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Document JOC_2001_180_E_0177_01

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das mehrjährige Rahmenprogramm 2002—2006 der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) im Bereich der Forschung und Ausbildung als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums (KOM(2001) 94 endg. — 2001/0054(CNS)) (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. C 180E vom 26.6.2001, p. 177–180 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

52001PC0094(02)

Vorschlag für einen Beschluß des Rates über das mehrjährige Rahmenprogramm 2002-2006 der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) im Bereich der forschung und ausbildung als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums /* KOM/2001/0094 endg. - CNS 2001/0054 */

Amtsblatt Nr. 180 E vom 26/06/2001 S. 0177 - 0180


Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES ÜBER DAS MEHRJÄHRIGE RAHMENPROGRAMM 2002-2006 DER EUROPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT (EURATOM) IM BEREICH DER FORSCHUNG UND AUSBILDUNG ALS BEITRAG ZUR VERWIRKLICHUNG DES EUROPÄISCHEN FORSCHUNGSRAUMS

(Von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

1. Der Europäische Forschungsraum: Eine Idee nimmt Gestalt an

Innerhalb von gut einem Jahr ist das Konzept des ,Europäischen Forschungsraums" zum Ausgangspunkt sämtlicher forschungspolitischer Überlegungen in Europa geworden.

Dieses im Januar 2000 von der Kommission vorgeschlagene Vorhaben bestätigte der Europäische Rat von Lissabon im März 2000 als zentrale Komponente beim unionsweiten Aufbau der Wissenswirtschaft und -gesellschaft im Hinblick auf die Förderung von Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums und des sozialen Zusammenhalts.

Die Idee wird auch in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rats von Feira vom Juni 2000 wie auch des Europäischen Rats von Nizza vom November 2000 aufgegriffen: Für den Europäischen Rat von Stockholm im Frühjahr wird um die Abfassung eines Berichts über ihre Umsetzung ersucht.

Die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums ist notwendiger und dringlicher denn je:

-Die Anstrengungen der großen Konkurrenten der Europäischen Union auf dem Gebiet der Technologie sind nach wie vor ungebremst. Und sie nehmen sogar noch zu. In den Vereinigten Staaten werden die Forschungsausgaben der öffentlichen Hand im Jahr 2001 um mehr als 9 % steigen. Im Laufe der vergangenen zehn Jahre hatten die Anstrengungen der Industrie ständig zugenommen.

-Wenn wir an die Durchbrüche der letzten Jahre anknüpfen, sind die Aussichten auf dem Gebiet der Biowissenschaften und der Biotechnologie äußerst vielversprechend. Die große Herausforderung, die sich der Wissenschaft im anbrechenden 21. Jahrhundert stellt, liegt darin, die bei der Aufschlüsselung des menschlichen Genoms und der Genome anderer Organismen erzielten Fortschritte in konkrete Ergebnisse umzusetzen: Der Einstieg in die Ära der ,Postgenomik" mit den erhofften Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen sowie auf die Wettbewerbsfähigkeit der Biotechnologiebranche steht an.

-Die Wissenschaft und die Informations- und Kommunikationstechnologien spielen eine immer entscheidendere Rolle bei der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der gesamten europäischen Wirtschaft, der Verbesserung der Lebensbedingungen in Europa und der Erhaltung des europäischen sozialen Modells.

-An der BSE-Krise und anderen Entwicklungen der jüngeren Zeit im Bereich der Lebensmittelsicherheit hat sich besonders deutlich gezeigt, dass sich die Europäische Union heute und auch künftig immer mehr Problemen gegenübergestellt sieht, die tiefgreifende Folgen für Wirtschaft, Gesellschaft und Bürger haben und deren Lösung weitgehend die Wissenschaft liefern muss.

-Die nachhaltige Entwicklung - in ihren verschiedenen Dimensionen - ist ein wichtiges politisches Ziel der EU geworden. Zu ihrer Verwirklichung sind immer mehr spezielle Forschungsarbeiten in zahlreichen Bereichen und zu Themen, die häufig ein interdisziplinäres Vorgehen verlangen, erforderlich.

Solche Herausforderungen und die Fragestellungen, die generell mit den durch die Zukunftstechnologien gebotenen Perspektiven verbunden sind, verlangen, dass die europäischen Forschungsanstrengungen und -kapazitäten noch viel stärker als bisher gebündelt werden.

Dabei müssen die Beitrittskandidaten unbedingt in vollem Umfang assoziiert werden, da ihre Anstrengungen zu fördern sind und darauf hingewirkt werden soll, dass ihre Anstrengungen in die europäische Forschung integriert werden, damit die Forschung auch die Rolle spielen kann, die ihr in der Dynamik der Erweiterung der Union zukommt.

Erste konkrete Schritte in diese Richtung wurden mit den ersten Maßnahmen zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums unternommen. Infolge der Entschließungen der Räte ,Forschung" vom 15. Juni und vom 16. November wurden die Arbeiten zum Benchmarking der Forschungs- und Innovationspolitiken, zur Kartierung der herausragenden wissenschaftlichen und technologischen Kapazitäten und zur Feststellung der Hindernisse für die Mobilität von Wissenschaftlern aufgenommen.

Der Bericht über die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums, der für den Europäischen Rat von Stockholm erarbeitet wird, wird darlegen, was bereits erreicht wurde, was noch zu tun bleibt und welche zusätzlichen Maßnahmen zu ergreifen sind, um dieses Konzept noch konkreter Gestalt annehmen zu lassen.

Die Verwirklichung eines Europäischen Forschungsraums wird zwangsläufig das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten, die eindeutig Mitverantwortung für die Umsetzung des Vorhabens tragen, sowie der anderen europäischen Länder, insbesondere der Beitrittskandidaten, sein.

Die Union selbst muss hier eine ganz bestimmte Aufgabe übernehmen, sei es über ihre legislativen Instrumente wie zum Beispiel das Gemeinschaftspatent oder aber auch über ihr Finanzinstrument, mit der sie die Forschung und die entsprechende europäische Zusammenarbeit fördert: das Rahmenprogramm.

2. Ein neues Konzept für das Rahmenprogramm

Wie in der Kommissionsmitteilung ,Hin zu einem europäischen Forschungsraum" [1] vom Januar 2000 bereits betont wurde, muss das Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung im Lichte dieses Vorhabens von Grund auf neu überdacht werden.

[1] KOM (2000) 6

In der Kommissionsmitteilung vom Oktober 2000 über die Leitlinien für die Maßnamen der Europäischen Union auf dem Gebiet der Forschung [2] wurden Vorschläge für die Neukonzipierung formuliert und zur Diskussion gestellt.

[2] KOM (2000) 612

Mit dem hier vorgelegten Vorschlag werden diese Überlegungen konkretisiert. Grundlage des Vorschlags sind die ersten Schlussfolgerungen aus der Debatte im Europäischen Parlament, im Rat und in sämtlichen Institutionen der EU; dabei knüpft er an die oben genannten Leitlinien an und berücksichtigt die Stellungnahmen der Mitgliedstaaten, der Wissenschaft und der Industrie, die sich im Rahmen einer breit angelegten Anhörung über ein elektronisches Forum zu dem Thema haben äußern können. [3]

[3] http://europa.eu.int/comm/research/area_fr.htm

Bislang war das Forschungsrahmenprogramm ein Instrument, mit dem die Zusammenarbeit angeregt und die Kollektivforschung gefördert wurde.

Mit diesem Vorschlag soll es möglich werden, dass das Rahmenprogramm einen größeren Beitrag zur Förderung wissenschaftlicher und technischer Spitzenleistungen in Europa - in den EU-Ländern, aber auch in den europäischen Drittländern - in den Hochschulen wie in der Industrie leistet.

Mit dem Vorschlag dürfte auch erreicht werden, dass das Programm den Innovationsprozess in Europa stärker beeinflusst und noch mehr zu den Integrationsbemühungen der europäischen Forschung beisteuert.

Grundgedanke dieses neuen Rahmenprogramms ist es, die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums mit Blick auf eine Steigerung der Innovationen in Europa zu unterstützen - zusammen mit sämtlichen Bemühungen auf nationaler, regionaler und europäischer Ebene, die in die gleiche Richtung gehen.

Das Verhältnis zwischen den Forschungsanstrengungen der EU und denen der Einzelstaaten wird auf eine neue Grundlage gestellt. Zur Umsetzung des Rahmenprogramms (2002-2006) gehört der Aufbau einer echten Partnerschaft zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten wie auch mit Einrichtungen der europäischen wissenschaftlichen Zusammenarbeit - einer Partnerschaft, für deren Weiterentwicklung das Rahmenprogramm wiederum die Voraussetzungen liefert.

Das neue Rahmenprogramm wird auf folgenden Grundprinzipien beruhen:

-Konzentration auf eine begrenzte Zahl vorrangiger Forschungsbereiche, in denen ein unionsweites Vorgehen den größten europäischen Mehrwert bieten kann

-Konzipierung der verschiedenen Maßnahmen im Hinblick darauf, dass sie eine stärker strukturierende Wirkung auf die Forschungsarbeiten in Europa haben dank einer engeren Verbindung mit den nationalen und regionalen wie auch den sonstigen europäischen Initiativen

-Vereinfachung und Straffung der Durchführungsbestimmungen durch die neu festgelegten Förderformen und die geplanten dezentralisierten Verwaltungsverfahren

Beim gesamten Rahmenprogramm und vor allem bei den Forschungstätigkeiten, die speziell der Unterstützung der Gemeinschaftspolitiken dienen, wird sich besonders um eine ausgezeichnete Verbreitung der Ergebnisse und um deren Formulierung mit Begriffen bemüht, die Entscheidungsträgern das Verständnis erleichtern, damit die Ergebnisse in der politischen Arbeit der öffentlichen Hand genutzt werden.

Zwei grundlegende Dimensionen dieses neuen Rahmenprogramms sind darüber hinaus die Möglichkeit der uneingeschränkten Beteiligung der Beitrittskandidaten, d.h. der mit seiner Durchführung assoziierten Länder [4] , an sämtlichen Tätigkeiten sowie die weitgehende Öffnung des Programms für den Rest der Welt, und zwar aufgrund der Wissenschaftlern und Einrichtungen von Drittländern [5] eingeräumten Möglichkeit, an einem erheblichen Teil seiner Tätigkeiten mitzuwirken.

[4] Die mit der Durchführung des Forschungsrahmenprogramms assoziierten Länder der EU sind die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums, die Beitrittskandidaten, die Schweiz und Israel.

[5] Im gesamten Text bezeichnet der Ausdruck ,Drittländer" solche Nicht-Mitgliedstaaten der EU, die nicht mit dem Rahmenprogramm assoziiert sind.

Im Geiste der Mitteilung der Kommission ,Hin zu einem Europäischen Forschungsraum" [6] wird der regionalen Dimension der europäischen Forschung bei der Umsetzung des Rahmenprogramms umfassend Rechnung getragen, und zwar unter dem Gesichtspunkt der Förderung der interregionalen Zusammenarbeit, der Berücksichtigung der wirtschaftlichen und sozialen Eigenheiten der Regionen und der Unterstützung für die regionale technologische Weiterentwicklung.

[6] KOM (2000) 6

Im Einklang mit den Zielen und Leitlinien des Aktionsplans, der infolge der Kommissionsmitteilung ,Frauen und Wissenschaft" [7] umgesetzt wird, und mit den von Rat [8] und Europäischem Parlament [9] zu diesem Thema gefassten Entschließungen wird besonders darauf hingewirkt, die Beteiligung von Frauen an sämtlichen Tätigkeiten des Rahmenprogramms zu erhöhen und über diese Tätigkeiten die Stellung und die Rolle der Frauen in Wissenschaft und Forschung in Europa zu stärken.

[7] KOM (1999) 76

[8] Entschließung vom 20. Mai 1999, ABl. C 201 vom 16. Juli 1999.

[9] Entschließung vom 3. Februar 2000, PE 284.656.

3. Konzentration der Anstrengungen

Die im Folgenden vorgeschlagenen vorrangigen Forschungsthemenbereiche sind anhand der in der Kommissionsmitteilung vom Oktober 2000 dargelegten Kriterien des ,europäischen Mehrwerts" festgelegt worden, zum Beispiel: die Notwendigkeit, eine kritische Masse an Finanz- und Humanressourcen zu schaffen; die Notwendigkeit, komplementäre Fähigkeiten in verschiedenen Ländern zusammenzubringen sowie europaweite, vergleichende Studien durchzuführen; Zusammenhang mit den Prioritäten und Interessen der Union oder der zwangsläufig grenzüberschreitende Charakter der betreffenden Forschung.

Bei der Anwendung dieser Kriterien wurden die beiden in der Mitteilung genannten Grundsätze zugrunde gelegt: Hierarchisierung der potenziellen Prioritäten entsprechend den Zielsetzungen und Ausschluss von theoretisch möglichen Bereichen, in denen ein Beitrag der EU aber nur eine relativ geringe Wirkung hätte.

In der Mitteilung vom Oktober 2000 wurde eine bestimmte Zahl von Themen, die - nach dem ersten Anschein - diese Kriterien erfuellen, als Beispiele aufgeführt. Diese Vorschläge gaben Anlass zu zahlreichen Kommentaren und einer weitreichenden, vor allem über ein elektronisches Forum geführten Debatte in den Wissenschaftskreisen, in der Industrie und unter den auf nationaler Ebene für die Forschung zuständigen Stellen.

Die Themenliste wurde dann präzisiert und ergänzt und der festgelegte Ansatz auf zwei Ebenen verfolgt: bei der Auswahl der vorrangigen Themenbereiche und bei der Auswahl der jeweiligen Einzelthemen innerhalb dieser Bereiche.

Ausgewählt wurden sieben Themenbereiche und innerhalb dieser wiederum eine bestimmte Anzahl von Einzelthemen. Alle betreffen wirtschaftliche und gesellschaftliche Sachfragen, die für die EU besonders wichtig sind und bei denen ein Vorgehen der EU - aus je nach Thema unterschiedlichen Gründen - einen besonderen Mehrwert bietet.

Um die Anstrengungen innerhalb dieser vorrangigen Themenbereiche zu konzentrieren, wird die EU in diesen Bereichen ausschließlich im Wege von drei großen Förderinstrumenten tätig, die aufgrund ihres Integrationseffekts und des Umfangs der personellen und finanziellen Ressourcen eine besonders große Wirkungskraft entfalten können.

Auch dem wissenschaftlichen und technologischen Bedarf, der bei der Durchführung der Unionspolitiken besteht, wird im neuen Rahmenprogramm Priorität eingeräumt. Zusätzlich zu den Maßnahmen, die innerhalb der vorrangigen Themenbereiche hierzu durchgeführt werden, werden zur Erfuellung dieses Bedarfs besondere Tätigkeiten unternommen werden.

Die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums verlangt jedoch, dass in manchen Bereichen Maßnahmen auf sämtlichen wissenschaftlichen und technologischen Fachgebieten unterstützt werden.

Aus diesem Grund können mehrere Maßnahmenarten, insbesondere die, die bei der Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums helfen sollen, zu allen Einzelthemen und Themenbereichen durchgeführt werden.

4. Die drei Schwerpunkte bei der Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums

Der Gesamtaufbau des Rahmenprogramms spiegelt die drei Schwerpunkte bei der Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums wider. So besteht das Rahmenprogramm aus drei großen Maßnahmenblöcken.

4.1. Bündelung der Forschung

4.1.1. Vorrangige Themenbereiche

Die für die Durchführung der Maßnahmen in den vorrangigen Forschungsbereichen des Rahmenprogramms geplanten Förderformen sind so gestaltet, dass durch sie die Arbeiten auf dem jeweiligen Gebiet in ihrer Wirkung optimiert werden.

Jede dieser Formen entspricht einem Bedarf hinsichtlich der Organisation der Forschung in Europa.

Die drei großen Instrumente, die in diesen Bereichen eingesetzt werden sollen, sind: Exzellenznetze, sogenannte integrierte Projekte und die Beteiligung der EU an Programmen, die auf der Grundlage von Artikel 169 des EG-Vertrags gemeinsam von mehreren Mitgliedstaaten durchgeführt werden.

Durch den Einsatz dieser Instrumente wird eine deutlich größere Menge an finanziellen Ressourcen mobilisiert werden, als bislang für gemeinsame Maßnahmen ausgegeben wurde. Außerdem werden sie zu einer stärkeren Verflechtung der einzelstaatlichen Tätigkeiten - sowohl untereinander als auch mit den Maßnahmen der EU - führen.

Ziel der Bildung der Exzellenznetze ist die Stärkung der europäischen wissenschaftlichen und technologischen Spitzenleistungen durch eine dauerhafte Bündelung der in den verschiedenen europäischen Regionen vorhandenen Forschungskapazitäten auf mehreren Gebieten erstrangiger Bedeutung. Das soll dadurch erfolgen, dass sich Forschungseinrichtungen zur Ausführung sogenannter ,gemeinsamer Arbeitsprogramme" zusammenschließen. Durch die Einrichtung und die Arbeit dieser Netze sollen einflussreiche ,virtuelle Exzellenzzentren" entstehen.

Die integrierten Projekte, die als Maßnahmen mit in der Praxis greifbaren Auswirkungen konzipiert sind und vorzugsweise von öffentlichen/privaten Partnerschaften durchgeführt werden, werden beträchtliche Finanzmittel mobilisieren können, die genau festgelegten Zielen zugute kommen: Diese Ziele können konkrete Produkte oder Verfahren sein, in vielen Fällen aber auch wissenschaftliche und technologische Erkenntnisse.

Die Arbeitsweise der Netze und der integrierten Projekte, die mit Hilfe von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ins Leben gerufen werden, ist so geplant, dass die Konsortien, die diese Netze betreiben bzw. diese Projekte ausführen, sie weitgehend selbständig verwalten können. Die Dimensionen und die Aspekte Innovation, Infrastruktur, Humanressourcen und Wissenschaft/Gesellschaft werden berücksichtigt und in die Durchführung dieser Maßnahmenarten einbezogen.

Die Beteiligung der Europäischen Union an gemeinsam durchgeführten Forschungsprogrammen der Mitgliedstaaten ist eine der im Vertrag vorgesehenen Möglichkeiten, die bislang noch nie genutzt worden sind. Die Nutzung dieser Möglichkeit erfordert allerdings im Vorlauf viel Sondierungs- und Absprachearbeit, die derzeit in mehreren Bereichen bereits läuft.

4.1.2. Andere Dimensionen der Bündelung der Forschung

Das Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union hat auch die Aufgabe, dem Wissenschafts- und Technologiebedarf, der bei der Verwirklichung der Gemeinschaftspolitiken entsteht, nachzukommen.

Diesem Zweck wurde ein spezielles Maßnahmenpaket unter der Überschrift ,Bündelung der Forschung" gewidmet: es trägt den Titel: ,Planung im Vorgriff auf den künftigen Wissenschafts- und Technologiebedarf der Europäischen Union". Zugleich verfolgt es das Ziel, der Union dabei zu helfen, sich abzeichnende Erfordernisse zu erkennen, rasch auf neue wissenschaftliche und technologische Entwicklungen zu reagieren und in den Pionierbereichen des Wissens präsent zu sein.

Verwirklicht werden können diese Maßnahmen durch Projekte, die in ihrer Form und ihrer Art dem Bedarf und der jeweiligen Forschungsarbeit angepasst sind.

Wegen ihrer Art und ihrer Zielsetzung werden diese Tätigkeiten auf der Grundlage von jährlichen Entscheidungen durchgeführt. Die Kommission wählt die Themen der Tätigkeiten, die auf der Grundlage von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt werden, anhand einer Bewertung aus, die eine interne Benutzergruppe, die die verschiedenen Bereiche der Gemeinschaftspolitik vertritt, anstellt, und stützt sich auf das Gutachten einer unabhängigen Gruppe, die sich aus hochrangigen Experten aus Wissenschaft und Industrie zusammensetzt.

Entsprechend ihrem Auftrag zur wissenschaftlich-technischen Unterstützung der EU-Politiken wird die GFS auf ihren Fachgebieten an diesen Maßnahmen mitwirken. Welche Priorität ihre Tätigkeiten im Haushalt jeweils bekommen, wird ebenfalls von einer internen Benutzergruppe festgelegt. Ein wichtiger gemeinsamer Nenner der prioritären Maßnahmen der GFS ist die Sicherheit der Bürger unter verschiedensten Gesichtspunkten. Darüber hinaus wird eine hohe Beteiligung der KMU an den Exzellenznetzen und den integrierten Projekten erwartet. Zudem sind zur Ergänzung eigens für diese Art von Unternehmen spezifische Maßnahmen vorgesehen.

Zu diesem Zweck werden mit dem Rahmenprogramm 2002-2006 zwei Neuerungen eingeführt, die den Aufbau der Wissenswirtschaft im Europäischen Forschungsraum antreiben sollen: die Ausdehnung der von KMU und Forschungszentren bzw. Hochschulen durchgeführten ,Kooperationsforschungstätigkeiten" auf KMU der Hochtechnologiebranche. sowie ein auf europäischer Ebene einzurichtendes System der ,Kollektivforschung", die von Fachforschungszentren für ganze Industriezweige durchgeführt wird.

Die internationale Zusammenarbeit ist eine in diesem Teil des Rahmenprogramms besonders wichtige Dimension.

Für sie wird es verschiedene Arten von Maßnahmen geben. In den vorrangigen Themenbereichen werden Initiativen, die die Kohärenz des Beitrags Europas zu internationalen Arbeiten sichern sollen, sowie integrierte bilaterale Kooperationsmaßnahmen mit Drittländern oder mit Gruppen von Drittländern durchgeführt. Wissenschaftler und Einrichtungen aus Drittländern können sich in manchen Fällen auch an Exzellenznetzen und an integrierten Projekten in Bereichen beteiligen, die für ihre jeweiligen Länder von besonderem Interesse sind. Diese Beteiligung dürfte einen wesentlichen Teil der Tätigkeiten zur internationalen Zusammenarbeit des Rahmenprogramms ausmachen.

Zur Untermauerung der Außen- bzw. Entwicklungspolitik der Union werden darüber hinaus mit bestimmten Ländern oder Gruppen von Ländern, insbesondere den Drittländern des Mittelmeerraums, Russland, den GUS-Staaten und den Entwicklungsländern, spezielle Kooperationsmaßnahmen durchgeführt werden.

Sämtliche Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit werden im Einklang mit den Zielsetzungen der Außen- und der Entwicklungspolitik der Europäischen Union durchgeführt, und es wird stets im Auge behalten, dass für die bestmögliche weltweite Verbreitung der Kenntnisse und Technologien gesorgt werden muss.

4.2. Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums

Der zweite große Handlungsblock des Rahmenprogramms besteht aus vier Maßnahmengruppen, mit denen der Europäische Forschungsraum in vier seiner wichtigsten in der Kommissionsmitteilung vom Januar 2000 genannten Dimensionen ausgestaltet werden soll:

-Forschung und Innovation, anknüpfend an die Ziele der Mitteilung ,Innovation in einer wissensbestimmten Wirtschaft" [10], insbesondere mit dem Ausbau von Maßnahmen auf dem Gebiet des wirtschaftlichen und technologischen Wissens;

[10] KOM (2000) 567

-Humanressourcen und Mobilität der Wissenschaftler: die gegenwärtig hierfür eingesetzten Mittel werden beträchtlich aufgestockt. Neue Arten der Förderung werden angeboten, um die Anziehungskraft Europas für Wissenschaftler aus Drittländern zu erhöhen, sowie ein Förderprogramm für Spitzenforschungsteams in der Union;

-Forschungsinfrastrukturen, einschließlich der Breitband kommunikations infrastruktur für die Forschung, insbesondere mit der Einführung eines Systems, das die Durchführung von integrierten Initiativen ermöglicht, die an verschiedenen Ebenen ansetzen: grenzüberschreitender Zugang, Vernetzung, Forschungsprojekte; Dienstleistungen im europäischen Maßstab;

-Fragenkomplex Wissenschaft/Gesellschaft, anknüpfend an die Leitlinien der Arbeitsunterlage der Dienststellen der Kommission vom November 2000: ,Wissenschaft, Gesellschaft und Bürger" [11].

[11] SEK(2000)1973

4.3. Stärkung der Grundpfeiler des Europäischen Forschungsraums

Schließlich wird das Rahmenprogramm 2002-2006 zur Verwirklichung des Europäischen Forschungs- und Innovationsraums beitragen, indem es dessen Grundpfeiler festigen hilft. Dazu sind zweierlei Maßnahmen vorgesehen:

Erstens Maßnahmen zur stärkeren Koordinierung der Forschungs- und Innovationstätigkeiten, die in Europa auf einzelstaatlicher wie auch auf europäischer Ebene durchgeführt werden:

-Unterstützung für die Vernetzung nationaler Forschungs- und Innovationstätigkeiten sowie bei der Öffnung nationaler einschlägiger Programme auf der Grundlage der Gegenseitigkeit,

-Unterstützung für die wissenschaftliche Zusammenarbeit, die in den verschiedenen Formen der europäischen wissenschaftlich-technischen Kooperation erfolgt; Ausbau der Verbindungen der Tätigkeiten der Union mit denen anderer Organisationen, wie der Europäischen Wissenschaftsstiftung (EWS), ESA, CERN, dem EMBL oder ESO [12] oder auch anderer ähnlicher Stellen, und Förderung ihrer Zusammenarbeit, wenn diese Einrichtungen miteinander in Verbindung stehen und gemeinsame Initiativen planen.

[12] ESA: Europäische Raumfahrtbehörde. CERN: Europäische Organisation für Kernforschung; EMBL: Europäisches Labor für Molekularbiologie; ESO: Europäische Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre

In diese Richtung werden konkrete Vorschläge gemacht werden, auch zur Verknüpfung der integrierten Projekte mit Eureka und zur Kopplung der verschiedenen Maßnahmen des Rahmenprogramms an die Initiative ,Innovation 2000" der Europäischen Investitionsbank (EIB).

Angestrebt wird eine hochgradige Komplementarität mit den Maßnahmen im Rahmen der COST-Zusammenarbeit [13], die in besonderem Maße auf die Vernetzung einzelstaatlicher Tätigkeiten zugeschnitten ist.

[13] COST: Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung

Zweitens Maßnahmen zur Förderung einer kohärenten Entwicklung der Forschungs- und Innovationspolitik in Europa:

-Förderung der Arbeiten, die zur Erfuellung der Ziele erforderlich sind, die auf dem Europäischen Rat von Lissabon im Zusammenhang mit dem ,Europäischen Forschungsraum" zu den Themen Benchmarking der Forschungspolitiken, Kartierung der herausragenden wissenschaftlichen und technologischen Kapazitäten und Feststellung der Hindernisse für die Mobilität aufgestellt worden sind

-Arbeiten auf dem Gebiet der Zukunftsforschung, der Statistiken und der Wissenschafts- und Technologieindikatoren sowie für die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Innovation in Europa erforderliche Arbeiten.

5. Eine effiziente und gestraffte durchführung

Ausschlaggebend bei der Festlegung der Durchführungsbestimmungen für das Rahmenprogramm war der deutliche Wille zur Vereinfachung, Straffung und Effizienzsteigerung.

Wissenschaftskreise und Industrie haben mehrfach für eine Vereinfachung und eine Lockerung der Verwaltungsverfahren der Forschungsprogramme der EU plädiert. Dass eine dahingehende Änderung erforderlich ist, ist auch eine der Schlussfolgerungen in dem Bericht über die Fünfjahresbewertung des Rahmenprogramms.

Beim derzeitigen System der Verwaltung der Programme muss jede, noch so geringfügige Änderung an den Forschungsprojekten von der Kommission genehmigt werden. Dies hat zur Folge, dass bei ihrer Ausführung starre Regeln und komplexe Verfahren zur Anwendung kommen, die zu Verzögerungen führen. Der zentralisierte Charakter dieses Systems ist darüber hinaus nicht geeignet für die Erfordernisse von Forschungsarbeiten hoher Qualität. Außerdem ist eine Durchführungsform, die sich im Wesentlichen auf Projekte begrenzten Umfangs stützt, nicht gerade ideal für die Ausführung von Projekten im europäischen Maßstab. Mit diesem neuen Rahmenprogramm wird daher eine Methode eingeführt, die Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen größere Freiheit und mehr Flexibilität bei Forschungstätigkeiten einräumt, die sie gemeinsam durchführen.

Die Mitwirkenden am Rahmenprogramm werden ermutigt, langfristige Arbeitsprogramme aufzustellen und zwecks finanzieller Förderung durch die EU - nach einer Prüfung auf Wettbewerbsgrundlage - vorzulegen, wobei diese Programme unterschiedlich große Teile enthalten sollen.

Die Exzellenznetze und die integrierten Projekte werden von den Mitwirkenden sehr selbständig verwaltet. Letztere haben insbesondere die Möglichkeit,

-andere Partner in ihre Tätigkeiten einzubeziehen,

-kleinere Projekte zu den einzelnen Bestandteilen ihres Arbeitsprogramms festzulegen und hierfür Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zu veröffentlichen,

-den Inhalt dieser Programme dem jeweiligen Bedarf anzupassen.

Die Arbeitsprogramme werden in regelmäßigen Abständen einer Überprüfung unterzogen. Mit speziellen Maßnahmen wird die Beteiligung von KMU sämtlicher Regionen der Europäischen Union gefördert.

Dank der stärkeren Dezentralisierung der Zuständigkeiten für die Durchführung der Forschungstätigkeiten, wird es der Kommission möglich sein, insgesamt geringere Verwaltungsausgaben für die Programme vorzuschlagen. Außerdem werden bestimmte Teilaspekte der Verwaltung der KMU-spezifischen Forschungsmaßnahmen und der Förderprogramme für die Mobilität der Forscher externen Stellen anvertraut, die unter Aufsicht der Kommission tätig sind.

Im Bestreben, die Leistung der Maßnahmen der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Forschung in Bezug auf Kosten/Nutzen zu steigern und einen maximalen Einsatz der europäischen öffentlichen Mittel zu erreichen, werden in die Vorschläge für die spezifischen Programme darüber hinaus messbare Ziele aufgenommen, die regelmäßig nachgeprüft werden können.

6. Die nächsten Schritte

Mit diesem Vorschlag wird ein Rahmenprogramm ins Leben gerufen, das speziell darauf zugeschnitten ist, bei der Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums zu helfen. Bei der Konzipierung standen die Schlussfolgerungen Pate, die sich aus dem das ganze Jahr 2000 über in den EU-Organen zu diesem Thema geführten Meinungsaustausch ergeben haben.

Wichtig ist nunmehr, dafür zu sorgen, dass die Erörterung, die Verabschiedung und die Durchführung des Programms unter den bestmöglichen Bedingungen erfolgen.

Die Kommission plant, die Vorschläge für die spezifischen Programme, die sich an den Schwerpunkten des Rahmenprogramms orientieren werden, vorzulegen, nachdem die einzelnen Organe und Institutionen die Gelegenheit hatten, sich zu dem hier vorliegenden Vorschlag zu äußern.

Damit dieses neue Rahmenprogramm fristgerecht in die Praxis umgesetzt werden kann, ist seine Verabschiedung spätestens für das erste Semester 2002 vorzusehen.

2001/0054 (CNS)

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über das mehrjährige Rahmenprogramm 2002-2006 der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) im Bereich der Forschung und Ausbildung als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

insbesondere auf Artikel 7,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach Artikel 7 EAG-Vertrag kann ein mehrjähriges Rahmenprogramm beschlossen werden, das alle Forschungs-, Demonstrations- sowie Ausbildungsmaßnahmen im Kernenergiebereich umfasst und über Forschungs- und Ausbildungsprogramme durchgeführt wird.

(2) Die Kommission hat im Laufe des Jahres 2000 eine Mitteilung über die Schaffung eines Europäischen Forschungsraums [14] und eine andere über die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und die Leitlinien für die Maßnahmen der Union auf dem Gebiet der Forschung (2002-2006) [15] vorgelegt. ,Innovation in einer wissensbestimmten Wirtschaft" war das Thema einer weiteren Mitteilung der Kommission im Jahr 2000 [16].

[14] KOM(2000) 6 endg. vom 18.1.2000.

[15] KOM(2000) 612 endg. vom 4.10.2000.

[16] KOM(2000) 567 endg. vom 20.9.2000.

(3) Die Europäischen Räte von Lissabon vom März 2000 und von Santa Maria de Feira vom Juni 2000 haben in ihren Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und auf das Wirtschaftswachstum die zügige Entwicklung des Europäischen Raums der Forschung und Innovation gefordert.

(4) Das Europäische Parlament [17] [18], der Rat [19] [20], der Wirtschafts- und Sozialausschuss [21] und der Ausschuss der Regionen [22] haben sich ebenfalls für die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums ausgesprochen.

[17] Entschließung vom 18. Mai 2000, PE 290.465, S.48.

[18] [Entschließung vom 15 Februar 2001]

[19] Entschließung vom 15. Juni 2000, ABl. C 205 vom 19.7.2000, S. 1.

[20] Entschließung vom 16. November 2000, ABl. C 374 vom 28.12.2000, S. 1.

[21] Stellungnahme vom 24. Mai 2000, ABl. C 204 vom 18.7.2000, S.70.

[22] Stellungnahme vom 12. April 2000, ABl C 226 vom 8.8.2000, S. 18.

(5) Am 19. Oktober 2000 veröffentlichte die Kommission zusammen mit ihren Bemerkungen die Schlussfolgerungen der externen Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse der gemeinschaftlichen Maßnahmen in den fünf Jahren vor dieser Bewertung [23].

[23] KOM(2000) 659 endg. vom 19.10.2000.

(6) Es ist daher notwendig, für den Zeitraum 2002-2006 ein neues Rahmenprogramm zu beschließen, das zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums beiträgt.

(7) Das Rahmenprogramm 2002-2006 legt die wissenschaftlichen und technologischen Ziele und Prioritäten der vorgesehenen Maßnahmen fest und gibt die Grundzüge dieser Maßnahmen an, die unter Beachtung der Ziele des Schutzes der finanziellen Interessen der Gemeinschaft durchgeführt werden.

(8) In diesem Beschluss wird für die gesamte Laufzeit des Rahmenprogramms ein als finanzieller Bezugsrahmen im Sinne von Nummer 34 der Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens [24] dienender Betrag eingesetzt, ohne dass dadurch die im EAG-Vertrag festgelegten Befugnisse der Haushaltsbehörde berührt werden.

[24] ABl. C 172 vom 18.06.1999, S.1.

(9) Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) ist aufgefordert, einen Beitrag zur Durchführung des Rahmenprogramms zu leisten, insbesondere in den Bereichen, in denen sie objektives, unabhängiges Fachwissen bieten und eine Aufgabe bei der Durchführung der anderen Gemeinschaftspolitiken übernehmen kann.

(10) Bei der Durchführung der Forschungstätigkeiten innerhalb des Rahmenprogramms sind die Grundrechte und -prinzipien, insbesondere die, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegt sind, zu beachten.

(11) Infolge der Kommissionsmitteilung ,Frauen und Wissenschaft" [25] und den Entschließungen des Rates [26] und des Europäischen Parlaments [27] zu diesem Thema wird ein Aktionsplan durchgeführt, mit dem die Stellung und die Rolle der Frauen in Wissenschaft und Forschung in Europa gestärkt werden sollen.

[25] KOM (1999) 76.

[26] Entschließung vom 20. Mai 1999, ABl. C 201 vom 16. Juli 1999.

[27] Entschließung vom 3. Februar 2000, PE 284.656.

(12) Die Kommission muss zum einen in regelmäßigen Abständen über den Stand der Durchführung des Rahmenprogramms 2002-2006 berichten und zum anderen rechtzeitig eine unabhängige Bewertung der durchgeführten Maßnahmen veranlassen, bevor sie den Vorschlag für das folgende Rahmenprogramm vorlegt.

(13) Der Ausschuss für wissenschaftliche und technische Forschung wurde von der Kommission gehört und hat seine Stellungnahme abgegeben -

BESCHLIESST:

Artikel 1

1. Für den Zeitraum 2002 bis 2006 wird ein mehrjähriges Rahmenprogramm für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Kerntechnik, nachstehend ,Rahmenprogramm 2002-2006" genannt, beschlossen.

2. Das Rahmenprogramm 2002-2006 umfasst sämtliche Tätigkeiten der Forschung, technologischen Entwicklung, internationalen Zusammenarbeit, Verbreitung und Verwertung sowie Ausbildung auf den folgenden Gebieten:

-Abfallbehandlung und -lagerung

-kontrollierte Kernfusion

-weitere EURATOM-Tätigkeiten

-die EURATOM-Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle.

3. Im Anhang sind die wissenschaftlichen und technologischen Ziele sowie die jeweiligen Prioritäten festgelegt und die Grundzüge dieser Maßnahmen angegeben.

Artikel 2

1. Der als finanzielle Bezugsrahmen dienende Betrag für die Durchführung dieses Rahmenprogramms beläuft sich für den Zeitraum 2002-2006 auf 1.230 Millionen EUR; hiervon sind 150 Millionen EUR für die Abfallbehandlung und -lagerung, 700 Millionen EUR für die kontrollierte Kernfusion, 50 Millionen EUR für weitere EURATOM-Tätigkeiten und 330 Millionen EUR für die EURATOM-Tätigkeiten der GFS vorgesehen.

2. Die Einzelheiten der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft werden durch die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften geregelt und gegebenenfalls zusätzlich durch das (die) Forschungs- und Ausbildungsprogramm(e), das (die) der Rat zur Durchführung dieses Beschlusses erlässt.

Artikel 3

Bei allen Forschungstätigkeiten des Rahmenprogramms 2002-2006 müssen die ethischen Grundprinzipien beachtet werden.

Artikel 4

Der Stand der Durchführung des Rahmenprogramms 2002-2006, insbesondere in Bezug auf die Verwirklichung seiner Ziele und Prioritäten, wird ausführlich in dem Bericht dargestellt, den die Kommission jedes Jahr nach Artikel 7 EAG-Vertrag veröffentlicht.

Artikel 5

Bevor die Kommission ihren Vorschlag für das folgende Rahmenprogramm vorlegt, beauftragt sie unabhängige hochqualifizierte Sachverständige mit einer externen Bewertung der Durchführung der gemeinschaftlichen Maßnahmen in den fünf Jahren vor dieser Bewertung. Die Kommission übermittelt die Schlussfolgerungen dieser Bewertung zusammen mit ihren Bemerkungen dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss.

Artikel 6

Das Rahmenprogramm 2002-2006 ist offen für die Beteiligung:

-der Staaten des EWR entsprechend den in den Vereinbarungen des EWR festgelegten Bedingungen;

-den Beitrittskandidaten Mittel- und Osteuropas (MOEL) entsprechend der in den Europaabkommen festgelegten Bedingungen beziehungsweise der Entscheidungen der Assoziationsräte;

-von Zypern, Malta und der Türkei auf Grundlage der mit diesen Staaten abzuschließenden bilateralen Abkommen;

-der Schweiz und von Israel auf Grundlage der mit diesen Staaten abzuschließenden bilateralen Abkommen.

Geschehen zu Brüssel am [...]

Im Namen des Rates

ANHANG: WISSENSCHAFTLICHE UND TECHNOLOGISCHE ZIELE

1. Vorrangige Themenbereiche der Forschung

1.1. Abfallbehandlung und -lagerung

Die mit Kernspaltung gewonnene Energie liefert heute 35 % der Elektrizität in der Union. Sie ist ein Thema, das bei der Debatte über die Bekämpfung des Klimawandels und die Verringerung der Abhängigkeit Europas im Energiebereich zur Sprache kommt. Die zurzeit Elektrizität erzeugenden Kraftwerke werden noch mindestens zwanzig Jahre lang in Betrieb sein.

Auf längere Sicht könnten neue Technologien der sicheren Nutzung der Kernspaltungsenergie entwickelt werden, mit denen sich der Energiebedarf Europas in den kommenden Jahrzehnten auf eine Art und Weise decken ließe, die den Erfordernissen der nachhaltigen Entwicklung gerecht würde.

Die Nutzung der Kernspaltung zum Zweck der Energieerzeugung wirft die Frage des Umgangs mit den Abfällen auf, insbesondere die der industriellen Verwirklichung technischer Lösungen für die Entsorgung langlebiger Abfälle.

Die öffentliche Hand wie auch die Privatwirtschaft in Europa forschen intensiv auf dem Gebiet der Behandlung und der Lagerung nuklearer Abfälle. Durch ihren Koordinierungseffekt trägt die Tätigkeit der Europäischen Union dazu bei, eine kritische Masse aufzubauen und Kohärenz der Konzepte der für die Abfallentsorgung zuständigen Stellen und der betreffenden Industrieunternehmen zu erreichen.

Mit ihrer Tätigkeit geht die Europäische Union das unmittelbare Problem der Lagerung der Abfälle und die längerfristige Frage der Eindämmung der von ihnen ausgehenden Belastung an. Daher betrifft ihre Tätigkeit folgende Aspekte:

-Forschungsarbeiten über die Techniken der Langzeitlagerung in tiefen geologischen Schichten einschließlich der Vernetzung der Tätigkeiten, die an unterschiedlichen Standorten in den drei großen Arten geologischer Formationen unternommen werden

-Forschungsarbeiten zur Eindämmung der Belastung durch die Abfälle, insbesondere dank der Verwirklichung neuer Reaktorkonzepte, bei denen weniger Abfälle anfallen, und der Entwicklung von Technologien, mit denen sich die mit den Abfällen verbundenen Risiken durch die Verfahren der Trennung und Transmutation verringern lassen.

1.2. Kontrollierte Kernfusion

Die kontrollierte Kernfusion stellt eine der Optionen für die langfristige, auf Dauer tragbare Energieversorgung dar, insbesondere für die zentralisierte Lieferung von Grundlaststrom.

Wegen der Komplexität der physikalischen Grundkenntnisse und der zu bewältigenden technologischen Probleme muss die Entwicklung hin zu einer möglichen Nutzung der Kernfusion für die Energieerzeugung zwangsläufig in einem mehrstufigen Prozess erfolgen, wobei jede Stufe Voraussetzung für die nächste ist und sich über mehrere Jahrzehnte erstrecken kann.

Durch das von der Europäischen Union geführte Forschungsprogramm auf dem Gebiet der kontrollierten Kernfusion, das sämtliche europäische Arbeiten in sich vereint, konnte Europa weltweit zum Vorreiter im Bereich der Forschung über die Fusion mit magnetischem Einschluss werden.

Aufgrund des Stands der Forschungsarbeiten und der insbesondere am europäischen Tokamak JET erzielten Ergebnisse dürfen wir nunmehr an den Übergang zum nächsten Schritt denken: an den ,Next Step", einer Anlage, die unter Bedingungen, die mit denen eines energieerzeugenden Reaktors vergleichbar sind, Fusionsreaktionen hervorbringen kann.

Da die Arbeiten zur Erstellung eines detaillierten Entwurfs für den ,Next Step" im Rahmen des internationalen Projekts ITER abgeschlossen sind, kann jetzt eine Entscheidung über den Projektstart und den Bau der Anlage gefällt werden.

Mit dieser Anlage soll gezeigt werden, dass die Erzeugung von Fusionsenergie wissenschaftlich und technisch machbar ist. Die genauen Modalitäten für die Durchführung des Projekts werden vom Ergebnis der zurzeit im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit geführten Verhandlungen und seinen weiteren Entwicklungen abhängen. Ausschlaggebend werden in erster Linie die Entscheidungen über den Beitrag Europas zum ITER-Projekt und über den Standort der Anlage sein. Zudem muss ein angemessener rechtlicher Rahmen geschaffen werden.

Die Beteiligung der Europäischen Union an der ITER-Initiative erfordert die Durchführung eines Begleitprogramms mit folgendem Inhalt:

-Betrieb der JET-Anlage auf eine Art, bei der die Vorteile der zurzeit laufenden Nachrüstungen ausgenutzt werden können, sowie eventuelle Mitwirkung an den Forschungsmaßnahmen, die für den erfolgreichen Rückbau des JET am Ende seiner Lebensdauer notwendig sind

-Fortsetzung der Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Fusionsphysik und Fusionstechnologie, darunter: Untersuchung und Bewertung alternativer Systeme des magnetischen Einschlusses insbesondere mit der Fortsetzung des Baus des Stellarators Wendelstein 7-X und der Nutzung von Anlagen, die bei den Euratom-Arbeitsgemeinschaften bereits vorhanden sind; koordinierte Tätigkeiten auf dem Gebiet der technologischen Forschung, insbesondere Forschungsarbeiten zu den Werkstoffen für die Fusion.

Die Verwirklichung des ,Next Step" wird beträchtliche personelle und finanzielle Ressourcen mobilisieren. Sobald eine Entscheidung über den Bau von ITER gefällt worden ist, müssen die gegenwärtigen Anstrengungen der europäischen Partner von Euratom auf dem Gebiet der Fusion entsprechend angepasst werden.

2. weitere Tätigkeiten auf dem gebiet der nuklearen Sicherheit und der sicherungsmassnahmen

Auf der Grundlage von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und zur Unterstützung der Politik der EU in den Bereichen Gesundheit, Energie und Umwelt werden folgende Tätigkeiten durchgeführt:

-Forschungsarbeiten auf dem Gebiet des Strahlenschutzes, insbesondere auf dem Gebiet der Quantifizierung der mit niedrigen Expositionswerten verbundenen Risiken

-Studien über innovative Konzepte für neue, sicherere Verfahren zur Nutzung der Kernenergie

-Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes.

3. Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle

Im Einklang mit ihrer Aufgabe, die Politik der Europäischen Union mit wissenschaftlichen und technischen Tätigkeiten zu unterstützen, wird die GFS den Schwerpunkt bei ihren Arbeiten auf folgende Bereiche legen:

3.1. Nukleare Sicherheit und Sicherungsmaßnahmen:

Behandlung und Lagerung von Abfällen, insbesondere Techniken der Trennung und Transmuation langlebiger Aktinide; Strahlenschutz; Sicherheit der heutigen Reaktoren (mit Schwerpunkt auf den Reaktoren der Beitrittskandidaten) sowie der Reaktoren der neuen Generation; Überwachung von Spaltmaterialien und Arbeiten im Zusammenhang mit ihrer Nichtverbreitung; Überwachung der Arbeiten zum Rückbau veralteter kerntechnischer Anlagen.

3.2. Referenzmessungen und -materialien:

Metrologie der Radionuklide, insbesondere solcher mit niedriger Aktivität, und Ringversuche der vernetzten Spitzenforschungslaboratorien; Wechselwirkungen von Neutronen und Material im Hinblick auf die Aufstellung von Ausgangsdaten für Untersuchungen über die Transmutation von Abfällen und zur Entwicklung neuer Systeme.

FINANZBOGEN FÜR RECHTSAKTE

Politikbereich(e): Forschung

Aktivität(en): Forschungs- und Ausbildungstätigkeiten im Rahmen des Euratom-Vertrags

Bezeichnung der Massnahme:

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das mehrjährige Rahmenprogramm (2002-2006) der Europäischen Atomgemein schaft im Bereich der Forschung und Ausbildung als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums, nachstehend ,Euratom-Rahmenprogramm" genannt

1. HAUSHALTSLINIE(N) + BEZEICHNUNG(EN)

Teileinzelplan B6

2. ALLGEMEINE ANGABEN

2.1. Gesamtmittelausstattung (Teil B): 1 230 Mio. EUR (VE)

2.2. Geltungsdauer:

2002-2006

Eine Verlängerung der Maßnahme unterliegt den Bestimmungen in Artikel 7 Euratom-Vertrag.

2.3 Mehrjährige Gesamtvorausschätzung der Ausgaben

a) Fälligkeitsplan für Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen (finanzielle Maßnahme) (vgl. Ziff. 6.1.1)

Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle)

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b) Technische und administrative Hilfe und Unterstützungsausgaben (vgl. Ziff. 6.1.2)

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>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

c) Gesamtausgaben für Humanressourcen und sonstige Verwaltungsausgaben (vgl. Ziff. 7.2 und 7.3)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

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2.4. Vereinbarkeit mit der Finanzplanung und der Finanziellen Vorausschau

x( Vorschlag vereinbar mit der vorhandenen Finanzplanung

( Der Vorschlag macht eine Anpassung der betreffenden Rubrik der Finanziellen Vorausschau

( sowie ggf. einen Rückgriff auf die Bestimmungen der interinstitutionellen Vereinbarung erforderlich.

2.5 Finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen

( keinerlei finanzielle Auswirkungen (betrifft die technischen Aspekte der Durchführung einer Maßnahme)

ODER

x( Folgende finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen sind zu erwarten:

Bestimmte assoziierte Länder werden zur Finanzierung des Euratom-Rahmenprogramms beitragen.

Nach Artikel 92 und Artikel 96 der Haushaltsordnung können für die Gemeinsame Forschungsstelle Mittel aus Einnahmen aus verschiedenen wettbewerbsorientierten Tätigkeiten und anderen Dienstleistun gen für Dritte bereitgestellt werden.

Nach Artikel 27 der Haushaltsordnung können bestimmte Einnahmen wiederverwendet werden.

Mio. EUR (bis zur 1. Dezimalstelle)

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3. HAUSHALTSTECHNISCHE MERKMALE

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

4. RECHTSGRUNDLAGE

Art. 7 Euratom-Vertrag

5. BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG DER MASSNAHME

5.1 Notwendigkeit einer Maßnahme der Gemeinschaft

Der Forschung kommt in der Wissenswirtschaft und Wissensgesellschaft ein zentraler Stellenwert zu. Mehr denn je stellt sie eine Triebkraft des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritts dar, einen Schlüsselfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, für Beschäftigung und Lebensqualität. Wissenschaft und Technik sind darüber hinaus zentrale Elemente des politischen Entscheidungsprozesses.

Die strukturellen Schwächen Europas im Bereich der Forschung sind jedoch noch immer nicht behoben. 1999 investierte die Europäische Union 70 Mrd. Euro weniger in die Forschung und Entwicklung als die USA. Gemessen am Anteil der Forschungsausgaben am BIP rangiert die EU heute hinter den USA und Japan (1,8 % verglichen mit 2,7 % bzw. 3,1 %), und diese Rangfolge gilt auch hinsichtlich der Zahl der Wissenschaftler, der erteilten Patente und der Hochtechnologieausfuhr je Einwohner.

Die Forschung muss eine stärkere und noch zentralere Rolle im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Geschehen Europas spielen. Dies erfordert größere öffentliche und private Forschungsanstrengungen in der Europäischen Union, aber auch eine verstärkte Koordinierung der Forschungstätigkeit innerhalb der Mitgliedstaaten, zwischen den Mitgliedstaaten und mit den Aktivitäten der Europäischen Union.

Vor diesem Hintergrund hat die Kommission im Januar 2000 die Schaffung eines "Europäischen Forschungsraums" [28] vorgeschlagen. Seine Verwirklichung erfordert gemeinsame Anstrengungen der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten und der in der Forschung Tätigen.

[28] KOM(2000) 612 vom 4. Oktober 2000.

Zur Schaffung des Europäischen Forschungsraums ist als erstes eine Reihe von Maßnahmen zu treffen, besonders im rechtlichen und regulierenden Bereich, vorrangig die Umsetzung von Maßnahmen zur Beseitigung der Schranken, die den freien Austausch der Wissenschaftler, des Wissens und der Technologien in Europa behindern.

Neben Maßnahmen dieser Art spielt auch die finanzielle Forschungsförderung in der Europäischen Union eine bedeutende Rolle.

Grundsätzlich ist die öffentliche Hand zur Förderung solcher Forschungstätigkeiten legitimiert, deren Ergebnisse als "öffentliches Gut" einen Wert haben, der den unmittelbar dem Forschungtreibenden zugute kommenden Nutzen übersteigt. Dies ist bei der Grundlagenforschung, aber auch bei zahlreichen Aktivitäten der mehr anwendungsorientierten Forschung der Fall. Öffentliche Förderung ist berechtigt und notwendig, wenn die Forschungsmaßnahme einen Beitrag zur Umsetzung staatlicher Politik leisten kann oder dafür gar unerlässlich ist, aber auch, wenn die Förderung zu einer Lösung gesellschaftlicher Probleme und zu einer Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit beiträgt, indem sie den Unternehmen Anreize zur Durchführung risikobehafteter oder langfristig ausgerichteter Forschungsmaßnahmen gibt, die auf kurze Sicht unrentabel sind, und indem sie zu einem transparenteren Wissensmarkt beiträgt. Die Förderung auf europäischer, insbesondere gemeinschaftlicher Ebene, ist bei Erzielung eines "europäischen Mehrwerts" gerechtfertigt.

Ein europäischer Mehrwert ist unter folgenden Bedingungen gegeben:

-Kosten und Ausmaß der Forschungsmaßnahmen übersteigen die Möglichkeiten eines einzigen Mitgliedstaates, und es muss eine "kritische Masse" finanzieller und personeller Mittel zusammengeführt werden;

-eine Zusammenarbeit ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten (Größenvorteile) und auf Grund vorteilhafter Auswirkungen auf die private Forschungstätigkeit und die industrielle Wettbewerbsfähigkeit von Interesse;

-einander ergänzende Fähigkeiten, die in verschiedenen Mitgliedstaatenvorhanden sind, müssen zusammengebracht werden, besonders bei interdisziplinären Problemen, und es sind vergleichende Studien im europäischen Maßstab durchzuführen;

-es bestehen Zusammenhänge mit vorrangigen Vorhaben und Interessen der Europäischen Union sowie mit gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften und Politiken;

-die Forschungsmaßnahmen sind notwendigerweise grenzüberschreitender Art, sei es auf Grund des Ausmaßes der zu lösenden Probleme (Umweltbereich) oder aus wissenschaftlichen Gründen (Vergleichsstudien, Epidemiologie).

Die Gemeinschaftstätigkeit im Bereich der Forschung war Gegenstand einer Ex-ante-Bewertung, bei der die Erzielung eines europäischen Mehrwerts bestätigt wurde und auch bestimmte wünschenswerte Entwicklungslinien für die Durchführung sowie die Ex-post-Bewertung der laufenden Maßnahmen genauer festgelegt wurden.

-Planung infolge der Ex-ante-Bewertung

Die Ex-ante-Bewertung durch die Kommissionsdienststellen anlässlich der Abfassung des Vorschlags für das Rahmenprogramm hat folgende Leitlinien ergeben:

-Ein neues Euratom-Rahmenprogramm ist erforderlich, um die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums zu unterstützen.

-Der Teil zur Kernspaltung muss einschneidend modifiziert werden - sowohl was seinen Gegenstandsbereich als auch seine Förderformen angeht. Insbesondere geht es darum,

-die Verbindungen zwischen den einzelstaatlichen Forschungstätigkeiten weiter zu stärken, damit die Effizienz der Forschungsausgaben in Europa gesteigert wird,

-die Maßnahmen auf eine begrenzte Zahl von Zielen auszurichten, die nur auf Gemeinschaftsebene erreicht werden können,

-die Förderformen den Zielen anzupassen, um Effizienz, Einfluss und Bekanntheitsgrad zu erhöhen.

-Was den Teil ,Kernfusion" angeht, so kann jetzt eine Entscheidung über den Projektstart und den Bau der Anlage gefällt werden, da die Arbeiten zur Erstellung eines detaillierten Entwurfs für den ,Next Step" im Rahmen des internationalen Projekts ITER abgeschlossen sind. Mit dieser Anlage soll gezeigt werden, dass die Erzeugung von Fusionsenergie wissenschaftlich und technisch machbar ist. Die genauen Modalitäten für die Durchführung des Projekts hängen vom Ergebnis der zurzeit im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit geführten Verhandlungen und seinen weiteren Entwicklungen ab. Ausschlaggebend werden in erster Linie die Entscheidungen über den Beitrag Europas zum ITER-Projekt und über den Standort der Anlage sein.

Im Bestreben, die Leistung der Maßnahmen der Europäischen Union in Bezug auf Kosten/Nutzen zu steigern, wird diese Ex-ante-Bewertung ergänzt werden durch die Festlegung von nachprüfbaren Zielen in den Vorschlägen für die spezifischen Programme.

-Planung infolge der Ex-post-Bewertung

Die Empfehlungen der Fünfjahresbewertung der Rahmenprogramme finden in dem vorliegenden Vorschlag in folgender Form ihren Niederschlag:

-die Einbindung der Forschungsmaßnahmen der Union in den umfassenderen Kontext einer europäischen Forschungspolitik,

-eine stärkere Konzentration der Programme,

-der Fortsetzung von Forschungsarbeiten, die für die Erreichung der Politikziele der EU notwendig sind,

-Entwicklung hin zu einer angepassten Palette flexiblerer Instrumente unter Berücksichtigung sämtlicher Möglichkeiten, die der Euratom-Vertrag bietet.

5.2 Geplante Aktionen und Modalitäten der Förderung aus dem Gemeinschaftshaushalt

Auf den Gebieten der Kernspaltung und des Strahlenschutzes beteiligt sich die Gemeinschaft finanziell an folgenden Tätigkeiten:

-in den vorrangigen Themenbereichen der Forschung: an Exzellenznetzen, die Spitzenleistungen dadurch fördern sollen, dass in mehreren Mitgliedstaaten vorhandene herausragende Kapazitäten eng und dauerhaft gebündelt werden; an integrierten Projekten, die mit einem Budget von mehreren 10 Mio. EUR ausgestattet sind und von Konsortien durchgeführt werden, bei denen Hochschulen und Industrieunternehmen häufig eng zusammenarbeiten;

-an Forschungstätigkeiten, die zur Unterstützung der Gemeinschaftspolitik in den Bereichen Gesundheit, Energie und Umwelt durchgeführt werden;

-an Maßnahmen zur Verwertung der Forschungsergebnisse und zum Wissenstransfer;

-an der Stärkung der Humanressourcen und der Mobilität der Wissenschaftler durch die Vergabe von Fördermitteln an Einrichtungen und an Einzelpersonen zur Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen auf höchstem Niveau, für die Kenntnisse aus mehreren Ländern erforderlich sind;

-an der Unterstützung für Forschungsinfrastrukturen in sämtlichen wissenschaftlichen und technischen Fachbereichen bei der Förderung des grenzüberschreitenden Zugangs, bei der Durchführung integrierter Initiativen, der Anstellung von Machbarkeitsstudien und - in begrenztem Umfang - dem Aufbau neuer Infrastrukturen;

-an Tätigkeiten zur Koordinierung der Forschungs-. und Technologieentwicklungspolitik: Öffnung der einzelstaatlichen Programme auf der Grundlage der Gegenseitigkeit, Vernetzung der einzelstaatlichen Forschungstätigkeiten, Initiativen der wissenschaftlichen Zusammenarbeit, die in den sonstigen Formen der europäischen Kooperations- bzw. Verbundforschung erfolgt.

Da die Maßnahmen im Forschungsbereich ,Fusionsenergie" ganz eigener Art sind, müssen hier auch ganz spezielle Modalitäten zur Anwendung kommen:

Die Projekte werden anhand der in den folgenden Texten festgelegten Verfahren durchgeführt:

-Assoziierungsverträge,

-Übereinkommen mit dem Titel "European Fusion Development Agreement" (EFDA),

-sonstige multilaterale Übereinkünfte zwischen der Gemeinschaft und den assoziierten Einrichtungen und/oder den juristischen Personen, die nach Anhörung des zuständigen beratenden Ausschusses eingerichtet werden können,

-sonstige Verträge mit begrenzter Laufzeit, insbesondere mit Einrichtungen in den Mitgliedstaaten oder den mit dem EURATOM-Rahmenprogramm assoziierten Staaten,

-internationale Übereinkommen über Projekte, die im Rahmen einer Zusammenarbeit mit Drittländern durchgeführt werden, wie z.B. ITER.

Die Tätigkeiten zur Koordinierung und Förderung der Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Fusionsenergie können folgendermaßen aussehen: flankierende Studien zu den oben beschriebenen Maßnahmen, Förderung des Informationsaustauschs, Rückgriff auf Gutachten externer Sachverständiger, auch für die unabhängige Bewertung der Tätigkeiten, Stipendien und Ausbildungsmaßnahmen, Veröffentlichungen und sonstige Maßnahmen zur Förderung des Technologietransfers.

Die Zielgruppe des Beitrags aus dem Gemeinschaftshaushalt sind die Forschungszentren, Hochschulen, Unternehmen und nationalen oder internationalen Einrichtungen in den Mitgliedstaaten und den europäischen assoziierten Staaten, die die Forschungstätigkeiten finanzieren. Letztere können auch als zwischengeschaltete Stelle für den Beitrag aus dem Gemeinschaftshaushalt dienen. Wenn sich dies als notwendig für die Verwirklichung der Ziele des Programms herausstellt, können ausnahmsweise auch internationale Organisationen und Einrichtungen der GUS-Mitgliedstaaten finanzielle Mittel der Gemeinschaft erhalten. Diese Finanzierungen müssen für die Verwirklichung der Ziele des Programms von grundlegender Bedeutung sein.

Die Gemeinschaft führt über die Gemeinsame Forschungsstelle direkt Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten durch.

5.3 Durchführungsmodalitäten

Im Rahmenprogramm sind der Gesamthöchstbetrag und die Einzelheiten der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft festgelegt.

Unter diese Beträge fallen die Finanzierung der Forschungstätigkeiten wie auch die Personalkosten und Verwaltungsausgaben.

6. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN

6.1. Finanzielle Gesamtbelastung für Teil B (im gesamten Programmplanungs zeitraum)

Die Mittelausstattung des Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft beträgt 16 270 Mio. EUR. Das Gesamtvolumen der Rahmenprogramme 2002-2006 liegt bei 17 500 Mio. EUR.

6.1.1 Finanzielle Förderung VE in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle)

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6.2. Berechnung der Kosten (aufgeschlüsselt nach in Teil B geplanten Maßnahmen im gesamten Programmplanungszeitraum)

(Werden mehrere Aktionen durchgeführt, so sind bei den konkreten Maßnahmen, die für die einzelnen Aktionen erforderlich sind, Angaben zur Beurteilung des Umfangs und der Kosten der Durchführung zu machen)

VE in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Gegebenenfalls ist die Berechnungsweise zu erläutern.

7. AUSWIRKUNGEN AUF PERSONALBESTAND UND VERWALTUNGS AUSGABEN

Im Sinne einer wirtschaftlichen Verwaltung der Ressourcen werden die Personal- und Verwaltungsausgaben unter Berücksichtigung der neuen Struktur des Rahmenprogramms eingehend geprüft. Diese Prüfung wird im Rahmen der Entscheidungen über die spezifischen Programme des Rahmenprogramms erfolgen.

Aufgrund der stärkeren Dezentralisierung der Zuständigkeiten für die Durchführung der Forschungstätigkeiten, ist es der Kommission möglich, in ihrem Vorschlag geringere Verwaltungsausgaben für die Programme zu veranschlagen. Dank neuer Instrumente und Durchführungsmodalitäten werden die Personal- und Verwaltungsausgaben tatsächlich einen geringeren Anteil der Ressourcen in Anspruch nehmen als bisher. Allerdings muss die Verwaltung der laufenden Projekte früherer Rahmenprogramme weiterhin sichergestellt werden.

8. FOLLOW-UP UND BEWERTUNG

8.1 Follow-up

Die Fortschritte bei der Schaffung des Europäischen Forschungsraums werden regelmäßig bewertet.

Das neue Rahmenprogramm, dessen Konzeption erstmalig im Zeichen der Schaffung des Europäischen Forschungsraums stand, wird parallel zu anderen Maßnahmen der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Erreichung gemeinsamer Ziele durchgeführt. Die besonderen Merkmale der Forschung und die verschiedenen Arten von Maßnahmen, die an unterschiedlichen Ebenen ansetzen, machen Follow-up und Bewertung zu einer komplexen Aufgabe.

Es wurde jedoch eine Reihe von Instrumenten entwickelt oder es befinden sich solche in der Entwicklung, mit denen die Ergebnisse und die Wirkung des Rahmenprogramms verfolgt und bewertet werden sollen. Diese Instrumente basieren im Wesentlichen auf den Daten der spezifischen Programme des Rahmenprogramms.

Sie werden im Einzelnen in den Entscheidungen über die spezifischen Programme dargelegt.

Es soll eine Reihe von Indikatoren entsprechend den besonderen Merkmalen des Rahmenprogramms entwickelt werden, die es gestatten, insbesondere die Entwicklung, die Verwaltung und Vernetzung sowie die Nutzung und die Wirkung der Kenntnisse zu quantifizieren, die bei der Durchführung des Rahmenprogramms gewonnen werden. Sie werden so definiert, dass den im Vertrag festgelegten Zielen, insbesondere der in Artikel 3 Absatz 2 genannten Förderung der Gleichheit zwischen Mann und Frau und der in Artikel 158 genannten Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts, Rechnung getragen wird.

8.2 Modalitäten und Periodizität der vorgesehenen Bewertung

-Jährliche Bewertung: Die Kommission verfolgt, ggf. mit geeigneter fachlicher Unterstützung, ständig die Durchführung des Rahmenprogramms anhand der gesetzten Ziele. Sie prüft dabei insbesondere, ob Ziele, Prioritäten, Instrumente, Finanzmittel und Verwaltung dem jeweiligen Stand angemessen sind.

-Jahresbericht: Die Fortschritte bei der Durchführung des Rahmenprogramms werden im Jahresbericht dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 173 des EG-Vertrags unterbreitet. Der Bericht enthält insbesondere die Ergebnisse der jährlichen Bewertung, eine Beschreibung der FTE-Tätigkeiten und der Initiativen zur Verbreitung der Ergebnisse im Vorjahr sowie das Arbeitsprogramm des laufenden Jahres.

-Fünfjahresbewertung: Bevor sie ihren Vorschlag für das nächste Rahmen programm vorlegt, beauftragt die Kommission hochrangige Sachverständige mit einer unabhängigen Bewertung der gemeinschaftlichen Maßnahmen in den fünf Jahren vor dem Zeitpunkt dieser Bewertung im Hinblick auf die jeweiligen Zielsetzungen. Sie übermittelt die Schlussfolgerungen dieser Bewertung zusammen mit ihren Bemerkungen dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen.

9. BETRUGSBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN

Die Betrugsbekämpfungsmaßnahmen werden in den jeweiligen Vorschlägen für die spezifischen Programme des Rahmenprogramms beschrieben.

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