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Informationsaustausch und Zusammenarbeit betreffend terroristische Straftaten

Informationsaustausch und Zusammenarbeit betreffend terroristische Straftaten

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss 2005/671/JI des Rates über den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit betreffend terroristische Straftaten

WAS IST DER ZWECK DES BESCHLUSSES?

Die Bekämpfung des Terrorismus ist eines der vorrangigen Ziele der Europäischen Union (EU).

Mit dem Beschluss wird ein Verfahren zum EU-weiten Austausch von Informationen zu strafrechtlichen Ermittlungen, Verfolgungen und Verurteilungen wegen terroristischer Straftaten zwischen den Mitgliedstaaten der EU sowie zwischen den Mitgliedstaaten und Europol eingeführt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Für die Terrorismusbekämpfung ist es wesentlich, dass die betreffenden Stellen über möglichst umfassende und aktuelle Informationen in ihren jeweiligen Bereichen verfügen. Die Mitgliedstaaten müssen Informationen über strafrechtliche Ermittlungen, Verfolgungen und Verurteilungen wegen terroristischer Straftaten, die zwei oder mehr von ihnen betreffen, sammeln und an Europol übermitteln.
  • Eine benannte spezialisierte Dienststelle innerhalb der Strafverfolgungsbehörde eines Mitgliedstaats ist zuständig für die Übermittlung aller einschlägigen Informationen über die Ergebnisse von strafrechtlichen Ermittlungen zu terroristischen Straftaten an Europol. Dabei handelt es sich um Informationen
    • zur Identifizierung der Person, Vereinigung oder Körperschaft;
    • über die Handlungen, die Gegenstand von Ermittlungen sind, und ihre besonderen Umstände;
    • über die betreffende Straftat;
    • über die Verbindungen zu anderen einschlägigen Fällen;
    • über den Einsatz von Kommunikationstechnologien;
    • über die Bedrohung, die durch den Besitz von Massenvernichtungswaffen entsteht.
  • Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass diese Informationen gemäß den nationalen Rechtsvorschriften und der Verordnung (EU) 2016/794 zur Errichtung von Europol (siehe Zusammenfassung) an Europol übermittelt werden und dass alle personenbezogenen Daten nur für Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von terroristischen Straftaten und anderen Straftaten verarbeitet werden, für die Europol zuständig ist. Die Kategorien der zu übermittelnden personenbezogenen Daten sind auf die in Anhang II Abschnitt B Punkt 2 der Verordnung (EU) 2016/794 aufgeführten Kategorien personenbezogener Daten beschränkt.
  • Jeder Mitgliedstaat stellt sicher, dass alle relevanten Informationen, die in Dokumenten oder anderen Beweismitteln enthalten sind, die im Zuge von strafrechtlichen Ermittlungen oder strafrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten eingezogen wurden, anderen Mitgliedstaaten so schnell wie möglich zugänglich gemacht werden können, wenn diese Informationen zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung oder Verfolgung terroristischer Straftaten verwendet werden könnten.
  • In geeigneten Fällen sollten die Mitgliedstaaten gemeinsame Ermittlungsgruppen einsetzen, um Ermittlungen durchzuführen. Rechtshilfeersuchen von anderen Mitgliedstaaten und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen sollten mit Vorrang behandelt werden.
  • Die Sicherheit von Personen, der Erfolg laufender Ermittlungen oder spezifische nachrichtendienstliche Tätigkeiten, sollten durch den Beschluss nicht gefährdet werden.
  • Dieser Beschluss geht nicht über das zur Erreichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus.

Die Entscheidung 2007/562/EG betrifft den Austausch von Informationen über Entführungen mit terroristischem Hintergrund zwischen den Mitgliedstaaten (siehe Zusammenfassung).

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Er ist am 30. September 2005 in Kraft getreten.

Dieser Beschluss gilt auch für Gibraltar.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Beschluss 2005/671/JI des Rates vom 20. September 2005 über den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit betreffend terroristische Straftaten (ABl. L 253 vom 29.9.2005, S. 22-24).

Nachfolgende Änderungen des Beschlusses 2005/671/JI wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI des Rates (ABl. L 135 vom 24.5.2016, S. 53-114).

Siehe konsolidierte Fassung.

Empfehlung der Kommission vom 12. Juni 2007 zum Austausch von Informationen über Entführungen mit terroristischem Hintergrund (ABl. L 214 vom 17.8.2007, S. 9-12).

Letzte Aktualisierung: 18.01.2024

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