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Verstärkte Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Arbeitsverwaltungen

Verstärkte Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Arbeitsverwaltungen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss Nr. 573/2014/EU über die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Arbeitsverwaltungen

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

  • Mit dem Beschluss Nr. 573/2014/EU wird, mithilfe verstärkter Zusammenarbeit, ein EU-weites Netzwerk der öffentlichen Arbeitsverwaltungen* („ÖAV-Netzwerk“) für den Zeitraum vom 17. Juni 2014 bis 31. Dezember 2020 eingerichtet.
  • Beschluss (EU) 2020/1782 zur Änderung von Beschluss Nr. 573/2014/EU verlängert die Laufzeit des ÖAV-Netzwerks bis 31. Dezember 2027 und führt einige andere Änderungen ein, die im Folgenden skizziert werden.
  • Das ÖAV-Netzwerk fördert die beschäftigungspolitische Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern innerhalb der Zuständigkeitsbereiche der öffentlichen Arbeitsverwaltungen, um einen Beitrag zur Umsetzung der beschäftigungspolitischen Maßnahmen der EU zu leisten. Dies wird auch zur Umsetzung der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte, zu den Zielsetzungen des europäischen Grünen Deals (siehe Zusammenfassung) sowie zur Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung beitragen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Mitgliedschaft

Die Mitglieder des Netzwerks sind:

Der Beschäftigungsausschuss, der die Arbeits- und Sozialminister im Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ in Beschäftigungsfragen berät, fungiert als Beobachter.

Zuständigkeiten

Nach den Änderungen durch den Änderungsbeschluss (EU) 2020/1782 umfasst das ÖAV-Netzwerk folgende Zuständigkeitsbereiche.

Die Förderung der Zusammenarbeit zwischen EU-Ländern und die Unterstützung:

  • sämtlicher gefährdeter sozialer Gruppen mit hohen Arbeitslosenquoten, insbesondere
    • älterer Arbeitslose;
    • junger Menschen, die weder arbeiten noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren („NEETS“);
    • Menschen mit Behinderungen;
    • Menschen, die Mehrfachdiskriminierung ausgesetzt sind;
  • menschenwürdiger und dauerhafter Arbeitsplätze;
  • einer besseren Integration sowie besser funktionierender und inklusiverer Arbeitsmärkte;
  • von Geschlechtergleichstellung;
  • der Ermittlung eines Fachkräftemangels und der Bereitstellung von Informationen über sein Ausmaß und seine geografische Verteilung, einer besseren Abstimmung der Qualifikationen der Arbeitsuchenden auf den Bedarf der Arbeitgebenden, auch durch Ermittlung des Bedarfs an beruflichen Schulungen sowie der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitsuchenden und der Verhinderung von Arbeitslosigkeit, zum Beispiel durch Berufsberatung und Schulungen;
  • einer stärkeren freiwilligen geografischen und beruflichen Mobilität;
  • der Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen;
  • der Evaluierung und Bewertung aktiver arbeitsmarktpolitischer Initiativen und ihrer wirksamen und effizienten Umsetzung.

Initiativen zu folgenden Zwecken:

  • Entwicklung und Umsetzung EU-weiter evidenzbasierter vergleichender Lernprozesse* zwischen öffentlichen Arbeitsverwaltungen, um ihre Leistungen unter anderem in folgenden Bereichen zu vergleichen:
    • Verringerung der Arbeitslosigkeit in allen Alters- und Geschlechtergruppen und in gefährdeten Gruppen;
    • Verringerung der Dauer von Arbeitslosigkeit und Erwerbslosigkeit;
    • Besetzung offener Stellen;
    • Verbesserung der Zufriedenheit der Personen, die ÖAV-Dienste in Anspruch nehmen;
  • Bereitstellung wechselseitiger Unterstützung unter den Mitgliedern des Netzwerks;
  • Beitrag zur Modernisierung und Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltung in Schlüsselbereichen im Hinblick auf:
    • beschäftigungs- und sozialpolitische Maßnahmen der EU, die europäische Säule sozialer Rechte, den europäischen Grünen Deal und die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung;
    • Herausforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung;
    • eine sich verändernde Arbeitswelt und sich wandelnde Arbeitsmodelle;
    • demografische Veränderungen;
  • Erstellung von Berichten;
  • Beitrag zur Umsetzung einschlägiger politischer Initiativen;
  • Verabschiedung und Umsetzung seines jährlichen Arbeitsprogramms, einschließlich Verbreitungs- und Kooperationsstrategien;
  • Förderung und Austausch bewährter Verfahren für:
    • die Ermittlung von jungen Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, und für die Entwicklung von Initiativen, die gewährleisten, dass diese jungen Menschen die Kompetenzen erwerben, die sie benötigen, um Zugang zum Arbeitsmarkt zu erhalten und dort dauerhaft zu verbleiben;
    • die Integration von Langzeitarbeitslosen und sonstigen gefährdeten Gruppen in den Arbeitsmarkt.

Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsmarktstellen, etwa mit anderen Anbietern von Arbeitsvermittlungsdiensten und sozialen Diensten, mit den Sozialpartnern, mit in den Bereichen Beschäftigung, Sozialpolitik, Geschlechtergleichstellung sowie allgemeine und berufliche Bildung tätigen Agenturen der EU, mit Gleichstellungsgremien, mit im Bereich der beruflichen Bildung tätigen Organisationen, mit regionalen und lokalen Behörden, nichtstaatlichen Organisationen und privaten Arbeitsvermittlungsdiensten.

Das Netzwerk kann sich gegebenenfalls mit einschlägigen öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen aus Nicht-EU-Ländern austauschen.

Arbeitsweise des Netzwerks

Das Netzwerk wird von einem Vorstand geleitet, der sich aus Vertretern nationaler öffentlicher Arbeitsverwaltungen sowie einem Vertreter der Kommission zusammensetzt. Der Vorstand wird von einem Sekretariat unterstützt, das bei der Kommission angesiedelt ist und eng mit dem Sekretariat des Beschäftigungsausschusses zusammenarbeitet.

Das Netzwerk erstattet dem Vorstand jährlich über die durchgeführten Initiativen Bericht.

Die zur Umsetzung dieses Beschlusses notwendigen Mittel werden gemäß dem mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 bereitgestellt.

Die Kommission:

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Er ist am 17. Juni 2014 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

  • Das ÖAV-Netzwerk umfasst alle EU-Länder sowie Norwegen, Island und die Kommission.
  • Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Öffentliche Arbeitsverwaltungen: nationale Behörden, die Arbeitssuchende mit Arbeitgebenden in Kontakt bringen. Sie können dazu beitragen, das Angebot und die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt mittels Informationen, Vermittlung und aktiver Unterstützung auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene in Einklang zu bringen.
Vergleichender Lernprozess: Verknüpfung von Leistungsvergleichen und wechselseitigem Lernen, um bewährte Verfahren zu ermitteln.

HAUPTDOKUMENT

Beschluss Nr. 573/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ABl. L 159 vom 28.5.2014, S. 32-39)

Nachfolgende Änderungen des Beschlusses Nr. 573/2014/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Der europäische Grüne Deal (COM(2019) 640 final vom 11.12.2019)

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Anwendung des Beschlusses Nr. 573/2014/EU über die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Arbeitsverwaltungen (COM(2017) 287 final vom 6.6.2017)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Einführung einer Säule sozialer Rechte (COM(2017) 250 final vom 26.4.2017)

Letzte Aktualisierung: 13.01.2021

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