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Fernabsatz von Finanzdienstleistungen: Verbraucherschutz

Fernabsatz von Finanzdienstleistungen: Verbraucherschutz

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2002/65/EG über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

In der Richtlinie werden gemeinsame Regeln für den Absatz von Finanzdienstleistungen durch den Anbieter an den Verbraucher in der Europäischen Union (EU) geschaffen, wodurch der Verbraucherschutz verbessert wird.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Geltungsbereich

Die Richtlinie gilt für alle Finanzdienstleistungen, einschließlich Kreditkarten, Investmentfonds, Versicherung und Altersversorgung von Einzelpersonen, die über Fernabsatzkanäle wie Telefon, Fax oder das Internet an Verbraucher verkauft werden können.

Die Richtlinie garantiert den Schutz der Verbraucher u. a. durch:

  • eine Verpflichtung für den Anbieter, dem Verbraucher verständliche Informationen zur Verfügung zu stellen, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird;
  • das Recht des Verbrauchers, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen;
  • ein Verbot unlauterer Absatzpraktiken, die Verbraucher verpflichten sollen, eine Dienstleistung zu erwerben, die sie nicht angefordert haben („Zusendung unbestellter Waren“);
  • Vorschriften zur Einschränkung anderer Praktiken wie unaufgeforderte Telefonanrufe und E-Mails (telefonische Verkaufsangebote und Spam);
  • angemessene Sanktionen der Mitgliedstaaten der EU für Anbieter, die gegen die Vorschriften in dieser Richtlinie verstoßen;
  • einen geeigneten Rechtsbehelf, einschließlich außergerichtlicher Vereinbarungen für Verbraucher, deren Rechte verletzt wurden.

Die Richtlinie über Verbraucherrechte – Richtlinie 2011/83/EU (siehe Zusammenfassung) – regelt den Fernabsatz an Verbraucher aller anderen nichtfinanziellen Waren und Dienstleistungen und ersetzt Richtlinie 97/7/EG.

Überprüfung der Richtlinie

Die Überprüfung der Richtlinie ist im Arbeitsprogramm der Kommission für 2020 (Anhang II – REFIT-Initiativen, „Neuer Antrieb für die europäische Demokratie“) enthalten. Zudem wurde 2020 eine Bewertung der Richtlinie veröffentlicht.

Aufhebung

Die Richtlinie 2002/65/EG wird mit Wirkung vom 19. Juni 2026 aufgehoben und durch die Richtlinie (EU) 2023/2673 ersetzt.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Die Richtlinie ist am 9. Oktober 2002 in Kraft getreten und musste bis spätestens 9. Oktober 2004 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher und zur Änderung der Richtlinie 90/619/EWG des Rates und der Richtlinien 97/7/EG und 98/27/EG (ABl. L 271 vom 9.10.2002, S. 16-24).

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2002/65/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 304 vom 22.11.2011, S. 64-88).

Siehe konsolidierte Fassung.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und an den Rat – Überprüfung der Richtlinie 2002/65/EG über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher (KOM(2009) 626 endgültig vom 20.11.2009).

Letzte Aktualisierung: 08.12.2023

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