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Document JOL_2013_308_R_NS0060
2013/594/EU: Decision of the European Parliament of 17 April 2013 on discharge in respect of the implementation of the budget of the European Securities and Markets Authority for the financial year 2011#Resolution of the European Parliament of 17 April 2013 with observations forming an integral part of its Decision on discharge in respect of the implementation of the budget of the European Securities and Markets Authority for the financial year 2011
2013/594/EU: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 17. April 2013 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2011
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. April 2013 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2011 sind
2013/594/EU: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 17. April 2013 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2011
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. April 2013 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2011 sind
ABl. L 308 vom 16.11.2013, p. 282–287
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
ABl. L 308 vom 16.11.2013, p. 60–60
(HR)
16.11.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 308/282 |
BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 17. April 2013
betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2011
(2013/594/EU)
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
— |
in Kenntnis des endgültigen Rechnungsabschlusses der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2011, |
— |
in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde zusammen mit den Antworten der Behörde (1), |
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in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 12. Februar 2013 (05753/2013 — C7-0041/2013), |
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gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, |
— |
gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185, |
— |
gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (3), insbesondere auf Artikel 208, |
— |
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/77/EG der Kommission (4), insbesondere auf Artikel 64, |
— |
gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr.o1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94, |
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gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung, |
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in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A7-0115/2013), |
1. |
erteilt dem Exekutivdirektor der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Behörde für das Haushaltsjahr 2011; |
2. |
legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder; |
3. |
beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen. |
Der Präsident
Martin SCHULZ
Der Generalsekretär
Klaus WELLE
(1) ABl. C 388 vom 15.12.2012, S. 157.
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(4) ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 84.
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 17. April 2013
mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2011 sind
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
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in Kenntnis des endgültigen Rechnungsabschlusses der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2011, |
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in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde zusammen mit den Antworten der Behörde (1), |
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in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 12. Februar 2013 (05753/2013 — C7-0041/2013), |
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gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, |
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gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185, |
— |
gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (3), insbesondere auf Artikel 208, |
— |
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/77/EG der Kommission (4), insbesondere auf Artikel 64, |
— |
gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr.o1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94, |
— |
gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung, |
— |
in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A7-0115/2013), |
A. |
in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde („die Behörde“) für das Haushaltsjahr 2011 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind; |
B. |
in der Erwägung, dass die Behörde — eine neu geschaffene Agentur mit Sitz in Paris — durch die Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 errichtet wurde und am 1. Januar 2011 offiziell ihren Betrieb als eigenständige Einrichtung aufgenommen hat, |
C. |
in der Erwägung, dass die Behörde vor dem Hintergrund des rechtlichen Übergangs von ihrem Vorgänger, dem Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR), einer französischen Vereinigung, betrachtet werden sollte, und dass sie infolgedessen zusätzlich zu ihrem neuen Mandat alle bestehenden und laufenden Aufgaben und Zuständigkeiten des CESR übernommen hat (alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und alle nicht abgeschlossenen Geschäfte des CESR wurden automatisch auf die neu geschaffene Behörde übertragen), |
D. |
in der Erwägung, dass die Behörde ein integraler Bestandteil des Europäischen Finanzaufsichtssystems ist und im Rahmen des Gemeinsamen Ausschusses eng mit den beiden anderen Aufsichtsbehörden, der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, zusammenarbeitet sowie mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken, |
E. |
in der Erwägung, dass der Behörde im Haushaltsjahr 2011 ein Gesamtbudget in Höhe von 16 964 913,92 EUR zur Verfügung stand, |
F. |
in der Erwägung, dass der Haushalt 2011 im Einklang mit der Gründungsverordnung der Behörde (6) zu 60 % aus Beiträgen von Mitgliedstaaten und Ländern der Europäischen Freihandelszone (EFTA) und zu 40 % aus dem Unionshaushalt finanziert wurde, |
G. |
in der Erwägung, dass die Behörde Ende 2011 einen Haushaltsüberschuss von 4 457 244,82 EUR (7) — nach Abzug wechselkursbedingter Differenzen: 4 645,56 EUR — verzeichnete, der im Jahresabschluss als Verbindlichkeit gegenüber der Kommission ausgewiesen wurde, |
Haushaltsführung und Finanzmanagement
1. |
entnimmt dem Jahresabschluss, dass sich der ursprüngliche Beitrag der Union zum Haushalt 2011 der Behörde auf 6 784 000 EUR belief; weist darauf hin, dass 2011 das erste Jahr der Tätigkeit der Behörde war; |
2. |
entnimmt dem Jahresabschluss, dass sich das Gesamtbudget der Behörde für 2011 auf 16 964 913,92 EUR belief, (wovon 9 857 457,23 EUR auf Beiträge von Mitgliedstaaten, 257 288,76 EUR auf Beiträge von Beobachtern und 66 167,93 EUR auf „sonstige Einnahmen“ entfielen); |
3. |
fordert die Kommission auf, alle Optionen für eine neue, dauerhaft nachhaltige Finanzierung der Behörde zu prüfen, um zu gewährleisten, dass bei der nächsten Überprüfung der Arbeits- und Finanzierungsregelungen der Agenturen durch die Kommission, die bis spätestens 2. Januar 2014 durchgeführt wird, ihre Unabhängigkeit gewahrt wird; |
4. |
fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob sie einen Vorschlag vorlegen kann, der sicherstellt, dass die Haushalte der drei europäischen Aufsichtsbehörden in vollem Umfang aus dem Haushalt der Union finanziert werden; |
5. |
nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die Bestimmungen der Haushaltsordnung nicht voll und ganz auf das Finanzierungssystem der Behörde zugeschnitten sind, da der Haushalt der Behörde zu 60 % aus den Beiträgen von Mitgliedstaaten und EFTA-Ländern finanziert wird; ist der Ansicht, dass dieses Problem spätestens bei der nächsten Überarbeitung der Haushaltsordnung in Bezug auf die Agenturen angegangen werden sollte, und fordert die Kommission auf, eine Bewertung dieser Situation vorzunehmen und der Entlastungsbehörde darüber Bericht zu erstatten; |
6. |
entnimmt dem Jahresabschluss, dass sich die Behörde im Jahr 2011 auf ihre Errichtung und Erweiterung konzentrierte; |
7. |
hebt hervor, dass es ein angemessenes Verhältnis zwischen den zugewiesenen Haushaltsmitteln und verfügbaren Planstellen einerseits und den der Behörde zugewiesenen Aufgaben andererseits geben muss, da ein Missverhältnis in Bezug auf das von der Behörde eingestellte Personal einerseits und die Einbeziehung von nationalen Experten andererseits zu einer unausgewogenen Personalausstattung führen könnte; stellt mit Sorge fest, dass die Kommission Änderungen an dem von der Behörde vorgeschlagenen Stellenplan vorgenommen hat, ohne hierauf klar hinzuweisen; fordert die Kommission auf, in dieser und anderen Angelegenheiten volle Transparenz zu gewährleisten; |
8. |
verweist auf die Bedenken, die in den vorläufigen Schlussfolgerungen der IWF-Bewertung des Finanzsektors vom Dezember 2012 in Bezug auf die Union geäußert wurden, in denen empfohlen wurde, die Europäischen Aufsichtsbehörden mit mehr Ressourcen und Befugnissen auszustatten, damit sie die ihnen übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen können und ihre operative Unabhängigkeit gestärkt wird; |
9. |
entnimmt dem Jahresabschluss, dass der Verwaltungsrat in der Eröffnungssitzung der Behörde am 11. Januar 2011 die zentralen Finanzvorschriften und die Finanzregelung der Behörde erlassen und gebilligt hat, damit sie ihre Befugnisse als europäische Einrichtung wahrnehmen kann; |
Übergang vom CESR
10. |
entnimmt dem Jahresabschluss, dass im September 2010 die politische Entscheidung getroffen wurde, den CESR in Januar 2011 in eine Behörde umzuwandeln, so dass zur Errichtung der Behörde nur vier Monate zur Verfügung standen, wohingegen normalerweise für eine solche Aufgabe schätzungsweise zwei Jahre erforderlich sind; |
11. |
stellt fest, dass das erste Quartal 2011 der Übertragung der Vermögenswerte des CESR auf die Behörde, der Umsetzung der Vorschriften der Union über Haushaltsabläufe, Einstellungen und Beschaffungen sowie der Durchführung von Schulungen zu diesen Vorschriften gewidmet war; stellt ferner fest, dass das zweite Quartal durch den Bezug des Dienstsitzes der Behörde gekennzeichnet war, nachdem im Dezember 2010 ein neuer Mietvertrag unterzeichnet worden war; nimmt zur Kenntnis, dass zwischen März und Juni 2011 Arbeiten am neuen Dienstsitz durchgeführt wurden; |
12. |
entnimmt dem Jahresabschluss, dass im dritten und vierten Quartal, als der Organisationsplan und die Einstellungspolitik der Behörde überarbeitet wurden, neue Führungskräfte eingestellt wurden (ein neuer Vorsitzender im April 2011 und ein neuer Exekutivdirektor im Juni 2011) und die Behörde damit begann, ihren Dienstbetrieb aufzubauen; |
13. |
nimmt zur Kenntnis, dass nach Auskunft der Behörde die oben dargelegte Situation und die geringe Vorbereitungszeit für die Inbetriebnahme der Behörde die unzulängliche Mittelausschöpfung im Haushaltsjahr 2011 erklären; |
Rechnungsführungssystem
14. |
entnimmt der Jahresrechnung, dass die Anfang 2011 von der Behörde verabschiedete reguläre und allgemeine Haushaltsstruktur an die tatsächlichen Bedürfnisse der Behörde angepasst werden musste; |
15. |
entnimmt dem Jahresabschluss, dass die Behörde im April 2011 die periodengerechte Rechnungsführung (Accrual Based Accounting — ABAC) — das von der Kommission für die Haushaltsbuchführung verwendete Rechnungsführungssystem — eingeführt hat; nimmt ferner zur Kenntnis, dass die Behörde während des Übergangszeitraums von Januar bis April 2011 ein auf die Tabellenkalkulation gestütztes System verwendete und im April endgültig auf das von der Kommission verwendete ABAC/SAP-System umstellte; |
16. |
entnimmt dem Rechnungsabschluss der Behörde, dass die Haushaltskonten mit Hilfe des ABAC-Systems geführt werden, während für die Finanzbuchhaltung das SAP-System benutzt wird, das über eine direkte Schnittstelle mit dem Finanzbuchhaltungssystem der Kommission verfügt; nimmt ferner zur Kenntnis, dass die verschiedenen Haushalts- und Finanzberichte unter Verwendung des Berichterstattungsinstruments „Business Objects“ erstellt werden; |
17. |
nimmt zur Kenntnis, dass die Behörde laut eigenen Angaben 2011 im Rahmen eines umfassenden Kontrollansatzes die Validierung ihres Rechnungsführungssystems vorgenommen hat, und fordert die Behörde auf, der Entlastungsbehörde den Folgebericht 2012 zur „Validierung der Rechnungsführungssysteme“ zu übermitteln, der den von der Kommission (GD Haushalt) festgelegten Kriterien entsprechen muss; |
Haushaltsvollzug
18. |
entnimmt dem Jahresabschluss, dass die Behörde Ende 2011 eine Ausführungsrate von 75,7 % bei den Mitteln für Verpflichtungen und 62,5 % bei den Mitteln für Zahlungen erreicht hat; |
19. |
entnimmt dem Jahresabschluss (8), dass Mittelbindungen in Höhe von 1 901 218,61 EUR auf von 2011 auf 2012 übertragen wurden, wobei von diesen Mittelbindungen möglicherweise etwa 250 000 EUR zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben werden müssen; |
20. |
nimmt zur Kenntnis, dass die Verwendungsrate bei den Mitteln für Verpflichtungen bei Titel I („Personalausgaben“) bei 84,95 % lag und bei Titel II („Verwaltungsausgaben“) bei 82,46 %; stellt fest, dass das Jahr 2011 durch den Übergang vom CESR auf eine europäische Behörde und durch die Vorbereitungen auf neue Verfahren und Anträge geprägt war; fordert die Behörde auf, die Entlastungsbehörde über die zur Verbesserung der Ausführungsquoten ergriffenen Maßnahmen zu informieren, da die niedrigen Ausführungsquoten auf Probleme bei der Planung und Ausführung des Haushaltsplans schließen lassen; |
21. |
nimmt zur Kenntnis, dass sich die Behörde in ihrer anfänglichen Wachstumsphase befindet; stellt fest, dass aus diesem Grund nicht alle Mitarbeiter zum Beginn des Jahres eingestellt werden konnten und somit mehr Mittel für Gehälter zur Verfügung standen als gebraucht wurden; stellt ferner fest, dass der gegenüber den ursprünglichen Haushaltsschätzungen geringere Personalbestand auch entsprechende Auswirkungen auf die Ausführung von Titel II hatte; |
22. |
stellt fest, dass alle Mittelübertragungen innerhalb desselben Titels vorgenommen wurden, mit Ausnahme einer Mittelübertragung in Höhe von 250 000 EUR, die von Titel I zu Titel II vorgenommen wurde, um einen Beitrag zur Deckung der Kosten für die Renovierung des neuen Dienstsitzes zu leisten; |
23. |
weist darauf hin, dass der Jahresabschluss bei Titel III („Ausgaben für den Dienstbetrieb“) eine niedrige Verwendungsrate bei den Mitteln für Verpflichtungen (46,92 %) ausweist; stellt fest, dass bei Titel III Mittel für Verpflichtungen in Höhe von etwa 1 000 000 EUR übertragen wurden, um IT-Projekte zu finanzieren, die zwar Teil des Arbeitsprogramms 2011 waren, aber aufgrund von Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren mit Verspätung in Angriff genommen wurden; fordert die Behörde auf, die Entlastungsbehörde über die zur Verbesserung der Ausführungsquote ergriffenen Maßnahmen zu informieren, da die niedrige Ausführungsquote auf Probleme bei der Planung und Ausführung des Haushaltsplans schließen lässt; |
24. |
nimmt zur Kenntnis, dass sich die Mittel für Verpflichtungen, bei denen es besonders schwierig war, die Ausgaben abzuschätzen, auf Steuerzahlungen an die französischen Behörden, auf Gebühren von Reisebüros sowie auf Kosten für Aufseherschulungen bezogen, die nicht von der Behörde selbst organisiert wurden; |
25. |
erkennt an, dass die Behörde der Ausgabenstruktur des Jahres 2011 Rechnung getragen hat und der Haushaltsplan 2012 angepasst wurde, und dass die Behörde in Bezug auf den Haushaltsplan 2013 bei Titel I und Titel II berücksichtigt hat, dass in einer Wachstumsphase nicht alle Planstellen zum Beginn des Jahres besetzt werden können; |
26. |
stellt fest, dass laut Auskunft der Behörde die diesbezüglichen Mittelbindungen aufgrund technischer Schwierigkeiten und der späte Einführung von ABAC erst spät im Jahr 2011 buchungstechnisch erfasst wurden; |
27. |
weist darauf hin, dass der Rechnungshof eine Reihe von Fällen im Gesamtwert von 207 442 EUR ermittelt hat, in denen auf das Jahr 2012 übertragene Zahlungsermächtigungen keinen rechtlichen Verpflichtungen entsprachen; fordert die Behörde auf, die Entlastungsbehörde darüber zu informieren, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um diesen Mangel zu beheben, da diese Übertragungen vorschriftswidrig waren und annulliert werden sollten; |
28. |
stellt fest, dass die Verwaltung des Anlagevermögens der Behörde verbessert wurde; stellt ferner fest, dass die Behörde in Bezug auf immaterielle Vermögenswerte zum 1. Januar 2012 Arbeitszeitnachweise für an IT-Projekten beteiligte interne Mitarbeiter eingeführt hat und an der Verbesserung der einschlägigen Verfahren arbeitet; |
Kontrollsysteme
29. |
nimmt zur Kenntnis, dass die Normen für die interne Kontrolle der Behörde 2012 verabschiedet wurden und dass 2012 auch ein Koordinator für die interne Kontrolle ernannt wurde; |
30. |
begrüßt den am 11. Januar 2011 vom Verwaltungsrat der Behörde gefassten Beschluss über die Bedingungen und Modalitäten der internen Untersuchungen zur Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der Interessen der Union; hebt hervor, dass dieser Beschluss den Wortlaut des Musterbeschlusses zum Großteil übernimmt, der der interinstitutionellen Vereinbarung vom 25. Mai 1999 beigefügt ist, und somit den Beitritt der Behörde zu dieser Vereinbarung darstellt; |
31. |
nimmt zur Kenntnis, dass die Behörde den überwiegenden Teil der Durchführungsbestimmungen zum Personalstatut erlassen hat, einige aber noch bestätigt oder abschließend bearbeitet werden müssen; |
32. |
nimmt den gegenwärtigen Stand der Dinge zur Kenntnis, der für die drei Europäischen Aufsichtsbehörden identisch ist und sich wie folgt darstellt:
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Einstellungsverfahren
33. |
nimmt zur Kenntnis, dass die Behörde ihre Einstellungsverfahren mit den Empfehlungen des Rechnungshofs in Einklang gebracht hat; fordert die Behörde auf, die Entlastungsbehörde darüber zu unterrichten, welche weiteren Maßnahmen ergriffen wurden, um die Einstellungsverfahren zu verbessern; ist sich dessen bewusst, dass einige Bestimmungen des Personalstatuts eine beachtliche administrative Belastung darstellen können; fordert daher die Kommission auf, bei der Anwendung von Artikel 110 des Personalstatuts ein gewisses Maß an Vereinfachung in Bezug auf die Agenturen zuzulassen; |
34. |
entnimmt dem Jahresabschluss (9), dass 2011 ein entscheidendes Jahr für den Aufbau und die Erweiterung der Mitarbeiterbasis der Behörde war, um die neuen Funktionen und Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen zu können; nimmt zur Kenntnis, dass sich das Personal der Behörde zum 31. Dezember 2012 aus 50 Zeitbediensteten, drei von der Vorgängerorganisation übernommenen Mitarbeitern mit französischen Arbeitsverträgen, fünf Vertragsbediensteten, zwei abgeordneten nationalen Sachverständigen und zwei Praktikanten zusammensetzte; |
35. |
verweist, was weitere horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 17. April 2013 (10) zur Leistung, zur Haushaltsführung und zur Kontrolle der Agenturen. |
(1) ABl. C 388 vom 15.12.2012, S. 157.
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(4) ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 84.
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(6) ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 12, Artikel 62 Absatz 1.
(7) Jahresabschluss 2011, S. 27.
(8) Jahresabschluss 2011, S. 42.
(9) Jahresabschluss 2011, S. 46.
(10) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0134 (siehe Seite 374 dieses Amtsblatts).