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Die Rolle der Kultur für die Entwicklungszusammenarbeit der EU

Die Rolle der Kultur für die Entwicklungszusammenarbeit der EU

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Schlussfolgerungen des Rates zur Rolle der Kultur in den Außenbeziehungen

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER SCHLUSSFOLGERUNGEN?

  • Sie betonen die Bedeutung der Kultur als Instrument im Umgang mit Nicht-EU-Ländern, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklungszusammenarbeit.
  • Zudem fordern sie die EU-Länder und die Europäische Kommission auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Kultur als besondere Dimension im Umgang mit Nicht-EU-Ländern im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit einzubinden.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Die Kultur wird zwar bereits als entscheidende Voraussetzung für nachhaltige Entwicklung anerkannt, dennoch sollte ein stärker integriertes Konzept entwickelt werden, das unter anderem folgende Gesichtspunkte berücksichtigt:
    • verstärkte Anstrengungen zur Erhaltung des weltweiten Kulturerbes;
    • Unterstützung einer langfristigen Entwicklung der Kultur- und Kreativbranchen in Nicht-EU-Partnerländern;
    • Komplementarität der laufenden Programme und Finanzierungssysteme.
  • Die EU-Länder und die Europäische Kommission sind aufgerufen, sich an einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe zu beteiligen, deren Sitzungen von der luxemburgischen Regierung ausgerichtet werden. Dies soll die Ausarbeitung eines konkreten, faktengestützten, gemeinsamen und langfristigen Konzepts für Kultur und Entwicklungszusammenarbeit erleichtern. Die Arbeitsgruppe wird zunächst im Zeitraum 2016 bis 2017 tagen und ihre Ergebnisse den betreffenden Gremien des Rates der EU (insbesondere Kultur und Entwicklungszusammenarbeit) vorlegen.
  • Die Europäische Kommission wird ersucht, gemeinsam mit der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik ein strategischeres Konzept für die Einbindung der Kultur in die Außenbeziehungen zu entwickeln und vorzulegen.

HINTERGRUND

Die Kultur- und Kreativbranchen und auch das Kulturerbe können zur Verringerung der Armut, Konfliktprävention und Aussöhnung beitragen und zugleich Wachstum, Beschäftigung, sozialen Zusammenhalt und lokale Entwicklung fördern. Eine unabhängige Kultur- und Medienbranche ist darüber hinaus eine grundlegende Voraussetzung für eine demokratische Gesellschaft.

Die Förderung der Kultur in den Außenbeziehungen der EU, auch im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit, zählt zu den Prioritäten des Arbeitsplanes der EU für Kultur (2015-2018).

RECHTSAKT

Schlussfolgerungen des Rates zur Rolle der Kultur in den Außenbeziehungen der EU und insbesondere in der Entwicklungszusammenarbeit (ABl. L 417 vom 15.12.2015, S. 41-43)

Letzte Aktualisierung: 31.05.2016

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