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Haushaltspolitische Überwachung und Korrektur übermäßiger Defizite im Euro-Währungsgebiet

Haushaltspolitische Überwachung und Korrektur übermäßiger Defizite im Euro-Währungsgebiet

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung der Länder des Euro-Währungsgebiets und Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite – Verordnung (EU) Nr. 473/2013

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

  • Sie soll die Überwachung der Haushaltpolitik der Länder des Euro-Währungsgebiets unter anderem durch eine koordinierte, von der Europäischen Kommission jeden Herbst vorgenommene Bewertung verbessern.
  • Sie führt für die Länder des Euro-Währungsgebiets eine europäische Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung ein, die nach einem koordinierten Zeitplan im Herbst durchgeführt wird.
  • Sie verbessert die haushaltspolitischen Rahmen der EU-Länder durch die Schaffung unabhängiger Einrichtungen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Anwendungsbereich

Die Verordnung gilt für alle Länder des Euro-Währungsgebiets, wobei Sonderregelungen für diejenigen gelten, gegen die ein Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits (VÜD) eingeleitet wurde.

Das VÜD umfasst ein Regelwerk zur Senkung des Defizits unter die Haushaltsdefizitgrenze von 3 % des Bruttoinlandsprodukts, die in Artikel 126 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) festgelegt ist. Ein Defizit für ein bestimmtes Jahr besteht in einem Land, wenn die Ausgaben des entsprechenden Landes höher sind als seine Einnahmen.

Gemeinsamer Zeitplan

Die neuen gemeinsamen Haushaltsregelungen sehen einen gemeinsamen Haushaltszeitplan vor, nach dem alle Länder des Euro-Währungsgebiets die Übersicht über ihre Haushaltspläne bis 15. Oktober, d. h. vor der endgültigen Feststellung des Haushaltsplans durch die nationalen Parlamente, vorlegen müssen. Die Kommission gibt hinsichtlich der Einhaltung der SWP-Anforderungen eine Stellungnahme ab. Stellt sie darin fest, dass der Plan gegen die gemeinsamen Haushaltsvorschriften verstößt, kann die Kommission das Land dazu anhalten, innerhalb von drei Wochen nach ihrer Stellungnahme einen überarbeiteten Entwurf des Plans vorzulegen. Die Aufforderung der Kommission wird begründet und veröffentlicht. Die Stellungnahme der Kommission ist nicht verbindlich; die nationalen Parlamente behalten ihre Souveränität.

2013 veröffentlichte die Kommunikation eine Mitteilung mit Vorgaben für die Übersichten über die Haushaltsplanung und Berichte über die Emission von Schuldtiteln. Anschließend wurden diese Vorgaben 2014 in einer weiteren Veröffentlichung geändert, um mehr Klarheit zu schaffen.

Einhaltung und Prognosen

Die Verordnung verpflichtet die Länder des Euro-Währungsgebiets zur Einrichtung unabhängiger Einrichtungen, die damit betraut sind, die Einhaltung der relevanten Haushaltsregeln zu überwachen und die makroökonomischen Prognosen zu erstellen bzw. zu stützen, die als Grundlage für den Jahreshaushalt und die mittelfristige Finanzplanung dienen.

Berichterstattung

Schließlich unterliegen die Länder des Euro-Währungsgebiets im Rahmen des VÜD außerdem strengeren Berichtspflichten. Die Verordnung gibt der Kommission ein neues Instrument an die Hand, mit dem sie durch die rechtzeitige Ausgabe einer Warnung schneller reagieren kann, wenn die Erfüllung der VÜD-Anforderungen gefährdet ist.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 30. Mai 2013 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

RECHTSAKT

Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet (ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 11-23)

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 877/2013 der Kommission vom 27. Juni 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet (ABl. L 244 vom 13.9.2013, S. 23-31).

Mitteilung der Kommission: Harmonisierter Rahmen für die Übersichten über die Haushaltsplanung und die Berichte über die Emission von Schuldtiteln im Euro-Währungsgebiet (COM(2013) 490 final vom 27.6.2013)

Mitteilung der Kommission (ersetzt die Mitteilung der Kommission COM(2013) 490 final): Harmonisierter Rahmen für die Übersichten über die Haushaltsplanung und die Berichte über die Emission von Schuldtiteln im Euro-Währungsgebiet (COM(2014) 675 final vom 28.10.2014)

Letzte Aktualisierung: 22.02.2016

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