EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32015R2222R(01)

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2222 der Kommission vom 1. Dezember 2015 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014 hinsichtlich der Ausgabenerklärungen, des Konformitätsabschlusses und des Inhalts der Jahresrechnungen (ABl. L 316 vom 2.12.2015)

ABl. L 330 vom 16.12.2015, p. 55–56 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EN, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, SK, FI, SV)
ABl. L 330 vom 16.12.2015, p. 55–55 (RO)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2015/2222/corrigendum/2015-12-16/oj

16.12.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 330/55


Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2222 der Kommission vom 1. Dezember 2015 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014 hinsichtlich der Ausgabenerklärungen, des Konformitätsabschlusses und des Inhalts der Jahresrechnungen

( Amtsblatt der Europäischen Union L 316 vom 2. Dezember 2015 )

Auf Seite 5 erhält der Anhang folgende Fassung:

ANHANG

‚ANHANG II

Mustertabelle gemäß Artikel 29 Buchstabe f

Die Angaben gemäß Artikel 29 Buchstabe f werden für die einzelnen Zahlstellen unter Verwendung der folgenden Übersicht übermittelt:

Neue Fälle (1)

Alte Fälle (2)

 

 

x

x

Zahlstelle

A

x

x

Fonds

B

x

x

Fall (alt/neu)

AA

x

 

Haushaltsjahr der ursprünglichen Ausgaben

V1 (3)

x

 

Haushaltscodes der ursprünglichen Ausgaben

V2 (4)

x

x

Haushaltsjahr n

C

x

x

Währungseinheit

D

x

x

Kennnummer des Falls

E

x

x

ggf. OLAF-Kennnummer (5)

F

 

x

Fall im Debitorenbuch verzeichnet?

G

x

x

Kennnummer des Begünstigten

H

x

x

Programm abgeschlossen? (nur für den ELER)

I

x

 

Datum der Billigung des Kontrollberichts oder ähnlichen Dokuments gemäß Artikel 54 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013

W

 

x

Haushaltsjahr der ersten Feststellung der Unregelmäßigkeit

J

x

 

Datum der Wiedereinziehungsaufforderung

X

x

x

Gegenstand eines Gerichtsverfahrens?

K

 

x

Ursprünglicher wiedereinzuziehender Betrag

L

x

 

Ursprünglicher wiedereinzuziehender Betrag (Hauptforderung)

L1

x

 

Ursprünglicher wiedereinzuziehender Betrag (Zinsen)

L2

x

 

Hauptforderung, für die die Wiedereinziehung am Ende des Haushaltsjahres n-1 lief

Y1

x

 

Zinsen, für die die Wiedereinziehung am Ende des Haushaltsjahres n-1 lief

Y2

 

x

Berichtigter Betrag insgesamt (gesamter Wiedereinziehungszeitraum)

M

 

x

Wiedereingezogener Betrag insgesamt (gesamter Wiedereinziehungszeitraum)

N

 

x

Für uneinbringlich erklärter Betrag

O

x

 

Für uneinbringlich erklärter Betrag (Hauptforderung)

O1

x

 

Für uneinbringlich erklärter Betrag (Zinsen)

O2

x

x

Haushaltsjahr der Feststellung der Uneinbringlichkeit

P

x

x

Grund der Uneinbringlichkeit

Q

 

x

Berichtigter Betrag (im Haushaltsjahr n)

R

x

 

Berichtigter Betrag (Hauptforderung) (im Haushaltsjahr n)

R1

x

 

Berichtigter Betrag (Zinsen) (im Haushaltsjahr n)

R2

x

 

Zinsen (im Haushaltsjahr n)

Z

 

x

Wiedereingezogene Beträge (im Haushaltsjahr n)

S

x

 

Wiedereingezogener Betrag (Hauptforderung) (im Haushaltsjahr n)

S1

x

 

Wiedereingezogener Betrag (Zinsen) (im Haushaltsjahr n)

S2

x

x

Betrag, für den die Wiedereinziehung läuft

T

x

 

Betrag (Hauptforderung), für den die Wiedereinziehung läuft

T1

x

 

Zinsen, für die die Wiedereinziehung läuft

T2

x

 

Betrag, auf den am Ende des Haushaltsjahres n die 50 %/50 %-Regel gemäß Artikel 54 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 angewendet wird

BB

x

x

Dem EU-Haushalt gutzuschreibender Betrag

U


(1)  Anhand des Musters in diesem Anhang ab dem Haushaltsjahr 2015 gemeldete Fälle.

(2)  Anhand des Musters in diesem Anhang bis zum Haushaltsjahr 2014 einschließlich gemeldete Fälle.

(3)  Ab dem Haushaltsjahr 2016 zu übermittelnde Angaben.

(4)  Ab dem Haushaltsjahr 2016 zu übermittelnde Angaben.

(5)  OLAF-Kennnummer(n) (IMS-Meldenummern)

‚x‘ zeigt an, wenn eine Spalte zutrifft.‘


Top