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Document E2016C1027(01)

Staatliche Beihilfe — Entscheidung, keine Einwände zu erheben

ABl. C 396 vom 27.10.2016, p. 6–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

27.10.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 396/6


Staatliche Beihilfe — Entscheidung, keine Einwände zu erheben

(2016/C 396/06)

Die EFTA-Überwachungsbehörde erhebt keine Einwände gegen folgende Beihilfemaßnahme:

Tag des Erlasses der Entscheidung

:

25. Januar 2016

Nummer der Beihilfesache

:

78337

Nummer der Entscheidung

:

23/16/COL

EFTA-Staat

:

Norwegen

Titel (und/oder Name des Beihilfeempfängers)

:

Mehrwertsteuerbefreiung für elektronische Nachrichtendienste

Rechtsgrundlage

:

Mehrwertsteuergesetz vom 19. Juni 2009, Nr. 58, Abschnitt 6-2; Mehrwertsteuerverordnung vom 15. Dezember 2009, Nr. 1540, Abschnitt 6-2-1;

Art der Maßnahme

:

Regelung

Ziel

:

Medienpluralität und -vielfalt

Form der Beihilfe

:

Mehrwertsteuersatz von 0 %

Haushalt

:

Rund 350 Mio. NOK pro Jahr

Laufzeit

:

Bis 1. März 2022

Wirtschaftszweige

:

Nachrichtensendungen und Sendungen zum aktuellen Zeitgeschehen, einschließlich NACE J58.1.3 (Verlegen von Zeitungen) und NACE J60 (Rundfunkveranstalter)

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

:

Finanzministerium

P.O. Box 8008 Dep.

N-0030 Oslo

NORWEGEN

Die um vertrauliche Passagen bereinigte rechtsverbindliche Sprachfassung der Entscheidung befindet sich auf folgender Website der EFTA-Überwachungsbehörde:

http://www.eftasurv.int/state-aid/state-aid-register/.


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