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Das Gemeinsame Unternehmen der EU Fusion for Energy (F4E)

Das Gemeinsame Unternehmen der EU Fusion for Energy (F4E)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Entscheidung 2007/198/Euratom über die Errichtung des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie sowie die Gewährung von Vergünstigungen dafür

WAS IST DER ZWECK DES BESCHLUSSES?

  • Mit der Entscheidung 2007/198/Euratom wird Fusion for Energy (F4E), ein Gemeinsames Unternehmen der Europäischen Union (EU) errichtet, das insbesondere für den EU-Beitrag zum Projekt ITER verantwortlich ist, einem groß angelegten internationalen Experiment, das eingerichtet wurde, um die Machbarkeit der Fusionsenergie als erneuerbare Energiequelle nachzuweisen.
  • Im Jahr 2021 wurde mit dem Beschluss (Euratom) 2021/281 zur Änderung die Fortsetzung der europäischen Finanzierung des ITER-Projekts im mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 sichergestellt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Mit der Entscheidung wird das Gemeinsame Unternehmen F4E für einen Zeitraum von 35 Jahren gerechnet ab dem 19. April 2007 errichtet.
  • Der Hauptsitz des Gemeinsamen Unternehmens befindet sich in Barcelona, Spanien.
  • Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens sind die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom), vertreten durch die Europäische Kommission, und die 27 Mitgliedstaaten der EU.

Ziele

Das gemeinsame Unternehmen hat folgende Ziele:

In Ergänzung der sonstigen Tätigkeiten sind die Hauptaufgaben des Gemeinsamen Unternehmens:

  • Bereitstellung von Materialien und finanziellen Ressourcen sowie Personal für die ITER-Organisation;
  • Koordinierung der wissenschaftlichen und technologischen Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Fusion;
  • Pflege der Arbeitskontakte mit der ITER-Organisation.

Mittelausstattung

Der Beitrag von Euratom für das Gemeinsame Unternehmen für den Zeitraum 2021-2027 ist auf 5 614 Mio. EUR festgelegt.

Aufbau

Das Gemeinsame Unternehmen besitzt Rechtspersönlichkeit und den folgenden Aufbau.

Haftung und Zuständigkeit

  • Für die vertragliche Haftung des gemeinsamen Unternehmens sind die Bestimmungen des jeweiligen Vertrags sowie die darauf anwendbaren Rechtsvorschriften maßgebend.
  • Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für Klage- und in Rechtsmittelverfahren gegen das Gemeinsame Unternehmen zuständig.

Evaluierung und Kommunikation

  • Der Beschluss (Euratom) 2021/281 zur Änderung sieht vor, dass regelmäßige, rechtzeitige Evaluierungen der Durchführung in die Entscheidungsfindung einfließen. Sobald ausreichende Informationen über die Durchführung dieser Entscheidung im Zeitraum 2021-2027 vorliegen, spätestens jedoch 2024, nimmt die Europäische Kommission eine Zwischenevaluierung der Durchführung dieser Entscheidung vor. Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen ihre Schlussfolgerungen.
  • Die Empfänger von Gemeinschaftsförderung machen durch kohärente, wirksame und verhältnismäßige gezielte Information verschiedener Zielgruppen, darunter die Medien und die Öffentlichkeit, die Herkunft dieser Förderung bekannt und stellen sicher, dass die Förderung, insbesondere im Rahmen von Informationskampagnen zu den Maßnahmen und deren Ergebnissen, Sichtbarkeit erhält.
  • Die Kommission führt Maßnahmen zur Information und Kommunikation über diese Entscheidung und die erzielten Ergebnisse durch.

WANN TRITT DIE ENTSCHEIDUNG IN KRAFT?

Sie ist am 19. April 2007 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

  • Die europäische Forschung im Bereich der Fusionsenergie findet seit über 40 Jahren statt. Die Errichtung des Fusionsforschungsprojekts Joint European Torus im Jahr 1978 leistete mehrere Jahre lang einen Beitrag zur Spitzenforschung im Bereich der Fusionsenergie. Seit Mitte der 1980er Jahre stellt die Entwicklung des ITER-Projekts eine neue Etappe auf dem Gebiet der Fusion dar, wobei sich im Laufe der Zeit immer mehr internationale Partner dem Projekt anschlossen. Die Erstellung eines Vorentwurfs begann 1988, und der detaillierte Konstruktionsentwurf für die ITER-Anlage wurde 2001 genehmigt. Die Auswahl eines Standorts für den ITER nahm Zeit in Anspruch. Der Bau des ITER-Komplexes in Cadarache in Südfrankreich wird derzeit abgeschlossen und die Montage des Tokamaks* begann im Jahr 2020.
  • Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Tokamak. Eine donutförmige Vorrichtung, auch Torus genannt, für die kontrollierte Kernfusion, bei der ein gasförmiges Plasma durch elektrischen Strom und ein Magnetfeld eingegrenzt und erhitzt wird.

HAUPTDOKUMENT

Entscheidung 2007/198/Euratom des Rates vom 27. März 2007 über die Errichtung des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie sowie die Gewährung von Vergünstigungen dafür (ABl. L 90 vom 30.3.2007, S. 58-72).

Nachfolgende Änderungen der Entscheidung 2007/198/Euratom wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 16.12.2021

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