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Document 52013DC0295
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION Ports: an engine for growth
MITTEILUNG DER KOMMISSION Häfen als Wachstumsmotor
MITTEILUNG DER KOMMISSION Häfen als Wachstumsmotor
/* COM/2013/0295 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION Häfen als Wachstumsmotor /* COM/2013/0295 final */
INHALTSVERZEICHNIS 1........... Einleitung........................................................................................................................ 3 2........... Herausforderungen......................................................................................................... 3 3........... Strategie......................................................................................................................... 6 3.1........ Anbindung der Häfen an das
transeuropäische Verkehrsnetz............................................ 6 3.2........ Modernisierung der Hafendienste.................................................................................... 8 3.3........ Mobilisierung von Hafeninvestitionen............................................................................. 10 3.4........ Förderung des sozialen Dialogs..................................................................................... 11 3.5........ Schärfung des Umweltprofils von
Häfen........................................................................ 13 3.6........ Innovationsförderung.................................................................................................... 14 4........... Fazit............................................................................................................................. 14 MITTEILUNG DER KOMMISSION Häfen als Wachstumsmotor 1. Einleitung Die Europäische Union ist für den Handel mit
der übrigen Welt und im Binnenmarkt stark von ihren Seehäfen abhängig.
74 % der Warenein- und -ausfuhren insgesamt sowie 37 % des
Binnenhandels werden über Seehäfen abgewickelt. Mit regionalen und lokalen
Seeverkehrsdiensten nach Gebieten in Rand- oder Insellage stellen Häfen die
territoriale Kontinuität der Union sicher. Sie bilden Knotenpunkte, von denen
aus die multimodalen Logistikströme im transeuropäischen Verkehrsnetz
organisiert werden können. Genutzt werden dazu der Kurzstreckenseeverkehr,
Schienenwege und Binnenwasserstraßen, was zu einer Entlastung der Straßen und
geringerem Energieverbrauch führt. Im Verkehrsweißbuch von 2011 und in der
Binnenmarktakte II wird betont, wie wichtig eine gut angebundene
Hafeninfrastruktur, effiziente und zuverlässige Hafendienste und eine
transparente Finanzierung der Häfen sind. Eine geeignete Hafeninfrastruktur,
gut funktionierende Hafendienste und einheitliche Rahmenbedingungen sind
entscheidende Voraussetzungen, wenn die Union auf den Weltmärkten ihre
Wettbewerbsfähigkeit behaupten, ihr Wachstumspotenzial steigern sowie ein
nachhaltigeres und stärker integriertes Verkehrssystem zur Stützung des
Binnenmarkts schaffen will. Im Hafensystem der Union bestehen strukturelle
Leistungsunterschiede, was die Schaffung eines vollständig integrierten
Verkehrsnetzes erschwert. In einer Zeit knapper öffentlicher Mittel sind
Investitionen notwendig, um die Häfen und ihre Infrastruktur an neue
verkehrstechnische und logistische Erfordernisse anzupassen und die Kapazitäten
für das steigende Frachtaufkommen zu schaffen, das in den nächsten zehn Jahren
erwartet wird. Durch Untätigkeit würde eine Chance verpasst, ein größeres
Beförderungsangebot für Verkehrsunternehmen und Verlader zu schaffen und in
Küstenregionen und der Union insgesamt für Wachstum und Beschäftigung zu
sorgen. Diese Mitteilung baut auf den bereits
erzielten Fortschritten auf und stellt die europäische Hafenpolitik auf den
Prüfstand. Sie begleitet und ergänzt den Vorschlag einer Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für den
Zugang zum Markt für Hafendienste und die finanzielle Transparenz der Häfen. Es
werden acht zusätzliche Aktionen auf EU-Ebene aufgezeigt, die zur weiteren
Erschließung des Potenzials von Häfen erforderlich sind. Gegenstand dieser
überarbeiteten europäischen Hafenpolitik sind die Seehäfen des
transeuropäischen Verkehrsnetzes, auf die 96 % des über EU-Häfen
abgefertigten Fracht- und 93 % des Passagieraufkommens entfallen. 2. Herausforderungen In ihrer Mitteilung über eine europäische
Hafenpolitik von 2007[1]
benannte die Kommission die wesentlichen Ursachen, auf die die Probleme des
Sektors zurückzuführen sind. Im Einzelnen geht es dabei um drohende
Leistungseinbußen bei den Häfen und ihren Hinterlandanbindungen, den Bedarf an
umweltfreundlicher Modernisierung, mangelnde Transparenz bei der Verwendung
öffentlicher Finanzmittel, Beschränkungen des Marktzugangs sowie Aspekte der
Arbeitsorganisation in den Häfen. Der 2007 verfolgte Ansatz bestand darin, diese
Fragen mittels horizontaler Instrumente und unverbindlicher Maßnahmen zum
Marktzugang für Hafendienste und zur finanziellen Transparenz anzugehen.
Seitdem sind einige Fortschritte erzielt worden und haben bestimmte
Entwicklungen stattgefunden, darunter insbesondere folgende: ·
Die Kommission hat 2011 den Vorschlag einer
Richtlinie über die Konzessionsvergabe[2]
angenommen. Der Vorschlag betrifft die Konzessionsvergabe in Häfen, wenngleich
bestimmte Vertragsformen wie die Verpachtung von Immobilien darin nicht
behandelt werden. ·
Die Kommission hat Vorschläge für neue Leitlinien
zum Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V)[3] sowie für die Schaffung der
Fazilität „Connecting Europe“ (CEF)[4]
unterbreitet, die ein gemeinsames Planungsinstrument für gezieltere
Investitionen bilden und vielseitigere Möglichkeiten für die Gewährung von
EU-Finanzhilfen schaffen. ·
Infolge der Wirtschaftskrise haben einige
Mitgliedstaaten damit begonnen, im Rahmen des Europäischen Semesters ihren
Hafensektor zu reformieren. Die Reformen sind von ihrem Umfang und ihrer
Effizienz her unterschiedlich und von der Notwendigkeit der finanzpolitischen
Konsolidierung geprägt. ·
Der Rechnungshof stellte 2012 fest, dass die in
Hafeneinrichtungen in der EU investierten Strukturfonds nur einen begrenzten
Mehrwert erzeugen, solange die Häfen nicht als multimodale Knotenpunkte an das
transeuropäische Verkehrsnetz sowie die nationalen und regionalen Verkehrsnetze
angebunden werden. Zugegebenermaßen haben die unverbindlichen
Maßnahmenvorschläge von 2007 in Bezug auf fairen Marktzugang und Transparenz
kaum oder gar keine Wirkung gezeigt. In dem Sektor bestehen keine einheitlichen
Wettbewerbsbedingungen, und paradoxerweise drohen die seitdem auf nationaler
Ebene getroffenen Abhilfemaßnahmen den Binnenmarkt noch stärker zu
fragmentieren. Die meisten der 2007 festgestellten Probleme sind daher auch
heute noch aktuell. Bislang füllen die EU-Häfen ihre Rolle als Vektoren für
Wachstum und Multimodalität noch nicht voll aus. Strukturelle Leistungsunterschiede zwischen
den Häfen Die Häfen bilden die wichtigsten
Zugangsportale zum transeuropäischen Verkehrsnetz. In allen maritimen Regionen
der EU sind nach internationalen Maßstäben gut entwickelte und effiziente Häfen
notwendig. Während einige europäische Häfen zu den leistungsfähigsten weltweit
gehören, bleiben anderen ständig hinter ihren Möglichkeiten zurück oder sind in
strukturellem Niedergang begriffen[5].
Diese Häfen beeinträchtigen die Wirtschaft in den betroffenen Regionen selbst
wie auch in der Union als Ganzes. Diese strukturellen Leistungsunterschiede
schränken das Beförderungsangebot für die europäischen und internationalen
Seeverkehrs- und Logistikunternehmen ein. Derzeit werden 20 % der auf dem
Seeweg nach Europa gelangenden Güter von lediglich drei Häfen umgeschlagen.
Leistungsstarke Häfen können ihre Verbindungen mit anderen Häfen in der EU
nicht optimal ausbauen, wodurch das Risiko von Verkehrsüberlastungen im
Hinterland, vor allem auf den Straßen, zu Lasten der Anwohner zunimmt. Dieses
Strukturdefizit gefährdet den Ausbau des Kurzstreckenseeverkehrs als
Alternative zu den saturierten Landverkehrsstrecken. Im Jahr 2011 wurden in den EU-Häfen
3,7 Mrd. Tonnen Fracht umgeschlagen. Nach den jüngsten, von einem geringen
Wachstum ausgehenden Prognosen wird dieser Wert bis 2030 um 50 % zunehmen[6]. Zur Bewältigung dieses
Anstiegs werden alle Häfen des transeuropäischen Verkehrsnetzes benötigt. Anpassung der Häfen an neue Anforderungen Zu den Herausforderungen kommt erschwerend
hinzu, dass angesichts des kontinuierlichen Wandels in der Branche die
bestehende Hafeninfrastruktur möglicherweise völlig überholt ist oder grundlegend
modernisiert werden muss. Zu diesen Veränderungen zählen u. a.: ·
die zunehmende Größe und Komplexität der
Schiffsflotte, insbesondere Super-Containerschiffe (ULCS), neue Typen von
Ro-Ro-Fahrgastfährschiffen und Gastankschiffe. Beispielsweise hat eine führende
europäische Reederei für 2015 20 Schiffe mit einer Kapazität von
18 000 TEU (20-Fuß-Einheiten) bestellt. Auf Lkw aneinander gereiht
ergibt dies eine Strecke von Rotterdam bis nach Paris; ·
strengere Anforderungen in Bezug auf
Umweltverträglichkeit und alternative Kraftstoffe (z. B.
Landstromversorgung[7]
(Cold Ironing) und LNG). Nach der Initiative der Kommission „Saubere Energie
für den Verkehr“ und dem Vorschlag für eine Richtlinie über den Aufbau der
Infrastruktur für alternative Kraftstoffe[8]
sollen alle Seehäfen des TEN-V-Kernnetzes bis 2020 nach einheitlichen
technischen Standards mit LNG-Tankstellen ausgerüstet werden; ·
neue Trends in der schnell wachsenden
Kreuzfahrtbranche sowie in Logistik- und Vertriebssystemen führen zu einem
erhöhten Bedarf an wertschöpfenden Dienstleistungen im Hafengebiet; ·
wichtige Entwicklungen im Energiehandel mit einer
Verlagerung von Erdöl und Raffinerieerzeugnissen hin zum Erdgas; hoher Bedarf
an Vergasungsanlagen in Häfen; potenzielles Volumen für trockene Biomasse sowie
Transport und Speicherung von CO2. Diese Veränderungen stellen erhöhte
Anforderungen an Infrastruktur und Investitionen, u. a. im Hinblick auf den
Ausbau von Liegeplätzen, Kaianlagen und Schleusen, die Vertiefung von
Hafenbecken und Kanälen sowie generelle Umbauten, um das Manövrieren größerer
Schiffe zu ermöglichen. Die Häfen benötigen neue Anlagen wie Kräne und
Fahrgastterminals, aber auch neue Betriebsverfahren und eine funktionierende,
gestaffelte oder parallele Koordinierung der verschiedenen Dienstleistungen,
die von den Hafenakteuren innerhalb und außerhalb des Hafens im Rahmen einer
Haus-zu-Haus-Logistik erbracht werden. Als wichtige Dienstleister für die
gesamte Wirtschaft stellen Häfen zudem bedeutende und sensible Infrastrukturen
und potenzielle Eingangstore für den illegalen Handel mit Drogen, Waffen,
gefälschten Waren und sogar CBRN-Stoffen[9]
dar. Sicherheitsbelangen muss kontinuierlich und in geeigneter Weise Rechnung
getragen werden[10].
Um all diese Herausforderungen in den Bereichen Technik, Industrie, Sicherheit,
Gefahrenabwehr, Umwelt und Klimawandel zu meistern, werden die Häfen
Investitionen tätigen müssen. Eine Herausforderung für Europa Das Hinterland und die Einzugsgebiete der
Häfen der EU, insbesondere der Häfen des transeuropäischen Netzes, gehen über
die jeweiligen regionalen und nationalen Grenzen hinaus. Sie sind für das gute
Funktionieren der Europäischen Union von entscheidender Bedeutung: Etwa die
Hälfte der dort umgeschlagenen Güter erreichen oder verlassen den Hafen – zu
Wasser oder Land – aus bzw. nach einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem
der betreffende Hafen gelegen ist[11].
Das transeuropäische Netz ist nur so stark wie sein schwächstes Glied, so dass
alle Häfen einen hohen Leistungsstandard aufweisen müssen. Ursache der
strukturellen Leistungsunterschiede zwischen den Häfen ist der Mangel an fairen
Rahmenbedingungen, die den Grundsätzen des Binnenmarktes im Hafensektor
Rechnung tragen. Verschiedenartige Leitungs- und
Besitzstrukturen sind ein wichtiges Merkmal des europäischen Hafensystems und
führen dazu, dass jeder Hafen individuell unterschiedlich geführt wird. Die
europäische Hafenpolitik trägt diesen Unterschieden Rechnung und hat nicht zum
Ziel, ein einheitliches Modell durchzusetzen. 3. Strategie Nach einer langen und eingehenden
Konsultationsphase[12]
gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass im Rahmen der Überarbeitung der
Hafenpolitik die nachstehend genannten Aktionen verfolgt werden sollten, um die
aufgezeigten Probleme anzugehen. Die EU-Strategie basiert auf dem Grundsatz,
dass leistungsstarke Häfen nicht unnötig belastet und Häfen mit Nachholbedarf
darin unterstützt werden, bewährte Arbeitsweisen und solide Managementkonzepte
zu übernehmen, wobei gleichzeitig den Unterschieden und besonderen
Gegebenheiten vollauf Rechnung getragen wird. 3.1. Anbindung
der Häfen an das transeuropäische Verkehrsnetz Durch die neuen TEN-V-Leitlinien, die
Fazilität „Connecting Europe“ und das neue Konzept für strukturelle
Finanzierungsinstrumente wird es 2014-2020 möglich sein, die
Infrastrukturplanung stärker zu integrieren, Investitionsstrategien aufeinander
abzustimmen und EU-Fördermittel gezielt zu vergeben. Nutzung der neuen TEN-V-Planungsinstrumente
Mit Hilfe einer objektiven Methode wurde in
den neuen TEN-V-Leitlinien das multimodale Kernnetz bestimmt[13]. Als multimodal vernetzte
Knotenpunkte spielen Häfen bei dieser Methode eine wichtige Rolle. Im TEN-V-Vorschlag sind 319 Häfen
aufgeführt, von denen 83 das Kernnetz und 236 das Gesamtnetz ausmachen. Die
neuen Kernnetzkorridore, die in den Häfen des Kernnetzes beginnen oder dort
enden, bilden Instrumente, die bis 2030 die Entwicklung des Kernnetzes
unterstützen werden[14].
Die TEN-Seeverkehrsinfrastruktur muss bestimmte Anforderungen erfüllen,
darunter insbesondere: ·
Anbindung der TEN-V-Häfen an Schienenwege, Straßen
und nach Möglichkeit Binnenwasserstraßen; ·
mindestens ein Hafenterminal muss allen
Marktteilnehmern ohne Diskriminierung und gegen transparente Entgelte zur
Verfügung stehen; ·
geeignete Seeschifffahrtsstraßen, Hafenfahrrinnen
und Mündungsgebiete für die Verbindung zu angrenzenden Meeren oder den
Meereszugang zu Seehäfen. Zudem müssen in den Häfen des TEN-V-Kernnetzes
umweltfreundliche alternative Kraftstoffe bereitgehalten werden. Aktion 1 Besonders berücksichtigt werden Investitionsvorhaben der künftigen
Korridorentwicklungspläne, die von den Koordinatoren 2014 im Rahmen der in den
Leitlinien zum Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes geplanten
Korridorverwaltungen zu erstellen sind. Die nach den Leitlinien zum Aufbau eines transeuropäischen
Verkehrsnetzes zu errichtenden Korridorverwaltungen werden darauf hinwirken,
dass Häfen als Wegbereiter für Intermodalität dienen, beispielsweise durch
entsprechende Vorkehrungen zur Bereitstellung von Verkehrsflussinformationen
für eine bessere Organisation der intermodalen Logistik. Gezielte EU-Förderung Der Mangel an Schwerpunkten und klaren
Kriterien hat dazu geführt, dass die bisherige EU-Hafenförderung keine klare
Richtung erkennen ließ und der Koordinierung der Anbindungen an das Hinterland
zu wenig Beachtung geschenkt wurde[15]. Gemäß der Verordnung zur Schaffung der
Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) müssen Häfen entweder zum Kernnetz gehören
oder über eine Meeresautobahn an dieses Kernnetz angebunden sein, um im Zeitraum
2014-2020 Fördermittel erhalten zu können[16].
Wichtig ist auch eine belastbare Kosten-Nutzen-Analyse für die einzelnen
Vorhaben. Schließlich sieht die Verordnung die Einführung neuer
Finanzierungsinstrumente vor, darunter Risikoteilungsinstrumente und Mechanismen
zur Verbesserung der Qualität von Projektanleihen, die für öffentlich-private
Partnerschaften in Häfen besonders interessant sein können. Daneben prüft die Kommission noch weitere
Elemente zur Unterstützung ihrer Finanzierungsstrategie für den Hafensektor.
Zunächst wird sie die Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs[17] umsetzen und untersuchen, ob
leistungsfähige Verbindungen an das europäische Verkehrsnetz sowie die
nationalen und regionalen Netze bestehen oder geplant sind. Bei der Vergabe von EU-Mitteln, insbesondere
im Rahmen der CEF, wird der Mehrwert des Vorhabens im Hinblick auf die Ziele
der EU-Verkehrspolitik berücksichtigt und untersucht, ob die Regeln über die
vernünftige Verwendung begrenzter öffentlicher Mittel und die Grundwerte des
Binnenmarkts beachtet werden. Aktion 2 Berücksichtigt werden Vorhaben, die zur koordinierten Entwicklung und
Verwaltung von Häfen, von Schienen- und Binnenschifffahrtswegen sowie von
Infrastruktur beitragen, die die Umweltverträglichkeit von Häfen und Schifffahrt
verbessern. Die Kommission wird gegebenenfalls vorschlagen, auch andere Aspekte zu
berücksichtigen, beispielsweise die frühzeitige Anwendung der Vorschriften der
zusammen mit dieser Mitteilung vorgeschlagenen Verordnung[18], die Qualität des sozialen
Klimas, oder ob der Hafen über eine Umweltmanagementstrategie verfügt. Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten wird die Kommission dafür sorgen,
dass die aus dem Struktur- und dem Kohäsionsfonds geförderten Verkehrsprojekte
stärker am TEN-V ausgerichtet werden und Vorhaben, die den Zugang zu Häfen und
Anbindungen an das Hinterland betreffen, Priorität erhalten. Berücksichtigt
werden dabei die generellen Auswirkungen auf die Verkehrsverteilung zwischen
den Häfen. Derselbe Ansatz wird auch bei anderen EU-Finanzierungsquellen
verfolgt, u. a. den von der EIB erhältlichen Darlehen und sonstigen
Darlehensfazilitäten der EU. 3.2. Modernisierung
der Hafendienste Durch eine Optimierung der Hafendienste und
des Hafenbetriebs wären eine Reihe von TEN-V-Häfen in der Lage, mit der
vorhandenen Infrastruktur erheblich mehr Fracht und Passagiere abzufertigen
bzw. anzuziehen, ihre Leistung deutlich zu steigern und so ihren Finanzbedarf
zu reduzieren. Fairer Marktzugang Die Qualität und die Effizienz der
Hafendienste sind für die Gesamtleistung eines Hafens von ausschlaggebender
Bedeutung. Im Regelfall können die Gesamtkosten des Hafens einen erheblichen
Anteil an den in der Logistikkette insgesamt anfallenden Kosten ausmachen[19]. Bei bestimmten Tätigkeiten in
traditionellen Häfen können die Kosten des Hafens und des Terminalbetriebs mehr
als 30 % der Gesamtkosten der Haus-zu-Haus-Logistik betragen. Bei der
Deckung dieser Kosten entfallen 5-10 % auf Hafeninfrastrukturentgelte,
10-15 % auf technisch-nautische Dienste, 45-60 % auf den
Frachtumschlag sowie 10-30 % auf sonstige Entgelte und Hilfsdienste.
Traditionell wurden die Hafendienste im Rahmen von ausschließlichen Rechten und
De-facto-Monopolen öffentlicher oder privater Natur erbracht. Die
Dienstleistungsfreiheit darf nur aus objektiven Gründen, z. B.
Flächenknappheit oder Gründe des öffentlichen Bedarfs, eingeschränkt werden,
sofern dies zu keinem Missbrauch führt und nicht gegen den Vertrag über die
Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstoßen wird. Allerdings sollten
in solchen Fällen die Anbieter von Hafendiensten nach einem Verfahren benannt
werden, bei dem Transparenz, gleichberechtigter Zugang und die effiziente
Verwendung öffentlicher Mittel sichergestellt sind. Aufgrund der zusammen mit dieser Mitteilung
vorgeschlagenen Verordnung, die die Richtlinien über die Vergabe von
Konzessionen und öffentlichen Aufträgen unberührt lässt, gilt in den Häfen die
Dienstleistungsfreiheit, mit Ausnahme von Ladungsumschlags- und
Fahrgastdiensten. Wird die Zahl der Hafendiensteanbieter begrenzt, so muss der
Anbieter im Rahmen eines offenen, transparenten und diskriminierungsfreien
Verfahrens benannt werden. Die Erbringung der Hafendienste durch interne
Betreiber, d. h. die Hafenbehörde oder die Verwaltung, ist nur im Fall
gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen zulässig. In solchen Fällen muss der
interne Betreiber seine Dienste auf das eigene Hafensystem beschränken. Die Hafenbranche ist ein globales Geschäft.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben sich bereits in internationalen Übereinkünften
zu einer fairen und auf Gegenseitigkeit beruhenden Öffnung des Markts für
Hafendienste verpflichtet. Die Kommission wird darauf achten, dass die
Kontrolle über strategische EU-Interessen dadurch nicht verloren geht. Ferner
wird sie mit Drittländern auf einen gegenseitigen Marktzugang hinarbeiten. Aktion 3 Bei Konzessionen für Ladungsumschlags- und
Fahrgastdienste wird die Kommission dafür sorgen, dass die horizontalen
Richtlinien über die Vergabe von Konzessionen (demnächst zu verabschieden) und öffentlichen
Aufträgen[20] wirksam angewendet werden. Dies dürfte einen Teil der bestehenden
Vertragsvereinbarungen zwischen Hafenbehörden und Hafendiensteanbietern
betreffen und dazu führen, dass Hafendienste nach einem wettbewerblichen und
transparenten Verfahren vergeben werden. Bei Verträgen, die nicht unter die
Richtlinien über die Vergabe von Konzessionen und öffentlichen Aufträgen
fallen, wird die Kommission etwaige Verstöße gegen Grundsätze des Vertrags
hinsichtlich transparenter Verfahren und fairer Behandlung gemäß der Auslegung
durch den Gerichtshof fallweise verfolgen. Die künftige Verordnung über den Zugang von
Waren und Dienstleistungen aus Drittländern zum EU-Binnenmarkt für das
öffentliche Beschaffungswesen, die 2012 von der Kommission vorgeschlagen wurde,
wird als Hebel genutzt, um die Verhandlungen über den gegenseitigen Zugang zu
Märkten von Drittländern für globale Akteure aus der EU zu erleichtern[21]. Preis- und Qualitätskontrolle Arbeitet ein
Hafendiensteanbieter im Rahmen ausschließlicher Rechte, so besteht das Risiko
einer Marktverfälschung zum Nachteil seiner Kunden und/oder Wettbewerber.
Typische Missbrauchsfälle sind u. a. Diskriminierung, überhöhte oder auf
Verdrängung ausgerichtete Preise und die Vorenthaltung von Hafendiensten gegenüber
bestimmten Nutzern. Die zusammen mit dieser Mitteilung
vorgeschlagene Verordnung legt einheitliche Regeln fest, damit
Hafendienstentgelte, die von Betreibern erhoben werden, die über
ausschließliche Rechte verfügen und nicht nach einem transparenten und
diskriminierungsfreien Verfahren benannt wurden, von einer unabhängigen Behörde
kontrolliert werden. Darüber hinaus unterliegen kommerzielle
Hafentätigkeiten den Wettbewerbsvorschriften. Vereinbarungen, die den
Wettbewerb beeinträchtigen und den Missbrauch einer beherrschenden Stellung
gemäß den Artikeln 101 und 102 AEUV zur Folge haben, sind unzulässig. Die
Kommission und die nationalen Wettbewerbsbehörden sind daher befugt, das
Verhalten der Anbieter von Hafendiensten zu untersuchen. Vereinfachung von Verwaltungsabläufen in
den Häfen Die Kommission hat mehrfach darauf
hingewiesen, dass die Bürokratie die Attraktivität und allgemeine
Leistungsfähigkeit der Häfen beeinträchtigt. Besonders problematisch ist dies
für den Kurzstreckenseeverkehr innerhalb der EU, der mit anderen
Verkehrsträgern, die nicht denselben Kontrollen unterliegen, konkurrieren muss.
In den vergangenen Jahren sind eine Reihe von EU-Initiativen zum
Verwaltungsabbau in den Häfen auf den Weg gebracht worden, u. a. die seit
19. Mai 2012 geltenden rationalisierten Meldeformalitäten für Schiffe.
Initiativen dieser Art sollten vorangetrieben und weiter unterstützt werden, um
miteinander vernetzte und am Verbraucher orientierte Hafendienste nach dem
Bottom-up-Prinzip zu realisieren. Aktion 4 Die Kommission wird folgende Initiativen
weiter ausbauen: - Initiative „Blauer Gürtel“ zur Verringerung
des Verwaltungsaufwands für EU-Güter, die von zwischen EU-Häfen verkehrenden
Schiffen befördert werden, auf ein mit anderen Verkehrsträgern vergleichbares Niveau,
u. a. durch weitere Vereinfachung der Zollverfahren. Diese Initiative ist
auch eine der Leitaktionen der Binnenmarktakte II[22]; - Fortsetzung der harmonisierten und
koordinierten Durchführung der Richtlinie 2010/65/EU[23] durch Festlegung von
Leitlinien zu den „nationalen einzigen Anlaufstellen“, die spätestens zum
1. Juni 2015 betriebsbereit sein sollen; - Initiative „e-Maritime“ für eine verstärkte
Nutzung elektronischer Informationen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands
und Unterstützung von Geschäftsabläufen; - Initiative „e-Freight” zur Förderung des
Informationsaustauschs in multimodalen Logistikketten, wodurch die Effizienz
der Häfen als wichtige multimodale Umschlagplätze gefördert wird. Die zusammen mit
dieser Mitteilung vorgeschlagene Verordnung enthält neue Rechtsvorschriften,
durch die der Dialog zwischen den Hafenakteuren (Nutzer, Dienstleister,
Behörden, Arbeiter) gefördert und die erfolgreiche Durchführung der oben
aufgeführten Aktionen unterstützt werden soll. 3.3. Mobilisierung
von Hafeninvestitionen Die Förderung und Finanzierung von
Verkehrsinfrastrukturen und -einrichtungen ist eine der größten
Herausforderungen, mit denen das Verkehrsnetz der EU in den nächsten Jahren
konfrontiert sein wird. Zur Erschließung sowohl öffentlicher wie privater
Finanzmittel sind einfache und klar definierte Rahmenbedingungen notwendig. Transparente Finanzierung von Häfen Die mangelnde Transparenz bei der Finanzierung
von Häfen mit öffentlichen Mitteln schafft Unsicherheiten für potenzielle
Investoren. Um Abhilfe zu schaffen, sind in der zusammen mit dieser Mitteilung
vorgeschlagenen Verordnung Regeln vorgesehen, die die Transparenz der
finanziellen Beziehungen zwischen den Behörden und den Hafenverwaltungen
sicherstellen. Gleichzeitig werden durch mehr finanzielle Transparenz auch
einheitliche Ausgangsbedingungen hergestellt. Präzisierung der Vorschriften über
staatliche Beihilfen Die Mitgliedstaaten gewähren den Häfen
öffentliche Mittel aus vielerlei Gründen, etwa für Zwecke der
Regionalentwicklung oder bei Marktdefiziten, wenn wichtige Hafendienste für
marktwirtschaftlich handelnde Betreiber wenig interessant sind. Die Einhaltung
der geltenden Vorschriften über staatliche Beihilfen ist jedoch eine wichtige
Voraussetzung dafür, dass die Mittel der Mitgliedstaaten vernünftig eingesetzt
und ungerechtfertigte Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Aktion 5 Die Kommission aktualisiert derzeit ihre
Beihilfevorschriften für alle Wirtschaftsbranchen. In Bezug auf die
Infrastrukturfinanzierung wird sie dabei bis Ende 2013 eine Präzisierung
des Begriffs der Beihilfe vornehmen und besonders die laufende Rechtsprechung
des Gerichtshofs[24]
berücksichtigen. Effizientere Hafeninfrastrukturentgelte Effiziente Hafeninfrastrukturinvestitionen
hängen von einer effizienten Preisgestaltung ab. Als ein Schritt in Richtung
effizienterer Preisgestaltung sieht die zusammen mit dieser Mitteilung
vorgeschlagene Verordnung ein gewisses Maß an Autonomie vor, das es den
Hafenbehörden ermöglicht, Struktur und Höhe der Hafengebühren entsprechend
ihrer individuellen Geschäfts- und Investitionsstrategie festzulegen. Dabei
kommt es darauf an, dass die Preise transparent sind und ohne Diskriminierung
angewandt werden. Internationale Dimension Einige europäische Häfen befürchten einen unlauteren
Wettbewerb von Häfen in Drittländern, insbesondere wenn sie so nah gelegen
sind, dass sie konkurrierende Umschlagsaktivitäten anbieten können. Die
Kommission hält nach wie vor eine verstärkte Zusammenarbeit mit den
Nachbarländern für notwendig, um ein nachhaltiges Verkehrssystem zu
verwirklichen, das allen EU-Partnern zugute kommt und das auf den
Grundprinzipien eines fairen Wettbewerbs, der transparenten Verwendung
öffentlicher Finanzmittel und steuerlicher Instrumente sowie der Einhaltung
sozialer und ökologischer Standards beruht. 3.4. Förderung
des sozialen Dialogs Die Häfen in der EU beschäftigen (direkt oder
indirekt) mehr als 3 Millionen Menschen. Wirtschaftlichen Untersuchungen
zufolge besteht ein direkter Zusammenhang zwischen einem Anstieg des
Hafenumschlags und der Entstehung von Arbeitsplätzen in den Umlandregionen. Um erfolgreich zu sein und den sich ändernden
Anforderungen an die Beschäftigten gerecht zu werden, müssen die Häfen gute
Arbeitsbedingungen bieten, die Qualität des Arbeitsumfelds verbessern und auf
diese Weise Anreize für qualifiziertes Personal schaffen. Arbeitskonflikte, die
sich negativ auf die Beziehungen auswirken, können dem Image und der
Wettbewerbsfähigkeit der Häfen Schaden zufügen und sollten vorausschauend geregelt
werden. Zwischen den Parteien muss ein gutes soziales Klima herrschen und ein
wirklicher sozialer Dialog gepflegt werden. Sozialer Dialog Die arbeitsrechtlichen Regelungen für Häfen
haben sowohl Einfluss auf deren alltägliche Effizienz wie auch auf die langfristige
Wettbewerbsdynamik zwischen den Häfen. Je nach Typ des Hafenterminals kann der
Faktor Arbeit einen erheblichen Anteil der Betriebskosten für den Betreiber
ausmachen[25]. In 16 Mitgliedstaaten weichen die
Regelungen für die Hafenarbeit vom allgemeinen Arbeitsrecht ab, wie dies auch
in vielen anderen Branchen der Fall ist[26].
Mitunter enthalten diese Regelungen Beschränkungen, die sich negativ auf die
Schaffung von Arbeitsplätzen oder die Arbeitsumwelt auswirken. Nach langen Verhandlungen haben die betroffenen
Sozialpartner im Einklang mit den in Artikel 152 AEUV anerkannten
Zuständigkeiten in der Union um die Einsetzung eines Ausschusses für den
sozialen Dialog im Hafensektor gebeten[27].
Damit wurde in dem Sektor erstmals ein solcher Dialog beantragt. Durch ihn
werden zentrale Aspekte, auch solche, die möglicherweise zur Herstellung
vertraglicher Beziehungen führen, behandelt werden können. Falls sie es wünschen, können die Sozialpartner
anschließend gemeinsam beantragen, dass die von ihnen auf Unionsebene
geschlossenen Vereinbarungen durch einen Beschluss des Rates auf Vorschlag der
Kommission gemäß Artikel 155 Absatz 2 durchgeführt werden. Die Kommission
schlägt im gegenwärtigen Stadium keine besonderen arbeitsrechtlichen Regelungen
für Häfen vor. Es muss betont werden, dass der soziale Dialog auf Unionsebene
eine Ergänzung zu den Dialogen auf nationaler, lokaler oder Unternehmensebene
bildet, diese aber nicht ersetzt. Aktion 6 Im Einklang mit den Artikeln 151 und 154 AEUV ist die Kommission
bereit, den sozialen Dialog auf EU-Ebene durch administrative und technische
Unterstützung zu unterstützen. Die EU-Sozialpartner haben bereits eine
Geschäftsordnung und ein offenes gemeinsames Arbeitsprogramm vereinbart und
gehen davon aus, dass der Ausschuss am 19. Juni 2013 offiziell
eingerichtet wird. Die Kommission würdigt die Autonomie der Sozialpartner in der EU und
erwartet, dass diese in der Lage sein werden, die Arbeitsbedingungen und die
Arbeitsorganisation betreffende Fragen zu behandeln. Die Kommission beabsichtigt, 2016 in Abstimmung mit den übrigen
Sozialpartnern in der EU eine Überprüfung vorzunehmen, bei der die
Funktionsweise und die Fortschritte des europäischen sozialen Dialogs für den
Hafensektor sowie die Situation in Bezug auf Ladungsumschlags- und
Fahrgastdienste bewertet werden sollen. Arbeitsschutz,
Sicherheit, Aus- und Fortbildung Die Arbeit in den Häfen ist nach wie vor mit
einem hohen Unfallrisiko und möglichen gesundheitlichen Folgen für die
Beschäftigten verbunden. Ein den geltenden Arbeitsschutzvorschriften
entsprechendes System für den Gesundheitsschutz, die Sicherheit und das
Wohlergehen der Hafenarbeiter ist unabdingbar. Jeder Hafen muss Arbeitsverfahren schaffen,
die die Sicherheit und die Unversehrtheit der Hafenarbeiter gewährleisten. Dies
erfordert eine gute Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den Arbeitgebern und
den im Hafen Beschäftigten. Technologischer Wandel und neue
verkehrstechnische und logistische Erfordernisse führen dazu, dass in den Häfen
innovative Betriebsabläufe beherrscht werden müssen. Dies wiederum erfordert
angemessen qualifizierte und ausgebildete Mitarbeiter, die in der Lage sind,
alle durch neue Technologien entstehenden Vorteile zu verstehen, zu
kontrollieren und zu nutzen. Aktion 7 Im Rahmen des Themenbereichs „Verkehr“ des 7. FTE-Rahmenprogramms
bringt die Kommission bis Ende 2013 eine konzertierte Aktion auf den Weg,
bei der die in den EU-Häfen bestehenden Herausforderungen in Sachen
Arbeitsschutz, Sicherheit sowie Aus- und Weiterbildung untersucht werden
sollen. Die Sozialpartner werden in diese Aktion vollständig mit einbezogen.
Der Ausschuss für den sozialen Dialog im Hafensektor wird zu diesen Fragen
regelmäßig konsultiert und darüber unterrichtet werden. 3.5. Schärfung
des Umweltprofils von Häfen Der Hafenbetrieb verursacht in erheblichem
Umfang Schadstoffemissionen, Lärm, Boden- und Wasserverschmutzung sowie eine
Zerschneidung von Lebensräumen. Befinden sich Häfen in der Nähe städtischer
Ballungsgebiete, so muss häufig ein Ausgleich zwischen Entwicklung und
Management des Hafenbetriebs einerseits und dem Erhalt natürlicher Lebensräume
und städtischer Lebensqualität andererseits gefunden werden. Die Kommission veröffentlichte 2011 Leitlinien
für die Durchführung der Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie in Ästuaren
und Küstengebieten, in denen ein besonderer Schwerpunkt auf ein ausgewogenes
Verhältnis zwischen Umweltschutz und Hafenentwicklung gelegt wird[28]. Zwar ist für die Auslegung
von EU-Recht der Gerichtshof der Europäischen Union zuständig, doch können die
Leitlinien der Kommission Projektentwicklern einen kohärenten Rahmen bieten und
das Risiko von Rechtsstreitigkeiten minimieren. Die Kommission begrüßt die Maßnahmen des
Hafensektors, deren Ziel es ist, durch die Veröffentlichung von Leitfäden für
gute Praxis das Niveau des Umweltmanagements und der Umweltleistung zu steigern[29]. Mehrere Häfen haben bereits
Pläne für ein besseres Management ihres „ökologischen Fußabdrucks“ beschlossen,
und solche Initiativen sollten weiter unterstützt werden. Die Häfen sollten unter Umständen Betreiber
belohnen, die verbindliche Umweltstandards vorzeitig anwenden oder übertreffen,
und darüber hinaus die Nutzung CO2-armer und energieeffizienter
Haus-zu-Haus-Logistikketten fördern, z. B. durch Kurzstreckenseeverkehr.
Die freiwilligen Regelungen[30]
einiger Häfen zur Schärfung ihres Umweltprofils sollten zwar weiter gefördert
werden, doch könnten sie noch größere Wirkung entfalten, wenn solche nach
Umweltkriterien differenzierten Hafeninfrastrukturentgelte auf europäischer
oder regionaler Ebene konsequenter angewandt würden. Aktion 8 Damit nach Umweltkriterien differenzierte Hafeninfrastrukturentgelte
konsequenter angewandt werden, wird die Kommission Grundsätze für solche
Entgelte vorschlagen und auf den Austausch bewährter Methoden ab 2015
hinwirken. Die Kommission plant für 2013/2014 eine Überarbeitung der Richtlinie
über Hafenauffangeinrichtungen, um die Wirksamkeit und Effizienz des Systems
weiter zu verbessern. 3.6. Innovationsförderung In den letzten Jahren war die Hafenindustrie
weltweit starken Veränderungen unterworfen. Unter Betrachtung der gesamten
Logistikkette sind Häfen in immer stärkeren Maße von technischen Innovationen
abhängig. Ausschlaggebend für die Wettbewerbsfähigkeit
der europäischen Häfen wird ihre Innovationsfähigkeit im technischen und
organisatorischen Bereich sowie im Management sein. Ihre wichtige Funktion als
multimodale Knotenpunkte erfordert innovative und effiziente Übergänge zu den
anderen Verkehrsträgern sowie den Einsatz von Managementinstrumenten zur
weiteren Steigerung ihrer Attraktivität. Die Forschung kann auch bei der
Berücksichtigung gesellschaftlicher Belange genutzt werden. Diese können sich
vom Arbeitsschutz und den Sicherheitsrisiken für Hafenarbeiter (z. B.
durch Containerbegasung) bis hin zu der Notwendigkeit erstrecken, die
Auswirkungen des Hafenbetriebs auf Umwelt und städtische Gebiete zu
kontrollieren und zu verringern. Im Rahmen der Umsetzung des Programms
„Horizont 2020“ zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation
2014-2020 wird die Kommission vorrangige Aufgaben vorschlagen, die für eine
EU-Förderung in Frage kommen. 4. Fazit Häfen können wesentlich zur wirtschaftlichen
Erholung und langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie auf
den Weltmärkten beitragen sowie Mehrwert und Arbeitsplätze in allen
Küstenregionen der EU schaffen. Den Häfen wird beim Aufbau eines effizienten
und nachhaltigen transeuropäischen Verkehrsnetzes eine Schlüsselrolle zukommen,
indem sie die Beförderungsmöglichkeiten diversifizieren und einen Beitrag zum
multimodalen Verkehr leisten. Die europäische Hafenpolitik befindet sich an
einem Scheideweg. Während einige Häfen in Europa gut aufgestellt sind, wird die
Leistungsfähigkeit vieler anderer Häfen durch strukturelle Probleme
beeinträchtigt, nämlich unzureichende Anbindungen an das Hinterland, mangelnde
Transparenz bei der Verwendung öffentlicher Gelder, Markteintrittsbarrieren,
überholte Leitungsstrukturen und übermäßige Bürokratie. Diese seit langem
bestehenden Probleme müssend dringend gelöst werden. Zur Beobachtung der Fortschritte bei der
Umsetzung dieser überarbeiteten europäischen Hafenpolitik hat die Kommission
ein Projekt[31]
in Angriff genommen, das noch vor Ende 2013 beginnen wird und bei dem
allgemeine europäische Leistungsindikatoren für Häfen entwickelt und
zusammengestellt werden. Mit dem Verordnungsvorschlag, der dem
Europäischen Parlament und dem Rat zeitgleich vorgelegt wird, sollen zentrale
Fragen in Bezug auf den Zugang zum Markt für Hafendienste und die finanzielle
Transparenz und Autonomie der Häfen gelöst werden. Die Kommission wird
spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung in Form eines Berichts
Rückmeldungen zu deren Funktion und Wirksamkeit geben. Die noch offenen Fragen wird die Kommission
innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs mit folgenden gezielten Maßnahmen in
Angriff zu nehmen: ·
umfassende Nutzung der neuen TEN-V-Leitlinien und
der EU-Finanzierungsinstrumente, um die Anbindung der Häfen an das Hinterland
zu verbessern und die europäische Hafenpolitik zu unterstützen; ·
Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung des für
Konzessionen und Häfen geltenden EU-Rechts; ·
administrative und technische Unterstützung des
sozialen Dialogs auf EU-Ebene mit einer Fortschrittsbilanz im Jahr 2016; ·
Vorschlag neuer Initiativen zur weiteren
Vereinfachung der Verwaltungsabläufe in den Häfen, insbesondere der
Zollverfahren; ·
Förderung von Umwelttechnologien und des
Kurzstreckenseeverkehrs durch einheitliche Grundsätze für differenzierte
Hafeninfrastrukturentgelte. Die Kommission wird eine Fortschrittskontrolle
anhand der in dieser Mitteilung gesetzten Ziele vornehmen, vor allem in Bezug
auf die Entwicklung multimodaler Hinterlandanbindungen, die Modernisierung der
Hafendienste und die Mobilisierung von Investitionen. [1] KOM(2007) 616. [2] KOM(2011) 897. [3] KOM(2011) 650. [4] KOM(2011) 665. [5] SWD(2013) 181. [6] SWD(2013) 181. [7] Landseitige Stromversorgung im Hafen liegender Schiffe. [8] COM(2013) 17 und COM (2013) 18. [9] Chemische, biologische, radiologische und nukleare
Stoffe. [10] Gemäß der Richtlinie 2005/65/EG und der Verordnung (EG)
Nr. 725/2004 führt die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten
Inspektionen durch, um die Anwendung der einschlägigen Sicherheitsmaßnahmen in
den Häfen der EU zu kontrollieren. [11] Aufgrund des Handels zwischen Mitgliedstaaten oder
zwischen einem Mitgliedstaat und einem Drittland durch einen anderen
Mitgliedstaat. [12] Weitere Einzelheiten enthält die Folgenabschätzung
SWD(2013) 181. [13] Siehe http://ec.europa.eu/transport/themes/infrastructure/doc/web_methodology.pdf [14] Vorschläge zur Trassierung der Korridore enthält die
Fazilität „Connecting Europe“ (KOM(2011) 650). [15] Zwischen 2007 und 2012 sind mit 244,6 Mio. EUR etwa
4 % des insgesamt verfügbaren TEN-V-Budgets in die Häfen geflossen. Von
diesem Betrag wurden 58 % dem Ausbau der Hafenkapazitäten, 27 % der
Entwicklung von Hinterlandverbindungen und 15 % umweltfreundlichen Technologien
gewidmet. Was die Mittel aus dem Kohäsionsfond angeht, so wurde vom
Rechnungshof vor allem die mangelhafte Koordinierung der Hinterlandanbindungen
kritisiert. [16] Die Kommission hat ihre Vorschläge für den Finanzrahmen
2014-2020 im Juni 2011 unterbreitet (KOM(2011) 500). Die
Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen dauern noch an. Die Förderung
erfolgt durch die von der Haushaltsbehörde genehmigten und in den
entsprechenden Rechtsakten vorgesehenen Finanzmittel. [17] Sonderbericht Nr. 4/2012 des Europäischen
Rechnungshofs: „Einsatz von Struktur- und
Kohäsionsfonds zur Kofinanzierung der Verkehrsinfrastruktur in Seehäfen: eine
wirksame Investition?“ [18] Insbesondere die ab 1. Juli 2025 geltenden
Bestimmungen. [19] Je nach Hafen, Art der Tätigkeiten usw. bestehen zwischen
den einzelnen Häfen erhebliche Unterschiede. Siehe Folgenabschätzung
SWD(2013) 181. [20] Vorschlag für eine Richtlinie über die Konzessionsvergabe
(KOM(2011) 897 endg.), Richtlinie 2004/17/EG zur Koordinierung der
Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und
Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und Richtlinie 2004/18/EG über die
Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge,
Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge. [21] KOM(2012) 124 endg.: Vorschlag über den Zugang von
Waren und Dienstleistungen aus Drittländern zum EU-Binnenmarkt für das
öffentliche Beschaffungswesen und über die Verfahren zur Unterstützung von
Verhandlungen über den Zugang von Waren und Dienstleistungen aus der Union zu
den öffentlichen Beschaffungsmärkten von Drittländern. [22] COM(2012) 573 final vom 3. Oktober 2012. [23] Richtlinie 2010/65/EU des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 20. Oktober 2010 über Meldeformalitäten für Schiffe beim
Einlaufen in und/oder Auslaufen aus Häfen der Mitgliedstaaten und zur Aufhebung
der Richtlinie 2002/6/EG. [24] Siehe Rechtssache T-443/08 „Leipzig-Halle“. [25] 15 % – 20 % in Terminals für Trockenmassengüter
und 40 % – 75 % in Stückgut-Terminals. [26] EU Port Labour Study (Studie über die Hafenarbeit in der
EU), 2013. [27] Siehe auch den Beschluss der Kommission vom 20. Mai
1998 über die Einsetzung von Ausschüssen für den sektoralen Dialog zur
Förderung des Dialogs zwischen den Sozialpartnern auf europäischer Ebene
(KOM(1998) 322 endg.). [28] http://ec.europa.eu/transport/modes/maritime/doc/guidance_doc.pdf http://ec.europa.eu/transport/modes/maritime/doc/comm_sec_2011_0319.pdf [29] ESPO Green guide. [30] Differenzierungen auf Grundlage des „Environmental Ship
Index“ (Belgien, Frankreich, Deutschland, Niederlande), des „Green Award
Certificate“ (Lettland, Litauen, Niederlande und Portugal), oder durch NOx/SOx-abhängige
Ermäßigungen bzw. eine Schwefelabgabe (Schweden). [31] Im Rahmen des Themenbereichs „Verkehr“ des
7. FTE-Rahmenprogramms – Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
2013.