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Horizon Europe: research and training programme (2021-2025)
Horizont Europa: Programm für Forschung und Ausbildung (2021-2025)
Horizont Europa: Programm für Forschung und Ausbildung (2021-2025)
Mit ihr wird das Forschungs- und Ausbildungsprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2025 (das Euratom-Programm) eingerichtet. Es ist Teil des Programms Horizont Europa und unterliegt den gleichen Teilnahmeregeln.
Das Programm ist zwar auf fünf Jahre ausgelegt, von 2021 bis 2025, wird jedoch 2025 um zwei Jahre verlängert, um es an den mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union (EU) für 2021-2027 anzugleichen.
Das Programm umfasst direkte und indirekte Maßnahmen.
Haushalt
Das Programm hat einen Gesamthaushalt in Höhe von 1,38 Mrd. EUR:
Ziele des Programms und Bereiche, die für eine Finanzierung infrage kommen:
Beteiligung von Nicht-EU-Ländern
Horizont Europa steht der Teilnahme von Rechtsträgern aus der ganzen Welt unter den in den Regeln festgelegten Bedingungen und gegebenenfalls zusammen mit allen zusätzlichen Bedingungen auf Arbeitsprogramm-/Aufforderungsebene offen. Die Teilnahme am Programm in Form von Assoziationen von Nicht-EU-Ländern ist offen für:
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Die Empfänger müssen die Herkunft der Programmittel bekannt machen, insbesondere im Rahmen von Informationskampagnen zu den Maßnahmen und deren Ergebnissen, und zwar durch kohärente und wirksame Informationskampagnen, die auf verschiedene Gruppen abzielen, darunter die Medien und die Öffentlichkeit.
Sie ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.
Verordnung (Euratom) 2021/765 des Rates vom 10. Mai 2021 über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2021-2025) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnung (Euratom) 2018/1563 (ABl. L 167I vom 12.5.2021, S. 81-100)
Beschluss (EU) 2021/764 des Rates vom 10. Mai 2021 zur Einrichtung des spezifischen Programms zur Durchführung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/743/EU (ABl. L 167I vom 12.5.2021, S. 1-80)
Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1290/2013 und (EU) Nr. 1291/2013 (ABl. L 170 vom 12.5.2021, S. 1-68)
Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1-222)
Letzte Aktualisierung: 07.07.2021