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Antibiotikaresistenz – EU-Maßnahmen

Antibiotikaresistenz – EU-Maßnahmen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung (KOM/2011/0748 endgültig) – Aktionsplan zur Abwehr der steigenden Gefahr der Antibiotikaresistenz

WAS IST DER ZWECK DIESES AKTIONSPLANS?

In diesem Aktionsplan wird ein ganzheitliches Konzept zur Abwehr der steigenden Gefahr der Antibiotikaresistenz* dargelegt. Im Einklang mit der Initiative „Eine Gesundheit“ der Europäischen Union (EU) schließt dieses Konzept Bereiche wie Human- und Veterinärmedizin, Tierhaltung, Landwirtschaft, Handel und Umwelt ein. Im Juni 2016 gaben die EU-Minister einer weiteren Reihe von Maßnahmen ihre politische Zustimmung.

Dieser Aktionsplan wurde durch den Europäischen Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ ersetzt, der 2017 angenommen wurde (siehe entsprechende Zusammenfassung).

WICHTIGE ECKPUNKTE

Ziele des Aktionsplans zur Antibiotikaresistenz:

  • Sicherstellung des angemessenen Einsatzes von Antibiotika bei Mensch und Tier;
  • Prävention von mikrobiellen Infektionen und deren Ausbreitung;
  • Entwicklung neuer wirksamer Antibiotika oder Behandlungsalternativen;
  • gemeinsame Anstrengungen mit internationalen Partnern, um die Risiken der Antibiotikaresistenz einzudämmen;
  • Verbesserung der Überwachung in der Human- und Veterinärmedizin;
  • Förderung von Forschung und Innovation;
  • Verbesserung von Kommunikation, Aufklärung und Schulung.

Im Aktionsplan wurden zwölf spezifische Maßnahmen zur Erreichung der sieben Ziele dargelegt. Diese reichten von der Verbesserung der Prävention von Infektionen in Krankenhäusern bis zur Verstärkung der Überwachungssysteme für Antibiotikaresistenz.

In einer im Februar 2016 veröffentlichten Bewertung des Aktionsplans 2011-2016 wurde festgestellt, dass

  • die Überwachungstätigkeiten erheblich verbessert wurden;
  • die Verkaufszahlen von Antibiotika zur Verwendung bei Tieren seit 2011 in der gesamten EU zurückgegangen sind;
  • sich der Verkauf von Antibiotika für den Menschen stabilisiert hat;
  • wesentliche Fortschritte in Forschung und Innovation erzielt wurden;
  • die Europäische Kommission die nationalen Behörden unterstützte, bewährte Verfahren im öffentlichen Gesundheits- und Tiergesundheitsdienst zu fördern;
  • Gesetzgebungsvorschläge über Tierarzneimittel und Arzneifuttermittel (2014) und über ein neues Tiergesundheitsrecht (im Jahr 2013 veröffentlicht und 2016 angenommen) dabei helfen sollen, die Antibiotikaresistenz zu bewältigen;
  • der Aktionsplan als Sinnbild für das politische Engagement der EU und fruchtbare Maßnahmen in den EU-Ländern gedient hat.

Im Juni 2016 gaben die EU-Länder ihre politische Zustimmung zu einer weitreichenden Strategie zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz. Diese rief dazu auf, dass

  • die EU-Länder
    • bis Mitte 2017 einen nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz einführen;
    • alle betreffenden Ministerien in seine Erarbeitung und Umsetzung einbeziehen;
    • messbare Ziele zur Verringerung der Infektionen bei Mensch und Tier festlegen;
    • das Bewusstsein bei Verbrauchern, Tierhaltern und den betreffenden Berufsgruppen erhöhen;
    • Pharmaunternehmen bei der Entwicklung neuer Arzneimittel unterstützen;
  • die EU-Länder und die Kommission
    • auf der Grundlage des Konzeptes „Eine Gesundheit“ einen neuen, umfassenden EU-Aktionsplan zur Antibiotikaresistenz erarbeiten;
    • gegen den illegalen Handel und die illegale Verwendung von Antibiotika vorgehen;
    • die Zusammenarbeit der nationalen Behörden, der Kommission und von anderen einschlägigen Sektoren – wie Human- und Veterinärmedizin, Lebensmittel, Umwelt und Forschung – verstärken;
    • EU-Leitlinien für den umsichtigen Antibiotikaeinsatz ausarbeiten;
    • sicherstellen, dass die EU ein gemeinsames Konzept in weltweiten Konferenzen zur Antibiotikaresistenz vertritt;
  • die Kommission
    • die EU-Länder in ihren Bemühungen unterstützt;
    • den EU-Ländern einen jährlichen Bericht zur Umsetzung des Aktionsplans zur Antibiotikaresistenz vorlegt.

HINTERGRUND

  • Antibiotikaresistenz ist ein natürliches Phänomen. Der übermäßige und unangemessene Gebrauch von Antibiotika bei Mensch und Tier sowie ein mangelhafter Infektionsschutz haben jedoch dazu beigetragen, dass sie sich zu einer ernsthaften weltweiten Gesundheitsgefahr entwickelt hat.
  • Antibiotikaresistenz hat unmittelbare Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Wirtschaft. In der EU sterben jedes Jahr 25 000 Menschen aufgrund von Infektionen durch antibiotikaresistente Bakterien. Die Infektionen verursachen zusätzliche Gesundheitsausgaben und Produktivitätsverluste in Höhe von mindestens 1,5 Mrd. € jährlich.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Antibiotikaresistenz: die Fähigkeit von Mikroorganismen, einer antimikrobiellen Behandlung, insbesondere mit Antibiotika, zu widerstehen.

HAUPTDOKUMENT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Aktionsplan zur Abwehr der steigenden Gefahr der Antibiotikaresistenz (KOM/2011/0748 endgültig vom 15.11.2011)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Schlussfolgerungen des Rates zu den nächsten Schritten auf dem Weg, die EU zu einer Vorreiter-Region bei der Bekämpfung von antimikrobieller Resistenz zu machen (ABl. C 214 vom 25.6.2019, S. 1-7)

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament – Europäischer Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ (COM(2017) 0339 final vom 29.6.2017)

Schlussfolgerungen des Rates zu den nächsten Schritten im Rahmen eines „Eine-Gesundheit-Konzepts“ zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz (ABl. C 269 vom 23.7.2016, S. 26-30)

Letzte Aktualisierung: 04.10.2019

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