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Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum

Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Beschluss (EU) 2017/1324 zur Genehmigung der Beteiligung der Europäischen Union an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum

Beschluss (EU) 2024/1167 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2017/1324 hinsichtlich der Fortsetzung der Beteiligung der Union an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) im Rahmen von Horizont Europa

WAS IST DER ZWECK DER BESCHLÜSSE?

Beschluss (EU) 2017/1324 genehmigt die Beteiligung der Europäischen Union (EU) an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum im Rahmen von Horizont 2020.

Der aktive Betrieb der PRIMA im Rahmen von Horizont 2020, d. h. die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, lief von 2018 bis 2024. Damit die PRIMA weiter daran arbeiten kann, seine Ziele zu erreichen, haben das Europäische Parlament und der Rat 2024 beschlossen, den Basisrechtsakt der PRIMA zu ändern. Der Beschluss zur Änderung (Beschluss (EU) 2024/1167) verlängert die Finanzierung der PRIMA um drei weitere Jahre (2025-2027) und passt diese Tätigkeit an den Programmzyklus im Rahmen von Horizont Europa an.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Teilnehmende Länder

PRIMA ist eine Initiative, an der mehrere Mitgliedstaaten der EU und mehrere Nicht-EU-Länder im Mittelmeerraum beteiligt sind.

Derzeit sind die teilnehmenden Länder Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Israel, Italien, Kroatien, Luxemburg, Malta, Portugal, Slowenien, Spanien, Tunesien, die Türkei und Zypern.

Ägypten, Algerien, Jordanien, Libanon und Marokko traten der PRIMA bei, nachdem sie völkerrechtliche Übereinkünfte über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit mit der EU abgeschlossen hatten, in denen die Modalitäten und Bedingungen für ihre Teilnahme an der PRIMA festgelegt wurden. Diese Übereinkünfte müssen für die fünf Länder überarbeitet, neu unterzeichnet und geschlossen werden, damit sie weiterhin an PRIMA im Rahmen von Horizont Europa teilnehmen können.

Andere Länder (Mitgliedstaaten wie Nicht-EU-Länder) können sich an der Initiative beteiligen, sofern sie die Bedingungen für die Teilnahme an der PRIMA erfüllen.

Ziele

Der Grundgedanke der PRIMA ist die Bündelung von Wissen und Finanzmitteln der EU und der teilnehmenden Länder, um Forschungs- und Innovationskapazitäten aufzubauen sowie Wissen und gemeinsame innovative Lösungen für Wasser-, Agrar- und Lebensmittelsysteme im Mittelmeerraum zu entwickeln.

Die Hauptziele bestehen darin,

  • die Klimaresistenz, Wirksamkeit, Kosteneffizienz sowie ökologische und gesellschaftliche Nachhaltigkeit der Agrar- und Lebensmittelsysteme und einer integrierten Wasserversorgung und -bewirtschaftung zu verbessern;
  • einen Beitrag zu vorgelagerten Lösungen für Probleme in den Bereichen Wasserknappheit, Ernährungssicherheit, Ernährung, Gesundheit, Wohlbefinden und Migration zu leisten.

Verwaltung und Organisation

Das Programm wird von einer Durchführungsstelle verwaltet, die mit PRIMA-IS bezeichnet wird und ihren Sitz in Barcelona hat. Die PRIMA-IS erhält den Finanzbeitrag der EU und ist für die Durchführung der PRIMA und die Überwachung sowohl der EU-finanzierten Projekte als auch der von den teilnehmenden Ländern finanzierten Projekte verantwortlich.

Die PRIMA agiert auf der Grundlage jährlicher Arbeitspläne/-programme, die nach Genehmigung durch die Europäische Kommission angenommen werden.

Mit etwa 25 % der Mittel der PRIMA-IS sollen Forschungsarbeiten von Rechtspersonen (z. B. Universitäten, Forschungsinstitute, Unternehmen usw.) in den teilnehmenden Nicht-EU-Ländern finanziert werden. Informationen über die von der PRIMA unterstützten Aktivitäten ist öffentlich auf der PRIMA-Website verfügbar.

Im Jahr 2017-2018 unterzeichneten die Nicht-EU-Partnerländer Protokolle zu ihren jeweiligen Europa-Mittelmeer-Abkommen (siehe Zusammenfassung) zu den allgemeinen Grundsätzen für die Teilnahme an EU-Programmen.

Mittelausstattung

PRIMA ist eine 10-Jahres-Initiative (2018-2028), die teilweise durch die EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation Horizont 2020 und Horizont Europa finanziert wird. Die EU wird vom 7. August 2017 bis zum 31. Dezember 2031 bis zu 325 Mio. EUR (220 Mio. EUR aus Horizont 2020 und 105 Mio. EUR aus Horizont Europa) bereitstellen, während der Beitrag der teilnehmenden Nicht-EU-Länder für den gleichen Zeitraum rund 384 Mio. EUR beträgt.

WANN TRETEN DIE BESCHLÜSSE IN KRAFT?

Der Beschluss (EU) 2017/1324 ist am 7. August 2017 in Kraft getreten.

Der geänderte Basisrechtsakt der PRIMA ist am 9. Mai 2024 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Beschluss (EU) 2017/1324 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2017 über die Beteiligung der Union an der von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) (ABl. L 185 vom 18.7.2017, S. 1-15).

Beschluss (EU) 2024/1167 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2017/1324 hinsichtlich der Fortsetzung der Beteiligung der Union an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) im Rahmen von Horizont Europa (ABl. L, 2024/1167 vom 19.4.2024).

VERBUNDENE DOKUMENTE

Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Arabischen Republik Ägypten über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Arabischen Republik Ägypten an den Programmen der Union (ABl. L, 2024/409 vom 30.1.2024).

Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014-2020) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1982/2006/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 104-173).

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1290/2013 und (EU) Nr. 1291/2013 (ABl. L 170 vom 12.5.2021, S. 1-68).

Siehe konsolidierte Fassung.

Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Libanesischen Republik an Programmen der Union (ABl. L 47 vom 20.2.2015, S. 3-6).

Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Tunesischen Republik über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Tunesischen Republik an den Programmen der Union (ABl. L 96 vom 11.4.2015, S. 3-6).

Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Volksrepublik Algerien über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Demokratischen Volksrepublik Algerien an Programmen der Union (ABl. L 148 vom 13.6.2015, S. 3-6).

Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme des Haschemitischen Königreichs Jordanien an den Programmen der Union (ABl. L 117 vom 27.4.2013, S. 2-5).

Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme des Königreichs Marokko an den Programmen der Union (ABl. L 90 vom 28.3.2012, S. 2-5).

Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme des Staates Israel an den Programmen der Gemeinschaft (ABl. L 129 vom 17.5.2008, S. 40-43).

Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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