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Document 62012TN0235

Rechtssache T-235/12: Klage, eingereicht am 29. Mai 2012 — CEDC International/HABM — Underberg (Form eines Grashalms in einer Flasche)

ABl. C 243 vom 11.8.2012, pp. 23–24 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

11.8.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 243/23


Klage, eingereicht am 29. Mai 2012 — CEDC International/HABM — Underberg (Form eines Grashalms in einer Flasche)

(Rechtssache T-235/12)

2012/C 243/41

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: CEDC International sp. z o.o. (Warschau, Polen) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Siciarek)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Underberg AG (Dietlikon, Schweiz)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 26. März 2012 in der Sache R 2506/2010-4 aufzuheben;

dem HABM die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke mit der Beschreibung „Gegenstand der Marke ist ein in eine Flasche gestellter grün-bräunlicher Grashalm, dessen Länge in etwa drei Viertel der Höhe der Flasche entspricht“ für Waren der Klasse 33 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 33266.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Eingetragene französische dreidimensionale Marke Nr. 95 588 457 in Form einer Flasche mit einem Grashalm für Waren der Klasse 33, eingetragene deutsche Marke Nr. 39 848 553, eingetragene polnische Marke Nr. 62 018, eingetragene polnische Marke Nr. 62 081 für Waren der Klasse 33, eingetragene polnische Marke Nr. 85 811 für Waren der Klasse 33, eingetragene japanische Marke Nr. 2 092 826 für Waren der Klasse 28, eingetragene französische dreidimensionale Marke Nr. 98 746 752 in Form einer Flasche mit einem Grashalm für Waren der Klasse 33, nicht eingetragene, im geschäftlichen Verkehr in Deutschland im Zusammenhang mit „Wodka“ benutzte Marke.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs in vollem Umfang.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe:

Verletzung des Grundsatzes der Rechtmäßigkeit;

Verstoß gegen Art. 15 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates und gegen Regel 22 Abs. 3 der Verordnung Nr. 2868/95 der Kommission und folglich auch gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. a sowie Art. 42 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.


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