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Document JOL_2012_286_R_0141_01

2012/562/EU: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 über die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 sind

ABl. L 286 vom 17.10.2012, p. 141–146 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/141


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

über die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010

(2012/562/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union zusammen mit den Antworten des Zentrums (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) des Rates Nr. 2965/94 vom 28. November 1994 zur Errichtung eines Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union (3) insbesondere auf Artikel 14,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0125/2012),

1.

erteilt der Direktorin des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung der Direktorin des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 117.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 314 vom 7.12.1994, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union zusammen mit den Antworten des Zentrums (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates vom 28. November 1994 zur Errichtung eines Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union (3), insbesondere auf Artikel 14,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0125/2012),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

B.

in der Erwägung, dass das Parlament der Direktorin des Zentrums am 10. Mai 2011 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums für das Haushaltsjahr 2009 (5) erteilt hat und in seiner dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem das Zentrum aufgefordert hat:

seine Leistungsbewertung weiterzuentwickeln, indem es die Zusammenhänge zwischen seinen strategischen Maßnahmen und den in seinem jährlichen Arbeitsprogramm vorgesehenen Maßnahmen verstärkt und die Indikatoren für die Kontrolle seiner Leistung überprüft, damit die SMART-Kriterien eingehalten werden,

wirksamere Maßnahmen zu treffen, um der kontinuierlichen Zunahme seines Überschusses entgegenzuwirken, der sich 2009 auf 24 000 000 EUR belief, während er 2008 26 700 000 EUR, 2006 16 900 000 EUR, 2005 10 500 000 EUR und 2004 3 500 000 EUR betrug;

die Entlastungsbehörde über die Maßnahmen zu unterrichten, die es getroffen hat, um das Rechnungsführungssystem ABAC erfolgreich in Betrieb zu nehmen,

C.

in der Erwägung, dass der endgültige Haushaltsplan des Zentrums für 2010 Mittel in Höhe von 55 928 077 EUR gegenüber 62 630 000 EUR 2009 umfasste, was einem Rückgang um 11,98 % entspricht,

D.

in der Erwägung, dass das Übersetzungsvolumen 2010 das höchste seit Einrichtung des Zentrums war, wobei gegenüber 2009 ein Anstieg der Zahl der übersetzten Seiten um 20,1 % verzeichnet wurde,

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht und dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010, dass der ursprüngliche Haushaltsplan des Zentrums im Umfang von 48 100 000 EUR Gegenstand von zwei Berichtigungshaushaltsplänen war; nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass die beiden Berichtigungshaushaltspläne zwei Zielen dienten:

Einbeziehung des Haushaltsüberschusses der Vorjahre in Höhe von 24 000 000 EUR, um an die Kommission die Arbeitgeberbeiträge in Höhe eines Gesamtbetrags von 18 400 000 EUR für die Ruhegehälter für die Jahre 1998-2009 zu entrichten und dem bedeutendsten Kunden des Zentrums, nämlich dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, den laut dem wirtschaftlichen Ergebnis im Jahr 2009 erzielten Überschuss in Höhe von 6 121 255 EUR zurückzuerstatten,

Anpassung des Haushaltsplans um 8 000 000 EUR nach einer erheblichen Erhöhung der Prognosen der Kunden;

2.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht des Zentrums, dass dessen Einnahmen 2010 wegen des Anstiegs der Gesamtzahl der 2010 übersetzten Seiten auf 51 200 000 EUR stiegen, was einem Anstieg um 13,71 % gegenüber 2009 entspricht; entnimmt diesem Bericht auch, dass die Mittelverwendungsrate des Zentrums auf 43 040 000 EUR, d. h. 86,79 % der Mittelansätze, stieg, was einen Anstieg um 18,27 % im Vergleich zu 2009 entspricht;

3.

weist darauf hin, dass die im Haushaltsplan des Zentrums ausgewiesenen Einnahmen und Ausgaben gemäß Artikel 10 seiner Gründungsverordnung (EG) Nr. 2965/94 ausgewogen sein müssen; stellt fest, dass sich der kumulierte Haushaltsüberschuss 2009 des Zentrums für das Haushaltsjahr 2010 auf 24 000 000 EUR belief; nimmt allerdings zur Kenntnis, dass es dem Zentrum gelang, den oben erwähnten Überschuss insbesondere durch die Übertragung von Finanzmitteln an das Altersversorgungssystem der Union und Rückerstattungen an seine Kunden auf 9 200 000 EUR zu reduzieren; begrüßt darüber hinaus die Tatsache, dass der Verwaltungsrat des Zentrums 2011 beschloss, diese 9 200 000 zu verwenden, um eine Rücklage für außerordentliche Investitionen (4 300 000 EUR) und eine Rücklage für Preisstabilisierung (4 900 000 EUR) zu schaffen;

4.

begrüßt die Beilegung des lang anhaltenden Streits zwischen dem Zentrum und der Kommission über die Frage der Arbeitgeberbeiträge zum Altersversorgungssystem der Union;

5.

begrüßt den oben genannten 2011 gefassten Beschluss des Verwaltungsrats, eine Reserve von 4 300 000 EUR für Investitionen in ein e-CDT-Programm, das 2012-2013 verwirklicht werden soll, und eine Reserve in Höhe von 4 900 000 EUR für die Stabilisierung der Preise zu schaffen, um einem potenziellen Rückgang der Einnahmen aufgrund einer erwarteten sinkenden Übersetzungsnachfrage seiner Kunden vorzugreifen;

6.

begrüßt die Tatsache, dass die endgültigen Rechnungsabschlüsse des Zentrums für das Haushaltsjahr 2010 im Anschluss an die Aufforderung der Entlastungsbehörde auf der Website des Zentrums öffentlich zugänglich gemacht wurden;

Verfahren der Auftragsvergabe

7.

fordert das Zentrum auf, durch Finanzierungsbeschlüsse für operative Ausgaben die Einhaltung von Artikel 60 seiner Finanzregelung sicherzustellen; fordert das Zentrum insbesondere auf, in Bezug auf die Planung der Auftragsvergabe striktere Kontrollen einzuführen;

8.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht des Zentrums, dass es erstmals zwei Ausschreibungen für Übersetzungs-/Revisionsdienstleistungen für die Bereiche Eisenbahn und Seeverkehr durchführte;

9.

nimmt ferner zur Kenntnis, dass insgesamt 47 Rahmenverträge abgeschlossen wurden;

Personal (HR)

10.

stellt fest, dass aufgrund der Tatsache, dass acht Bedienstete mit einer höheren Punktzahl nicht befördert wurden, während andere Bedienstete der gleichen Besoldungsgruppe befördert wurden, Artikel 45 des Statuts des Zentrums nicht eingehalten wurde, da in die endgültige Entscheidung über die Beförderungen zusätzliche Ermessenselemente einbezogen wurden; nimmt die Erklärung des Zentrums zur Kenntnis, dass der Interne Auditdienst (IAS) feststellt, dass die Beschlüsse betreffend Laufbahn und Beförderung von Beamten und Bediensteten auf Zeit, die der Verwaltungsrat am 7. Februar 2008 fasste, Auslegungssache seien und dass das Zentrum im Anschluss an die endgültige Bewertung des IAS betreffend die Umsetzung der Personalbeförderung vom September 2010 seine Auslegung der des IAS anglich, während die zusätzlichen Kriterien, die zuvor für Beförderungen zugrunde gelegt wurden, aufgegeben wurden;

11.

entnimmt darüber hinaus dem jährlichen Tätigkeitsbericht des Zentrums, dass es 2010 22 Auswahlverfahren für Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie zwei Auswahlverfahren für Dauerplanstellen durchführte;

12.

nimmt zur Kenntnis, dass das Zentrum einen Berufsberatungsdienst einrichtete, der das Entwicklungspotenzial der Mitarbeiter aufzeigen und Mobilitätswünsche sowie Möglichkeiten zu einer Neuorientierung der beruflichen Laufbahn aufgreifen soll;

Leistung

13.

begrüßt die Ausweitung der Dienstleistungen des Zentrums für die Institutionen der Union im Vergleich zu 2009, was das Übersetzungsvolumen angeht, insbesondere den Anstieg der Zahl der übersetzten Dokumente um 20,1 %, während sein Haushaltsplan gegenüber dem Vorjahr um 11,98 % gekürzt wurde;

14.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht des Zentrums, dass 2010 Vereinbarungen mit sechs neuen Kunden abgeschlossen wurden, nämlich den Gemeinsamen Unternehmen ARTEMIS, ENIAC, IMI und FCH, dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen und der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden, und dass erste Kontakte zu der Europäischen Bankaufsichtsbehörde, der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung geknüpft wurden;

15.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht des Zentrums, dass im Haushaltsjahr 2010 etwa 55 % des Gesamtvolumens der übersetzten Seiten an externe Auftragnehmer vergeben wurden; entnimmt darüber hinaus dem Bericht, dass das Zentrum 2010 Maßnahmen zur Konsolidierung seines Übersetzungsworkflow-Managements ergriff, wozu die Sektionen Auftragsverwaltung und Freelance-Verwaltung zusammengelegt wurden; nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass eine externe Studie zur Prüfung des Verhältnisses zwischen den intern erledigten Aufträgen und den nach außen vergebenen Aufträgen erstellt und das vom Zentrum genutzte Berechnungsmodell anerkannt wurde;

16.

begrüßt die Maßnahmen des Zentrums zur Verbesserung der Qualität der Übersetzungen; hebt die Tatsache hervor, dass bis Ende 2010 17 Terminologieprojekte abgeschlossen wurden, was die Terminologie-Datenbank verbesserte; unterstützt das Zentrum bei der Organisation von Fortbildungsveranstaltungen für seine Übersetzer, da diese zur Steigerung ihrer Produktivität beitragen;

17.

fordert das Zentrum auf, den derzeitigen Datenfluss und die für die Haushaltsplanung genutzten Instrumente zu analysieren und Kontrollen zu verankern; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Haushaltsplanung des Zentrums sich auf Excel-Anwendungen und manuelle oder systemgestützte Kontrollen von Daten stützt, die zu Berechnungsfehlern und einer falschen Ausgabenplanung führen und schlussendlich negative Konsequenzen für die Preisgestaltung des Zentrums haben könnten;

18.

appelliert an das Zentrum, Mindestanforderungen für Informationen in Prognosen zu praktizieren und die Zusammenarbeit und den Austausch in Bezug auf Prognosen mit ausgewählten Kunden auszuweiten, um zu vermeiden, dass Ausgaben und Preise zu hoch veranschlagt werden;

Interne Prüfungen

19.

stellt fest, dass 12 „sehr wichtige“ Empfehlungen des IAS am 31. Dezember 2010 noch nicht umgesetzt waren; ist besorgt, dass sich die Umsetzung von sieben dieser Empfehlungen verzögerte; nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass diese Verzögerungen die folgenden wichtigen Aspekte betreffen:

die Qualität der Prognosen der Kunden,

die Berichterstattung über 2008,

die Bewertung des internen Kontrollsystems;

fordert das Zentrum daher auf, der Entlastungsbehörde diese Verzögerungen zu erklären und hier Abhilfe zu schaffen;

20.

stellt fest, dass das Zentrum von den 12 „sehr wichtigen“ Empfehlungen des IAS die Empfehlung betreffend die Rechnungslegung nicht akzeptierte; fordert das Zentrum auf, die Entlastungsbehörde über die Gründe für diesen Beschluss zu unterrichten;

21.

stellt fest, dass der IAS eine Prüfung „Haushaltsmäßige Erfassung der Ausgaben“ durchführte, eine Folgeprüfung „Personalverwaltung“ und „Umsetzung der internen Kontrollnormen“ abschloss und eine Risikobewertung für den IT-Bereich durchführte;

22.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht des Zentrums, dass dem endgültigen Bericht zur Weiterverfolgung der Prüfungen zufolge 41 Empfehlungen abgegeben wurden, die Umsetzung von 29 Empfehlungen noch nicht abgeschlossen ist, die Umsetzung von 10 Empfehlungen abgeschlossen ist und zwei Empfehlungen teilweise akzeptiert oder nicht akzeptiert wurden;

23.

nimmt zur Kenntnis, dass die interne Auditstelle (IAC) folgende offizielle Beratungsaufgaben übernahm:

Beratung zur Optimierung der Organisationsstruktur und einer damit verbundenen Kostensenkung,

Koordinierung der IT-Risikobewertung,

Unterstützung und Beratung bei der jährlichen Risikomanagement-Maßnahme des Übersetzungszentrums,

Unterstützung und Beratung beim Qualitätsaudit;

24.

verweist auf seine Empfehlungen aus früheren Entlastungsberichten entsprechend der Aufstellung im Anhang zu dieser Entschließung;

25.

verweist, was weitere, horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 10. Mai 2012 (6) zu Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der Agenturen.


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 117.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 314 vom 7.12.1994, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(5)  ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 125.

(6)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0164 (siehe Seite 388 dieses Amtsblatts).


ANHANG

EMPFEHLUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS AUS DEN LETZTEN JAHREN

Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union

2006

2007

2008

2009

Leistung

o. A.

Ziele und Leistungsindikatoren sind oft nicht messbar.

Das Parlament stellt fest, dass das Zentrum im Jahr 2007 9 300 000 EUR an seine Kunden zurückerstattet hat.

Verbesserungen im IT-Bereich (FLOSYSWEB).

Das Parlament stellt fest, dass das Zentrum im Jahr 2008 11 450 000 EUR an seine Kunden zurückerstattet hat.

Das Parlament fordert das Zentrum auf, seine Leistungsbewertung weiterzuentwickeln, indem es die Zusammenhänge zwischen seinen strategischen Maßnahmen und den in seinem Arbeitsprogramm vorgesehenen Maßnahmen verstärkt und die Indikatoren für die Kontrolle seiner Leistung überprüft, damit die SMART-Kriterien eingehalten werden.

Haushaltsführung und Finanzmanagement

o. A.

Die Planung sollte eine eindeutige und kohärente Verknüpfung zwischen den Zielvorgaben und dem Einsatz der für das Erreichen dieser Zielvorgaben erforderlichen Haushaltsmittel beinhalten.

Das Parlament fordert das Zentrum auf, wirksamere Maßnahmen zu treffen, um diesem kontinuierlichen Anstieg seines Überschusses entgegenzuwirken; → 2008: 26 700 000 EUR; 2006: 10 500 000 EUR.

Das Parlament fordert die Kommission auf, den Umfang der Kassenbestände des Zentrums zu überprüfen: 48 405 006 EUR.

Das Parlament fordert das Zentrum auf, die Dienstleistungen gegenüber seinen Kunden in Zukunft kostendeckend anzubieten.

Das Parlament fordert das Zentrum auf, systematisch Artikel 8 Absatz 2 seiner Finanzregelung anzuwenden, in der es heißt, dass „die Verpflichtungsermächtigungen die Gesamtkosten der rechtlichen Verpflichtungen [decken], die im Laufe des Haushaltsjahres eingegangen werden“.

Das Parlament fordert das Zentrum auf, wirksamere Maßnahmen zu treffen, um dem kontinuierlichen Anstieg seines Überschusses entgegenzuwirken, der hauptsächlich mit der mangelnden Genauigkeit der Vorausschätzungen seiner Kunden in Bezug auf ihre Übersetzungsaufträge in Zusammenhang steht.

Personal

Mängel in Bezug auf Einstellungsverfahren: kein schriftlicher Nachweis für die zwecks Bewertung der Bewerbungsunterlagen zugrunde gelegten Regeln

Der Konflikt zwischen dem Zentrum und der Kommission wegen des Arbeitgeberanteils der Beiträge zum Altersversorgungssystem für das Personal wurde nicht beigelegt.

o. A.

Das Zentrum muss seine Einstellungsverfahren realistischer und effizienter planen, um die Fristen einzuhalten und allen sich aus einer Personalerhöhung beim Zentrum ergebenden Anforderungen in Bezug auf Quantität und Qualität gerecht zu werden.

Der Konflikt zwischen dem Zentrum und der Kommission wegen des Arbeitgeberanteils der Beiträge zum Altersversorgungssystem für das Personal wurde nicht beigelegt.

Das Parlament fordert das Zentrum auf, in seine Stellenbeschreibungen Informationen über sensible Aufgaben aufzunehmen und sicherzustellen, dass alle vorhandenen Kontrollen zur Eindämmung des Fehlerrisikos angegeben werden.

Das Parlament ruft das Zentrum dazu auf, die Durchführungsbestimmungen für Fortbildungsmaßnahmen zu aktualisieren und hierfür einen neuen Zeitplan festzulegen.

Interne Prüfungen

o. A.

o. A.

o. A.

Das Parlament fordert das Zentrum auf, die Aufgaben, den Zeitplan und die Arbeitsabläufe im Zusammenhang mit der Ausstellung, Validierung und Verbuchung der Einziehungsanordnungen für an die Kunden gelieferte Übersetzungen in einem umfassenden schriftlichen Verfahren niederzulegen.


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