This document is an excerpt from the EUR-Lex website
EU-Israel mutual recognition agreement (MRA)
Abkommen zwischen der EU und Israel über die gegenseitige Anerkennung
Abkommen zwischen der EU und Israel über die gegenseitige Anerkennung
Das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung1 zwischen der Europäischen Gemeinschaft (nun Europäische Union (EU)) und dem Staat Israel bezieht sich auf die Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie Programme zur Überwachung ihrer Einhaltung.
Der vorliegende Beschluss genehmigt das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung im Namen der EU-Länder.
Folgende chemische Erzeugnisse fallen unter das Abkommen:
Hauptmerkmale des Abkommens:
Es ist am in Kraft getreten.
In ihrer Entschließung vom einigten sich die EU-Länder auf den Grundsatz der Abkommen über die gegenseitige Anerkennung. Am bevollmächtigten sie die Europäische Kommission, im Namen der EU mit bestimmten Ländern außerhalb der EU Abkommen über die gegenseitige Anerkennung zu verhandeln.
Siehe auch:
Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung der OECD-Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) und der Programme zur Überwachung ihrer Einhaltung – Vereinbarte Niederschrift (ABl. L 263 vom , S. 7-18)
Beschluss 99/662/EG des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung der OECD-Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) und der Programme zur Überwachung ihrer Einhaltung (ABl. L 263 vom , S. 6)
Letzte Aktualisierung