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Document L:2015:056:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Union, L 56, 27. Februar 2015


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    ISSN 1977-0642

    Amtsblatt

    der Europäischen Union

    L 56

    European flag  

    Ausgabe in deutscher Sprache

    Rechtsvorschriften

    58. Jahrgang
    27. Februar 2015


    Inhalt

     

    II   Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

    Seite

     

     

    VERORDNUNGEN

     

    *

    Durchführungsverordnung (EU) 2015/306 der Kommission vom 26. Februar 2015 zur Erneuerung der Genehmigung des Wirkstoffs Isaria fumosorosea Stamm Apopka 97 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission ( 1 )

    1

     

    *

    Durchführungsverordnung (EU) 2015/307 der Kommission vom 26. Februar 2015 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 hinsichtlich der Bedingungen für die Genehmigung des Wirkstoffs Triclopyr ( 1 )

    6

     

    *

    Durchführungsverordnung (EU) 2015/308 der Kommission vom 26. Februar 2015 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 hinsichtlich der Bedingungen für die Genehmigung des Wirkstoffs Z,Z,Z,Z-7,13,16,19-docosatetraen-1-yl-isobutyrat ( 1 )

    9

     

    *

    Durchführungsverordnung (EU) 2015/309 der Kommission vom 26. Februar 2015 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter Regenbogenforellen mit Ursprung in der Türkei

    12

     

    *

    Durchführungsverordnung (EU) 2015/310 der Kommission vom 26. Februar 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 29/2009 zur Festlegung der Anforderungen an Datalink-Dienste im einheitlichen europäischen Luftraum und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2014 ( 1 )

    30

     

     

    Durchführungsverordnung (EU) 2015/311 der Kommission vom 26. Februar 2015 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der für bestimmtes Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

    33

     

     

    BESCHLÜSSE

     

    *

    Beschluss (EU) 2015/312 des Rates vom 24. Februar 2015 zur Ernennung eines deutschen Mitglieds des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    36

     

    *

    Beschluss (EU) 2015/313 des Rates vom 24. Februar 2015 zur Ernennung von drei irischen Mitgliedern des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    37

     

    *

    Beschluss (EU) 2015/314 der Kommission vom 15. Oktober 2014 über die staatliche Beihilfe SA.35550 (13/C) (ex 13/NN) (ex 12/CP) Spaniens Regelung für die steuerliche Abschreibung des finanziellen Geschäfts- oder Firmenwerts bei Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 7280)  ( 1 )

    38

     

    *

    Durchführungsbeschluss (EU) 2015/315 der Kommission vom 25. Februar 2015 betreffend bestimmte Maßnahmen zum Schutz vor der hochpathogenen Aviären Influenza des Subtyps H5N8 in Deutschland (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 1004)  ( 1 )

    68

     

    *

    Durchführungsbeschluss (EU) 2015/316 der Kommission vom 26. Februar 2015 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter Lachsforellen mit Ursprung in der Türkei

    73

     

     

    RECHTSAKTE VON GREMIEN, DIE IM RAHMEN INTERNATIONALER ÜBEREINKÜNFTE EINGESETZT WURDEN

     

    *

    Beschluss (GASP) 2015/317 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 24. Februar 2015 über die Annahme des Beitrags eines Drittstaats zur Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (Atalanta/2/2015)

    75

     


     

    (1)   Text von Bedeutung für den EWR

    DE

    Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

    Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.

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