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Document 52003DC0649

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den europäischen Wirtschafts und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Die Zukunft des Textil und Bekleidungssektors in der erweiterten Europäischen Union

/* KOM/2003/0649 endg. */

52003DC0649

Mitteilung der Kommission an den Rat, das europäische Parlament, den europäischen Wirtschafts und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Die Zukunft des Textil und Bekleidungssektors in der erweiterten Europäischen Union /* KOM/2003/0649 endg. */


Mitteilung der Kommission an den Rat, das europäische Parlament, den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Die Zukunft des Textil- und Bekleidungssektors in der erweiterten Europäischen Union

INHALTSVERZEICHNIS

ZUSAMMENFASSUNG

1. Einleitung

2. Zusammenfassung der wirtschaftlichen Analyse des Textil- und Bekleidungssektors

3. Zentrale Herausforderungen und laufende politische Initiativen

3.1. Erweiterung

3.1.1. Die Auswirkungen der Erweiterung auf die Textil- und Bekleidungsunternehmen in der EU-15

3.1.2. Die Auswirkungen der Erweiterung auf die Textil- und Bekleidungsunternehmen in den neuen Mitgliedstaaten

3.2. Handelsfragen

3.2.1. Die Abschaffung der mengenmäßigen Beschränkungen zum 1. Januar 2005-Auswirkungen auf die EU-Industrie und die ärmsten Länder

3.2.2. Zugang zu Drittlandsmärkten

3.2.3. Die Auswirkungen der Doha-Entwicklungsagenda der WTO

3.2.4. Auswirkungen der Einfuhren aus den Hauptlieferländern

3.3. Fragen zur Wettbewerbsfähigkeit

3.3.1. Forschungs- und Entwicklungsbemühungen

3.3.2. Innovation

3.3.3. Informations- und Kommunikationstechnologien

3.3.4. Berufliche Bildung

3.3.5. Beschäftigung

3.3.6. Umwelt

3.3.7. Chemikalien

3.3.8. Verbraucherangelegenheiten und Gesundheitsschutz

3.3.9. Soziale Verantwortung der Unternehmen

3.3.10. Rechte an geistigem Eigentum

3.3.11. Regionale Aspekte

3.3.12. Wettbewerbspolitik, staatliche Beihilfen und Binnenmarktfragen

4. Vorschläge zur Verbesserung der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit des Textil- und Bekleidungssektors in der EU

4.1. Maßnahmen auf EU-Ebene

4.1.1. Handelspolitik

4.1.2. Forschungs- und Entwicklungspolitik

4.1.3. Innovationspolitik

4.1.4. Bildungs- und Ausbildungspolitik

4.1.5. Regionalpolitik und Kohäsion

4.1.6. Industrielle Zusammenarbeit

4.1.7. Andere Maßnahmen - Verbraucherthemen

4.2. Maßnahmen auf der Ebene der Mitgliedstaaten

4.3. Maßnahmen auf der Ebene der beteiligten Interessengruppen

5. Operationelle Schlussfolgerungen

Anhang: Beispiele für konkrete Maßnahmen zugunsten des Textil- und Bekleidungssektors auf EU-Ebene

1. Erweiterung

2. Forschung und Innovation

3. Informationsgesellschaft

4. Berufliche Bildung

5. Umwelt

6. Chemikalien

7. Verbraucherschutz und öffentliche Gesundheit

ZUSAMMENFASSUNG

Die europäische Textil- und Bekleidungsindustrie, die ungefähr 4 % der verarbeitenden Produktion und 7 % der Beschäftigung in diesem Bereich ausmacht, sieht sich momentan beispiellosen Herausforderungen gegenüber gestellt.

Diese beruhen hauptsächlich auf den Entwicklungen auf internationaler Ebene, vor allem auf der Abschaffung von Einfuhrkontingenten am 1. Januar 2005 und den Herausforderungen und Möglichkeiten einer neuen multilateralen Verhandlungsrunde, der Entwicklung von Faktoren der Wettbewerbsfähigkeit, die zunehmend mit Innovation, Forschung, Ausbildung, Qualität und Kreation verbunden sind, der Vorbereitung auf die Osterweiterung in sowohl den jetzigen Mitgliedstaaten als auch in den Beitrittsländern und andauernden Umstrukturierungs- und Modernisierungsprozessen.

Außerdem kommen diese Entwicklungen in einer Zeit zum Tragen, die von einer erheblichen Verlangsamung der Wirtschaftstätigkeit in der EU und auf einigen ihrer wichtigeren Exportmärkte gekennzeichnet ist, was mit den zusätzlichen Schwierigkeiten, die eine schleppende Nachfrage verursacht, die ohnehin komplizierte Situation noch verschlimmert.

Nach fast vier Jahrzehnten wird der Textil- und Bekleidungssektor, nach Abschaffung der Einfuhrkontingente vom 1. Januar 2005 gemäß den Regeln der Welthandelsorganisation, in der EU zum ersten Mal den gleichen Handels- und Einfuhrregeln unterliegen wie jeder andere Industriesektor. Dies geschieht einige Monate nach dem Anstieg der Zahl der Arbeitskräfte im Textil- und Bekleidungssektor in der EU infolge der Osterweiterung um fast ein Drittel auf über 2,5 Millionen. Die Entwicklung, die mit der endgültigen Abschaffung von Kontingenten anfing, die am Ende der Uruguay-Runde vor zehn Jahren ausgehandelt worden war, und der Prozess der Anpassung an die neuen Umstände, gingen einher mit anderen strukturellen Änderungen in der Industrie, die in der Marktlage und der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und in technischen Veränderungen ihren Ursprung haben.

Obgleich es hauptsächlich Sache der Unternehmen ist, sich diesen Herausforderungen zu stellen, ist und bleibt es die Aufgabe der Behörden, günstige Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen sich der Textil - und Bekleidungssektor ebenso entfalten kann wie andere Sektoren, so dass er im In- und Ausland unter gleichen Ausgangsbedingungen am Wettbewerb teilnehmen kann.

Abgesehen von seiner Größe (EU-15: jährlicher Umsatz von 200 Mrd. EUR, mehr als 177 000 Unternehmen, hauptsächlich KMU) spielt der Sektor in bestimmten Regionen der EU eine sehr bedeutende Rolle - und ist in den neuen Mitgliedstaaten sogar von noch größerer Bedeutung. Die EU-Industrie hat ihre weltweite Führungsposition und große Innovationskapazität in mehreren Segmenten bewiesen, was das Ergebnis von Jahrhunderte langer Tradition, Qualität, Kreativität und modeschöpferischer Fähigkeit ist.

Wie man der EU-Textil- und Bekleidungsindustrie die Möglichkeiten einräumt, unter den neuen Gegebenheiten in Wettbewerb zu treten, ist das Thema dieser Mitteilung. Obwohl Fälle denkbar sind, in denen sektorspezifische Vorschläge gerechtfertigt sein können, fordert die Kommission keine Subventionierung oder privilegierte Behandlung des Sektors oder den Ersatz der Einfuhrkontingente durch andere Schutzformen.

Bei dieser Mitteilung handelt es sich um eine sektorspezifische Umsetzung der Industrie- und Handelspolitik der EU unter Berücksichtigung der speziellen Merkmale des Sektors. Angesichts der Herausforderungen, die dem Sektor in den kommenden Jahren bevorstehen werden, hat die Kommission ihre Politiken und Instrumente überprüft mit dem Ziel, die Maßnahmen oder Handlungsschwerpunkte aufzuzeigen, die die Wettbewerbslage des Sektors verbessern können. Zusammengenommen sollten diese den Unternehmen und Beschäftigten in diesem Sektor einen klaren, abschätzbaren und einheitlichen Handlungsrahmen bieten, damit Strategien und Investitionen mittelfristig leichter geplant werden können.

Die Textil- und Bekleidungsindustrie ist auch für Entwicklungsländer besonders wichtig. Eine ganze Reihe unter ihnen (darunter einige der am wenigsten entwickelten Länder und kleinere Bekleidungsausfuhrländer) und viele der Nachbarn der EU im Süden und Osten des Mittelmeerraumes genießen einen präferenziellen Zugang zum EU-Markt (einschließlich der Abwesenheit von Kontingenten) und sind von den Textil- und Bekleidungsausfuhren in hohem Maße abhängig. Sie sind unter Umständen für Änderungen im internationalen Handelssystem besonders anfällig. Da die Abschaffung von Kontingenten, die mit weiteren multilateralen Liberalisierungen einher gehen kann, ihre Präferenzbehandlung einschränkt, enthält die Mitteilung auch Vorschläge, die darauf abzielen, die Wettbewerbsfähigkeit dieser Länder auf dem EU-Markt im Vergleich zu den großen Textil- und Bekleidungsausfuhrländern zu verbessern.

Die Ideen und Vorschläge in dieser Mitteilung wurden mit dem Gedanken an die Komplexität der derzeitigen Situation und die Vielfalt verschiedener Interessen in diesem Sektor vorgebracht. Sie entsprechen dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Textil- und Bekleidungsindustrie zu verbessern und die Globalisierung zum Nutzen aller einzusetzen. Aus diesen Gründen beabsichtigt die Kommission, eine hochrangige Expertengruppe für den Zeitraum 2004-2006 einzusetzen, um eine Debatte zu anzuregen und die Beteiligten zu Wort kommen zu lassen, bevor Ideen und Vorschläge in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden.

1. EINLEITUNG

Mit ihrer Mitteilung über die Industriepolitik in einem erweiterten Europa [1] vom Dezember 2002 hat die Kommission die Industriepolitik wieder auf die politische Tagesordnung der EU gesetzt. Ihr Ziel war es zu zeigen, wie die Industriepolitik der EU angepasst werden muss, um sich auf neue Gegebenheiten wie die Globalisierung, den technologischen Wandel, die immer höheren Erwartungen der Gesellschaft und nicht zuletzt die bevorstehende Erweiterung einzustellen.

[1] Mitteilung vom 11.12.2002, KOM(2002) 714 endg.

In der Mitteilung wurde das Engagement der Kommission zugunsten einer horizontalen Industriepolitik bekräftigt. Ziel der Industriepolitik ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für alle Unternehmen. Die Kommission ist in erster Linie bestrebt, die Auswirkungen der verschiedenen politischen und rechtlichen Maßnahmen auf die Industrie zu koordinieren. Zahlreiche Politiken beeinflussen das Umfeld der Unternehmen und somit die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie. Aus diesem Grund prüft die Kommission gegenwärtig, wie die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie mit Hilfe anderer Gemeinschaftspolitiken verbessert werden kann, so dass die Synergien zwischen allen politischen Maßnahmen, die sich auf die industrielle Wettbewerbsfähigkeit auswirken, genutzt werden können. Industriepolitik ist auch in Bezug auf das Ziel nachhaltiger Entwicklung zu sehen, wie in der Strategie für eine nachhaltige Entwicklung beschrieben, so dass das Gleichgewicht zwischen der wirtschaftlichen, der sozialen und der umweltpolitischen Dimension herzustellen ist.

Neben den horizontalen Aspekten muss die Industriepolitik auch die besonderen Merkmale berücksichtigen, die die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Industriesektoren bestimmen. Die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Unternehmen, ihre Institutionen und Instrumente sind in hohem Maße sektorspezifisch. Die politischen Entscheidungsträger müssen die komplexen Mechanismen berücksichtigen, von denen die Wettbewerbsfähigkeit des jeweiligen Sektors abhängt. Die Maßnahmen können dann auf den spezifischen Bedarf des Sektors abgestimmt oder im Hinblick auf seine besonderen Erfordernisse überprüft werden.

In der vorliegenden Mitteilung wird die sektorspezifische Umsetzung sowohl der Industrie- als auch der Handelspolitik für die Textil- und Bekleidungsbranche (T/B-Sektor) dargestellt. Die zugrundeliegende Methodik umfasst drei Phasen: Analyse, Diskussion und Maßnahmen. Die Kommission hat eine systematische Beobachtung und umfassende Analyse des europäischen Textil- und Bekleidungssektors vorgenommen, mit besonderem Gewicht auf den handelspolitischen Auswirkungen, da diese für einen so stark globalisierten Sektor von strategischer Bedeutung sind. Ergänzt wurde die Analyse durch Diskussionen mit den beteiligten Interessengruppen. Zusätzlich zu den laufenden Kontakten mit Vertretern der Industrie und der Gewerkschaften hat die Kommission in der ersten Jahreshälfte 2003 zwei Konferenzen [2] veranstaltet.

[2] Konferenz ,Die Zukunft der Textil- und Bekleidungsindustrie im erweiterten Europa", 20. März 2003; nähere Informationen unter: http://europa.eu.int/comm/enterprise/ textile/conf_tc200303_de.htm; und Konferenz ,Die Zukunft des Textil- und Bekleidungssektors nach 2005", 5.-6. Mai 2003, nähere Informationen unter: http://trade-info.cec.eu.int/textiles/ conf_index.cfm

In dieser Mitteilung, in der es um die sektorspezifische Umsetzung der Industrie- und Handelspolitik geht, werden die wichtigsten Herausforderungen umrissen, denen die europäische Textil- und Bekleidungsindustrie gegenübersteht, wobei auch die Auswirkungen auf die Partnerländer der EU berücksichtigt werden, die vom Präferenzzugang zu den europäischen Märkten profitieren. Anschließend werden Vorschläge zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des T/B-Sektors unterbreitet. Die Zukunft dieses Sektors hängt zwar in erster Linie von den Unternehmen selbst ab und von ihrer Fähigkeit, auf sich ständig ändernde Gegebenheiten zu reagieren und sich anzupassen; es ist jedoch Aufgabe der Behörden - auf EU-Ebene in Bereichen der gemeinschaftlichen Zuständigkeit wie beispielsweise dem Außenhandel, aber auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten oder sogar auf subnationaler Ebene -, die ordnungspolitischen und sonstigen Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen der Sektor florieren kann, während die Interessen der Verbraucher und Einführer gewahrt werden. Mit der vorliegenden Mitteilung leistet die Kommission ihren Beitrag, indem sie einen Rahmen aus politischen Maßnahmen vorgibt, mit denen die anhaltenden Bemühungen des Textil- und Bekleidungssektors, zu einer langfristigen Erfolgsstrategie auf dem globalen Markt zu gelangen, unterstützt werden sollen. Sie sollte nach entsprechenden Erörterungen mit den Mitgliedstaaten, im Europäischen Parlament und mit den betroffenen Interessengruppen zur Annahme gezielter Maßnahmen führen.

2. ZUSAMMENFASSUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN ANALYSE DES TEXTIL- UND BEKLEIDUNGSSEKTORS

Der Textil- und Bekleidungssektor ist ein wichtiger Teil der Verarbeitenden Industrie in Europa, mit einem Umsatz von 200 Mrd. EUR, rund 177 000 Unternehmen und mehr als 2 Mio. Beschäftigten - eine Zahl, die sich nach der Erweiterung 2004 auf 2,7 Mio. erhöhen wird. Der Anteil der Textil- und Bekleidungsbranche an der Gesamtwertschöpfung des Verarbeitenden Gewerbes auf EU-Ebene beläuft sich derzeit auf rund 4 %, ihr Anteil an der Gesamtbeschäftigung dieses Wirtschaftszweiges auf etwa 7 %.

2001 und 2002 waren sehr schwierige Jahre für die Textil- und Bekleidungsindustrie, die erhebliche Rückgänge bei Produktion (-8,7 %) und Beschäftigung (-8,4 %) hinnehmen musste. Das Handelsdefizit belief sich 2002 auf 26,2 Mrd. EUR, wobei der Textilhandel einen Überschuss von 7,9 Mrd. EUR auswies, der Bekleidungssektor dagegen ein Defizit von 34,1 Mrd. EUR.

Was die Außenhandelsergebnisse des Textil- und Bekleidungsgewerbes anbelangt, so werden mehr als 20 % (23 % im Falle von Textilwaren) der wertmäßigen EU-Produktion auf dem Auslandsmarkt abgesetzt, und dies trotz des begrenzten Zugangs zu vielen Drittmärkten. Es bestehen jedoch weiterhin erhebliche Behinderungen des Textil- und Bekleidungshandels insbesondere auf den Märkten einiger der größten und wettbewerbsfähigeren Ausfuhrländer, und die europäische Industrie könnte Produktion und Ausfuhren in jene Teile der Welt erhöhen, wenn diese Behinderungen des Freihandels aufgehoben würden. Im Vergleich zum Verarbeitenden Gewerbe insgesamt fällt auf, dass die Auslandsmärkte für die Textil- und Bekleidungsindustrie von größerer Bedeutung sind, während gleichzeitig auch der Importanteil in diesem Sektor wesentlich höher ist, vor allem im Bekleidungsbereich (41 %).

Der Textil- und Bekleidungssektor in Europa hat in den vergangenen Jahren eine Reihe radikaler Veränderungen erfahren, die durch den technologischen Wandel in Verbindung mit der Entwicklung der Produktionskosten und dem Entstehen einer starken internationalen Konkurrenz ausgelöst wurden. Zu Veränderungen dieser Art dürfte es in absehbarer Zukunft auch weiterhin kommen, und die endgültige Abschaffung des seit nunmehr vier Jahrzehnten bestehenden Systems der Einfuhrkontingente zum 1. Januar 2005 wird zusätzlichen Wettbewerbsdruck von außen bringen.

Als Reaktion auf die Wettbewerbsherausforderungen der Vergangenheit hat die europäische Textil- und Bekleidungsindustrie einen langwierigen Prozess der Umstrukturierung, Modernisierung und des technischen Fortschritts eingeleitet. Die Unternehmen haben ihre Wettbewerbsfähigkeit gesteigert, indem sie die Produktion von Massenwaren und einfachen Modeprodukten drastisch reduziert oder eingestellt haben und sich statt dessen auf eine breitere Palette von Erzeugnissen mit höherer Wertschöpfung konzentrierten. Zudem sind europäische Erzeuger weltweit führend auf den Märkten für technische/industrielle Textilien und Vliesstoffe (zum Beispiel Industriefilter, Geotextilien, Hygieneartikel oder Erzeugnisse für die Automobilindustrie oder den medizinischen Sektor) sowie für hochwertige Kleidung mit hohem Designanteil.

Die Wettbewerbsfähigkeit wurde auch dadurch erhalten, dass arbeitsintensive Tätigkeiten wie Textilaufbereitung an Unterauftragnehmer vergeben bzw. Produktionskapazitäten auf Unternehmen in Niedriglohnländern verlagert wurden, vorwiegend im europäischen Mittelmeerraum einschließlich der Beitrittsländer und der Kandidatenländer. Die Wettbewerbsvorteile des Textil- und Bekleidungssektors in der EU liegen heute in dem hohen Stellenwert, der Qualität und Design, Innovation und Technologie sowie Produkten mit hoher Wertschöpfung beigemessen wird.

Gleichzeitig haben Globalisierung und technologischer Fortschritt dazu geführt, dass die Textil- und Bekleidungsbranche ihre Clusterstrategie überdenken muss. Die Zusammenarbeit auf lokaler, Bezirks- oder regionaler Ebene spielt zwar nach wie vor für einige Tätigkeiten eine wichtige Rolle, erweist sich jedoch in zunehmendem Maße als unzureichend, um sicherzustellen, dass die Produktionskette in enger geographischer Nähe zum europäischen Markt bleibt. Die Gruppierung der stark diversifizierten Tätigkeiten dieses Sektors zu "Clustern" ist daher auf eine breitere geographische Basis zu stellen, nämlich den Euro-Mittelmeerraum.

Europäische Erzeugnisse zeichnen sich generell durch höhere Qualität aus. Gleichermaßen hat die EU-Industrie eine führende Rolle in der Entwicklung neuer Produkte wie zum Beispiel technischer Textilien. Diese Entwicklung hin zu Erzeugnissen mit höherer Wertschöpfung muss fortgesetzt und beschleunigt werden, wenn der Textil- und Bekleidungssektor in Europa wettbewerbsfähig bleiben will. Dies zeigen die wirtschaftlichen Entwicklungen der vergangenen zwei Jahre: Die traditionelle Baumwollspinnerei ist zunehmend unter Druck geraten, während dies bei der Herstellung technologisch komplexerer Fasern der neuesten Generation (z. B. hochfeste Garne) nicht der Fall war.

Eine eingehende Analyse der wirtschaftlichen Aspekte und der Wettbewerbsfähigkeit der Textil- und Bekleidungsindustrie sowie eine Analyse der Außenhandelsströme werden zusammen mit dieser Mitteilung verteilt [3]. Die erstgenannte Analyse kommt zu der Schlussfolgerung, dass die europäische Textil- und Bekleidungsindustrie international weiterhin wettbewerbsfähig ist. Ein Vergleich der Handelsleistung mit den USA und Japan zeigt, dass die EU ihre Wettbewerbsposition sowohl im Textil- als auch im Bekleidungsbereich verbessert hat. Jedoch steht die Industrie zunehmend unter Wettbewerbsdruck durch andere große Textil- und Bekleidungsherstellerländer wie China, Indien und Pakistan.

[3] ARBEITSDOKUMENTE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ,ANALYSE ZUR WIRTSCHAFTLICHKEIT UND WETTBEWERBSFÄHIGKEIT DES EUROPÄISCHEN TEXTIL- UND BEKLEIDUNGSSEKTORS" UND ,HANDELSENTWICKLUNGEN IM TEXTIL- UND BEKLEIDUNGSSEKTOR WELTWEIT - ZAHLEN UND STRUKTURDATEN ZUM HANDEL", HTTP://EUROPA.EU.INT/COMM/ENTERPRISE/ TEXTILE/COM2003.HTM

3. ZENTRALE HERAUSFORDERUNGEN UND LAUFENDE POLITISCHE INITIATIVEN

Die Erweiterung, die tiefgreifenden Veränderungen der internationalen Rahmenbedingungen für den Handel und die Entwicklungen in denjenigen Bereichen der EU-Politik, die spezifische Faktoren der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Textil- und Bekleidungsgewerbes betreffen - dies sind die wichtigsten Herausforderungen, denen sich die politischen Entscheidungsträger und die Akteure dieses Sektors in den kommenden Jahren werden stellen müssen.

Die Auswirkungen der Erweiterung müssen ausreichend überwacht werden, damit die Herausforderungen, die die zunehmende Vergabe von Unteraufträgen und die Auslagerung von Produktionskapazitäten für die Textil- und Bekleidungsregionen in den derzeitigen Mitgliedstaaten darstellen, bewältigt werden können. Gleichzeitig wird sich jedoch der Druck zur Umstrukturierung und Modernisierung des Textil- und Bekleidungssektors in den Beitrittsländern und den Kandidatenländern infolge des verstärkten Zugangs von Drittländern zu den Märkten der EU und der Beitrittsländer erhöhen.

Und schließlich ist es in Anbetracht der Tatsache, dass die Wettbewerbsvorteile der europäischen Textil- und Bekleidungsindustrie weitgehend von Qualität und Kreativität, Forschung und Entwicklung, Innovation sowie Kenntnissen und Fertigkeiten abhängen, wichtig, dass Initiativen und Maßnahmen ergriffen werden, die die Bemühungen zugunsten des Textil- und Bekleidungssektors intensivieren und fördern.

3.1. Erweiterung

3.1.1. Die Auswirkungen der Erweiterung auf die Textil- und Bekleidungsunternehmen in der EU-15

Die Textil- und Bekleidungsunternehmen in der EU können auf eine lange Tradition der Zusammenarbeit mit den Unternehmen dieser Branche in den Beitrittsländern und den Kandidatenländern zurückblicken. Ursprünglich handelte es sich bei diesen Geschäftsbeziehungen vor allem um Transaktionen des passiven Veredelungsverkehrs (PVV), bei denen die niedrigeren Arbeitskosten außerhalb der EU genutzt wurden. Mit den Beitrittsländern und den Kandidatenländern herrscht bereits ein hohes Maß an wirtschaftlicher Integration. Zwischen 75 % und 90 % der Ausfuhren dieser Länder gehen in die derzeitigen und zukünftigen EU-Mitgliedstaaten, und zwischen 45 % und 75 % der Einfuhren der Beitritts- und Kandidatenländer stammen aus der zukünftigen EU. In den vergangenen Jahren war ein ausgeprägter Trend zur Produktionsverlagerung aus der EU-15 in die Beitrittsländer und die Kandidatenländer zu beobachten. Nach der Erweiterung wird sich diese Tendenz fortsetzen, was für die Beschäftigungssituation in der Textil- und Bekleidungsindustrie in den derzeitigen Mitgliedstaaten nicht ohne Folgen bleiben wird.

3.1.2. Die Auswirkungen der Erweiterung auf die Textil- und Bekleidungsunternehmen in den neuen Mitgliedstaaten

Der Textil- und Bekleidungssektor spielt in den Beitrittsländern und den Kandidatenländern durchweg eine wichtigere Rolle als in EU-15. Durch die Erweiterung werden sich mehr Investitionsmöglichkeiten bieten, da die Unternehmen Produktionsstätten in die neuen Mitgliedstaaten verlagern werden und die Praxis der Vergabe von Unteraufträgen anhalten wird. In den ersten Jahren nach der Erweiterung wird die Branche in den neuen Mitgliedstaaten möglicherweise von ihrer Flexibilität und Marktnähe profitieren können und wettbewerbsfähig bleiben. Es findet allerdings auch eine Verlagerung der Massenproduktion in Drittländer (z. B. die Mittelmeer-Anrainerstaaten oder die Ukraine) statt, die bei der Prüfung der Zukunftsaussichten des Sektors berücksichtigt werden muss.

Wenngleich die Situation von Land zu Land verschieden ist, dürften auf die Textil- und Bekleidungsunternehmen in einigen der zukünftigen Mitgliedstaaten erhebliche Schwierigkeiten und Mehrkosten im Zusammenhang mit der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands in den Bereichen Umweltschutz, Gesundheitsschutz und Sicherheit zukommen. Die höheren Kosten für die Einhaltung der gemeinschaftlichen Umweltvorschriften wurden im Rahmen der Verhandlungen mit den beitretenden Ländern berücksichtigt. Infolgedessen wurden auf detailliert begründete Anträge der Beitrittsländer hin Übergangszeiträume für die Umsetzung einiger EU-Richtlinien bewilligt. In Bezug auf die Textil- und Bekleidungsindustrie wurden Polen und Slowenien für einige Betriebe Übergangszeiträume für die Umsetzung der Richtlinie 96/61/EG zugestanden [4]. Die übrigen Beitrittsländer rechnen nicht mit nennenswerten Schwierigkeiten bei der Übernahme und Anwendung der Richtlinie im Textil- und Bekleidungssektor.

[4] Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996, ABl. L 257 vom 10.10.1996, S. 26-40.

Der Textil- und Bekleidungssektor in den neuen Mitgliedstaaten wird nach der Erweiterung einem ganz erheblichen Wettbewerbsdruck ausgesetzt sein. Da sie sich auf die Vergabe an Unterauftragnehmer stützen, mangelt es vielen Unternehmen in diesem Sektor an den erforderlichen Informationen und Kenntnissen, um im Wettbewerb auf dem globalen Markt bestehen zu können, und sie sind dadurch benachteiligt, dass sie nicht das gesamte Produktionssegment einschließlich der Phase des Modelldesigns abdecken.

Insbesondere die Übernahme des handelspolitischen Besitzstands der EU zum Zeitpunkt der Erweiterung wird weitreichende Auswirkungen auf die Unternehmen der Branche haben, da ihre Märkte, die bislang durch höhere Zölle geschützt waren, dann Gefahr laufen, von Billigimporten durch die direkte Konkurrenz aus Asien erobert zu werden. Darüber hinaus wird der Wettbewerb auf dem erweiterten Binnenmarkt durch die Abschaffung der mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen zum 1. Januar 2005 weiter verschärft werden. Im Allgemeinen ist die EU für die Beitrittsländer der wichtigste Markt für Textilien und Bekleidung, und mehr als die Hälfte ihrer Exporte fallen unter die besonders empfindlichen Textil- und Bekleidungskategorien, für die mengenmäßige Beschränkungen gelten. Exporte ähnlicher Waren einiger asiatischer Wettbewerber zeigen ein hohes Maß der Ausschöpfung dieser Kontingente [5].

[5] Im Jahr 2002 entfielen mehr als 50 % der Gesamtausfuhren der zehn Beitrittsländer auf die Kategorien 1-9, 12, 13, 15, 16, 20, 26, 29, 31, 78, 83 und 163. Rund 90 % dieser Exporte gingen in die EU.

Schließlich besteht im T/B-Sektor auch ein starkes Produktivitätsgefälle zwischen EU-15 einerseits und den Beitritts- und Kandidatenländern andererseits. Die Textil- und Bekleidungsindustrie dieser Länder produziert das Äquivalent von 10 % der Wertschöpfung der EU-15, ihre Beschäftigtenzahl entspricht jedoch 60 % der Beschäftigten der EU-15 in dieser Branche (Daten für die Türkei nicht verfügbar). Bislang konnte der Sektor die geringe Produktivität zumindest teilweise durch vergleichsweise niedrige Arbeitskosten ausgleichen. Diese Arbeitskostenvorteile dürften sich allerdings mittelfristig abschwächen, sodass letztlich wie in EU-15 geprüft werden muss, wie die Wettbewerbsfähigkeit durch Qualität und Kreativität, Forschung und Innovation sowie die Entwicklung neuer Kompetenzen verbessert werden kann. Somit wird sich der Textil- und Bekleidungssektor in den Beitrittsländern und den Kandidatenländern in Zukunft erheblichen strukturellen Herausforderungen stellen müssen.

3.2. Handelsfragen

3.2.1. Die Abschaffung der mengenmäßigen Beschränkungen zum 1. Januar 2005-Auswirkungen auf die EU-Industrie und die ärmsten Länder

Eine einschneidende Änderung für die weltweite Textil- und Bekleidungsindustrie ist die Abschaffung aller noch bestehenden mengenmäßigen Beschränkungen nach dem WTO-Übereinkommen über Textilwaren und Bekleidung (ATC) zum 1. Januar 2005, durch die bislang die Einfuhr bestimmter Textil- und Bekleidungswaren auf bestimmte Hoechstmengen begrenzt wurde. Der Wegfall der Kontingente wird mit Sicherheit zu einem zunehmenden Wettbewerbsdruck in der EU führen, der von den Hauptproduzenten, vor allem China, wahrscheinlich aber auch von anderen wichtigen Herstellerländern wie Indien oder Pakistan ausgehen wird.

Die Kommission hat eine Studie zur genauen Untersuchung der Auswirkungen der Abschaffung der Kontingente in der EU eingeleitet. In dieser Studie, zu der im Januar 2004 ein Abschlussbericht vorgelegt werden soll, werden die am meisten gefährdeten Produktarten, die Auswirkungen der veränderten Situation auf Produktion und Beschäftigung in der erweiterten EU sowie die wahrscheinlichen Folgen für bestimmte, vom Textilgewerbe abhängige Regionen analysiert [6]. Es liegt auf der Hand, dass die Auswirkungen in bestimmten Regionen mit sehr hoher Konzentration des Textil- und Bekleidungsgewerbes stärker spürbar sein werden und dass sowohl EU-Regionen, in denen bereits ein konjunktureller Abschwung eingesetzt hat, als auch geringer qualifizierte Arbeitnehmer und viele in der Bekleidungsproduktion beschäftigte Frauen besonders betroffen sein können.

[6] Im Jahr 2002 galten in der EU 278 bilaterale Kontingente für Textil- und Bekleidungswaren. Die Einfuhren kontingentierter Textil- und Bekleidungswaren machten 2002 21,3 % des Wertes und 16,5 % des Volumens aller Einfuhren im Textil- und Bekleidungsbereich aus. Von diesen Kontingenten wurden 91 weitgehend ausgeschöpft (zu 90 % oder mehr, was eine reale Einfuhrbeschränkung bedeutet); dies entsprach einem Anteil von 15,4 % am Wert und von 11,9 % am Volumen der Gesamteinfuhren von Textilwaren und Bekleidung in die EU. Allerdings betreffen diese weitgehend ausgeschöpften Kontingente hauptsächlich sehr empfindliche Produkte und einige der größten Lieferländer für die EU, wie z. B. China oder Indien.

Auch bestimmte Entwicklungsländer und insbesondere einige der am wenigsten entwickelten Länder mit schwacher Wirtschaftsleistung und geringer Diversifizierung der Produktion oder der Exporte werden die Folgen zu spüren bekommen. Betroffen sind ferner auch Länder, die mit der EU Präferenzabkommen geschlossen haben, wie die Länder des südlichen und östlichen Mittelmeerraums, bestimmte AKP-Staaten und andere kleine Ausfuhrländer. Einige dieser Länder sind im Hinblick auf ihre Exporterlöse (auf den Textil- und Bekleidungssektor entfallen bisweilen bis zu 90 % der Ausfuhren von Industrieerzeugnissen) und auf die Beschäftigung (bis zu 60 % der Arbeitsplätze sind in diesem Sektor konzentriert) stark vom Textil- und Bekleidungssektor abhängig, in einigen Fällen auch von bestimmten Märkten - hauptsächlich der EU und den USA (die Textil- und Bekleidungsausfuhren einiger Mittelmeerländer gehen zu 90 % oder mehr in die EU).

Durch den aus der Abschaffung der Hoechstmengen resultierenden härteren Wettbewerb wird sich der Druck auf die natürlichen Ressourcen und die Humanressourcen erhöhen, damit in bestimmten Drittländern, die die international geltenden Standards für soziale Rechte und Umweltschutz nicht hinreichend anwenden, die Faktorproduktivität erhöht und die Produktionskosten gesenkt werden. Dies wird Probleme aufwerfen, was die nachhaltige Entwicklung und die Ausgangsbedingungen für einen fairen Wettbewerb, einschließlich der Einhaltung der Grundrechte der Arbeitnehmer, anbelangt.

3.2.2. Zugang zu Drittlandsmärkten

Die derzeitigen WTO-Vorschriften schreiben die Abschaffung der Einfuhrkontingente im Jahr 2005 vor, sehen jedoch nicht vor, dass im Gegenzug Handelshemmnisse beseitigt und insbesondere Zölle gesenkt werden müssen. Während der durchschnittliche EU-Zollsatz für Textilien und Bekleidung bei 9 % liegt, gibt es viele andere Länder - insbesondere Entwicklungsländer, darunter einige der größten und konkurrenzfähigsten Ausfuhrländer in diesem Sektor -, die ihren Textil- und Bekleidungssektor mit Zollsätzen von zuweilen mehr als 30 % schützen, und dies manchmal zusätzlich zu anderen Sondersteuern/-abgaben und nicht tarifären Handelshemmnissen.

Wenn diese Situation nicht korrigiert wird, wird somit der Fall eintreten, dass die EU, deren Zollsätze mit zu den niedrigsten der Welt zählen, ein sehr offener Markt sein wird, ohne dass indessen die europäischen Unternehmen entsprechende Expansionsmöglichkeiten haben, da für viele Länder weiterhin sehr hohe Einfuhrschranken bestehen. Diese Situation, die zu einer Verschärfung und weiteren Konzentration des Wettbewerbs auf die wachstumsschwachen Textil- und Bekleidungsmärkte der Industrieländer führen würde, wäre in politischer Hinsicht wie auch unter dem Gesichtspunkt der Fairness untragbar, insbesondere da einige der stark geschützten Drittländer, mit Ausnahme der am wenigsten entwickelten Länder, große potenzielle Märkte für Waren des gehobenen Marktsegments aus der EU besitzen.

Derzeit entfallen auf die EU, die USA und Japan rund 80 % der weltweiten Einfuhren an Bekleidung. Daran lässt sich die noch immer geringe Bedeutung der Exporte von Nord nach Süd, aber auch des Süd-Süd-Handels ablesen. Somit ist ein Potenzial für die Expansion der EU-Industrie in andere Märkte, darunter einige rasch wachsende, vorhanden. Während etliche Entwicklungsländer in diesem Sektor über Wettbewerbsvorteile bei der Massenproduktion billiger Erzeugnisse von mittlerer bis geringer Qualität besitzen, die sie ab 2005 voll ausspielen können, verfügt die EU über eine erhebliche Wettbewerbsfähigkeit bei der Produktion von Erzeugnissen mittlerer bis hoher Qualität, von Modeartikeln und technischen Textilien, die zu ihrem Vorteil zu nutzen sie ebenfalls in der Lage sein sollte.

3.2.3. Die Auswirkungen der Doha-Entwicklungsagenda der WTO

Die Verhandlungen über den Marktzugang im Rahmen der Entwicklungsagenda von Doha bieten in erster Linie die Gelegenheit, zu einem besseren Gleichgewicht in den weltweiten Handelsbedingungen des T/B-Sektors zu gelangen und insbesondere dafür zu sorgen, dass die Abschaffung der Einfuhrkontingente tatsächlich mit einer Konvergenz der Marktzugangsbedingungen auf eine Zollsatzsenkung hin, einhergeht. Die genauen Modalitäten für die Senkung und Harmonisierung der Zölle sind, ebenso wie die Verbindung zwischen einer sektorspezifischen Initiative zur Harmonisierung der Zölle auf Textil- und Bekleidungswaren und der allgemein anzuwendenden Formel für Zollsenkungen, noch nicht festgelegt worden.

Die EU muss zwei potenziell entgegengesetzte Ziele miteinander kombinieren: zum einen die effektive weltweite Liberalisierung durch die Harmonisierung der Bedingungen für den Marktzugang im T/B-Sektor, zum anderen die Notwendigkeit, der Situation zahlreicher Länder, die in der EU eine Präferenzbehandlung genießen (z. B. die AKP-Länder und die Länder des Euro-Mittelmeerraums), Rechnung zu tragen. Die wirtschaftliche Entwicklung einiger dieser letzteren Länder ist in hohem Maße von der Ausfuhr von Textilwaren und Bekleidung in die EU abhängig. Ein bedeutender Teil des von diesen bislang in Anspruch genommenen präferenziellen Marktzugangs wird verloren gehen, wenn der Schutz durch die Kontingentierung für sie ab 2005 entfällt. Eine Frage wird dann die Höhe der Präferenzzölle sein, die diesen Ländern künftig gewährt würden, was wiederum davon abhängen wird, ob und inwieweit die EU gegebenenfalls die Einfuhrzölle senken muss infolge der Harmonisierung der Zölle, die unter Umständen im Rahmen der Entwicklungsagenda von Doha für alle Länder vereinbart wird. Hierbei handelt es sich um ein Thema, das gegebenenfalls auch für die Entwicklungszusammenarbeit relevant ist.

3.2.4. Auswirkungen der Einfuhren aus den Hauptlieferländern

Für einige der wichtigsten Textilien und Bekleidungswaren exportierenden Länder gelten noch immer weitgehend ausgeschöpfte Kontingente, deren Wegfall zu einer ganz beträchtlichen Zunahme ihrer Exporte führen könnte. Von den Hauptlieferländern für die EU ist China hervorzuheben, das über eine Textil- und Bekleidungsindustrie mit einer ernormen Produktionskapazität in Verbindung mit einer gewaltigen Arbeitskräftezahl verfügt, bei gleichzeitig sehr viel niedrigeren Arbeitskosten als in der EU und in den meisten anderen Ländern, mit denen China im Wettbewerb steht.

Seit seinem Beitritt zur WTO im Jahr 2001 hat China nach den Übereinkommen über Textilwaren und Bekleidung von der schrittweisen Abschaffung der Kontingente profitiert. 2002 nahmen die Einfuhren von Warenkategorien, die für China gemäß der dritten Stufe des Übereinkommens über Textilwaren und Bekleidung liberalisiert worden waren, wertmäßig um 46 % und volumenmäßig um 192 % zu, bei einem Rückgang des durchschnittlichen Stückpreises um 50 % [7].

[7] In allen diesen Warenkategorien gingen die EU-Einfuhren aus aller Welt ohne China wertmäßig um 13 % und volumenmäßig um 11 % zurück, bei um 2 % niedrigeren Stückpreisen; diese Entwicklung fiel in bestimmten Warenkategorien noch deutlicher aus. Der Anteil Chinas an diesen Produkten hat sich wertmäßig von 25 % im Jahr 2001 auf 38 % in der ersten Jahreshälfte 2003 erhöht; volumenmäßig ist der chinesische Anteil von weniger als 14 % im Jahr 2001 auf 37 % im ersten Halbjahr 2003 gestiegen.

Da für nahezu die Hälfte der chinesischen Textil- und Bekleidungsimporte in die EU noch immer Kontingente gelten und von den 42 chinesischen Kontingenten, die 2005 abgeschafft werden, derzeit 25 weitgehend (zu 90 % oder mehr) ausgeschöpft werden, könnte es nach 2005 zu einem sehr kräftigen Anstieg des Marktanteils chinesischer Textil- und Bekleidungserzeugnisse kommen. Dies würde sich nicht nur auf die Produktion in EU-25 auswirken, sondern auch auf die Industrie kleinerer (und ärmerer) Drittländer, von denen einige Gefahr laufen könnten, in bestimmten Segmenten vom Markt verdrängt zu werden.

Gleichzeitig findet in China derzeit eine rasche wirtschaftliche Entwicklung statt, die das Land zu einem potenziell äußerst interessanten Markt für den Export von Textilien und Bekleidung aus der EU und aus Drittländern macht, vor allem angesichts der Tatsache, dass China seine Märkte öffnet und seinen WTO-Verpflichtungen unter anderem im Hinblick auf die Liberalisierung von Einzelhandel und Vertrieb nachkommt.

3.3. Fragen zur Wettbewerbsfähigkeit

3.3.1. Forschungs- und Entwicklungsbemühungen

Obwohl die Textil- und Bekleidungsindustrie traditionell kein technologie-erzeugender Sektor ist, hat sich diese Situation in den letzten Jahren entwickelt. Unternehmen, die in Forschung und neue Verarbeitungsmethoden investierten, hatten Erfolg und konnten sich im internationalen Wettbewerb behaupten. Daher sollte der Sektor weiterhin ermuntert werden, in Forschung und Entwicklung zu investieren, die zu neuen intelligenten Materialien und neuen und effizienteren Verarbeitungsmethoden führt und es erlauben wird, kreative Erzeugnisse zu konkurrenzfähigen Preisen auf den Markt zu bringen.

Es ist wichtig, dass sich die Behörden und auch die Industrie selbst weiter um Investitionen in die Forschung bemühen. In diesem Zusammenhang sei an die am 30. April 2003 verabschiedete Mitteilung der Kommission ,Investieren in Forschung: Ein Aktionsplan für Europa" erinnert, die auf eine Steigerung der Investitionen in F&E in Europa abzielt, so dass sie bis zum Jahr 2010 3 % des BIP erreichen. Die Maßnahmen, die auf EU-Ebene getroffen werden, sind in Kapitel 4 dargelegt.

Der Textil- und Bekleidungssektor ist zwar durch kleine und mittlere Unternehmen und lokale Entwicklungen gekennzeichnet, dennoch ist es wichtig, die Forschungsbemühungen zu integrieren, um eine kritische Masse zu erreichen und auf dem globalen Markt wettbewerbsfähig zu sein. Dies geschieht durch Vernetzung sowie integrierte Forschungsprojekte, in denen Forschungszentren, Industrie und Hochschulen sich im Hinblick auf das gleiche Ziel verbünden, nämlich Qualität Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Da die industrielle Produktion im erweiterten Europa auch angesichts der neuen Rahmenbedingungen für den Handel immer schwieriger wird, sollte der europäische Textil- und Bekleidungssektor weiterhin hoch spezialisierte Produkte entwickeln, wie zum Beispiel medizinische Textilien, die auf Biosubstanzen basieren, interaktive und intelligente Textilien mit Textilsensoren sowie bessere Prüfverfahren.

In Kapitel 4 dieser Mitteilung werden die Maßnahmen erläutert, die auf europäischer Ebene getroffen werden, um integrierte Projekte und Vernetzungen zu fördern, wobei kleinen und mittleren Unternehmen besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Integrierte Projekte ermöglichen es, mehrere Disziplinen zusammenzubringen, die notwendig sind, um neue Produkte und Verarbeitungsmethoden zu entwickeln wie Informationstechnologien und neue Materialien und um über qualifiziertes Personal zu verfügen und die Rechte an geistigem Eigentum zu wahren.

3.3.2. Innovation

Innovation in allen Bereichen des Textil- und Bekleidungsgewerbes ist wesentlich für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des Sektors. Innerhalb der T/B-Branche wenden einzelne Unternehmen ganz erhebliche Anstrengungen für innovative und kreative Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Produkten und ihrer Qualität, mit Produktionsverfahren und -organisation auf. Gleichzeitig liegt ein beträchtliches Potenzial für ähnliche Aktivitäten bei Einrichtungen wie Hochschulen und technologischen Instituten. Zwischen den Tätigkeiten der Unternehmen und diesen Einrichtungen besteht indessen ein erhebliches Kommunikationsdefizit. Initiativen, die darauf abzielen, diese Kluft zu überwinden, könnten zu starken Multiplikatoreffekten bei der Entwicklung und Verbreitung von Innovation unter den KMU führen.

Die Textil- und Bekleidungsindustrie hat sich außerdem schwer damit getan, die Lücke zwischen der reinen Forschung einerseits und der Einführung neuer Technologien, Produkte oder Verfahren auf dem Markt andererseits zu schließen. Eine entsprechende Aktionslinie für Maßnahmen zur Innovation ist im Rahmen des Sechsten Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung verfügbar. Hinzu kommt, dass auf EU-Ebene nur begrenzte Fördermittel für nicht technologische Innovationen bereitstehen.

3.3.3. Informations- und Kommunikationstechnologien

Innerhalb des Textil- und Bekleidungssektors ist ein effektives Informationsmanagement zum Schlüssel für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit geworden. Dadurch wird es zum Beispiel möglich, das Lieferkettenmanagement zu verbessern, Informationen auszutauschen, virtuelle Netzwerke einzurichten, die Fertigung kleinerer Lose wirtschaftlich zu machen und Vorlaufzeiten zu verkürzen.

Der elektronische Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (Business-to-Business, B2B) ist derzeit vor allem auf die großen Unternehmen der T/B-Branche beschränkt. Hierin liegen einige der wesentlichen Vorteile der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Aus diesem Grund müssen die KMU den E-Commerce zwischen Unternehmen dazu nutzen, ihre zersplitterten Aktivitäten zu bündeln und weltweit nach Lieferanten und Märkten zu suchen. Darüber hinaus ist es unerlässlich, dass interoperable Systeme entwickelt und eingesetzt werden, damit die KMU in vollem Umfang von diesen Vorteilen profitieren können.

Im Rahmen des thematischen Programms ,Benutzerfreundlichkeit in der Informationsgesellschaft (IST)" des 5. Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung wurden zwar einige erfolgreiche Projekte finanziert, insbesondere das Projektbündel zum Thema ,E-Tailor" [8], doch viele von den Nutzern ausgehende Vorschläge konnten nur schwer berücksichtigt werden. Da die Textil- und Bekleidungsindustrie eher ein IKT-Nutzer als ein Software-Entwickler ist, beinhalteten die Projektvorschläge oftmals nur recht wenig reine Technologieforschung, auch wenn sie potenziell weit reichende wirtschaftliche Auswirkungen hatten oder neue Organisationsmodelle vorsahen.

[8] Einzelheiten des Projekts unter: http://www.atc.gr/e-taylor/

Das Sechste Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung bietet auch Möglichkeiten für den Sektor, insbesondere für KMU, von den strategischen Zielen "Vernetzte Unternehmen und staatliche Verwaltungen", "Produkt- und Dienstleistungstechnik 2010" und "Mikro-Nano Systeme" [9] zu profitieren.

[9] Diese betreffen die Entwicklung von IKT, die dialogfähige Netzwerke, integrierte Prozesse und gemeinsam nutzbare Ressourcen unterstützen, was es vernetzten Unternehmen ermöglichen wird, Partnerschaften und Allianzen schneller und effizienter aufzubauen, ihre Prozesse neu zu definieren und zu integrieren, höherwertige Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und ihre Erfahrungen auszutauschen; die Entwicklung von neuen Informationstechnologien zur Optimierung von Wertschöpfungsprozessen im Verarbeitenden Gewerbe und bei erweiterten Dienstleistungsangeboten; die Integrierung derartiger Systeme in einen umfassenderen Bereich von neuen intelligenten Produkten, wie z. B. intelligente Textilien.

Die verfügbaren Daten über den Einsatz von IKT im Textil- und Bekleidungssektor sind eher unvollständig [10], die Situation scheint sich jedoch ähnlich darzustellen wie in anderen Sektoren, wo die KMU bislang mit Investitionen in IKT zurückhaltend waren. Es muss daher mehr getan werden, um die KMU über die Vorteile von IKT aufzuklären.

[10] Nachdem das Textil- und Bekleidungsgewerbe kürzlich in die Liste der Industriesektoren aufgenommen wurde, die in die nächste Phase von ,e-Business w@tch" der Beobachtungsstelle für die Entwicklung des E-Business einbezogen werden, wird man künftig Schlüsselindikatoren zum elektronischen Geschäftsverkehr nach Sektoren und Ländern vergleichen können, mit besonderem Schwergewicht auf der KMU-Dimension. Siehe: http://www.ebusiness-watch.org/ marketwatch/

3.3.4. Berufliche Bildung

Zur Entwicklung hoch spezialisierter Produkte und Verarbeitungsmethoden werden entsprechende Fachkenntnisse immer wichtiger. Bisher hat sich die Textil- und Bekleidungsindustrie bei der Suche nach adäquat qualifizierten Arbeitskräften schwer getan, da ihr das Image eines ,traditionellen" verarbeitenden Gewerbes anhaftet, zu dem noch ein verhältnismäßig geringes Lohnniveau hinzukommt. Viele Unternehmen haben Schwierigkeiten, Fachkräfte mit besonderen Qualifikationen - z. B. Kenntnisse der traditionellen Textilherstellung - zu finden. Ein besonders großer Mangel herrscht an Arbeitskräften mit Fertigkeiten in den Bereichen IKT und elektronischer Geschäftsverkehr, die immer unerlässlicher werden. Junge Menschen, die in der T/B-Industrie arbeiten wollen, müssen eine qualitativ hochwertige, für das neue Branchenprofil relevante Ausbildung erhalten. Angesichts des technologischen Fortschritts und der Modernisierung der Produktionsverfahren muss zudem die Ausbildung der derzeitigen Beschäftigten verbessert werden. Dabei gilt es zum einen, ihre Qualifikationen und Kompetenzen zu verbessern, zum anderen muss ihnen bei der Anpassung an das sich wandelnde Arbeitsumfeld geholfen werden. Ein besserer Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage auf allen Ebenen sollte ebenfalls sichergestellt werden.

Auf EU-Ebene ist das Aktionsprogramm zur Berufsbildung Leonardo da Vinci II 2000-2006 das wichtigste Instrument zur Unterstützung innovativer grenzüberschreitender Initiativen zur Förderung des Wissens, der Fähigkeiten und Qualifikationen für eine erfolgreiche Eingliederung ins Arbeitsleben und steht den Beitrittsländern und Kandidatenländern bereits offen.

Mit Hilfe der aus Leonardo finanzierten Textilprojekte konnten nützliche Instrumente für den Sektor entwickelt werden. Allerdings reichte dies nicht aus, um einige Schwachstellen des Sektors im Bereich Qualifikationen und Berufsausbildung zu beseitigen. Im Allgemeinen sind die Förderprogramme auf EU-Ebene wie auch auf nationaler Ebene auf Initiativen zugeschnitten, die zu umfangreich für einzelne KMU sind. Letztere sind zudem oft schlecht über ihre Möglichkeiten informiert.

3.3.5. Beschäftigung

Der europäische Textil- und Bekleidungssektor hat zwischen 1990 und 2000 fast eine Million Arbeitsplätze eingebüßt, und angesichts der sich abzeichnenden Herausforderungen werden sehr wahrscheinlich weitere Arbeitsplätze verloren gehen. In Europa ist deshalb die einzig nachhaltige Strategie des Sektors, sich auf Innovation, Forschung, Mode und Design und die Anwendung neuer Technologien, gepaart mit konstruktiven Unternehmensbeziehungen, zu konzentrieren. In diesem Zusammenhang ist es jedoch wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass neue Verarbeitungsmethoden nicht zu weniger Arbeitsplätzen, sondern zu besserer Beschäftigung in einer freundlicheren Arbeitsumwelt mit vielfältigen Arbeitsmethoden führen sollten. Daher ist es wichtig, dass die Ausbildung bzw. die Verfügbarkeit von Kenntnissen und Fertigkeiten und die Organisation des Arbeitsmarktes gut koordiniert werden.

3.3.5.1. Chancengleichheit

In Anbetracht des großen Frauenanteils unter den Beschäftigten in diesem Sektor, der in der Sparte Bekleidung 74 % erreicht, ist die Förderung der Chancengleichheit umso wichtiger. Die europäischen Sozialpartner [11] für den Textil- und Bekleidungssektor befassen sich schon seit einigen Jahren mit der Beschäftigungssituation von Frauen. Im Rahmen des sektorbezogenen Sozialen Dialogs und mit finanzieller Unterstützung durch die Kommission haben sie vor kurzem ein Handbuch für Arbeitgeber, Arbeitnehmervertreter und deren Organisationen veröffentlicht, dass innovative Vorgehensweisen zur Förderung der Chancengleichheit beschreibt.

[11] Euratex und EUTF: TCL

3.3.5.2. Bewältigung von Veränderungen

Die Fähigkeit von Unternehmen und Arbeitnehmern, Veränderungen vorauszugreifen, sie herbeizuführen oder sich an Veränderungen anzupassen, ist eine wesentliche Voraussetzung für die Steigerung von Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und sozialem Zusammenhalt. Der soziale Dialog und die Sozialpartnerschaft auf allen Ebenen sind für die Antizipation und die Bewältigung von Veränderungen im Allgemeinen und für die Umstrukturierung im Besonderen von entscheidender Bedeutung.

Auf dem Sozialgipfel von Barcelona 2002 haben die europäischen Sozialpartner auf Anregung des Europarates beschlossen, Diskussionen zur Sondierung der Möglichkeiten des sozialen Dialogs im Zusammenhang mit der Umstrukturierung aufzunehmen. Nach drei Seminaren im Herbst 2002 und im Frühling 2003, deren Schwerpunkt auf konkreten Umstrukturierungsfällen lag, einigten sich die Sozialpartner auf einen gemeinsamen Orientierungsleitfaden für die Bewältigung von Veränderungen und ihrer sozialen Konsequenzen.

Der Leitfaden beinhaltet eine Reihe von Empfehlungen, die die Notwendigkeit eines ,Klimas des Vertauens", einer ,positiven Einstellung gegenüber Veränderungen" und einer Vermeidung von ,Unsicherheiten und übermäßigen Verzögerungen" bei den Verfahren zur Unterrichtung und Konsultation der Arbeitnehmer bekräftigen. Er fordert die Arbeitgeber auf, die Veränderungen und ihre möglichen Konsequenzen den Arbeitnehmern und/oder deren Vertretern rechtzeitig darzulegen und sie zu begründen. Die Bedeutung einer Partnerschaft zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und örtlichen Behörden bei der Durchführung von Umstrukturierungsmaßnahmen, insbesondere wo diese Auswirkungen auf eine ganze Region haben, wird ebenso hervorgehoben wie die Notwendigkeit des Erhalts der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern durch ständige Weiterentwicklung von Kenntnissen und Fertigkeiten und die besonderen Probleme von KMU im Zusammenhang mit Umstrukturierungen.

Diese branchenübergreifende Initiative der europäischen Sozialpartner ist ein erster bedeutender Schritt in Richtung Definition und Entwicklung der geeignetsten Vorgehensweisen zur Antizipation und Bewältigung der Umstrukturierung, und sie sollten darauf hinarbeiten, die Sichtbarkeit und wirksame Durchführung dieser Initiative auf allen Ebenen sicherzustellen. Sozialpartnerschaften sind ein wesentliches Element für die erfolgreiche Umstrukturierung. Im Bereich der Unterrichtung und Konsultation der Arbeitnehmer sollten die geltenden Gemeinschaftsbestimmungen uneingeschränkt angewandt und für alle geeigneten Ebenen weiterentwickelt werden.

3.3.5.3. Europäischer sektorbezogener sozialer Dialog

Zur Sicherstellung einer nachhaltigen Entwicklung des Textil- und Bekleidungssektors in Europa bedarf es des Engagements aller Beteiligten - einschließlich der politischen Entscheidungsträger und der Sozialpartner - zur kontinuierlichen Verbesserung der Verwaltung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Ressourcen. Der soziale Dialog auf EU-Ebene spielt eine Schlüsselrolle für die Bewältigung von Veränderungen in den industriellen Beziehungen und bietet eine Plattform für Konsultationen zu verschiedensten Themen. Die europäische Textil- und Bekleidungsindustrie war einer der ersten Sektoren, der einen sozialen Dialog auf europäischer Ebene etabliert hat, der wiederum ein erfolgreiches Beispiel für das große Entwicklungspotenzial des europäischen sektorbezogenen sozialen Dialogs ist. Zu den einschlägigen Initiativen der Sozialpartner zählen die Unterzeichnung eines gemeinsamen Verhaltenskodex und die Erarbeitung eines Leitfadens für die öffentliche Auftragsvergabe in diesem Sektor sowie Projekte zur beruflichen Bildung und zur Vorbereitung von Unternehmen aus den Beitrittsländern und den beitrittswilligen Kandidatenländern.

Sowohl die IAO als auch die Kommission haben erkannt [12], dass - obwohl der branchenübergreifende trilaterale soziale Dialog in den Beitritts- und in den Kandidatenländern Fortschritte macht - ein unabhängiger sektorbezogener sozialer Dialog in diesen Ländern noch nahezu inexistent ist und gefördert werden muss.

[12] Siehe auch die Mitteilung der Kommission vom 26. Juni 2002 ,Der Europäische Soziale Dialog, eine Einrichtung für Innovation und Veränderung", KOM(2002) 314 endg.

3.3.6. Umwelt

Die EU hat sich verpflichtet, ein hohes Umweltschutzniveau zu gewährleisten. Zwei der wichtigsten Ziele für die Textil- und Bekleidungsindustrie sind zum einen die Verringerung der Menge der Abwässer, die bei den zahlreichen Prozessen wie Färben und Appretieren anfallen, zum anderen die Verringerung der chemischen Belastung dieser Abwässer. Gleichzeitig steht die Industrie vor der Herausforderung, das ,Lebenszykluskonzept" anzuwenden, also die Umweltbelastungen zu mindern, die von den von ihr hergestellten Erzeugnissen während ihrer gesamten Lebensdauer ausgehen.

Auf EU-Ebene ist die wichtigste Rechtsvorschrift für die Textil- und Bekleidungsindustrie die Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVVU) [13] aus dem Jahr 1996, die auf eine integrierte Vermeidung und Verminderung der durch eine Vielzahl industrieller und landwirtschaftlicher Tätigkeiten, darunter die Vorbehandlung oder das Färben von Fasern oder Textilien, verursachten Verschmutzung abzielt [14].

[13] Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996, ABl. L 257 vom 10.10.1996, S. 26-40.

[14] Für Informationen über die besten verfügbaren Methoden (BAT) im Textilveredlungsbereich siehe das BAT-Referenzdokument (Europäische Kommission, Juli 2003): http:// eippcb.jrc.es

Die Kommission rechnet damit, dass die Umsetzung der Richtlinie den Modernisierungsprozess beschleunigen und zu einer spürbar geringeren Umweltverschmutzung durch die betroffenen Anlagen führen wird. Sie ist sich dessen bewusst, dass die Umsetzung erhebliche sozioökonomische Auswirkungen haben könnte und dass viele kleine textilverarbeitende Unternehmen einen unhaltbaren Kostenanstieg befürchten [15]. Mittelständische Unternehmen machen einen erheblichen Teil aller IVVU-Anlagen in Europa aus [16]. Die meisten KMU können die Einhaltung der bestehenden Rechtsvorschriften insofern nicht voll gewährleisten, als sie das Umweltrecht nicht genau genug kennen, um ihm stets nachkommen zu können [17]. Daher könnte es erforderlich werden, dass die Mitgliedstaaten Wirtschaftsteilnehmer, die nicht über die Mittel verfügen, um den Verwaltungsaufwand für die IVVU-Richtlinie zu bewältigen, gezielt unterstützen, dies natürlich unter Beachtung der EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen. Die Kommission ihrerseits beabsichtigt, die Konzeption der Schwellenwerte für den Textilveredlungssektor zu überprüfen und festzustellen, ob die Richtlinie alle entsprechenden Anlagen abdeckt. Gleichzeitig ist die Kommission an der Finanzierung von Forschungsvorhaben im Rahmen des Fünften Rahmenprogramms zur Forschung und Entwicklung beteiligt, die sich gezielt mit den Umweltproblemen der Textilindustrie befassen [18].

[15] Siehe Mitteilung der Kommission vom 19. Juni 2003 ,Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Produktion - Fortschritte bei der Umsetzung der Richtlinie 96/61/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung."

[16] ibid.

[17] Bericht ,Europäische KMU und ihre soziale und ökologische Verantwortung" (Europäische Beobachtungsstelle für KMU, 2002), abrufbar unter: http://europa.eu.int/comm/enterprise/ enterprise_policy/analysis/observatory.htm

[18] Innerhalb des 5. Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung beispielsweise wird durch eine Leitaktion für nachhaltige Wasserbewirtschaftung und Wasserqualität das Projekt TOWEFO unterstützt, bei dem die Auswirkungen der Umsetzung der IVVU-Richtlinie auf die nachhaltige Abfallbewirtschaftung in den Anlagen der Textilindustrie bewertet werden.

Die ökologischen Herausforderungen, mit denen die Textilindustrie konfrontiert ist, sind mit den Problemen anderer Industrien vergleichbar, und die Technologien zur Bewältigung der Probleme sind einander oftmals sehr ähnlich. Jeder Sektor hat jedoch seine eigenen Forschungseinrichtungen, die nur in sehr geringem Maße miteinander kommunizieren und kooperieren. Die Kommission unterstützt daher eine Initiative [19] im Rahmen des Fünften Rahmenprogramms zur Forschung und Entwicklung zur Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen den Forschungseinrichtungen der Textil-, der Gerberei- sowie der Zellstoff- und Papierbranche, damit sie den Umwelterfordernissen dieser Sektoren effizienter entsprechen können.

[19] Einzelheiten siehe unter http:// www.patantex.net

Gleichzeitig ist die in der Mitteilung über die Integrierte Produktpolitik (IPP) [20] dargelegte Strategie der Kommission zur Förderung umweltgerechterer Produkte auch für den Textil- und Bekleidungssektor insofern relevant, als sie sich mit Themen wie Entscheidungen über Bezugsquellen, Nutzungsdauer oder Lieferkettenmanagement befasst. Aus der Sicht der Textil- und Bekleidungsindustrie muss das bereits vorhandene Instrumentarium - hierzu zählen Umweltmanagementsysteme, Kennzeichnungsprogramme und ein besserer Zugang aller Beteiligten zu den Informationen - stärker produktorientiert und nutzerfreundlicher werden. Darüber hinaus müssen seitens der Unternehmer und der einzelstaatlichen Behörden weitere Anstrengungen unternommen werden, damit das Potenzial dieser Instrumente zur Schaffung von Wettbewerbsvorteilen für den Sektor bei gleichzeitiger Verbesserung des Umweltschutzes genutzt werden kann.

[20] Mitteilung der Kommission vom 18. Juni 2003 über ,Integrierte Produktpolitik: Auf den ökologischen Lebenszyklus-Ansatz aufbauen", KOM(2003) 302 endg.

3.3.7. Chemikalien

Mit der neuen Chemikalienpolitik der EU zeichnet sich eine weitere Herausforderung für die Textil- und Bekleidungsindustrie ab. In den Entwürfen für eine künftige Verordnung über REACH [21], die auf dem Weißbuch der Generaldirektionen Unternehmen und Umwelt aus dem Jahr 2001 über die Strategie für eine zukünftige Chemikalienpolitik [22] aufbaut, ist vorgesehen, dass für bestimmte in der EU in Verkehr gebrachten oder verwendeten Stoffe ab einer bestimmten Mengengrenze künftig ein Verfahren für die Registrierung und - falls erforderlich - die Bewertung und Zulassung/Beschränkung gelten wird.

[21] Siehe: http://europa.eu.int/comm/enterprise/ chemicals/chempol/whitepaper/reach.htm

[22] KOM(2001) 88 endg., angenommen am 27.2.2001.

Das REACH-Paket soll zwar einen allgemeinen Ausgleich zwischen den drei Säulen der nachhaltigen Entwicklung (Wirtschaft, Soziales, Umwelt) herstellen, könnte jedoch Folgen für einige Hersteller/Importeure in bestimmten Branchen haben. So könnte es bei einigen chemischen Stoffen und Zubereitungen zu Preiserhöhungen kommen. Außerdem werden voraussichtlich Zubereitungen mit niedrigem Marktwert teilweise zurückgezogen.

Die Textil- und Bekleidungsindustrie hat in einer öffentlichen Anhörung darauf hingewiesen, dass sie ein wichtiger nachgelagerter Anwender einer sehr breiten Palette chemischer Zubereitungen ist. Beispielsweise enthält eine typische Rezeptur zum Stofffärben fünf Zubereitungen, von denen wiederum jede aus zehn chemischen Stoffen besteht, und ein Textilveredler verwendet jährlich mehrere hundert Rezepturen. Im Zuge der Finalisierung ihres REACH-Vorschlages hat die Kommission die Beiträge der Textilindustrie berücksichtigt. Die bedeutende Reduzierung der Prüfauflagen für kleine Mengen und die wesentliche Einschränkung des Verwaltungsaufwands haben die potenziell nachteiligen Folgen, wie zum Beispiel die Zurücknahme von Substanzen, die von der Textilindustrie verwendet werden, stark verringert.

3.3.8. Verbraucherangelegenheiten und Gesundheitsschutz

Bei vielen Verbrauchern ist eine zunehmende Sensibilisierung für die möglichen gesundheitlichen Auswirkungen der Produkte festzustellen, die sie zu sich nehmen oder mit denen sie in Kontakt kommen. Dies ist ein Thema, für das sich Verbraucherverbände in ganz Europa interessieren. Vom Standpunkt der Textilindustrie aus geht es dabei in erster Linie um Bekleidung, Heimtextilien und, in geringerem Umfang, Teppiche. Die Bekleidungshersteller reagieren auf diese Besorgnis zunehmend durch eingehende Prüfung der Chemikalien, die in der Kleidung enthalten sind und unter Umständen durch Waschen und Tragen frei werden, insbesondere wenn die Stoffe längere Zeit mit der Haut in Berührung kommen. Wie auch im Falle der Umweltschutzauflagen sollte diese Problematik nicht als Bedrohung für den T/B-Sektor gesehen werden, sondern vielmehr als Chance für die Produzenten in der EU, mit dem hohen Maß an Verbraucherschutz, den ihre Erzeugnisse bieten, zu werben.

Die Werbung für Textilwaren sollte nicht irreführend im Sinne der Richtlinie 84/450/EWG, geändert durch die Richtlinie 97/55/EG, sein, und die Etiketten von Textilwaren sollten klare, genaue und für den Verbraucher leicht verständliche Informationen liefern.

3.3.9. Soziale Verantwortung der Unternehmen

Sowohl in der Wirtschaft als auch seitens der Verbraucher ist man sich zunehmend dessen bewusst, dass die Unternehmen - zumindest teilweise - zur nachhaltigen Entwicklung beitragen können, indem sie ökologische und soziale Anliegen in ihre Geschäftstätigkeit und ihre Beziehungen zu den Stakeholdern einbinden. Zudem hat man allgemein erkannt, dass diese Art verantwortungsvollen Verhaltens auch eine Voraussetzung für einen nachhaltigen Geschäftserfolg darstellt und somit zur Wettbewerbsfähigkeit beitragen kann.

In ihrer Mitteilung über die Soziale Verantwortung der Unternehmen (Corporate Social Responsibility - CSR) [23] setzt sich die Kommission für die Förderung der CSR als einem wichtigen freiwilligen Beitrag der Unternehmen zur nachhaltigen Entwicklung ein.

[23] Soziale Verantwortung der Unternehmen: ein Unternehmensbeitrag zur nachhaltigen Entwicklung, KOM(2002) 347 endg., angenommen am 2.7.2002.

In diesem Zusammenhang hat die Kommission ein Forum eingerichtet, zu dem Industrieverbände, Gewerkschaften und NGO, die im Textil- und Bekleidungssektor tätig sind, beitragen. Die Strategie der Kommission umfasst als eine ihrer Prioritäten ebenfalls, die CSR unter den KMU zu fördern, was äußerst wichtig ist, wenn das Konzept in dem Sektor Akzeptanz finden soll.

Im Textilsektor wird der CSR-Ansatz hauptsächlich durch und für große multinationale Unternehmen des Bekleidungshandels gefördert. Heute und in Zukunft ist es wahrscheinlich, dass der stärkste Druck auf die KMU, die CSR in die Praxis umzusetzen und über die Umsetzung Bericht zu erstatten, von ihren großen Geschäftskunden ausgeübt wird. In Anbetracht der komplexen und stark internationalisierten Lieferkette der Textil- und Bekleidungsbranche wird die Frage der CSR wahrscheinlich zunehmend wichtiger für den Sektor. Auf europäischer Ebene haben die Sozialpartner des Textil- und Bekleidungssektors 1997 eine CSR-Charta angenommen.

Mangelndes Bewusstsein für den CSR-Ansatz scheint jedoch das bedeutendste Hindernis für seine Umsetzung durch die KMU des Sektors zu sein. Arbeitgeber- und Handelsverbände spielen eine wichtige Rolle bei der Sensibilisierung für die CSR durch die Bereitstellung von Informationen, benutzerfreundlichen Anwendungen und die Verbreitung von bewährten Vorgehensweisen. Die Kommission selbst ist dabei, eine CSR-Sensibilisierungskampagne vorzubereiten, die insbesondere an die KMU gerichtet ist und 2004 sowohl in der Europäischen Union als auch in den Beitrittsländern durchgeführt wird.

Außerdem ist es für die KMU angesichts ihrer Ressourcenzwänge wichtig, die wahrscheinlichen Vorteile aus ihrer Beteiligung an CSR-Aktivitäten abschätzen und beurteilen zu können, inwieweit diese Gewinne es ihnen ermöglichen, die in Verbindung mit CSR-Aktivitäten entstehenden Kosten für Überwachung, Berichterstattung und Förderung zu decken. Dies ist im Textil- und Bekleidungssektor angesichts der komplexen und internationalisierten Wertschöpfungskette von besonderer Bedeutung.

3.3.10. Rechte an geistigem Eigentum

Die Vorteile, die der europäische Textil- und Bekleidungssektor aufgrund seiner Fähigkeit zur Innovation und zur Schaffung neuer Produkte genießt, werden durch Produktfälschungen gefährdet. Trotz des Schutzes von Handelsmarken und Gebrauchsmustern durch EU-Rechtsvorschriften werden Marken, Muster und Modelle systematisch zum Nachteil ihrer Eigentümer kopiert [24]. Vor allem vielen KMU fällt es schwer, gegen diese Bedrohung anzugehen, da es ihnen oftmals an Mitteln mangelt, um die Dienste von Spezialisten für geistige Eigentumsrechte in Anspruch zu nehmen oder sich auf langwierige Gerichtsverfahren einzulassen.

[24] So wurden zum Beispiel 2001 an den Außengrenzen der EU vom Zoll 4,7 Mio. Stück Bekleidung und Bekleidungszubehör sichergestellt, und bei der Hälfte aller EU-Zollverfahren des Jahres 2001 (d. h. 2 628 Verfahren) ging es um Textilwaren und Bekleidung. Siehe: http://europa.eu.int/comm/ taxation_customs/customs/counterfeit_piracy/statistics/statistics_en_2001.pdf

Die Kommission hat kürzlich zwei Vorschläge unterbreitet, die in erheblichem Maße zur Stärkung des Schutzes der Rechte an geistigem Eigentum beitragen werden. Die vorgeschlagene Richtlinie über die Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum [25] zielt auf die Harmonisierung der einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften ab. Eine parallele Verordnung [26], die im Juli 2003 verabschiedet wurde, betrifft Maßnahmen der Zollbehörden gegenüber Waren, bei denen ein Verstoß gegen bestimmte Rechte an geistigem Eigentum vorliegt. Obwohl die Verordnungen zwei wesentliche Instrumente im Kampf gegen Fälschungen innerhalb der Gemeinschaft und an den Außengrenzen sind, können sie dieses Problem nicht an einer seiner Hauptursachen bekämpfen, nämlich in den Drittländern, in denen solche Fälschungen typischerweise hergestellt werden. Deshalb werden zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein, um den Schutz und die Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum in gewissen Drittländern, wo dies nicht ausreichend sichergestellt ist, zu verbessern. Gleichzeitig muss unbedingt sichergestellt werden, dass die KMU des Textil- und Bekleidungssektors über ihre Rechte und möglichen Rechtsmittel auf diesem Gebiet aufgeklärt werden. Von entscheidender Bedeutung wird dabei sein, dass die Behörden der Mitgliedstaaten die Maßnahmen auch tatsächlich durchsetzen.

[25] Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Januar 2003 über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum, KOM(2003) 46 endg.

[26] Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Vorgehen der Zollbehörden gegen Waren, die im Verdacht stehen, bestimmte Rechte geistigen Eigentums zu verletzen, und die Maßnahmen gegenüber Waren, die erkanntermaßen derartige Rechte verletzen, ABl. L 196 vom 2. August 2003.

3.3.11. Regionale Aspekte

Die Textil- und Bekleidungsindustrie in Europa ist gekennzeichnet durch eine geographische Konzentration kleiner und mittlerer Unternehmen in einigen Regionen, die im Hinblick auf die Beschäftigung und den sozioökonomischen Zusammenhalt stark von diesem Sektor abhängig sind. Es handelt sich dabei zumeist um Regionen, in denen andere Beschäftigungsmöglichkeiten nur begrenzt vorhanden sind. Zudem sind die Arbeitskräfte zum großen Teil Frauen, vor allem im Teilsektor Bekleidung. Aus diesen Gründen kann jegliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Textil- und Bekleidungssektors mit dem daraus resultierenden Arbeitsplatzverlust für bestimmte Regionen, und zwar sowohl in EU-15 als auch in den zukünftigen Mitgliedstaaten, unverhältnismäßig starke negative Auswirkungen haben.

Diese Situation verlangt, dass man sich frühzeitig auf den industriellen Wandel einstellt und die Regionen für neue Investitionen in diversifizierte Wirtschaftstätigkeiten attraktiv macht. Zudem werden die meisten Arbeitnehmer, die ihre Arbeit in der Textil- und Bekleidungsbranche verlieren, in diesem Sektor keine neue Beschäftigung finden können. Soweit es auch in Zukunft noch Beschäftigungsmöglichkeiten geben wird, dürften dies Arbeitsplätze mit höherer Qualifikation sein. Daher werden regionale Ausbildungsprogramme zur Aktualisierung der Qualifikationen und zur Umschulung zwecks Wiedereingliederung benötigt.

Die Finanzierung aus Mitteln der Strukturfonds erfolgt über horizontale mehrjährige Regionalentwicklungsprogramme, die von den Regionen vorgeschlagen und von der Kommission genehmigt werden.

3.3.12. Wettbewerbspolitik, staatliche Beihilfen und Binnenmarktfragen

In einem Sektor wie der Textil- und Bekleidungsindustrie, die einen kontinuierlichen Anpassungsprozess durchmacht, der sich vor allem in der Schließung und/oder Modernisierung von Produktionsanlagen niederschlägt, kann sich die Gewährung staatlicher Beihilfen ganz besonders störend auswirken. In diesem Zusammenhang ist es äußerst wichtig, dass die geltenden Vorschriften zur Gewährung staatlicher Beihilfen für den T/B-Sektor eingehalten werden. Berücksichtigt man zudem, dass für viele Tätigkeiten im Textilbereich und die meisten Produktionsarten in der Bekleidungsbranche ein erheblich geringerer Investitionsumfang erforderlich ist als in anderen Sektoren, so dürfte der Textil- und Bekleidungssektor in absehbarer Zukunft ein geeigneter Kandidat für eventuelle Verschärfungen der Vorschriften über staatliche Beihilfen sein.

Es gib allerdings einige Bereiche, in denen staatliche Beihilfen wohlwollender betrachtet werden könnten, da sie eine positive Gesamtwirkung in der EU haben können. Zur Verdeutlichung ihrer Politik gegenüber staatlichen Beihilfen für diese Sektoren hat die Kommission eine Reihe von Leitlinien und Rahmenbestimmungen angenommen. Sie decken unter anderem Bereiche ab, die für die Textil- und Bekleidungsindustrie relevant sind, wie Forschung und Entwicklung, Beschäftigung und Ausbildung, KMU, Umweltschutz sowie Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten.

Jede zukünftige Initiative auf einzelstaatlicher oder gemeinschaftlicher Ebene auf diesem Gebiet muss uneingeschränkt mit den Wettbewerbsvorschriften vereinbar sein und darauf abzielen, die Marktleistung zu verbessern, indem sie Integration und die effiziente Zuteilung von Ressourcen innerhalb eines Wirtschaftszweiges und über Sektoren und Regionen des Binnenmarktes hinweg garantiert, ohne zu Wettbewerbsverzerrungen zu führen.

4. VORSCHLAEGE ZUR VERBESSERUNG DER NACHHALTIGEN WETTBEWERBS FÄHIGKEIT DES TEXTIL- UND BEKLEIDUNGSSEKTORS IN DER EU

Die Verbesserung der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit des Textil- und Bekleidungssektors in der erweiterten Europäischen Union setzt die Stärkung der Faktoren voraus, von denen die derzeitigen und die voraussichtlichen künftigen Wettbewerbsvorteile der europäischen Textil- und Bekleidungsindustrie abhängen.

Während es den Unternehmen selbst obliegt, geeignete Strategien zu erarbeiten und sich den sich ändernden Wettbewerbsbedingungen anzupassen, müssen die Behörden der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union für einen kohärenten policy mix und die Bereitstellung von Instrumenten sorgen, die geeignet sind - durch Verbesserungen in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Qualität und Kreativität sowie Ausbildung -, die Wettbewerbsfähigkeit der Textil- und Bekleidungsindustrie der EU zu erhöhen.

Seit Juli 2003 ist die neue europäische Beschäftigungsstrategie in Kraft, die Leitlinien für die Beschäftigungspolitiken der Mitgliedstaaten vorgibt. Durch die Annahme dieser Leitlinien haben sich die Mitgliedstaaten unter anderem verpflichtet, die Entwicklung des menschlichen Potenzials und des lebenslangen Lernens zu stärken, die Anpassungsfähigkeit an den Arbeitsmarkt zu verbessern, unternehmerisches Handeln und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern und sich regionalen Beschäftigungsunterschieden zuzuwenden. Viele dieser Ambitionen sind besonders relevant für den Textil- und Bekleidungssektor, wobei die reibungslose Anpassung der Wirtschaft an neue Rahmenbedingungen ein grundsätzliches Ziel ist. Die Verbesserung der Governance und die Stärkung von Partnerschaften durch die enge Einbeziehung von Parlamenten, Sozialpartnern und anderen einschlägigen Akteuren wird als übergeordnetes Ziel hervorgehoben und besonderes Augenmerk auf ein effektives Ausführungssystem durch leistungsfähige Dienste, einschließlich der Arbeitsämter, gelegt.

Gleichzeitig muss der kontinuierlichen Ausweitung des Zugangs zum EU-Markt, die am 1. Januar 2005 mit der vollständigen Abschaffung der mengenmäßigen Beschränkungen in eine weitere Phase eintreten wird, eine entsprechende Öffnung der Weltmärkte für EU-Ausfuhren von Textil- und Bekleidungswaren gegenüberstehen. Angesichts der Investitionen, die getätigt wurden, um der sich rasch ändernden Struktur der Faktoren für die Wettbewerbsfähigkeit in der EU Rechnung zu tragen, und die einen nahezu ununterbrochenen Prozess der Umstrukturierung und Modernisierung beinhalten, müssen auf internationaler Ebene gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden, damit die oftmals schmerzhaften Umstrukturierungs- und Modernisierungsprozesse wirtschaftlich zu rechtfertigen sind.

Angesichts der stärkeren Liberalisierung des Zugangs zum EU-Markt ist es auch wichtig, dass den am wenigsten entwickelten Ländern und den kleinen Produzenten Präferenzspannen gewährt werden, die sie vielleicht davor bewahren, vom Markt verdrängt zu werden.

Und schließlich wäre es wichtig, die Instrumente der integrierten Regionalentwicklung dafür einzusetzen, den industriellen Wandel zu antizipieren, wenn er die Anpassungsfähigkeit einer Region übertrifft. Verschiedene Industriesektoren der erweiterten EU, unter ihnen auch die Textil- und Bekleidungsbranche, durchlaufen regelmäßig Prozesse der Umstrukturierung und Modernisierung, die sich auf die Beschäftigung, auf die Unternehmen selbst und auf die sozioökonomische Lage der Regionen auswirken. Es ist wichtig, dass diese Regionen für Investoren attraktiv gemacht werden, dass die Menschen angemessen ausgebildet werden, damit sie Arbeit in anderen Wirtschaftszweigen finden können, und dass Beschäftigte innerhalb des gleichen Sektors weitergebildet werden, damit sie der Forderung nach immer höheren Qualifikationen entsprechen können.

4.1. Maßnahmen auf EU-Ebene

4.1.1. Handelspolitik

Die EU hat sich in diesem Sektor eine Reihe von Zielen gesetzt, die nicht leicht zu vereinbaren sind: Förderung der eigenen Industrie im Rahmen des größeren internationalen Wettbewerbs, Entwicklungsüberlegungen, der Erfolg der Doha-Entwicklungsagenda (DDA), Ausgewogenheit zwischen multilateraler Liberalisierung und Präferenzbehandlung und Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung und der Handelsregelungen. Vorhandene handelspolitische Instrumente sind erneut geprüft worden, um auf die Herausforderungen der Quotenliberalisierung und der zunehmenden Globalisierung des Handels reagieren zu können und einen klaren, vorhersagbaren und kohärenten Rahmen für die EU-Industrie und andere Interessengruppen zu schaffen, innerhalb dessen sie ihre geschäftlichen Strategien, Investitionen und Aus- und Fortbildungsmaßnahmen planen können. Er könnte folgende Elemente umfassen:

4.1.1.1. Bessere Bedingungen für den Marktzugang in Drittländern - Die Doha- Entwicklungsagenda

Angesichts des globalen Wettbewerbs, insbesondere bei Billigwaren, wird es für den europäischen Textil- und Bekleidungssektor äußerst wichtig sein, seine Produkte auf den Märkten von Drittländern auch tatsächlich vermarkten zu können. Aus diesem Grund versucht die EU in den Verhandlungen im Rahmen der Doha-Entwicklungsagenda, Zugangsbedingungen zu den Märkten von Drittländern zu erreichen, die sowohl fair als auch weltweit vergleichbar sind. Die EU ist der Auffassung, dass die Abschaffung der Kontingente im Jahr 2005 mit einem vergleichbar besseren Marktzugang zu den Textilwaren- und Bekleidungsmärkten einher gehen sollte. Andernfalls wäre die Unausgewogenheit im Marktzugang nur schwer hinzunehmen, vor allem, wenn einige der größten und wettbewerbsfähigeren Textil- und Bekleidungsexporteure der Welt nach wie vor den Zugang zu ihren Märkten stark beschränkten. Beunruhigend ist die Tatsache, dass die Signale die von einigen der größten Textil und Bekleidungsexportländer bezüglich ihrer Bereitschaft den Schutz der eigenen Industrie im Rahmen der Doha-Entwicklungsagenda aufzugeben, bis jetzt nicht als positiv zu bewerten sind. Das wirft die Frage auf, ob Unternehmen in diesen Ländern den eingeschränkten Zugang zu ihren jeweiligen Inlandsmärkten nutzen, um international aggressiver zu expandieren.

Der aktuelle EU-Vorschlag im Rahmen der Verhandlungen über den Marktzugang fordert alle WTO-Mitglieder - ausgenommen lediglich die am wenigsten entwickelten Länder - auf, ihre Zölle auf ein gemeinsames, möglichst niedriges Niveau zu senken und alle nicht tarifären Handelshemmnisse zu beseitigen. Dadurch sollte die EU-Industrie unter Bedingungen, die denen entsprechen, die die EU Drittländern bietet, in anderen Ländern wettbewerbsfähig sein können. Alle Länder müssten dazu beitragen, einschließlich natürlich auch derjenigen, die über eine sehr wettbewerbsfähige exportorientierte Textil- und Bekleidungsindustrie verfügen. Die EU wird ihre bereits relativ niedrigen Zollsätze nicht weiter senken, ohne im Gegenzug einen besseren Zugang zu anderen Märkten zu erhalten. Um den von Entwicklungsländern geäußerten Bedenken, die sowohl nicht präferenzbegünstigte als auch präferenzbegünstigte Länder betreffen, und den Folgen für die EU-Industrie gebührend Rechnung zu tragen, sollten schrittweise neue, niedrigere Sätze eingeführt und Übergangszeiträume zur besseren Anpassung vorgesehen werden.

Das Weiterbestehen nicht tarifärer Handelshemmnisse, die die EU abschaffen möchte und von denen auch andere Länder betroffen sind, stellt die europäische Industrie vor ein ernsthaftes Problem. Im Textil- und Bekleidungssektor sind dies hauptsächlich zusätzliche Steuern/Gebühren oder andere Einfuhrabgaben, Mindestpreise bei der Einfuhr oder Zollwertverfahren, die nicht auf dem für das importierte Erzeugnis entrichteten Preis basieren, aufwändige oder de facto diskriminierende Etikettierungs- oder Kennzeichnungsvorschriften, Importgenehmigungssysteme, aufwändige Zertifizierungsverfahren usw. Eine Reihe von Schwierigkeiten sind zu überwinden, um damit fertig zu werden. In einigen Fällen kann es passieren, dass solche Hemmnisse eindeutig gegen geltende WTO-Vorschriften verstoßen, und diese Fälle könnten über den WTO-Streitbeilegungsmechanismus abgewickelt werden, wenn entsprechende Nachweise erbracht werden können. Es gibt aber auch viele Fälle, in denen die Vereinbarkeit mit den WTO-Verpflichtungen unklar ist, und darüber hinaus eindeutige Nachweise in manchen Fällen schwierig zu erhalten sind - beispielsweise wenn nichttarifäre Handelshemmnisse Verwaltungspraktiken betreffen.

Die Verhandlungen im Rahmen der DDA bieten die Gelegenheit, eine umfassende Überprüfung aller mutmaßlichen Handelshemmnisse vorzunehmen, vielleicht in Form von Verfahren wie der gegenseitigen Unterrichtung und Verhandlungen auf der Grundlage von Anträgen und Angeboten, die zu einer Einigung über die Abschaffung oder Nichtanwendung solcher Maßnahmen führen sollen. Solche Verhandlungen könnten auf bilateraler Ebene stattfinden, Ziel wäre jedoch die Multilateralisierung der sich daraus ergebenden Verpflichtungen. In ihr jüngstes bilaterales Textilabkommen hat die EU umfassende Listen von Typen nichttarifärer Handelshemmnisse aufgenommen, die als Norm für die Verpflichtungen, keine nichttarifären Handelshemmnisse anzuwenden, und für ihre Prüfung dienen könnten. Die Einzelprüfung nichttarifärer Handelshemmnisse wird eine zeitaufwändige Aufgabe sein, für die zusätzlicher Input der Industrie in Form von Listen nachgewiesener nichttarifärer Handelshemmnisse in vorrangigen Ländern erforderlich sein wird.

4.1.1.2. Schaffung der Euro-Mittelmeerzone

Im Rahmen des Barcelona-Prozesses wird eine Freihandelszone geschaffen, die die EU und den Mittelmehrraum umfassen wird. Eine der wichtigsten Prioritäten des Textil- und Bekleidungssektors bei der Errichtung einer solchen Zone ist die Erweiterung des gesamteuropäischen Systems diagonaler Ursprungskumulierung [27], dem die EU, die EFTA-Länder, die MOEL und die Türkei bereits angehören, auf die Mittelmeerländer. Im Endstadium soll dieses Kumulierungsgebiet die Balkanstaaten ebenfalls einschließen.

[27] Diagonale Kumulierung bedeutet im Zusammenhang mit der Euro-Mittelmeerzone die Kumulierungsmöglichkeiten, die entstehen, wenn mehrere Länder ein Abkommen getroffen haben oder durch mehrere ähnliche Abkommen verbunden sind und wenn die Verwendung von Materialien, die ihren Ursprung in einem der betreffenden Länder haben, gestattet ist. Ein Beispiel dafür ist ein Stoff, der aus der Gemeinschaft stammt, und zur Anfertigung eines Hemdes in Polen benutzt wird; dieses Hemd kann in die Schweiz exportiert werden und kommt in den Genuss der Präferenzbehandlung, wie dies bei allen Ländern der Fall ist, die am gesamteuropäischen Kumulierungssystem teilnehmen.

Innerhalb einer solchen Freihandelszone werden die Wirtschaftsteilnehmer die Möglichkeit haben, Zwischenprodukte aus der gesamten Zone ohne Hindernisse zu benutzen. Dadurch werden die Wettbewerbsvorteile einzelner Regionen intensiver genutzt werden können, und der Textil- und Bekleidungssektor wird außerdem für die gesamte Produktionskette die Nähe zum europäischen Markt wahren können, indem die Vorteile von vertretbaren Kosten, Qualität und Nähe kombiniert werden. Die Zone wird ferner in gewissem Maße die negativen Folgen der Abschaffung der Einfuhrquoten im Jahr 2005 ausgleichen, und aus diesem Grund ist ihre baldige Verwirklichung erforderlich.

Nach der Einigung über das Ursprungsprotokoll der Handelsminister Europas und der Mittelmeerländer in Palermo am 7. Juli 2003 ist der wichtigste noch ausstehende Schritt im Hinblick auf eine solche Ursprungskumulierung der Abschluss von Freihandelsabkommen zwischen den betroffenen Ländern [28]. Die Kommission ist der Meinung, dass die betreffenden Länder noch weitere Anstrengungen unternehmen müssen. Damit die diagonale Kumulierung funktionieren kann, müssen alle Partner identische Ursprungsregeln und ein abgestimmtes System der Verwaltungszusammenarbeit aufweisen, die im Ursprungsprotokoll des Freihandelsabkommens im einzelnen festgelegt werden. Da die Textil- und Bekleidungsindustrie in den Volkswirtschaften der Länder des südlichen und östlichen Mittelmeerraums eine wesentliche Rolle spielt, ist es besonders wichtig, die Zone bis 2005 zu verwirklichen, und es sollten Möglichkeiten erwogen werden, die effektive Einführung der Ursprungskumulierung innerhalb der Zone zu beschleunigen. Sofern von den Regionen oder der Industrie gewünscht, wird die Kommission etwaige Alternativen zu den Freihandelsabkommen zwischen diesen Ländern prüfen. Der Abschluss dieser Freihandelsabkommen bleibt jedoch die Priorität und das Endziel der Gemeinschaft, um die Euro-Mittelmeerfreihandelszone zu erreichen. Etwaige Alternativvorschläge müssten zu Ergebnissen führen, die mit jenen der Freihandelsabkommen äquivalent sind, und zwar sowohl hinsichtlich der größeren wirtschaftlichen Integration im Euro-Mittelmeerraum, die das System der Pan-Euro-Med-Kumulierung bringen dürfte, als auch hinsichtlich der Bestimmung, dem Nachweis und der Überprüfung des Ursprunges von Waren, die von der Kumulierung profitieren. Die Vorschläge müssten zu diesem Zweck einen vollständig WTO-kompatiblen Rahmen und durchsetzbare Regeln sowie Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden beinhalten.

[28] Um ein Beispiel zu nennen: Marokko wird einen Stoff aus Ägypten einführen, ihn zu einem Kleidungsstück verarbeiten und dieses zollfrei in die EU ausführen können. Um dabei jedoch von der diagonalen Kumulierung profitieren zu können, müssen Marokko und Ägypten ein Freihandelsabkommen miteinander geschlossen haben, weil das Kleidungsstück sonst in der EU zollpflichtig wäre.

Allgemeiner ausgedrückt sollte bei der Schaffung eines derartigen Raumes besonderer Wert auf die Durchsetzung der grundlegenden Beschäftigungs- und Umweltschutzstandards, die Einbeziehung der Sozialpartner und die Förderung des sektoralen sozialen Dialogs gelegt werden.

4.1.1.3. Schwäche bestimmter Textil- und Bekleidungsherstellerländer

Einige Entwicklungsländer, insbesondere eine Reihe der am wenigsten entwickelten Länder (Least Developed Countries - LCD), kleinere Lieferanten und die Länder der Euro-Mittelmeerzone werden ab 2005 unvermittelt einem strengeren Wettbewerb seitens der Länder ausgesetzt sein, die bisher durch Kontingente beschränkt wurden. Ab 2005 wird die einzige Präferenzbehandlung, die sie noch erhalten, in den unterschiedlichen Zöllen bestehen, die die EU anwenden wird. Diese können je nach dem Ergebnis der Doha-Entwicklungsagenda, weiter in Richtung auf harmonisierte Niveaus, die noch nicht festgelegt sind, gesenkt werden. Gleichzeitig werden diese Länder mit einer Situation konfrontiert, in der aufgrund der geltenden Ursprungsregeln ein beträchtlicher Teil ihrer Bekleidungsexporte in die EU nicht in den Genuss einer Zollermäßigung kommen darf, während ihre größten Konkurrenten aus den Entwicklungsländern von Zollermäßigungen profitieren können, weil ihre Erzeugnisse dank einer stärkeren Integration ihres Textil- und Bekleidungssektors für eine solche Behandlung zugelassen sind. Dieses Problem könnte, wenn auch nur teilweise, auf drei Arten angegangen werden:

a) Zölle: Die EU ist daran interessiert, gemeinsame Zollniveaus zu fördern, die möglichst niedrig sein sollen, d. h. die niedrigsten, auf die sich alle WTO-Mitglieder zu einigen und die sie anzuwenden bereit sind. Wenn solche "gemeinsamen Spannen" für Zölle, die in der Doha-Entwicklungsagenda vereinbart würden, unter den geltenden EU-Zöllen lägen, würde das bedeuten, dass die LDC und die Länder der Euro-Mittelmeerzone weitere Kürzungen ihrer Präferenzspannen hinnehmen müssten, und dies umso mehr je niedriger das Niveau der vereinbarten Zölle wäre. Um dieses potenzielle Problem zu lösen, könnte nach einem Übergangszeitraum, der diesen Ländern einige Jahre Zeit zur Anpassung lassen würde, eine Konvergenz in Richtung auf eine "gemeinsame Spanne" von Zollniveaus erreicht werden.

b) Konzentration der einseitigen Präferenzen der EU: Derzeit werden bei Textilien und Bekleidung generell allen Entwicklungsländern einseitige Präferenzen der EU in Form einer 20%igen Zollermäßigung (Allgemeines Präferenzschema - APS) und den LDC eine Zollbefreiung eingeräumt. Wenn bestimmte objektive Kriterien erfuellt sind und aus diesen hervorgeht, dass ein Land in einem Sektor bereits sehr wettbewerbsfähig ist, kann dieses Land "befördert" werden und somit die Präferenz für diesen Sektor verlieren. Angesichts der Folgen der Aufhebung der Kontingente - insbesondere für die LDC und kleine Textil- und Bekleidungsunternehmen - muss bei der Ausgestaltung des neuen ab 2006 geltenden APS-Regimes die Bedeutung einer Beschränkung der Präferenzen auf die schwächeren Länder berücksichtigt werden, wobei das Prinzip der Nichtdiskriminierung gewährleistet bleiben muss.

c) Verbesserte Nutzung der Präferenzen - Ursprungskumulierung: Derzeit nutzen viele präferenzbegünstigte Länder die von der EU eingeräumten Präferenzen nicht voll aus, insbesondere die APS-Präferenzen und die Präferenzen für AKP-Staaten. Einer der Gründe ist, dass die Präferenzursprungsregeln der EU eine ausreichende Be- oder Verarbeitung in den Empfängerländern verlangen, so dass das Produkt als Erzeugnis mit präferenziellem Ursprung [29] angesehen werden kann: Mit dieser Regel soll vermieden werden, dass diese Länder zur reinen Plattform für eine minimale Verarbeitung von Gütern werden, die aus nicht präferenzbegünstigten Ländern stammen, und damit dem Zweck der Präferenzen - nämlich den Empfängerländern zu nutzen, nicht jedoch anderen - schaden. Da viele dieser Länder, insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder und kleine Bekleidungsexporteure, in ihrem Land nicht über eine wettbewerbsfähige Textilindustrie verfügen, müssen sie zumeist Stoffe aus anderen Ländern einführen, die dann zu Kleidungsstücken weiterverarbeitet werden, allerdings mit dem Resultat, dass das Enderzeugnis seinen Präferenzursprung verliert und deshalb mit vollem Zollsatz in die EU eingeführt wird. Es stellt sich somit die Frage, wie die Ursprungsregeln (einschließlich Kumulierung des Ursprungs) angepasst werden können, um eine Verbesserung der Wettbewerbsposition der schwächeren Länder zu erzielen, und zwar indem ihre Entwicklung durch einen besseren Zugang zu EU-Präferenzen unterstützt wird, ohne dass gleichzeitig die EU von Importen überflutet wird, deren hauptsächliche Wertschöpfung ihren Ursprung in nicht präferenzbegünstigten Ländern hat, oder ohne dass eine mögliche Entwicklung einer Textilindustrie, die sich nicht gegen den Wettbewerb der größten Exportländer wehren würde, verhindert wird.

[29] Damit z. B. ein in solchen Ländern hergestelltes Kleidungsstück die Ursprungseigenschaft für diese Länder erwerben kann, wird generell gefordert, dass eine "zweifache Be- oder Verarbeitung" in dem betreffenden Land stattfindet, was wiederum impliziert, dass wettbewerbsfähige Stoffe verwendet werden, die entweder im Land hergestellt sind (was oft nicht der Fall ist) oder aus Ländern eingeführt werden, mit denen eine Ursprungskumulierung zulässig ist.

Eine grundlegende Änderung der Ursprungsregeln - beispielsweise der Wegfall der geltenden Regel der zweifachen Be- oder Verarbeitung - würde dazu führen, dass den nicht präferenzbegünstigten Ländern eine solche Änderung am meisten zugute kommen würde, während in den Produktionsländern eine zu geringe Wertsteigerung erzielt würde. Dies würde dem in Punkt b) genannten Ziel entgegenlaufen, die Präferenzen auf jene Länder zu konzentrieren, die sie am dringendsten benötigen. Wenn Maßnahmen erwogen werden, die darauf abzielen, den präferenzbegünstigten Ländern einen größeren Spielraum bei der Beschaffung von Zwischenprodukten zu gewähren, bestuende eine mögliche Option darin, die Ursprungskumulierung innerhalb von Gruppen präferenzbegünstigter Länder, die sich in geografischer und wirtschaftlicher Hinsicht durch eine ausreichende Kohärenz auszeichnen, zu erleichtern. Eine andere Möglichkeit bestuende darin, die Kumulation zwischen angrenzenden präferenzbegünstigten Regionen zu erlauben, sofern eine hinreichende Komplementarität in ihrer Textil- und Bekleidungsproduktion existiert. Eine solche Option wäre allerdings nur dann akzeptabel, wenn die wirtschaftliche Integration in den betreffenden Regionen nicht beeinträchtigt wird. Außerdem müsste sie WTO-kompatible Rahmenvorschriften sowie durchsetzbare Regeln und Methoden für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden beinhalten, um die Bestimmung, den Nachweis und die Kontrolle des Ursprungs der Erzeugnisse, die von der Kumulierung profitieren, zu gewährleisten.

Wenn solche Maßnahmen erwogen werden, müssen neben den möglichen Auswirkungen auf die Textil- und Bekleidungsindustrie in der EU auch ihre Folgen für die Entwicklung der gesamten Kette der Textil- und Bekleidungsindustrie in diesen Ländern berücksichtigt werden.

4.1.1.4. Der Umgang mit dem Thema Nachhaltigkeit

Ein verstärkter Wettbewerb und eine weitere Liberalisierung des Handels sollten zum übergeordneten Ziel einer nachhaltigen Entwicklung beitragen, bei der aller Dimensionen (wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte) zum Tragen kommen. Dies bringt Herausforderungen mit sich: Wie kann zum Beispiel ein Wettrennen um den Gewinn oder die Verteidigung von Marktanteilen vermieden werden, das ganz sicherlich zu einer Verschlechterung der ohnehin bereits instabilen Arbeitsbedingungen der ärmeren Menschen in den ärmeren Ländern führen würde? Ein solcher Verstoß gegen die grundlegenden Arbeitsrechte oder eine Verschlechterung der Umweltstandards sollte nicht als Teil der komparativen Vorteile irgendeines Landes angesehen werden. Den freien Handel mit den Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung in Einklang zu bringen, bietet aber auch Möglichkeiten für den besseren Verkauf und/oder bessere Spannen für Produkte, die in der EU oder anderswo unter nachhaltigen Bedingungen hergestellt werden, da Maßnahmen ergriffen werden könnten, um diese bekannter und für die Verbraucher attraktiver zu machen und, was importierte Güter angeht, ihnen präferenzielle Marktzugangsbedingungen einzuräumen.

Die Förderung der nachhaltigen Entwicklung sollte, soweit möglich und sofern vorhanden, über spezialisierte internationale Einrichtungen (z. B. die Internationale Arbeitsorganisation IAO oder das UNEP), durch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der EU und diesen Organisationen und über Anreize für die Einhaltung der internationalen Normen erfolgen. Das derzeitige APS der EU beinhaltet bereits spezielle Anreize zum Schutz der Arbeitnehmerrechte. Für Länder, die die Voraussetzungen erfuellen, gibt es zusätzliche Vorteile. Es sieht außerdem die Möglichkeit vor, Ländern, die in schwerwiegender und systematischer Weise gegen das Koalitionsrecht, das Recht auf Tarifverhandlungen und gegen das Verbot von Kinderarbeit verstoßen, die Präferenzen zu entziehen.

Da die Organisation der Arbeitsbeziehungen in einigen Fällen noch nicht den grundlegenden Arbeitsnormen und den Zielen der internationalen Arbeitsorganisation (IAO) im Hinblick auf die Schaffung angemessener Arbeitsplätze entsprechen, gibt es allerdings noch viel zu tun. Deshalb wird die Anwendung dieser internationalen Normen und Ziele echter Anstrengung auf Seiten der betroffenen Länder bedürfen. Die EU könnte diese Anstrengung unterstützen.

Auch die Geschäftswelt sollte durch Initiativen zur Förderung der sozialen Verantwortung von Unternehmen (CSR-Initiativen), zum Beispiel durch die Unterstützung der IAO- und OECD-Grundsätze und -Leitlinien für multinationale Unternehmen, die die gesamte Versorgungskette abdecken, zur nachhaltigen Entwicklung beitragen.

Auch Kennzeichnungssysteme könnten in Erwägung gezogen werden, so dass Verbraucher, die dies wünschen, sich für Produkte entscheiden können, die nach Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung hergestellt wurden. Damit Verbraucher diese Möglichkeit in Anspruch nehmen können, muss eine solche Kennzeichnung relevant, glaubwürdig und zuverlässig sein. Außerdem sollten sie marktbestimmt, nichtdiskriminierend, angemessen und transparent sein. Sie könnten als erster Schritt genutzt werden, um solchen Produkten entsprechend den WTO-Regeln bessere Marktzugangsbedingungen nach dem zukünftigen APS zu gewähren. Sie könnten gegebenenfalls auf international vereinbarten Standards beruhen [30]. Sie sollten ferner angemessene Zertifizierungsmechanismen zusammen mit ausreichenden und kosteneffizienten Kontrollen umfassen. Bestehende Zertifizierungsorganisationen und -einrichtungen könnten nach Überprüfung ihrer Kapazität mit solchen Aufgaben betraut werden und einer gewissen behördlichen Kontrolle unterstellt werden, sofern ihre Zertifizierungstätigkeit öffentlich anerkannt wird.

[30] So werden beispielsweise grundlegende Arbeitsrechte in der IAO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit vom Juni 1998 wie folgt definiert: (a) Koalitionsfreiheit und effektive Anerkennung des Rechts auf Tarifverhandlungen (b) Verbot aller Formen der Zwangsarbeit (c) effektive Abschaffung der Kinderarbeit und (d) Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.

Die Kennzeichnung von Waren kann dazu beitragen, Nischenmärkte zu schaffen, nicht nur für Erzeuger aus der EU, sondern auch aus Drittländern, darunter Hersteller aus Entwicklungsländern, die aufgrund der Abschaffung der Einfuhrkontingente im Jahr 2005 Marktanteile verlieren könnten. Um die Übereinstimmung mit den oben beschriebenen Kennzeichnungssystemen zu erleichtern, sollte die Bereitstellung technischer Hilfe erwogen werden. Es gibt bereits einige Kennzeichnungssysteme im Zusammenhang mit den Herstellungsverfahren von Textilien und Bekleidung, und alle Maßnahmen auf EU-Ebene müssten diese unbedingt berücksichtigen.

Zudem arbeitet die Kommission mit dem Zentrum für Nachhaltigkeit von Handel und Innovation (Sustainable Trade and Innovation Centre - STIC) zusammen, das auf dem Gipfel für Nachhaltige Entwicklung in Johannesburg als Typ-II-Initiative gestartet wurde. Dieses Zentrum könnte, insbesondere in Bezug auf die Entwicklungsländer, eine wichtige Rolle bei der Förderung einer nachhaltigen Produktion spielen, indem es unter anderem den Technologietransfer fördert und technische Hilfe bereitstellt (z. B. Einrichtung von Netzwerken interessierter Parteien, Partnerschaften, sowie "Patenschaftsvereinbarungen" zwischen Unternehmen in Europa und in Entwicklungsländern. Des Weiteren könnte das Zentrum auch wesentlich zur Stärkung des Handels mit umweltfreundlichen Produkten aus Entwicklungsländern beitragen. Der Textilsektor ist ein Bereich, in dem die Globalisierung des Handels ein solches Handeln auf internationalem Niveau rechtfertigt, um industrielle Entwicklung und Umweltschutz miteinander in Einklang zu bringen.

4.1.1.5. Schutz der Rechte an geistigem Eigentum

Da Innovation, Markennamen, Mode und Design einige der Stärken der Textil- und Bekleidungsindustrie der EU sind, müssen unbedingt mehr Anstrengungen unternommen werden, um einen verbesserten Schutz der Rechte an geistigem Eigentum zu erreichen und die Einhaltung des TRIPS-Übereinkommens der WTO durch Drittländer verstärkt zu überwachen, um so den Kampf gegen den Handel mit nachgeahmten Produkten effizienter zu gestalten.

Die Kommissionsdienststellen haben vor kurzem mit den Vorbereitungen für eine Erhebung über Durchsetzungsprobleme im Bereich der Rechte an geistigem Eigentum begonnen. Ziel dieser Erhebung ist es, die derzeitige Situation in Drittländern umfassend zu erfassen und dann die problematischsten Bereiche und Länder im Zusammenhang mit dem Schutz der Rechte an geistigem Eigentum zu ermitteln. Die Erhebung ist ein Hilfsmittel zur Ermittlung wirksamerer Maßnahmen und zur Entwicklung einer klaren Strategie, mit der die zunehmenden Probleme aufgrund von Verstößen gegen die geistigen Eigentumsrechte und einer mangelnden Durchsetzung solcher Rechte in Drittländern bewältigt werden sollen. Im Hinblick auf die von der Kommission für den Textil- und Bekleidungssektor, aber auch für andere wichtige Wirtschaftssektoren geplanten umfassenderen Bemühungen um einen verstärkten und weitreichenderen Schutz der geistigen Eigentumsrechte sollte zunächst vorrangig an folgenden Maßnahmen gearbeitet werden:

* Inanspruchnahme der in multilateralen und bilateralen Abkommen vorhandenen Mechanismen betreffend den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum (einschließlich des TRIPS-Abkommens): Einleitung eines Verfahrens im TRIPS-Rat; Weiterleitung der Angelegenheit an die bilateralen Assoziations- und Kooperationsräte unter Hinweis auf die wachsende Dringlichkeit dieses Problems; Stärkung der Durchsetzungsklauseln in bilateralen Abkommen.

* Aktive Nutzung von Anreiz- und Sanktionsmechanismen: Soweit angemessen, Verweis auf vorhandene Verordnungen wie die Verordnung über Handelshemmnisse und das WTO-Streitbeilegungsverfahren sowie, falls nötig, Entwicklung neuer Instrumente.

* Sensibilisierungsmaßnahmen: Sensibilisierung der Rechteinhaber in der Gemeinschaft, die Geschäfte in ,schwierigen" Ländern tätigen, für die bestehenden Risiken. Hinweis darauf, dass Schutz nur gewährt ist, wenn die nötigen Schritte zur Anmeldung der Rechte (hauptsächlich in Bezug auf Marken, Muster und Modelle) vorgenommen wurden. Die meisten geistigen Eigentumsrechte können nur dann durchgesetzt werden, wenn sie in dem Land wo die Verletzung stattfindet, ordnungsgemäß geschützt (d. h. angemeldet) wurden. Es ist ebenfalls wichtig, die Öffentlichkeit über die negativen Einfluesse und Gefahren von Fälschungen zu informieren (Verlust von ausländischen Investitionen und Technologietransfer, Verbindung zum organisierten Verbrechen, usw.).

* Politischer Dialog: Betonung der Wichtigkeit eines wirksamen Schutzes von geistigem Eigentum, der mindestens dem TRIPS entspricht, gegenüber unseren Handelspartnern auf höchst möglichem politischen Niveau.

* Technische Zusammenarbeit: Sicherstellung, dass die Durchsetzung ein Hauptbestandteil bestehender und neuer Kooperationsprogramme im Bereich des Schutzes von geistigem Eigentum in den schwierigsten Ländern ist und größtmögliche Koordinierung von Maßnahmen mit anderen wichtigen Anbietern technischer Hilfe.

* Schaffung öffentlich-privater Partnerschaften: Gesellschaften und Vereinigungen, die sehr aktiv in der Bekämpfung von Fälschungen sind, können als besonders wertvolle Informationsquellen, aber auch als bevorzugte Partner für Sensibilisierungsmaßnahmen betrachtet werden. Es sollten geeignete Mechanismen zur Schaffung von Partnerschaften oder zumindest zum Informationsaustausch angestrebt werden.

4.1.1.6. Wachsender internationaler Wettbewerb und verfügbare Rechtsmittel

Die Abschaffung von Kontingenten und der daraus hervorgehende stärkere Wettbewerb wird vermutlich zu Änderungen hinsichtlich der relativen Position der Lieferanten aus der EU und dem Ausland führen, und eine ihrer natürlichen Folgen könnte sein, dass die Preise noch weiter sinken. Wenn ein solcher stärkerer Wettbewerb im Einklang mit den WTO-Standards für faire Handelspraktiken steht, wird in der Regel kein Einschreiten öffentlicher Stellen erforderlich sein. Wenn aber der Druck zur Anpassung an die Abschaffung der Kontingente zu unfairen Handelspraktiken (z. B. Dumping oder Subventionen oder außergewöhnlich hohe Importzuwächse) in dem Sektor führen sollte, dann wird - wie in der Vergangenheit - die Branche Zugang zur gesamten Palette aller handelspolitischen Schutzinstrumente der EU haben, die mit den WTO-Regeln im Einklang stehen und die die Kommission anzuwenden beabsichtigt, wenn die entsprechenden Bedingungen erfuellt sind. In bestimmten Fällen, insbesondere China, enthalten die Beitrittsbedingungen zur WTO weitere spezifische Vorkehrungen und Übergangsinstrumente, um Probleme eines verschärften Wettbewerbs und zunehmender Marktstörungen zu behandeln. Zwar hat die EU solche Bestimmungen in der Vergangenheit nicht ausdrücklich verlangt, sie kann ihr Vorhandensein aber auch nicht ignorieren, wenn einschlägige Fälle auftreten.

Der Fall China ist ein besonderer Schwerpunkt der Debatten in der EU. Der Anstieg der chinesischen Exporte in Kategorien, die in der im ÜTB vorgesehenen dritten Stufe der Einbeziehung liberalisiert wurden, sowie Chinas beeindruckendes Produktions- und Exportpotenzial, rufen Bedenken bei der Industrie sowohl in der EU als auch in anderen Ländern hervor, die Textilien und Bekleidung in die EU liefern. Die stark rückläufigen Stückpreise und die Vergrößerung des Marktanteils, der sich in einigen Einzelkategorien mehrmals vervielfacht hat und bei denen die durchschnittlichen Rückgänge der Stückpreise bis zu 75 % [31] betrugen, müssen in Bezug auf die Bedingungen, unter denen eine solche Leistung erzielt werden konnte, genau untersucht werden und lassen Bedenken aufkommen, dass es 2005 bei den übrigen Waren zu einer ähnlichen Situation kommen könnte.

[31] Beispielsweise stiegen in Kategorie 161 (sonstige Bekleidung) die chinesischen Exporte im Jahr 2002 gegenüber 2001 mengenmäßig um 360 % bei einem Rückgang des Stückpreises um 75 %, und in Kategorie 21 (Anoraks, Parkas) stiegen die Exporte mengenmäßig um 291 % und die durchschnittlichen Stückpreise gingen um 48 % zurück.

Diese Bedenken können nicht unberücksichtigt bleiben, obwohl jede mögliche Antwort der EU in den allgemeineren Zusammenhang der Handelsverhandlungen zwischen der EU und China gesetzt werden müsste, die die EU harmonisch vorantreiben möchte. Daher sollten dem Dialog und der Diskussion bei der Behandlung potenzieller Probleme des Handels Priorität eingeräumt werden, und versucht werden, sicherzustellen, dass China seine schnell wachsenden Märkte weiter für Produkte der EU und der Entwicklungsländer öffnet, so dass es sich zu einer echten Möglichkeit für ihre Exporte entwickelt.

Da China ein wichtiger potenzieller Textil- und Bekleidungsmarkt für die EU ist, sollte die Einhaltung der WTO-Verpflichtungen durch China genau überwacht werden. Probleme mit der Einhaltung der WTO-Regeln können sowohl bilateral im Rahmen der regelmäßigen Treffen der Kommissionsdienststellen und der chinesischen Behörden und multilateral durch den im Rahmen der WTO eingerichteten Überwachungsmechanismus für den Übergang (Transitional Review Mechanism - TRM) [32] angesprochen werden. Zu diesem Zweck ist es wichtig, dass die einschlägigen Informationen so schnell wie möglich von der Industrie an die für die Überwachung der Umsetzung der WTO-Verpflichtungen durch China zuständigen Kommissionsdienststellen übermittelt werden. Die Kommission wird deshalb unter Beteiligung der Industrie und der Exporteure die Situation weiter beobachten, wobei vor allem die Hindernisse für den Marktzugang und andere Handelspraktiken auf dem chinesischen Textil- und Bekleidungssektor, ihre Vereinbarkeit mit den chinesischen WTO-Verpflichtungen und weitere Möglichkeiten für neue Initiativen zur Unterstützung der Bemühungen der EU-Industrie auf diesem Gebiet untersucht werden.

[32] Ein Mechanismus, der in der WTO im Zusammenhang mit dem Beitritt Chinas vorgesehen wurde, um die Umsetzung der WTO-Verpflichtungen durch China jedes Jahr zu prüfen. Der TRM findet in den ersten acht Jahren nach dem Beitritt Chinas zur WTO jedes Jahr statt, außerdem im zehnten Jahr der Mitgliedschaft.

Auf der Grundlage dieser Vorarbeiten wird die Kommission einen nachhaltigen politischen Dialog mit den chinesischen Behörden aufnehmen, dessen Schwerpunkt sowohl die außergewöhnliche Leistung der chinesischen Textil- und Bekleidungsexporte in einigen Produktkategorien seit 2002 als auch das Interesse der EU an besseren Verkaufszahlen auf dem wachsenden chinesischen Markt sein wird.

4.1.2. Forschungs- und Entwicklungspolitik

Das 6. Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung [33], das Ende 2002 angenommen wurde, besteht aus mehreren Finanzierungsmöglichkeiten, die für den Textil- und Bekleidungssektor von Bedeutung sind. Zunächst gibt es den vorrangigen Themenbereich 3, der Nanotechnologien und Nanowissenschaften, wissensbasierte multifunktionale Materialien sowie neue Produktionsverfahren und -anlagen abdeckt. Alle diese Aktivitäten sind relevant, um die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Textil- und Bekleidungssektors zu verbessern. Des Weiteren gibt es den vorrangigen Themenbereich 2 - Technologien für die Informationsgesellschaft - der für den Textilsektor von Bedeutung ist, sowie den vorrangigen Themenbereich 6 zur nachhaltigen Entwicklung. Diese Prioritäten sollten es dem Sektor ermöglichen, sich zum Zecke der Modernisierung auf einzelne Forschungsgebiete zu konzentrieren, zum Beispiel:

[33] Siehe: http://fp6.cordis.lu/fp6/ home.cfm.

- Einführung von IKT in der gesamten Textil- und Bekleidungskette von der Produktion bis zum Vertrieb;

- Entwicklung neuer Werkstoffe (einschließlich technischer Textilien), um sich insbesondere den Herausforderungen in Verbindung mit der Bekämpfung von Nachahmungen, der Schaffung umweltfreundlicherer Produkte und der Entwicklung intelligenter Werkstoffe zu stellen;

- Entwicklung neuer Produktionsverfahren einschließlich der kundenindividuellen Massenproduktion und eines technologischen Durchbruchs für den Bekleidungssektor;

- und schließlich die Entwicklung sauberer Technologien als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und zum Aufbau von Vertrauen in den Sektor, der einer der Hauptverbraucher von großen Mengen von Wasser und chemischen Zubereitungen ist.

Verstärkte Maßnahmen zur Koordinierung und Schaffung von Synergieeffekten zwischen diesen Prioritäten sollten gefördert werden, ebenso Initiativen zur Sensibilisierung der Akteure auf nationaler und lokaler Ebene für Forschungsergebnisse, um deren rasche Verbreitung zu ermöglichen. Deshalb sollen im 6. Rahmenprogramm gezielt Forschungsbemühungen in Form integrierter Projekte oder Forschungsnetze unterstützt werden. Es ist wichtig zur Kenntnis zu nehmen, dass zum Beispiel im Rahmen des vorrangigen Themenbereichs 3 zusätzlich die Möglichkeit besteht, integrierte Projekte mit einem KMU-Schwerpunkt durchzuführen, mit denen der Übergang zu höherwertigen Aktivitäten in weniger FTE-intensiven Sektoren stimuliert werden soll. Gleichzeitig wird längerfristige Forschung durch spezifische gezielten Forschungsprojekte erleichtert werden (STREP).

In Bezug auf die horizontalen Maßnahmen, die im 6. Rahmenprogramm abgedeckt werden, können Maßnahmen, auf traditionellen oder neuen Gebieten tätigen KMU helfen, ihre technologischen Kapazitäten auszubauen und ihre Fähigkeit zu entwickeln, um auf europäischer oder sogar internationaler Dimension zu arbeiten, wiederum der Textil- und Bekleidungsindustrie helfen, sich mit anderen industriellen Partnern zusammenzuschließen. Somit sollten die auf KMU ausgerichteten Aktivitäten im Rahmen der kooperativen und kollektiven Forschung weiterhin eine Vielfalt von Möglichkeiten für den Textil- und Bekleidungssektor erschließen. Das spezielle Programm für Humanressourcen und Mobilität sollte in Verbindung mit anderen Programmen der Gemeinschaft helfen, den Ausbildungsbedürfnissen des Sektors Rechnung zu tragen.

Im Rahmen des 6. Rahmenprogramms gibt es auch die Möglichkeit, ein ERA-NET einzurichten, mit dem die Zusammenarbeit und Koordinierung von auf nationaler oder regionaler Ebene in den Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern durchgeführten Forschungsaktivitäten intensiviert werden kann. Dies erfolgt durch die Verknüpfung von nationalen und regionalen Forschungsaktivitäten und die gegenseitige Öffnung der nationalen Forschungsprogramme, die Teil der Vernetzungsaktivitäten sein werden. Eine solche Initiative könnte dem Textil- und Bekleidungssektor helfen, seine Forschungsbemühungen auf klar identifizierte technologische Erfordernisse zu konzentrieren. [34]

[34] Detailliertere Informationen können in dem Hintergrunddokument ,Provisions for implementing the ERA-NET scheme" gefunden werden, das unter der folgenden Internetadresse abgerufen werden kann: http://europa.eu.int/comm/research/fp6/ coordination/era-net_en.html.

Eine technologische Plattform für den Sektor könnte ebenfalls erwogen werden, um Marktplätze für die Zusammenarbeit zwischen Betroffenen zu unterstützen, eine langfristige Strategie für die F&E in dem Sektor zu erarbeiten und Synergieeffekte zwischen staatlichen Stellen, Anwendern, Regulierungsbehörden, Industrie, Verbrauchern und den Kompetenzzentren zu ermöglichen.

4.1.3. Innovationspolitik

Im Rahmen der bestehenden Programme könnte die Möglichkeit geprüft werden, einen spezifischen Bezug zu nicht-technologischen Innovationen zu schaffen, z. B. auf dem Gebiet der Kreativität und der Mode. Initiativen zur Sensibilisierung für Innovationsmaßnahmen innerhalb des Sektors könnten ebenfalls gefördert werden. Die Kommission könnte erwägen, Modalitäten, wie sie im Rahmen von IST verfügbar sind, auch auf KMU auszuweiten, um es ihnen ermöglichen, marktfähige Prototypen und Geschäftsinitiativen für eine Vielzahl von Produkten und Prozessen zu entwickeln.

4.1.4. Bildungs- und Ausbildungspolitik

Es sind Maßnahmen erforderlich, um die Unternehmen in den Branchen, die neue Fähigkeiten und Ausbildungsprogramme benötigen (z. B. Textilien und Bekleidung), zu unterstützen. Die Kommission prüft Mittel und Wege, um die Betroffenen stärker für die Möglichkeiten für sektorspezifische Projekte zu sensibilisieren, die bereits im Rahmen des Programms Leonardo da Vinci II gegeben sind. Die Kommission will ferner den Zugang der KMU zu vorhandenen Finanzierungsmöglichkeiten verbessern und wird überlegen, ob die Bewerbungsverfahren weiter vereinfacht werden können. Die Verbreitung von Informationen an KMU soll verbessert und es soll geprüft werden, ob ein Informationsblatt für die Textilbranche erstellt werden kann. Es wird eine Bewertung der Beteiligung des Textil- und Bekleidungssektors am Programm LEONARDO DA VINCI II notwendig sein, um bei der Überarbeitung des Ansatzes des Programms für die Zeit nach 2006 eventuell aufgetretene Schwierigkeiten zu berücksichtigen. Die Kommission wird außerdem die Akteure ermutigen, ein europaweites Ausbildungskonzept für die Textil- und Bekleidungsbranche zu entwickeln, besonders bewährte Praktiken in dem Bereich zu ermitteln und künftige Maßnahmen zu koordinieren, um Doppelarbeit zu vermeiden.

4.1.5. Regionalpolitik und Kohäsion

Dem industriellen Wandel im gesamten erweiterten Europa muss im Vorfeld Rechnung getragen werden, indem neue Beschäftigungsmöglichkeiten in den Regionen geschaffen werden, die von den betroffenen Sektoren abhängig sind, und indem Umschulungs- und Umsetzungsprogramme für diejenigen angeboten werden, die keine Beschäftigung in der Textil- und Bekleidungsbranche mehr finden können. Diese Ziele, die bereits in den Regionalprogrammen der Strukturfonds berücksichtigt werden, könnten durch multisektorale integrierte regionale Programme und Initiativen für Regionen erreicht werden, die besonders abhängig sind von bestimmten Sektoren, die gerade einen industriellen Wandel durchlaufen. Diese Aspekte müssen im Rahmen der Erörterungen über die Zukunft der Strukturfonds berücksichtigt werden, sowohl nach der Erweiterung als auch ab 2007, wenn der Fonds im Zusammenhang mit der neuen finanziellen Vorausschau 2007 - 2013 überprüft wird.

Spezifische Maßnahmen auf regionaler Ebene sollten ermutigt werden, und dazu könnten die Stärkung bestehender Cluster und regionaler Netze von Unternehmen durch Schaffung virtueller Online-Netze und Kommunikationsplattformen gehören. Die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), insbesondere durch KMU, sollte unterstützt werden. Die Möglichkeiten, die bereits durch Ziel 3 der Strukturfonds und durch den Europäischen Sozialfonds im Bereich der Modernisierung und Anpassung der nationalen Bildungs-, Beschäftigungs- und Ausbildungsprogramme gegeben sind, sollten in Abstimmung mit den Sozialpartnern besonders berücksichtigt werden, um diejenigen zu schulen bzw. umzuschulen, die vom industriellen Wandel betroffen sind.

Darüber hinaus prüft die Kommission die Errichtung einer Stelle zur Berichtigung der Handelsstufen, die gezielt auf deutliche Schockwirkungen auf die sozioökonomische Struktur einer bestimmten Region reagieren soll. Dieses Instrument sollte die Anpassung der Arbeitnehmer an den Arbeitsmarkt erleichtern und in erster Linie den Unternehmen technische Unterstützung bieten, die sich infolge eines ernsthaften sektoralen Schocks, der durch die Umsetzung eines internationalen Abkommens hervorgerufen wurde, in einer Umstrukturierungsphase befinden. Da die Folgen der Abschaffung der Kontingente wahrscheinlich bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Finanziellen Vorausschau (2007) zu spüren sein werden, könnten angemessene Maßnahmen zur Erleichterung des Übergangs zu der ab 2005 gegebenen neuen wirtschaftlichen Situation erwogen werden, sofern diese in den derzeitigen Rahmen der Strukturfonds passen und die Mitgliedstaaten um Intervention der Fonds bitten.

4.1.6. Industrielle Zusammenarbeit

Die Kommission hat vor kurzem einen industriepolitischen Dialog mit China aufgenommen, in dessen Rahmen eine Arbeitsgruppe Textilien eingerichtet wurde. Hauptziel ist eine stärkere Sensibilisierung für die und eine bessere Kenntnis der Rechtsvorschriften über die der Produktsicherheit von Textilien. Die Erweiterung dieses Dialogs auf Schlüsselfragen der industriellen Wettbewerbsfähigkeit des Textil- und Bekleidungssektors wird zu erwägen sein.

Die Kommissionsdienststellen werden ferner prüfen, ob Initiativen der industriellen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen in der EU und anderen wichtigen Erzeugerländern von Textilien und Bekleidung gefördert werden können, um zur Entwicklung konstruktiver und nachhaltiger Beziehungen im Textilsektor beizutragen. In diesem Zusammenhang könnten sowohl Aspekte der industriellen Wettbewerbsfähigkeit als auch für den Textil- und Bekleidungssektor wichtige soziale Fragen berücksichtigt werden.

4.1.7. Andere Maßnahmen - Verbraucherthemen

Ein wichtiger Teil der EU-Produktion entspricht den Segmenten des Textil- und Bekleidungsbereichs hoher Qualität und aus dem Modebereich, wo die EU-Industrie führend ist in der Welt und daher einen komparativen Vorteil hat. Aufgrund ihrer langen Tradition, der Vielfältigkeit ihrer Produkte und der ständigen Innovation, werden europäische Textilien und Bekleidung in der öffentlichen Meinung oft mit Exzellenz und hochwertigem Design in Verbindung gebracht.

Ein "Made in Europe"-Siegel könnte helfen, die Verbraucher darin zu bestärken, Kleidungsstücke zu kaufen, deren Preis den höchsten Anforderungen an Stil und Produktionsstandards entspricht, die von europäischen Herstellern erwartet werden.

Wie bei einigen Hauptpartnern der EU der Fall (z. B. USA, Japan und China), könnte die EU als Teil ihres politischen Ziels einer besseren Verbraucherinformation die Einführung einer Herkunftsangabe für Textil und Bekleidungsprodukte aus der EU in Betracht ziehen. Dies müsste in Übereinstimmung mit den WHO-Regeln und ohne Diskriminierung erfolgen, mit den Regeln des Binnenmarkts vereinbar sein und in effizienter und kostenwirksamer Weise geschehen. Die Kommission beabsichtigt, sich eingehender mit diesen Fragen zu befassen.

4.2. Maßnahmen auf der Ebene der Mitgliedstaaten

Es wäre vielleicht angebracht, zu prüfen, inwieweit ein Mehrwert für den Textil- und Bekleidungssektor aus der besseren Koordinierung von Maßnahmen auf der Ebene der Mitgliedstaaten und der EU zu erzielen wäre. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Innovation, Forschung und Bildung/Ausbildung, wo der Sektor keinen Überblick darüber hat, was auf regionaler, nationaler und EU-Ebene bereits geschieht, und auch die Möglichkeiten nicht kennt, die dem Sektor offen stehen.

Eine systematischere Information der Kommissionsdienststellen über spezifische nationale Initiativen für den Textil- und Bekleidungssektor würde die Verbreitung bewährter Praktiken erleichtern und die Betroffenen und die öffentlichen Verwaltungen bei der Entscheidung unterstützen, inwieweit es sich lohnen würde, in für die Industrie interessanten Bereichen Netze zu errichten oder zu entwickeln, und dazu beitragen, Doppelarbeit zu vermeiden.

Es könnten neue Ausbildungskurse, die den wandelnden Bedürfnissen des Textil- und Bekleidungssektors angemessen sind und das lebensbegleitende Lernen der Arbeitnehmer fördern, entwickelt werden. Ziel dieser Maßnahmen wäre die Überbrückung der Lücke zwischen den potenziell hohen Arbeitslosenniveaus einerseits und dem Mangel an ausgebildetem Personal andererseits. In Gebieten, in denen der Sektor stark vertreten ist, könnten Fachstellen für den Textil- und Bekleidungssektor eingerichtet werden, um erstklassige Ausbildungen und Beschäftigungsmöglichkeiten zu kombinieren. Wichtig wäre es, zu gewährleisten, dass diese Initiativen im Rahmen der Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten und mit Programmen auf EU-Ebene stattfinden, um Maßnahmen zu koordinieren und Doppelarbeit zu vermeiden.

Im Bereich der Forschung könnten nationale oder regionale Forschungseinrichtungen das ERA-NET [35]-System des 6. Rahmenprogramms nutzen, um Kooperations- und Koordinationsnetze für Forschungstätigkeiten im Textil- und Bekleidungssektor einzurichten.

[35] Nähere Informationen unter: http://www.cordis.lu/coordination/ home.html.

In den kleinen Teilsektoren könnte die Errichtung einer europäischen Fachstelle pro Teil wichtige Synergieeffekte und eine kritische Masse ermöglichen.

Was den Schutz von Rechten an geistigem Eigentum angeht, so werden immer mehr EU-weite Vorschriften eingeführt. In der Gesetzgebung der Mitgliedstaaten gibt es derzeit wichtige Unterschiede im Hinblick auf die Durchsetzung der geistigen Eigentumsrechte. Diese Unterschiede kamen Nachahmern und Raubkopierern zugute. Um die Verwirklichung der auf EU-Ebene anvisierten Ziele sicherzustellen, muss der Richtlinienvorschlag über die "Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum" [36] so schnell wie möglich verabschiedet und die rechtlichen Bestimmungen schnell und wirksam durchgesetzt werden. Der Richtlinienvorschlag basiert auf bewährten Praktiken in den Mitgliedstaaten. Er wird ferner ein politisches Zeichen setzen, das die nationalen Gerichte dazu ermutigen soll, Sanktionen und Rechtsmittel energischer einzusetzen.

[36] Siehe Fußnote 23.

Wenige Mitgliedstaaten verfügen über Kreditgemeinschaften für KMU, Mikrodarlehenssysteme und Maßnahmen zur Finanzierung von Unternehmensgründungen. In den letzten Jahren haben kleine und mittlere Unternehmen immer akutere finanzielle Probleme, teilweise aufgrund der sich verschlechternden wirtschaftlichen Lage, aber auch aufgrund von Umwälzungen im Bankensektor. Obwohl Fortschritte bei der Verbesserung der Bereitstellung von finanziellen Mitteln und Krediten für KMU erzielt worden sind, scheinen die Bemühungen auf diesem Gebiet doch noch verstärkt werden zu müssen, denn die KMU klagen über Schwierigkeiten bei der Bereitstellung der erforderlichen Kreditbürgschaften, und einige Banken haben sich aus der nur kleine Gewinnspannen beinhaltenden Kreditvergabe an KMU zurückgezogen.

Auf der Ebene der Mitgliedstaaten könnte den Regionen, die besonders von der Textil- und Bekleidungsindustrie abhängig sind, stärkere Aufmerksamkeit gewidmet werden, unter anderem in Form spezifischer regionaler Initiativen zur Begrenzung der negativen sozioökonomischen Folgen des industriellen Wandels.

Auch Exportförderungsprogramme der Mitgliedstaaten könnten den Bedürfnissen der KMU im Textilsektor, insbesondere in den kleinen Teilsektoren wie Stickerei und Herstellung von Möbel- und Vorhangstoffen, mehr Aufmerksamkeit schenken. Sie könnten auf wichtige Märkte in Drittländern (z. B. China und Indien) abzielen. In diesem Rahmen könnten auch gemeinsame Maßnahmen mehrerer Mitgliedstaaten erwogen werden.

4.3. Maßnahmen auf der Ebene der beteiligten Interessengruppen

Die Modernisierung der Textil- und Bekleidungsunternehmen in der EU ist gelungen, weil sich die Branche auf Produkte und Dienstleistungen mit hoher Wertschöpfung konzentriert hat. Diese Entwicklung sollte beibehalten und weiter beschleunigt werden. Die Schwerpunkte müssen weiterhin auf Clustering, Innovation, Technologie, Qualität, Flexibilität und eine breite Produktpalette gelegt werden. Anstrengungen zur Entwicklung und Verbesserung des technologischen Inhalts der Produktion, insbesondere für den Bekleidungssektor, sollten fortgesetzt werden. Die Bemühungen um Teilnahme an nationalen und europäischen Forschungs- und Innovationsprogrammen sollten verstärkt werden.

Gleichzeitig ist es fraglich, ob der Sektor mit seiner derzeitigen zersplitterten Struktur eine nachhaltige Entwicklung erreichen kann. Insbesondere KMU sollten ermutigt werden, Netzwerken beizutreten oder solche zu gründen, in Kooperationsmaßnahmen und Joint Ventures zu investieren oder auch Fusionen einzugehen, um eine kritische Masse zu erreichen.

Bewährte Praktiken im Bereich der sozialen Verantwortung der Unternehmen, auf EU-Ebene und global, sollten weiterhin entwickelt werden. Das Sozialgütesiegel ist eines der Werkzeuge im Rahmen der sozialen Verantwortung der Unternehmen, das die Unternehmen des Textil- und Bekleidungssektors ernsthaft erwägen könnten [37], eventuell im Rahmen des sektoralen sozialen Dialogs. Es sollten mehr KMU des Sektors teilnehmen, in enger Zusammenarbeit mit großen Unternehmen über die Versorgungsketten. Es müssen Werbemaßnahmen gestartet werden, um die Verbraucher stärker für die qualitativen Aspekte ihrer Kaufentscheidungen zu sensibilisieren und damit eine größere Nachfrage nach sozialverträglichen und umweltfreundlichen Produkten zu schaffen.

[37] Vgl. auch den zusammenfassenden Bericht über das Rundtischgespräch über Fragen der Kennzeichnung in der Textil- und Bekleidungsindustrie, 30. - 31. Mai 2002, in englischer Sprache abrufbar unter: http://europa.eu.int/comm/enterprise/ textile/documents/labelling_minutes_en.pdf.

Um den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum im Textil- und Bekleidungssektor zu verbessern, könnten Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Bedeutung der Rechte an geistigem Eigentum für den Textil- und Bekleidungssektor ergriffen werden. Darüber hinaus könnte die Einrichtung einer europäischen Online-Datenbank mit Informationen über Rechte an geistigem Eigentum für KMU des Textil- und Bekleidungssektors ein besonders nützliches Hilfsmittel sein.

Die Unternehmen sollten alle Finanzierungsmaßnahmen in Betracht ziehen, die in den Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene zur Verfügung stehen, einschließlich jener, die von der Europäischen Investitionsbank angeboten werden. Der Wandel in der Finanzwelt erfordert auch von den KMU mehr Flexibilität. KMU müssen offener und transparenter werden, wenn sie Banken und Finanzinstituten Informationen liefern. Bei einigen Finanzierungsformen wollen die Kapitalgeber unter Umständen am Entscheidungsprozess des Unternehmens beteiligt werden. Diese wichtigen Änderungen des unternehmerischen Verhaltens müssen in die Strategien der Unternehmen Eingang finden.

Die Entwicklung von vertieften Partnerschaften, Clustern und Netzen zwischen den unterschiedlichen Interessengruppen des Sektors könnte sich auch vorteilhaft auf die Wettbewerbsfähigkeit des Textil- und Bekleidungssektors auswirken. Insbesondere Einzelhandel und Vertrieb spielen bereits seit längerem eine wichtige Rolle bei den Beziehungen innerhalb der Textil- und Bekleidungskette und mit den Verbrauchern. Die Möglichkeit von Partnerschaften in diesem Bereich könnte untersucht werden.

5. OPERATIONELLE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die Textil- und Bekleidungsindustrie in der EU hat bereits eine lange Geschichte der Herausforderungen hinter sich, die zur Umstrukturierung und Modernisierung geführt haben. In seiner Reaktion auf diese Herausforderungen hat der Sektor seine Wettbewerbsvorteile entwickelt, indem er seine Kreativität und Qualität, Forschung, Innovation und Fachkenntnisse der Arbeitskräfte, den technologischen Inhalt und die Wertsteigerung verbessert und zudem ein dynamisches Clustering-Verhalten entwickelt hat.

Im Zusammenhang mit der sektoralen Umsetzung der horizontalen Leitlinien für die Industriepolitik liegt die Herausforderung für einen KMU-basierten Sektor darin, wie seine Merkmale berücksichtigt werden und seine Beteiligung an den auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene vorhandenen Instrumenten verbessert werden kann.

Die Handelspolitik der EU sollte eine wichtige Rolle spielen, indem sie der Textil- und Bekleidungsindustrie der EU einen angemessenen Rahmen mit Regeln bietet, innerhalb dessen sie sich entwickeln kann. In einem hochgradig globalisierten Sektor wie dem Textil- und Bekleidungssektor sind gleiche Ausgangsvoraussetzungen im internationalen Handel wesentlich. Eine angemessene Reaktion auf die tiefgreifenden Veränderungen in der europäischen Textil- und Bekleidungsindustrie und die verstärkte Öffnung des EU-Marktes kann nur durch einen entsprechenden Zugang der Textil- und Bekleidungsexporte der EU zu den Weltmärkten erreicht werden, und durch angemessene Maßnahmen, mit denen sichergestellt werden kann, dass der internationale Wettbewerb in dem Sektor unter fairen Bedingungen stattfindet und er nicht gegen die Kriterien der nachhaltigen Entwicklung verstößt. Maßnahmen zur Sicherstellung der baldigen Schaffung der Euro-Mittelmeerzone dürften die Wettbewerbsposition der Textil- und Bekleidungsindustrie der EU verbessern.

Die Textil- und Bekleidungsindustrie ist nach wie vor ein starker Zweig des europäischen verarbeitenden Gewerbes. Umstrukturierung und Modernisierung hatten und haben jedoch weitreichende Folgen für die Beschäftigung in den verschiedenen Regionen der EU. Es ist wichtig, das der industrielle Wandel, der mit diesen Prozessen einhergeht, vorausgesehen wird. Die Erschließung von Investitionen in ein größeres Spektrum von wirtschaftlichen Aktivitäten und die Ausbildung und Umschulung der Arbeitskräfte sind offensichtlich Bereiche, die im Rahmen integrierter regionaler Entwicklungsinitiativen untersucht werden müssen.

Die Kommission wird weiterhin für einen freien Wettbewerb innerhalb der Sektoren und über die Wirtschaftsbereiche hinaus sowie für das Funktionieren des Binnenmarktes im Textil- und Bekleidungsbereich sorgen, da dies ein wichtiger Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der textil- und bekleidungsbezogenen Aktivitäten in der erweiterten Europäischen Union ist.

Hinter den erfolgreichen Wirtschafts- und Sozialreformen steht der soziale Dialog als treibende Kraft. Die Strategie von Lissabon betont die wichtige Rolle des sozialen Dialogs in Bezug auf die zentralen Herausforderungen, denen Europa gegenübersteht, zum Beispiel: Verbesserung der beruflichen Kompetenzen und Qualifikationen, Modernisierung der Arbeitsorganisation, Förderung der Chancengleichheit und Vielfalt sowie Entwicklung einer aktiven Alterspolitiken. Wenn es um Modernisierung und den Umgang mit dem Wandel geht, so sind Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern der geeignete Weg in die Zukunft.

Die Debatte über die Zukunft der Textil- und Bekleidungsindustrie in der erweiterten Europäischen Union darf nicht auf die Kommission beschränkt bleiben. Alle EU-Organe, aber auch die Mitgliedstaaten, die Beitritts- und die Kandidatenländer sollten sich dieser Herausforderung stellen. Die Verbesserung der EU-Politik, über die sichergestellt werden soll, dass die Wettbewerbsfähigkeit von Industrien wie der Textil- und Bekleidungsindustrie gefördert und erhalten werden, betrifft uns alle. In diesem Zusammenhang fordert die Kommission alle Interessengruppen auf, zu den in dieser Mitteilung angesprochenen Fragen Stellung zu nehmen. [38]

[38] Stellungnahmen sind der Kommission vorzugsweise per E-Mail zu schicken und an entr-textile-COM2003@cec.eu.int zu richten; dabei ist nach dem auf der nachstehenden Webseite beschriebenen Verfahren vorzugehen: http://europa.eu.int/comm/enterprise/ textile/COM2003.htm

Der neu eingesetzte Rat "Wettbewerbsfähigkeit" wird eine führende Rolle dabei übernehmen, um den mit der vorliegenden Mitteilung eingeleiteten Prozess voranzubringen. Er kann dazu beitragen, die Kohärenz zwischen den politischen Maßnahmen auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten sicherzustellen und ihre Interaktion zu verbessern. Er ist in der Lage, die Wettbewerbssituation einzelner Branchen zu überwachen.

Die Kommission beabsichtigt, für den Zeitraum 2004 - 2006 eine hochrangige Sektorgruppe einzusetzen, um die Debatte über mögliche Initiativen zur Erleichterung der Anpassung des Textil- und Bekleidungssektors an die wichtigsten künftigen Herausforderungen und zur Ermöglichung seiner nachhaltigen Entwicklung zu beleben. Diese hochrangige Gruppe wird zweimal jährlich zusammentreten, um eine Bestandsaufnahme der wirtschaftlichen Lage des Textil- und Bekleidungssektors vorzunehmen und den politischen Entscheidungsträgern der EU und der Mitgliedstaaten Empfehlungen hinsichtlich der wichtigsten Wettbewerbs- und Handelsfragen, die den Sektor betreffen, zu unterbreiten.

Gleichzeitig wird die Kommission die Situation des Textil- und Bekleidungssektors in den kommenden Monaten weiter beobachten, um weitere Schlüsse zu ziehen. Insbesondere wird Anfang 2004 eine ausführlichere Analyse der Auswirkungen des Abbaus von Einfuhrkontingenten ab dem 1. Januar 2005 vorgelegt werden. Die Kommission wird im Frühjahr 2005 sowie Ende 2006 über die Umsetzung der oben beschriebenen Maßnahmen berichten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen vorschlagen.

Anhang Beispiele für konkrete Maßnahmen zugunsten des Textil- und Bekleidungssektors auf EU-Ebene

1. Erweiterung

Um die Unternehmen in den Beitritts- und den Kandidatenländern auf das neue regulatorische Umfeld nach der Erweiterung vorzubereiten, unterstützte die Kommission ein sozioökonomisches Forum, das von den sektoralen Sozialpartnern organisiert wurde. Die Veranstaltung richtete sich an Textil- und Bekleidungsbetriebe, Industrieverbände und Gewerkschaftsvertreter und fand 2002 in Polen statt. Ein weiteres Forum ist für Anfang 2004 in Bulgarien geplant.

Im Rahmen des PHARE-Programms finanziert die Kommission derzeit das Projekt PERFECT-LINK [39] für die Textil-, Bekleidungs- und Lederindustrie in den Beitritts- und Kandidatenländern Mittel- und Osteuropas. Ziel ist die Verbesserung der Kapazitäten und Fähigkeiten der Unternehmensverbände bei der Erfassung und Verbreitung relevanter Informationen über den gemeinschaftlichen Besitzstand (acquis communautaire) an ihre Mitglieder. Dadurch wird die Vorbereitung der örtlichen Unternehmen verbessert und es ihnen ermöglicht, nach dem Beitritt erfolgreicher zu arbeiten und wettbewerbsfähiger zu sein.

[39] Einzelheiten siehe: http://www.perfectlink.org/ perfect.htm.

Die Kommission finanziert zurzeit ein Projekt über Umweltaufklärung für Unternehmen, mit dem KMU in Beitritts- und Kandidatenländern geholfen werden soll, sich mit der EU-Umweltgesetzgebung vertraut zu machen. Das Ergebnis ist ein Schulungspaket, das den KMU in diesen Ländern als eine Art Handbuch über die EU-Umweltgesetzgebung dienen soll und das sich schwerpunktmäßig mit den Richtlinien befasst, die einerseits speziell für die Industrie und andererseits für den Privatsektor von Bedeutung sind.

2. Forschung und Innovation

Die Anwendung von Technologien aus anderen Sektoren in der Textil- und Bekleidungsindustrie zur Entwicklung von Produkten mit großer Wertschöpfung geht aus den Ergebnissen des Technologietransferprogramms der Europäischen Weltraumbehörde (ESA) hervor. So hat das Programm unter anderem die Entwicklung von Bekleidung ermöglicht, die den Schlaf eines Babys überwacht, um den plötzlichen Kindstod zu verhindern, aber auch die Entwicklung von Anzügen zum Schutz der Haut von Kindern, die unter der seltenen genetisch bedingten Krankheit Xeroderma pigmentosum leiden, die Entwicklung sehr stark isolierender Jacken zur Verwendung in arktischem Klima und von Unterwäsche mit eingebauter Klimatisierung, die bereits von einem erfolgreichen Formel-1-Team genutzt wird. Darüber hinaus zielt ein vor kurzem gestartetes Projekt im Rahmen desselben Programms darauf ab, die vorhandene Technologie der Membranbioreaktoren zu nutzen, um kompakte und kostenwirksame hocheffiziente Abwasserbehandlungssysteme für KMU der Textilveredelungsbranche [40] zu entwickeln.

[40] Einzelheiten siehe: http://www.t4tech.com/space2tex/

Das Programm e-TEN (früher TEN-Telecom) [41] finanziert Projekte, die elektronische Dienste europaweit verfügbar machen. Der Schwerpunkt liegt insbesondere auf den schwierigen Validierungs- und Anlaufphasen eines Dienstes, der sonst wegen Schwierigkeiten während der anfänglichen Investitions- und Anlaufstadien vielleicht nicht eingerichtet würde. Der Textil- und Bekleidungssektor hat bereits von der Finanzierung von zwei Projekten profitiert, nämlich einem Projekt zur Einrichtung eines Wirtschaftsinformationsdienstes für KMU der Textilbranche [42] und einem Projekt zur Einrichtung eines virtuellen Messedienstes und einer Online-Börse für Leinen [43]. Es gibt auch Finanzierungsmöglichkeit für innovative Umweltprojekte im Rahmen des Programms LIFE. [44]

[41] Auch im Rahmen des LIFE-Programms gibt es Finanzierungsmöglichkeiten für innovative Umweltprojekte. Näheres siehe: http://europa.eu.int/comm/environment/ life/life/environment.htm.

[42] SOLEIL-Projekt, Einzelheiten siehe: http://www.ten-telecom.org/en/ project.asp?LNK=SOLEIL

[43] TES4TEX-Projekt, Einzelheiten siehe: http://www.ten-telecom.org/en/ project.asp?LNK=TES4TEX

[44] Einzelheiten siehe: http://europa.eu.int/comm/environment/ life/life/environment.htm

3. Informationsgesellschaft

Im Teilsektor Bekleidung scheinen die potenziellen Möglichkeiten für die "kundenindividuelle Massenproduktion" vielversprechend. Mit einer solchen kundenspezifischen Bekleidung kann man dem Kundenwunsch nach einem individuelleren Look und besserem Sitz zu niedrigeren Kosten als bei maßgeschneiderten Artikeln nachkommen. Die Hersteller können so auf bereits vorhandene Fachkenntnisse und technologisches Know-how zurückgreifen und zugleich eine Wertsteigerung erzielen. Darüber hinaus hat sie einen positiven Dominoeffekt sowohl auf die Textil- als auch die Bekleidungshersteller in Europa, weil sie eine Nachfrage nach Weberei- und Textilaufbereitungstätigkeiten in räumlicher Nähe zum Verbraucher schafft. Einige Unternehmen haben bereits eine Vielfalt von Geschäftsstrategien für die Herstellung und Vermarktung von kundenspezifischer Bekleidung entwickelt. Die neueren Forschungsprojekte E-Tailor [45], FashionMe [46], eT-Cluster [47] und FashionOnLine [48], die von der Kommission im Rahmen des vorrangigen Themenbereichs IST des 5. Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung kofinanziert wurden, konzentrierten sich auf das Voranbringen der Technologien, die erforderlich sind, um diese Tätigkeiten effektiver und rentabler zu gestalten.

[45] Projekteinzelheiten siehe: http://www.atc.gr/e-tailor/

[46] Projekteinzelheiten siehe: http://www.fashion-me.com/

[47] Projekteinzelheiten siehe: http://www.atc.gr/eT-Cluster/ index.htm

[48] Projekteinzelheiten siehe: http://www.atc.gr/Fol/

Das vor kurzem abgeschlossene Projekt TEX-MAP [49] arbeitete an der Erstellung eines Ablaufplans für Forschungsaktivitäten für die europäische Textil- und Modeindustrie. Ziel des Projekts war die Entwicklung eines strategischen Ablaufplans, der bis zum Jahr 2010 zur Umwandlung der Textil-Bekleidungs-Vertriebskette in ein sektorüberschreitendes, dynamisches, innovatives, flexibel integriertes und verbraucherorientiertes Geschäftsnetzwerk führen sollte. Die festgelegten Forschungsschwerpunkte werden es dem Sektor ermöglichen, zukünftige Forschungsbemühungen auf dieses Gebiet zu konzentrieren und sie dort zu koordinieren, und stellen damit ein sehr nützliches Instrument dar.

[49] Alle Einzelheiten unter: http://www.atc.gr/Tex-Map/

4. Berufliche Bildung

In der zweiten Phase des Programms Leonardo da Vinci hat der Textil- und Bekleidungssektor bisher Mittel für drei sektorspezifische Projekte erhalten [50]. Der Schwerpunkt des Projekts UP-SKILLS lag auf dem Fortbildungsbedarf der Leiter von KMU der Textil- und Bekleidungsindustrie, insbesondere in den Bereichen Marktanalyse, strategische Planung und Personalmanagement. Ein weiteres Projekt, ADVOTTEX, richtete eine Schnittstelle zwischen der Textil- und Bekleidungsindustrie und den einschlägigen Universitäten und Ausbildungsstätten ein (von denen einige bereits im AUTEX-Netz organisiert waren [51]), um eine Bestandsaufnahme des Ausbildungsbedarfs und der Ausbildungsmöglichkeiten des Sektors im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) vorzunehmen. Es ist zu hoffen, dass der Sektor dadurch die Möglichkeit erhalten wird, den spezifischen IKT-Ausbildungsbedarf der Unternehmen und die angebotenen Ausbildungskurse besser in Einklang zu bringen. Ein drittes Projekt ist auf die Entwicklung eines interaktiven Schulungsprogramms für die Textilindustrie ausgerichtet, mit Schwerpunkt auf der Weiterqualifizierung der dort beschäftigten Arbeitnehmer.

[50] Alle Einzelheiten unter: http://leonardo.cec.eu.int/pdb/

[51] Association of Universities for Textiles (Autex). Einzelheiten siehe:

5. Umwelt

Eines der IPP-Instrumente zur stärkeren Sensibilisierung der Verbraucher für die ökologische Kennzeichnung eines Produkts ist die umweltbezogene Kennzeichnung. Auf EU-Ebene stellt das Europäische Umweltzeichen [52] ein freiwilliges System zur Kennzeichnung von Produkten dar, die innerhalb eines breiten Spektrums von Produktgruppen eine herausragende Leistung im Umweltschutz erzielen. Obwohl Textilien derzeit die Produktgruppe stellen, die die meisten Produkte mit Europäischem Umweltzeichen aufweist (46), entspricht diese Zahl nur einem sehr kleinen Teil der enormen Palette auf dem Markt befindlicher Textilerzeugnisse. Viele Hersteller von Textilien und Bekleidung sind derzeit der Ansicht, dass das Umweltzeichen nicht genug Anerkennung und Akzeptanz seitens der Verbraucher genießt, um die zusätzlichen Kosten für Anmeldung und die Erfuellung der einschlägigen Vorschriften zu rechtfertigen. [53] Daher sind verstärkt konzertierte Bemühungen auf nationaler und EU-Ebene erforderlich, um die Anerkennung des Zeichens durch die Verbraucher zu verbessern und damit seine Attraktivität für Händler und Hersteller zu erhöhen.

[52] Weitere Informationen unter: http://europa.eu.int/comm/environment/ ecolabel/index.htm

[53] Vgl. auch den zusammenfassenden Bericht über das Rundtischgespräch über Fragen der Kennzeichnung in der Textil- und Bekleidungsindustrie, 30. - 31. Mai 2002, in englischer Sprache abrufbar unter: http://europa.eu.int/comm/enterprise/ textile/documents/labelling_minutes_en.pdf.

Darüber hinaus bedeutet die zersplitterte Produktionskette in der Textilindustrie, dass die Umweltbelastung oft vorgeschaltete Hersteller trifft (z. B. Stoffhersteller), während die Vorteile oft den Endproduzenten (z. B. Kleiderhersteller und Händler) zugute kommen. Ein auf der Zertifizierung von Umweltprodukten durch vorgeschaltete Hersteller beruhendes System könnte sinnvoll sein, um Informationen über die gesamte Produktionskette der Textil- und Bekleidungsindustrie zu liefern.

6. Chemikalien

Die Website der Kommission ermöglicht bereits den Zugang zu einer Reihe von Folgenabschätzungen der REACH-Vorschläge. [54] Darüber hinaus führt die Kommission - zusammen mit Betroffenen - derzeit eine Studie über die Folgen der neuen Chemikalienpolitik für den Textil- und Bekleidungssektor durch. Im Rahmen der Studie sollen die direkten Anmeldungs- und Prüfkosten für die wichtigsten im Sektor verwendeten Stoffe, die wirtschaftlichen Folgen dieser Kosten für die Hersteller der Stoffe und die nachgeschalteten Verwender und die längerfristigen Auswirkungen der Umsetzung von REACH auf die Innovation auf dem Gebiet der chemischen Verfahren und der Produktentwicklung in der Textilindustrie ermittelt werden. Zu diesem Thema fand am 22. September 2003 ein Workshop für Interessengruppen statt. Es ist zu hoffen, dass die Ergebnisse dieser Studie es dem Sektor ermöglichen werden, die potenziellen Herausforderungen, die sich möglicherweise aus der Einführung von REACH ergeben, besser vorauszusehen.

[54] http://europa.eu.int/comm/enterprise/ chemicals/chempol/bia/index.htm.

7. Verbraucherschutz und öffentliche Gesundheit

Die Kommission führt derzeit ein Forschungsprojekt namens "EIS-chemrisks" durch, um die Exposition der Verbraucher gegenüber chemischen Substanzen in einer Reihe von Produktgruppen, darunter Textilien, zu prüfen. Ziel des Projekts ist es, die verfügbaren Daten über die Freisetzung chemischer Stoffe durch Artikel zu kollationieren und zu entwickeln. Das Projekt wird ferner an der Entwicklung europaweiter Standards für Testmethoden und für die Bewertung der Exposition von Menschen gegenüber chemischen Stoffen arbeiten. Die Entscheidungsträger in der Politik werden dadurch die Möglichkeit erhalten, zukünftige Entscheidungen über die Gefahren bestimmter chemischer Substanzen in Verbraucherartikeln auf der Grundlage gesicherter wissenschaftlicher Daten zu treffen. Gleichzeitig werden die Hersteller Zugriff auf eine Vielzahl von Informationen über die Folgen der Freisetzung von chemischen Stoffen aus den von ihnen erzeugten Artikeln auf die menschliche Gesundheit haben. Dies wird für den Textil- und Bekleidungssektor besonders wichtig sein, weil die derzeit auf diesem Gebiet verfügbaren Daten recht begrenzt sind, aber auch den Herstellern helfen, die Anforderungen zu erfuellen, die voraussichtlich im Rahmen von REACH gestellt werden.

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