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Document C:2021:029A:FULL

Amtsblatt der Europäischen Union, CA 29, 26. Januar 2021


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ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 29A

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

64. Jahrgang
26. Januar 2021


Inhalt

Seite

 

V   Bekanntmachungen

 

VERWALTUNGSVERFAHREN

 

Rat

2021/C 29 A/01

Stellenausschreibung CONS/AD/167/21

1


DE

 


V Bekanntmachungen

VERWALTUNGSVERFAHREN

Rat

26.1.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 29/1


Stellenausschreibung CONS/AD/167/21

(2021/C 29 A/01)

 

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Dienststelle

SMART.2.A — Referat Infrastruktur und Betrieb

Dienstort

Brüssel, Justus-Lipsius-Gebäude

Bezeichnung der Planstelle

Referatsleiter/Referatsleiterin

Funktions- und Besoldungsgruppe

AD 9

Erforderliche Verschlusssachenermächtigung

SECRET UE/EU SECRET

BEWERBUNGSFRIST

9. Februar 2021 — 12.00 Uhr mittags (Ortszeit Brüssel)

Wer wir sind

Das Generalsekretariat des Rates (GSR) unterstützt den Europäischen Rat und den Rat der EU sowie deren Vorbereitungsgremien in allen ihren Tätigkeitsbereichen. Es berät und unterstützt die Mitglieder des Europäischen Rates und des Rates sowie deren Präsidenten, einschließlich Beratung in rechtlichen und politischen Fragen, Koordinierung mit anderen Organen, Ausarbeitung von Kompromissen, Texterstellung sowie aller praktischen Aspekte, die für eine gute Vorbereitung und das reibungslose Funktionieren des Europäischen Rates und des Rates erforderlich sind.

Das Referat Infrastruktur und Betrieb ist Teil der Direktion Digitale Plattformen der Abteilung Digitale Dienste (SMART). In Zusammenarbeit mit Delegierten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern organisieren wir die Bereitstellung von Informationen, die durch intelligente und sichere digitale Dienste zugänglich gemacht werden. Wir tragen durch Innovationen und Förderung einer „Digital-first“-Mentalität zur Transformation des Arbeitsumfeldes bei.

Das Referat Infrastruktur und Betrieb stellt die grundlegende Infrastruktur zur Unterstützung der Dienste und Anwendungen der Endnutzer bereit. Es besteht aus vier Bereichen, in deren gemeinsame Zuständigkeit die Konzeption, der Betrieb, die Wartung und die Weiterentwicklung der zentralen Plattformdienste fallen. Neben dem Bereich zentrale Infrastruktur (Datenzentrum und IT-Einrichtungen) und dem Bereich Netzwerk umfasst das Referat den Bereich Middleware und Anwendungen sowie ein Operationszentrum. Das Referat ist für On-Premise-Lösungen und Cloud-Lösungen bzw. Hybridlösungen sowie für die Infrastruktur zuständig, die unsere wichtigsten Interessenträger, die EU-Mitgliedstaaten und andere EU-Institutionen miteinander verbindet und zusammenhält. Wir verfügen über modernste Technologien und Verfahren, und in den letzten Jahren wurde umfangreich in Virtualisierung, Automatisierung, softwaredefinierte Infrastrukturen und Überwachungslösungen investiert. Darüber hinaus werden Cloud-Technologien entwickelt und in unseren Hybridinfrastrukturen eingesetzt mittels Instrumenten und Technologien wie Containerisierung und Kubernetes sowie durch kontinuierliche Integration und Bereitstellung. Alle entwickelten und eingesetzten Lösungen werden durch das „Security Operations Centre“ des Generalsekretariats gesichert und überwacht; jedoch entwickelt, implementiert und betreibt das Personal des Referats Infrastruktur und Betrieb Lösungen allzeit unter dem Aspekt der Sicherheit.

Trotz ihrer Zuständigkeit für zentrale Dienste sind unsere Teams kundenorientiert und bewerten unsere Lösungen kontinuierlich im Hinblick auf Kundenbedürfnisse und -anforderungen. Zusammenarbeit und gemeinsame Initiativen mit Kundendiensten und der Anwendungsentwicklung werden gefördert.

Was wir bieten

Sie arbeiten in einem dynamischen Umfeld mit vielen Möglichkeiten und leisten IT-Betriebs- und -Infrastrukturdienste an vorderster Front. Gemeinsam mit einem Team aus hoch qualifizierten Beamtinnen und Beamten und externen Auftragnehmern werden Sie die strategischen Ziele unserer Abteilung in Ihrem Bereich umzusetzen, Möglichkeiten sondieren und Lösungen entwickeln und umzusetzen. Sie werden Leitungs- und Führungsaufgaben wahrnehmen, Ziele und Zielvorgaben festlegen und herausragende Dienstleistungen erbringen. Sie werden ein Klima operativer Exzellenz schaffen, in dem Innovationen gefördert werden.

Sie werden der Direktion Digitale Plattformen der Abteilung SMART Bericht erstatten und bilden gemeinsam mit den Referatsleiterinnen und -leitern der Referate Digitaler Arbeitsplatz, Systemsicherheit und Dokumentenverwaltung das Managementteam. Sie werden auch an Aktivitäten teilnehmen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Abteilung Digitale Dienste stehen, und mit Interessenträgern im Generalsekretariat, in unseren Mitgliedstaaten und in den anderen europäischen Organen und Einrichtungen im Austausch stehen.

Sie werden ein Referat mit rund 46 Festangestellten leiten und für die Ausführung eines Haushalts von rund 14 Mio. EUR zuständig sein.

Vorbehaltlich der Arbeitszeiten und des Bedarfs des Dienstes können Sie die Arbeit flexibel planen und organisieren. Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können die flexiblen Arbeitsregelungen des GSR, einschließlich gelegentlicher Telearbeit, in Anspruch nehmen.

Die Bewerberinnen und Bewerber sollten sich bewusst sein, dass künftige Umgestaltungen des Sekretariats zu Änderungen des Aufgabenbereichs der Stellen, für die sie sich bewerben, führen können.

Wen wir suchen

Wir suchen eine Führungskraft mit sehr großer Einsatzbereitschaft für die Dienststelle, fundiertem Hintergrund in IT-Infrastruktur und -Betrieb und damit zusammenhängenden Instrumenten, sowie nachgewiesener Erfahrung in Veränderungs- und Transformationsprozessen. Sie verfügen über Fachkenntnisse, um mit Ihren Teams die verschiedenen strukturellen und konzeptionellen Optionen zu erörtern und zu bewerten sowie laufende Arbeiten zu analysieren. Sie verfügen über ein umfassendes Verständnis der gesamten IT-Landschaft, einschließlich neuer Technologien und Verfahren. Diese Fähigkeiten werden es Ihnen ermöglichen, die Interessen des Referats im breiteren Kontext der Digitalen Dienste und erforderlichenfalls gegenüber unseren Kunden zu vertreten.

Da Sie für ein beträchtliches Budget verantwortlich sind, verfügen Sie über Erfahrungen mit Finanzmanagement und Vergabeverfahren, die in den geltenden Haushaltsordnungen aufgeführt sind. Sie verfügen über die Fähigkeiten und Erfahrungen, finanzielle Begründungen zu analysieren und auszuarbeiten sowie ein Geschäftsszenario für Lösungsvorschläge zu entwickeln. Sie sind in der Lage, mit den Interessenträgern und Leitungsgremien des Generalsekretariats des Rates darüber zu kommunizieren.

Erfahrungen im Bereich der IT-Sicherheit sind von Vorteil, da Sie eng mit unserem Referat IT-Systemsicherheit und anderen Sicherheitsakteuren zusammenarbeiten werden, um den Sicherheitsstandard unserer Umgebung zu gewährleisten.

Die Bewerberinnen und Bewerber sollten umfassende Erfahrungen mit IT-Projekten und -Diensten sowie nachgewiesene Managementerfahrung mitbringen und in der Lage sein, ein Referat durch Veränderungsprozesse in einem schnelllebigen Umfeld zu leiten. Sie sollten zudem ein ausgezeichnetes Gespür für Kundendienste haben und in der Lage sein, innovativ zu handeln und Veränderungsprozesse zu leiten.

Von allen Führungskräften im GSR wird erwartet, dass sie ihre Vorgesetzten und andere Akteure beraten, sich um Personal- und Finanzangelegenheiten kümmern und das GSR repräsentieren. Diese Anforderungen sind im horizontalen Führungskräfteprofil des GSR erläutert (siehe https://www.consilium.europa.eu/media/38454/manager-en.pdf).

Für diese Stelle erforderliche Fähigkeiten:

Führungsqualitäten und die Fähigkeit, das Personal in einem multikulturellen und durch Vielfalt geprägten Umfeld anzuleiten, zu motivieren und zu unterstützen, wobei auf die Personalentwicklung und die Fähigkeit zur Förderung von Vielfalt und Inklusion besonderes Gewicht gelegt wird;

die Fähigkeit, aktiv zuzuhören und auf die Ansichten und Bedürfnisse der Interessenträger einzugehen, und für beide Seiten vorteilhafte Ergebnisse herbeizuführen;

die Fähigkeit, kreativ an Situationen heranzugehen, Lösungen zu konzipieren und sich rasch und effektiv an ein sich wandelndes Umfeld anzupassen;

die Fähigkeit, einen offenen Dialog mit dem Personal zu führen, ein konstruktives und positives Arbeitsklima zu schaffen, Innovationen aktiv zu fördern, seine Ideen für neue Ansätze und Arbeitsmethoden zu berücksichtigen, und die neuesten Technologien anzuwenden;

die Fähigkeit, die Zusammenarbeit bei bereichsübergreifenden Projekten und Themen, auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anderer Referate, zu erleichtern und für Kohärenz zu sorgen;

die Fähigkeit, proaktiv zu planen, auch in Bezug auf Personal, Finanzen, Haushalt und Logistik, und die Arbeit im Rahmen einer Vielzahl parallel laufender Tätigkeiten zu priorisieren, zu koordinieren und zu organisieren;

die Fähigkeit, durch vorbildliches Verhalten und persönliche Weiterentwicklung Verantwortung für die eigene Leistung und die Leistung des Teams sowie für die getroffenen Entscheidungen zu übernehmen;

die Fähigkeit zum Veränderungsmanagement und zur Unterstützung des Personals bei Veränderungen;

die Fähigkeit, das Generalsekretariat bei öffentlichen Veranstaltungen zu vertreten und die Fähigkeit zur aktiven Netzwerkarbeit.

Da das GSR eine Politik der Mobilität seiner Führungskräfte, die über ein breites Erfahrungsspektrum verfügen sollten, verfolgt, sollten die Bewerberinnen und Bewerber daher bereit und in der Lage sein, während ihrer beruflichen Laufbahn beim GSR in verschiedenen Tätigkeitsbereichen zu arbeiten.

Da diese Stelle als sensibel eingestuft ist, muss der/die Bedienstete nach fünf Jahren auf dieser Stelle eventuell auf eine andere Stelle wechseln.

EINSTELLUNGSPOLITIK

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:

a)

Allgemeine Voraussetzungen

Sie müssen die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen;

sie müssen die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen;

sie müssen ihren Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein.

b)

Besondere Voraussetzungen

Sie müssen einen Hochschulabschluss (1) im Bereich Informatik, Computertechnik, Informationssysteme, Informationstechnologie und/oder einem verwandten Bereich besitzen;

sie müssen über mindestens 12 Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen; nachgewiesene Erfahrung in der Teamleitung ist ebenfalls erforderlich;

da in hohem Maße Englisch und Französisch für die Kommunikation innerhalb des GSR und mit anderen Institutionen verwendet werden, sind ausgezeichnete Kenntnisse in einer der beiden Sprachen und gute Kenntnisse in der anderen erforderlich. Kenntnisse in weiteren Amtssprachen der EU wären von Vorteil.

NB:

1.

Diese Planstelle setzt die Ermächtigung für den Zugang zu Verschlusssachen (Geheimhaltungsgrad SECRET UE/EU SECRET) voraus. Die Bewerberinnen und Bewerber erklären sich bereit, sich den Sicherheitsüberprüfungen nach Maßgabe des Beschlusses 2013/488/EU des Rates (2) zu unterziehen. Bei dieser Stelle wird eine Ernennung nur dann wirksam, wenn die ausgewählte Bewerberin oder der ausgewählte Bewerber eine gültige Bescheinigung der Ermächtigung zum Zugang zu Verschlusssachen erhalten hat. Einer Bewerberin oder einem Bewerber ohne Ermächtigung zum Zugang zu Verschlusssachen wird bis zum Erhalt der Ergebnisse des Verfahrens für die Sicherheitsüberprüfung ein Zeitarbeitsvertrag angeboten.

2.

Die erfolgreiche Bewerberin oder der erfolgreiche Bewerber muss bereit sein, die Schulung für Führungskräfte des GSR zu durchlaufen.

AUSWAHLVERFAHREN

Bei der Auswahl der erfolgreichen Bewerberin oder des erfolgreichen Bewerbers wird die Anstellungsbehörde von einem beratenden Auswahlausschuss unterstützt. Der beratende Auswahlausschuss wird vom Assessment Center eines externen Personalberatungsunternehmens unterstützt. Die vom Assessment Center erstellten Berichte für dieselbe Planstelle gelten bis zwei Jahre nach dem Zeitpunkt, zu dem die entsprechenden Übungen stattgefunden haben, oder bis zur Kündigung des Rahmenvertrags zwischen dem Generalsekretariat und dem betreffenden Assessment Center — je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.

Der beratende Auswahlausschuss bewertet und vergleicht zunächst die Qualifikationen und die Erfahrung sowie die Motivation aller Bewerberinnen und Bewerber auf der Grundlage ihrer Bewerbungen. Aufgrund dieser vergleichenden Bewertung erstellt der beratende Auswahlausschuss eine Auswahlliste mit den seines Erachtens am besten geeigneten Bewerberinnen und Bewerber, die zu einem ersten Gespräch eingeladen werden. Da diese erste Auswahl auf einer vergleichenden Bewertung der Bewerbungen basiert, garantiert die Erfüllung der Stellenanforderungen nicht, dass eine Einladung zum ersten Gespräch erfolgt. Nach den Gesprächen trifft der beratende Auswahlausschuss eine Vorauswahl der Bewerberinnen und Bewerber, die dann an einem Assessment Center teilnehmen und zu einem zweiten Gespräch mit dem beratenden Auswahlausschuss eingeladen werden.

Vorläufiger Zeitplan:

Die für die Gespräche ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden voraussichtlich bis Mitte Februar 2021 informiert.

Die erste Runde von Gesprächen findet voraussichtlich in der zweiten Februarhälfte 2021 statt.

Das Assessment Center findet voraussichtlich Anfang März 2021 statt.

Die zweite Runde von Gesprächen findet voraussichtlich in der zweiten Märzhälfte 2021 statt.

NB: Dieser Zeitplan ist lediglich vorläufig und hängt insbesondere von den Auswirkungen der wegen der COVID-19-Pandemie verhängten einschränkenden Maßnahmen ab.

RECHTSGRUNDLAGE

Diese Stelle wird gemäß Artikel 29 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union (3) (Stellen, die besondere Fachkenntnisse erfordern) veröffentlicht.

Diese Stellenausschreibung wurde in allen Organen der Europäischen Union und außerhalb der Organe veröffentlicht.

VORGEHENSWEISE BEI DER BEWERBUNG

Die Bewerbungsfrist endet am 9. Februar 2021 um 12.00 Uhr mittags (Ortszeit Brüssel).

Bewerbungen sind vor Ablauf der Bewerbungsfrist ausschließlich per E-Mail an applications.management@consilium.europa.eu (4) zu richten. Spätere Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Die oben genannte E-Mail-Adresse ist für den gesamten Schriftwechsel über das Auswahlverfahren zu verwenden (im Betreff der E-Mail muss folgender Titel stehen: CONS/AD/167/21 SMART.2.A).

Vor Einreichung der Bewerbung sollten die Bewerberinnen und Bewerber sorgfältig prüfen, ob sie die oben unter dem Abschnitt „Einstellungspolitik“ genannten Zulassungsanforderungen erfüllen, damit sie nicht automatisch vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden.

Um gültig zu sein, müssen die Bewerbungsunterlagen folgende Dokumente als PDF-Datei enthalten (NB: gesperrte, passwortgeschützte oder elektronisch unterzeichnete Dokumente sind nicht zulässig):

a)

das ordnungsgemäß ausgefüllte und datierte Bewerbungsformular (Anlage V); das elektronische Bewerbungsformular finden Sie auf der Website des Rates unter folgendem Link: http://www.consilium.europa.eu/de/general-secretariat/jobs/job-opportunities/ (Dateibenennung „XXX (IHR FAMILIENNAME) — Application form.pdf“)

b)

einen ausführlichen Lebenslauf (5) in Englisch oder Französisch, vorzugsweise im Europass-Format (http://europass.cedefop.europa.eu), in dem der gesamte berufliche Werdegang der Bewerberin bzw. des Bewerbers unter Angabe u. a. von Schul- und Hochschulabschlüssen, Sprachkenntnissen, Berufserfahrung und derzeitigem Aufgabenbereich beschrieben wird (Dateibenennung „XXX (IHR FAMILIENNAME) — CV.pdf“);

c)

ein Bewerbungsschreiben in englischer oder französischer Sprache (Dateibenennung „XXX (IHR FAMILIENNAME) — Motivation Letter.pdf“);

d)

Kopien der Zeugnisse zum Nachweis der Qualifikationen sowie Kopien der Nachweise der Berufserfahrung, die in einem PDF-Dokument zusammengefasst sind. Es reicht nicht aus, einfach den unter Buchstabe b genannten Lebenslauf zu übermitteln. Die Belege müssen von einem Dritten ausgestellt worden sein (Dateibenennung „XXX (IHR FAMILIENNAME) — Supporting documents.pdf“).

Sind diese Dokumente der Bewerbung nicht beigefügt, so ist diese ungültig.

Alle dem Antrag beigefügten Belege sind fortlaufend zu nummerieren (Anlage 1, 2 usw.), (in Englisch oder Französisch) zu benennen und wie oben beschrieben zusammenzufassen. Bewerbungen, die auf dem Postweg, über Cloud-gestützte Datenspeicher-Lösungen oder Filesharing-Plattformen eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber haben die genannten Unterlagen im Original vorzulegen.

Der Eingang der Bewerbung wird Ihnen per E-Mail bestätigt. Bitte beachten Sie, dass technische Probleme bei der Übermittlung von E-Mails niemals vollständig ausgeschlossen werden können. Sollten Sie keine E-Mail zur Bestätigung des Eingangs Ihrer Bewerbung erhalten, überprüfen Sie daher bitte per E-Mail an applications.management@consilium.europa.eu, ob das GSR diese erhalten hat. Da der beratende Auswahlausschuss seine Arbeit kurz nach Ablauf der Bewerbungsfrist aufnehmen wird, möchten wir Sie bitten, die eventuell erforderlichen Überprüfungen in der darauf folgenden Woche vorzunehmen.

CHANCENGLEICHHEIT

Das GSR verfolgt eine Politik der Chancengleichheit (siehe Anlage II).

Das GSR erkennt an, dass eine gesunde Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für viele Menschen ein wichtiger Motivationsfaktor ist und dass flexibles Arbeiten zunehmend als Teil eines modernen Arbeitsumfelds erwartet wird. Daher bietet das GSR ein sehr gutes Paket von statutären flexiblen Arbeitsregelungen und -einrichtungen, wie z. B. Kinderbetreuungsmöglichkeiten nach der Schule und Kinderkrippe.

Es verpflichtet sich als Arbeitgeber, die Gleichstellung der Geschlechter zu gewährleisten und jegliche Art von Diskriminierung zu verhindern. Es begrüßt ausdrücklich Bewerbungen aller qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber mit unterschiedlichem Hintergrund, mit den verschiedensten Fähigkeiten und aus möglichst vielen EU-Mitgliedstaaten. Um die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern, ermutigt das GSR Frauen, sich zu bewerben.

Für Personen mit Behinderungen kann während des Einstellungsverfahrens Unterstützung bereitgestellt werden. Für weitere Informationen senden Sie bitte eine E-Mail an equal.opportunities@consilium.europa.eu.

ERNEUTE PRÜFUNG VON BEWERBUNGEN

Die Verfahren betreffend Beschwerden, die Einlegung von Rechtsmitteln und die Befassung der Europäischen Bürgerbeauftragten sind in Anlage III dieser Stellenausschreibung dargelegt.

DATENSCHUTZ

Die Modalitäten für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Auswahlverfahrens sind in Anlage IV dargelegt.


(1)  Gemäß Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe c des Statuts der Beamten der Europäischen Union (Statut) gelten für die Bewerberinnen und Bewerber mindestens folgende Anforderungen:

i)

ein Qualifikationsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium, bescheinigt durch ein Abschlusszeugnis, entspricht, wenn die Regelstudienzeit vier Jahre oder darüber beträgt, oder

ii)

ein Qualifikationsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium, bescheinigt durch ein Abschlusszeugnis, entspricht, und mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung, wenn die Regelstudienzeit mindestens drei Jahre beträgt.

(2)  Beschluss 2013/488/EU des Rates vom 23. September 2013 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen (ABl. L 274 vom 15.10.2013, S. 1).

(3)  Statut der Beamten und Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union, festgelegt durch die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1023/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 287 vom 29.10.2013, S. 15).

(4)  Diese E-Mail-Adresse ist mit einer Funktionsmailbox verbunden und kann nur Nachrichten mit der Vertraulichkeitseinstellung „normal“ verarbeiten; E-Mails, die mit anderen Vertraulichkeitseinstellungen (z. B. „persönlich“, „privat“, „vertraulich“) versandt werden, können nicht verarbeitet werden. Bitte wählen Sie daher die Vertraulichkeitseinstellung „normal“. Die Größe Ihrer E-Mail darf höchstens 25 MB betragen. Wenn Ihre E-Mail einschließlich der Anlagen diese Maximalgröße überschreitet, übermitteln Sie Ihre Anlagen bitte in mehreren E-Mails.

(5)  Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ihrem Lebenslauf keine Fotos beizufügen.


ANLAGE I

HORIZONTALES FÜHRUNGSKRÄFTEPROFIL DES GSR

Ihr besonderer Beitrag als GSR-Führungskraft besteht darin, dass Sie sowohl in beratender Funktion als auch in einer Managementfunktion tätig sind; außerdem repräsentieren Sie stets das GSR.

Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben wird Folgendes von Ihnen erwartet:

In repräsentativer Funktion

Integres Handeln nach außen wie nach innen.

Handeln im Interesse des Europäischen Rates und des Rates sowie der Union insgesamt. Gewährleistung, dass etwaige Differenzen festgestellt und geregelt werden.

Entwicklung von durch Vertrauen und Offenheit geprägten Beziehungen und aktives Netzwerken.

Ergebnisorientiertes und wirkungsmächtiges sowie gleichzeitig respektvolles und dienstleistungsorientiertes Vorgehen.

In beratender Funktion

Beitrag zur Entwicklung der Union. Proaktives und kreatives Handeln. Vorausschauendes Denken und Planung für künftige Entwicklungen. Lösungsorientiertes Handeln.

Beratung unserer Partner, um die Erreichung ihrer Ziele zu fördern und im Interesse unserer beiden Organe. Objektives und faires Verhalten.

Bewusstsein für die Wechselwirkungen zwischen Entscheidungsprozessen und öffentlicher Debatte. Gewährleistung, dass Ihre Ratschläge der politischen Situation unserer Partner Rechnung tragen und Kommunikationserwägungen einbeziehen.

Erleichterung legitimer Entscheidungsprozesse durch Zusammenarbeit, gute Arbeitsbeziehungen und Kompromisse zwischen den Mitgliedstaaten und mit den Organen sowie anderen Akteuren.

Ständig aktueller Kenntnisstand bezüglich der Entwicklungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich, auch über die unmittelbare Tätigkeit des Europäischen Rates und des Rates hinaus. Ein Auge für das große Ganze.

In Managementfunktion

Statten Sie Ihre Mitarbeiter mit Kompetenzen aus, delegieren Sie, haben Sie Vertrauen, unterstützen und motivieren Sie, geben Sie Rückmeldung und Orientierung, fördern Sie Eigeninitiative und Mut zu unkonventionellem Denken; reduzieren Sie hierarchische Strukturen und Kontrolle auf ein Mindestmaß, ohne die Qualität zu vernachlässigen.

Sprechen Sie deutlich aus, welche Ziele und Erwartungen Sie haben, und gewährleisten Sie den Informationsfluss zu, von und zwischen Ihren Mitarbeitern sowie mit anderen Generaldirektionen, Direktionen und Referaten.

Handeln Sie stets im Interesse des gesamten GSR, nicht nur Ihrer eigenen GD oder Direktion oder Ihres eigenen Referats, und sorgen Sie dafür, dass wir unseren Partnern die gewünschten Ergebnisse liefern; wirken Sie Abschottung entgegen.

Haben Sie den Mut, bei Konflikten, unzureichenden Leistungen und anderen Schwierigkeiten rechtzeitig einzugreifen; sorgen Sie für das Wohlbefinden und die Entwicklung Ihrer Mitarbeiter und kommen Sie Ihrer Fürsorgepflicht nach.

Beziehen Sie Ihre Mitarbeiter in die Gestaltung des Wandels ein, um sicherzustellen, dass das GSR mit den Entwicklungen Schritt hält und dynamischer, flexibler und kooperativer wird; handeln Sie nach Ihren Worten.

Übernehmen Sie Verantwortung für die optimale Nutzung der personellen finanziellen Ressourcen des Generalsekretariats.


ANLAGE II

CHANCENGLEICHHEIT BEIM GENERALSEKRETARIAT DES RATES (GSR)

Das Generalsekretariat des Rates verpflichtet sich, all seinen Beschäftigten und allen Bewerberinnen und Bewerbern gleiche Chancen zu bieten. Das GSR verpflichtet sich als Arbeitgeber, die Gleichstellung von Männern und Frauen zu gewährleisten und jegliche Art von Diskriminierung zu verhindern. Es begrüßt ausdrücklich Bewerbungen aller qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber mit unterschiedlichem Hintergrund, mit den verschiedensten Fähigkeiten und aus möglichst vielen EU-Mitgliedstaaten.

Die Hauptziele seiner Politik der Chancengleichheit bestehen darin,

eine ausgewogene Vertretung von Männern und Frauen zu erreichen. Das GSR ermutigt Frauen, sich zu bewerben, insbesondere für Führungspositionen, in denen sie derzeit unterrepräsentiert sind;

die Zugänglichkeit der Arbeitsumgebung zu verbessern und die Inklusivität sicherzustellen. Für Menschen mit Behinderungen können angemessene Vorkehrungen getroffen werden, es sei denn, diese würden die Ressourcen der Institution übermäßig belasten. Für Menschen mit Behinderungen kann während des Einstellungsverfahrens Unterstützung bereitgestellt werden;

sicherzustellen, dass im Rahmen der Personal- und Personalverwaltungspolitik die Grundsätze der Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung geachtet werden;

das Personal vor Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen;

die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu gewährleisten. Das GSR bietet ein umfassendes Paket flexibler Arbeitsregelungen, einschließlich Telearbeit, individueller Arbeitszeit und der Möglichkeit für Mütter und Väter, Elternurlaub im Einklang mit dem Statut in Anspruch zu nehmen. Das GSR hat eine Kinderkrippe für Kinder im Alter von 0-4 Jahren. Kinderbetreuungsmöglichkeiten nach der Schule und während der Ferien werden von der Europäischen Kommission organisiert und stehen Kindern von Bediensteten des GSR offen.

Für weitere Informationen senden Sie bitte eine E-Mail an equal.opportunities@consilium.europa.eu.


ANLAGE III

INTERNE BESCHWERDE — RECHTSMITTEL — BESCHWERDE BEI DER EUROPÄISCHEN BÜRGERBEAUFTRAGTEN

Falls Sie mit der Art und Weise, wie Ihre Bewerbung behandelt wird, nicht einverstanden sind, können Sie in jeder Phase des Auswahlverfahrens eine Beschwerde einlegen.

Interne Beschwerde

Wenn Sie mit einer Sie betreffenden Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der Entscheidung eine Beschwerde nach Artikel 90 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union an folgende Adresse richten:

Rat der Europäischen Union

Referat Rechtsberater der Verwaltung, ORG 1.F

Rue de la Loi/Wetstraat 175

1048 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIЁ

E-Mail-Adresse: legal.advisersHR@consilium.europa.eu

Diese Beschwerden werden von der Anstellungsbehörde innerhalb von vier Monaten nach Eingang beantwortet. Wenn Ihre Beschwerde jedoch früh genug eingeht, kann der beratende Auswahlausschuss die Entscheidung, die Gegenstand Ihrer Beschwerde ist, möglicherweise noch überprüfen und Ihnen auf dieser Grundlage antworten.

Rechtsmittel

Wenn Sie mit der Antwort, die Ihnen die Anstellungsbehörde im Rahmen des internen Beschwerdeverfahren übermittelt, nicht einverstanden sind, können Sie nach Artikel 91 des Statuts bei folgender Instanz Rechtsmittel einlegen:

Gericht der Europäischen Union

Rue du Fort Niedergrünewald

L-2925 Luxembourg

LUXEMBURG

Beschwerden bei der Europäischen Bürgerbeauftragten

Wenn Sie alle Beschwerdemöglichkeiten beim GSR — insbesondere das interne Beschwerdeverfahren nach Artikel 90 Absatz 2 des Statuts — ausgeschöpft haben, können Sie wie alle Unionsbürgerinnen und -bürger eine Beschwerde an die Europäische Bürgerbeauftragte richten:

Die Europäische Bürgerbeauftragte

1, avenue du Président Robert Schuman — BP 403

67001 Strasbourg Cedex

FRANKREICH

Rechtsgrundlage für die Beschwerde ist Artikel 228 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union; hierbei gelten die Voraussetzungen, die im Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (1) festgelegt sind.

Die Bewerberinnen und Bewerber werden darauf hingewiesen, dass die Befassung der Bürgerbeauftragten keine aufschiebende Wirkung auf die Frist hat, die gemäß Artikel 90 Absatz 2 bzw. Artikel 91 des Statuts für die Einreichung einer Beschwerde bzw. einer Klage beim Gericht der Europäischen Union nach Artikel 270 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union einzuhalten ist.


(1)  ABl. L 113 vom 4.5.1994, S. 15.


ANLAGE IV

DATENSCHUTZ

Als für die Durchführung des Auswahlverfahrens zuständiges Organ stellt das Generalsekretariat des Rates sicher, dass die personenbezogenen Daten der Bewerberinnen und Bewerber entsprechend den Vorschriften der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (1) verarbeitet werden.

Rechtsgrundlagen für das Auswahlverfahren sind das Statut der Beamten der Europäischen Union und der Beschluss 2013/488/EU des Rates vom 23. September 2013 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen (2). Zuständig für das Auswahlverfahren ist die Direktion Humanressourcen (ORG.1), Referat Personalbestand und Mobilität, dessen Leiter der für die Verarbeitung Verantwortliche ist. Auf die Angaben der Bewerberinnen und Bewerber haben die Mitarbeiter des Büros für die Auswahl von Beamten und dessen vorgesetzte Dienststellen, die Mitglieder des beratenden Auswahlausschusses und gegebenenfalls das Referat Rechtsberater der Verwaltung Zugriff. Verwaltungstechnische Informationen, die der Identifizierung der Bewerberin oder des Bewerbers dienen und/oder für die organisatorische Abwicklung des Verfahrens erforderlich sind, können an ein Assessment Center übermittelt werden.

Zweck der Verarbeitung ist die Erhebung der Daten, um zum einen alle Bewerberinnen und Bewerber für eine Stelle beim Generalsekretariat des Rates zu identifizieren und zum anderen eine Auswahl unter diesen Bewerberinnen und Bewerbern vorzunehmen.

Hierbei handelt es sich um die folgenden Daten:

personenbezogene Daten zur Identifizierung der Bewerberin oder des Bewerbers (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit);

Angaben der Bewerberin oder des Bewerbers, die der organisatorischen Abwicklung des Verfahrens dienen (Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummern);

von den Bewerberinnen und Bewerbern vorgelegte Informationen, anhand deren beurteilt werden kann, ob sie die in der Stellenausschreibung genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen (Staatsangehörigkeit, Sprachkenntnisse, Qualifikationen der Bewerberin oder des Bewerbers, Jahr der Erlangung dieser Qualifikationen, Art des Diploms/Hochschulabschlusses, Name der verleihenden Einrichtung, Berufserfahrung);

ggf. Angaben zu Art und Gültigkeitsdauer der Sicherheitsermächtigung der Bewerberin oder des Bewerbers;

die Ergebnisse der Prüfungen zur Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber, einschließlich der Bewertungen, die von den Beratern des Assessment Centers im Namen der Jury erstellt wurden.

Die Verarbeitung der Daten beginnt zum Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung. Die Bewerbungsunterlagen werden abgelegt und zwei Jahre lang archiviert.

Alle Bewerberinnen und Bewerber haben das Recht, ihre persönlichen Daten einzusehen und zu berichtigen. Begründete Anträge sind per E-Mail an das Büro für die Auswahl von Beamten (selection.officials@consilium.europa.eu) zu richten.

Die Bewerberinnen und Bewerber können sich jederzeit an den Europäischen Datenschutzbeauftragten wenden (edps@edps.europa.eu).


(1)  ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39.

(2)  ABl. L 274 vom 15.10.2013, S. 1.


ANLAGE V

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