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Integration von Drittstaatsangehörigen

Integration von Drittstaatsangehörigen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung (COM(2016) 377 final) – Aktionsplan für die Integration von Drittstaatsangehörigen

WAS IST DER ZWECK DIESES AKTIONSPLANS?

  • In diesem Aktionsplan werden politische Prioritäten und bestimmte Maßnahmen festgelegt, um die Regierungen der Europäischen Union (EU) bei der Integration von Drittstaatsangehörigen in ihre Gesellschaft zu unterstützen.
  • Der Aktionsplan beschreibt die operative und finanzielle Hilfe, die die Europäische Kommission leisten kann, um die nationale Politik und die verschiedenen für die Integration zuständigen Organisationen und Stellen zu unterstützen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Der Aktionsplan umfasst verschiedene EU-Initiativen zur Unterstützung der Integration in bestimmten Bereichen, welche die Kommission auf den Weg gebracht hat bzw. bringen wird. Dazu zählen:

  • Maßnahmen im Vorfeld von Ausreise und Ankunft: Maßnahmen zur Förderung des Beginns der Integrationsaktivitäten so früh wie möglich bevor Migranten ihre Reise beginnen, wie auch für die Aufnahmegemeinschaften;
  • Bildung: Maßnahmen zur Unterstützung der Bereitstellung von Sprachkursen und zur Förderung von integrativer Bildung;
  • Arbeitsmarkt: Maßnahmen zur frühzeitigen Ermittlung der Fähigkeiten und Qualifikationen von Neuankömmlingen, das Beseitigen von Hindernissen für die Teilhabe an der beruflichen Bildung und der erfolgreiche Austausch von bewährten Verfahren;
  • Grundversorgungsleistungen: Wohnraum und Gesundheitsdienstleistungen sind zwar nationale Politikbereiche, die EU kann jedoch durch die Bereitstellung von Finanzierung und Unterstützung für bewährte Verfahren helfen, insbesondere für die am stärksten gefährdeten Gruppen, und Pilot-Fortbildungsprogrammen für Angehörige der Gesundheitsberufe entwickeln;
  • soziale Eingliederung: Maßnahmen zur Förderung der aktiven Teilhabe von neu angekommenen Migranten an Aktivitäten u. a. in den Bereichen Kultur, Jugend und Sport zusammen mit Maßnahmen zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses und zur Bekämpfung sämtlicher Formen von Diskriminierung;
  • politische Koordinierung: Das Europäische Integrationsnetz kann zur Förderung von Kontakten und Zusammenarbeit zwischen nationalen, regionalen und lokalen Behörden, in diesem Bereich tätigen Nichtregierungsorganisationen und sonstigen Netzen in bestimmten Politikbereichen, wie etwa Beschäftigung und Bildung, genutzt werden;
  • Finanzierung: Neben den zur Verfügung stehenden nationalen Finanzmitteln kann die EU verschiedene Aspekte der Integration – von sozialer Eingliederung und der Bekämpfung von Armut bis hin zur Schaffung von Arbeitsplätzen – aus dem Sozialentwicklungsfonds, dem Regionalen Entwicklungsfonds und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums teilfinanzieren. Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds kann spezifische Unterstützung für Integrationstätigkeiten leisten.

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für die Integration von Drittstaatsangehörigen (COM(2016) 377 final vom 7.6.2016)

Letzte Aktualisierung: 27.07.2017

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