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Information exchange between law enforcement authorities of Member States
Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten
Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten
Sie legt Organisations- und Verfahrensvorschriften der Europäischen Union (EU) fest, um einen angemessenen und effizienten Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten zur Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung von Straftaten zu gewährleisten.
Geltungsbereich
Mit der Richtlinie werden Vorschriften festgelegt für:
Die Richtlinie findet keine Anwendung auf den Informationsaustausch, der ausdrücklich durch andere Rechtsakte der EU geregelt ist.
Grundsätze
Für den gesamten Informationsaustausch gemäß dieser Richtlinie sollten die fünf Grundsätze bei der Auslegung und Anwendung gelten:
Die EU-Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten bei der Verarbeitung durch die Polizei und Strafjustiz sind in der Richtlinie (EU) 2016/680 festgelegt (Zusammenfassung).
Informationsaustausch
Netzanwendung für sicheren Datenaustausch
Die zentralen Kontaktstellen oder die Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten verwenden die Netzanwendung für sicheren Datenaustausch, die von Europol verwaltet wird, um Informationsersuchen zu senden, Informationen zu diesen Ersuchen bereitzustellen oder auf eigene Initiative Informationen bereitzustellen.
Die Richtlinie muss bis zum 12. Dezember 2024 in nationales Recht umgesetzt werden, und die Mitgliedstaaten müssen ihre Bestimmungen ab diesem Zeitpunkt anwenden. Es gibt eine Ausnahme: Die Mitgliedstaaten müssen die erforderlichen Rechtsvorschriften in Kraft setzen, um Artikel 13 bis 12. Juni 2027 nachzukommen.
Weiterführende Informationen:
Richtlinie (EU) 2023/977 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates (ABl. L 134 vom 22.5.2023, S. 1-24).
Empfehlung (EU) 2022/915 des Rates vom 9. Juni 2022 zur operativen Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung (ABl. L 158 vom 13.6.2022, S. 53-64).
Verordnung (EU) 2021/1149 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 zur Einrichtung des Fonds für die innere Sicherheit (ABl. L 251 vom 15.7.2021, S. 94-131).
Verordnung (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2018/1862 und (EU) 2019/816 (ABl. L 135 vom 22.5.2019, S. 85-135).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2019/818 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI des Rates (ABl. L 135 vom 24.5.2016, S. 53-114).
Siehe konsolidierte Fassung.
Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 89-131).
Siehe konsolidierte Fassung.
Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates vom 18. Dezember 2006 über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (ABl. L 386 vom 29.12.2006, S. 89-100).
Siehe konsolidierte Fassung.
Letzte Aktualisierung: 20.10.2023