Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch von schweren Nutzfahrzeugen

CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch von schweren Nutzfahrzeugen

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Verordnung (EU) 2017/2400 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 – Bestimmung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs von schweren Nutzfahrzeugen

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

  • Sie legt die Vorschriften fest für die Erteilung von Lizenzen für den Betrieb eines Simulationsinstruments* zur Bestimmung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs neuer schwerer Nutzfahrzeuge (Lastkraftwagen, Omnibusse), die in der Europäischen Union (EU) verkauft, zugelassen oder in Betrieb genommen werden sollen. Sie legt außerdem Vorschriften für den Betrieb dieses Simulationsinstruments und die Angabe der so ermittelten CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauchswerte fest.
  • Dies geschieht durch die Festlegung der Zuständigkeiten der Kraftfahrzeughersteller und der nationalen Behörden. Sie müssen die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch von Fahrzeugbauteilen wie Motor, Getriebe, Achsen und Reifen zertifizieren, die als Eingabedaten für ein Simulationsinstrument zur Bestimmung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs des Fahrzeugs.
  • Die Informationen sollen die Entwicklung energieeffizienterer Fahrzeuge fördern.
  • Die Verordnung setzt die Verordnung (EG) Nr. 595/2009 über die Typgenehmigung hinsichtlich der Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen (Euro VI) um.
  • Mit der Änderungsverordnung (EU) 2022/1379 wird die Bestimmung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs auf andere schwere Nutzfahrzeuge, nämlich mittelschwere Lastkraftwagen und schwere Busse, ausgeweitet.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Verordnung gilt

  • für mittelschwere Lastkraftwagen, schwere Lastkraftwagen und schwere Busse;
  • für Basisfahrzeuge bei Mehrstufen-Typgenehmigungen oder Einzelzulassungen für mittelschwere und schwere Lastkraftwagen und
  • bei schweren Bussen für Primärfahrzeuge (schwere Busse in einem virtuellen Montagezustand, der zu Simulationszwecken bestimmt ist), Zwischenfahrzeuge sowie für vollständige oder vervollständigte Fahrzeuge.

Sie gilt nicht für Geländefahrzeuge oder Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung.

Simulationsinstrument

Die Europäische Kommission stellt kostenlos ein herunterladbares Softwareprogramm und Aktualisierungen für das Simulationsinstrument bereit, damit die CO2-Emissionen und der Kraftstoffverbrauch von schweren Nutzfahrzeugen ermittelt werden können.

Die Fahrzeughersteller müssen

  • eine Lizenz zum Betrieb des Simulationsinstruments beantragen;
  • der nationalen Behörde, die die Lizenz erteilt hat, etwaige Änderungen an den Verfahren zur Bestimmung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs des Fahrzeugs mitteilen;
  • (spätestens innerhalb von drei Monaten nach seiner Verfügbarkeit) die neueste Version des Simulationsinstruments zur Bestimmung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs von Neufahrzeugen, die in der Union verkauft, zugelassen oder in Betrieb genommen werden sollen, verwenden;
  • sicherstellen, dass die Ergebnisse des Simulationsinstruments die festgelegten Verfahren berücksichtigen und diese in die Kundeninformationen des Fahrzeugs aufnehmen;
  • sicherstellen, dass die Aufzeichnungsdatei des Herstellers, die Fahrzeuginformationsdatei und die Bescheinigungen über CO2-Emissionen und verbrauchsbezogene Eigenschaften der Bauteile, Systeme und selbstständigen technischen Einheiten mindestens 20 Jahre nach der Herstellung des Fahrzeugs aufbewahrt werden und auf Verlangen der Genehmigungsbehörde und der Kommission zur Verfügung gestellt werden;
  • den nationalen Behörden oder der Kommission innerhalb von 15 Tagen nach dem Ersuchen die Aufzeichnungen zur Verfügung stellen.

In den Anhängen zur Verordnung sind die technischen Verfahren zur Bestimmung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs der Bauteile festgelegt, die in das Simulationsinstrument eingegeben werden sollen.

Die nationalen Behörden

  • zertifizieren die Werte für die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch der vom Bauteilehersteller eingereichten Bauteile, wenn sie alle Anforderungen erfüllen;
  • erteilen dem Fahrzeughersteller eine Lizenz zum Betrieb des Simulationsinstruments;
  • prüfen viermal jährlich, ob die Verfahren des Herstellers zur Bestimmung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs weiterhin den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen;
  • weisen die Hersteller an, Mängel in ihren Verfahren zur Bestimmung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs innerhalb von 30 Tagen zu beheben.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist gänzlich am 18. Januar 2018 in Kraft getreten.

Die CO2-Emissionen und der Kraftstoffverbrauch neuer schwerer Nutzfahrzeuge müssen seit dem 1. Januar 2019 ermittelt werden.

Die Verordnung (EU) 2022/1379 zur Änderung ist am 1. Juli 2022 in Kraft getreten.

Diese Verordnung gilt jedoch ab dem 1. Januar 2024 für die Bestimmung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs von Fahrzeugen der Gruppen 1, 2, 3, 4, 5, 9, 10, 4v, 5v, 9v, 10v, 11, 12 und 16, die in Anhang I, Tabelle 1 definiert sind, mit Ausnahme von ZE-HDV, He-HDV, Zweistofffahrzeugen und Fahrzeugen, deren Motor durch ein Wärmerückgewinnungssystem zertifiziert ist.

HINTERGRUND

  • Die Emissionen von Lkw und Bussen, den häufigsten Arten von schweren Nutzfahrzeugen, machen 25 % der CO2-Emissionen des Straßenverkehrs aus. Es wird erwartet, dass sie noch weiter steigen werden.
  • Es bedarf wirksamer Maßnahmen, um das EU-Ziel, die CO2-Verkehrsemissionen bis 2050 um 60 % zu senken, zu erreichen.
  • Zuvor gab es keine gemeinsame EU-weite Methode zur Bestimmung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs von Fahrzeugen, wodurch es unmöglich war, die Leistung der Fahrzeuge objektiv zu vergleichen oder Maßnahmen auf nationaler oder EU-Ebene einzuführen, die die Entwicklung energieeffizienterer Fahrzeuge fördern würden.
  • Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Simulationsinstrument. Ein elektronisches Werkzeug zur Berechnung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs neuer schwerer Nutzfahrzeuge, basierend auf zertifizierten Eingabedaten für die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch ihrer Bauteile.

HAUPTDOKUMENTE

Verordnung (EU) 2017/2400 der Kommission vom 12. Dezember 2017 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Bestimmung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs von schweren Nutzfahrzeugen sowie zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 der Kommission (ABl. L 349 vom 29.12.2017, S. 1-247).

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2017/2400 der Kommission wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2019/318 der Kommission vom 19. Februar 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2400 sowie der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Bestimmung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs von schweren Nutzfahrzeugen (ABl. L 58 vom 26.2.2019, S. 1-56).

Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 und zur Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG (ABl. L 151 vom 14.6.2018, S. 1-218).

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EG) Nr. 595/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren hinsichtlich der Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen (Euro VI) und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 und der Richtlinie 2007/46/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinien 80/1269/EWG, 2005/55/EG und 2005/78/EG (ABl. L 188 vom 18.7.2009, S. 1-13).

Siehe konsolidierte Fassung.

Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie) (ABl. L 263 vom 9.10.2007, S. 1-160).

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 05.10.2022

Top