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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Dokument 62008CO0355

    Beschluss des Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 5. Mai 2009.
    WWF-UK Ltd gegen Rat der Europäischen Union.
    Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 - Konsultation der regionalen Beratungsgremien hinsichtlich der Maßnahmen, die den Zugang zu den Gewässern und den Ressourcen und die nachhaltige Ausübung des Fischfangs regeln - Verordnung (EG) Nr. 41/2007 - Festsetzung der zulässigen Gesamtfangmengen für Kabeljau für das Jahr 2007 - Mitglieder eines regionalen Beratungsgremiums, die eine abweichende Minderheitsauffassung im Bericht des Gremiums über die zulässigen Gesamtfangmengen geäußert haben - Nichtigkeitsklage eines solchen Mitglieds gegen die Verordnung Nr. 41/2007 - Unzulässigkeit - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.
    Rechtssache C-355/08 P.

    Sammlung der Rechtsprechung 2009 I-00073*

    ECLI-Identifikator: ECLI:EU:C:2009:286





    Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 5. Mai 2009 – WWF-UK/Rat

    (Rechtssache C‑355/08 P)

    „Rechtsmittel – Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 – Konsultation der regionalen Beratungsgremien hinsichtlich der Maßnahmen, die den Zugang zu den Gewässern und den Ressourcen und die nachhaltige Ausübung des Fischfangs regeln – Verordnung (EG) Nr. 41/2007 – Festsetzung der zulässigen Gesamtfangmengen für Kabeljau für das Jahr 2007 – Mitglieder eines regionalen Beratungsgremiums, die eine abweichende Minderheitsauffassung im Bericht des Gremiums über die zulässigen Gesamtfangmengen geäußert haben – Nichtigkeitsklage eines solchen Mitglieds gegen die Verordnung Nr. 41/2007 – Unzulässigkeit – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel“

    1.                     Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen –Verordnung zur Festsetzung der zulässigen Gesamtfangmengen für Kabeljau für das Jahr 2007 in Gebieten, die von der Verordnung zur Einführung von Maßnahmen zur Wiederauffüllung der Kabeljaubestände erfasst sind (Art. 230 Abs. 4 EG; Verordnungen Nr. 423/2004 und Nr. 41/2007 des Rates) (vgl. Randnrn. 41-45, 48)

    2.                     Verfahren – Streithilfe – Recht der Parteien, sich zum Vorbringen des Streithelfers zu äußern – Recht, das im Ermessen des Präsidenten steht (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 116 § 5) (vgl. Randnr. 55)

    Gegenstand

    Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 2. Juni 2008, WWF-UK/Rat (T‑91/07), mit dem das Gericht einen Antrag auf teilweise Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 41/2007 des Rates vom 21. Dezember 2006 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitender Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Gemeinschaftsgewässern sowie für Gemeinschaftsschiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen (ABl. 2007, L 15, S. 1), soweit darin die „zulässige Gesamtfangmenge“ (TAC) für Kabeljau für das Jahr 2007 in den von der Verordnung (EG) Nr. 423/2004 des Rates (ABl. L 70, S. 8) erfassten Gebieten festgesetzt wird, für unzulässig erklärt hat – Erfordernis des individuellen Betroffenseins durch die angefochtene Handlung

    Tenor

    1.

    Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

    2.

    Die WWF UK Ltd trägt die Kosten.

    3.

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt ihre eigenen Kosten.

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