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Requirements for providers of air traffic management and air navigation services
Anforderungen an Flugverkehrsmanagementanbieter und Anbieter von Flugsicherungsdiensten
Anforderungen an Flugverkehrsmanagementanbieter und Anbieter von Flugsicherungsdiensten
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 werden gemeinsame Vorschriften festgelegt für:
Bereitstellung von Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdiensten und Auslegung der Luftraumstrukturen
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) müssen sicherstellen, dass das Flugverkehrsmanagement und die Flugsicherungsdienste sowie die Auslegung von Luftraumstrukturen dieser Verordnung entsprechen, um den allgemeinen Flugverkehr zu erleichtern, wobei Sicherheitsaspekte, Verkehrsanforderungen und Umweltauswirkungen zu berücksichtigen sind.
Detaillierte Vorschriften finden sich in den Anhängen der Verordnung.
Sollten die Mitgliedstaaten zusätzliche Vorschriften erlassen, um diese Verordnung zu ergänzen, und zwar in allen den Mitgliedstaaten im Rahmen der Verordnung überlassenen Fragen, so müssen sie:
In Bezug auf die Auslegung von Luftraumstrukturen müssen die Mitgliedstaaten auch Folgendes sicherstellen:
Die Mitgliedstaaten müssen
Anhänge
Die Anhänge enthalten folgende detaillierte Anforderungen an Flugverkehrsmanagementanbieter und Anbieter von Flugsicherungsdiensten sowie die zuständigen Behörden.
Anmerkung: Die ursprünglichen Anhänge der Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 wurden mehrmals geändert, zuletzt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/938, die am 30. August 2022 in Kraft getreten ist. Sie hat neue internationale Vorschriften in die Anhänge I, III und VI über die Anforderungen an den Flugdatenkatalog und die Veröffentlichung von Luftfahrtinformationen eingeführt.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 ist ein Durchführungsrechtsakt zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 482/2008, der Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 1034/2011, (EU) Nr. 1035/2011 und (EU) 2016/1377 und der Verordnung (EU) Nr. 677/2011.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 ist am 2. Januar 2020 in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 der Kommission vom 1. März 2017 zur Festlegung gemeinsamer Anforderungen an Flugverkehrsmanagementanbieter und Anbieter von Flugsicherungsdiensten sowie sonstiger Funktionen des Flugverkehrsmanagementnetzes und die Aufsicht hierüber sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 482/2008, der Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 1034/2011, (EU) Nr. 1035/2011 und (EU) 2016/1377 und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 677/2011 (ABl. L 62 vom 8.3.2017, S. 1-126).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2017/373 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2018 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2111/2005, (EG) Nr. 1008/2008, (EU) Nr. 996/2010, (EU) Nr. 376/2014 und der Richtlinien 2014/30/EU und 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 552/2004 und (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates (ABl. L 212 vom 22.8.2018, S. 1-122).
Siehe konsolidierte Fassung.
Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 zur Festlegung des Rahmens für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums (Rahmenverordnung) (ABl. L 96 vom 31.3.2004, S. 1-9).
Siehe konsolidierte Fassung.
Verordnung (EG) Nr. 550/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 über die Erbringung von Flugsicherungsdiensten im einheitlichen europäischen Luftraum („Flugsicherungsdienste-Verordnung“) (ABl. L 96 vom 31.3.2004, S. 10-19).
Siehe konsolidierte Fassung.
Verordnung (EG) Nr. 551/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 über die Ordnung und Nutzung des Luftraums im einheitlichen europäischen Luftraum (Luftraum-Verordnung) (ABl. L 96 vom 31.3.2004, S. 20-25).
Siehe konsolidierte Fassung.
Letzte Aktualisierung: 17.10.2022