt werden können.

    Die Landwirtschaft ist als strategischer Faktor im ländlichen Raum anzusehen, als unerläßliches Bindeglied zur Erhaltung einer Mindestbevölkerungsdichte, der Voraussetzung für den Schutz der natürlichen Umwelt sowie für die Konsolidierung und Entwicklung anderer Wirtschaftstätigkeiten.

    1.4.3. Auch das Gleichgewicht zwischen Ballungsräumen und ländlichen Gebieten ist Gegenstand spezifischer Vorschläge: Die wirtschaftliche Funktion der Stadtgebiete kann redynamisiert werden, wenn die Großstädte in den Ballungsgebieten des Zentrums gemeinsame Anstrengungen unternehmen, um die soziale Ausgrenzung und ihre verschiedenen Ursachen zu bekämpfen, und wenn sich die mittelgroßen Städte - insbesondere die Technologiezentren - zu Netzen zusammenschließen, damit jede dieser Städte den Unternehmen die von ihnen benötigte Leistungspalette anbieten kann. Auf diese Weise lassen sich Arbeitsplätze schaffen, die der örtlichen Bevölkerung angeboten und ggf. in einer zweiten Phase auf die ländlichen Gemeinden verteilt werden können, damit auch dort eine bestimmte Erwerbstätigenquote aufrechterhalten werden kann. Diese Maßnahmen allein reichen natürlich nicht aus, vielmehr sind weiterhin spezielle Maßnahmen notwendig, um die wirtschaftlichen Probleme der ländlichen Gebiete gezielter angehen können.

    1.4.4. Innovation, Forschung und Nutzung der neuen Informationstechnologien: Für die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften stehen diese drei Schlagwörter im Mittelpunkt, wenn es um ihre wirtschaftliche Entwicklung geht, weil diese Bereiche ihnen die Möglichkeit eröffnen, vor Ort die durch die Globalisierung der Wirtschaft gegebenen Herausforderungen in bezug auf technisches Know-how, Qualität der Humanressourcen und Flexibilität zu erfuellen.

    1.4.5. In den meisten Fremdenverkehrsprojekten stehen kulturelle Aspekte im Vordergrund. Die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften sind sich des gemeinsamen Privilegs bewußt, über ein Kultur-, Geschichts- oder Naturerbe zu verfügen, das in nahezu allen Fällen als außergewöhnlich bezeichnet werden kann, und sie wissen, daß sie gemeinsam die Aufgabe haben, dieses Erbe optimal zu nutzen und bekannt zu machen.

    Über gemeinsame Raumplanungs- und -entwicklungsaktivitäten hinaus sind die Gebietskörperschaften gewillt, einen kulturellen Austausch durchzuführen, einander besser kennenzulernen, die Sprache des Partners zu sprechen und sich gemeinsame Bezugssysteme zu erarbeiten.

    Die Kreativität der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, ihr Elan und ihre gemeinsamen Strategien sind die Garanten für ein beschäftigungswirksames Wirtschaftswachstum sowie einen echten und zudem stabileren wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt.

    1.5. Spezifische Beiträge der interregionalen Zusammenarbeit zum europäischen Aufbauwerk

    Die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften wissen, daß ihre Zusammenarbeit nicht innerhalb abgeschirmter Räume stattfindet. Vielmehr erstreckt sich ihre kollektive Verantwortung auch auf die übrigen Gebiete der Europäischen Union, die mittel- und osteuropäischen Länder sowie die Staaten des südlichen Mittelmeerraums.

    Jedes der festgelegten Gebiete trägt eine spezifische Verantwortung:

    1.5.1. Die Ballungsgebiete des Zentrums müssen mittels geeigneter Aktivitäten die Voraussetzungen dafür schaffen, daß der europäische Raum auch in Zukunft über einen aktiven Schwerpunkt verfügt, der hinsichtlich seines technischen Entwicklungsgrades und der stadtspezifischen Wirtschaftsfunktion eine Spitzenstellung einnimmt, gleichzeitig aber auch in der Lage ist, die Umweltverschmutzung zu bekämpfen und intermodale Lösungen für die Entlastung seiner Straßen und Häfen zu finden.

    1.5.2. Ein weiterer Motor Europas ist der Alpenraum: Die Gründe dafür sind seine sehr zentrale Lage, der Reichtum der Täler im Alpenvorland, seine jahrtausendealte Geschichte der Durch- und Zuwanderung und die seit langem bestehenden Kooperationen zwischen seinen Regionen, die es ihm bis heute ermöglicht haben, seine Schwachpunkte in Vorteile zu verwandeln, die seine Entwicklung voranbringen konnten.

    1.5.3. Die an die mittel- und osteuropäischen Länder grenzenden Regionen und Kommunen betrachten es als ihre Aufgabe, den Prozeß der Aufnahme neuer Mitgliedstaaten in die Union voranzutreiben.

    Mit dieser Einstellung knüpfen sie Kontakte zu den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, die jenseits der Unionsgrenzen liegen. Über die hinsichtlich des rechtlichen Status und der Zuständigkeiten bestehenden Unterschiede hinweg arbeiten beide Seiten in einer Weise zusammen, die sich direkt auf den Alltag der Bürger - vor allem den der jungen Menschen - auswirkt und das gemeinsame kulturelle Erbe in den Vordergrund rückt.

    Mit Nachdruck weisen sie darauf hin, daß der Schwerpunkt der zu ergreifenden Maßnahmen unbedingt im Infrastrukturbereich liegen, d.h. im Aufbau leistungsfähiger Verkehrs-, Energieversorgungs- und Telekommunikationsnetze bestehen muß. Die auf diese Weise miteinander verbundenen Gebiete müssen Räume werden, in denen Entwicklungen stattfinden. Sie dürfen auf keinen Fall zu bloßen Durchgangskorridoren werden.

    Die Verwirklichung dieser ehrgeizigen Ziele öffnet den Weg zum Aufbau eines neuen Europas - des Europas der Bürger, der Partnerschaften und des grenzenlosen Binnenmarkts.

    1.5.4. Die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften des Mittelmeerraums haben den Wunsch, ihre eigene Wirtschaftsentwicklung zu intensivieren, damit im Rahmen des Dialogs, den die Europäische Union mit den Regionen des südlichen Mittelmeerraums führt, schnellere Fortschritte zum beiderseitigen wirtschaftlichen und kulturellen Nutzen erzielt werden können. Europa darf nicht das Interesse an der Zukunft der Gebiete verlieren, die an den südlichen und östlichen Ufern des "mare nostrum" liegen, dieses Katalysators der Kultur und der Zivilisation, der auch ein Katalysator des Wohlstands werden will und kann.

    1.5.5. Die Gebiete an der Nord- und Ostsee sind schon immer ein aktiver und leistungsfähiger Handels- und Wirtschaftsraum gewesen. Ihre lokalen Demokratien und ihre deutlich erkennbaren kulturellen Gemeinsamkeiten haben eine lange Tradition.

    Die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften des Nordseegebiets können dem übrigen Europa zeigen, wie ein Raum mit einer eindrucksvollen wirtschaftlichen Vergangenheit die doppelte Aufgabe lösen kann, seinem in reichem Maße vorhandenen Industrie-, Landwirtschafts- und insbesondere Hafenpotential neue Impulse zu verleihen, es besser aufzuteilen und wieder ein starker Wirtschaftspol zu werden.

    Die Gestaltung und Entwicklung des Ostseegebiets über die Zusammenarbeit der Staaten und der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften im Rahmen der "Baltic Sea Region Conference VASAB 2010", eines herausragenden und nachahmenswerten Beispiels, wird demonstrieren, daß diese Großregion in der Lage ist, wieder an die führende Rolle anzuknüpfen, die sie historisch in den Handelsbeziehungen und der kulturellen Zusammenarbeit zwischen Ost und West in Europa und insbesondere gegenüber angrenzenden Ländern wie Rußland gespielt hat.

    1.5.6. Die Vertreter des atlantischen Bogens erinnern daran, daß ihre Gebiete, die sich heute am Rande Europas befinden, einst der europäische Ausgangspunkt für die Eroberung der Welt waren. Ihre Entscheidung, ihre Aktivitäten im maritimen Bereich neu zu gestalten, ist auf das Erreichen von zwei Zielen gerichtet: Sie wollen zum einen wieder ein Absatzkanal für EU-Erzeugnisse werden und die Nordseehäfen entlasten, und zum anderen müssen die Hafenaktivitäten im Atlantikraum verstärkt werden, um die Regionen und Gemeinden besser miteinander zu verbinden und ihre integrierte Entwicklung zu vereinfachen. Die anderen Regionen der Europäischen Union können auf diese Weise einen wichtigen Beitrag zur weiteren Entwicklung des atlantischen Bogens leisten mit dem Ziel, den Zusammenhalt in Europa zu fördern.

    1.6. Konkrete Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips und Entwicklung des institutionellen Rahmens und der Finanzierungsverfahren

    Das Subsidiaritätsprinzip ist ein politisches Organisationsprinzip, dem zufolge jede Gebietskörperschaft im Rahmen der ihr übertragenen Befugnisse und der ihr zugewiesenen Aufgaben tätig wird.

    Die wirksame Anwendung dieses Prinzips ermöglicht es jedem Akteur, an Ort und Stelle durch die Wahrnehmung der ihm übertragenen Rechte und Zuständigkeiten zum Gelingen des Ganzen beizutragen.

    1.6.1. Da die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften stets ein offenes Ohr für die Anliegen ihrer Bürger haben und unter Beweis stellen, daß sie in der Lage sind, ihre zuweilen divergierenden Interessen geltend zu machen und miteinander in Einklang zu bringen, um eine globale und wirkungsvolle Raumordnungsstrategie zu entwickeln, betrachten sie es als ihr Recht, die Staaten und die Europäische Union dazu aufzufordern, sie als Partner in ihre Reflexionsprozesse und Programmplanungen einzubeziehen und sie als Akteure an der Umsetzung einer Politik zur Gestaltung und Entwicklung des europäischen Raums mitwirken zu lassen. Genau darin besteht eine Möglichkeit der konkreten Anwendung des Subsidiaritätsprinzips.

    1.6.2. Die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften fordern die ständige Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips. Bei der Gestaltung und Entwicklung des europäischen Raums gründet sich die Anwendung dieses Prinzips auf Effizienzkriterien. Ganz besonders gilt dies für die Wirtschaftsentwicklung. Die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips hat auch den Charakter eines Dogmas, weil sie die Zuständigkeiten sanktioniert, die die Gebietskörperschaften aus ihrer demokratischen Legitimation und aus dem Leitgedanken herleiten, daß der Bürger im Mittelpunkt des europäischen Integrationsprozesses stehen müsse.

    1.6.3. Die Bundesländer und die Regionen, die eine eigene Raumordnungskompetenz besitzen, erheben die konkrete Forderung, daß die EU nur dann tätig werden darf, wenn Probleme von europäischer Tragweite zu lösen sind.

    1.6.4. Auch wenn die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften nicht in allen Mitgliedstaaten mit den gleichen Kompetenzen ausgestattet sind, halten sie es für erforderlich, daß die EU und die Mitgliedstaaten ihnen die volle Ausschöpfung ihrer Möglichkeiten im Bereich der interregionalen Zusammenarbeit innerhalb eines Rechts- und Verwaltungsrahmens mit den sich daraus ergebenden Finanzierungsverfahren zusichern.

    Bislang existiert keine allgemein anwendbare Rechtsvorschrift, die einen institutionellen Rahmen für die interregionale Zusammenarbeit bietet. Es wurden Euregios geschaffen und Hunderte interregionaler Abkommen unterzeichnet, die auch die Raumplanung in auf beiden Seiten von Staatsgrenzen liegenden Gebieten betreffen, ohne daß eine wirkliche de iure-Anerkennung auf europäischer oder zwischenstaatlicher Ebene erfolgt wäre.

    1.6.5. Die finanziellen Beteiligungen sind durch keine Vorschriften geregelt, was die Nutzung eventueller Komplementaritäten nicht erleichtert und ein effizientes Investieren erschwert. Die Regionen und Gemeinden entwickeln Programme, ohne deren finanzielle Ausstattung zu kennen, und sie müssen sich an Projekten beteiligen, ohne in deren Konzipierung einbezogen worden zu sein.

    Die den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften eigene Dynamik im Bereich der Raumplanung und -entwicklung hat Möglichkeiten zutage gefördert, die nicht rationell genutzt werden. Hier könnte eine institutionelle Anwendung des Subsidiaritätsprinzips für Verbesserungen sorgen.

    2. Aktionsvorschläge

    2.1. Einleitende Bemerkungen

    Die positiven Beiträge, die die interregionale Zusammenarbeit zur Gestaltung und Entwicklung des europäischen Raums leistet, sind aus den folgenden Hauptgründen unentbehrlich: Effizienz und Kohärenz, Anpassung an die durch die Globalisierung der Wirtschaft hervorgerufenen Veränderungen, sozialer Zusammenhalt und Sicherheit der Bürger.

    2.1.1. Aufgrund ihrer Kompetenz, ihrer Erfahrung und ihrer Dynamik sind die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften die natürlichen Ansprechpartner für alle die Raumplanung und -entwicklung betreffenden Fragen und Probleme, die im Zusammenhang mit der Regionalpolitik der Europäischen Kommission zu erörtern sind. In diesem Bereich, wo es häufig Situationen gibt, in denen die Unterstützung der lokalen Ebene erforderlich ist, hat es sich als effizienter erwiesen, bereits im Vorfeld einen Konsens mit den lokalen Handlungsträgern anzustreben, um sich ihrer nutzbringenden Mitwirkung zu versichern. Ferner konnten bei der Erarbeitung kohärenter Programme grenzüberschreitende Räume abgesteckt werden, in denen sinnvolle Raumplanungs- und -entwicklungsaktivitäten möglich sind.

    In jedem Falle bietet die Suche nach gemeinsamen Lösungen für gemeinsame Probleme (mit den sich daraus für die Regionen und Kommunen ergebenden Pflichten) auch die Gewähr für ein effizientes Handeln und eine territoriale Kohärenz, was sowohl von den Mitgliedstaaten als auch von der Union anerkannt werden muß.

    2.1.2. Ferner hat es sich mittlerweile erwiesen, daß die Globalisierung der Wirtschaft und die Intensivierung der Bemühungen um die Schaffung neuer Arbeitsplätze gebietsbezogene Lösungen erfordern: Sobald innerhalb eines Gebiets die Voraussetzungen für die Entwicklung der Wirtschaft geschaffen werden (z. B. durch die Einrichtung von Forschungszentren, Anschlüsse an Kommunikations- und Telekommunikationsnetze, berufsqualifizierende Maßnahmen und Dienstleistungen für Unternehmen), erhöht sich seine Standortattraktivität für unabhängige oder mit multinationalen Unternehmen verbundene Klein- und Mittelbetriebe, die in der Lage sind, ihre Produktion den Erfordernissen des Weltmarkts anzupassen.

    In den letzten Jahren sind derartige Wirtschaftsgebiete entstanden, die weltoffen und für den weltweiten Wettbewerb gerüstet sind und deren Wohlstand auf der Bejahung eines bestimmten Grades an wechselseitiger Abhängigkeit beruht, was die Nutzung der leistungsfähigsten Informations- und Innovationsdienstleistungen ermöglicht.

    2.1.3. Dieses stärker konsensorientierte Planungs- und Entwicklungskonzept zur Nutzung des lokal vorhandenen Potentials im Dienste der Bürger gewährleistet soziale Kohäsion, wirtschaftliche Stabilität und Sicherheit für die Bürger.

    2.2. Spezifische Vorschläge betreffend den Ausschuß für Raumentwicklung und den Entwicklungsplan für den Gemeinschaftsraum

    Die im Rahmen der Raumordnungsseminare erzielten Ergebnisse haben mit ausreichender Deutlichkeit unter Beweis gestellt, in welch unmittelbarer Weise der Entwicklungsplan für den Gemeinschaftsraum die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften betrifft.

    2.2.1. Ein Raum ist ein kollektives Gut, auf das mehrere institutionelle Partner Einfluß nehmen, die Union, die Staaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften.

    Der bloße Hinweis auf diese Konstellation reicht jedoch nicht aus. Vielmehr müssen partnerschaftliche Gestaltungsformen unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips gefunden werden, in die auch die Vorzüge der interregionalen Zusammenarbeit - Dynamik, Effizienz, Solidarität und bürgernahe Demokratie - einbezogen werden.

    Aus diesem Verwaltungssystem ergeben sich mehrere Konsequenzen:

    - Der Ausgangspunkt für Maßnahmen im Bereich der Raumplanung und -gestaltung liegt unterhalb der zentralstaatlichen Ebene ("Bottom-up-Konzept");

    - Die erheblich höhere Zahl der Orte, an denen lokale Akteure ihre Interessen geltend machen bzw. selbst miteinander in Einklang bringen können, verhindert die Gefahr einer Gleichmachung der betreffenden Gebiete, trägt dazu bei, daß ihre Identität gewahrt bleibt, und läßt das Bewußtsein entstehen, daß man an einem europäischen Projekt mitwirkt;

    - Das auf einer Einteilung in geographische Gebiete beruhende Konzept erleichtert das Streben nach wirtschaftlicher und institutioneller Zweckmäßigkeit. Es ermöglicht das Überwinden der durch die politischen Grenzen errichteten Hindernisse, die in raumplanerischer Hinsicht keinen Sinn machen, sowie die erfolgreiche und für die Gebiete nutzbringende Integration von Maßnahmen, die einander sonst zuwiderlaufen könnten.

    2.2.2. Durch ihre interregionalen Kooperationen ermöglichen die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften die Präzisierung der Zielvorgaben für die Verkehrsinfrastrukturen. Sie sind in der Lage, die Volksvertreter der Großstädte zu mobilisieren, damit die sich dort stellenden Probleme - soziale Ausgrenzung, Umweltverschmutzung und Verkehrsüberlastung - gelöst und diese Ballungsräume ihre wirtschaftliche Dynamik zurückgewinnen können. Sie können auch dafür sorgen, daß die Städte mittlerer Größe durch gemeinsame Aktivitäten Synergieeffekte erzielen, die es ihnen ermöglichen, ansiedlungswillige Unternehmen in ihre Gebiete zu holen, und sie können im Rahmen ihrer Zusammenarbeit ihr beschäftigungsstiftendes Potential so streuen, daß es auch den ländlichen Regionen des Hinterlands zugute kommt.

    Dank ihrer Kompetenz, ihrer Verantwortung und ihres Bewußtseins für den Schutz der Umwelt und der natürlichen Ressourcen sind die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften Garanten für eine nachhaltige Entwicklung.

    2.2.3. Die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften beteiligen sich nicht nur innerhalb der Union an der Verwirklichung von Raumplanungs- und -entwicklungsmaßnahmen, sondern auch in den Ländern, die der EU noch nicht angehören, wie z. B. den mittel- und osteuropäischen Ländern, den baltischen Staaten, den ehemaligen Sowjetrepubliken und den Mittelmeer-Drittländern.

    2.2.4. Auf diese Weise sorgen sie für die Verbreitung eines die nationalstaatlichen Grenzen überschreitenden Raumordnungskonzepts, dessen Leitgedanken die territoriale Kohärenz, ein effizientes Handeln und ein rationeller Einsatz von Material und Menschen sind.

    Die Regionen und Kommunen müssen darüber hinaus die Möglichkeit der Mitwirkung an den Vorbereitungsarbeiten auf nationaler Ebene haben.

    In Anbetracht dessen erscheint es unerläßlich, daß der Ausschuß der Regionen als Vertretung der regionalen Gebietskörperschaften gehört und zur Teilnahme an den informellen Tagungen der für die Raumplanung zuständigen Minister eingeladen wird, die die Vorbereitung des Entwicklungsplans für den Gemeinschaftsraum betreffen.

    Im Falle der Nichteinbeziehung des Ausschusses der Regionen würde man sich eines Beitrags berauben, der sowohl in qualitativer Hinsicht als auch in seiner menschlichen Dimension unersetzlich ist. Gleichzeitig würde dies bedeuten, daß man Hunderte interregionaler Partnerschaften, die sich unter dem Blickwinkel der Raumplanung und -entwicklung als effizient erwiesen haben, als unerheblich betrachtet.

    2.3. Regierungskonferenz

    Alle Beobachter sind übereinstimmend der Meinung, daß die Arbeiten der Regierungskonferenz zu langsam voranschreiten. Sie befürchten, daß diese Arbeiten letztlich nur ein minimalistisches Reformprojekt hervorbringen, was die Gefahr in sich birgt, daß die Ziele der Europäischen Union im Falle ihrer Erweiterung auf etwa zwanzig Mitglieder verwässert werden.

    2.3.1. Die Nützlichkeit der geplanten Kampagnen zur Aufklärung der Bürger ist nicht zu bestreiten, doch reichen diese Maßnahmen nicht aus, um das Problem der mangelnden Legitimation und Transparenz der europäischen Institutionen zu lösen. Es muß darüber hinaus ein prospektiver Reflexionsprozeß über die Verwirklichung einer in wirtschaftlicher und politischer Hinsicht repräsentativen Demokratie auf europäischer Ebene eingeleitet werden.

    Im Hinblick darauf muß den europäischen Bürgern das Recht garantiert werden, einen wesentlichen Teil der öffentlichen Angelegenheiten über gewählte Vertretungen und Exekutivorgane der lokalen und regionalen Ebene abzuwickeln, die mit neuen Zuständigkeiten ausgestattet sind. Auf diese Weise ließe sich die Beteiligung der Bürger an der Entwicklung und Umsetzung von Gemeinschaftspolitiken - insbesondere derjenigen, die die Gestaltung und Entwicklung des Gemeinschaftsraums betreffen - gewährleisten.

    2.3.2. Der AdR schlägt deshalb vor, die Kompetenzen der Gemeinschaft im Bereich der Raumplanung mittels präziser Bestimmungen im Vertrag festzulegen, den Begriff der territorialen Kohäsion in den Vertrag aufzunehmen und den Artikel 130 a wie folgt zu ergänzen: "... und mittels geeigneter Maßnahmen die interregionale, grenzüberschreitende und transnationale Zusammenarbeit zwischen den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zu fördern." Außerdem sollte die Schaffung eines Rechtsinstruments der Gemeinschaft zum Zwecke der offiziellen Anerkennung und Förderung der interregionalen Zusammenarbeit ins Auge gefaßt werden.

    2.3.3. Im Zuge der Anerkennung seiner organisatorischen Selbständigkeit und der Erweiterung seiner Kompetenzen als ratgebendes Organ muß der Ausschuß der Regionen Partner von Kommission und Rat und Garant für die institutionalisierte Teilnahme der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften an der Entwicklung, Umsetzung und Bewertung von Raumplanungs- und -entwicklungsmaßnahmen sein.

    2.3.4. Die regionalen und kommunalen Beschäftigungspakte sind ein konkretes Beispiel für die Vorteile, die die Einbeziehung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in die Verwirklichung der Unionsziele bietet.

    2.3.5. Die Organe der Union dürfen nicht außer acht lassen, daß die Demokratiedefizite der Gemeinschaft erst dann abgebaut sein werden, wenn sie die gewählten Vertreter, die den Bürgern am nächsten stehen, als aktive und Verantwortung tragende Partner anerkannt haben.

    Wie Jean Monnet treffend bemerkte, soll die Union keine Gemeinschaft der Staaten, sondern eine Gemeinschaft der Menschen sein.

    2.4. Europäisches Parlament

    2.4.1. Das Demokratiedefizit, das den Entscheidungsprozeß der Europäischen Union nach wie vor kennzeichnet, kann durch eine bessere institutionelle Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und dem Ausschuß der Regionen verringert werden.

    2.4.2. Der Ausschuß hält es für geboten, daß er nicht nur von der Kommission und dem Rat, sondern auch vom Europäischen Parlament zu Themen gehört werden kann, die ihm als belangreich für die Regionen und Kommunen erscheinen, wie dies im Bericht des Europäischen Parlaments über die institutionelle Reform gefordert wurde.

    2.4.3. Außerdem hält er ein engeres Zusammengehen seiner Fachkommissionen mit den Ausschüssen des Europäischen Parlaments für wünschenswert, damit sie bei der Behandlung von ihm unterbreitenden Themen, die im Zusammenhang mit den sektoralen Politiken der Gemeinschaft oder den sich konkret auf die Regionen und Kommunen auswirkenden Politiken stehen, an der Ausarbeitung gemeinschaftlicher Rechtsakte mitwirken können, die die Bedürfnisse der Bürger und die Besonderheiten der Gebiete berücksichtigen.

    2.5. Europäische Kommission

    Vertreter der Kommission waren bei allen Seminaren anwesend. Die Kommission hält es für wünschenswert, daß die im Rahmen dieser Begegnungen mit den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften herausgearbeiteten Orientierungen Berücksichtigung finden und in die Regelung der EU-Beihilfen einfließen.

    Die Kommission schließt eine Änderung der Modalitäten für die Beurteilung von Strukturfondsinterventionen nicht aus. Sie ist entschlossen, Verfahren zu schaffen, die die Teilnahme der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften an den Maßnahmen zur Gestaltung und Entwicklung des europäischen Raums ermöglichen.

    2.5.1. Sektorale Politiken der Gemeinschaft

    Nach Auffassung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften muß grundsätzlich so vorgegangen werden, daß jede sektorale Maßnahme unter dem Blickwinkel ihrer Auswirkungen auf die Raumplanung unter Zugrundelegung des Prinzips der integrierten Entwicklung und der territorialen Kohäsion geprüft wird.

    Bei den Verkehrs- oder Telekommunikationsinfrastrukturen müßten die Ziele beispielsweise darin bestehen, Verknüpfungen mit Nebenstrecken bzw. sekundären Netzen herzustellen und für positive Auswirkungen auf das lokale Wirtschaftsleben zu sorgen. Im umweltpolitischen Bereich müßten grenzüberschreitende Probleme (Verschmutzungen, Überschwemmungen oder Trockenheit) unter Berücksichtigung ihrer Auswirkungen auf die Raumplanung in den betreffenden Gebieten gelöst werden.

    Bei der Entwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik muß die Erhaltung der Anbauflächen berücksichtigt und das ökologische Mikrogleichgewicht insbesondere (aber nicht nur) in den Berg- und Küstenregionen stärker in den Vordergrund gestellt werden. Da die Beschäftigungslage und das Berufsbildungswesen in immer stärkerem Maße von der Attraktivität eines Gebiets und den Maßnahmen der lokalen Akteure abhängen, muß sich die Gemeinschaft in diesen Bereichen darauf beschränken, Einzel- oder Gemeinschaftsaktionen regionaler und lokaler Gebietskörperschaften zu unterstützen. Der Ausschuß der Regionen wies in seiner Stellungnahme zum Thema "Europa 2000 +" darauf hin, daß das vorrangige Ziel für die im europäischen Raum nur spärlich vorhandenen "Forschungsinseln" nicht nur in ihrer Weiterentwicklung bestehen dürfe, sondern auch darin, daß diese Einrichtungen den weniger bedeutenden Forschungszentren ihre Zusammenarbeit anbieten, um auf diese Weise die Innovationskapazitäten von Unionsgebieten in Enklaven- oder Randlage zu optimieren.

    Alle Maßnahmen im Bereich der Gemeinschaftspolitiken müssen sehr genau auf ihre Auswirkungen auf die Raumplanung geprüft werden. Der Ausschuß der Regionen untersucht die von ihm in seinen Stellungnahmen zu erörternden Dokumente unter diesem Blickwinkel. Die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften halten es für wünschenswert, daß die Kommission derartige Prüfungen systematisch vornimmt.

    2.5.2. Strukturfonds

    Mit den Reformen der Jahre 1989 und 1993 wurden Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Strukturfonds-Programme kohärenter zu gestalten und ihre Auswirkungen auf die förderfähigen Regionen zu bewerten.

    Aufgrund der Erfahrungen, die sie im Rahmen der interregionalen Zusammenarbeit sammeln konnten, halten es die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften für wünschenswert, daß die entsprechenden Maßnahmen weiter ausgefeilt werden.

    In Anbetracht der Tatsache, daß die Regionen und Gemeinden in zweckmäßig erscheinende Raumplanungs- und -entwicklungszonen eingeteilt wurden, müssen die Union und die Mitgliedstaaten der Notwendigkeit Rechnung tragen, die in jeder Zone vorhandenen Probleme global und ausgehend von ihrer Auflistung durch die interregionalen Strukturen anzugehen, die von diesen Strukturen festgelegten Prioritäten zu akzeptieren und ein für die gesamte Zone nutzbringendes Entwicklungsprogramm (einschließlich der Budgetierung und der Aufteilung der einzuschießenden Beiträge) zu konzipieren. Mit dieser Vorgehensweise wäre für eine Einbeziehung der meisten interregionalen Kooperationen gesorgt. Ferner würde dieser nach Zonen ausgerichtete Ansatz eine ausgewogenere, auf mehrere Zentren verteilte Entwicklung großer Einheiten von europäischer Dimension ermöglichen.

    Dieser grundsätzliche Vorschlag impliziert einige Änderungen der Strukturfonds-Förderbestimmungen:

    - Überprüfung der Strukturfondsziele im Sinne ihrer Vereinheitlichung, da es durchaus möglich ist, daß für ein Interventionsgebiet mehrere Ziele festgelegt wurden;

    - Festlegung eines neuen Kriteriums, mit dem der interregionalen Zusammenarbeit eine bevorzugte Berücksichtigung eingeräumt wird;

    - Berücksichtigung der interregionalen Kooperationen, wenn sie zum Erreichen der Ziele des globalen Programms beitragen;

    - spezifische Förderkriterien für regionale und lokale Gebietskörperschaften in Gebieten, die an mittel- und osteuropäische Länder grenzen.

    Wenn man sich insbesondere die Wirksamkeit der regionalen und interregionalen Maßnahmen vor Augen führt, kann man nicht behaupten, daß die Anwendung dieser neuen Kriterien automatisch zu einer deutlich stärkeren Inanspruchnahme von Strukturfonds-Fördermitteln führen würde. Es ist allerdings möglich, daß die Interventionsgebiete größer werden und sich die Zahl der förderfähigen Projekte infolgedessen erhöht.

    2.5.3. INTERREG II C

    In seiner Stellungnahme vom 21. Juli 1995 zum Thema "Europa 2000 +" empfahl der Ausschuß der Regionen die Einleitung einer Gemeinschaftsinitiative, die die Verwirklichung interregionaler und transnationaler Raumordnungsprojekte ermöglicht. Diese Maßnahme würde dafür sorgen, daß die Rolle der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften im Rahmen der Strategie zur Gestaltung des europäischen Raumes an Gewicht gewinnt.

    In der Mitteilung der Kommission vom 10. Juli 1996 zu INTERREG II C wurden folgende Punkte angesprochen: Erarbeitung einer zwischen den Mitgliedstaaten und den regionalen und lokalen Behörden abgestimmten Strategie für den jeweiligen Raum; Durchführung eines jeden operationellen Programms im Rahmen einer gemeinsamen Verwaltungsstruktur; vorrangige Behandlung der in Zusammenarbeit mit regionalen und lokalen Gebietskörperschaften erarbeiteten Vorschläge; Festlegung der Fördergebiete nicht unter strikter Bezugnahme auf die Strukturfondsziele, sondern mit Rücksicht auf die Zugehörigkeit zu einem anerkannten Interventionsgebiet; Möglichkeit der Einbeziehung von Drittländern mit Hilfe von PHARE und TACIS; Budget: 120 Millionen ECU für drei Jahre.

    Die Programme PHARE und TACIS sollten enger als bisher in die INTERREG-Programme eingebunden werden, damit die mit Drittländern vereinbarten INTERREG-Projekte den Programmzielen entsprechend verwirklicht werden können. Gleichzeitig sollte die Entscheidungsbefugnis der lokalen und regionalen Behörden der Drittländer bei der Auswahl der PHARE- und TACIS-Projekte erweitert werden.

    Die Ankündigung der Initiative INTERREG II C mit den dazugehörigen Durchführungsbestimmungen, auf die sie bereits gewartet hatten, bot den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften Gelegenheit, auf vermutete Schwachpunkte hinzuweisen und Empfehlungen auszusprechen.

    2.5.3.1. Die durch "Europa 2000 +" festgelegte Einteilung in Großregionen wurde auf den Seminaren als zweckgerechte Basis für die interregionale Zusammenarbeit gesehen, auch wenn Nichtmitgliedstaaten formal nicht eingeschlossen sind. Angesichts der Vornahme einer anderen geographischen Einteilung für das Versuchsprogramm INTERREG II C steht zu befürchten, daß es zu Störungen bei der Abwicklung und zu einer Verwässerung der Maßnahmen kommt, die von den betroffenen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bereits eingeleitet wurden.

    Vor allem die Mittelmeerregionen äußern Bedenken, daß kein einheitliches Pilotgebiet für den Mittelmeerraum besteht.

    Durch die vorgeschlagene Einteilung wird dieser Raum isoliert, zerstückelt und marginalisiert; dies widerspricht dem mehrfach geäußerten Willen der Mitgliedstaaten und der europäischen Institutionen, eine neue Mittelmeerpolitik zu betreiben, die den tatsächlichen Bedürfnissen dieser Region Rechnung trägt:

    - Das für INTERREG II C bereitgestellte Fördervolumen reicht selbst im Falle einer Aufstockung um die in Artikel 10 der EFRE-Verordnung vorgesehenen Mittel nicht aus, um operationelle Programme auf den Weg zu bringen, die repräsentativ und wegweisend sind. Die Tatsache, daß bei der auf der Ebene der Mitgliedstaaten erfolgten Aufteilung der Gelder keine Umverteilung vorgenommen wurde und die Staaten selbst keine finanziellen Verpflichtungen eingegangen sind, läßt diese Defizite noch deutlicher zutage treten;

    - Die Koordinierung zwischen Staaten und Regionen hat, abgesehen von einigen Ausnahmen, nicht das gehalten, was in der Kommissionsmitteilung versprochen worden war. Man kann, abgesehen von einigen Ausnahmen, nicht behaupten, daß im Vorfeld eine wirkliche Anhörung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften stattgefunden hätte. Vor allem in finanzieller Hinsicht wurden ihnen nicht die Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung gestellt, die sie benötigt hätten, um die absolute(n) Priorität(en) festlegen und ein Gesamtprogramm für das Interventionsgebiet erstellen zu können, dem sie jeweils angehören. So wurden z. B. Vorarbeiten der Regionen zum Pilotgebiet "Mittelmeerraum" nicht berücksichtigt.

    2.5.3.2. Damit das Versuchsprogramm INTERREG II C ein Erfolg werden kann, sollten, soweit die in "Europa 2000 +" vorgenommene geographische Einteilung nicht übernommen wird, Änderungen nur mit Zustimmung der betroffenen regionalen und lokalen Gebietskörperschaften möglich sein.

    Ohne die ihr obliegende Verpflichtung zur Achtung der Zuständigkeiten der einzelstaatlichen Regierungen zu unterschätzen, hätte die Kommission (und diese Möglichkeit besteht nach wie vor) den transnationalen und interregionalen Charakter von INTERREG II C stärker betonen können, wodurch die Staaten gezwungen wären, sowohl die partnerschaftlichen Beziehungen (untereinander und mit den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften) als auch die Verhandlungen über die Festlegung der Raumplanungsschwerpunkte, die Aufteilung der finanziellen Beiträge, die Ausarbeitung des Programms und den Aufbau der Lenkungs- und Überwachungsinstanz neu zu gestalten.

    Außerdem wäre es für die Kommission möglich gewesen (auch diese Möglichkeit besteht nach wie vor), im Vorfeld die Schaffung einer gemeinsamen Struktur zu fordern, der Vertreter zentralstaatlicher, regionaler und lokaler Behörden aus den Staaten des jeweiligen Interventionsgebiets angehören, und zwar nach dem Vorbild der Strukturen, die die Mitgliedstaaten und Regionen zur Verwaltung von INTERREG II C (Nordsee) einrichten. Dabei sollten die Erfahrungen herangezogen werden, die von den Regionen und der Europäischen Kommission im vorangegangenen Zeitraum gemacht wurden.

    In Anbetracht dessen - vor allem jedoch im Hinblick auf die Wahrung des Kriteriums der vorrangigen Behandlung von in Zusammenarbeit mit den Gebietskörperschaften erarbeiteten Vorschlägen - fordert der Ausschuß der Regionen, daß Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in den Lenkungs- und Überwachungsausschüssen der verschiedenen Regionen ein Mitspracherecht bei der Projektauswahl eingeräumt wird. Er behält sich seinerseits vor, in der Schlußphase der Beschlußfassung der Gemeinschaft Stellung zu nehmen.

    Außerdem sollten Maßnahmen zur Prüfung von Kooperationsprojekten zwischen den im Rahmen von INTERREG II C festgelegten Großregionen erwogen werden. Besonders wichtig ist dies für die Entwicklung von Verkehrs- und Kommunikationskorridoren zur Stärkung der Verbindungen zwischen den an den Rändern und im Zentrum der EU gelegenen Regionen.

    2.5.3.3. Für die Regionen und Gemeinden ist INTERREG II C deswegen so wichtig, weil sie im Rahmen dieses Programms unter Beweis stellen können, daß eine Strategie für die Gestaltung und Entwicklung des europäischen Raums, an der sie aktiv und als gleichberechtigte Partner mitwirken, eine bessere Nutzung des Raums und der Humanressourcen, ein höheres Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum sowie einen stärkeren sozialen und territorialen Zusammenhalt gewährleistet.

    Angesichts der Effizienz der schon bestehenden Kooperationen, die die Realisierbarkeit dieser Verbesserungen bereits deutlich erkennen läßt, gehen die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften davon aus, daß sie bei einer erfolgreichen Durchführung von INTERREG II C endgültig zu einer festen Größe im Rahmen der europäischen Raumplanungsstrategie werden, wenn dieses Programm ihnen eine faire Chance zur Verwirklichung der angestrebten Ziele bietet.

    Nicht zuletzt wies auch Kommissionsmitglied Monika Wulf-Mathies im Rahmen des INTERREG II C-Seminars am 3. und 4. Juli 1996 darauf hin, daß eine eindeutige und partnerschaftliche Aufgabenverteilung zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und den Gebietskörperschaften erforderlich sei, die die Wahrung des gerade im Bereich der Raumplanung so ungemein wichtigen Subsidiaritätsprinzips gewährleisten müsse.

    Brüssel, den 15. Januar 1997.

    Der Präsident des Ausschusses der Regionen

    Pasqual MARAGALL i MIRA

    () ABl. Nr. C 100 vom 2. 4. 1996, S. 65.

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    ANHANG

    Bericht über die Ergebnisse der Seminare

    Die Ergebnisse der einzelnen Seminare haben gezeigt, wie fruchtbar und effizient die interregionale Zusammenarbeit ist. Die vorgelegten Arbeiten belegen die Leistungsfähigkeit der Regionen und Kommunen in ihrem Bemühen, auf die Bedürfnisse der Bürger einzugehen und die Planung und Entwicklung des europäischen Raums mitzugestalten.

    1. Der Alpenraum

    1.1. Die Alpen sind der Lebensraum von 70 Millionen Menschen mit hoher Lebensqualität, in dem die interregionale, grenzübergreifende und transnationale Zusammenarbeit als Folge seiner besonderen Lage innerhalb der Europäischen Union (Grenzgebiet im Herzen des Kontinents) Tradition hat. Diese Formen der Zusammenarbeit, die von 26 Regionen in sechs Staaten (einschließlich der Schweiz und Liechtensteins) getragen werden, waren die Reaktion auf Probleme, die über die politischen Grenzen hinausreichten.

    1.2. Der Alpenraum weist mehrere Vorzüge auf:

    - Er besitzt einen großen kulturellen Reichtum, weil hier die germanische, romanische und slawische Kultur aufeinandertreffen;

    - Das dichte Netz moderner Verkehrswege und Kommunikationsmittel ist von zentraler Bedeutung für den freien Waren-, Personen-, Kapital- und Dienstleistungsverkehr in ganz Europa;

    - Er ist ein bevorzugter Lebensraum mit einer hohen Lebensqualität für die Bürger und einer hohen Wertschätzung;

    - Sein wirtschaftliches, technologisches und wissenschaftliches Potential und seine Dynamik machen aus diesem Raum eines der Kraftzentren für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Europa.

    1.3. Der Alpenraum kämpft aber auch mit Problemen, die Folge seiner geographischen Vielfalt und Lage sind, denn er grenzt an das Mittelmeer, das Rheintal und das Donaubecken:

    - Er hat viele Städte mit Hauptstadtfunktion, die eine hohe Anziehungskraft ausüben, was zu ihrer Überlastung sowie zur Verödung der ländlichen Zonen und der Berggebiete führt;

    - Einige Voralpengebiete sind bedrohlich abgeschnitten;

    - Die Überlastung der Städte und die Übernutzung der Infrastruktur haben ihre Ursache in der starken Zunahme des Verkehrs. Dem muß dadurch abgeholfen werden, daß die Alpenregionen Zugang zu den großen Infrastrukturnetzen erhalten und daß neue Verkehrskorridore geschaffen werden und der kombinierte Verkehr gefördert wird;

    - Die besondere Sensibilität dieses Gebiets, die vor allem aus dem von der Schönheit der Berge angezogenen Tourismus und der Bevölkerungsdichte in den Tälern herrührt, kann eine Bedrohung der Wasserressourcen zur Folge haben;

    - Der zunehmende Wettbewerb der touristischen Angebote untereinander macht eine gemeinsame Regelung zur Gütekennzeichnung der Alpenregionen nötig;

    - Der zu beobachtende Verödungsprozeß bedroht das ökologische Gleichgewicht in den Berggebieten, das stark vom Fortbestehen der traditionellen Almwirtschaft abhängig ist.

    1.4. Die Regionen und Kommunen verfügen aus erster Hand über Erfahrungen in der Zusammenarbeit bei gemeinsamen Problemen, denen sie gegenüberstehen. Sie würden es begrüßen, wenn diese Initiativen, die vor allem von ihnen ausgehen, Unterstützung auf europäischer Ebene fänden:

    - Die Arbeitsgemeinschaft ALPEN-ADRIA umfaßt 22 Regionen in Italien, Deutschland, Österreich und Slowenien. Sie widmet sich hauptsächlich der Koordinierung und der gemeinsamen Lösung von Fragen, die für ihre Mitglieder von Interesse sind. Verkehrspolitisch beschäftigt sie sich mit der Trassierung transalpiner Verkehrswege und mit dem Hafenumschlag auf den wichtigsten Flüssen im Alpenraum. Darüber hinaus beschäftigt sie sich mit anderen Themen, wie der Erzeugung und der Verteilung von Energie, der Wasserwirtschaft und dem Umweltschutz, der Landwirtschaft, der Raumplanung, der Kultur und dem Bereich Forschung/Technologie;

    - Die Arbeitsgemeinschaft der Alpenregionen (ARGE-ALP) umfaßt 11 Regionen und Kantone in der Schweiz, Deutschland und Österreich. Sie entwickelt gemeinsame Initiativen in den Bereichen Kultur, Wirtschaft, Ökologie und Umweltschutz. Gegenwärtig arbeitet sie an der Ausarbeitung eines Leitplans zur Entwicklung und Erhaltung der Alpenregion;

    - Die Arbeitsgemeinschaft Westalpen (COTRAO) umfaßt 8 Regionen und Kantone in der Schweiz, Frankreich und Italien. Ihre Hauptaufgabe ist die Identifizierung gemeinsamer Probleme ihrer Mitglieder in Bereichen wie z. B. Forschung und Technologie, Wirtschaft, Fremdenverkehr und Kultur sowie die Koordinierung der von den Mitgliedern eingebrachten Lösungen. Ziel ist die Erhaltung der Alpen als hochwertiger Lebens-, Arbeits- und Freizeitraum für deren Bewohner;

    - Die Arbeitsgemeinschaft JURA umfaßt 4 schweizerische Kantone und die Region Franche-Comté. Ihre Aufgabe ist die Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit, um eine abgestimmte, konvergente Entwicklung und Raumordnung des Jura-Gebiets zu erreichen. Gegenwärtig arbeitet sie an einem Raumentwicklungsplan für den Jura für 2005.

    1.5. Die Regionen und Kommunen des Alpenraums haben gefordert, daß der Alpenraum als eigenständiger Raum von der Europäischen Union anerkannt wird.

    Sie schlagen daher vor, daß:

    - die Problematik des Alpenraums unter raumordnungspolitischen Gesichtspunkten bei der Konzipierung der Gemeinschaftspolitiken berücksichtigt wird und daß

    - zusammen mit den Regionen und Kommunen ein strategischer Entwicklungsplan für den Alpenraum auf Gemeinschaftsebene ausgearbeitet wird, der als Bezugsrahmen dient und die in diesem geographischen Gebiet durchgeführten Kooperationsprojekte unterstützt.

    Sie bringen ihren Wunsch zum Ausdruck:

    - mitzuwirken an der Festlegung der Zoneneinteilung, der Auswahlkriterien, der Haushaltsmittel und der Hilfsinstrumente, die für sie im Rahmen der Gemeinschaftspolitiken, insbesondere der Strukturfonds, beschlossen werden;

    - einen Beitrag zur Ausarbeitung des Entwicklungsplans für den Gemeinschaftsraum (SDEC) zu leisten und durch die Bewertung der Umsetzung der Gemeinschaftsinitiative INTERREG II C an der Gestaltung von Anreizen zur interregionalen, grenzübergreifenden und transnationalen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene mitzuarbeiten.

    2. Der Mittelmeerraum: der Romanische Bogen und das Zentral-Mittelmeer

    2.1. Der Mittelmeerraum ist durch seine große Vielfalt geprägt und umfaßt vier Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie zwei geographisch verschiedene Untergebiete, den Romanischen Bogen und das Zentral-Mittelmeer. Ungeachtet ihrer vielen Vorzüge besteht bei dieser Region die Gefahr einer Abtrennung vom übrigen Europa trotz der Anstrengungen der Europäischen Union zu ihrer Entwicklung, insbesondere durch die Strukturfonds.

    2.2. Die acht Festlandregionen, die Balearen, Korsika und Sardinien, die den Romanischen Bogen bilden, sowie die griechischen Inseln und der italienische Mezzogiorno im Zentral-Mittelmeer haben in den letzten Jahren ausgehend von den gemeinschaftlichen Hilfsinstrumenten untereinander Formen der interregionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit entwickelt und wollen ihre Kontakte mit den Ländern südlich des Mittelmeers ausbauen.

    2.3. Der Mittelmeerraum bietet aufgrund seiner Geschichte, seiner Kultur und seiner Zivilisation weitreichende Entwicklungsmöglichkeiten:

    - Das in all diesen Regionen vorhandene kulturelle Erbe mit seinen archäologischen Stätten und Baudenkmälern macht aus diesem Teil Europas ein Gebiet mit bedeutenden Chancen für den kulturellen Austausch und die Entwicklung des Fremdenverkehrs;

    - Der Mittelmeerraum bietet außergewöhnliche Umweltbedingungen mit einer Vielzahl unterschiedlicher Landschaften: Meer, Inseln und Berge;

    - Die typische, traditionelle Landwirtschaft und die hochwertigen regionalen Erzeugnisse tragen zur Wertschätzung dieser Region bei;

    - Die Verkehrsverbindungen und die vielfältigen Transportmittel erleichtern den Waren- und Personenverkehr;

    - Die Entwicklung von wissenschaftlich-technischen Zentren trägt zum Aufbau eines leistungsfähigen Geflechts von Industriebetrieben und zur Aufwertung der Erzeugung von Klein- und Mittelbetrieben bei.

    2.4. Die Regionen und Kommunen stehen aber auch vor großen Herausforderungen:

    - Der Aufbau von urbanen Mittelzentren und, im weiteren Kontext, die Schaffung einer Städtelandschaft von Städten mittlerer Größe muß dazu beitragen, die Ungleichgewichte abzubauen, die in bezug auf Demographie, Überlastung und Wirtschaftsentwicklung zwischen den Küstenstreifen und dem Hinterland bestehen;

    - Die einzelnen Verkehrsträger müssen von ihrem Aufkommen und ihrer Bedeutung her neu strukturiert werden; dazu bedarf es einer Analyse der Verkehrsengpässe und neuer Transportbedürfnisse. Der Seeverkehr, der sich für eine integrierte Verkehrsanbindung im Mittelmeerraum anbietet, muß durch die Indienststellung von Hochgeschwindigkeitsschiffen und die Entwicklung kompatibler Informationssysteme in den einzelnen Häfen ausgebaut werden. Der Luftverkehr muß auf Ost-West-Verbindungen quer über das Mittelmeer ausgerichtet werden, um der Öffnung der Märkte für neue Fluggesellschaften und der Schaffung von Regionalflughäfen gerecht zu werden. Schließlich müssen das Straßen- und das Schienennetz durch den Bau von Zusatzstrecken, Hauptstrecken und Strecken mittlerer Größe ausgebaut werden;

    - Die Vernetzung technologisch-wissenschaftlicher Pole, die in Verbindung zu benachbarten KMU stehen, muß zu einer besseren Verteilung von Know-how und zu einem technologischen Aufbruch in Südeuropa beitragen;

    - Die Möglichkeiten, die die neuen Informations- und Kommunikationstechniken bieten, müssen genutzt werden, um die abgelegenen Gebiete (wie z. B. die Inseln) zu erschließen und neue Instrumente zur Bewältigung von Umweltproblemen (Brände, Verschmutzung) zu entwickeln, eine bessere Nutzung des Wirtschaftspotentials zu erreichen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

    2.5. Die Regionen und Kommunen sind sich der Rolle bewußt, die sie bei der wirtschaftlichen Entwicklung des Mittelmeerraums spielen. Daher sind sie entschlossen, insbesondere mit Unterstützung der Europäischen Union gemeinsame Kooperationsinitiativen ins Werk zu setzen:

    - Korsika und Sardinien nehmen zum zweiten Mal gemeinsam am Programm INTERREG für grenzübergreifende Zusammenarbeit teil. Dank dieses Programms konnten diese beiden Inseln gemeinsame Aktionen mit dem Ziel durchführen, die Naturschönheiten dieser beiden Regionen zu schützen und zu pflegen, insbesondere die Flußmündungen von Bonifacio, wissenschaftliche Kontakte auf hohem Niveau zum Thema "Meer" aufzubauen und einen Studentenaustausch ins Leben zu rufen;

    - Das Programm INTERREG ermöglichte den beiden Städten Bastia und Livorno einen Erfahrungsaustausch in den Bereichen Städtepolitik, Fremdenverkehr, Kultur und Verkehr, was den beiden Kommunen einen Motivationsschub gab;

    - Das Gemeinschaftsprogramm MED, das der Förderung der dezentralen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Mittelmeerländern dient, war im Dezember 1995 Grundlage für die Gründung des euromediterranen Forschungszentrums Umwelt und Raumordnung (CREA), das sich vorwiegend mit der Nutzung der Ressourcen, der Biotechnologien und der sauberen Technologien sowie dem Tourismus und den Klimaänderungen befaßt;

    - Unabhängig von den Gemeinschaftsaktionen haben schließlich Korsika, Sardinien und die Balearen am 21. März 1996 die Vereinigung IMEDOC (Inseln des westlichen Mittelmeers) gegründet. Ziel dieser Organisation ist die Entwicklung von Formen der Zusammenarbeit zur Lösung der Probleme, die mit der Insellage, dem Tourismus, der Umwelt, der Wirtschaft und der ländlichen Entwicklung zusammenhängen, und den Gemeinschaftsinstitutionen gemeinsame Projekte vorzulegen;

    - Die Regionen und Kommunen begrüßen die Bemühungen der Europäischen Union zur Schaffung eines Wirtschaftsraums Europa/Mittelmeer und möchten sich aktiv an dessen Verwirklichung beteiligen, die parallel zu den Aktionen zugunsten der mittel- und osteuropäischen Staaten erfolgen muß;

    - Sie unterstützen die neuen Gemeinschaftsinstrumente zur Förderung der dezentralen, interregionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit gemäß dem Subsidiaritätsprinzip, wie die Programme MEDA, ECOS-OUVERTURE, INTERREG II C oder Maßnahmen gemäß Artikel 10 der EFRE-Verordnung;

    - Sie sind überzeugt, daß ihre Mitwirkung an diesem Prozeß dazu beiträgt, die Völker einander näherzubringen und Friede und Wohlstand im gesamten Mittelmeerraum zu sichern.

    3. Mitteleuropa: Die Nahtstelle zwischen Ost und West

    3.1. Die Grenzzone zwischen Ost und West umfaßt vierzehn aneinandergrenzende Staaten, die - von der Ostsee bis an das Mittelmeer - an den Außengrenzen der Union liegen. In diesem weiträumigen Grenzgebiet trifft die Europäische Union auf eine große Zahl beitrittswilliger Staaten. Tag für Tag werden an dieser Grenze, die in Zukunft durchlässig sein wird, Kontakte zwischen Bürgern, Vereinigungen, Bildungseinrichtungen, Kommunen und Regionen geknüpft.

    3.2. Aufgrund seiner Wirtschaftsgeschichte besitzt dieses Gebiet vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten und kann zu einer dynamischen Drehscheibe im Zentrum der erweiterten Union werden. Das kulturelle Erbe wurde gewahrt, und nach und nach ergaben sich dank der Zusammenarbeit in allen möglichen Formen, die insbesondere mit Unterstützung der Programme PHARE, INTERREG und TACIS gestaltet wurden, neue Wirtschaftswachstumsdaten. Dabei waren ordnungsrechtliche und administrative Unterschiede zwischen den Regionen und Kommunen auf beiden Seiten der Grenze zu überwinden, und die zur Verfügung stehenden Mittel waren bescheiden.

    3.3. Unter diesen vielfachen und vielgestaltigen Kooperationsformen sind z. B. zu nennen: die Zusammenarbeit mit Ungarn insbesondere im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft ALPEN-ADRIA und die lokalen Initiativen zwischen Böhmen, Bayern und Österreich, die zu gemeinsamen Projekten in den Bereichen Wirtschaft, Tourismus, Kultur, Spracherwerb und Jugendaustausch führen.

    In Finnland haben die Regionen und Kommunen Kooperationsprojekte nicht nur mit ihren Partnern in den Baltischen Staaten, sondern auch mit der Tschechischen Republik entwickelt. Sie betreffen vorwiegend die Entwicklung von Forschungszentren und Universitäten sowie die Schaffung eines Ausbildungsprogramms.

    In der Tschechischen Republik erstreckt sich die Zusammenarbeit auf die Verbesserung des Straßennetzes sowie auf touristische und kulturelle Einrichtungen.

    3.4. Die Regionen und Kommunen in diesem Raum wissen, daß sie die Architekten einer raschen und nachhaltigen Eingliederung der mitteleuropäischen Länder in die Europäischen Union sind. Das erweiterte Europa wird sich vornehmlich aus den Regionen aufbauen, denn sie sind deren Bauelemente, und über sie führen die für den Integrationsprozeß entscheidenden Wege. Es ist Aufgabe der Union, einen genauen, festen Zeitplan für ihre Erweiterung unter Berücksichtigung der Interessen der Grenzregionen aufzustellen.

    3.5. Die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Regionen und Kommunen in Ost und West ermöglicht in erster Linie eine zügige Erfuellung der Erfordernisse der Bürger, sei es im Bereich der Ausbildung, der Forschung, der Kultur oder des Sprachunterrichts. Darüber hinaus kann sie auch die Sicherheit von Menschen und Gütern betreffen.

    Die grenzübergreifende Zusammenarbeit ist ebenfalls eine der Grundlagen für die Raumordnung. Die Regionen und Kommunen, in deren Verantwortung die grenzübergreifende Zusammenarbeit fällt, bauen Europa nach dem Bottom-up-Prinzip von unten nach oben auf. Ihre Initiativen sind der jeweiligen Situation in den Regionen und Gemeinden angepaßt: sie gewährleisten dadurch eine ausgewogene Entwicklung gemäß dem Subsidiaritätsprinzip.

    Es ist an den Mitgliedstaaten und an der Europäischen Union, die auf regionaler Ebene festgelegten Ziele zu berücksichtigen und sich raumordnungspolitische Überlegungen, die von grenzübergreifender Bedeutung sind, zu eigen zu machen.

    Im Bereich Umwelt geht es den Regionen und Kommunen vor allem um die Erhaltung bzw. Wiederherstellung des ökologischen Gleichgewichts, um die umweltverträgliche Nutzung der natürlichen Ressourcen sowie die Pflege der Natursehenswürdigkeiten. Jedes Projekt wird danach begutachtet, ob es nachteilige Auswirkungen auf das betreffende oder ein angrenzendes Gebiet haben kann.

    Um den Rückstand in der wirtschaftlichen, technischen und kommerziellen Entwicklung aufzuholen, sind Anstrengungen auf der Ebene der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten gemäß den von den Regionen und Kommunen in dem betreffenden Gebiet aufgestellten Leitlinien zu unternehmen: Schaffung leistungsfähiger Infrastrukturen sowie von Kommunikations-, Energie- und Telekommunikationsnetzen, um diesen Raum an die großen europäischen Achsen anzubinden; Aufbau von Forschungsinstituten, um neue Tätigkeitsfelder zu schaffen und Zukunftsmärkte zu erkunden; Ausgleichsmaßnahmen für die Regionen zu beiden Seiten der Grenze.

    Besondere Aufmerksamkeit muß der Entwicklung der Landwirtschaft gelten, für die dringend ein Binnenmarkt zu schaffen ist.

    Dieser Grenzraum darf nicht nur eine Durchgangsregion sein. Er muß vielmehr letztendlich zu einer Drehscheibe für den kulturellen, industriellen und kommerziellen Austausch zwischen Ost und West werden.

    Diese Herausforderungen sind nur durch grenzübergreifende Zusammenarbeit zu bewältigen. Die Unterstützung, die sie aus den Programmen INTERREG, PHARE und TACIS erhält, muß erweitert und vereinfacht werden. Der kommerzielle Schutz der Erzeugnisse der Gemeinschaft im Rahmen der GAP-Reform und der GATT-Abkommen muß in den mittel- und osteuropäischen Staaten sobald wie möglich anerkannt werden.

    Im Bewußtsein ihrer Aktionen und Zuständigkeiten fordern die Regionen und Kommunen nachdrücklich: die Regierungskonferenz muß die notwendigen institutionellen Reformen im Vorfeld der Erweiterung vornehmen, die Gemeinschaftsorgane müssen den Beitrittsprozeß der mittel- und osteuropäischen Länder beschleunigen, der Ausschuß der Regionen muß die Interessen der Regionen und Kommunen in diesem Gebiet verteidigen, und die Mitgliedstaaten sowie die Union müssen die grenzübergreifende Zusammenarbeit im Vertrag verankern und mit Hilfen abstützen.

    4. Die Ballungsgebiete des Zentrums

    4.1. Die Ballungsgebiete des Zentrums umfassen 25 % der Bevölkerung in der Gemeinschaft und erwirtschaften 30 % ihres BIP. Sie sind damit einer der wichtigsten Entwicklungspole in Europa.

    4.2. Die Regionen und Kommunen in den Ballungsgebieten des Zentrums und insbesondere in den großen Metropolen waren die Wiege der industriellen Revolution. Heute sind sie Entscheidungszentren in den Bereichen Forschung und Innovation, Finanz- und Bankenzentren sowie der Sitz von Großunternehmen und europäischen und internationalen Organisationen:

    - Der immer schnellere technische Fortschritt bei den Infrastrukturnetzen, den Kommunikations- und Telekommunikationsmitteln und im Verkehrsbereich (Hochgeschwindigkeitszüge, Autobahnen, Ärmelkanaltunnel, große Häfen, internationale Flughäfen, Verkehr über den Ärmelkanal) hat zu einem Zusammenrücken der großen Entscheidungszentren, zum Ausbau des Handelsaustauschs und zu einer höheren Mobilität der Bürger entsprechend ihren Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten geführt;

    - Die reiche gemeinsame Geschichte der Regionen und Kommunen in diesem Gebiet hat ihre Identität geprägt, und sie können auf ein gut erhaltenes natürliches und kulturelles Erbe blicken.

    4.3. Die zahlreichen interregionalen und grenzübergreifenden Kooperationsprojekte, die die Regionen und Kommunen unter Berücksichtigung der europäischen Dimension der Probleme und Perspektiven auf die Beine gestellt haben, machen dieses Gebiet zu einem einzigartigen raumordnungspolitischen "Labor" in Europa:

    - Die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen Nordrhein-Westfalen, Belgien und den Niederlanden wird von den Regionen und den Kommunen mit Unterstützung der Europäischen Union getragen. Der Austausch konzentriert sich zur Zeit auf eine Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um die Bedeutung der Grenze schwinden zu lassen, sowie auf den Aufbau gemeinsamer Dienste, Infrastrukturen und Kommunikationsmittel. Maastricht, Aachen und Lüttich konnten mit Hilfe des Gemeinschaftsprogramms INTERREG eine gemeinsame Planung einleiten. Und im Bereich der Berufsausbildung arbeiten die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Luxemburg und Belgien an einem Kooperationsprojekt betreffend die Verwendung der neuen Informations- und Kommunikationstechniken;

    - Fünf Regionen in Belgien, Frankreich und dem Vereinigten Königreich, in denen 16 Millionen Einwohner leben, haben sich zusammengeschlossen, um am Kreuzungsweg Europas eine "Euregio" zu gründen. In dem Bestreben, die Wirtschaft anzukurbeln und die wirtschaftlichen und sozialen Beziehungen zu intensivieren, haben die Regionen Brüssel-Hauptstadt, Flandern, Wallonien, Nord/Pas de Calais und Kent gemeinsame Kooperationsprojekte in den Bereichen Wirtschaft, Forschung, Tourismus, Bildung, Personalaustausch und Raumordnung ins Werk gesetzt. Diese Zusammenarbeit fand wegen ihres Modellcharakters für die territoriale Integration die Unterstützung der Europäischen Kommission;

    - Weiter östlich war das Gemeinschaftsprogramm INTERREG ausschlaggebend für die Gründung der Euregio Saar-Lor-Lux. Durch die Festlegung gemeinsamer Entwicklungsleitlinien streben das Saarland, Lothringen und Luxemburg die Schaffung einer wirklichen Entwicklungszone an. Die gemeinsamen Initiativen betreffen die Modernisierung der Infrastruktur, die Umstrukturierung der Industrie insbesondere durch die Ausarbeitung eines Leitplans für das Kohlerevier, die Abfallbeseitigung, eine bessere Verteilung der Infrastruktur, die Förderung der Zweisprachigkeit und die Schaffung einer Charta der Universitäten.

    4.4. Die Regionen und Kommunen in den Ballungsgebieten des Zentrums sind sich bewußt, daß sie eine Reihe von Problemen gemeinsam angehen müssen:

    - Die Vernetzung von Forschungszentren, Hochschulen und KMU sowie die Schaffung einer technologischen Dynamik sind die Voraussetzungen für eine bessere Bündelung der Stärken dieser Regionen und Kommunen, die die Umstrukturierung der Industrie und die Globalisierung der Märkte bewältigen müssen;

    - Die Neukonzeption der Infrastruktur in den Bereichen Kommunikation, Energie und Verkehr muß zu einer besseren räumlichen Verteilung der Anlagen sowie zu einer größeren Ausgewogenheit bei der Nutzung der Energie- und Verkehrsressourcen führen, die kombiniert werden und einander ergänzen müssen (Straßen, Autobahnen, Häfen, Flughäfen, Binnen- und Seeschiffahrtswege), wobei die Umweltverträglichkeit sicherzustellen ist;

    - Mit einer ausgewogenen, den lokalen Anforderungen gerecht werdenden Städtepolitik müssen die Regionen und Kommunen in den Ballungsgebieten des Zentrums den Problemen Ausgrenzung, Kriminalität, Überlastung, Verschmutzung und Verfall der Innenstädte begegnen und Maßnahmen für ein neues räumliches Gleichgewicht zwischen den städtischen und den ländlichen Gebieten finden. Die Vernetzung der großen Metropolen muß durch den Austausch von Erfahrungen dazu beitragen, nachahmenswerte Modelle in diesem Bereich zu identifizieren und zu verbreiten. Die Entwicklung von Mittelstädten, die als Puffer zwischen den großen städtischen Zentren und den ländlichen Gebieten fungieren, muß zu einem neuen räumlichen Gleichgewicht in dieser Zone beitragen. Schließlich bedarf es Maßnahmen zur Förderung des ländlichen Raums, um die Verödung von Agrarflächen, die Überfuellung der Städte und ein Ansteigen der Arbeitslosigkeit zu verhindern;

    - Die Schaffung gemeinsamer Überwachungsinstrumente im Bereich der Umwelt wird die Regionen und Kommunen veranlassen, wirkungsvolle Maßnahmen zur Bekämpfung von Überschwemmungen in den Fluß- und Küstengebieten sowie gegen die Verschmutzung zu ergreifen und eine kohärente Abfallwirtschaftspolitik für die gesamte Region zu entwickeln.

    4.5. Die Regionen und Kommunen möchten die grenzübergreifende, interregionale und transnationale Zusammenarbeit endlich als einen Fortschritts- und Entwicklungsfaktor für die Räume, in denen sie erfolgt, anerkannt wissen:

    - Sie fordern daher, auf europäischer Ebene einen strategischen Orientierungsrahmen auszuarbeiten, der die spezifischen Felder, auf denen in den einzelnen Großregionen der EU ein Kooperationsbedarf besteht, berücksichtigt und auf dessen Grundlage die entsprechenden Kooperationsprojekte kohärent und komplementär konzipiert werden können;

    - Als Träger der Zusammenarbeit dringen sie darauf, an der Ausarbeitung dieses Orientierungsrahmens mitzuwirken, und würden die Einrichtung einer gemeinsamen Leitstelle begrüßen, die die verschiedenen, lokal durchgeführten Kooperationsprojekte koordiniert und den Regionen und Kommunen die Möglichkeit gibt, mit einer Stimme zu sprechen;

    - Sie fordern darüber hinaus eine Reform der Gemeinschaftspolitiken unter Berücksichtigung der neuen Aspekte, die sich aus dem Konzept des wirtschaftlichen, sozialen und räumlichen Zusammenhalts ergeben.

    5. Der Nord- und Ostseeraum

    5.1. Die Nord- und Ostseeregionen bilden einen großen, zusammenhängenden Raum im Norden der Europäischen Union, der von Schottland bis nach Finnland reicht. Dieser Raum hat große Entwicklungsmöglichkeiten aufgrund der gemeinsamen Merkmale der ihm angehörenden Länder (besonders nach der letzten Erweiterung der Union am 1. Januar 1995) und der Nachbarstaaten. Er umfaßt sieben Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Vereinigtes Königreich, Niederlande, Belgien, Deutschland, Dänemark, Schweden und Finnland) sowie mit Norwegen auch einen Staat aus dem Europäischen Wirtschaftsraum.

    5.2. Die Wirtschaft der Regionen und Kommunen im Nord- und Ostseeraum wird vom Meer und der Nutzung der Energieressourcen geprägt:

    - Auf die großen Nordseehäfen entfällt ein Großteil des Hafenumschlags der Europäischen Union. Sie verfügen über eine gut ausgebaute Infrastruktur und leistungsfähige Anlagen und tragen damit zur Ausdehnung des innereuropäischen und internationalen Handelsaustauschs bei, der ausgehend von dieser Zone bereits sehr intensiv ist;

    - Fischerei und Aquakultur haben in den Regionen und Kommunen an Nord- und Ostsee einen hohen Stellenwert nicht nur in bezug auf die Wirtschaftstätigkeit, sondern auch für die Beschäftigung, insbesondere in den Küstenstädten und -dörfern Dänemarks und Schottlands;

    - Die Energieressourcen der Regionen und Kommunen an Nord- und Ostsee (vor allem Erdöl, Steinkohle und Erdgas) decken mehr als 50 % des Energiebedarfs der Europäischen Union;

    - Für die Regionen und Kommunen an Nord- und Ostsee ist es wichtig, aus diesem Raum in Nordeuropa einen integrierten Wachstums- und Entwicklungspol zu machen, der den Entwicklungstendenzen im Süden des europäischen Raums gegenzuhalten vermag. Aus diesem Grund gibt es zahlreiche Initiativen der interregionalen, grenzübergreifenden und transnationalen Zusammenarbeit in diesen Regionen. Die Zusammenarbeit mit benachbarten Drittländern wird durch die zwischen diesen und der EU geschlossenen Abkommen erleichtert.

    5.3. Die Kooperationsdynamik kommt heute im Ostseeraum in 70 Kooperationsstrukturen zum Ausdruck, an denen sich neben den nationalen Regierungen und Regionen und Kommunen auch Häfen und Hochschulen beteiligen. Ein Ausschuß für die Entwicklung des Ostseeraums wurde gegründet, um den Erfahrungsaustausch voranzutreiben. Momentan gibt es 250 Kooperationsprojekte unterschiedlicher Tragweite. Dabei werden alle Bereiche vom Musikunterricht bis zu Stromverteilungsnetzen abgedeckt: sie sind eine Art Anstoßplattform für die Lösung gemeinsamer Probleme, wie Straßenverkehr, Energieressourcen, Schiffsverkehr, Hafenzonen, Gewässerverschmutzung, Ausbildung und Technologie. Viele Kooperationspartner stoßen auf finanzielle Hindernisse, denen abzuhelfen ist. Dabei ist zu bemerken, daß diese Zusammenarbeit von staatlicher Seite unterstützt wird, wie bei den Konferenzen von Tallin 1994 und Kalmar 1996:

    - Die Nordsee-Kommission ist eine Vereinigung von Regionen und Kommunen aus dem Vereinigten Königreich, den Niederlanden, Deutschland, Dänemark, Schweden und Norwegen. Sie repräsentiert eine Bevölkerung von mehr als 40 Millionen Einwohnern, d.h. 12 % der EU-Bevölkerung, und umfaßt regionale Gebietskörperschaften, die unmittelbar in die Nordseeproblematik involviert sind. Von sechs Arbeitsgruppen wurde ein Bericht unter dem Titel "Europa 2000 - Nordsee" ausgearbeitet, der als gemeinsamer Rahmen für die praktische Umsetzung von Entwicklungsinitiativen dienen soll, insbesondere mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung und einer vernünftigen Ressourcenbewirtschaftung;

    - Dank der Kooperationsprogramme für technische Hilfe TACIS (für die Staaten der früheren Sowjetunion) und PHARE (für die mittel- und osteuropäischen Länder) konnten Polen und Rußland an den Beratungen über die Einrichtung von Schlüsselkorridoren im Ostseeraum teilnehmen. Diese Überlegungen sollen der Ausgangspunkt für die Schaffung eines multinationalen Verkehrssystems sein.

    5.4. Zur Schaffung eines integrierten Entwicklungspols für den Nord- und Ostseeraum müssen die Regionen und Kommunen als Hauptträger der Zusammenarbeit gemeinsam eine Raumordnungsstrategie entwerfen, mit der die gemeinsamen Probleme angegangen werden können. Hauptziel ist eine Neukonzeption für die Nutzung der Meere, die mit einem Ausbau des Schiffsverkehrs einhergeht. Dieser Verkehrsträger erlaubt eine Entlastung der Straßen und Autobahnen, eine geringere Umweltbelastung sowie den Anschluß abgelegener und bevölkerungsarmer ländlicher Gebiete:

    - Die Förderung des Schiffsverkehrs zwischen der Nord- und der Ostsee entlang der Küsten und zwischen den Inseln wird dazu beitragen, eine ausgewogenere Wirtschaftstätigkeit zu entwickeln, Handelskontakte aufzubauen und die Qualität der Dienste zu erhöhen;

    - Die Erneuerung der Hafeninfrastruktur, insbesondere durch den Einsatz der Informationstechnik, trägt zur Verkehrssicherheit und der Verschmutzungsverhütung bei;

    - Der Aufbau mittelgroßer Häfen in den Randgebieten und die Förderung des Kurzstreckenverkehrs ermöglichen die Schaffung von integrierten Entwicklungspolen mittlerer Dimension, die die Entlastung der städtischen Zentren und Verbindungswege auf dem Festland sowie die Anbindung abgelegener Regionen erleichtern.

    5.5. Die Regionen und Kommunen halten das Gemeinschaftsprogramm INTERREG II C sowie die Maßnahmen gemäß Artikel 10 der EFRE-Verordnung für eine Arbeitsgrundlage, auf der die Umsetzung einer Entwicklungsstrategie für den Nord- und Ostseeraum erfolgen kann.

    5.6. Sie bringen den Wunsch zum Ausdruck, daß die bisherigen Arbeiten der interregionalen Kooperationsstrukturen, die in den beiden Großregionen bestehen, als Ausgangspunkt für die Ausarbeitung von Entwicklungsleitlinien dienen.

    5.7. Sie fordern gemäß dem Subsidiaritätsprinzip die volle Beteiligung der Regionen und Kommunen an den Verfolgungs- und Verwaltungsgremien, die durch die einzelnen Programme eingerichtet werden.

    6. Der Atlantische Bogen

    6.1. Der Atlantische Bogen ist eine ausgedehnte Großregion entlang der Westküste des europäischen Kontinents, die mehr als 3 000 km Küstenlinie von Schottland bis Gibraltar umfaßt.

    6.2. So verschieden die Länder sind, zu denen die Regionen und Kommunen des Atlantischen Bogens gehören, namentlich Irland, Vereinigtes Königreich, Frankreich, Spanien und Portugal, so weist dieser Raum aufgrund seiner Randlage und seiner stark auf das Meer ausgerichteten Wirtschaft doch eine Reihe von Ähnlichkeiten auf:

    - Ausgangspunkt für die Entwicklung der Wirtschaft in diesem Raum war die Schiffahrt und die Nutzung des Meeres. Die Atlantikhäfen dienten Europa als Tor zur Welt;

    - Zahlreiche Hafeninfrastrukturen stehen nach wie vor für den Handelsaustausch, insbesondere den überseeischen, auf dem Seeweg bereit;

    - Die Schaffung von Technologiezentren hat Investoren angelockt und den Ausbau des Dienstleistungssektors begünstigt, wodurch Beschäftigung geschaffen und die Wirtschaft diversifiziert werden kann;

    - Die Modernisierung der Kommunikationsinfrastrukturen ermöglichte den Ausbau der großen Verkehrskorridore und die Entwicklung verschiedener Metropolen;

    - Die weitgehend intakte Natur und das reizvolle kulturelle Erbe sind die Voraussetzungen für einen Ausbau des Tourismus und umweltpolitische Maßnahmen.

    6.3. Die Regionen und Kommunen des Atlantischen Bogens haben sehr früh die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit erkannt, um die Entwicklungspolitiken, die insbesondere mit Unterstützung der Strukturfonds auf lokaler Ebene durchgeführt wurden, zu koordinieren und Leitlinien festzulegen, die ihnen eine bessere Einbindung in den Gemeinschaftsraum erlauben.

    Im Rahmen der Konferenz der Küstenrandregionen wurde 1992 die Atlantikbogen-Kommission gegründet, deren Hauptziel es ist, durch eine gemeinsame Raumordnungspolitik eine dynamische Wirtschaftsentwicklung in Gang zu setzen. Das Programm Atlantis I, das vom Europäischen Parlament unterstützt wurde, enthielt vorrangige Leitlinien für den Ausbau der Infrastruktur im See-, Luft- und Straßenverkehr, die Schaffung von Technologiezentren, den Tourismus, die Städte- und die Umweltpolitik sowie ein gemeinsames Konzept für die ländliche Entwicklung und den Aufbau des Arcantel-Netzes, eines Telematiksystems zwischen verschiedenen Häfen, mit dem die Atlantikhäfen in die internationalen Handelskreisläufe eingebunden werden sollen.

    Eine bemerkenswerte und beispielhafte Zusammenarbeit hat sich zwischen Nordportugal und Galicien entwickelt. Die beiden Regionen stützen sich dabei auf ihre Ähnlichkeiten in Natur, Geographie, Kultur und Sprache, um die regionale Wirtschaft zu stärken, die Verödung der ländlichen Gebiete zu stoppen und von ihren guten Handelsbeziehungen zu Lateinamerika zu profitieren. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wurde 1991 eine gemeinsame Arbeitsgemeinschaft gebildet, deren Aufgabe es ist, einen Raumordnungsplan für beide Regionen aufzustellen. Für die KMU wurde eine Risikokapitalgesellschaft gegründet, um diese bei der Ausweitung ihrer Absatzmärkte und der Konsolidierung ihrer Produktion zu unterstützen.

    6.4. Die Regionen und Kommunen im Atlantischen Bogen sind sich bewußt, daß sie ihre Zusammenarbeit fortsetzten müssen, um bestehende oder sich abzeichnende Standortnachteile zu verringern:

    - Neue Gefahr einer Abdrängung an die Peripherie als Folge der Osterweiterung der Union;

    - Auswirkungen der Verwirklichung des Binnenmarktes, der die Wirtschaft in den kontinentalen Gebieten begünstigt;

    - Verschärfung der Probleme des industriellen Strukturwandels, des Niedergangs der Werftindustrien sowie die Ungleichgewichts zwischen den städtischen Küstengebieten und den ländlichen Zonen.

    Die meisten dieser Probleme können offenbar durch einen Ausbau der Seewirtschaft als Entwicklungsachse gelöst werden. Die Regionen und Kommunen des Atlantischen Bogens fordern die Aufnahme dieser Achse in die Raumordnungsstrategie der Gemeinschaft. Die Union muß von neuem entdecken, welches Potential in ihren westlichen Küstenregionen steckt, und dieses Potential nutzen. Die Atlantikhäfen müssen sich - eventuell einhergehend mit einem Ausbau der Flughäfen - zum einen zu Alternativen zur Entlastung der Nordseehäfen und zu Versandstationen für die Handelserzeugnisse der Kontinentalregionen Europas entwickeln. Der Atlantische Ozean ist kein Meer für sich; er wird nur dann wieder Entwicklungschancen bieten, wenn seine Häfen mit der Wirtschaft in den übrigen Regionen Europas verzahnt werden. Innerhalb des Atlantikbogens bedarf es eines Ausbaus der Hafentätigkeit, um die einzelnen Regionen und Kommunen besser untereinander zu verbinden und so ihre integrierte Entwicklung zu fördern.

    6.5. Die neuen Möglichkeiten für die interregionale Zusammenarbeit müssen dazu genutzt werden, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt im Atlantischen Bogen zu beschleunigen und die jetzige Situation der Abhängigkeit und Randlage ins Gegenteil zu verkehren.

    Die Regierungen der Mitgliedstaaten müssen die transnationale, interregionale Zusammenarbeit im Atlantischen Bogen mittragen. Dies wäre ein Beweis des Vertrauens und der Gewährleistung der Kontinuität für die bisherigen Anstrengungen und die künftigen Initiativen der Regionen und Kommunen.

    Die Gesamtstrategie und die Durchführungsprogramme bedürfen einer aufgestockten Finanzierung und müssen klarer strukturiert und besser bekanntgemacht werden.

    Die Regionen und Kommunen im Atlantischen Bogen sehen in INTERREG II C eine große politische Chance für sich und für die betroffenen Mitgliedstaaten, gemeinsame Beratungen zu führen und eine transnationale Raumordnungs- und Entwicklungsstrategie festzulegen. Sie halten es daher für sinnvoll, bereits jetzt zu erfahren, welche Mittel voraussichtlich für dieses Programm bereitgestellt werden und insbesondere wie hoch der Anteil der Mitgliedstaaten sein wird.

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