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Document 52023PC0555

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) (ST 10149 2021; ST 10149/2021 ADD 1) vom 6. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Portugals

COM/2023/555 final

Brüssel, den 22.9.2023

COM(2023) 555 final

2023/0335(NLE)

Vorschlag für einen

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) (ST 10149 2021; ST 10149/2021 ADD 1) vom 6. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Portugals

{SWD(2023) 318 final}


2023/0335 (NLE)

Vorschlag für einen

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) (ST 10149 2021; ST 10149/2021 ADD 1) vom 6. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Portugals

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität 1 , insbesondere auf Artikel 20 Absatz 1,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Nachdem Portugal am 22. April 2021 seinen nationalen Aufbau- und Resilienzplan (im Folgenden „ARP“) übermittelt hatte, legte die Kommission dem Rat ihre positive Bewertung vor. Der Rat billigte die positive Bewertung mit seinem Durchführungsbeschluss vom 6. Juli 2021 2 .

(2)Nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 sollte der maximale finanzielle Beitrag für die nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung nach der dort festgelegten Methode bis zum 30. Juni 2022 für jeden Mitgliedstaat aktualisiert werden. Am 30. Juni 2022 stellte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat die Ergebnisse dieser Aktualisierung vor.

(3)Am 26. Mai 2023 legte Portugal der Kommission gemäß Artikel 21c der Verordnung (EU) 2021/241 einen geänderten nationalen ARP samt REPowerEU-Kapitel vor.

(4)Der geänderte ARP trägt gemäß Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 auch der Aktualisierung des maximalen finanziellen Beitrags Rechnung und enthält einen Antrag gemäß Artikel 14 Absatz 2 jener Verordnung auf Unterstützung in Form eines Darlehens für zusätzliche Reformen und Investitionen sowie ein Ersuchen an die Kommission gemäß Artikel 21 Absatz 1 jener Verordnung, dem Rat eine Änderung des Durchführungsbeschlusses des Rates vorzuschlagen, da der ARP aufgrund objektiver Umstände teilweise nicht mehr durchzuführen ist. Die von Portugal eingereichten Änderungen am ARP betreffen 75 Maßnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 2 und Artikel 21. 

(5)Am 14. Juli 2023 richtete der Rat im Rahmen des Europäischen Semesters Empfehlungen an Portugal. Insbesondere empfahl der Rat Portugal, die Wirksamkeit der Steuer- und Sozialschutzsysteme zu verbessern, den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen, die allgemeine Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, den Einsatz erneuerbarer Energien durch die Modernisierung der Stromnetze und die Vereinfachung der Genehmigungen zu beschleunigen, den Stromverbund und die Stromspeicherung auszubauen, die Digitalisierung voranzutreiben und mehr Anreize in Bezug auf die Energieeffizienz von Gebäuden zu schaffen.

(6)Der geänderte ARP wurde vorgelegt, nachdem zuvor im Einklang mit dem nationalen Rechtsrahmen lokale und regionale Gebietskörperschaften, Sozialpartner, Organisationen der Zivilgesellschaft, Jugendorganisationen und andere einschlägige Interessenträger konsultiert worden waren. Eine Zusammenfassung der Konsultationen wurde zusammen mit dem geänderten nationalen ARP übermittelt. Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) 2021/241 hat die Kommission die Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz des geänderten ARP nach den in Anhang V der genannten Verordnung enthaltenen Bewertungsleitlinien bewertet.

Aktualisierungen auf der Grundlage von Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241

(7)Mit dem von Portugal vorgelegten geänderten ARP werden 35 Maßnahmen aktualisiert, um dem aktualisierten maximalen finanziellen Beitrag Rechnung zu tragen. Wie Portugal erläuterte, kann es wegen der Erhöhung des maximalen finanziellen Beitrags von 13 907 294 284 EUR 3 auf 15 540 390 877 EUR 4 21 neue Maßnahmen vorschlagen und die Zielsetzungen laufender Investitionen erhöhen.

(8)Der geänderte ARP enthält 21 neue Maßnahmen im Rahmen der folgenden Komponenten: Komponente 1 (Nationaler Gesundheitsdienst), Komponente 2 (Wohnungsbau), Komponente 3 (Soziale Antworten), Komponente 5 (Investitionen und Innovation), Komponente 6 (Qualifikationen und Fähigkeiten), Komponente 10 (Maritime Wirtschaft), Komponente 12 (Bioökonomie), Komponente 15 (Nachhaltige Mobilität), Komponente 16 (Unternehmen 4.0), Komponente 17 (Qualität und Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen) und Komponente 19 (Digitale öffentliche Verwaltung).

(9)Die Maßnahmen beinhalten drei neue Reformen: Mit der Reform RE-C03-r38 (Vereinfachung und Wirksamkeit des Sozialversicherungssystems) wird im Rahmen der Komponente 3 (Soziale Antworten) eine einzige Sozialleistung eingeführt. Mit der Reform TC-C12-r39 (Förderung der Kreislaufwirtschaft und einer effizienteren Abfallbewirtschaftung) werden im Rahmen der Komponente 12 (Bioökonomie) verschiedene Maßnahmen zur Förderung des Recyclings und der Verwertung zwecks Verlagerung von Abfällen weg von Deponien und Verbrennungsanlagen festgelegt. Mit der Reform TD-C17-r40 (Vereinfachung des Steuersystems) wird im Rahmen der Komponente 17 (Qualität und Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen) ein System zur Überwachung und Bewertung neuer und bestehender Steuervergünstigungen eingeführt, indem eine neue Fachgruppe zur Bewertung und Überwachung der steuerpolitischen Maßnahmen eingerichtet und die Anzahl der Steuervergünstigungen reduziert wird.

(10)Diese Maßnahmen beinhalten auch 18 neue Investitionen: Investition RE-C01-i10 (Programm für die technologische Modernisierung des Nationalen Gesundheitsdienstes) im Rahmen der Komponente 1 (Nationaler Gesundheitsdienst), betreffend den Einkauf von medizinischen Großgeräten für Krankenhäuser; Investition RE-C02-i07 (Infrastruktur für Wohngrundstücke) im Rahmen der Komponente 2 (Wohnungsbau) zur Errichtung von Infrastruktur bzw. zur Verbesserung bestehender Infrastruktur für Baugrundstücke, die ausgewählten Kandidaten zugeteilt werden sollen; Investition RE-C02-i08-RAA (Aufstockung des Sozialwohnungsbestands) im Rahmen der Komponente 2 (Wohnungsbau) zur Bereitstellung zusätzlicher 3 640 Wohnungen für Haushalte; Investition RE-C03-i07-RAA (Modernisierung und Ausbau des Netzes von Pflegeheimen für ältere Menschen (ERPI)) im Rahmen der Komponente 3 (Soziale Antworten) zur Erweiterung und Renovierung bestehender Einrichtungen, um spezialisierte und fortgesetzte häusliche Pflege für ältere Menschen auf den Azoren bereitzustellen; Investition RE-C05-i07-RAM (Kapitalisierungsinstrumente für Unternehmen in Madeira) im Rahmen der Komponente 5 (Investitionen und Innovation) zur Bereitstellung von Kreditgarantien zur Unterstützung von Unternehmen in Madeira; Investition RE-C05-i08 (Mehr digitale Wissenschaft) im Rahmen der Komponente 5 (Investitionen und Innovation) zur Beschleunigung des digitalen Wandels des nationalen Wissenschafts- und Technologiesystems; Investition RE-C05-i09 (Ausweitung (Scale-up): Mobilisierung von Agenden/Allianzen für Unternehmensinnovationen) im Rahmen der Komponente 5 (Investitionen und Innovation) zur Erhöhung der Anzahl von Prozessen, Produkten und Dienstleistungen, die sich aus Innovationsagenden ergeben; Investition RE-C05-i10 (Ausweitung (Scale-up): Grüne Agenden/Allianzen für Unternehmensinnovationen) im Rahmen der Komponente 5 (Investitionen und Innovation) zur Erhöhung der Anzahl von Prozessen, Produkten und Dienstleistungen, die sich aus grünen Agenden ergeben; Investition RE-C06-i06 (Kapazitäten in der Wissenschaft) im Rahmen der Komponente 6 (Qualifikationen und Fähigkeiten) zur Förderung von Innovationen und des Unternehmertums in Hochschuleinrichtungen unter anderem durch Unterstützung der Grundlagenforschung und des Wissenstransfers; Investition RE-C06-i07 (Mehr digitale Impulse) im Rahmen der Komponente 6 (Qualifikationen und Fähigkeiten) zur Unterstützung der Bildung in den Bereichen Agrar- und Medizinwissenschaften bei der Übernahme digitaler und technischer Fortschritte und zur Aufstockung der Kapazitäten für die Vermittlung digitaler Kompetenzen; Investition RE-C06-i08-RAM (Erweiterung des Gebäudes des CITMA) im Rahmen der Komponente 6 (Qualifikationen und Fähigkeiten), betreffend die Errichtung von drei zusätzlichen Etagen und die Erweiterung des Erdgeschosses des Gebäudes, das das Wissenschafts- und Technologiezentrum von Madeira (CITMA) beherbergt; Investition TC-C10-i05-RAA (Energiewende, Digitalisierung und Verringerung der Umweltauswirkungen im Fischerei- und Aquakultursektor) im Rahmen der Komponente 10 (Maritime Wirtschaft) zur Unterstützung von Projekten zur Verbesserung der Energieeffizienz, zur Verringerung der Abfallerzeugung und des ökologischen Fußabdrucks der Betriebe sowie zur Förderung der Kreislaufwirtschaft im Fischerei- und Aquakultursektor auf den Azoren; Investition TC-C10-i06-RAM (Meerestechnologien) im Rahmen der Komponente 10 (Maritime Wirtschaft), betreffend den Bau eines energieeffizienten Mehrzweck-Forschungsschiffs und den Einkauf von unbemannten Fahrzeugen für die Meeresforschung; Investition TC-C15-i06 (Digitalisierung des Schienenverkehrs) im Rahmen der Komponente 15 (Nachhaltige Mobilität) für den Austausch des Signalgebungssystems der nördlichen Bahnlinie der staatlichen Eisenbahn mit dem Ziel, diese interoperabel mit der neuen Hochgeschwindigkeitsbahnlinie zu machen; Investition TD-C16-i04 (Industrie 4.0) im Rahmen der Komponente 16 (Unternehmen 4.0) zur Unterstützung von Projekten zur Förderung des digitalen Wandels von Unternehmen und zur Verbesserung ihrer ökologischen Nachhaltigkeit; Investition TD-C16-i05-RAA (Digitale Kapazitäten und digitaler Wandel von Unternehmen auf den Azoren) im Rahmen der Komponente 16 (Unternehmen 4.0) zur Unterstützung der Digitalisierung von Unternehmen auf den Azoren und der Ausweitung von Wissenschafts- und Technologieparks auf den Azoren; Investition TD-C16-i06-RAM (Unternehmen 4.0) im Rahmen der Komponente 16 (Unternehmen 4.0) zur Verbesserung der Geschäftsmodelle der KMU in Madeira mit dem Ziel, diese digitaler, wettbewerbsfähiger und widerstandsfähiger zu machen; Investition TD-C19-i08 (Intelligente Territorien) im Rahmen der Komponente 19 (Digitale öffentliche Verwaltung) zur Unterstützung der Stadtplanung und verwaltung auf der Grundlage von datengesteuerten Instrumenten und Strategien.

(11)Zudem wurden in dem von Portugal vorgelegten geänderten ARP die Maßnahmen im Rahmen der Komponente 1 (Nationaler Gesundheitsdienst), der Komponente 2 (Wohnungsbau), der Komponente 3 (Soziale Antworten), der Komponente 4 (Kultur), der Komponente 10 (Maritime Wirtschaft), der Komponente 11 (Dekarbonisierung der Industrie), der Komponente 16 (Unternehmen 4.0), der Komponente 19 (Digitale öffentliche Verwaltung) und der Komponente 20 (Digitale Schule) geändert, um dem aktualisierten maximalen finanziellen Beitrag Rechnung zu tragen. Insbesondere wurden die Zielwerte 1.15 und 1.18 sowie die Beschreibung der entsprechenden Investition RE-C01-i01 (Medizinische Grundversorgung mit mehr Antworten) im Rahmen der Komponente 1 (Nationaler Gesundheitsdienst), die Zielwerte 3.4 und 3.5 der Investition RE-C03-i01 (Neue Generation von Ausrüstung und soziale Antworten) im Rahmen der Komponente 3 (Soziale Antworten), der Zielwert 3.15 der Investition RE-C03-i04-RAA (Umsetzung der regionalen Strategie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung) im Rahmen der Komponente 3 (Soziale Antworten), das Etappenziel 4.3 und die Beschreibung der entsprechenden Investition RE-C04-i01 (Kulturnetze und digitaler Wandel) im Rahmen der Komponente 4 (Kultur), der Zielwert 4.8 und die Beschreibung der entsprechenden Investition RE-C04-i02 (Kulturerbe) im Rahmen der Komponente 4 (Kultur), die Beschreibung der Investition TC-C10-i04-RAA (Entwicklung des Clusters do Mar dos Açores) im Rahmen der Komponente 10 (Maritime Wirtschaft), der Zielwert 11.3 und die Beschreibung der entsprechenden Investition TC-C11-i01 (Dekarbonisierung der Industrie) im Rahmen der Komponente 11 (Dekarbonisierung der Industrie), die Beschreibung der Komponente 12 (Bioökonomie), der Zielwert 16.9 der Investition TD-C16-i02 (Digitaler Wandel von Unternehmen) im Rahmen der Komponente 16 (Unternehmen 4.0), die Beschreibung der Investition TD-C19-i05 (Digitaler Wandel der öffentlichen Verwaltung Madeiras) im Rahmen der Komponente 19 (Digitale öffentliche Verwaltung), das Etappenziel 19.18 der Investition TD-C19-i06 (Digitaler Wandel der öffentlichen Verwaltung auf den Azoren) im Rahmen der Komponente 19 (Digitale öffentliche Verwaltung), die Zielwerte 20.11 und 20.12 sowie die Beschreibung der entsprechenden Investition TD-C20-i02-RAA (Digitale Bildung (Azoren)) im Rahmen der Komponente 20 (Digitale Schule) sowie die Zielwerte 20.15 und 20.16, das Etappenziel 20.18 und die Beschreibung der Investition TD-C20-i03-RAM (Beschleunigung der Digitalisierung der ARM-Bildung) im Rahmen der Komponente 20 (Digitale Schule) geändert, um den Umfang der erforderlichen Umsetzung im Vergleich zum ursprünglichen Plan zu erhöhen und so der höheren Mittelzuweisung Rechnung zu tragen. Zudem wurden der Zielwert 4.12 der Investition RE-C04-i02 (Kulturerbe) im Rahmen der Komponente 4 (Kultur), das Etappenziel 10.11 der Investition TC-C10-i04-RAA (Entwicklung des Clusters do Mar dos Açores) im Rahmen der Komponente 10 (Maritime Wirtschaft), die Etappenziele 19.25, 19.26 und 19.27 der Investition TD-C19-i01 (Neugestaltung öffentlicher und konsularischer Dienste) im Rahmen der Komponente 19 (Digitale öffentliche Verwaltung) sowie die Etappenziele 19.28 und 19.29 der Investition TD-C19-i05 (Digitaler Wandel der öffentlichen Verwaltung Madeiras) hinzugefügt, um den Umfang der erforderlichen Umsetzung im Vergleich zum ursprünglichen Plan zu erhöhen und so der höheren Mittelzuweisung Rechnung zu tragen.

(12)Wie Portugal erläuterte, war es angesichts der neuen Reform TD-C19-r42 (Neues Bewertungssystem zur Stärkung und Verjüngung des Personals der öffentlichen Verwaltung), durch die eine neue SIADAP-Plattform (Integriertes System zur Verwaltung und Bewertung der Leistung in der öffentlichen Verwaltung) eingerichtet wird, möglich, Schulungen, die auf der neuen SIADAP-Plattform durchgeführt werden, in die Investition TD-C19-i07 (Stärkung der öffentlichen Verwaltung zur Schaffung öffentlicher Werte) im Rahmen der Komponente 19 (Digitale öffentliche Verwaltung) miteinzuschließen. Dies betrifft das Etappenziel 19.21. Aus diesen Gründen hat Portugal beantragt, die Schulung auf der SIADAP-Plattform miteinzuschließen, und der Durchführungsbeschluss des Rates sollte entsprechend geändert werden.

Darlehensantrag auf der Grundlage von Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241

(13)Der von Portugal vorgelegte geänderte ARP enthält einen Antrag auf Unterstützung in Form eines Darlehens, das dazu vorgesehen ist, sieben zusätzliche Maßnahmen, die fünf Investitionen und zwei Reformen umfassen, zu unterstützen, die Zielsetzungen einer laufenden Investition, die bislang mit Darlehen unterstützt wurde, zu erhöhen und fünf Investitionen zu unterstützen, die bislang mit nicht rückzahlbarer finanzieller Unterstützung unterstützt wurden.

(14)Portugal beantragte eine Unterstützung in Form eines Darlehens zur Finanzierung von fünf neuen Investitionen. Erstens wird die Investition RE-C02-i09 (Ausgeweitete Maßnahme: Förderprogramm für den Zugang zu Wohnraum) (Darlehen) im Rahmen der Komponente 2 (Wohnungsbau) für den Bau von 126 Wohnungen auf den Azoren hinzugefügt. Zweitens wird die Investition RE-C05-i11 (Ausweitung (Scale-up): Mobilisierung von Agenden/Allianzen für Unternehmensinnovationen) (Darlehen) im Rahmen der Komponente 5 (Investitionen und Innovation) zur Erhöhung der Anzahl von Prozessen, Produkten und Dienstleistungen, die sich aus Innovationsagenden ergeben, hinzugefügt. Drittens wird die Investition RP-C05-i12 (Ausweitung (Scale-up): Grüne Agenden/Allianzen für Unternehmensinnovationen) im Rahmen der Komponente 5 (Investitionen und Innovation) zur Erhöhung der Anzahl von Prozessen, Produkten und Dienstleistungen, die sich aus grünen Agenden ergeben, hinzugefügt. Viertens wird die Investition RE-C06-i09 (Neue oder renovierte Schulen) im Rahmen der Komponente 6 (Qualifikationen und Fähigkeiten) hinzugefügt, die den Neubau oder die Renovierung von öffentlichen Grund- und Sekundarschulen in Madeira betrifft. Fünftens wird die Investition TC-C10-i07 (Umweltfreundliche Schifffahrt) im Rahmen der Komponente 10 (Maritime Wirtschaft) hinzugefügt, um Energieeffizienzmaßnahmen bei Fracht- und Fahrgastschiffen zu unterstützen.

(15)Portugal hat außerdem zwei Reformen der öffentlichen Verwaltung vorgeschlagen. Erstens die Reform TD-C19-r41 (Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen: Harmonisierung und Konsolidierung des persönlichen und des Online-Zugangs) zur Verbesserung der Koordination zwischen dem persönlichen und dem Online-Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen im Rahmen der Komponente 19 (Digitale öffentliche Verwaltung). Und zweitens die Reform TD-C19-r42 (Neues Bewertungssystem zur Stärkung und Verjüngung des Personals der öffentlichen Verwaltung) zur Einführung eines neuen Bewertungssystems für öffentliche Bedienstete im Rahmen der Komponente 19 (Digitale öffentliche Verwaltung).

(16)Eine von Portugal in Anbetracht unvorhergesehener Ereignisse wie der Inflation und den Unterbrechungen der Lieferketten vorgenommene Überprüfung der geschätzten Kosten seines ARP ergab eine Erhöhung der Gesamtkosten für Maßnahmen, die im Wege sowohl von nicht rückzahlbarer finanzieller Unterstützung als auch von Darlehen gefördert werden sollen. Unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit zusätzlicher Unterstützung in Form eines Darlehens hat Portugal darum ersucht, diesen höheren Finanzbedarf zu decken, indem bestimmte Maßnahmen anstatt im Wege einer nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung im Wege einer Unterstützung in Form eines Darlehens gefördert werden.

(17)Dies betrifft Investition C07-i03 (Grenzüberschreitende Verbindungen) im Rahmen der Komponente 7 (Infrastruktur), Investition C07-i04 (Empfangsbereiche für Unternehmen – Zugang zum Straßenverkehr) im Rahmen der Komponente 7 (Infrastruktur), Investition RE-C09-i04 (Hydraulisches Mehrzweckunternehmen von Crato – Bauphase) im Rahmen der Komponente 9 (Wasserwirtschaft), Investition C10-i03 (Zentrum für atlantische Verteidigungseinsätze und Marineplattform) im Rahmen der Komponente 10 (Maritime Wirtschaft) sowie Investition C15-i03 (Light Rail Transit Odivelas – Loures) im Rahmen der Komponente 15 (Nachhaltige Mobilität).

(18)Darüber hinaus hat Portugal zusätzliche Unterstützung in Form eines Darlehens beantragt, um die Zielsetzungen einer bereits mit Darlehen unterstützten Investition zu erhöhen. Dies betrifft die Investition RE-C02-i06 (Studentenunterkünfte zu erschwinglichen Preisen) und die entsprechenden Zielwerte 2.26, 2.27 und 2.28 im Rahmen der Komponente 2 (Wohnungsbau), durch die nach dem Vorschlag Portugals 3 000 zusätzliche Bettplätze für Studierende bereitgestellt werden sollen.

(19)Die Kommission hat den geänderten ARP einschließlich des Antrags auf Unterstützung in Form eines Darlehens im Einklang mit Artikel 19 der Verordnung (EU) 2021/241 bewertet.

Änderungen auf der Grundlage von Artikel 21 der Verordnung (EU) 2021/241

(20)Die Änderungen am ARP, die Portugal aufgrund objektiver Umstände eingereicht hat, betreffen 45 Maßnahmen.

(21)Wie Portugal erläuterte, sind 21 Maßnahmen aufgrund der Inflation und/oder von Unterbrechungen der Lieferketten, die das Misslingen der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge und/oder Verzögerungen bei der Beschaffung von Materialien und/oder Dienstleistungen nach sich zogen, innerhalb der im ursprünglichen ARP vorgesehenen Frist nicht mehr in vollem Umfang durchführbar. Dies betrifft den Zielwert 1.14 der Investition RE-C01-i01 (Medizinische Grundversorgung mit mehr Antworten) im Rahmen der Komponente 1 (Nationaler Gesundheitsdienst), den Zielwert 1.22 der Investition RE-C01-i02 (Nationales Netz integrierter kontinuierlicher Pflege und Nationales Netz für Palliative Care) im Rahmen der Komponente 1 (Nationaler Gesundheitsdienst) und den Zielwert 1.34 der Investition RE-C01-i06 (Übergang zu einer digitalen Gesundheitsversorgung) im Rahmen der Komponente 1 (Nationaler Gesundheitsdienst). Es betrifft auch die Zielwerte 2.26, 2.27 und 2.28 der Investition RE-C02-i06 (Studentenunterkünfte zu erschwinglichen Preisen) im Rahmen der Komponente 2 (Wohnungsbau). Es betrifft auch den Zielwert 3.13 der Investition RE-C03-i04-RAA (Umsetzung der regionalen Strategie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung – Netze zur sozialen Unterstützung (ARA)) im Rahmen der Komponente 3 (Soziale Antworten). Es betrifft auch den Zielwert 5.19 der Investition RE-C05-i05-RAA (Wirtschaftliche Erholung der Landwirtschaft auf den Azoren) im Rahmen der Komponente 5 (Investitionen und Innovation). Es betrifft auch den Zielwert 6.5 und die Beschreibung der entsprechenden Investition RE-C06-i02 (Verpflichtung zur nachhaltigen Beschäftigung) im Rahmen der Komponente 6 (Qualifikationen und Fähigkeiten). Es betrifft auch die Zielwerte 7.14 und 7.15 sowie die Beschreibung der entsprechenden Investition RE-C07-i05-RAA (Logistikkreisläufe – Regionales Netz der Azoren) im Rahmen der Komponente 7 (Infrastruktur). Es betrifft außerdem den Zielwert 8.12 der Investition RE-C08-i04 (Mittel zur Verhütung und Bekämpfung von Bränden im ländlichen Raum) im Rahmen der Komponente 8 (Wälder). Es betrifft auch die Etappenziele 9.10 und 9.11 der Investition RE-C09-i02 (Hydraulisches Mehrzweckunternehmen von Crato) im Rahmen der Komponente 9 (Wasserwirtschaft) sowie den Zielwert 9.12 und die Beschreibung der entsprechenden Investition RE-C09-i03-RAM (Plan für Wassereffizienz und Stärkung der Versorgungs- und Bewässerungssysteme auf Madeira) im Rahmen der Komponente 9 (Wasserwirtschaft). Es betrifft auch die Etappenziele 10.5 und 10.7 der Investition TC-C10-i03 (Zentrum für atlantische Verteidigungseinsätze und Marineplattform) im Rahmen der Komponente 10 (Maritime Wirtschaft) und der Investition TC-C10-i04-RAA (Entwicklung des Clusters do Mar dos Açores) im Rahmen der Komponente 10 (Maritime Wirtschaft). Es betrifft auch den Zielwert 14.3 und die Beschreibung der entsprechenden Investition TC-C14-i01 (Wasserstoff und erneuerbare Gase) im Rahmen der Komponente 14 (Wasserstoff und erneuerbare Energien), das Etappenziel 14.4 und den Zielwert 14.5 der Investition TC-C14-i02-RAM (Potenzial für Strom aus erneuerbaren Energiequellen im Archipel Madeira) im Rahmen der Komponente 14 (Wasserstoff und erneuerbare Energien) sowie die Zielwerte 14.11, 14.12 und 14.13 und die Beschreibung der entsprechenden Investition TC-C14-i03-RAA (Energiewende auf den Azoren) im Rahmen der Komponente 14 (Wasserstoff und erneuerbare Energien). Es betrifft auch die Etappenziele 15.1 und 15.2 sowie den Zielwert 15.3 und die Beschreibung der entsprechenden Investition TC-C15-i01 (Erweiterung des Bahnnetzes Lissabon – Rote Linie nach Alcântara) im Rahmen der Komponente 15 (Nachhaltige Mobilität), die Etappenziele 15.4 und 15.5 sowie den Zielwert 15.6 und die Beschreibung der entsprechenden Investition C15-i02 (Ausbau des Porto Metro Netzes – Casa da Música-Santo Ovídio) im Rahmen der Komponente 15 (Nachhaltige Mobilität), die Etappenziele 15.7 und 15.8 sowie den Zielwert 15.9 der Investition TC-C15-i03 (Light Rail Transit Odivelas – Loures) im Rahmen der Komponente 15 (Nachhaltige Mobilität) sowie den Zielwert 15.11 und die Beschreibung der entsprechenden Investition TC-C15-i04 (Bus Rapid Transit Boavista – Império) im Rahmen der Komponente 15 (Nachhaltige Mobilität). Es betrifft auch die Zielwerte 16.5 und 16.6 der Investition TD-C16-i02 (Digitaler Wandel von Unternehmen) im Rahmen der Komponente 16 (Unternehmen 4.0). Es betrifft auch das Etappenziel 17.9 der Investition TD-C17-i01 (Informationssysteme für das öffentliche Finanzmanagement) im Rahmen der Komponente 17 (Qualität und Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen). Es betrifft auch die Zielwerte 20.4, 20.5 und 20.6 der Investition TD-C20-i01 (Digitaler Wandel im Bildungswesen) im Rahmen der Komponente 20 (Digitale Schule). Aus diesen Gründen hat Portugal beantragt, die Frist für die Umsetzung der oben genannten Etappenziele und Zielwerte zu ändern und zu verlängern, und der Durchführungsbeschluss des Rates sollte entsprechend geändert werden.

(22)Portugal hat außerdem erklärt, dass es nicht mehr möglich ist, die Investition RE-C03-i02 (Zugänglichkeit 360°) im Rahmen der Komponente 3 (Soziale Antworten) innerhalb der im ursprünglichen ARP vorgesehenen Frist durchzuführen, da Portugal es für notwendig hält, dass die Gemeinden diese Investition koordinieren, und es eine gewisse Zeit brauchte, bis sie in der Lage waren, die jeweilige Verantwortung zu übernehmen. Dies betrifft die Verschiebung des Zielwerts 3.6 der Investition RE-C03-i02 (Zugänglichkeit 360°) im Rahmen der Komponente 3 (Soziale Antworten). Aus diesen Gründen hat Portugal beantragt, die Frist für die Umsetzung zu verlängern und die zuvor genannte Änderung vorzunehmen, und der Durchführungsbeschluss des Rates sollte entsprechend geändert werden.

(23)Portugal erklärte, dass die Investition RE-C05-i06 (Kapitalausstattung von Unternehmen und finanzielle Widerstandsfähigkeit/Banco Português de Fomento) im Rahmen der Komponente 5 (Investitionen und Innovation) aufgrund der durch die makroökonomischen Bedingungen verursachten Verzögerungen und der erhöhten Unsicherheit nicht mehr innerhalb der im ursprünglichen ARP vorgesehenen Frist durchgeführt werden kann. Dies betrifft die Verschiebung des Zielwerts 5.29 und die Einführung eines neuen Zwischenzielwerts, des Zielwerts 5.43 der Investition RE-C05-i06 (Kapitalausstattung von Unternehmen und finanzielle Widerstandsfähigkeit/Banco Português de Fomento) im Rahmen der Komponente 5 (Investitionen und Innovation). Aus diesen Gründen hat Portugal beantragt, die Frist für die Umsetzung zu verlängern und die zuvor genannte Änderung vorzunehmen, und der Durchführungsbeschluss des Rates sollte entsprechend geändert werden.

(24)Portugal erklärte außerdem, dass die Investition RE-C06-i02 (Verpflichtung zur nachhaltigen Beschäftigung) im Rahmen der Komponente 6 (Qualifikationen und Fähigkeiten) nicht mehr innerhalb der im ursprünglichen ARP vorgesehenen Frist durchgeführt werden kann. Eine schneller als erwartet vonstattengehende Erholung des Arbeitsmarktes führte dazu, dass weniger Arbeitnehmer von dieser Investition profitierten. Um mehr Menschen zu erreichen und eine größere Wirkung zu erzielen, beantragte Portugal eine längere Frist für die Durchführung dieser Investition. Dies betrifft die Verschiebung des Zielwerts 6.5 und die Änderung der Beschreibung der entsprechenden Investition RE-C06-i02 (Verpflichtung zur nachhaltigen Beschäftigung) im Rahmen der Komponente 6 (Qualifikationen und Fähigkeiten). Aus diesen Gründen hat Portugal beantragt, die Frist für die Umsetzung zu verlängern und die zuvor genannte Änderung vorzunehmen, und der Durchführungsbeschluss des Rates sollte entsprechend geändert werden.

(25)Portugal erklärte, dass die Investition RE-C09-i01 (Regionalplan für Wassereffizienz – Algarve) im Rahmen der Komponente 9 (Wasserwirtschaft) nicht mehr innerhalb der im ursprünglichen ARP vorgesehenen Frist durchführbar ist, weil es wegen der verspäteten Lieferung von Piezometern zu Verzögerungen kam und die Piezometer wegen der schweren Dürren tiefer eingebaut werden müssen. Dies betrifft die Verschiebung des Zielwerts 9.1 und der Etappenziele 9.5, 9.6 und 9.7 sowie die Änderung der Beschreibung der entsprechenden Investition RE-C09-i01 (Regionalplan für Wassereffizienz – Algarve) im Rahmen der Komponente 9 (Wasserwirtschaft). Aus diesen Gründen hat Portugal beantragt, die Frist für die Umsetzung zu verlängern und die zuvor genannten Änderungen vorzunehmen, und der Durchführungsbeschluss des Rates sollte entsprechend geändert werden.

(26)Portugal erklärte, dass die Investition RE-C02-i05 (Bezahlbarer öffentlicher Wohnungsbestand) im Rahmen der Komponente 2 (Wohnungsbau) nicht mehr in der im ursprünglichen ARP vorgesehenen Form durchführbar ist. Würden die Zielsetzung dieser Investition und ihre endgültige Frist nicht geändert, käme es aufgrund von Störungen der Lieferketten und der hohen Inflation zu Verzögerungen bei der Durchführung. Dies betrifft die Herabsetzung der Zwischenzielwerte 2.21, 2.22, 2.23 und 2.24 der Investition RE-C02-i05 (Bezahlbarer öffentlicher Wohnungsbestand) im Rahmen der Komponente 2 (Wohnungsbau). Aus diesen Gründen hat Portugal beantragt, die oben genannten Zielwerte herabzusetzen und die zuvor genannten Änderungen vorzunehmen, und der Durchführungsbeschluss des Rates sollte entsprechend geändert werden.

(27)Portugal erklärte, dass die Investition TD-C16-i03 (Katalysator für den digitalen Wandel von Unternehmen) im Rahmen der Komponente 16 (Unternehmen 4.0) aufgrund von technischen und rechtlichen Problemen nicht mehr nach dem Zeitplan des ursprünglichen ARP in vollem Umfang durchgeführt werden kann, wenn die für sie vorgesehene endgültige Frist nicht geändert wird. Dies betrifft die Verschiebung des Etappenziels 16.14 der Investition TD-C16-i03 (Katalysator für den digitalen Wandel von Unternehmen) im Rahmen der Komponente 16 (Unternehmen 4.0). Aus diesen Gründen hat Portugal beantragt, die Frist für die Umsetzung des oben genannten Etappenziels zu verlängern, und der Durchführungsbeschluss des Rates sollte entsprechend geändert werden.

(28)Portugal erklärte, dass die Investition TD-C19-i04 (Effiziente, sichere und gemeinsame kritische digitale Infrastruktur) im Rahmen der Komponente 19 (Digitale öffentliche Verwaltung) aufgrund einer Störung der Lieferkette nicht mehr nach dem Zeitplan des ursprünglichen ARP in vollem Umfang durchgeführt werden kann, wenn die für sie vorgesehene endgültige Frist nicht geändert wird. Dies betrifft die Verschiebung des Etappenziels 19.12 der Investition TD-C19-i04 (Effiziente, sichere und gemeinsame kritische digitale Infrastruktur) im Rahmen der Komponente 19 (Digitale öffentliche Verwaltung). Aus diesen Gründen hat Portugal beantragt, die Frist für die Umsetzung des oben genannten Etappenziels zu verlängern, und der Durchführungsbeschluss des Rates sollte entsprechend geändert werden.

(29)Portugal erklärte, dass sechs Maßnahmen aufgrund von Störungen der Lieferketten und der hohen Inflation nicht mehr in vollem Umfang mit den im ursprünglichen ARP vorgesehenen Zielsetzungen durchgeführt werden können. Dies betrifft die Herabsetzung des Zielwerts 2.6 der Investition RE-C02-i02 (Nationaler Zuschuss für Not- und provisorische Unterkünfte) im Rahmen der Komponente 2 (Wohnungsbau), die Streichung des Zielwerts 2.9, die Änderung des Referenzwerts des Zielwerts 2.10, die Herabsetzung des Zielwerts 2.11 und die Änderung der Beschreibung der entsprechenden Investition RE-C02-i03-RAM (Stärkung des Angebots an Sozialwohnungen in der Autonomen Region Madeira) im Rahmen der Komponente 2 (Wohnungsbau) sowie die Streichung des Zielwerts 2.15, die Herabsetzung der Zielwerte 2.16, 2.17 und 2.18 und die Änderung der Beschreibung der entsprechenden Investition RE-C02-i04-RAA (Verbesserung der Wohnverhältnisse im Wohnungsbestand der Autonomen Region Azoren) im Rahmen der Komponente 2 (Wohnungsbau). Dies betrifft auch die Herabsetzung des Zielwerts 5.21 der Investition RE-C05-i05-RAA (Wirtschaftliche Erholung der Landwirtschaft auf den Azoren) im Rahmen der Komponente 5 (Investitionen und Innovation). Dies betrifft auch die Herabsetzung des Zielwerts 14.3 der Investition TC-C14-i01 (Wasserstoff und erneuerbare Gase) im Rahmen der Komponente 14 (Wasserstoff und erneuerbare Energien). Dies betrifft auch die Herabsetzung der Zielwerte 16.8 und 16.10 und die Änderung der Beschreibung der entsprechenden Investition TD-C16-i02 (Digitaler Wandel von Unternehmen) im Rahmen der Komponente 16 (Unternehmen 4.0). Aus diesen Gründen hat Portugal beantragt, die oben genannten Zielwerte herabzusetzen und die zuvor genannten Änderungen vorzunehmen, und der Durchführungsbeschluss des Rates sollte entsprechend geändert werden.

(30)Portugal erklärte außerdem, dass die Investition RE-C03-i04-RAA (Umsetzung der regionalen Strategie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung) im Rahmen der Komponente 3 (Soziale Antworten) nicht mehr in vollem Umfang mit den im ursprünglichen ARP vorgesehenen Zielsetzungen durchgeführt werden kann. Die Zahl der Personen, die unter das Einkommen der sozialen Eingliederung fallen und für diese Investition infrage kommen, ist stärker als erwartet zurückgegangen. Dies betrifft die Herabsetzung des Zielwerts 3.12 der Investition RE-C03-i04-RAA (Umsetzung der regionalen Strategie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung) im Rahmen der Komponente 3 (Soziale Antworten). Aus diesen Gründen hat Portugal beantragt, den oben genannten Zielwert herabzusetzen und die zuvor genannte Änderung vorzunehmen, und der Durchführungsbeschluss des Rates sollte entsprechend geändert werden.

(31)Portugal erklärte zudem, dass die Investition TD-C16-i01 (Digitales Empowerment von Unternehmen) im Rahmen der Komponente 16 (Unternehmen 4.0) aufgrund von unvorhergesehenen technischen Problemen mit der Interoperabilität und einer geringeren Teilnahme an den Schulungen als erwartet nicht mehr in vollem Umfang mit den im ursprünglichen ARP vorgesehenen Zielsetzungen durchgeführt werden kann. Dies betrifft die Herabsetzung des Zielwerts 16.4 und die Änderung der Beschreibung der entsprechenden Investition TD-C16-i01 (Digitales Empowerment von Unternehmen) im Rahmen der Komponente 16 (Unternehmen 4.0). Aus diesen Gründen hat Portugal beantragt, den oben genannten Zielwert herabzusetzen und die zuvor genannte Änderung vorzunehmen, und der Durchführungsbeschluss des Rates sollte entsprechend geändert werden.

(32)Portugal erklärte außerdem, dass die Investition TD-C19-i07 (Stärkung der öffentlichen Verwaltung zur Schaffung öffentlicher Werte) im Rahmen der Komponente 19 (Digitale öffentliche Verwaltung) nicht mehr in vollem Umfang mit den im ursprünglichen ARP vorgesehenen Zielsetzungen durchgeführt werden kann. Mehr Menschen als erwartet sind in den Ruhestand gegangen und es kam zu Verzögerungen beim Bau der Schulungszentren, was dazu führte, dass weniger Personen an den Schulungen teilnahmen. Dies betrifft die Herabsetzung des Zielwerts 19.21 der Investition TD-C19-i07 (Stärkung der öffentlichen Verwaltung zur Schaffung öffentlicher Werte) im Rahmen der Komponente 19 (Digitale öffentliche Verwaltung).

(33)Portugal erklärte auch, dass die Investition RE-C01-i04 (Ausstattung neuer Krankenhäuser in Seixal, Sintra und im östlichen Teil von Lissabon) im Rahmen der Komponente 1 (Nationaler Gesundheitsdienst) nicht mehr in vollem Umfang in der im ursprünglichen ARP vorgesehenen Form durchgeführt werden kann. Aufgrund der Inflation und von Unterbrechungen der Lieferketten sowie Rechtsstreitigkeiten über die Vergabe der Bauvorhaben kam es zu erheblichen Verzögerungen beim Bau der Krankenhäuser in Sintra und im östlichen Teil von Lissabon. Portugal hat beantragt, dass mit dieser Investition ein Teil des Baus des Krankenhauses im östlichen Teil von Lissabon unterstützt werden kann (anstatt nur bestimmte Ausrüstung zu finanzieren) und ferner die Ausstattung anderer Krankenhäuser in Lissabon und im Gebiet Vale do Tejo finanziert wird. Dies betrifft die Änderung des Etappenziels 1.26, die Einführung eines neuen Etappenziels, des Etappenziels 1.40, die Änderung der Beschreibung der entsprechenden Investition RE-C01-i04 (Ausstattung neuer Krankenhäuser in Seixal, Sintra und im östlichen Teil von Lissabon) und die Änderung ihrer Bezeichnung in „RE-C01-i04 (Bau des Krankenhauses im östlichen Teil von Lissabon und Ausstattung neuer Krankenhäuser in Seixal und Sintra sowie im östlichen Teil von Lissabon und in Vale do Tejo)“. Aus diesen Gründen hat Portugal beantragt, die vorgenannte Änderung vorzunehmen, und der Durchführungsbeschluss des Rates sollte entsprechend geändert werden.

(34)Portugal erklärte, dass zwei Maßnahmen aufgrund von Einschränkungen der Lieferketten und höheren Preisen, die dazu führten, dass niemand an den Ausschreibungen teilnahm, nicht mehr ohne Auswirkungen auf ihre Zielsetzungen in vollem Umfang in ihrer ursprünglichen Form durchgeführt werden können. Dies betrifft die Änderung des Zielwerts 3.13 der Investition RE-C03-i04-RAA (Umsetzung der regionalen Strategie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung) im Rahmen der Komponente 3 (Soziale Antworten) dahin gehend, dass die gleiche Anzahl von Rehabilitationsplätzen in zwei statt drei Gebäuden angeboten wird. Dies betrifft auch die Änderung des Etappenziels 10.5 der Investition TC-C10-i03 (Zentrum für atlantische Verteidigungseinsätze und Marineplattform) im Rahmen der Komponente 10, da die Fahrzeuge nicht eigens erworben werden müssen, um sie zu betreiben. Aus diesen Gründen hat Portugal beantragt, das oben genannte Etappenziel und den oben genannten Zielwert zu ändern und die zuvor genannten Änderungen vorzunehmen, und der Durchführungsbeschluss des Rates sollte entsprechend geändert werden.

(35)Portugal erklärte, dass drei Maßnahmen aufgrund der Inflation nicht mehr in vollem Umfang wie ursprünglich beschrieben durchgeführt werden können. Dies betrifft die Änderung des Etappenziels 1.18 der Investition RE-C01-i01 (Medizinische Grundversorgung mit mehr Antworten) im Rahmen der Komponente 1 (Nationaler Gesundheitsdienst), um die Förderbeträge zu revidieren, die Teilmaßnahmen zugewiesen sind, die in der Beschreibung der Investition genannt werden. Dies betrifft die Änderung des Zielwerts 1.21 der Investition RE-C01-i02 (Nationales Netz integrierter kontinuierlicher Pflege und Nationales Netz für Palliative Care) im Rahmen der Komponente 1 (Nationaler Gesundheitsdienst), um die Förderbeträge zu revidieren, die Teilmaßnahmen zugewiesen sind, die in der Beschreibung der Investition genannt werden. Dies betrifft die Streichung der Förderbeträge, die Teilmaßnahmen zugewiesen sind, die unter dem Zielwert 1.30 der Investition RE-C01-i05-RAM (Stärkung des regionalen Gesundheitsdienstes Madeiras) im Rahmen der Komponente 1 (Nationaler Gesundheitsdienst) genannt werden. Dies betrifft die Änderung des Zielwerts 8.13 der Investition RE-C08-i05 (Programm „Weitere Forstwirtschaft“) im Rahmen der Komponente 8 (Wälder), um die in der Beschreibung der Investition angegebenen Kosten zu revidieren. Aus diesen Gründen hat Portugal beantragt, das oben genannte Etappenziel und die oben genannten Zielwerte zu ändern sowie die Beträge zu revidieren, die sich auf die bestimmten Teilmaßnahmen zugewiesene Unterstützung beziehen, und der Durchführungsbeschluss des Rates sollte entsprechend geändert werden.

(36)Wie Portugal erläuterte, sind fünfzehn Maßnahmen in ihrer ursprünglichen Form nicht mehr in vollem Umfang durchführbar, da unerwartete rechtliche oder technische Schwierigkeiten, auf die die Behörden keinen Einfluss haben, dazu geführt haben, dass bestimmte Aspekte der Maßnahmen geändert oder gestrichen werden mussten, um angemessenere oder effizientere Lösungen umzusetzen. Dies betrifft die Änderung der Beschreibung der Investition RE-C01-i02 (Nationales Netz integrierter kontinuierlicher Pflege und Nationales Netz für Palliative Care) im Rahmen der Komponente 1 (Nationaler Gesundheitsdienst). Dies betrifft die Änderung der Zielwerte 2.2 und 2.3 und die Hinzufügung eines neuen Zielwerts 2.29 bei der Investition RE-C02-i01 (Förderprogramm für den Zugang zu Wohnraum) im Rahmen der Komponente 2 (Wohnungsbau). Dies betrifft die Änderung des Zielwerts 3.4 der Investition RE-C03-i01 (Neue Generation von Ausrüstung und soziale Antworten) im Rahmen der Komponente 3 (Soziale Antworten). Dies betrifft die Änderung der Beschreibung der Investition RE-C06-i02 (Verpflichtung zur nachhaltigen Beschäftigung) im Rahmen der Komponente 6 (Qualifikationen und Fähigkeiten). Dies betrifft die Änderung des Zielwerts 6.11 und der Beschreibung der entsprechenden Investition RE-C06-i05-RAA (Erwachsenenbildung und lebenslanges Lernen (ARA)) im Rahmen der Komponente 6 (Qualifikationen und Fähigkeiten). Dies betrifft die Änderung der Beschreibung der Investition RE-C09-i02 (Hydraulisches Mehrzweckunternehmen von Crato) im Rahmen der Komponente 9 (Wasserwirtschaft). Dies betrifft die Änderung des Zielwerts 10.3 der Investition TC-C10-i01 (Blue Hub, Infrastrukturnetz für die blaue Wirtschaft) im Rahmen der Komponente 10 (Maritime Wirtschaft). Dies betrifft die Änderung des Etappenziels 10.10 und der Beschreibung der entsprechenden Investition TC-C10-i04-RAA (Entwicklung des Clusters do Mar dos Açores) im Rahmen der Komponente 10. Dies betrifft die Änderung der Beschreibung der Investition TC-C14-i01 (Wasserstoff und erneuerbare Gase) im Rahmen der Komponente 14 (Wasserstoff und erneuerbare Energien). Dies betrifft die Änderung des Etappenziels 14.12 und der Beschreibung der entsprechenden Investition TC-C14-i03-RAA (Energiewende auf den Azoren) im Rahmen der Komponente 14 (Wasserstoff und erneuerbare Energien). Dies betrifft die Änderung des Etappenziels 15.9 und der Beschreibung der entsprechenden Investition TC-C15-i03 (Light Rail Transit Odivelas – Loures) im Rahmen der Komponente 15 (Nachhaltige Mobilität). Dies betrifft die Änderung der Beschreibung der Investition TC-C15-i04 (Bus Rapid Transit Boavista – Império) im Rahmen der Komponente 15 (Nachhaltige Mobilität). Dies betrifft die Änderung der Zielwerte 16.2 und 16.3 sowie der Beschreibung der entsprechenden Investition TD-C16-i01 (Digitales Empowerment von Unternehmen) im Rahmen der Komponente 16 (Unternehmen 4.0). Dies betrifft die Änderung der Zielwerte 16.6 und 16.8 sowie der Beschreibung der entsprechenden Investition TD-C16-i02 (Digitaler Wandel von Unternehmen) im Rahmen der Komponente 16 (Unternehmen 4.0). Dies betrifft die Änderung des Etappenziels 19.17 der Investition TD-C19-i05 (Digitaler Wandel der öffentlichen Verwaltung Madeiras) im Rahmen der Komponente 19 (Digitale öffentliche Verwaltung). Aus diesen Gründen hat Portugal beantragt, die oben genannten Etappenziele, Zielwerte und Beschreibungen der Investitionen zu ändern und die zuvor genannten Änderungen vorzunehmen, und der Durchführungsbeschluss des Rates sollte entsprechend geändert werden.

(37)Wie Portugal außerdem erläuterte, kann die Investition RE-C06-i01 (Modernisierung der Berufsbildungseinrichtungen) im Rahmen der Komponente 6 (Qualifikationen und Fähigkeiten) nicht mehr ohne Auswirkungen auf ihre Zielsetzungen in vollem Umfang in ihrer ursprünglichen Form durchgeführt werden. Aufgrund der COVID-19-Pandemie sind hochqualifizierte Beschäftigte des Tourismussektors ausgeschieden, sodass die Notwendigkeit besteht, neue Mitarbeiter auszubilden. Aus diesem Grund wurde die Möglichkeit der Förderung der Berufsausbildung im Tourismussektor zur Investition hinzugefügt. Dies betrifft die Änderung der Zielwerte 6.3 und 6.4 sowie der Beschreibung der entsprechenden Investition RE-C06-i01 (Modernisierung der Berufsbildungseinrichtungen) im Rahmen der Komponente 6 (Qualifikationen und Fähigkeiten). Aus diesen Gründen hat Portugal beantragt, die oben genannten Zielwerte und die Beschreibung der Investition zu ändern und die zuvor genannten Änderungen vorzunehmen, und der Durchführungsbeschluss des Rates sollte entsprechend geändert werden.

(38)Portugal erklärte, dass fünf Maßnahmen geändert wurden, da es offensichtlich bessere Alternativen zur Umsetzung der Maßnahmen und zur Erreichung ihrer ursprünglichen Ziele gibt. Dies betrifft die Änderung der Zielwerte 2.25, 2.26, 2.27 und 2.28 sowie der Beschreibung der Investition RE-C02-i06 (Studentenunterkünfte zu erschwinglichen Preisen) im Rahmen der Komponente 2 (Wohnungsbau) dahin gehend, dass auch die Möglichkeit besteht, die Unterkünfte an Forscher, Lehrkräfte und nicht lehrendes Personal von Hochschuleinrichtungen zu vermieten, sobald der Wohnbedarf der Studierenden gedeckt ist. Dies betrifft auch die Änderung des Zielwerts 8.11 der Investition RE-C08-i04 (Mittel zur Verhütung und Bekämpfung von Bränden im ländlichen Raum) im Rahmen der Komponente 8 (Wälder), durch die die Möglichkeit geschaffen werden soll, drei mittelschwere Feuerwehrhubschrauber anstelle von vier leichten einzukaufen und so die Brandbekämpfungskapazitäten insgesamt zu erhöhen. Dies betrifft die Änderung der Beschreibung der Investition TC-C11-i01 (Dekarbonisierung der Industrie) im Rahmen der Komponente 11 (Dekarbonisierung der Industrie), durch die die Möglichkeit geschaffen werden soll, Ausschreibungen jederzeit bei Bedarf und nicht nur jährlich durchzuführen. Dies betrifft die Änderung der Zielwerte 20.11 und 20.12 sowie der Beschreibung der entsprechenden Investition TD-C20-i02-RAA (Digitale Bildung (Azoren)) im Rahmen der Komponente 20 (Digitale Schule), durch die die Möglichkeit geschaffen werden soll, interaktive Bildschirme anstelle von Projektoren einzukaufen und die unnötige Verpflichtung zu streichen, RAM-Speicher und Software aufzurüsten. Aus diesen Gründen hat Portugal beantragt, die oben genannten Etappenziele, Zielwerte und Beschreibungen der Investitionen zu ändern und die zuvor genannten Änderungen vorzunehmen, und der Durchführungsbeschluss des Rates sollte entsprechend geändert werden.

(39)Die Kommission ist der Auffassung, dass die von Portugal angeführten Gründe die Aktualisierung nach Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 und die Änderung nach Artikel 21 Absatz 2 jener Verordnung rechtfertigen.

Berichtigung redaktioneller Fehler

(40)Im Text des Durchführungsbeschlusses des Rates wurden 138 redaktionelle Fehler gefunden, die 79 Etappenziele und Zielwerte und 46 Maßnahmen betreffen. Der Durchführungsbeschluss des Rates sollte geändert werden, um diese redaktionellen Fehler zu berichtigen, die dazu führen, dass der Inhalt des der Kommission am 22. April 2021 vorgelegten ARP nicht dem entspricht, was zwischen der Kommission und Portugal vereinbart wurde. Diese redaktionellen Fehler betreffen die folgenden Maßnahmen und zugehörigen Etappenziele und Zielwerte: Zielwert 1.3 und Beschreibung der entsprechenden Reform RE-r01 (Reform der medizinischen Grundversorgung) im Rahmen der Komponente 1 (Nationaler Gesundheitsdienst); Etappenziel 1.12 der Reform RE-r03 (Abschluss der Reform des Governance-Modells öffentlicher Krankenhäuser) im Rahmen der Komponente 1 (Nationaler Gesundheitsdienst); Zielwerte 1.14 und 1.15 sowie Etappenziele 1.17 und 1.18 der Investition RE-C01-i01 (Medizinische Grundversorgung mit mehr Antworten) im Rahmen der Komponente 1 (Nationaler Gesundheitsdienst); Zielwerte 1.27 und 1.30 sowie Beschreibung der entsprechenden Investition RE-C01-i05-RAM (Stärkung des regionalen Gesundheitsdienstes Madeiras) im Rahmen der Komponente 1 (Nationaler Gesundheitsdienst); Beschreibung der Investition RE-C01-i07-RAM (Digitalisierung des regionalen Gesundheitsdienstes Madeiras) im Rahmen der Komponente 1 (Nationaler Gesundheitsdienst); Zielwert 1.38 der Investition RE-C01-i09 (Universelles aktives Lebensunterstützungssystem) im Rahmen der Komponente 1 (Nationaler Gesundheitsdienst). Diese redaktionellen Fehler betreffen auch den Zielwert 2.2 und den Zielwert 2.3 der Investition RE-C02-i01 (Förderprogramm für den Zugang zu Wohnraum) im Rahmen der Komponente 2 (Wohnungsbau); die Zielwerte 2.4, 2.5, 2.6, 2.7, 2.8 und die Beschreibung der jeweiligen Investition RE-C02-i02 (Nationaler Zuschuss für Not- und provisorische Unterkünfte) im Rahmen der Komponente 2 (Wohnungsbau); den Zielwert 2.10 und den Zielwert 2.11 der Investition RE-C02-i03-RAM (Stärkung des Angebots an Sozialwohnungen in der Autonomen Region Madeira) im Rahmen der Komponente 2 (Wohnungsbau); den Zielwert 2.16, den Zielwert 2.18 und die Beschreibung der entsprechenden Investition RE-C02-i04-RAA (Verbesserung der Wohnverhältnisse im Wohnungsbestand der Autonomen Region Azoren) im Rahmen der Komponente 2 (Wohnungsbau); die Zielwerte 2.25, 2.26, 2.27 und 2.28 der Investition RE-C02-i06 (Studentenunterkünfte zu erschwinglichen Preisen) im Rahmen der Komponente 2 (Wohnungsbau). Diese redaktionellen Fehler betreffen auch den Zielwert 3.4, den Zielwert 3.5 und die Beschreibung der entsprechenden Investition RE-C03-i01 (Neue Generation von Ausrüstung und soziale Antworten) im Rahmen der Komponente 3 (Soziale Antworten); die Beschreibung der Investition RE-C03-i02 (Zugänglichkeit 360°) im Rahmen der Komponente 3 (Soziale Antworten); den Zielwert 3.10, den Zielwert 3.11, den Zielwert 3.27 und die Beschreibung der entsprechenden Investition RE-C03-i03-RAM (Stärkung der sozialen Antworten in der Autonomen Region Madeira (ARM)) im Rahmen der Komponente 3 (Soziale Antworten); den Zielwert 3.12, den Zielwert 3.13 und die Beschreibung der entsprechenden Investition RE-C03-i04-RAA (Umsetzung der regionalen Strategie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung) im Rahmen der Komponente 3 (Soziale Antworten); das Etappenziel 3.19 und die Beschreibung der entsprechenden Investition RE-C03-i05 (Plattform + Zugang) im Rahmen der Komponente 3 (Soziale Antworten). Diese redaktionellen Fehler betreffen auch das Etappenziel 4.4, den Zielwert 4.5, den Zielwert 4.9, den Zielwert 4.10 und die Beschreibung der entsprechenden Investition RE-C04-i01 (Kulturnetze und digitaler Wandel) im Rahmen der Komponente 4 (Kultur), das Etappenziel 4.11 und die Beschreibung der entsprechenden Investition RE-C04-i02 (Kulturerbe) im Rahmen der Komponente 4 Kultur. Diese redaktionellen Fehler betreffen: den Zielwert 5.5 und die Beschreibung der entsprechenden Investition RE-C05-i01.01 (Mobilisierung von Agenden/Allianzen für Unternehmensinnovationen) im Rahmen der Komponente 5 (Investitionen und Innovation); den Zielwert 5.7 und die Beschreibung der entsprechenden Investition RE-C05-i01.02 (Grüne Agenden/Allianzen für Unternehmensinnovationen) im Rahmen der Komponente 5 (Investitionen und Innovation); den Zielwert 5.9 und die Beschreibung der entsprechenden Investition RE-C05-i02 (Schnittstellenauftrag – Erneuerung des wissenschaftlichen und technologischen Unterstützungsnetzes und Anleitung für das Produktionsgefüge) im Rahmen der Komponente 5 (Investitionen und Innovation); den Zielwert 5.13 und die Beschreibung der entsprechenden Investition RE-C05-i03 (Forschungs- und Innovationsagenda für nachhaltige Landwirtschaft, Ernährung und Agroindustrie) im Rahmen der Komponente 5 (Investitionen und Innovation); den Zielwert 5.17 und die Beschreibung der entsprechenden Investition RE-C05-i04-RAA (Rekapitalisierung des Unternehmenssystems der Azoren) im Rahmen der Komponente 5 (Investitionen und Innovation); den Zielwert 5.29 der Investition RE-C05-i06 (Kapitalausstattung von Unternehmen und finanzielle Widerstandsfähigkeit/Banco Português de Fomento) im Rahmen der Komponente 5 (Investitionen und Innovation). Diese redaktionellen Fehler betreffen auch: die Beschreibung der Reform RE-r14 (Reform der beruflichen Aus- und Weiterbildung) im Rahmen der Komponente 6 (Qualifikationen und Fähigkeiten); den Zielwert 6.15 und die Beschreibung der entsprechenden Reform RE-r16 (Abbau von Beschränkungen in stark reglementierten Berufen) im Rahmen der Komponente 6 (Qualifikationen und Fähigkeiten); die Beschreibung der Reform RE-C06-r17 (Agenda für die Förderung menschenwürdiger Arbeit) im Rahmen der Komponente 6 (Qualifikationen und Fähigkeiten); die Beschreibung der Investition RE-C06-i01 (Modernisierung der Berufsbildungseinrichtungen) im Rahmen der Komponente 6 (Qualifikationen und Fähigkeiten); den Zielwert 6.6 und die Beschreibung der entsprechenden Investition RE-C06-i03 Anreiz für Erwachsene im Rahmen der Komponente 6 (Qualifikationen und Fähigkeiten); den Zielwert 6.8, den Zielwert 6.9 und die Beschreibung der entsprechenden Investition RE-C06-i04 (Jugend – STEAM) im Rahmen der Komponente 6 (Qualifikationen und Fähigkeiten); die Beschreibung der Investition RE-C06-i05-RAA (Erwachsenenbildung und lebenslanges Lernen) im Rahmen der Komponente 6 (Qualifikationen und Fähigkeiten). Diese redaktionellen Fehler betreffen auch die Zielwerte 7.1, 7.2 und 7.3 der Investition RE-C07-i00 (Ausbau des Ladenetzes für Elektrofahrzeuge) im Rahmen der Komponente 7 (Infrastruktur); die Beschreibung der Investition RE-C07-i02 (Fehlende Verbindungen und Erhöhung der Kapazität des Netzes) im Rahmen der Komponente 7 (Infrastruktur); die Beschreibung der Investition RE-C07-i03 (Grenzüberschreitende Verbindungen) im Rahmen der Komponente 7 (Infrastruktur); die Beschreibung von RE-C07-i04 (Empfangsbereiche für Unternehmen – Zugang zum Straßenverkehr) im Rahmen der Komponente 7 (Infrastruktur). Diese redaktionellen Fehler betreffen auch: den Zielwert 8.18 und die Beschreibung der jeweiligen Reform RE-r20 (Neuorganisation des Grundbucheintragssystems und des Systems zur Überwachung der Bodenbedeckung) im Rahmen der Komponente 8 (Wälder); den Zielwert 8.1, den Zielwert 8.20 und die Beschreibung der jeweiligen Investition RE-C08-i01 (Landschaftstransformation in gefährdeten Waldgebieten) im Rahmen der Komponente 8 (Wälder); den Zielwert 8.5, den Zielwert 8.6 und die Beschreibung der jeweiligen Investition RE-C08-i02 (Landeigentumsregister und System zur Überwachung der Bodenbedeckung) im Rahmen der Komponente 8 (Wälder); den Zielwert 8.8, den Zielwert 8.9 und die Beschreibung der jeweiligen Investition RE-C08-i03 (Unterbrechung des Brennstoffmanagements – Primärnetz) im Rahmen der Komponente 8 (Wälder); den Zielwert 8.11 der Investition RE-C08-i04 (Mittel zur Verhütung und Bekämpfung von Bränden im ländlichen Raum) im Rahmen der Komponente 8 (Wälder); den Zielwert 8.13, den Zielwert 8.16, den Zielwert 8.21 und die Beschreibung der entsprechenden Investition RE-C08-i05 (Programm „Weitere Forstwirtschaft“) im Rahmen der Komponente 8 (Wälder). Diese redaktionellen Fehler betreffen auch den Zielwert 9.5 der Investition RE-C09-i01 (Regionalplan für Wassereffizienz – Algarve) im Rahmen der Komponente 9 (Wasserwirtschaft); die Beschreibung der Investition RE-C09-i02 (Hydraulisches Mehrzweckunternehmen von Crato) im Rahmen der Komponente 9 (Wasserwirtschaft); die Beschreibung der Investition RE-C09-i03-RAM (Plan für Wassereffizienz und Stärkung der Versorgungs- und Bewässerungssysteme auf Madeira) im Rahmen der Komponente 9 (Wasserwirtschaft). Diese redaktionellen Fehler betreffen auch das Etappenziel 10.9 und das Etappenziel 10.10 der Investition TC-C10-i04-RAA (Entwicklung des Clusters do Mar dos Açores) im Rahmen der Komponente 10 (Maritime Wirtschaft). Diese redaktionellen Fehler betreffen auch: die Beschreibung der Investition TC-C14-i03-RAA (Energiewende auf den Azoren) im Rahmen der Komponente 14 (Wasserstoff und erneuerbare Energien). Diese redaktionellen Fehler betreffen auch die Beschreibung der Investition TC-C15-i04 (Bus Rapid Transit Boavista – Império) im Rahmen der Komponente 15 (Nachhaltige Mobilität); das Etappenziel 15.12 und die Beschreibung der jeweiligen Investition TC-C15-i05 (Dekarbonisierung des öffentlichen Verkehrs) im Rahmen der Komponente 15 (Nachhaltige Mobilität). Diese redaktionellen Fehler betreffen auch: die Beschreibung der Komponente 16 (Unternehmen 4.0); den Zielwert 16.4 und die Beschreibung der jeweiligen Investition TD-C16-i01 (Digitales Empowerment von Unternehmen) im Rahmen der Komponente 16 (Unternehmen 4.0); den Zielwert 16.6, den Zielwert 16.8, den Zielwert 16.11 und die Beschreibung der entsprechenden Investition TD-C16-i02 (Digitaler Wandel von Unternehmen) im Rahmen der Komponente 16 (Unternehmen 4.0); den Zielwert 16.14, den Zielwert 16.15 und die Beschreibung der entsprechenden Investition TD-C16-i03 (Katalysator für den digitalen Wandel von Unternehmen) im Rahmen der Komponente 16 (Unternehmen 4.0). Diese redaktionellen Fehler betreffen auch: die Beschreibung der Reform TD-r32 (Modernisierung und Vereinfachung der Verwaltung der öffentlichen Finanzen) im Rahmen der Komponente 17 (Qualität und Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen); das Etappenziel 17.13 der Investition TD-C17-i01 (Informationssysteme für das öffentliche Finanzmanagement) im Rahmen der Komponente 17 (Qualität und Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen); das Etappenziel 17.21 der Investition TD-C17-i02 (Modernisierung der Informationssysteme der Steuer- und Zollverwaltung für die Besteuerung ländlicher Grundstücke) im Rahmen der Komponente 17 (Qualität und Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen). Diese redaktionellen Fehler betreffen auch die Beschreibung der Reform TD-r33 (Wirtschaftliche Gerechtigkeit und Rahmenbedingungen für Unternehmen) im Rahmen der Komponente 18 (Wirtschaftliche Gerechtigkeit und Rahmenbedingungen für Unternehmen). Diese redaktionellen Fehler betreffen auch das Etappenziel 19.26 der Investition TD-C19-i01 (Neugestaltung öffentlicher und konsularischer Dienste) im Rahmen der Komponente 19 (Digitale öffentliche Verwaltung); die Beschreibung der Investition TD-C19-i03 (Stärkung des allgemeinen Cybersicherheitsrahmens) im Rahmen der Komponente 19 (Digitale öffentliche Verwaltung); die Beschreibung der Investition TD-C19-i05 (Digitaler Wandel der öffentlichen Verwaltung Madeiras) im Rahmen der Komponente 19 (Digitale öffentliche Verwaltung). Diese redaktionellen Fehler betreffen auch: den Zielwert 20.4 der Investition TD-C20-i01 (Digitaler Wandel im Bildungswesen) im Rahmen der Komponente 20 (Digitale Schule); den Zielwert 20.10, den Zielwert 20.13 und die Beschreibung der jeweiligen Investition TD-C20-i02-RAA (Digitale Bildung (Azoren)) im Rahmen der Komponente 20 (Digitale Schule); den Zielwert 20.17, das Etappenziel 20.18 und die Beschreibung der jeweiligen Investition TD-C20-i03-RAM (Beschleunigung der Digitalisierung der ARM-Bildung) im Rahmen der Komponente 20 (Digitale Schule). Die Durchführung der betreffenden Maßnahmen bleibt von der Korrektur aller oben genannten redaktionellen Fehler unberührt.

Das REPowerEU-Kapitel auf der Grundlage von Artikel 21c der Verordnung (EU) 2021/241

(41)Das REPowerEU-Kapitel beinhaltet sechs neue Reformen und 11 neue Investitionen. Portugal führt zwei Reformen ein, um insbesondere die Energiearmut zu bekämpfen und die Investitionen in die Energieeffizienz zu erhöhen. Die erste besteht in der Einrichtung einer Stelle zur Beobachtung der Situation der Energiearmut und zur Analyse und Entwicklung staatlicher Maßnahmen zu deren Beseitigung (RP-C21-r43: Nationale Beobachtungsstelle für Energiearmut). Die zweite betrifft die Einrichtung von „Bürger-Energieräumen“, in denen die Bürger Informationen und Beratung zur Umsetzung und Nutzung verschiedener Maßnahmen und Lösungen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Einführung nachhaltiger Verhaltensweisen bei der Energienutzung erhalten können (Reform RP-C21-r44: Entwicklung zentraler Anlaufstellen für Energieeffizienz für die Bürger (Bürger-Energieräume)).

(42)Andere Reformen im REPowerEU-Kapitel zielen darauf ab, Portugals Potenzial für erneuerbare Energien zu erhöhen. Diese betreffen die Überarbeitung des Regulierungsrahmens für die nationalen Gasfernleitungs- und verteilernetze zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Gase (RP-C21-r46: Regulierungsrahmen für erneuerbaren Wasserstoff), den Start der ersten Auktion für den zentralisierten Einkauf von Biomethan durch den Großhandelsversorger letzter Instanz und die Annahme eines Aktionsplans zur Entwicklung des Biomethanmarktes (RP-C21-r47: Erste Auktion für nachhaltiges Biomethan und Aktionsplan für Biomethan), die Vereinfachung der Lizenzierungs- und Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbare Energien und die Schulung in digitalen Werkzeugen zur Abwicklung dieser Verfahren (RP-C21-r48: Vereinfachung des Rechts- und Regulierungsrahmens für Projekte im Bereich erneuerbare Energien) und die Einrichtung eines langfristigen Berufsbildungsangebots für die Entwicklung, Anerkennung, Validierung und Zertifizierung grüner Kompetenzen für Arbeitnehmer in den Bereichen Energiewende und Klimaschutz sowie für Arbeitslose (RP-C21-r45: Grüne Kompetenzen).

(43)Die neuen Investitionen tragen auch zur Entwicklung der Erzeugung erneuerbarer Energie und des ökologischen Wandels der portugiesischen Wirtschaft bei. Dies betrifft: die Entwicklung von Technologien zur Steigerung der Erzeugung erneuerbarer Energien (RP-C21-i05: Unterstützung der Entwicklung der grünen Industrie), Unterstützung für technische Studien zur Erforschung der Kapazität von Offshore-Windparks zur Energieerzeugung (RP-C21-i07: Technische Studien zum Offshore-Energiepotenzial), die Einrichtung eines Anreizsystems für die Installation von Systemen zur Erzeugung und Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen für den Eigenverbrauch sowie für die Installation von Anlagen zur Warmwasserbereitung und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen durch Haushalte, Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen in der Autonomen Region Madeira (RP-C21-i11-RAM: Anreizsystem für die Erzeugung und Speicherung von Energie aus erneuerbaren Quellen auf Madeira und Porto Santo), die Einrichtung eines Anreizsystems für den Erwerb und die Installation von Systemen zur Speicherung erneuerbarer Energie auf den Azoren (RP-C21-i10-RAA: Anreizsystem für den Erwerb und die Installation von Speichersystemen für erneuerbare Energie), eine Erhöhung der Flexibilität des öffentlichen Stromnetzes, die eine Optimierung und ein flexibles Management des Stromsystems ermöglicht, auch im Hinblick auf den erwarteten Anstieg der Erzeugung und des Verbrauchs von Strom aus erneuerbaren Energiequellen (RP-C21-i08: Netzflexibilität und Speicherung) und die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für die Lizenzierung und Überwachung von Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energie (RP-C21-i09: Zentrale Anlaufstelle für die Lizenzierung und Überwachung von Projekten im Bereich erneuerbare Energien).

(44)Andere Investitionen zielen auf die Dekarbonisierung des Verkehrs ab. Dies betrifft: die Anschaffung emissionsfreier Busse (elektrisch oder mit Wasserstoff betrieben) und die Einrichtung von Ladestationen/Tankstellen auf Madeira (RP-C21-i13-RAM: Dekarbonisierung des öffentlichen Verkehrs) und in Braga (RP-C21-i14: Bus Rapid Transit – Braga); die Anschaffung von zwei elektrischen Fähren auf den Azoren (RP-C21-i15-RAA: Erwerb von zwei elektrischen Fähren) und die Einrichtung einer Standseilbahn in Nazaré (RP-C21-i16: Standseilbahn Nazaré).

(45)Eine weitere neue Investition im Rahmen des RePowerEU-Kapitels trägt zur Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden bei, indem Renovierungsarbeiten, einschließlich des Aufbaus von Kapazitäten zur Erzeugung erneuerbarer Energie für den Eigenverbrauch, in öffentlichen Gebäuden auf Madeira unterstützt werden (RP-C21-i04-RAM: Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen).

(46)Das REPowerEU-Kapitel enthält auch ausgeweitete Maßnahmen, die fünf Maßnahmen im Rahmen der Komponente 11 (Dekarbonisierung der Industrie), Komponente 13 (Energieeffizienz in Gebäuden), Komponente 14 (Wasserstoff und erneuerbare Energien) und Komponente 15 (Nachhaltige Mobilität) betreffen. Die im REPowerEU-Kapitel enthaltenen ausgeweiteten Maßnahmen stellen eine deutliche Verbesserung im Hinblick auf den Ehrgeiz der bereits im nationalen ARP enthaltenen Maßnahmen dar.

(47)Die Kommission hat den geänderten ARP samt REPowerEU-Kapitel nach den in Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 festgelegten Kriterien bewertet.

Ausgewogene Antwort, die zu den sechs Säulen beiträgt

(48)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe a und des Anhangs V Abschnitt 2.1 der Verordnung (EU) 2021/241 stellt der geänderte ARP samt REPowerEU-Kapitel weitgehend (Einstufung A) eine umfassende und angemessen ausgewogene Antwort auf die wirtschaftliche und soziale Lage dar und leistet somit einen angemessenen Beitrag zu allen in Artikel 3 jener Verordnung genannten sechs Säulen, wobei den spezifischen Herausforderungen des betreffenden Mitgliedstaats und seiner Mittelzuweisung Rechnung getragen wird.

(49)Der ursprüngliche ARP stellte eine umfassende und angemessen ausgewogene Antwort (Einstufung A) auf die damalige wirtschaftliche und soziale Lage dar und leistete einen angemessenen Beitrag zu allen in Artikel 3 der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität genannten sechs Säulen, wie in den Erwägungsgründen 8 bis 12 des Durchführungsbeschlusses des Rates vom 6. Juli 2021 beschrieben.

(50)Der geänderte ARP samt REPowerEU-Kapitel deckt die sechs Säulen weiterhin umfassend ab, wobei keine Maßnahme gestrichen wurde und eine beträchtliche Anzahl von Komponenten mehr als eine Säule unterstützt. Das Spektrum von Maßnahmen des geänderten ARP samt REPowerEU-Kapitel entspricht den Zielen der Fazilität und ist zwischen den Säulen insgesamt ausgewogen. Insbesondere tragen die im REPowerEU-Kapitel enthaltenen Maßnahmen zu den folgenden Säulen bei: ökologischer Wandel, intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum sowie sozialer und territorialer Zusammenhalt.

Bewältigung aller oder eines wesentlichen Teils der Herausforderungen, die in den länderspezifischen Empfehlungen ermittelt wurden

(51)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe b und des Anhangs V Abschnitt 2.2 der Verordnung (EU) 2021/241 ist zu erwarten, dass der geänderte ARP samt REPowerEU-Kapitel wirksam (Einstufung A) zur Bewältigung aller oder eines wesentlichen Teils der Herausforderungen, die in den einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen an Portugal, einschließlich der finanzpolitischen Aspekte dieser Herausforderungen und Empfehlungen und der Empfehlungen nach Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011, ermittelt wurden, oder Herausforderungen, die in anderen von der Kommission im Rahmen des Europäischen Semesters offiziell angenommenen einschlägigen Dokumenten ermittelt wurden, beiträgt.

(52)So trägt der geänderte ARP insbesondere den länderspezifischen Empfehlungen Rechnung, die der Rat vor der Bewertung des geänderten Plans durch die Kommission förmlich angenommen hatte. Da die maximale Mittelzuweisung für Portugal nach oben korrigiert wurde und sich der Umfang des Plans infolge eines zusätzlichen Darlehensantrags, der nicht ausschließlich für REPower-Ziele verwendet werden soll, erhöht hat, werden alle strukturellen Empfehlungen für 2022 und 2023 in der Gesamtbewertung berücksichtigt.

(53)Nachdem die Kommission die Fortschritte bei der Umsetzung aller einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen zum Zeitpunkt der Vorlage des geänderten nationalen ARP bewertet hat, stellt sie fest, dass keine Empfehlung vollständig umgesetzt worden ist. Bei der Empfehlung zur Verbesserung des Zugangs der Unternehmen zu Liquidität, insbesondere in Bezug auf kleine und mittlere Unternehmen (länderspezifische Empfehlung 3.1 2020) wurden erhebliche Fortschritte erzielt.

(54)Der geänderte ARP enthält umfangreiche, sich gegenseitig verstärkende Reformen und Investitionen, die dazu beitragen, alle oder einen wesentlichen Teil der wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen anzugehen, die der Rat in seinen länderspezifischen Empfehlungen an Portugal im Rahmen des Europäischen Semesters aufgezeigt hatte, insbesondere die Verbesserung der Wirksamkeit der Steuer- und Sozialschutzsysteme und die Förderung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen (länderspezifische Empfehlung 1.5 2023; länderspezifische Empfehlung 1.4 2022; länderspezifische Empfehlung 2.2 2020; länderspezifische Empfehlung 2.4 2019); die Verbesserung der Bedingungen für den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, insbesondere durch die Verstärkung der Vermeidung, des Recyclings und der Wiederverwendung von Abfällen (länderspezifische Empfehlung 3 2022 und 2023); die Verringerung der allgemeinen Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen (länderspezifische Empfehlung 4.1 2022 und 2023), auch im Verkehrssektor (länderspezifische Empfehlung 4.2 2022); die Beschleunigung des Einsatzes erneuerbarer Energien durch die Modernisierung der Stromübertragungs- und verteilernetze und die Ermöglichung von Investitionen in die Stromspeicherung (länderspezifische Empfehlung 4.3 2022); die Straffung der Genehmigungsverfahren, um die Weiterentwicklung der Erzeugung erneuerbarer Energie zu ermöglichen (länderspezifische Empfehlung 4.2 2023; länderspezifische Empfehlung 4.4 2022); die Stärkung des Rahmens für Anreize für Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden (länderspezifische Empfehlung 4.6 2023; länderspezifische Empfehlung 4.5 2022); die Stärkung der Resilienz des Gesundheitssystems (länderspezifische Empfehlung 1.2 2020; länderspezifische Empfehlung 1.2 2019); die Förderung der Beschäftigung und die Bekämpfung der Arbeitsmarktsegmentierung (länderspezifische Empfehlung 2.1 2020; länderspezifische Empfehlung 2.1 2019); die Verbesserung der Kompetenzen der Bevölkerung, insbesondere der digitalen Kompetenzen und der auf den Arbeitsmärkten gefragten Kompetenzen (länderspezifische Empfehlung 2.3 2020; länderspezifische Empfehlung 2.2 2019) sowie der für den ökologischen Wandel erforderlichen Kompetenzen und Qualifikationen (länderspezifische Empfehlung 4.7 2023); die Verbesserung der Wirksamkeit und Angemessenheit des Netzes der sozialen Sicherheit (länderspezifische Empfehlung 2.4 2019); die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen (länderspezifische Empfehlung 2.4 2020); die Verbesserung des Zugangs der Unternehmen zu Liquidität, insbesondere in Bezug auf KMU (länderspezifische Empfehlung 3.1 2020); die Förderung der Investitionen in den ökologischen und den digitalen Wandel (länderspezifische Empfehlung 1.2 2022; länderspezifische Empfehlung 3.4 2020; länderspezifische Empfehlung 3.3 2019); die Förderung der Investitionen in Forschung und Innovation (länderspezifische Empfehlung 3.1 2019); und die Senkung des Verwaltungs- und Regelungsaufwands für Unternehmen (länderspezifische Empfehlung 4.2 2019).

(55)Der geänderte ARP sieht eine Steuerreform vor, mit der das System der Steuervergünstigungen überarbeitet und eine neue Fachgruppe zur Bewertung und Überwachung der steuerpolitischen Maßnahmen, einschließlich der Steuervergünstigungen, eingerichtet wird (TD-C17-r40: Vereinfachung des Steuersystems), sowie eine Reform der Sozialleistungen, mit der eine einheitliche Sozialleistung eingeführt wird (RE-C03-r38: Vereinfachung und Wirksamkeit des Netzes der sozialen Sicherheit). Diese beiden Reformen tragen den länderspezifischen Empfehlungen 1 2022 und 2023 zu Maßnahmen im Bereich Steuern und Sozialschutz sowie der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen Portugals Rechnung. Mit dem geänderten ARP wird auch eine Reform der Abfallwirtschaft eingeführt, die einen Rechtsrahmen für ein Pfand- und Erstattungssystem für Verpackungen und Metalle schafft (TC-C12-r39: Förderung der Kreislaufwirtschaft und einer effizienteren Abfallwirtschaft) und den länderspezifischen Empfehlungen 3 2022 und 2023 zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft Rechnung trägt.

(56)Das REPowerEU-Kapitel setzt sich mit einem wesentlichen Teil der Herausforderungen auseinander, die in den länderspezifischen Empfehlungen im Zusammenhang mit Energiepolitik und ökologischem Wandel genannt werden. Die meisten REPowerEU-Maßnahmen tragen zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 4.1 2022 und 2023 bei, wonach die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen durch die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen und die Senkung der Energienachfrage verringert werden muss.

(57)Mit dem REPowerEU-Kapitel werden Maßnahmen eingeführt, die direkt der länderspezifischen Empfehlung 4.2 2022 zur Notwendigkeit der Dekarbonisierung des Verkehrs Rechnung tragen, wie die Dekarbonisierung des öffentlichen Verkehrs (RP-C21-i13-RAM: Dekarbonisierung des öffentlichen Verkehrs); die Einführung eines emissionsfreien Schnellbussystems in Braga (RP-C21-i14: Bus Rapid Transit Braga), die Anschaffung von zwei elektrischen Fähren auf den Azoren (RP-C21-i15-RAA: Erwerb von zwei elektrischen Fähren) und die Einrichtung einer Standseilbahn in Nazaré (RP-C21-i16: Standseilbahn Nazaré).

(58)Das REPowerEU-Kapitel enthält auch Maßnahmen, die den länderspezifischen Empfehlungen 4.2 2023 und 4.3 2022 zur Notwendigkeit der Beschleunigung des Einsatzes erneuerbarer Energien entsprechen, wie z. B.: die Überarbeitung des Regulierungsrahmens für die nationalen Gasfernleitungs- und verteilernetze zur Förderung der Nutzung von erneuerbarem Wasserstoffgas (RP-C21-r46: Regulierungsrahmen für erneuerbaren Wasserstoff), die Annahme eines Aktionsplans zur Entwicklung des Biomethanmarktes und der Start der ersten Auktion für den zentralisierten Einkauf von Biomethan (RP-C21-r47: Erste Auktion für nachhaltiges Biomethan und Aktionsplan für Biomethan), die Entwicklung von Technologien zur Steigerung der Erzeugung erneuerbarer Energien (RP-C21-i05: Unterstützung der Entwicklung der grünen Industrie), die Unterstützung technischer Studien zur Erforschung der Kapazität von Offshore-Windparks zur Energieerzeugung (RP-C21-i07: Technische Studien zum Offshore-Energiepotenzial), die Einrichtung eines Anreizsystems für den Erwerb und die Installation von Systemen zur Speicherung erneuerbarer Energie auf den Azoren (RP-C21-i10-RAA: Anreizsystem für den Erwerb und die Installation von Speichersystemen für erneuerbare Energie), die Einrichtung eines Anreizsystems für die Erzeugung und Speicherung von erneuerbaren Energien auf Madeira (RP-C21-i11-RAM: Anreizsystem für die Erzeugung und Speicherung von Energie aus erneuerbaren Quellen).

(59)Das REPowerEU-Kapitel trägt auch den länderspezifischen Empfehlungen 4.2 2023 und 4.4 2022 zur Notwendigkeit der Straffung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien mit den folgenden Maßnahmen Rechnung: Vereinfachung des Rechts- und Regulierungsrahmens für Projekte im Bereich erneuerbare Energien (RP-C14-r48: Vereinfachung des Rechts- und Regulierungsrahmens für Projekte im Bereich erneuerbare Energien) und die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für die Lizenzierung und Überwachung von Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energie (RP-C21-i09: Zentrale Anlaufstelle für die Lizenzierung und Überwachung von Projekten im Bereich erneuerbare Energien).

(60)Dieses Kapitel enthält auch Maßnahmen, mit denen die länderspezifischen Empfehlungen 4.6 2023 und 4.5 2022 zur Notwendigkeit der Förderung der Energieeffizienz in Gebäuden umgesetzt werden, wie z. B.: die Verbesserung der Energieeffizienz öffentlicher Einrichtungen auf Madeira (RP-C21-i04-RAM: Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden auf Madeira), die Verstärkung der Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Wohngebäuden (RP-C21-i02: Ausgeweitete Maßnahme: Energieeffizienz in Wohngebäuden) und in Dienstleistungsgebäuden (RP-C21-i03: Ausgeweitete Maßnahme: Energieeffizienz in vom Dienstleistungssektor genutzten Gebäuden) und die Einrichtung von „Bürger-Energieanlaufstellen“ auf lokaler Ebene, in denen die Bürger Informationen und Beratung zur Umsetzung und Nutzung verschiedener Energieeffizienzmaßnahmen, auch für Gebäude, erhalten können (RP-C21-r44: Entwicklung zentraler Anlaufstellen für Energieeffizienz für die Bürger (Bürger-Energieräume)).

(61)Durch die Bewältigung der oben genannten Herausforderungen soll der geänderte ARP auch dazu beitragen, die in Portugal bestehenden Ungleichgewichte zu korrigieren, die in den Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 für den Zeitraum 2019-2023 ermittelt wurden, insbesondere im Hinblick auf Ungleichgewichte im Zusammenhang mit dem gesamtstaatlichen Schuldenstand, der Verschuldung des Privatsektors und der Auslandsverschuldung.

Beitrag zum Wachstumspotenzial, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur wirtschaftlichen, sozialen und institutionellen Resilienz

(62)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe c und des Anhangs V Abschnitt 2.3 der Verordnung (EU) 2021/241 ist zu erwarten, dass der geänderte ARP samt REPowerEU-Kapitel große Auswirkungen (Einstufung A) auf das Wachstumspotenzial, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die wirtschaftliche, soziale und institutionelle Resilienz Portugals haben wird, dass er unter anderem durch die Förderung von Maßnahmen für Kinder und Jugendliche erheblich zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte beiträgt und dass er die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Krise erheblich abmildert und somit hilft, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die wirtschaftliche, soziale und territoriale Konvergenz innerhalb der Union zu stärken.

(63)Die Bewertung des ursprünglichen ARP nach Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe c und Anhang V Abschnitt 2.3 der Verordnung (EU) 2021/241 ergab, dass der ursprüngliche ARP in Portugal große Auswirkungen auf das Wachstumspotenzial, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die wirtschaftliche, soziale und institutionelle Resilienz haben dürfte (Einstufung A).

(64)Der geänderte ARP samt REPowerEU-Kapitel trägt weiterhin zum wirtschaftlichen Zusammenhalt und zur Behebung von Schwachstellen in der Wirtschaft bei. Die wichtigsten Beiträge sowohl zu Wachstum als auch zur Beschäftigung dürften von Investitionen und Reformen in den Bereichen Innovation, Bildung einschließlich digitaler Kompetenzen und Berufsbildung, der Dekarbonisierung der Industrie, der Digitalisierung von Unternehmen, der Kapitalausstattung von Unternehmen und dem Wohnungsbau ausgehen, die nun verstärkt werden. Die Maßnahmen im REPowerEU-Kapitel dürften überdies zu einem nachhaltigen Wachstum beitragen. Dies gilt zum Beispiel für die Förderung der grünen Wirtschaft, grüner Kompetenzen und der Entwicklung erneuerbarer Energiequellen.

(65)Der geänderte ARP samt REPowerEU-Kapitel trägt weiterhin zum sozialen Zusammenhalt bei. Der überarbeitete ARP enthält umfangreiche verstärkte Maßnahmen zur Bewältigung seit Langem bestehender sozialer Herausforderungen. Diese betreffen die Reaktionsfähigkeit und Zugänglichkeit der Gesundheits- und Langzeitpflegedienste sowie den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum und zu Sozialwohnungen. Soziale Schwachstellen sollten außerdem durch die Bereitstellung eines breiten Spektrums an Sozialdiensten mit Schwerpunkt auf älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen, ethnischen Minderheiten und Migranten sowie durch integrierte Programme zur Unterstützung benachteiligter Gemeinschaften in von Armut geprägten Ballungsräumen angegangen werden. Eine neue Reform wird das System der Sozialleistungen vereinfachen, um ihre Inanspruchnahme zu erleichtern. Im Rahmen des REPowerEU-Kapitels wird zudem eine neue nationale Beobachtungsstelle zur Bekämpfung der Energiearmut beitragen. Zusätzliche Investitionen in nachhaltige öffentliche Nahverkehrsnetze sind besonders für benachteiligte Pendler von Bedeutung und stärken die Arbeitnehmerrechte, insbesondere bei atypischen Arbeitsverträgen im Bereich der digitalen Wirtschaft. Diese Maßnahmen werden dazu beitragen, den auf dem Gipfel von Porto vom 7. Mai 2021 angenommenen Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte umzusetzen, und dürften dazu beitragen, den Stand der Indikatoren des sozialpolitischen Scoreboards zu verbessern.

(66)Auch die auf Kinder und junge Menschen ausgerichteten Maßnahmen werden verstärkt, wie z. B. Maßnahmen zur Steigerung der Kapazitäten von Kindergärten und Kinderbetreuungseinrichtungen. Es wird erwartet, dass der überarbeitete ARP Hochschuleinrichtungen und die Einschreibung in Studiengänge fördern wird. Außerdem wird zusätzlicher Wohnraum für Studenten geschaffen. Die Maßnahmen zielen auch darauf ab, durch die Nutzung digitaler Ressourcen in den Klassenzimmern und die Digitalisierung von Bildungsinhalten die Integration digitaler Technologien in das Primar- und Sekundarschulsystem weiter zu unterstützen. 

Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen

(67)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe d und des Anhangs V Abschnitt 2.4 der Verordnung (EU) 2021/241 ist der ARP geeignet sicherzustellen, dass keine Maßnahme (Einstufung A) zur Durchführung der im ARP enthaltenen Reformen und Investitionsvorhaben eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates 5 verursacht (Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen).

(68)Portugal hat für jede neue und überarbeitete Maßnahme des geänderten Plans samt REPowerEU-Kapitel eine Bewertung anhand des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen vorgelegt. Aus den vorgelegten Informationen geht hervor, dass der Plan die Einhaltung dieses Grundsatzes gewährleisten dürfte. Darüber hinaus werden für die Maßnahmen, die die Auswahl von Projekten in der Zukunft erfordern, spezifische einschlägige Sicherheitsvorkehrungen in den zugehörigen Etappenzielen und Zielwerten eingeführt.

Beitrag zu den REPowerEU-Zielen

(69)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe da und Anhang V Abschnitt 2.12 der Verordnung (EU) 2021/241 dürfte das REPowerEU-Kapitel in hohem Maße (Einstufung A) wirksam zur Versorgungssicherheit der gesamten Union beitragen, insbesondere durch eine Diversifizierung der Energieversorgung, eine Steigerung der Nutzung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz, einen Ausbau der Energiespeicherkapazitäten oder die notwendige Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen vor 2030.

(70)Das REPowerEU-Kapitel trägt zu dem Ziel nach Artikel 21c Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/241 bei, und zwar durch eine Reform zur Straffung der Genehmigungsverfahren, einschließlich der Schulung von Beamten, die mit der Genehmigung erneuerbarer Energien befasst sind; die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für die Lizenzierung von Projekten im Bereich erneuerbare Energien; die Umsetzung eines Aktionsplans für die Entwicklung von Biomethan sowie einer Reihe von legislativen Maßnahmen zur Förderung und Ermöglichung der Nutzung von Biomethan und erneuerbarem Wasserstoff; die Einführung eines Finanzsystems zur Förderung der Produktion von Netto-Null-Technologien; die Aufstockung einer bestehenden Investition in erneuerbare Gase; die Investitionen in Speicherkapazitäten für erneuerbare Energie; die Entwicklung grüner Kompetenzen; die Investitionen in die Energieeffizienz von Wohn-, Dienstleistungs- und öffentlichen Gebäuden; die Einrichtung einer nationalen Beobachtungsstelle für Energiearmut, um bedürftige Haushalte zu überwachen und durch gezielte Maßnahmen zu unterstützen, und die Einrichtung von zentralen Anlaufstellen auf lokaler Ebene, die sogenannten Bürger-Energieraum-Modelle, um die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen zu erleichtern.

(71)Das REPowerEU-Kapitel trägt auch zu dem Ziel nach Artikel 21c Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2021/241 bei. Zusätzlich zu den bereits genannten Reformen zur Einrichtung einer nationalen Beobachtungsstelle für Energiearmut und von Bürger-Energieraum-Modellen führt Portugal eine neue Investition zur Verbesserung der Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden ein und verstärkt die Investitionen in Wohngebäude sowie in Dienstleistungsgebäude.

(72)Mit der Einführung der folgenden Maßnahmen trägt das REPowerEU-Kapitel auch zu dem Ziel nach Artikel 21c Absatz 3 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2021/241 bei: Die Aufstockung der Investition „Dekarbonisierung der Industrie“, die darauf abzielt, industrielle KMU bei der Dekarbonisierung ihrer Prozesse, der Verbesserung ihrer Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien finanziell zu unterstützen. Die oben genannte Investition zur Finanzierung der Produktion von Netto-Null-Technologien und der damit verbundenen Infrastruktur, die zur Senkung der Energienachfrage beitragen, wie z. B. elektrische Verkabelung, spezielle Betriebs- und Wartungsgeräte und Wärmepumpen.

(73)Mit den Investitionen in die Stromspeicherung und in die Dekarbonisierung des Verkehrs trägt das REPowerEU-Kapitel überdies zu dem Ziel nach Artikel 21c Absatz 3 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2021/241 bei. Die Investition in Speicherkapazitäten ermöglicht ein flexibles Management des Stromsystems, insbesondere im Hinblick auf die Elektrifizierung der Industrie und des Verkehrs und die Zunahme der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Das REPowerEU-Kapitel unterstützt den Kauf emissionsfreier Busse für den öffentlichen Nahverkehr, die Installation von Ladestationen/Tankstellen sowie den Bau neuer Infrastruktur für den emissionsfreien Verkehr.

(74)Mit der Schaffung eines Berufsbildungsangebots für die Entwicklung grüner Kompetenzen trägt das REPowerEU-Kapitel auch zu dem Ziel nach Artikel 21c Absatz 3 Buchstabe f der Verordnung (EU) 2021/241 bei. Die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für die Lizenzierung von Projekten im Bereich erneuerbare Energien wird auch die Schulung von Beamten beinhalten und so zu diesem Ziel beitragen. Indirekt werden die Investitionen zur Unterstützung der grünen Industrie und die Ausweitung der Investitionen in erneuerbare Gase auch zum Erwerb grüner Kompetenzen durch die Arbeitnehmer beitragen.

Maßnahmen mit grenzüberschreitender oder länderübergreifender Dimension oder Wirkung

(75)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe db und Anhang V Abschnitt 2.13 der Verordnung (EU) 2021/241 dürften die im REPowerEU-Kapitel enthaltenen Maßnahmen in hohem Maße (Einstufung A) grenzüberschreitend oder länderübergreifend ausgerichtet sein oder wirken.

(76)Die im REPowerEU-Kapitel enthaltenen Maßnahmen tragen zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen bei und senken die Energienachfrage durch die Förderung der Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energie, durch die Unterstützung der Dekarbonisierung der Industrie und durch die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden.

(77)Die geschätzten Gesamtkosten dieser Maßnahmen belaufen sich auf 6,9 Mrd. EUR, was 71 % der geschätzten Kosten des REPowerEU-Kapitels entspricht und damit über dem indikativen Ziel von 30 % liegt.

(78)Die im REPowerEU-Kapitel enthaltenen Maßnahmen zur Förderung der Erzeugung erneuerbarer Energie tragen auch zum Export sauberer Energie in andere Teile Europas bei. Ebenso dürften die Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Industrie auch zur Dekarbonisierung Europas beitragen.

Beitrag zum ökologischen Wandel, einschließlich der Erhaltung der biologischen Vielfalt

(79)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe e und Anhang V Abschnitt 2.5 der Verordnung (EU) 2021/241 enthält der geänderte ARP samt REPowerEU-Kapitel Maßnahmen, die in hohem Maße (Einstufung A) zum ökologischen Wandel, einschließlich der Erhaltung der biologischen Vielfalt, oder zur Bewältigung der sich daraus ergebenden Herausforderungen beitragen. Die Maßnahmen zur Unterstützung der Klimaschutzziele machen einen Betrag aus, der 41,2 % der Gesamtzuweisung des ARP und 91,1 % der geschätzten Gesamtkosten der Maßnahmen im REPowerEU-Kapitel entspricht (berechnet nach der Methode in Anhang VI der genannten Verordnung). Gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2021/241 steht der geänderte ARP samt REPowerEU-Kapitel mit den Informationen im Nationalen Energie- und Klimaplan 2021-2030 in Einklang.

(80)Die aufgrund von Kostensteigerungen gekürzten Maßnahmen wirken sich nicht auf das Gesamtziel des Plans in Bezug auf den ökologischen Wandel aus, wohingegen mit dem REPowerEU-Kapitel erhebliche Bemühungen zur weiteren Unterstützung des ökologischen Wandels in Portugal unternommen werden. Seine Reformen und Investitionen tragen dazu bei, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, die Energienachfrage zu senken und die Energieeffizienz zu erhöhen. Darüber hinaus dürften diese Maßnahmen dauerhafte Auswirkungen haben durch: i) die Verstärkung des portugiesischen Stromnetzes zur Bewältigung der zunehmenden Erzeugung und Verteilung von Energie, auch aus erneuerbaren Quellen ii) den Ausbau der Energiespeicherung und iii) die Einführung struktureller Änderungen in der Energiepolitik und damit den Abbau bestehender Engpässe bei den Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbare Energien.

Beitrag zum digitalen Wandel

(81)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe f und des Anhangs V Abschnitt 2.6 der Verordnung (EU) 2021/241 enthält der geänderte ARP Maßnahmen, die weitgehend zum digitalen Wandel oder zur Bewältigung der sich daraus ergebenden Herausforderungen beitragen. Die Maßnahmen zur Unterstützung der Digitalisierungsziele machen einen Betrag aus, der 21,1 % der Gesamtzuweisung des geänderten ARP entspricht (berechnet nach der Methode in Anhang VII der genannten Verordnung).

(82)Die positive Bewertung hinsichtlich des Beitrags zum digitalen Wandel im Durchführungsbeschluss des Rates vom 6. Juli 2021 bleibt bestehen. Nach der Überarbeitung trägt eine weitere Komponente zum digitalen Wandel bei: Komponente 15 (Nachhaltige Mobilität) mit einer Maßnahme zur Digitalisierung des Eisenbahnsystems.

(83)Das REPowerEU-Kapitel dürfte durch die Entwicklung einer digitalen zentralen Anlaufstelle für die Genehmigung und Überwachung von Projekten im Bereich erneuerbare Energien zum digitalen Wandel und zur Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen beitragen. Gemäß Artikel 21c Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/241 werden die im REPowerEU-Kapitel enthaltenen Reformen und Investitionen bei der Berechnung der Gesamtzuweisung des Plans für die Zwecke der Anwendung der in der Verordnung festgelegten Anforderungen zur Erreichung des Digitalisierungsziels nicht berücksichtigt.

Dauerhafte Auswirkungen

(84)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe g und des Anhangs V Abschnitt 2.7 der Verordnung (EU) 2021/241 ist zu erwarten, dass der geänderte ARP samt REPowerEU-Kapitel in Portugal weitgehend (Einstufung A) dauerhafte Auswirkungen haben wird.

(85)Die Bewertung des ursprünglichen ARP nach Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe g und Anhang V Abschnitt 2.7 der Verordnung (EU) 2021/241 ergab, dass der ursprüngliche ARP in Portugal weitgehend (Einstufung A) dauerhafte Auswirkungen haben dürfte.

(86)Die neuen und überarbeiteten Maßnahmen ergänzen die bestehenden und tragen der COVID-19-Krise, der Inflation und den Unterbrechungen der Lieferkette Rechnung. Obwohl die Inflation das Ziel von sechs Maßnahmen beeinträchtigt hat, hatte sie keinen Einfluss auf die langfristigen Auswirkungen des geänderten Plans. Darüber hinaus gehen die neuen und geänderten Maßnahmen auf die länderspezifischen Empfehlungen ein und dürften eine dauerhafte Wirkung zeigen.

(87)Es wird erwartet, dass die neuen Reformen die Systeme der Sozialleistungen und Steuervergünstigungen vereinfachen, die Leistung der öffentlichen Bediensteten fördern und die Kreislaufwirtschaft durch eine effizientere Abfallbewirtschaftung voranbringen. Die neuen Investitionen werden voraussichtlich die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung beschleunigen, technische Innovationen im nationalen Gesundheitssystem unterstützen und damit die Qualität von Diagnosen und Behandlungen verbessern. Die neuen Investitionen dürften auch das inländische Angebot an erschwinglichen Studentenunterkünften erhöhen und so einen besseren Zugang zur Hochschulbildung ermöglichen.

Überwachung und Durchführung

(88)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe h und des Anhangs V Abschnitt 2.8 der Verordnung (EU) 2021/241 sind die im geänderten ARP samt REPowerEU-Kapitel vorgeschlagenen Modalitäten angemessen (Einstufung A), um die wirksame Überwachung und Durchführung des ARP sicherzustellen, einschließlich des vorgesehenen Zeitplans, der Etappenziele und Zielwerte sowie der entsprechenden Indikatoren.

(89)Die Bewertung des ursprünglichen ARP nach Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe h und Anhang V Abschnitt 2.8 der Verordnung (EU) 2021/241 ergab, dass der ursprüngliche ARP angemessen (Einstufung A) war, um die wirksame Überwachung und Durchführung des ARP sicherzustellen, einschließlich des vorgesehenen Zeitplans, der Etappenziele und Zielwerte sowie der entsprechenden Indikatoren.

(90)Art und Umfang der vorgeschlagenen Änderungen am ARP Portugals haben keine Auswirkungen auf die bisherige Bewertung der wirksamen Überwachung und Durchführung des ARP. Insbesondere bleibt die Task Force Recuperar Portugal die Struktur, die in Portugal mit der Überwachung und Durchführung des Plans und seiner Organisation betraut ist. Mit dem Inkrafttreten der Entschließung Nr. 93/2022 des Ministerrats vom 18. Oktober hat die Task Force ihre Entscheidungsfreiheit erweitert. Darüber hinaus sind die Etappenziele und Zielwerte für die geänderten Maßnahmen, auch für die im REPowerEU-Kapitel enthaltenen, klar und realistisch, und die für diese Etappenziele und Zielwerte vorgeschlagenen Indikatoren sind relevant, annehmbar und solide.

Kosten

(91)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe i und Anhang V Abschnitt 2.9 der Verordnung (EU) 2021/241 ist die Begründung des geänderten ARP samt REPowerEU-Kapitel für den Betrag der geschätzten Gesamtkosten des ARP in mittlerem Maße (Einstufung B) angemessen und plausibel, steht mit dem Grundsatz der Kosteneffizienz in Einklang und entspricht den erwarteten volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen.

(92)Die Bewertung des ursprünglichen ARP nach Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe i und Anhang V Abschnitt 2.9 der Verordnung (EU) 2021/241 ergab, dass die angegebene Begründung für die geschätzten Gesamtkosten des ursprünglichen ARP in mittlerem Maße (Einstufung B) angemessen und plausibel war, im Einklang mit dem Grundsatz der Kosteneffizienz stand und den erwarteten volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen entsprach.

(93)Die von Portugal vorgelegten Kostenschätzungen bezüglich der Erhöhung seiner Kostenschätzungen haben keinen Einfluss auf diese Schlussfolgerung. Portugal machte Kostensteigerungen für 69 Maßnahmen und Teilmaßnahmen geltend. Für 67 Maßnahmen und Teilmaßnahmen führte Portugal eine einheitliche Kostensteigerungsmethode an, die auf den offiziellen Inflationsdaten von Eurostat (drei verschiedene Indizes für die Jahre 2021 und 2022) und der Inflationsprognose der Europäischen Kommission beruht. Die von Portugal vorgeschlagene Methode wird als angemessen angesehen, da sie auf amtlichen Inflationsstatistiken und prognosen beruht, und sie wird korrekt angewandt. Bei zwei der 69 Maßnahmen und Teilmaßnahmen werden die Kostensteigerungen auf der Grundlage von Ad-hoc-Daten berechnet. Diese beiden Maßnahmen betreffen den Bau der U-Bahn-Linie Odivelas - Loures und die Einrichtung der Marineplattform. Diese von Portugal vorgeschlagenen Kostensteigerungen werden ebenfalls als angemessen angesehen, da sie auf spezifischen unabhängigen Studien beruhen.

(94)Letztlich stehen die geschätzten Gesamtkosten des ARP im Einklang mit dem Grundsatz der Kosteneffizienz und entsprechen den erwarteten nationalen volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen.

Schutz der finanziellen Interessen der Union

(95)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe j und Anhang V Abschnitt 2.10 der Verordnung (EU) 2021/241 sind die im ursprünglichen ARP samt REPowerEU-Kapitel vorgeschlagenen Modalitäten sowie die in diesem Beschluss vorgesehenen zusätzlichen Maßnahmen geeignet (Einstufung A), Korruption, Betrug und Interessenkonflikte bei der Verwendung der im Rahmen jener Verordnung bereitgestellten Mittel zu verhindern, aufzudecken und zu beheben, und ist zu erwarten, dass die Regelungen eine Doppelfinanzierung durch die Verordnung und durch andere Unionsprogramme wirksam verhindern. Dies lässt die Anwendung anderer Instrumente und Mechanismen zur Förderung und Durchsetzung der Einhaltung von Unionsrecht, insbesondere auch zur Prävention, Aufdeckung und Behebung von Korruption, Betrug und Interessenkonflikten und zum Schutz des Haushalts der Union gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 des Europäischen Parlaments und des Rates 6 unberührt.

(96)Die Bewertung des ursprünglichen ARP nach Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe j und Anhang V Abschnitt 2.10 der Verordnung (EU) 2021/241 erachtete die darin vorgeschlagenen Modalitäten als geeignet (Einstufung A), Korruption, Betrug und Interessenkonflikte zu verhindern, aufzudecken und zu beheben.

(97)Das Governance-Modell des portugiesischen ARP, das durch das Gesetzesdekret 29-B/2021 vom 4. Mai eingerichtet wurde, definiert vier Koordinierungsebenen des ARP: (1) Strategische Ebene der politischen Koordinierung, die durch den interministeriellen Ausschuss für den ARP gewährleistet wird; (2) Überwachungsebene, die durch die nationale Überwachungskommission gewährleistet wird; (3) Technische Koordinierungs- und Überwachungsebene durch die Task Force „Recuperar Portugal“, die Agentur für Entwicklung und Kohäsion, I. P. und das Büro für Planung, Strategie, Evaluierung und internationale Beziehungen des Finanzministeriums; (4) Prüfungs- und Kontrollebene, die durch einen Prüfungs- und Kontrollausschuss gewährleistet wird. Darüber hinaus haben die portugiesischen Behörden das Gesetzesdekret 61/2023 vom 24. Juli veröffentlicht, um die Interventionsebenen der oben genannten Stellen zu klären und die wirksame Erfüllung ihrer jeweiligen Zuständigkeiten zu gewährleisten, wobei auch die Befugnisse der nationalen Überwachungskommission und des Prüfungs- und Kontrollausschusses erweitert wurden. Die nationale Verwaltung des Plans erfolgt zentral durch die Task Force Recuperar Portugal, die Koordinierungsstelle, und mit seiner Ausführung wird eine Reihe von öffentlichen Einrichtungen betraut, die die Verantwortung für die Verwaltung und Durchführung der Investitionen auf dezentraler Ebene tragen.

(98)Seit der ursprünglichen Bewertung, die sich auf das vorgeschlagene Prüfungs- und Kontrollsystem bezog, hatte die Kommission Zugang zu Informationen über dessen tatsächliche Umsetzung. Dazu gehören die vorläufigen Ergebnisse der Prüfung des Schutzes der finanziellen Interessen der Union und die Ergebnisse der kombinierten Systemprüfung der Etappenziele und Zielwerte sowie der Prüfung der Etappenziele und Zielwerte, die von der Kommission in Portugal durchgeführt wurde. In Anbetracht dieser Informationen ist die Kommission der Ansicht, dass das interne Kontrollsystem des portugiesischen ARP insgesamt angemessen ist, jedoch einige Mängel aufweist, die durch spezielle Prüfungs- und Kontrolletappenziele behoben werden müssen. Diese betreffen das Fehlen einer Bewertung des Betrugsrisikos und eines anschließenden Aktionsplans auf der Ebene aller portugiesischen Durchführungsstellen sowie die unzureichenden Vorkehrungen zur Gegenprüfung der Informationen über den Erhalt von Mitteln, um Doppelfinanzierungen zu vermeiden und aufzudecken. Daher sollten zwei neue Etappenziele für die Prüfung und Kontrolle eingeführt werden. Das erste Etappenziel erfordert eine Änderung der Finanzierungsverträge zwischen der Koordinierungsstelle und den Durchführungsstellen, um eine rechtliche Verpflichtung zur Durchführung einer Betrugsrisikobewertung einzufügen und für den Fall, dass die Betrugsrisikobewertung Risiken aufzeigt, die durch die bestehenden Kontrollen nicht abgedeckt werden, einen anschließenden Aktionsplan zu entwickeln. Das zweite Etappenziel erfordert die Einführung wirksamer systematischer Gegenprüfungen von Anträgen auf potenzielle Finanzierung im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität sowie zwischen der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen Unionsprogrammen.

Kohärenz des ARP

(99)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe k und des Anhangs V Abschnitt 2.11 der Verordnung (EU) 2021/241 enthält der geänderte ARP samt REPowerEU-Kapitel in hohem Maße (Einstufung A) Maßnahmen zur Durchführung von Reformprojekten und öffentlichen Investitionsvorhaben, die kohärent sind.

(100)Die Bewertung des ursprünglichen ARP nach Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe k und Anhang V Abschnitt 2.11 der Verordnung (EU) 2021/241 ergab, dass der ursprüngliche ARP samt REPowerEU-Kapitel in hohem Maße (Einstufung A) Maßnahmen zur Durchführung von Reformprojekten und öffentlichen Investitionsvorhaben, die kohärent sind, enthielt.

(101)Die Reformen und Investitionen bei den einzelnen Komponenten des geänderten Plans sind nach wie vor kohärent und verstärken sich gegenseitig, und es bestehen Synergien und Komplementaritäten zwischen den Komponenten. Darüber hinaus steht das REPowerEU-Kapitel voll in Einklang mit den Maßnahmen, die im Rahmen des ursprünglichen ARP zur Unterstützung des ökologischen Wandels ergriffen wurden, und verstärkt das Ziel einiger dieser Maßnahmen, z. B. die Dekarbonisierung des öffentlichen Verkehrs, die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude und die Produktion von erneuerbaren Gasen. Das REPowerEU-Kapitel stützt sich auf ein kohärentes Paket von Reformen und Investitionen, die sich gegenseitig verstärken.

Konsultationsverfahren

(102)Zur Vorbereitung des geänderten ARP samt REPowerEU-Kapitel organisierten die portugiesischen Behörden zwischen dem 6. und 21. April 2023 eine formelle öffentliche Konsultation mit folgenden Interessenträgern: dem Ständigen Ausschuss für den sozialen Dialog (Comissão Permanente de Concertação Social); dem Wirtschafts- und Sozialrat (Conselho Economico e Social); Koordinierungs- und Regionalentwicklungsausschüssen (Comissões de Coordenação e Desenvolvimento Regional); und dem Nationalen Gemeindeverband (Associação Nacional de Municípios). Am 19. April 2023 wurde der Vorschlag des geänderten ARP samt REPowerEU-Kapitel auch dem portugiesischen Parlament vorgelegt. Darüber hinaus veranstalteten die portugiesischen Behörden Seminare in den Bereichen Energie, Forschung, Innovation und Hochschulbildung und konsultierten die nationale Überwachungskommission des ARP.

(103)Als Ergebnis dieses Konsultationsprozesses schlug Portugal eine finanzielle Unterstützung für die folgenden Investitionen im REPowerEU-Kapitel vor bzw. erhöhte diese: Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen; Anreizsystem für die Erzeugung und Speicherung von Energie aus erneuerbaren Quellen; Dekarbonisierung des öffentlichen Verkehrs; Standseilbahn Nazaré und Dekarbonisierung des öffentlichen Verkehrs der ARM.

(104)Um zu gewährleisten, dass die maßgeblichen Akteure den geänderten ARP samt REPowerEU-Kapitel mittragen, ist es von entscheidender Bedeutung, alle betroffenen lokalen Gebietskörperschaften und Interessenträger einschließlich der Sozialpartner bei der Umsetzung der darin vorgesehenen Investitionen und Reformen durchgehend einzubinden.

Positive Bewertung

(105)Nachdem die Kommission den geänderten ARP samt REPowerEU-Kapitel positiv bewertet und festgestellt hat, dass der Plan die in der Verordnung (EU) 2021/241 festgelegten Bewertungskriterien gemäß Artikel 20 Absatz 2 und Anhang V der genannten Verordnung in zufriedenstellender Weise erfüllt, sollten die zur Umsetzung des geänderten ARP samt REPowerEU-Kapitel erforderlichen Reformen und Investitionsvorhaben, die einschlägigen Etappenziele, Zielwerte und Indikatoren sowie der Betrag festgelegt werden, der von der Union in Form von nicht rückzahlbarer finanzieller Unterstützung sowie in Darlehensform für die Durchführung des geänderten ARP samt REPowerEU-Kapitel bereitgestellt wird.

Finanzieller Beitrag

(106)Die geschätzten Gesamtkosten des geänderten ARP samt REPowerEU-Kapitel Portugals belaufen sich auf 22 215 870 313 EUR. Da der Betrag der geschätzten Gesamtkosten des geänderten ARP den aktualisierten finanziellen Beitrag, der Portugal maximal zur Verfügung steht, übersteigt, sollte der nach Artikel 11 berechnete finanzielle Beitrag, der Portugal für den geänderten ARP samt REPowerEU-Kapitel zugewiesen wird, dem Gesamtbetrag des finanziellen Beitrags entsprechen, der für den geänderten ARP Portugals samt REPowerEU-Kapitel zur Verfügung steht. Dieser Betrag beläuft sich auf 15 540 390 877 EUR, wovon 70 676 917 EUR als Unterstützung für die Reformen und Investitionen im REPowerEU-Kapitel und 15 469 713 960 EUR als Unterstützung für andere Reformen und Investitionen im ARP vorgesehen sind.

(107)Gemäß Artikel 21a Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/241 hat Portugal am 26. Mai 2023 einen Antrag auf Zuweisung der in Artikel 21a Absatz 1 jener Verordnung genannten Einnahmen gestellt, die auf Basis der Indikatoren der Methode in Anhang IVa der Verordnung (EU) 2021/241 unter den Mitgliedstaaten aufgeteilt werden. Die geschätzten Gesamtkosten der in Artikel 21c Absatz 3 Buchstaben b bis f genannten Maßnahmen im REPowerEU-Kapitel belaufen sich auf 855 400 000 EUR. Da dieser Betrag den Portugal zur Verfügung stehenden Zuweisungsanteil übersteigt, sollte die Portugal zur Verfügung stehende zusätzliche nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung dem Zuweisungsanteil entsprechen. Dieser Betrag beläuft sich auf 703 364 724 EUR.

(108)Außerdem hat Portugal am 28. Februar 2022 gemäß Artikel 4a der Verordnung (EU) 2021/1755 7 einen begründeten Antrag auf vollständige Übertragung seiner vorläufigen Mittelzuweisung aus der Reserve für die Anpassung an den Brexit auf die Fazilität gestellt, diese vorläufige Mittelzuweisung beläuft sich auf 81 358 359 EUR. Dieser Betrag sollte als zusätzliche nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung für die Reformen und Investitionen im REPowerEU-Kapitel bereitgestellt werden.

(109)Der Portugal insgesamt zur Verfügung stehende finanzielle Beitrag sollte sich auf 16 325 113 960 EUR belaufen.

Darlehen

(110)Darüber hinaus hat Portugal zur Förderung zusätzlicher Reformen und Investitionen Unterstützung in Form eines Darlehens in Höhe von insgesamt 5 890 756 353 EUR beantragt. Für die Reformen und Investitionen im REPowerEU-Kapitel wird keine Unterstützung in Form eines Darlehens beantragt. Das maximale Volumen des von Portugal beantragten Darlehens übersteigt nicht 6,8 % seines Bruttonationaleinkommens (BNE) im Jahr 2019 zu jeweiligen Preisen. Der Betrag der geschätzten Gesamtkosten des ARP übersteigt den kombinierten finanziellen Beitrag, der Portugal zur Verfügung steht, einschließlich des REPowerEU-Kapitels und des aktualisierten maximalen finanziellen Beitrags für die nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung, der Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 8 und der Mittel aus der Reserve für die Anpassung an den Brexit. 

REPowerEU-Vorfinanzierung

(111)Für die Umsetzung seines REPowerEU-Kapitels hat Portugal folgende Mittel beantragt: 70 676 917 EUR in Form eines finanziellen Beitrags, berechnet nach Artikel 11, eine Übertragung von 81 358 359 EUR aus der vorläufigen Mittelzuweisung aus der Reserve für die Anpassung an den Brexit und 703 364 724 EUR aus den Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates.

(112)Für diese Beträge hat Portugal am 3. Juli 2023 gemäß Artikel 21d der Verordnung (EU) 2021/241 einen Antrag auf Vorfinanzierung in Höhe von 20 % der beantragten Mittel gestellt. Unter der Bedingung, dass entsprechende Mittel verfügbar sind, sollte Portugal diese Vorfinanzierung vorbehaltlich des Inkrafttretens und nach Maßgabe einer gemäß Artikel 23 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 zwischen der Kommission und Portugal zu schließenden Übereinkunft (im Folgenden „Finanzierungsvereinbarung“) zur Verfügung gestellt werden.

(113)Der Durchführungsbeschluss ST 10149/2021; ST 10149/2021 ADD 1 des Rates vom 6. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des ARP Portugals sollte daher entsprechend geändert werden. Aus Gründen der Klarheit sollte der Anhang des genannten Durchführungsbeschlusses vollständig ersetzt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Durchführungsbeschluss (EU) vom 6. Juli 2021 wird wie folgt geändert:

1. Artikel 1 erhält folgende Fassung:

„Artikel 1

Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans

Die Bewertung des geänderten Aufbau- und Resilienzplans (ARP) Portugals auf der Grundlage der in Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterien wird gebilligt. Die Reformen und Investitionsvorhaben im Rahmen des ARP, die Modalitäten und der Zeitplan für die Überwachung und Durchführung des ARP, einschließlich der einschlägigen Etappenziele und Zielwerte und der zusätzlichen Etappenziele und Zielwerte im Zusammenhang mit der Zahlung des Darlehens, die einschlägigen Indikatoren für die Erfüllung der geplanten Etappenziele und Zielwerte sowie die Modalitäten für die Gewährung des uneingeschränkten Zugangs der Kommission zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten sind im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt.“

2. In Artikel 2 erhalten die Absätze 1 und 2 folgende Fassung:

„(1) Die Union stellt Portugal einen finanziellen Beitrag in Höhe von 16 325 113 960 EUR 9 in Form einer nicht rückzahlbaren Unterstützung zur Verfügung. Dieser Beitrag umfasst

a)einen Betrag von 9 758 504 454 EUR, der bis zum 31. Dezember 2022 für eine rechtsverbindliche Mittelbindung zur Verfügung steht;

b)einen Betrag von 5 781 886 423 EUR, der vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 für eine rechtsverbindliche Mittelbindung zur Verfügung steht;

c)einen Betrag von 703 364 724 EUR 10 gemäß Artikel 21a Absatz 6 der Verordnung (EU) 2021/241 ausschließlich für in Artikel 21c jener Verordnung genannte Maßnahmen mit Ausnahme der in Artikel 21c Absatz 3 Buchstabe a genannten Maßnahmen; 

d)einen Betrag von 81 358 359 EUR, der aus der Reserve für die Anpassung an den Brexit auf die Fazilität übertragen wird.

(2) Der finanzielle Beitrag der Union wird Portugal von der Kommission in Tranchen gemäß dem Anhang dieses Beschlusses zur Verfügung gestellt. Ein Betrag von 1 807 948 257 EUR wird als Vorfinanzierung gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2021/241 bereitgestellt.

Ein Betrag von 171 080 000 EUR wird als Vorfinanzierung gemäß Artikel 21d der Verordnung (EU) 2021/241 bereitgestellt. Die Vorfinanzierung kann von der Kommission in bis zu zwei Teilzahlungen bereitgestellt werden.

Die Vorfinanzierung und die Tranchen können von der Kommission in einem oder mehreren Teilbeträgen bereitgestellt werden. Die Höhe der Teilbeträge hängt von der Verfügbarkeit der Mittel ab.“

3. In Artikel 3 erhalten die Absätze 1 und 2 folgende Fassung:

„Artikel 3
Unterstützung in Form eines Darlehens

(1)Die Union stellt Portugal ein Darlehen in Höhe von maximal 5 890 756 353 EUR zur Verfügung.

(2)Die in Absatz 1 genannte Unterstützung in Form eines Darlehens wird Portugal von der Kommission in Tranchen gemäß dem Anhang dieses Beschlusses zur Verfügung gestellt. Ein Betrag von 350 870 000 EUR wird als Vorfinanzierung gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2021/241 bereitgestellt.

(3)Die Vorfinanzierung und die Tranchen können von der Kommission in einem oder mehreren Teilbeträgen bereitgestellt werden. Die Höhe der Teilbeträge hängt von der Verfügbarkeit der Mittel ab.“

4. Der Anhang wird durch den Anhang dieses Beschlusses ersetzt.

Artikel 4
Adressat

Dieser Beschluss ist an die Portugiesische Republik gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am […]

   Im Namen des Rates

   Der Präsident

(1)    ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17.
(2)    ST ST 10149/2021; ST 10149/2021 ADD1.
(3)    Dieser Betrag entspricht der Mittelzuweisung nach Abzug des proportionalen Anteils Portugals an den Ausgaben nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241, berechnet nach der Methode in Artikel 11 der genannten Verordnung.
(4)    Dieser Betrag entspricht der Mittelzuweisung nach Abzug des proportionalen Anteils Portugals an den Ausgaben nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241, berechnet nach der Methode in Artikel 11 der genannten Verordnung.
(5)    Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (ABl. L 198 vom 22.6.2020, S. 13).
(6)    Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union (ABl. L 433I vom 22.12.2020, S. 1).
(7)    Verordnung (EU) 2021/1755 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 2021 zur Einrichtung der Reserve für die Anpassung an den Brexit (ABl. L 357 vom 8.10.2021, S. 1).
(8)    Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. L 275 vom 25.10.2003, S. 32).
(9)    Dieser Betrag entspricht der Mittelzuweisung nach Abzug des proportionalen Anteils Portugals an den Ausgaben nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241, berechnet nach der Methode in Artikel 11 der genannten Verordnung.
(10)    Dieser Betrag entspricht der Mittelzuweisung nach Abzug des proportionalen Anteils Portugals an den Ausgaben nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241, berechnet nach der Methode in Artikel 11 der genannten Verordnung.
Top

Brüssel, den 22.9.2023

COM(2023) 555 final

ANHANG

des

Vorschlags für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) (ST 10149/2021; ST 10149/2021 ADD 1) vom 6. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Portugals

{SWD(2023) 318 final}


ANLAGE

ABSCHNITT 1: REFORMEN UND INVESTITIONEN IM RAHMEN DES AUFBAU- UND RESILIENZPLANS

1. Beschreibung der Reformen und Investitionen

A. KOMPONENTE 1: Nationaler Gesundheitsdienst

Mit dieser Komponente des portugiesischen Aufbau- und Resilienzplans werden mehrere Herausforderungen angegangen, mit denen das portugiesische Gesundheitssystem derzeit in Bezug auf den derzeitigen und sich wandelnden Bedarf an Gesundheitsversorgung und die damit verbundenen Kosten konfrontiert ist. Erstens kommen die ungünstigen demografischen Entwicklungen Portugals, die durch die beschleunigte Alterung und den anschließenden Langzeitpflegebedarf gekennzeichnet sind, mit sich verändernden Krankheitsmustern, einer zunehmenden Belastung durch chronische und degenerative Erkrankungen sowie der zunehmenden Verbreitung von Multimorbidität zusammen. Zweitens gibt es in Portugal nach wie vor eine beträchtliche vermeidbare Sterblichkeit und eine relativ geringe Zahl gesunder Lebensjahre im Alter von 65 Jahren. Drittens besteht Spielraum für eine stärkere Fokussierung auf Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention in Verbindung mit der Beseitigung der Fragmentierung der Gesundheitsdienste und der Lücken beim Zugang zur Gesundheitsversorgung. Viertens gehören die Selbstzahlungen für die Gesundheitsversorgung zu den höchsten in der EU, und die gemeldete finanzielle Belastung durch medizinische Versorgung ist relativ hoch. Schließlich ist der nationale Gesundheitsdienst Portugals seit mehreren Jahren mit einer schwierigen finanziellen Lage konfrontiert. Portugal verfügt insbesondere über eine Erfolgsbilanz mit wiederholten Rettungsmaßnahmen in öffentlichen Krankenhäusern durch die Regierung, wodurch es nicht gelungen ist, einen systematischen Zyklus der Krankenhausverschuldung zu vermeiden, was Auswirkungen auf die Beziehungen zwischen den Lieferketten hatte.

Hauptziel der Komponente ist die Stärkung der Reaktionsfähigkeit des nationalen Gesundheitsdienstes Portugals, um auf die demografischen und epidemiologischen Veränderungen im Land, auf therapeutische und technologische Innovationen sowie auf die steigende Nachfrage nach Gesundheitsleistungen und die damit verbundenen Kosten reagieren zu können. Zu diesem Zweck zielt die Komponente darauf ab, die zentrale Rolle der primären Gesundheitsversorgung innerhalb der Gesamtarchitektur des nationalen Gesundheitsdienstes zu stärken, die Langzeitpflege und die psychische Gesundheitsfürsorge auszubauen und die Effizienz zu steigern, indem die Reform des Governance-Modells für öffentliche Krankenhäuser abgeschlossen und die Digitalisierung der Gesundheitsdienste vorangetrieben wird.

Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zur Stärkung der allgemeinen Ausgabenkontrolle, der Kosteneffizienz und einer angemessenen Haushaltsplanung mit Schwerpunkt auf einer dauerhaften Verringerung der Zahlungsrückstände in Krankenhäusern (länderspezifische Empfehlung 1 2019) sowie der länderspezifischen Empfehlung zur Stärkung der Resilienz des Gesundheitssystems und zur Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege (länderspezifische Empfehlung 1 2020). Die Komponente trägt auch zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung bei, Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel zu konzentrieren (länderspezifische Empfehlung 3 2020).

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 zur Folge hat, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsmaßnahmen im Plan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

A.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform RE-r01: Reform der medizinischen Grundversorgung

Das übergeordnete Ziel der Reform besteht darin, die zentrale Rolle der medizinischen Grundversorgung bei der Deckung des Gesundheitsbedarfs der Bevölkerung im Rahmen der Gesamtarchitektur des Nationalen Gesundheitsdienstes zu stärken. Zu diesem Zweck zielt die Reform auf sechs Prioritäten ab: Ausbau der Vorsorge- und Früherkennungskapazitäten, insbesondere der häufigsten Krankheitserreger; II) Stärkung der Reaktionsfähigkeit der Primärversorgung durch die Schaffung proaktiver Gesundheitszentren mit erweitertem Leistungsportfolio und Interventionsbereichen sowie einer stärkeren Integration in andere Versorgungsebenen und durch Anpassung der Prozesse an die individuellen Merkmale jedes Nutzers und den damit verbundenen Lebensweg, Verringerung der hohen Variabilität klinischer Verfahren (auch im Hinblick auf die ambulante Medikation), Verbesserung der klinischen Überweisung zwischen verschiedenen Ebenen der Gesundheitsversorgung und Erzielung von Effizienzgewinnen durch die Begrenzung von Doppelleistungen oder die Bereitstellung ineffizienter, unzureichender oder minderwertiger Behandlungen; III) Korrektur regionaler und lokaler Asymmetrien in Bezug auf Einrichtungen und Ausrüstung im Bereich der medizinischen Grundversorgung; IV) Unterstützung gemeindenaher Reaktionen und Schaffung von Unterstützungsprogrammen für Nutzer und ihre Familien, bessere Einbeziehung der Bürger und Gemeinschaften, u. a. durch Abschluss der Übertragung der Zuständigkeiten im Gesundheitsbereich von der Zentralregierung auf die lokalen Gebietskörperschaften; Verbesserung der Kompetenzen der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen, Stärkung der multidisziplinären Teamarbeit und Erhöhung der Zahl der Fachkräfte, einschließlich Spezialisten; und vi) Umsetzung des digitalen Wandels des nationalen Gesundheitsdienstes und Ausschöpfung seines Potenzials zur Modernisierung und Vereinfachung der Inanspruchnahme von Gesundheitsdiensten. Damit soll diese Reform bessere Rahmenbedingungen für die entsprechenden Investitionen in die primäre Gesundheitsversorgung schaffen.

Die Reform besteht in der Umsetzung mehrerer Rechts- und Verwaltungsvorschriften mit dem Ziel, Ausweitung der Zuständigkeiten und des Interventionsbereichs der Gruppen von Gesundheitszentren sowie der Typologie der funktionalen Einheiten, aus denen sie bestehen; II) Überprüfung der rechtlichen Regelungen für die Organisation und Funktionsweise von Funktionseinheiten sowie des Anreizsystems für die Bestandteile, aus denen sie bestehen; III) Entwicklung eines Risikoschichtungsinstruments zur Unterstützung der klinischen Governance in den funktionalen Einheiten der Gruppen von Gesundheitszentren; und iv) Abschluss der Übertragung von Zuständigkeiten im Gesundheitsbereich von der Zentralverwaltung auf die Gemeinden.

Das Etappenziel und die Ziele im Zusammenhang mit der Umsetzung der Reform müssen bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Reform RE-r02: Reform der psychischen Gesundheit

Das übergeordnete Ziel dieser Reform ist die Verbesserung der psychischen Gesundheit in Portugal. Zu diesem Zweck gliedert sich die Reform in fünf Interventionsachsen: Deinstitutionalisierung von Patienten, die in psychiatrischen Krankenhäusern oder Einrichtungen des sozialen Sektors wohnen; II) die nationale Abdeckung der lokalen Dienste im Bereich der psychischen Gesundheit in den Bereichen stationäre, ambulante und gemeindenahe Versorgung zu vollenden; III) Ausbau des nationalen Netzes für integrierte kontinuierliche Pflege unter besonderer Berücksichtigung der psychischen Gesundheit; IV) Neuorganisation der forensischen psychiatrischen Dienste; und v) Umsetzung der regionalen Gesundheitspläne für Demenz.

Konkret umfasst die Reform die Überarbeitung des geltenden Gesetzes über psychische Gesundheit, mit dem die allgemeinen Grundsätze der Politik im Bereich der psychischen Gesundheit in Portugal festgelegt und die obligatorische Praktika von Personen mit psychischen Störungen geregelt werden sollen, und des Gesetzesdekrets über psychische Gesundheit, in dem die Leitprinzipien für die Organisation, Verwaltung und Bewertung von Dienstleistungen im Bereich der psychischen Gesundheit festgelegt werden. In diese Rechtsvorschriften werden unter anderem folgende Änderungen aufgenommen: I) Aufnahme der Grundsätze des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in die Rechtsvorschriften; und ii) Stärkung der Autonomie und des ordnungsgemäßen Managements der lokalen Dienste im Bereich der psychischen Gesundheit durch die Einrichtung von Zentren für integrierte Verantwortung. Damit sollen durch diese Reform bessere Rahmenbedingungen für die entsprechenden Investitionen in Dienstleistungen im Bereich der psychischen Gesundheit geschaffen werden.

Die Etappenziele im Zusammenhang mit der Durchführung der Reform müssen bis zum 31. März 2023 abgeschlossen sein.

Reform RE-r03: Abschluss der Reform des Governance-Modells für öffentliche Krankenhäuser

Das übergeordnete Ziel der Reform besteht darin, die Effizienz der Krankenhäuser des Nationalen Gesundheitsdienstes zu erhöhen. Zu diesem Zweck zielt sie darauf ab, Reform der Organisation und internen Verwaltung öffentlicher Krankenhäuser; II) Neugestaltung des Krankenhausnetzes entsprechend der Kapazitätsplanung in Bezug auf den Dienstleistungsbedarf und das Angebot an Humanressourcen und Infrastruktur; Verbesserung der Verknüpfung mit den anderen Elementen des nationalen Gesundheitsdienstes, insbesondere mit den primären und psychischen Gesundheitsdiensten, sowie mit den palliativen und integrierten Netzen für die kontinuierliche Pflege; Einbeziehung der Angehörigen der Gesundheitsberufe und der zwischengeschalteten Strukturen in die Verwaltung öffentlicher Krankenhäuser; und v) Konzentration der Antworten auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf Gesundheit und Wohlbefinden.

Objektive Parameter für die Bewertung der Leistung von Krankenhausleitern werden in die Verwaltungsverträge aufgenommen, die sowohl die Qualität der Leistungen als auch die finanzielle Lage der öffentlichen Krankenhäuser bewerten. Dies soll dazu beitragen, die Kohärenz mit den gesundheitspolitischen Prioritäten der Regierung zu gewährleisten und eine berechenbarere Verwaltung der Krankenhausressourcen zu gewährleisten, wobei Autonomie mit einer verstärkten Überwachung und Rechenschaftspflicht kombiniert wird. Die Umsetzung der überarbeiteten Verwaltungsverträge erfolgt schrittweise und wird entsprechend dem Grad der Effizienz, der Dimension und der geografischen Verteilung der öffentlichen Krankenhäuser priorisiert. Darüber hinaus wird die Überwachungsfunktion der Ministerien für Gesundheit und Finanzen gestärkt, um ein integriertes und kohärentes Konzept für die Bewertung der Leistung von Krankenhäusern und die rechtzeitige Korrektur von Abweichungen von den genehmigten Haushaltsplänen zu gewährleisten.

Darüber hinaus wird die zentrale Beschaffung verstärkt, um weitere Effizienzeinsparungen zu erzielen, insbesondere indem den Empfehlungen einer kürzlich durchgeführten unabhängigen Bewertung Rechnung getragen wird. Insbesondere soll die zentrale Beschaffung auf medizinische Ausrüstung und Medizinprodukte ausgeweitet werden. Darüber hinaus soll die interne Verwaltung öffentlicher Krankenhäuser verbessert werden, insbesondere durch die Einrichtung von Zentren für integrierte Verantwortung und die Einführung leistungsbasierter Vergütungsregelungen für Einheiten, die mit solchen Zentren verbunden sind. In diesem Zusammenhang tritt eine umfassende Regelung für den nationalen Gesundheitsdienst für Angehörige der Gesundheitsberufe in Kraft.

Darüber hinaus umfasst die Maßnahme Initiativen zur Umgestaltung des Krankenhausnetzes, um eine bessere Verknüpfung zwischen den Diensten zu gewährleisten. Insbesondere werden die Maßnahmen für Krankenhausaufenthalte weiterentwickelt, um in enger Abstimmung mit den primären Gesundheitsversorgungsdiensten, dem nationalen Netz integrierter kontinuierlicher Pflegedienste, dem sozialen Sektor und den lokalen Gemeinschaften eine Krankenhausversorgung in der Wohnung des Patienten zu gewährleisten. Darüber hinaus werden die Laborkapazitäten des Nationalen Gesundheitsdienstes zur Diagnose von Infektionskrankheiten gestärkt und seine Kapazitäten für die Intensivmedizin erhöht.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition RE-C01-i01: Primäre Gesundheitsversorgung mit mehr Antworten

Ziel dieser Investition ist es, die primäre Gesundheitsversorgung auszubauen und die zentrale Rolle der primären Gesundheitsversorgung bei der Deckung des Gesundheitsbedarfs der Bevölkerung im Rahmen der Gesamtarchitektur des Nationalen Gesundheitsdienstes zu stärken. Die Investition baut auf der Reform der medizinischen Grundversorgung auf.

Die Investition umfasst folgende Initiativen:

-Erstens sollen mehrere Teilinvestitionen den Zugang zu Leistungen der medizinischen Grundversorgung sowie deren Qualität und Effizienz verbessern und so dazu beitragen, die nationale Abdeckung der Screening-Programme zu vollenden und die Kapazitäten für die Früherkennung zu stärken. Dazu zählen: Ausweitung der Krebsvorsorge auf alle Gesundheitszentren, auch für Darm- und Gebärmutterhalskrebs; II) Ausweitung des Screenings auf diabetische Retinopathie auf alle Gesundheitszentren; III) Bereitstellung der Kapazitäten für alle Gesundheitszentren zur Messung des C-Reaktiven Proteins; IV) Ausstattung von Gruppen von Gesundheitszentren mit Spirometern zur Früherkennung, Überwachung und Behandlung von Asthma, chronischen obstruktiven Lungenerkrankungen und Rauchen; v) Bereitstellung von Geräten für das Gesundheitswesen mit Holter-Geräten und ambulanter Blutdrucküberwachung; VI) Ausweitung der Beratungen über diabetische Fuß auf alle Gruppen von Gesundheitszentren; VII) Annahme der individuellen Versorgungspläne für komplexe und multimorbide Patienten; VIII) Festlegung von Überweisungsprotokollen in den am meisten gesuchten Pflegebereichen, nämlich Augenheilkunde, Otorhinolaryngologie, Orthopädie und Urologie; und ix) die Vervollständigung des integrierten Informationssystems, das die Zuordnung der Patienten zwischen den verschiedenen Ebenen der Gesundheitsversorgung erleichtert.

-Zweitens zielen andere Teilinvestitionen auf die Ausweitung der Interventionsbereiche von Gruppen von Gesundheitszentren ab, wodurch die Reaktionsfähigkeit dieses Niveaus der Gesundheitsversorgung erhöht und das Angebot an medizinischen Fachrichtungen durch die Stärkung der Fach- und Teamarbeit in den Gesundheitseinheiten gestärkt wird. Diese umfassen im Einzelnen: Einrichtung zahnärztlicher Büros in Gesundheitszentren; II) Einrichtung integrierter Diagnosezentren (mindestens Röntgenuntersuchungen und klinische Analysen) in Gruppen von Gesundheitszentren; III) Aufbau von Rehabilitationsdiensten in Gesundheitszentren (angemessene physische Räume und Rehabilitation, multidisziplinäre und interdisziplinäre Teams); IV) Ausstattung aller Gesundheitszentren mit Ausrüstung (Notbeutel, Defibrillator und Vitalzeichenmonitor) für qualifizierte Notfalleinsätze (grundlegende lebensbegleitende Unterstützung); und v) Stärkung der Dynamik des Programms zur Verringerung der unzureichenden und/oder vermeidbaren Inanspruchnahme von Notfallversorgungsdiensten.

-Drittens sollen weitere Unterinvestitionen die Modernisierung der Einrichtungen und Ausrüstungen von Gesundheitszentren, die Steigerung der Energieeffizienz, die Gewährleistung der Zugänglichkeit, Qualität, Komfort und Sicherheit für Patienten und Angehörige der Gesundheitsberufe sowie deren Anpassung an neue Modelle der Gesundheitsversorgung ermöglichen. Diese umfassen im Einzelnen u. a.: Bau von 124 neuen Gesundheitszentren; II) die Sanierung oder Anpassung von 347 Gesundheitseinrichtungen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Einhaltung von Notfallplänen und zur Gewährleistung der Zugänglichkeit, der Hygiene und des Komforts; und iii) Modernisierung der Gesundheitsausrüstung.

-Viertens konzentrieren sich zusätzliche Unterinvestitionen auf die Verbesserung bürgernaher Maßnahmen, wobei der Schwerpunkt auf der häuslichen und gemeindenahen Pflege, der Intervention in den am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen und der Förderung der Deinstitutionalisierung und ambulanten Versorgung liegt. Diese umfassen im Einzelnen: Bereitstellung von Elektrofahrzeugen für Gesundheitszentren zur Unterstützung der häuslichen Pflege; II) Ausweitung der Zahl der mobilen Einheiten auf Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte; III) Bereitstellung technischer Voraussetzungen für die Durchführung von Telekonsultationen und die Fernüberwachung chronischer Krankheiten, z. B. bei Herzversagen; IV) Stärkung der kommunalen Betreuungseinheiten und der Teams für integrierte kontinuierliche Pflege; Bildung von Gemeinschaftsteams zur Unterstützung der Palliativversorgung in den Gruppen von Gesundheitszentren; und vi) Schaffung psychosozialer Interventionsprogramme bei gängigen psychischen Erkrankungen (Depressionen und Angstzuständen) in Gruppen von Gesundheitszentren.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition RE-C01-i02: National Network of Integrated Continued Care and National Network of Palliative Care (Nationales Netz für integrierte kontinuierliche Pflege und Betreuung) und nationales Netz für Palliativpflege

Ziel der Investition ist es, die nationalen Netze der Palliativversorgung und integrierten kontinuierlichen Pflege sowohl in Bezug auf die stationäre als auch ambulante Versorgung sowie die häusliche Pflege auszubauen. Die Investition stützt sich auf die Reform einer nationalen Strategie für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen, die in Komponente 3 „Soziale Reaktionen“ vorgestellt wird, und ist Teil der Deinstitutionalisierungsstrategie Portugals und der allgemeinen Bemühungen, die negativen demografischen Trends, mit denen das Land konfrontiert ist, anzugehen.

Die Investition besteht aus einem strukturierten und stufenweisen Programm zur finanziellen Unterstützung von Projektträgern aus dem öffentlichen, sozialen oder privaten Sektor, um I) das nationale Netz der integrierten kontinuierlichen Pflege um 5500 Betten (entweder in bestehenden oder neuen Einheiten) erweitern; II) Einrichtung von 20-Tage-Einheiten zur Förderung der Autonomie im Hinblick auf die Überwachung von 500 ambulanten Patienten; III) Einrichtung von 50 Hausteams für integrierte kontinuierliche Pflege, um auf 1000 Patienten zu Hause zu reagieren (einschließlich Ausrüstung und Elektrofahrzeuge); IV) Ausweitung der integrierten Maßnahmen im Bereich der psychischen Gesundheit auf 1000 Plätze, in 50 Wohnhäusern und sozial-beruflichen Einheiten (Unterstützung für den Aufbau neuer Lösungen oder die Ausweitung bestehender Lösungen); Schaffung von bis zu 100 Plätzen in 10 häuslichen Teams zur Unterstützung der psychischen Gesundheit (Unterstützung für den Erwerb der erforderlichen materiellen Ressourcen und Elektrofahrzeuge für die Tätigkeit der Teams); VI) Erweiterung des nationalen Netzes für Palliativpflege um 20 stationäre Palliativversorgungseinheiten mit geringer Komplexität, um auf 400 Patienten zu reagieren; und vii) Einrichtung von bis zu 100 Plätzen in 10 kommunalen Palliativpflegeteams (Unterstützung für den Erwerb der erforderlichen materiellen Ressourcen und Elektrofahrzeuge für die Tätigkeit der Teams).

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition RE-C01-i03: Abschluss der Reform der psychischen Gesundheit und Umsetzung der Demenzstrategie

Ziel der Investition ist es, die Reform der Dienstleistungen im Bereich der psychischen Gesundheit zu unterstützen und so zum Ausbau und zur Stärkung der Reaktionsfähigkeit des Nationalen Gesundheitsdienstes im Bereich der psychischen Gesundheit beizutragen.

Die Investition besteht aus ergänzenden Unterinvestitionen in Einrichtungen, Strukturen und Humanressourcen, und zwar: I) Schaffung von stationären Diensten in der Gemeinschaft, die die Deinstitutionalisierung von Patienten ermöglichen, die in psychiatrischen Krankenhäusern oder im sozialen Sektor wohnen und nicht vom Angebot des nationalen Netzes integrierter kontinuierlicher Pflege profitieren, einschließlich einer Erhöhung um 500 Plätze für die psychische Gesundheitsfürsorge im nationalen Netz für integrierte kontinuierliche Pflege im Bereich der psychischen Gesundheitsfürsorge; II) Bau von vier stationären Einrichtungen in allgemeinen Krankenhäusern, wodurch die akute Unterbringung in psychiatrischen Krankenhäusern abgeschafft wird; III) Einrichtung von 15 Zentren für integrierte Verantwortung, um Hindernisse für die Bereitstellung von ambulanter Versorgung mit einem größeren Maß an Autonomie und Rechenschaftspflicht zu überwinden; IV) Renovierung von 20 bestehenden Einrichtungen lokaler Dienstleistungen im Bereich der psychischen Gesundheit; Bildung von 40 Teams für psychische Gesundheit; VI) Neugestaltung, Erweiterung und Renovierung von Diensten der forensischen Psychiatrie; und vii) Entwicklung von Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen zur „Schaffung der Pfade von Patienten“ im Zusammenhang mit Demenzerkrankungen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition RE-C01-i04: Bau eines Krankenhauses in Ost-Lissabon und Ausrüstung für Krankenhäuser in Lissabon und Vale do Tejo

Ziel der Investition ist es, den Bau eines Teils des geplanten Krankenhauses Ost-Lissabon abzuschließen und Krankenhäuser in Lissabon und Vale do Tejo auszurüsten, um so das Krankenhausnetz und das Angebot an Krankenhausbehandlungen in einer stark besiedelten Region zu stärken, in der die Nachfrage nach Gesundheitsdienstleistungen hoch ist. Ziel ist es, einen besseren Zugang zur Gesundheitsversorgung für einen erheblichen Teil der Bevölkerung zu gewährleisten und zum Abbau von Ungleichheiten und zum sozialen Zusammenhalt in der Region beizutragen.

Die Investition besteht aus:

· den Bau eines Teils des Krankenhauses Ost-Lissabon, nämlich i) des Poente-Turms, einer der fünf Türme des Hauptkrankenhausgebäudes, ii) eines Gebäudes in Parzelle B, das unter anderem Verwaltungsbereiche, psychische Gesundheit, Physik und Rehabilitationsmedizin gewidmet ist, und iii) eines Gebäudes in Parzelle C, der unter anderem Forschung und Bildung gewidmet ist,

·Erwerb von Ausrüstung für das Krankenhaus Ost-Lissabon und das neue Krankenhaus in Sintra und

·Erwerb von schwerer medizinischer Ausrüstung, die in Krankenhäusern in Lissabon und der Region Vale do Tejo installiert werden soll.

Die Ausrüstung, die im Ost-Lissabon-Krankenhaus und im neuen Krankenhaus in Sintra installiert werden soll, umfasst: I) klinische, medizinische und hochtechnologische Ausrüstung; allgemeine Ausrüstung, einschließlich Spezialmöbel; und iii) Computerausrüstung.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition RE-C01-i05-RAM: Stärkung des regionalen Gesundheitsdienstes Madeiras

Ziel dieser Investition ist die Umsetzung des Strategieplans für das regionale Gesundheitssystem der Autonomen Region Madeira und der regionalen Strategie zur Förderung der psychischen Gesundheit.

Die Investition besteht aus zwei Unterinvestitionen. Erstens umfasst sie eine Unterinvestition in den Ausbau, den Ausbau und die Verbesserung des regionalen Netzes der integrierten kontinuierlichen Pflege, unter anderem durch Renovierung und Erweiterung der Zahl der Plätze in all ihren Typologien im Einklang mit dem Grundsatz der Deinstitutionalisierung in Zusammenarbeit mit dem privaten und dem sozialen Sektor sowie in Gebieten, in denen eine akutere demografische Alterung und/oder weniger installierte Kapazität herrscht. Zweitens umfasst sie auch eine Teilinvestition zur Stärkung der Reaktionsfähigkeit im Bereich der psychischen Gesundheit und Demenzerkrankungen im Zusammenhang mit dem Altern, einschließlich der Modernisierung der Infrastruktur und Ausrüstung in Einrichtungen für Krankenhaus- und Primärversorgung, der Bereitstellung neuer Plätze für häusliche Krankenhausaufenthalte und Tageskliniken und der Aufbau von Teams für psychische Gesundheit in der Gemeinschaft.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition RE-C01-i06: Digitaler Wandel im Gesundheitswesen

Ziel der Investition ist es, Engpässe zu beseitigen, die den digitalen Wandel im nationalen Gesundheitsdienst behindern, einschließlich des Mangels an geeigneter Hardware und Software, die den Beschäftigten im Gesundheitswesen zur Verfügung steht, zu beseitigen, die Standardisierung der Informationssysteme im nationalen Gesundheitsdienst zu stärken und die Nutzererfahrung und den Zugang zu Daten zu verbessern.

Die Investition besteht aus vier Unterinvestitionen. Erstens wird das Gesundheitsdatennetz ausgebaut, um die Dienstqualität und die Widerstandsfähigkeit der im nationalen Gesundheitsdienst verfügbaren Computersysteme zu verbessern, die Nutzung von Daten in Entscheidungshilfesystemen zu erleichtern, die Interoperabilität zwischen verschiedenen Informationssystemen und die Einhaltung geeigneter Sicherheitsgrundsätze zu gewährleisten. Zweitens wird die Kommunikation zwischen den Bürgern und den Gesundheitseinheiten vereinfacht, standardisiert und digitalisiert durch elektronische Instrumente wie eine bürgerzentrierte Plattform und Telegesundheitsinstrumente, um den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu verbessern. Drittens verbesserte und interoperable Instrumente, die den Angehörigen der Gesundheitsberufe zur Verfügung stehen (z. B. Plattformen für Fernüberwachung und Tele-Rehabilitation sowie Systeme, die die Übertragbarkeit von Daten zwischen der Primärversorgung, den Krankenhäusern und integrierten Pflegeeinrichtungen verbessern) und einschlägige Schulungen zu digitalen Kompetenzen. Viertens wird die Digitalisierung der klinischen Aufzeichnungen gefördert, damit Tätigkeiten zur Überwachung der Leistung des nationalen Gesundheitsdienstes durchgeführt werden können.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Investition RE-C01-i07-RAM: Digitalisierung des regionalen Gesundheitsdienstes Madeiras

Ziel dieser Investition ist es, die Digitalisierung des regionalen Gesundheitsdienstes Madeiras durch den Einsatz digitaler Technologien zur Förderung der Qualität und Effizienz der Gesundheitsdienste und zur Stärkung der Handlungskompetenz der Angehörigen der Gesundheitsberufe und der Bürgerinnen und Bürger zu fördern.

Die Investition umfasst mehrere Projekte, darunter: Einsatz digitaler Technologien zur Unterstützung der Patientenüberwachung, Intensivierung der Tele-Gesundheitstermine und Fernüberwachung der Gesundheitslage der Bürger; Stärkung der digitalen Technologien und der künstlichen Intelligenz für die epidemiologische Überwachung; Ausbau der Digitalisierung des Gesundheitswesens und Verbesserung der Interoperabilität der Informationssysteme; Verbesserung des Zugangs der Bürger zu Gesundheitsinformationen und -diensten durch digitale Mittel; und v) Schulung von Bürgern und Interessenträgern im Hinblick auf die Nutzung digitaler Gesundheitsressourcen im Gesundheitsbereich.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investition RE-C01-i08-RAA: Digitales Krankenhaus auf den Azoren

Ziel der Investition ist es, das Angebot an Gesundheitsversorgung zu erhöhen und einen besseren Zugang zur Gesundheitsversorgung auf den Azoren durch die Digitalisierung des regionalen Gesundheitsdienstes zu gewährleisten.

Die Investition besteht darin, eine elektronische Patientenakte für jeden Bürger zu erstellen, die Interoperabilität der Informationssysteme zu erhöhen, damit klinische Informationen unter den Angehörigen der Gesundheitsberufe ausgetauscht werden können, die Zugänglichkeit der Gesundheitsversorgung auf den am stärksten isolierten Inseln ohne Krankenhaus durch Telemedizinkonsultationen zu verbessern und die erforderliche Hardware, Software und Informationssysteme bereitzustellen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. September 2025 abgeschlossen sein.

Investition RE-C01-i09: Universelles aktives Unterstützungssystem

Ziel der Investition ist es, das körperliche und emotionale Wohlbefinden in Portugal zu fördern, indem das niedrige Niveau körperlicher Aktivität im Land erhöht und ein Beitrag zur besseren Prävention von Krankheiten und zur Bewältigung der Belastung durch nicht übertragbare Krankheiten geleistet wird.

Die Investition besteht aus: I) eine nationale Kampagne und eine technologische Plattform zur Förderung körperlicher Aktivität, die Verbesserung des Wissens der Bürger über die Vorteile regelmäßiger körperlicher Betätigung in jedem Alter, die Verschreibung von Übungen entsprechend ihrer Fähigkeit und die Förderung gesünderer Lebensweisen; II) Ausweitung des Schulsports auf die Gemeinschaft durch Förderung der aktiven Mobilität von jüngerem Alter und während des gesamten Lebens sowie von Sport im familiären Kontext als Mittel zur Förderung des Erfolgs der Schüler und einer gesünderen Lebensweise; und iii) Förderung der Ausübung körperlicher Betätigung am Arbeitsplatz, Förderung der Durchführung von Maßnahmen und Programmen sowie Bereitstellung von Räumen und Ausrüstung für die Ausübung körperlicher Betätigung.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. September 2025 abgeschlossen sein.

Investition RE-C01-i10: Programm zur Modernisierung der Technologie des NHS

Ziel dieser Investition ist die Verbesserung des Technologieparks des nationalen Gesundheitsdienstes (NHS), der zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung beiträgt.

Mit diesen Investitionen soll der Erwerb schwerer medizinischer Ausrüstung für die Krankenhäuser des NHS auf der Grundlage eines vom Gesundheitsministerium genehmigten Berichts, in dem der Ausrüstungsbedarf dieser Krankenhäuser ermittelt wird, innerhalb der folgenden Kategorien sichergestellt werden: Angiografiesysteme, rechnergestützte Tomographiescanner mit Einzelfotonausstoß, Tomografiescanner für Positronemissionen, Magnetresonanztomographiesysteme, rechnergestützte Tomographiescanner, lineare Beschleuniger und chirurgische Roboter.

Die Krankenhäuser des NHS und der Einrichtungen der primären Gesundheitsversorgung, die Mittel aus den Investitionen RE-C01-i04 bzw. RE-C01-i01 erhalten, werden von dieser Investition ausgeschlossen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

A.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Name

Qualitative Indikatoren (für Meilensteine)

Quantitative Indikatoren (für Zielvorgaben)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung und klare Definition jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

Einheit für die Messung

Ausgangsbasis

Ziel

Q

Jahr

1.1

Zu C01-r01

M

Inkrafttreten von Rechtsakten im Bereich der medizinischen Grundversorgung

Inkrafttreten der überarbeiteten Rechtsakte

 

 

 

Q2

2023

Überarbeitung der Rechtsakte im Bereich der medizinischen Grundversorgung, insbesondere: I) die Rechtsvorschriften, die den funktionalen Einheiten der Zentren der medizinischen Grundversorgung zugrunde liegen (einschließlich des Gesetzesdekrets Nr. 73/2017 für die Gesundheitseinheiten nach Muster B, der Regierungsverordnung Nr. 1368/2007, der Vorschriften und des Vergütungsmodells der Gesundheitseinheiten des Modells B und des damit verbundenen Rechtsakts sowie der Rechtsakte, die die Funktionsweise anderer Arten von Einrichtungen der primären Gesundheitsversorgung untermauern); und ii) die Rechtsvorschriften, die den Gruppen von Gesundheitszentren zugrunde liegen (einschließlich der Rechtsakte, die den Gruppen von Gesundheitszentren zugrunde liegen, d. h. das Gesetzesdekret Nr. 28/2008).

1.2

Zu C01-r01

T

Gewährung des Zugangs zum Risikoschichtungsinstrument zur Unterstützung der klinischen Governance in den funktionalen Einheiten der Gruppen von Gesundheitszentren

 

Anzahl

0

1 000

Q4

2023

Anzahl der funktionalen Einheiten von Gesundheitszentren, die Zugang zu den Informationen aus dem Risikoschichtungsinstrument für registrierte Nutzer erhalten. Das Risikoschichtungsinstrument muss ein proaktives Eingreifen in Bevölkerungsgruppen mit höherem klinischem Risiko und sozialer Schutzbedürftigkeit ermöglichen, indem landesweit Programme für bevölkerungsbezogene Früherkennungs- und Früherkennungsmaßnahmen sowie eine zeitnahe Behandlung und angemessene Nachverfolgung von Anwendern, die an den häufigsten Krankheiten leiden (kardiovaskuläre Erkrankungen, Diabetes, Krebs, Atemweg, psychische und osteoartikuläre Erkrankungen), sichergestellt werden.

1.3

Zu C01-r01

T

Abschluss des Prozesses der Dezentralisierung der Zuständigkeiten im Gesundheitsbereich in den Gemeinden

 

Anzahl

0

201

Q4

2022

Zahl der neuen Gemeinden, in denen der Prozess der Dezentralisierung der Zuständigkeiten im Gesundheitsbereich gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 23/2019 vom 30. Januar 2019 durch die Unterzeichnung eines Übertragungsbescheids durch das Gesundheitsministerium, die regionalen Gesundheitsverwaltungen und die Gemeinden abgeschlossen wurde. Die Übertragung von Zuständigkeiten erstreckt sich insbesondere auf I) Beteiligung der Gemeinden an Planungs-, Management- und Investitionsentscheidungen der Einheiten der medizinischen Grundversorgung und der Interventionsbereiche in Bezug auf Suchtverhalten und Abhängigkeiten, insbesondere in Bezug auf deren Bau, Ausrüstung und Wartung; II) Verwaltung, Wartung und Erhaltung anderer Ausrüstungen im Zusammenhang mit der medizinischen Grundversorgung; III) Management von Fachkräften im Gesundheitswesen in der Kategorie des Betriebsassistenten der funktionalen Einheiten der Gruppen von Gesundheitszentren und der Interventionsbereiche für süchtigende Verhaltensweisen und Abhängigkeiten, in die der nationale Gesundheitsdienst integriert ist; IV) Verwaltung der logistischen Unterstützungsdienste für Gruppen von Gesundheitszentren.

1.4

Zu C01-r02

M

Inkrafttreten des neuen Gesetzesdekrets über psychische Gesundheit, in dem die Grundsätze für die Organisation der Dienstleistungen im Bereich der psychischen Gesundheit festgelegt werden

Inkrafttreten des neuen Gesetzesdekrets über psychische Gesundheit

 

 

 

Q4

2021

Das neue Gesetzesdekret spiegelt die Vorschläge für Änderungen wider, die von der durch die Regierungsverordnung Nr. 6324/2020 vom 15. Juni 2020 in der durch die Regierungsverordnung Nr. 11485/2020 vom 20. November geänderten Fassung eingesetzten Arbeitsgruppe vorgelegt wurden, um die Grundsätze für die Organisation der Dienstleistungen im Bereich der psychischen Gesundheit festzulegen.

1.5

Zu C01-r02

M

Inkrafttreten des neuen Gesetzes über psychische Gesundheit, das die Grundsätze für die Rechte von Menschen mit psychischen Erkrankungen festlegt und die obligatorische Krankenhausbehandlung oder Behandlung regelt

Inkrafttreten des neuen Gesetzes über psychische Gesundheit

 

 

 

Q1

2023

Das neue Gesetz über psychische Gesundheit spiegelt die Vorschläge für Änderungen wider, die von der durch die Regierungsverordnung Nr. 6324/2020 vom 15. Juni 2020 in der durch die Regierungsverordnung Nr. 11485/2020 vom 20. November geänderten Fassung eingesetzten Arbeitsgruppe vorgelegt wurden, um die Grundsätze in Bezug auf die Rechte von Menschen mit psychischen Erkrankungen festzulegen und die obligatorische Krankenhausbehandlung oder Behandlung zu regeln.

1.6

Zu C01-r03

M

Inkrafttreten des neuen Musters für Verwaltungsverträge

Inkrafttreten des neuen Musters für Verwaltungsverträge

 

 

 

Q2

2022

Inkrafttreten des neuen Musters für Verwaltungsverträge durch die Ministerien für Gesundheit und Finanzen. Die neue Vorlage wird bei allen künftigen Verwaltungsverträgen eingehalten, die von allen öffentlichen Führungskräften staatseigener Unternehmen im Gesundheitssystem zu unterzeichnen sind, um die Rechenschaftspflicht zu stärken und leistungsorientierte Managementpraktiken zu fördern.

1.7

Zu C01-r03

M

Inkrafttreten des neuen Managementrechnungsplans des Nationalen Gesundheitsdienstes

Inkrafttreten des neuen Management-Rechnungslegungsplans

 

 

 

Q1

2024

Erstellung eines Managementrechnungsplans für den Nationalen Gesundheitsdienst, um auf nationaler Ebene Informationen über Kosten, Einkommen und Ergebnisse der Krankenhausdienste zu sammeln und so die Ressourcenverteilung im Nationalen Gesundheitsdienst zu verbessern, Benchmarking zu erstellen und Bereiche zu ermitteln, in denen die operative Effizienz der Gesundheitseinrichtungen verbessert werden kann. Der neue Management-Rechnungslegungsplan wird von der zentralen Verwaltung des Gesundheitssystems durch ein normatives Rundschreiben verbreitet.

1.8

Zu C01-r03

T

Einrichtung neuer Zentren für integrierte Verantwortung in den Krankenhäusern des nationalen Gesundheitsdienstes

 

Anzahl

0

10

Q4

2022

Einrichtung neuer Zentren für integrierte Verantwortung in den Krankenhäusern des nationalen Gesundheitsdienstes, um Verbesserung des Zugangs zu Gesundheitsversorgungsdiensten sowie ihrer Qualität und Effizienz; Stärkung der klinischen Governance, Autonomie und Rechenschaftspflicht der Gesundheitsdienste; III) Ermutigung der Angehörigen der Gesundheitsberufe, weiterhin in öffentlichen Krankenhäusern zu arbeiten; IV) die Risiken und Vorteile zwischen Gesundheitsdiensten und Krankenhäusern teilen; V) Bewertung des Auftrags der einzelnen Gesundheitsdienste und Krankenhäuser im regionalen und nationalen Kontext des nationalen Gesundheitsdienstes.

1.9

Zu C01-r03

T

Einrichtung neuer Zentren für integrierte Verantwortung in den Krankenhäusern des nationalen Gesundheitsdienstes

 

Anzahl

10

25

Q4

2025

Einrichtung neuer Zentren für integrierte Verantwortung in den Krankenhäusern des nationalen Gesundheitsdienstes, um Verbesserung des Zugangs zu Gesundheitsversorgungsdiensten sowie ihrer Qualität und Effizienz; Stärkung der klinischen Governance, Autonomie und Rechenschaftspflicht der Gesundheitsdienste; III) Ermutigung der Angehörigen der Gesundheitsberufe, weiterhin in öffentlichen Krankenhäusern zu arbeiten; IV) die Risiken und Vorteile zwischen Gesundheitsdiensten und Krankenhäusern teilen; V) Bewertung des Auftrags der einzelnen Gesundheitsdienste und Krankenhäuser im regionalen und nationalen Kontext des nationalen Gesundheitsdienstes.

1.10

Zu C01-r03

T

Stärkung der Krankenhausaufenthalte in den Krankenhäusern des Nationalen Gesundheitsdienstes

 

Anzahl

0

5 000

Q4

2024

Erhöhung der Reaktionsfähigkeit bei Krankenhausaufenthalten zu Hause, indem die Bereitstellung von Gesundheitsdienstleistungen mit Differenzierung, Komplexität und Intensität auf Krankenhausebene für einen begrenzten Zeitraum in enger Abstimmung mit den Leistungen der medizinischen Grundversorgung, dem nationalen Netz integrierter kontinuierlicher Gesundheitsversorgung, dem sozialen Sektor und der weiteren Gemeinschaft ermöglicht wird, gemessen an der Zahl der neuen Krankenhausaufenthalte zu Hause (definiert als eine Reihe von Behandlungen, die während des Zeitraums erbracht werden, in dem der Patient unter der Verantwortung des Krankenhausheims steht und ununterbrochen vom Tag der Aufnahme bis zum Zeitpunkt der Entlassung läuft, mit Ausnahme des Tages der Entlassung).

1.11

Zu C01-r03

M

Inkrafttreten des Aktionsplans zur Stärkung der zentralisierten Beschaffungsmechanismen für Arzneimittel

Inkrafttreten des Aktionsplans zur Stärkung der zentralisierten Beschaffungsmechanismen für Arzneimittel

 

 

 

Q2

2024

Inkrafttreten des Aktionsplans zur Stärkung der zentralisierten Beschaffungsmechanismen für Arzneimittel zur Umsetzung der Empfehlungen der unabhängigen Bewertung der zentralen Beschaffung von Arzneimitteln in Portugal, die vom österreichischen Institut für öffentliche Gesundheit im Rahmen des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen durchgeführt wurde.

1.12

Zu C01-r03

M

Inkrafttreten der neuen Regelung für Vollarbeit im nationalen Gesundheitsdienst

Inkrafttreten der neuen Regelung für Vollarbeit

 

 

 

Q1

2023

Neue Vollarbeitsregelung für Angehörige der Gesundheitsberufe im Nationalen Gesundheitsdienst, einschließlich geeigneter Mechanismen für die Organisation der Arbeitszeit und der Vergütungstabellen.

1.13

Zu C01-i01

M

Inkrafttreten der Bedingungen für die Zuordnung von Notfällen, die in Krankenhäusern in Weiß, Blau oder Grün für andere Arten von Gesundheitsleistungen, einschließlich der primären Gesundheitsversorgung, überprüft wurden

Inkrafttreten der Bedingungen für die Referenzierung von Notfällen

 

 

 

Q1

2022

Inkrafttreten der Verfahren und Verwaltungsvorschriften für das Befassungsverfahren für Nutzer mit Notfallepisoden, die in Krankenhäusern in Weiß, Blau oder Grün für andere Arten der Gesundheitsversorgung, d. h. Dienstleistungen der medizinischen Grundversorgung, mit direkter Terminplanung überprüft werden.

1.14

Zu C01-i01

T

Bau neuer Gesundheitseinheiten

 

Anzahl

0

20

Q4

2024

Zahl der neu gebauten Gesundheitseinheiten, die Zugänglichkeit, Qualität, Komfort und Sicherheit für Nutzer und Angehörige der Gesundheitsberufe gewährleisten und sie an neue Modelle der Gesundheitsversorgung anpassen. Die neuen Einheiten werden gebaut, um ungeeignete Gebäude zu ersetzen, und neue Gebäude müssen einen Primärenergiebedarf aufweisen, der mindestens 20 % unter den Anforderungen von Niedrigstenergiegebäuden liegt.

1.15

Zu C01-i01

T

Bau neuer Gesundheitseinheiten

 

Anzahl

20

124

Q2

2026

Zahl der neu gebauten Gesundheitseinheiten, die Zugänglichkeit, Qualität, Komfort und Sicherheit für Nutzer und Angehörige der Gesundheitsberufe gewährleisten und sie an neue Modelle der Gesundheitsversorgung anpassen. Die neuen Einheiten werden gebaut, um ungeeignete Gebäude zu ersetzen, und neue Gebäude müssen einen Primärenergiebedarf aufweisen, der mindestens 20 % unter den Anforderungen von Niedrigstenergiegebäuden liegt.

1.16

Zu C01-i01

M

Vervollständigung der nationalen Abdeckung von Screening- und Früherkennungsprogrammen in der medizinischen Grundversorgung

Bericht über den Abschluss der Früherkennungs- und Früherkennungsprogramme in der medizinischen Grundversorgung

 

 

 

Q1

2026

Die Verwirklichung dieses Etappenziels umfasst: Einführung von Gebärmutterhalsuntersuchungen in Gesundheitszentren; II) Einführung von Kolon- und Rektum-Screening in Gesundheitszentren; III) Einführung des Screenings auf diabetische Retinopathie in 300 Gesundheitszentren; IV) Einführung von Holter-Prüfungen und ambulante Überwachung des Blutdrucks in Funktionseinheiten; v) Einführung von Diagnose- und Behandlungsinstrumenten für Asthma, chronisch obstruktive Lungenerkrankungen und Rauchen (Spirometer) in Gesundheitszentren; und vi) Einführung von C-reaktiver Proteindosierung in Gesundheitszentren.

1.17

Zu C01-i01

M

Erhöhung der Reaktionsfähigkeit der primären Gesundheitszentren und Erweiterung ihrer Interventionsbereiche

Bericht über die Erhöhung der Reaktionsfähigkeit der Zentren des primären Gesundheitswesens und die Ausweitung ihrer Interventionsbereiche

 

 

 

Q2

2026

Die Verwirklichung dieses Etappenziels umfasst: I) Ausweitung der Beratungen über diabetische Fuß auf Gruppen von Gesundheitszentren; II) Einrichtung von zahnärztlichen Ämtern in Gesundheitszentren; III) Einrichtung integrierter Diagnosezentren (mit ergänzenden Diagnose- und Therapiemitteln mit geringer Komplexität, Röntgenuntersuchungen und klinischen Analysen) in Gruppen von Gesundheitszentren; IV) Einrichtung von Bewegungs- und Rehabilitationsbüros in den Gruppen von Gesundheitszentren; v) Bereitstellung von Ausrüstung (Notbeutel, Defibrillator und Vitalzeichenmonitor) für eine qualifizierte Reaktion in Notfällen (grundlegende lebensbegleitende Unterstützung) für Gesundheitszentren; VI) Überweisungsprotokolle in den am meisten gesuchten Pflegebereichen, nämlich Augenheilkunde, Otorhinolaryngologie, Orthopädie und Urologie.

1.18

Zu C01-i01

M

Renovierung von Gesundheitseinrichtungen und -ausrüstung zur Gewährleistung der Zugänglichkeit, der Qualität und der Sicherheitsbedingungen in den primären Gesundheitszentren

Bericht über die Renovierung von Gesundheitseinrichtungen und -ausrüstungen

 

 

 

Q2

2026

Die Verwirklichung dieses Etappenziels umfasst: I) Renovierung oder Anpassung von 347 Gesundheitseinrichtungen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Einhaltung von Notfallplänen und/oder zur Gewährleistung der Zugänglichkeit, der Sicherheit und des Komforts für Nutzer und Angehörige der Gesundheitsberufe, von denen eine Unterstützung in Höhe von mindestens 170 838 136 EUR für Renovierungen im Bereich der Energieeffizienz gewährt wird, und Finanzhilfen in Höhe von mindestens 13 046 589 EUR für Energieeffizienzrenovierungen, um im Durchschnitt mindestens eine mittlere Renovierung im Sinne der Empfehlung der Kommission zur Gebäuderenovierung (EU) 2019/786 zu erreichen (die Anforderungen zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sind in die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge aufzunehmen und in den Spezifikationen der Ausschreibung sicherzustellen); und ii) Modernisierung der Ausrüstung (u. a. grundlegende klinische Ausrüstung, Ausrüstung der Informations- und Kommunikationstechnologie, Energieeffizienzausrüstung und Sicherheitsausrüstung).

1.19

Zu C01-i01

M

Stärkung der gemeindenahen Betreuung, der häuslichen und der kommunalen Maßnahmen

Bericht über die Stärkung von gemeindenahen Betreuungs-, Heim- und Gemeinschaftsmaßnahmen

 

 

 

Q2

2026

Die Verwirklichung dieses Etappenziels umfasst: Bereitstellung von mindestens 770 Elektrofahrzeugen zur Unterstützung der häuslichen Pflege durch Gesundheitszentren; und ii) die Zahl der neuen mobilen Einheiten um mindestens 34 zu erhöhen, um Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte abzudecken.

1.20

Zu C01-i02

M

Inkrafttreten der Verordnung über die Gewährung finanzieller Unterstützung durch die regionalen Gesundheitsbehörden

Inkrafttreten der Verordnung über die Gewährung finanzieller Unterstützung

 

 

 

Q1

2022

Inkrafttreten der Verordnung über die Gewährung finanzieller Unterstützung durch die regionalen Gesundheitsbehörden, in der das Verwaltungsmodell für das Programm und die jeweiligen Anforderungen der Antragsteller festgelegt werden.

1.21

Zu C01-i02

T

Stärkung der Reaktionsfähigkeit der nationalen Netze integrierter kontinuierlicher und palliativer Pflegedienste in stationärer und ambulanter Versorgung

 

Anzahl

 0

7 400

Q4

2025

Stärkung der Reaktionsfähigkeit der nationalen Netze integrierter kontinuierlicher und palliativer Pflegedienste in stationärer und ambulanter Versorgung durch die Schaffung der folgenden neuen Orte: neue 5500 stationäre Betten im nationalen Netz integrierter kontinuierlicher Pflegedienste innerhalb des allgemeinen Netzes; II) neue 500 Plätze in autonomen Fördertagen innerhalb des nationalen Netzes integrierter kontinuierlicher Pflegedienste; III) neue 1000 Plätze in integrierten Diensten der psychischen Weiterbildung; und iv) neue 400 Patientenbetten mit geringer Komplexität im nationalen Netz der Palliativpflegedienste. Dazu gehört die Verwendung von Zuschüssen in Höhe von mindestens 226 730 193 EUR für den Bau neuer Gesundheitsinfrastrukturen. Diese neuen Gebäude müssen einen Primärenergiebedarf aufweisen, der mindestens 20 % unter den Anforderungen von Niedrigstenergiegebäuden liegt.

1.22

Zu C01-i02

T

Stärkung der Reaktionsfähigkeit der nationalen Netze integrierter kontinuierlicher Pflege- und Palliativpflegedienste in der häuslichen Pflege

 

Anzahl

0

1 200

Q2

2024

Stärkung der Reaktionsfähigkeit der nationalen Netze integrierter kontinuierlicher Pflege- und Palliativpflegedienste in der häuslichen Pflege durch die Schaffung der folgenden neuen Orte: I) 1000 neue Plätze in integrierten kontinuierlichen häuslichen Pflegeteams; II) 100 neue Plätze in Heimbetreuungsteams für psychische Gesundheit im Rahmen des nationalen Netzes integrierter kontinuierlicher Pflegedienste; und iii) 100 neue Plätze in Teams zur Unterstützung der Palliativpflege.

1.23

Zu C01-i03

T

Renovierung von Einrichtungen und Ausrüstungen für forensische Psychiatrie

 

Anzahl

0

3

Q4

2025

Aufbau einer neuen Abteilung für forensische Psychiatrie (Sobral Cid) und Renovierung zweier weiterer Einheiten (Lissabon Psychiatrisches Krankenhaus und Krankenhaus de Magalhães Lemos), um Bedingungen zu gewährleisten, die mit der Achtung der Menschenrechte, insbesondere der Privatsphäre, des Komforts und der Humanisierung von Räumen, vereinbar sind, ohne die Sicherheitsbedingungen zu vernachlässigen, die mit der Vollstreckung gerichtlicher Anordnungen verbunden sind, und weitere Verurteilungen der Portugiesischen Republik durch internationale Organisationen (Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter) zu verhindern.

1.24

Zu C01-i03

M

Entwicklung von Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen zur „Schaffung der Pfade von Patienten“ im Zusammenhang mit Demenzerkrankungen

Bericht über die Durchführung neuer Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen und deren Entwicklung

 

 

 

Q4

2022

Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen zu Demenzerkrankungen zur Unterstützung von Reformen im Sozial- und Gesundheitswesen, die sich an das Personal der Sozial- und Gesundheitsdienste oder anderer Einrichtungen richten, die im Bereich der Sozial- und Gesundheitspolitik mit der breiten Öffentlichkeit arbeiten, sowie die Nutzer von Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen.

1.25

Zu C01-i03

M

Abschluss der Stärkung des Netzes der psychischen Gesundheitsfürsorge

Bericht über den Abschluss aller beschriebenen Initiativen zur Stärkung des Netzes der psychischen Gesundheitsfürsorge

 

 

 

Q4

2025

Abschluss aller Maßnahmen zur Stärkung des Netzes der psychischen Gesundheitsfürsorge, einschließlich: Einrichtung von vier neuen Einrichtungen für Krankenhausaufenthalte in allgemeinen Krankenhäusern; Einrichtung von 15 Zentren für integrierte Verantwortung im Bereich der psychischen Gesundheit; III) Renovierung von 20 der bestehenden lokalen Dienste im Bereich der psychischen Gesundheit; IV) Schaffung von 500 Antworten auf die Bedürfnisse institutionalisierter Menschen mit chronischer psychischer Erkrankung; Modernisierung von drei Einrichtungen und Ausrüstungen für die forensische Psychiatrie; Bau von drei forensischen Wohngebäuden; und vii) Entwicklung von Schulungsmaßnahmen zur „Schaffung der Pfade von Patienten“ im Zusammenhang mit Demenzerkrankungen. Dazu gehört die Verwendung von Zuschüssen in Höhe von 58 507 675 EUR für Renovierungen im Bereich der Energieeffizienz, um im Durchschnitt mindestens eine mittlere Renovierung im Sinne der Empfehlung der Kommission zur Gebäuderenovierung (EU) 2019/786 zu erreichen. Die Anforderungen an die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden werden in die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge aufgenommen und in den Spezifikationen der Ausschreibung sichergestellt.

1.40

Zu C01-i04

M

Unterzeichnung des Verwaltungsvertrags für den Bau des Krankenhauses Ost-Lissabon

Unterzeichnung des von den Behörden und der Zweckgesellschaft unterzeichneten Verwaltungsvertrags für den Bau des Krankenhauses Ost-Lissabon

Q3

2023

Unterzeichnung des Verwaltungsvertrags durch die ACSS und die Zweckgesellschaft (SPV) für den Bau des Krankenhauses Ost-Lissabon. Der Vertrag muss die Bedingungen in Bezug auf den Umfang der Dienstleistungen (Design, Bau, Finanzierung, Instandhaltung der Infrastruktur, Lieferung und Instandhaltung der allgemeinen Gebäudeausrüstung) und deren Laufzeit widerspiegeln.

Der Vertrag enthält auch eine Klausel, wonach neue Gebäude einen Primärenergiebedarf von mindestens 20 % unter den Anforderungen von Niedrigstenergiegebäuden haben müssen.

1.26

Zu C01-i04

M

Bau des Ost-Lissabon-Krankenhauses und Erwerb von Ausrüstung für Krankenhäuser in Lissabon und Vale do Tejo

Bau des Ost-Lissabon-Krankenhauses und Erwerb von Ausrüstung für Krankenhäuser in Lissabon und Vale do Tejo

 

 

 

Q2

2026

Erwerb von Ausrüstung für Krankenhäuser in Lissabon und Vale do Tejo mit Zuschüssen in Höhe von insgesamt 78 740 000 EUR, d. h. klinische/medizinische und hochtechnologische Ausrüstung; allgemeine Ausrüstung, bestehend aus Möbeln, die an die in verschiedenen Räumen auszuführenden Aufgaben angepasst sind und leicht zu reinigen und ergonomisch ausgelegt sind; und Computerausrüstung. Bau des Ost-Lissabon-Krankenhauses, d. h. i) des Poente-Turms, ii) eines Gebäudes in Parzelle B und iii) eines Gebäudes in Parzelle C mit einem Zuschuss in Höhe von insgesamt 100 000 000 EUR. Diese neuen Gebäude müssen einen Primärenergiebedarf von mindestens 20 % unter den Anforderungen von Niedrigstenergiegebäuden aufweisen.

1.27

Re-C01-i05-RAM

T

Erhöhung der Zahl der verfügbaren Plätze im Krankenhaussystem des regionalen Gesundheitsdienstes Madeiras

 

Anzahl

0

1 500

Q2

2026

Stärkung der Reaktionsfähigkeit des regionalen Gesundheitsdienstes Madeiras durch Erhöhung der Zahl der verfügbaren Plätze im Krankenhaussystem, wodurch die Bereitstellung von Gesundheitsdienstleistungen zu Hause mit differenzierter, komplexer und intensiver Krankenhausversorgung in enger Abstimmung mit der medizinischen Grundversorgung und anderen Diensten ermöglicht wird.

1.28

Re-C01-i05-RAM

T

Einrichtung von Teams für psychische Gesundheit im regionalen Gesundheitsdienst Madeiras

 

Anzahl

0

11

Q2

2026

Stärkung der Reaktionsfähigkeit des regionalen Gesundheitsdienstes Madeiras im Bereich der psychischen Gesundheit und Demenzerkrankungen im Zusammenhang mit dem Altern durch die Bildung von Teams für psychische Gesundheit in der Gemeinschaft.

1.29

Re-C01-i05-RAM

M

Einführung des Klassifizierungssystems, des Funktionsprofils und des Nutzerreferenzsystems für das regionale Modell der integrierten kontinuierlichen Pflegedienste Madeiras

Bericht über die Einführung des Klassifizierungssystems, des Funktionsprofils und des Nutzerreferenzsystems

 

 

 

Q4

2021

Einführung des Klassifizierungssystems, des Funktionsprofils und des Meldesystems für die Nutzer, um das regionale Modell der integrierten Pflegedienste Madeiras sowie dessen Koordinierung und technisches Management zu stärken.

1.30

Re-C01-i05-RAM

T

Erhöhung der Zahl der Plätze für integrierte kontinuierliche Pflegedienste im regionalen Gesundheitsdienst Madeiras

 

Anzahl

0

1 080

Q4

2025

Zahl der neuen und renovierten Plätze, die im Rahmen integrierter kontinuierlicher Pflegedienste im regionalen Gesundheitsdienst Madeiras geschaffen wurden, gemessen an neuen und renovierten Betten, im allgemeinen Bereich (einschließlich in Rekonvaleszenz-, Mittel- und Rehabilitationseinheiten sowie in der Langzeit- und Instandhaltungseinheit), psychische Gesundheit und pädiatrische Dienstleistungen. Dazu gehört die Gewährung von Zuschüssen i) für den Bau neuer Gesundheitsinfrastrukturen, die einen Primärenergiebedarf von mindestens 20 % unter den Anforderungen von Niedrigstenergiegebäuden haben; und ii) energetische Sanierungen durchzuführen.

1.31

Re-C01-i05-RAM

T

Modernisierung der medizinischen Grundversorgung im regionalen Gesundheitsdienst Madeiras

 

Anzahl

0

15

Q2

2026

Zahl der modernisierten Einrichtungen der medizinischen Grundversorgung im regionalen Gesundheitsdienst Madeiras.

1.32

Zu C01-i06

T

Modernisierung lokaler IT-Netze

 

%

0

90

Q4

2022

Prozentualer Anteil der ausgebauten lokalen IT-Netze im Nationalen Gesundheitsdienst, die von der Stelle für gemeinsame Dienste des Gesundheitsministeriums organisiert und umgesetzt werden, die somit in der Lage sein wird, im Rahmen des neuen Modells der einheitlichen Kommunikation (Voice over Internet Protocol) tätig zu werden.

1.33

Zu C01-i06

T

Einführung von Funktionen für Telegesundheit und Telemonitoring

 

%

0

15

Q4

2022

Prozentualer Anteil der Nutzer mit Zugang zu neuen Telegesundheits- und Fernüberwachungsfunktionen, die die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen aus der Ferne ermöglichen, wodurch der Zugang zur Gesundheitsversorgung und die Beteiligung der Bürger an der Fernerfassung und -behandlung verbessert wird.

1.34

Zu C01-i06

T

Implementierung von IT-Verwaltungsmodulen, grundlegenden klinischen Modulen und klinischen Notfallmodulen

 

%

0

15

Q2

2025

Prozentsatz der Angehörigen der Gesundheitsberufe mit Zugang zu integrierten IT-Modulen, grundlegenden klinischen Modulen und Notfallmodulen für: I) Erfassung und Konsultation klinischer Informationen im Rahmen der medizinischen Grundversorgung, des Krankenhauses und der kontinuierlichen Gesundheitsversorgung, um die Verfügbarkeit und Integration von Gesundheitsinformationen zu gewährleisten und für mehr Sicherheit für Anwender und Angehörige der Gesundheitsberufe zu sorgen; und ii) Notfall-, Pflege- und Fernüberwachungsdienste.

1.35

Zu C01-i07-RAM

T

Neue Computerausrüstung für den regionalen Gesundheitsdienst Madeiras

 

Anzahl

0

3 600

Q4

2024

Zahl der neuen Computerausrüstungen für den regionalen Gesundheitsdienst Madeiras zur Überwachung und Gewährleistung einer größeren Nähe zu den Nutzern des regionalen Gesundheitsdienstes Madeiras, zur Verringerung des Fehlerrisikos sowie zur Förderung der Effizienz und des raschen Zugangs zu Nutzerdaten.

1.36

Zu C01-i08-RAA

T

Verbesserter Zugang zum Nutzerportal des regionalen Gesundheitsdienstes der Azoren

 

Anzahl

0

25 000

Q3

2025

Zahl der zusätzlichen Nutzer pro Jahr, die aufgrund der Ausweitung der digitalen Gesundheitsdienste und der dort verfügbaren medizinischen Informationen auf das Nutzerportal des regionalen Gesundheitsdienstes der Azoren zugreifen.

1.37

Zu C01-i08-RAA

T

Einführung von Telemedizinterminen im regionalen Gesundheitsdienst der Azoren

 

Anzahl

0

1 000

Q3

2024

Zahl der jährlichen Telemedizintermine im Bereich der medizinischen Grundversorgung und mit Fachärzten im regionalen Gesundheitsdienst der Azoren.

1.38

Zu C01-i09

T

Abschluss der Durchführung der Programme „Schulsportgemeinschaft“ und „School Sports on Wheels“ in Schulen

Anzahl

0

1980

Q3

2025

Anzahl der Fahrradkits mit Fahrrädern unterschiedlicher Größe, die in Schulen des zweiten Zyklus mit dem Ziel geliefert werden, den Schülern Radfahren zu vermitteln, sowie Fahrradkits für Erwachsene, die im Rahmen des Programms „Schulen Sportgemeinschaft“ an öffentliche Schulen geliefert werden

1.39

Zu C01-i09

M

Start der nationalen Kampagne für das universelle aktive Leben (Universal Active Life Support System) und die zugehörige Technologieplattform

Neue Kommunikationskanäle und -plattformen für die nationale Kampagne für das universelle aktive Leben (Universal Active Life Support System)

 

 

 

Q3

2025

Einleitung einer nationalen Kampagne für das „Universal Active Life Support System“ und die damit verbundene technologische Plattform, um das Wissen der Bürgerinnen und Bürger über die Vorteile regelmäßiger körperlicher Aktivität in jedem Alter und je nach ihrer Fähigkeit zu verbessern, die Akzeptanz gesünderer Lebensweisen zu fördern.

1.41

Zu C01-i10

M

Genehmigung des Berichts zur Ermittlung des NHS-Bedarfs an schwerer medizinischer Ausrüstung

Genehmigung des Berichts

Q3

2023

Genehmigung des Berichts des Gesundheitsministeriums, in dem der Bedarf der Krankenhäuser des nationalen Gesundheitsdienstes an schwerer medizinischer Ausrüstung ermittelt wird. In diesem Bericht wird sowohl auf die Notwendigkeit hingewiesen, diese Art von Ausrüstung zum ersten Mal zu erwerben, als auch die Notwendigkeit, vorhandene schwere medizinische Ausrüstung zu ersetzen.

1.42

Zu C01-i10

T

Kauf schwerer medizinischer Ausrüstung

Anzahl

0

19

Q4

2024

Anzahl der für Krankenhäuser des NHS erworbenen schweren medizinischen Ausrüstungsgegenstands entsprechend dem im Bericht ermittelten Bedarf, wie in Meilenstein 1.41 angegeben.

1.43

Zu C01-i10

T

Kauf schwerer medizinischer Ausrüstung

Anzahl

19

68

Q2

2026

Anzahl der schweren medizinischen Ausrüstung, die für Krankenhäuser des NHS entsprechend dem im Bericht ermittelten Bedarf erworben wurde (siehe Meilenstein 1.41).

B. KOMPONENTE 2: Wohnungsbau

Mit dieser Komponente des portugiesischen Aufbau- und Resilienzplans werden die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem strukturellen Mangel an dauerhaften und vorübergehenden Wohnlösungen für die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen sowohl auf dem portugiesischen Festland als auch in den Autonomen Regionen Azoren und Madeira angegangen und indirekt zur Stärkung des Sozialschutzsystems beigetragen. Der öffentliche Wohnungsbau macht nur 2 % des Gesamtbestands in Portugal aus und wird als unzureichend erachtet, um den Bedürfnissen der am stärksten benachteiligten Personen, die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind, gerecht zu werden.

Die wichtigsten Ziele der Komponente sind: Verbesserung des sozialen und erschwinglichen Wohnraumangebots (einschließlich der Berücksichtigung anderer damit zusammenhängender Bedürfnisse, z. B. Mangel an grundlegenden Infrastrukturen und Ausrüstungen, ungesunde und unsichere Wohnorte, Prekarität oder fehlende vertragliche Bindungen, Überbelegung oder Unzulänglichkeit von Wohnraum für die besonderen Bedürfnisse von Einwohnern mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität); (II) eine nationale öffentliche Antwort auf den dringenden und vorübergehenden Unterbringungsbedarf zu schaffen, der sich aus unerwarteten oder unvorhersehbaren Ereignissen wie Naturkatastrophen, Bränden, Pandemien, Migrationsbewegungen, Asylanträgen oder unmittelbar drohenden Situationen wie häuslicher Gewalt, Menschenhandel, Räumungsgefahr usw. ergibt; und iii) das Angebot an Unterkünften für Studierende zu erschwinglichen Preisen zu erhöhen. Die Investitionen in die Komponente umfassen den Bau neuer Wohnungen und die Sanierung bestehender Wohnungen.

Diese Komponente trägt zur Umsetzung der 2019 und 2020 im Rahmen des Europäischen Semesters an Portugal gerichteten länderspezifischen Empfehlungen bei, insbesondere: Verbesserung der Wirksamkeit und Angemessenheit des Netzes der sozialen Sicherheit (länderspezifische Empfehlung 2 2019); Gewährleistung eines ausreichenden und wirksamen Sozialschutzes und einer Einkommensstützung (länderspezifische Empfehlung 2 2020); Erhöhung der Zahl der Hochschulabsolventen, insbesondere in den Bereichen Wissenschaft und Informationstechnologie (durch Investitionen in die Unterbringung von Studierenden) (länderspezifische Empfehlung 2 2019). Die Komponente trägt auch zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zur Klimawende (länderspezifische Empfehlung 3 2020) bei. Die Komponente trägt auch zur Umsetzung mehrerer Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte bei, darunter: „Für Bedürftige wird der Zugang zu Sozialwohnungen oder hochwertiger Unterstützung bei der Wohnraumbeschaffung gewährt“ (EPSR 19.a); „Schutzbedürftige Personen haben das Recht auf angemessene Unterstützung und angemessenen Schutz vor Zwangsräumung“ (EPSR 19.b); „Für Obdachlose werden angemessene Unterkünfte und Dienste bereitgestellt, um ihre soziale Inklusion zu fördern“ (EPSR 19.c); „Sozialschutz“ (EPSR 12); „Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen“ (EPSR 17); „Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen“ (EPSR 20); „Allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen: Jede Person hat das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form, um Kompetenzen zu erhalten und zu erwerben, die es ihnen ermöglichen, uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und Übergänge auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen“ (EPSR 1). Auch Umweltdimensionen müssen berücksichtigt werden, insbesondere durch die Förderung von Neubauten mit hohen Energieeffizienzstandards.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 zur Folge hat, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsmaßnahmen im Plan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.



B.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform RE-r04: Nationaler Plan für dringende und temporäre Wohnungen 

Ziel der Reform ist die Schaffung eines nationalen öffentlichen Netzes zur Deckung des dringenden und vorübergehenden Wohnraumbedarfs im Rahmen der Erneuerung der Wohnungspolitik in Portugal, um die ermittelten Zielgruppen zu schützen und zu stärken, die soziale Inklusion zu fördern und Ungleichheiten zu bekämpfen.

Die Reform besteht in der Schaffung einer strukturierten und bereichsübergreifenden Reaktion für Menschen, die Lösungen für Notunterkünfte oder Notunterkünfte benötigen, und die Entwicklung des erforderlichen rechtlichen und regulatorischen Rahmens für die Festlegung des Governance-Modells für die Investition RE-C02-i02 (National Emergency and Temporary Accomcommodation Grant) sowie die Festlegung von Methoden für die Beschilderung und Verweisung auf Unterkünfte und soziale Unterstützung für die unterstützten Personen.

Die Umsetzung der Reform sollte bis zum 31. Juni 2021 abgeschlossen sein.

Investition RE-C02-i01: Förderprogramm für den Zugang zu Wohnraum

Ziel der Investition ist es, menschenwürdige und angemessene Wohnungen für Familien mit den größten Bedürfnissen und für die am stärksten gefährdeten Gruppen zu sichern. 

Die Investition besteht hauptsächlich in der Bereitstellung von Sozialwohnungen, aber auch in der Bereitstellung finanzieller Unterstützung für die ermittelten Zielgruppen, die nicht über die finanziellen Kapazitäten verfügen, um die Angemessenheit ihres eigenen Wohnraums für mindestens 26000 Haushalte bis 2026 zu gewährleisten. Die Investitionen umfassen den Bau neuer Gebäude oder die Renovierung bestehender Wohnungen sowie, falls erforderlich, den Erwerb neuer Gebäude oder die Vermietung von Gebäuden zur Untervermietung.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition RE-C02-i02: Nationaler Zuschuss für Notfälle und vorübergehende Unterbringung

Ziel dieser Investition ist die Bereitstellung von vorübergehenden Unterkünften oder Notunterkünften für schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen auf dem portugiesischen Festland. Diese Investition dient der Umsetzung der in der Komponente enthaltenen Reform des nationalen dringenden und vorübergehenden Wohnungsbauplans. Die folgenden Risiken oder sozialen Notfälle bilden den Rahmen für die geplanten Maßnahmen: unvorhersehbare oder außergewöhnliche Ereignisse, dringende Unterbringung und Befähigung von Personen, die vorübergehend keine Wohnung haben, darunter Opfer häuslicher Gewalt, Opfer von Menschenhandel, Personen, die internationalen Schutz genießen, Obdachlose; außergewöhnlicher und hinreichend begründeter Bedarf an dringenden und vorübergehenden Unterkünften für Personen, bei denen das unmittelbare und tatsächliche Risiko besteht, dass sie ohne Unterkunft bleiben oder sich im Prozess der Deinstitutionalisierung befinden; vorübergehender und für das öffentliche Interesse unverzichtbarer Unterbringungsbedarf von Beamten und Bediensteten des Staates.

Die Investition besteht in der Schaffung von 2000 Notunterkünften sowie 473 Wohneinheiten, drei Blöcken für Sicherheitskräfte (in Fällen, die durch das öffentliche Interesse gerechtfertigt sind) und fünf Zentren für die vorübergehende Unterbringung aus humanitären oder sicherheitspolitischen Gründen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition RE-C02-i03-RAM: Stärkung des Angebots an Sozialwohnungen in der Autonomen Region Madeira

Ziel dieser Investition ist es, den Wohnraumbedarf von Familien zu decken, die unter schwierigen Bedingungen leben und nicht über die finanziellen Kapazitäten verfügen, um die Kosten für den Zugang zu angemessenem Wohnraum in der Autonomen Region Madeira zu decken.

Die Investition umfasst den Bau und/oder Erwerb von Sozialwohnungen für 805 Haushalte (die Investitionen umfassen auch Studien, Projekte, Landerwerb und Bauwesen), die Unterstützung der Sanierung von 325 Privatwohnungen (einschließlich verbesserter Energieeffizienz). Die Investition sieht auch die Beschaffung von Dienstleistungen für die Entwicklung von Informationssystemen und E-Government-Lösungen im Wohnungssektor vor.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition RE-02-i04-RAA: Verbesserung der Wohnverhältnisse im Wohnungsbestand der Autonomen Region Azoren

Ziel der Investition ist es, nach einer spürbaren Verschlechterung der Verschlechterung der Gebäude in der Autonomen Region Azoren und einer Verringerung des Angebots auf dem Immobilienmarkt das Wohnungsangebot auf verschiedenen Ebenen zu stärken.

Die Investition umfasst auf verschiedenen Inseln:

-Errichtung von 100 Gebäuden

-Fertigstellung von 75 Wohnungen; und

-Sanierung von Gebäuden (umfassende Renovierung von 63 Gebäuden, mittlere Renovierung von 329 Gebäuden und Kleinintervention in 135 Gebäuden) für insgesamt 527 Maßnahmen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition RE-C02-i07-RAA: Infrastruktur für Grundstücke für Wohnwohnungen

Ziel der Investition ist es, die Infrastruktur für Grundstücke in der Autonomen Region Azoren zu schaffen oder zu verbessern und ausgewählten Bewerbern zuzuweisen. Ziel ist es, den ausgewählten Bewerbern den Bau eigener Häuser auf diesen Grundstücken zu kontrollierten Kosten zu ermöglichen. Dieses Programm ist im Decreto Legislativo Nr. 21/2005/A vom 3. August 2005 festgelegt. Im Rahmen der Investition werden 145 Parzellen zugewiesen.

Bei der Auswahl der Bewerber für den Bau eines eigenen Hauses auf diesen Losen wird jungen Menschen (unter 35 Jahren, wenn sie allein leben, oder unter 70 Jahren, wenn sie verheiratet sind oder in einem Paar leben) Vorrang eingeräumt.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition RE-C02-i08-RAA: Stärkung des Sozialwohnungsbestands

Ziel der Investition ist es, den Bestand an Sozialwohnungen in der Autonomen Region Azoren zu stärken. Die Investition umfasst den Bau von 126 Wohnungen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

B.2. Etappenziele, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung.

Laufende Nummer

Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Name

Qualitative Indikatoren (für Meilensteine)

Quantitative Indikatoren (für Zielvorgaben)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung und klare Definition jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

Einheit für die Messung

Ausgangsbasis

Ziel

Q

Jahr

2.1

Zu C02-i01

T

Unterstützungsprogramm für den Zugang zu Wohnraum – Unterzeichnung von Kooperations- oder Finanzierungsvereinbarungen

 

Anzahl

0

75

Q3

2022

Unterzeichnung von Kooperations- oder Finanzierungsvereinbarungen.

Die lokalen Unterbringungsstrategien werden von den Gemeinden vorgestellt. In diesen Strategien werden 1) der gesamte im Rahmen dieses Programms förderfähige Bedarf (gemäß Gesetzesdekret Nr. 37/2018 vom 4. Juni 2018) und 2) die Einrichtungen, die Wohnraumlösungen fördern, ermittelt. Nachdem das IHRU (Housing and Urban Rehabilitation Institute) die Übereinstimmung der lokalen Unterbringungsstrategien mit dem Programm validiert hat, werden die Kooperationsvereinbarungen mit den Gemeinden oder die Finanzierungsvereinbarungen mit den anderen Begünstigten unterzeichnet, in denen die zu fördernden konkreten Investitionen festgelegt sind, und die Frist für ihre Umsetzung festgelegt.

2.2

Zu C02-i01

T

Förderprogramm für den Zugang zu Wohnraum – gekaufte, gebaute (hohe Energieeffizienz) oder sanierte (mit verbesserter Gesamtenergieeffizienz) Wohnungen, die Haushalten zur Verfügung gestellt werden

 

Anzahl

0

1 500

Q3

2023

Anzahl der Wohnungen, die im Rahmen des Programms an förderfähige Haushalte geliefert wurden. Neue Gebäude müssen einen Primärenergiebedarf aufweisen, der mindestens 20 % unter dem Bedarf an Niedrigstenergiegebäuden liegt (außer bei laufenden und für 2021 und 2022 im Haushaltsplan vorgesehenen Projekten), was bis zu 188 250 000 EUR der Gesamtmittelzuweisung für diese Maßnahme entspricht.

2.29

Zu C02-i01

T

Förderprogramm für den Zugang zu Wohnraum – gekaufte, gebaute (hohe Energieeffizienz) oder sanierte (mit verbesserter Gesamtenergieeffizienz) Wohnungen, die Haushalten zur Verfügung gestellt werden

Anzahl

1 500

10 000

Q2

2025

Anzahl der Wohnungen, die im Rahmen des Programms an förderfähige Haushalte geliefert wurden. Neue Gebäude müssen einen Primärenergiebedarf aufweisen, der mindestens 20 % unter dem Bedarf an Niedrigstenergiegebäuden liegt (außer bei laufenden und für 2021 und 2022 im Haushaltsplan vorgesehenen Projekten), was bis zu 188 250 000 EUR der Gesamtmittelzuweisung für diese Maßnahme entspricht.

2.3

Zu C02-i01

T

Förderprogramm für den Zugang zu Wohnraum – gekaufte, gebaute (hohe Energieeffizienz) oder sanierte (mit verbesserter Gesamtenergieeffizienz) Wohnungen, die Haushalten zur Verfügung gestellt werden

 

Anzahl

10 000

22 360

Q2

2026

Anzahl der Wohnungen, die im Rahmen des Programms an förderfähige Haushalte geliefert wurden. Neue Gebäude müssen einen Primärenergiebedarf aufweisen, der mindestens 20 % unter dem Bedarf an Niedrigstenergiegebäuden liegt (außer bei laufenden und für 2021 und 2022 im Haushaltsplan vorgesehenen Projekten), was bis zu 188 250 000 EUR der Gesamtmittelzuweisung für diese Maßnahme entspricht. Für die Sanierung beträgt die Referenzeinheit pro Wohnung 73 Quadratmeter, bei Neubauten 95 Quadratmeter für die 22360 Wohnungen.

2.4

Zu C02-i02

 T

Nationaler Zuschuss für Notunterkünfte und vorübergehende Unterkünfte – Unterzeichnung von Finanzierungsvereinbarungen für Notunterkünfte und Übergangsunterkünfte

 

Anzahl

0

500

Q3

2022

Anzahl der Unterkünfte, für die Finanzierungsvereinbarungen unterzeichnet werden.

Die Einrichtungen reichen ihre Finanzierungsanträge im Rahmen der vom IHRU (Institut für Wohnungs- und Stadtsanierung) eröffneten Ausschreibung ein, die nach Bewertung und Einholung einer Stellungnahme des ISS (Institut für soziale Sicherheit) zur Gültigkeit und Durchführbarkeit der eingereichten Anträge die Finanzierung vergibt und die Frist für ihre Umsetzung festlegt. „Unterkunft“ einen Teil oder die Gesamtheit eines Gebäudes mit unabhängigem Zugang, bestehend aus einem oder mehreren Wohnräumen und zusätzlichen Privaträumen oder Wohneinheiten für mehr als einen Haushalt.

2.5

Zu C02-i02

T

Nationaler Zuschuss für Notunterkünfte und vorübergehende Unterkünfte – Unterzeichnung von Finanzierungsvereinbarungen für Not- und Übergangsunterkünfte

 

Anzahl

500

1 000

Q3

2024

Anzahl der Unterkünfte, für die Finanzierungsvereinbarungen unterzeichnet werden.

Die Einrichtungen reichen ihre Finanzierungsanträge im Rahmen der vom IHRU (Institut für Wohnungs- und Stadtsanierung) eröffneten Ausschreibung ein, die nach Bewertung und Einholung einer Stellungnahme des ISS (Institut für soziale Sicherheit) zur Gültigkeit und Durchführbarkeit der eingereichten Anträge die Finanzierung vergibt und die Frist für ihre Umsetzung festlegt. „Unterkunft“ einen Teil oder die Gesamtheit eines Gebäudes mit unabhängigem Zugang, bestehend aus einem oder mehreren Wohnräumen und zusätzlichen Privaträumen oder Wohneinheiten für mehr als einen Haushalt.

2.6

Zu C02-i02

T

Nationaler Zuschuss für Notunterkünfte und provisorische Unterkünfte – Unterkünfte mit Baubeginn oder Kauf für Not- und Übergangsunterkünfte (die nach Energieeffizienzstandards gebaut oder erworben oder mit verbesserter Energieeffizienz saniert werden sollen) im Bau

 

Anzahl

0

350

Q3

2023

Unterkünfte, für die Bauarbeiten begonnen haben, oder erworbene Unterkünfte. Sobald die Finanzierung vertraglich gebunden ist, wird der Betrag je nach Ausführung des Vertrags an die Einrichtungen freigegeben. Neue Gebäude müssen einen Primärenergiebedarf aufweisen, der mindestens 20 % unter dem Bedarf an Niedrigstenergiegebäuden liegt (außer bei laufenden und für 2021 und 2022 im Haushaltsplan vorgesehenen Projekten), was 14 800 000 EUR der Gesamtmittelausstattung für diese Maßnahme entspricht).

2.7

Zu C02-i02

T

Nationale Zuschüsse für Notunterkünfte und vorübergehende Unterkünfte – Einrichtung von Not- und Übergangsunterkünften (mit Energieeffizienzstandard gebaut oder erworben oder saniert, auch erworben, mit verbesserter Energieeffizienz) und an Entwickler geliefert

 

Anzahl

0

2 000

Q2

2026

Bereitstellung der Unterkunft bei den Trägereinrichtungen. „Unterkunft“ einen Teil oder die Gesamtheit eines Gebäudes mit unabhängigem Zugang, bestehend aus einem oder mehreren Wohnräumen und zusätzlichen Privaträumen oder Wohneinheiten für mehr als einen Haushalt. Neue Gebäude müssen einen Primärenergiebedarf aufweisen, der mindestens 20 % unter dem Bedarf an Niedrigstenergiegebäuden liegt (außer bei laufenden und für 2021 und 2022 im Haushaltsplan vorgesehenen Projekten), was 14 800 000 EUR der Gesamtmittelausstattung für diese Maßnahme entspricht). In den 2000 Unterkünften beträgt die Referenzeinheit durchschnittlich 73 Quadratmeter.

2.8

Zu C02-i02

T

Unterbringung der Sicherheitskräfte und vorübergehende Unterbringung aus humanitären oder sicherheitspolitischen Gründen

 

Anzahl

0

473

Q2

2026

Anzahl der an Sicherheitskräfte gelieferten Wohnungen (SSGNR – Sozialdienste für die Nationalgarde der Republik; SSPSP – Sozialdienste für die Polizei für öffentliche Sicherheit) für vorübergehenden Unterbringungsbedarf, einschließlich drei Blöcken für Sicherheitskräfte (in Fällen, die durch das öffentliche Interesse gerechtfertigt sind). Die Investition umfasst auch fünf Zentren für Notunterkünfte aus humanitären oder sicherheitspolitischen Gründen. Neue Gebäude müssen einen Primärenergiebedarf aufweisen, der mindestens 20 % unter den Anforderungen von Niedrigstenergiegebäuden liegt.

2.10

Zu C02-i03-RAM

T

Gefördertes Wohnen in der Autonomen Region Madeira

 

Anzahl

0

590

Q4

2024

Anzahl der Wohnungen, die förderfähigen Haushalten im Zusammenhang mit dem Bau von Sozialwohnungen oder dem Erwerb von Wohngebäuden für geförderte Sozialwohnungen zugewiesen wurden. Neue Gebäude müssen einen Primärenergiebedarf aufweisen, der mindestens 20 % unter den Anforderungen von Niedrigstenergiegebäuden liegt.

2.11

Zu C02-i03-RAM

T

Gefördertes Wohnen in der Autonomen Region Madeira

 

Anzahl

590

805

Q2

2026

Anzahl der Wohnungen, die förderfähigen Haushalten im Zusammenhang mit dem Bau von Sozialwohnungen oder dem Erwerb von Wohngebäuden für geförderte Sozialwohnungen zugewiesen wurden. Neue Gebäude müssen einen Primärenergiebedarf aufweisen, der mindestens 20 % unter den Anforderungen von Niedrigstenergiegebäuden liegt. Die Referenzeinheit pro Wohnung beträgt durchschnittlich 90 Quadratmeter für die 805 Wohnungen.

Darüber hinaus umfasst die Investition auch die Beschaffung von Dienstleistungen für die Entwicklung von Informationssystemen und E-Government-Lösungen im Wohnungssektor.

2.12

Zu C02-i03-RAM

T

Anzahl der Privatwohnungen, die renoviert wurden, auch mit verbesserter Energieeffizienz

 

Anzahl

0

325

Q2

2026

Anzahl der privat genutzten Wohnungen, die für die Zielgruppen renoviert wurden, die nicht über finanzielle Mittel für die Durchführung von Sanierungsarbeiten verfügen.

2.13

Zu C02-i04-RAA

T

Interventionen im öffentlichen Wohnungsbestand in der Autonomen Region Azoren

 

Anzahl

0

24

Q4

2021

Anzahl der Interventionen, gegebenenfalls einschließlich der Verstädterung von Flächen, wobei die Arbeiten abgeschlossen wurden, um den Bestand an Sozialwohnungen zu erhöhen.

Bei Neubauten muss der Primärenergiebedarf neuer Gebäude mindestens 20 % unter den Anforderungen von Niedrigstenergiegebäuden liegen.

Die Wohnungen haben eine durchschnittliche Größe von rund 120 Quadratmetern.

2.14

Zu C02-i04-RAA

T

Interventionen im öffentlichen Wohnungsbestand der Autonomen Region Azoren – Renovierung

 

Anzahl

0

40

Q4

2021

Die Investition umfasst die Renovierung oder Fertigstellung von Gebäuden und Wohnungen, gemessen an der Anzahl der Interventionen.

Die Maßnahmen umfassen:

— die Umwandlung von öffentlichen Nichtwohngebäuden in Wohnungen,

— Finanzielle Unterstützung für den Umbau degradierter Sozialgebäude (Bairros Sociais)

— Renovierung öffentlicher Wohnungen zur Einhaltung der geltenden Wohnvorschriften, vor allem der Energieeffizienzanforderungen.

Energieeffizienzrenovierungen müssen im Durchschnitt mindestens eine mittlere Renovierung im Sinne der Empfehlung der Kommission zur Gebäuderenovierung (EU) 2019/786 erreichen.

Die betreffende Wohnung hat eine Durchschnittsgröße von rund 100 Quadratmetern.

2.16

Zu C02-i04-RAA

T

Interventionen im öffentlichen Wohnungsbestand der Autonomen Region Azoren – Renovierung

 

Anzahl

40

101

Q4

2023

Die Investition umfasst die Renovierung oder Fertigstellung von Gebäuden und Wohnungen, gemessen an der Anzahl der Interventionen, wobei die Arbeiten abgeschlossen sind.

Die Interventionen können Folgendes umfassen:

— die Umwandlung von öffentlichen Nichtwohngebäuden in Wohnungen,

— Finanzielle Unterstützung für den Umbau degradierter Sozialgebäude (Bairros Sociais)

— Renovierung öffentlicher Wohnungen zur Einhaltung der geltenden Wohnvorschriften, vor allem der Energieeffizienzanforderungen.

Energieeffizienzrenovierungen müssen im Durchschnitt mindestens eine mittlere Renovierung im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission zur Gebäuderenovierung erreichen.

Die betreffende Wohnung hat eine Durchschnittsgröße von rund 100 Quadratmetern.

2.17

Zu C02-i04-RAA

T

Interventionen im öffentlichen Wohnungsbestand der Autonomen Region Azoren – Bau von Gebäuden

 

Anzahl

24

100

Q4

2025

Anzahl der Interventionen, gegebenenfalls einschließlich der Verstädterung von Flächen, wobei die Arbeiten abgeschlossen wurden, um den Bestand an Sozialwohnungen zu erhöhen.

Bei Neubauten muss der Primärenergiebedarf neuer Gebäude mindestens 20 % unter den Anforderungen von Niedrigstenergiegebäuden liegen.

Die Wohnungen haben eine durchschnittliche Größe von rund 120 Quadratmetern.

2.18

Zu C02-i04-RAA

T

Interventionen im öffentlichen Wohnungsbestand der Autonomen Region Azoren – Renovierung

 

Anzahl

101

602

Q4

2025

Die Investition umfasst die Renovierung oder Fertigstellung von Gebäuden und Wohnungen, gemessen an der Anzahl der Interventionen.

Die Interventionen können Folgendes umfassen:

— die Umwandlung von öffentlichen Nichtwohngebäuden in Wohnungen,

— die Umsetzung eines Plans zur Förderung der Vermietung junger Menschen (z. B. Umwandlung der örtlichen Unterkünfte – Alojamento Local – in langfristige Vermietung, Sanierung städtischer Zentren).

— Finanzielle Unterstützung für den Umbau degradierter Sozialgebäude (Bairros Sociais)

— Renovierung öffentlicher Wohnungen zur Einhaltung der geltenden Wohnvorschriften, vor allem der Energieeffizienzanforderungen.

Energieeffizienzrenovierungen müssen im Durchschnitt mindestens eine mittlere Renovierung im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission zur Gebäuderenovierung erreichen.

Die betroffenen Wohnungen haben eine Durchschnittsgröße von rund 100 Quadratmetern.

2.19

Zu C02-r04

M

Inkrafttreten des Gesetzesdekrets zur Genehmigung des Rechtsrahmens für den nationalen Planfür dringende und vorübergehende Wohnverhältnisse

Inkrafttreten des Gesetzesdekrets

Q2

2021

Das Gesetzesdekret legt die Struktur des Plans und den Wohnungsbestand fest, insbesondere hinsichtlich der förderfähigen Begünstigten, der Wohnlösungen und des Finanzierungsmodells. Neben dem Rechtsrahmen wird der nationale Wohnungsbauplan der Regierung vorgelegt und von ihr genehmigt, der die strategische Planung der zu fördernden Wohnlösungen und die zu diesem Zweck erforderliche Unterstützung entsprechend den lokalen Bedürfnissen und Besonderheiten sowie dem sozioterritorialen Zusammenhalt umfasst.

2.30

Zu C02-i07-RAA

T

Infrastruktur von Parzellen

Anzahl

0

145

Q2

2026

Anzahl der Parzellen mit Infrastrukturen, die im Anschluss an ein Auswahlverfahren, in dem die Bedingungen und Anforderungen für die Auswahl festgelegt wurden, geschaffen oder verbessert und den ausgewählten Bewerbern zugewiesen wurden. Jungen Menschen wird, wie in der Beschreibung der Investition angegeben, Vorrang eingeräumt.

2.31

Zu C02-i08-RAA

T

Aufstockung des Sozialwohnungsbestands der Autonomen Region Azoren – Bau von Wohnungen

Anzahl

0

126

Q4

2025

Zahl der fertiggestellten Wohnungen. Neue Gebäude müssen einen Primärenergiebedarf aufweisen, der mindestens 20 % unter den Anforderungen von Niedrigstenergiegebäuden liegt. Die durchschnittliche Größe der Wohnungen beträgt etwa 101 Quadratmeter.

B.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen für das Darlehen

Investition RE-C02-i05: Erschwinglicher öffentlicher Wohnraum

Ziel der Investition ist es, der aktuellen Dynamik der Wohnimmobilienpreise gegenüber dem Einkommensniveau der portugiesischen Haushalte, insbesondere in großen städtischen Gebieten, Rechnung zu tragen, indem ein öffentlicher Bestand an Häusern bereitgestellt wird, die für bestimmte Zielgruppen zu erschwinglichen Preisen vermietet werden können.

Die Investition umfasst den Bau – einschließlich des Erwerbs – neuer Gebäude und die Sanierung öffentlicher Wohnungen zur Bereitstellung von 6800 Unterkünften sowie die anschließende Vermietung zu erschwinglichen Preisen für die ermittelten Zielgruppen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition RE-C02-i06: Studentenunterkünfte zu erschwinglichen Preisen

Ziel dieser Investition ist es, das nationale Angebot an erschwinglichen Unterkünften für Studierende zu erhöhen, da dies nach wie vor eines der größten Hindernisse für den Zugang zur Hochschulbildung ist. Diese Unterkünfte sollen dazu beitragen, die direkten Kosten der Studierenden und ihrer Familien zu senken, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den sozial und wirtschaftlich schwächsten Studierenden liegt. Vor dem Hintergrund eines deutlichen Anstiegs der Wohnkosten, insbesondere in den größten städtischen Zentren, in denen Hochschuleinrichtungen konzentriert sind, unterstützt das bestehende Angebot nur einen kleinen Teil (etwa 10 %) der Studierenden, die eine Unterkunft benötigen.

Die Investition besteht in der Bereitstellung von 18000 neuen und renovierten Betten durch den Bau neuer Gebäude, die Sanierung bestehender Gebäude und die Modernisierung und Erweiterung bestehender Studentenunterkünfte zur vorrangigen Nutzung durch Studierende. Darüber hinaus können nur dann, wenn der Bedarf der Studierenden gedeckt ist, Betten auch Forschern, Lehrkräften und nicht unterrichtendem Personal von Hochschuleinrichtungen zur Verfügung gestellt werden, insbesondere im Bereich der nationalen oder internationalen Mobilität, auch im Rahmen von ERASMUS+, Netzwerken „Europäischer Hochschulen“ und anderen internationalen Mobilitätsabkommen mit dem portugiesischen Staat.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. März 2026 abgeschlossen sein.

Investition RE-C02-i09: Erweiterte Maßnahme: Förderprogramm für den Zugang zu Wohnraum (Darlehen)

Ziel der Investition ist es, die Investitionen RE-C02-i01 zu erhöhen: Förderprogramm für den Zugang zu Wohnraum im Rahmen von Komponente 2. Durch den aufgestockten Teil der Maßnahme wird die Zahl der den Haushalten zur Verfügung gestellten Wohnungen erhöht.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

B.4.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung des Darlehens

Laufende Nummer

Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/

Ziel

Name

Qualitative Indikatoren (für Meilensteine)

Quantitative Indikatoren (für Zielvorgaben)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung und klare Definition jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

Einheit für die Messung

Ausgangsbasis

Ziel

Q

Jahr

2.20

Zu C02-i05

T

Erschwinglicher öffentlicher Wohnungsbestand – Wohnungen mit begonnener Arbeit (mit hoher Energieeffizienz gebaut oder mit verbesserter Energieeffizienz saniert)

 

Anzahl

0

520

Q3

2022

Anzahl der Wohnungen, an denen die Arbeiten im Anschluss an das Ausschreibungsverfahren und die Unterzeichnung eines Vertrags beginnen. Bei Neubauten muss der Primärenergiebedarf neuer Gebäude mindestens 20 % unter den Anforderungen von Niedrigstenergiegebäuden liegen.

2.21

Zu C02-i05

T

Erschwinglicher öffentlicher Wohnungsbestand – Wohnungen mit begonnener Arbeit (mit hoher Energieeffizienz gebaut oder mit verbesserter Energieeffizienz saniert)

 

Anzahl

520

1400

Q3

2024

Anzahl der Wohnungen, an denen die Arbeiten im Anschluss an das Ausschreibungsverfahren und die Unterzeichnung eines Vertrags beginnen. Bei Neubauten muss der Primärenergiebedarf neuer Gebäude mindestens 20 % unter den Anforderungen von Niedrigstenergiegebäuden liegen.

2.22

Zu C02-i05

T

Erschwinglicher öffentlicher Wohnungsbestand – zugewiesene Wohnungen (mit hoher Energieeffizienz gebaut oder mit verbesserter Energieeffizienz saniert)

 

Anzahl

0

520

Q3

2024

Anzahl der an die förderfähigen Haushalte gelieferten Wohnungen über die Wohnungsbörse zu erschwinglichen Kosten (DL 82/2020 vom 2. Oktober) oder über ein kommunales Programm. Erschwinglicher Wohnraum wird definiert als derjenige, der gemäß dem mit dem Gesetzesdekret Nr. 68/2019 vom 22. Mai 2019 eingeführten Programm für die Vermietung von Wohnraum zur Verfügung gestellt wird, das durch das Gesetz Nr. 81/2014 vom 19. Dezember in geänderter Fassung eingeführt wurde, der mit dem Gesetz Nr. 80/2014 vom 19. Dezember eingeführten bedingten Mietregelung, des durch die Ministerialverordnung Nr. 65/2019 vom 19. Februar 2019 geregelten Systems der kontrollierten Kosten oder der besonderen kommunalen Programme. Bei Neubauten muss der Primärenergiebedarf neuer Gebäude mindestens 20 % unter den Anforderungen von Niedrigstenergiegebäuden liegen.

2.23

Zu C02-i05

T

Erschwinglicher öffentlicher Wohnungsbestand – zugewiesene Wohnungen (mit hoher Energieeffizienz gebaut oder mit verbesserter Energieeffizienz saniert)

 

Anzahl

520

1400

Q3

2025

Anzahl der an die förderfähigen Haushalte gelieferten Wohnungen über die Wohnungsbörse zu erschwinglichen Kosten (DL 82/2020 vom 2. Oktober) oder über ein kommunales Programm. Erschwinglicher Wohnraum wird definiert als derjenige, der gemäß dem mit dem Gesetzesdekret Nr. 68/2019 vom 22. Mai 2019 eingeführten Programm für die Vermietung von Wohnraum zur Verfügung gestellt wird, das durch das Gesetz Nr. 81/2014 vom 19. Dezember in geänderter Fassung eingeführt wurde, der mit dem Gesetz Nr. 80/2014 vom 19. Dezember eingeführten bedingten Mietregelung, des durch die Ministerialverordnung Nr. 65/2019 vom 19. Februar 2019 geregelten Systems der kontrollierten Kosten oder der besonderen kommunalen Programme. Bei Neubauten muss der Primärenergiebedarf neuer Gebäude mindestens 20 % unter den Anforderungen von Niedrigstenergiegebäuden liegen.

2.24

Zu C02-i05

T

Erschwinglicher öffentlicher Wohnungsbestand – zugewiesene Wohnungen (mit hoher Energieeffizienz gebaut oder mit verbesserter Energieeffizienz saniert)

 

Anzahl

1400

6 800

Q2

2026

Anzahl der an die förderfähigen Haushalte gelieferten Wohnungen über die Wohnungsbörse zu erschwinglichen Kosten (DL 82/2020 vom 2. Oktober) oder über ein kommunales Programm. Erschwinglicher Wohnraum wird definiert als derjenige, der gemäß dem mit dem Gesetzesdekret Nr. 68/2019 vom 22. Mai 2019 eingeführten Programm für die Vermietung von Wohnraum zur Verfügung gestellt wird, das durch das Gesetz Nr. 81/2014 vom 19. Dezember in geänderter Fassung eingeführt wurde, der mit dem Gesetz Nr. 80/2014 vom 19. Dezember eingeführten bedingten Mietregelung, des durch die Ministerialverordnung Nr. 65/2019 vom 19. Februar 2019 geregelten Systems der kontrollierten Kosten oder der besonderen kommunalen Programme. Bei Neubauten muss der Primärenergiebedarf neuer Gebäude mindestens 20 % unter den Anforderungen von Niedrigstenergiegebäuden liegen.

2.25

Zu C02-i06

T

Unterbringung von Studierenden zu erschwinglichen Kosten – Zahl der Plätze für Studentenunterkünfte, an denen Ausschreibungen durchgeführt wurden

 

Anzahl

0

7000

Q3

2022

Zahl der neuen und renovierten Unterkünfte für hauptsächlich Hochschulstudenten, für die öffentliche Ausschreibungen durchgeführt wurden.

Neue Gebäude müssen einen Primärenergiebedarf aufweisen, der mindestens 20 % unter den Anforderungen von Niedrigstenergiegebäuden liegt. Energieeffizienzrenovierungen müssen im Durchschnitt mindestens eine mittlere Renovierung im Sinne der Empfehlung der Kommission zur Gebäuderenovierung (EU) 2019/786 erreichen.

2.26

Zu C02-i06

T

Unterbringung von Studierenden zu erschwinglichen Kosten

 

Anzahl

0

7 200

Q3

2024

Zahl der neuen und renovierten Plätze, die in erster Linie Hochschulstudenten in städtischen oder gemischten Gebäuden zur Verfügung gestellt werden, die ganz oder teilweise für eine vorübergehende Unterbringung durch Studierende bestimmt sind, die an einem anderen Ort als ihrem Wohnsitz studieren und für eine Hochschulausbildung eine Unterkunft benötigen, einschließlich Studentinnen und Studentenwohnungen im Hochschulbereich, einschließlich Schlafzimmern, Badezimmern, Küchen und Mahlzeiten, einschließlich Studien- und Unterbringungsplätzen, Parkplätzen und Ausrüstung;

Neue Gebäude müssen einen Primärenergiebedarf aufweisen, der mindestens 20 % unter den Anforderungen von Niedrigstenergiegebäuden liegt. Energieeffizienzrenovierungen müssen im Durchschnitt mindestens eine mittlere Renovierung im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission zur Gebäuderenovierung erreichen.

2.27

Zu C02-i06

T

Unterbringung von Studierenden zu erschwinglichen Kosten

 

Anzahl

7 200

13 300

Q3

2025

Zahl der neuen und renovierten Plätze, die in erster Linie für Hochschulstudenten in städtischen oder gemischten Gebäuden zur Verfügung gestellt werden, die ganz oder teilweise für eine vorübergehende Unterbringung von Studierenden bestimmt sind, die an einem anderen Ort als ihrem Wohnsitz studieren und für eine Hochschulausbildung eine Unterkunft benötigen, einschließlich Studentinnen und Studentenwohnungen im Hochschulbereich, einschließlich Schlafzimmern, Badezimmern, Küchen und Mahlzeiten, einschließlich Studien- und Unterbringungsstätten, Parkplätzen und Ausrüstung;

Neue Gebäude müssen einen Primärenergiebedarf aufweisen, der mindestens 20 % unter den Anforderungen von Niedrigstenergiegebäuden liegt. Energieeffizienzrenovierungen müssen im Durchschnitt mindestens eine mittlere Renovierung im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission zur Gebäuderenovierung erreichen.

2.28

Zu C02-i06

T

Unterbringung von Studierenden zu erschwinglichen Kosten

 

Anzahl

13 300

18 000

Q1

2026

Zahl der neuen und renovierten Plätze, die in erster Linie für Hochschulstudenten in städtischen oder gemischten Gebäuden zur Verfügung gestellt werden, die ganz oder teilweise für eine vorübergehende Unterbringung von Studierenden bestimmt sind, die an einem anderen Ort als ihrem Wohnsitz studieren und für eine Hochschulausbildung eine Unterkunft benötigen, einschließlich Studentinnen und Studentenwohnungen im Hochschulbereich, einschließlich Schlafzimmern, Badezimmern, Küchen und Mahlzeiten, einschließlich Studien- und Unterbringungsstätten, Parkplätzen und Ausrüstung;

Neue Gebäude müssen einen Primärenergiebedarf aufweisen, der mindestens 20 % unter den Anforderungen von Niedrigstenergiegebäuden liegt. Energieeffizienzrenovierungen müssen im Durchschnitt mindestens eine mittlere Renovierung im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission zur Gebäuderenovierung erreichen.

2.32

Zu C02-i09

T

Förderprogramm für den Zugang zu Wohnraum (Darlehen) – gekaufte, gebaute (hohe Energieeffizienz) oder sanierte (mit verbesserter Gesamtenergieeffizienz) Wohnungen, die Haushalten zur Verfügung gestellt werden

Anzahl

22 360

26 000

Q2

2026

Anzahl der Wohnungen, die im Rahmen des Programms an förderfähige Haushalte geliefert wurden. Neue Gebäude müssen einen Primärenergiebedarf aufweisen, der mindestens 20 % unter den Anforderungen von Niedrigstenergiegebäuden liegt. Für die Sanierung beträgt die Referenzeinheit pro Wohnung 73 Quadratmeter, bei Neubauten 95 Quadratmeter für die 3640 Wohnungen.

C. KOMPONENTE 3: Soziale Maßnahmen

Portugal steht seit vielen Jahren vor großen demografischen und sozioökonomischen Herausforderungen, die durch die COVID-19-Pandemie noch verschärft wurden. Mit dieser Komponente des portugiesischen Aufbau- und Resilienzplans werden die folgenden Herausforderungen angegangen: Alterung der Bevölkerung, Rechte von Menschen mit Behinderungen und anderen Menschen mit Abhängigkeit sowie Situationen von Armut und sozialer Ausgrenzung in benachteiligten Gemeinschaften und Gruppen.

In diesem Zusammenhang befasst sich diese Komponente mit strukturpolitischen Herausforderungen und dem Mangel an sozialen Dienstleistungen für bedürftige Bevölkerungen/Regionen, sowohl auf dem portugiesischen Festland als auch in den Autonomen Regionen Azoren und Madeira.

Die wichtigsten Ziele der Komponente sind: Verbesserung der Sozialfürsorgeeinrichtungen und Gewährleistung einer besseren räumlichen Abdeckung; II) Stärkung und Ausbau des Netzes sozialer Reaktionen durch innovative Lösungen, Pilotprojekte und Interventionen; III) Entwicklung neuartiger gemeindebasierter Unterstützungsmaßnahmen, die zur Förderung einer unabhängigen Lebensführung, zur Prävention von Abhängigkeiten und zur Entwicklung von Maßnahmen für eine Nichtinstitutionalisierung im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beitragen; IV) Gewährleistung des Zugangs zu inklusivem Leben und Teilhabe an Gesellschaft und Wirtschaft für Menschen mit Behinderungen; und v) Förderung der Beseitigung der Armut durch Entwicklung einer allumfassenden nationalen Strategie, die sich auf die am stärksten gefährdeten und benachteiligten Gemeinschaften konzentriert.

Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zur Stärkung der Resilienz des Gesundheitssystems und zur Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege (länderspezifische Empfehlung 1 2020). Darüber hinaus trägt sie zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zur Verbesserung der Wirksamkeit und Angemessenheit des sozialen Sicherheitsnetzes und zur Verbesserung des Qualifikationsniveaus der Bevölkerung (länderspezifische Empfehlung 2 2019), zur Gewährleistung eines ausreichenden Sozialschutzes und einer Einkommensunterstützung und zur Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger allgemeiner und beruflicher Bildung (länderspezifische Empfehlung 2 2020) und zur Verbesserung der Wirksamkeit des portugiesischen Sozialschutzsystems bei, insbesondere durch Vereinfachung seines Rahmens (länderspezifische Empfehlung 1 2022 und 2023). Die Komponente unterstützt indirekt auch die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zur Konzentration von Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel (länderspezifische Empfehlung 3 2020).

Diese Komponente dürfte sowohl zum ökologischen als auch zum digitalen Wandel beitragen. Die Projekte im Zusammenhang mit dem Bau, dem Ausbau und der Renovierung von Einrichtungen für soziale Maßnahmen konzentrieren sich auf Energieeffizienz, die Nutzung erneuerbarer Energien für den Eigenverbrauch und die Senkung der Energie- und Brennstoffkosten. Umweltdimensionen werden durch die Förderung von Neubauten mit hohen Energieeffizienzstandards berücksichtigt. Darüber hinaus müssen die beteiligten Stellen mit emissionsfreien leichten Fahrzeugen ausgerüstet sein. Schließlich umfasst diese Komponente Maßnahmen, die den Einsatz digitaler Werkzeuge verbessern, insbesondere durch die Sozialdienste, die ältere Menschen unterstützen, und durch die Regierung durch die Schaffung von IKT-Tools und elektronischen Diensten für Menschen mit Behinderungen.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 zur Folge hat, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsmaßnahmen im Plan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

C.1 Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform RE-r05: Reform der Versorgung mit Einrichtungen und sozialen Maßnahmen

Ziel dieser Maßnahme ist der Ausbau, die Modernisierung und die Sanierung des sozialen Netzes und der Einrichtungen öffentlicher und privater sozialer Einrichtungen. Die Maßnahme richtet sich an besonders schutzbedürftige Gruppen in wirtschaftlicher, sozialer und gesundheitlicher Hinsicht, wie Menschen und Familien mit niedrigem Einkommen, ältere Menschen und Menschen in Abhängigkeit, Menschen mit Behinderungen sowie Kinder und Jugendliche. Darüber hinaus sollen die in dieser Maßnahme vorgesehenen integrierten Maßnahmen im Bereich Gesundheit und soziale Unterstützung die Autonomie pflegebedürftiger Personen durch ihre Rehabilitierung und soziale Wiedereingliederung im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 1 und der Europäischen Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 2 und dem Grünbuch über das Altern – Förderung von Solidarität und Verantwortung zwischen den Generationen fördern 3 .

Diese Reform besteht in der Einführung des Programms der neuen Generation von Ausrüstung und sozialen Maßnahmen durch das Inkrafttreten der Vereinfachung der Regelung für die Installation sozialer Ausrüstung. Der Schwerpunkt des Programms liegt auf folgenden Maßnahmen:

-Verbesserung der Sozialfürsorge und personalisierter Dienstleistungen in Altenheimen (ERPI) nach einer Bedarfsanalyse;

-Förderung der Zulassung und/oder Regularisierung von ERPI außerhalb des offiziellen Systems;

-Überprüfung des Rechtsrahmens für die Erteilung von Genehmigungen für soziale Einrichtungen,

-Förderung innovativer sozialer Lösungen, wie z. B. kleinmaßstäblicher kollaborativer Wohnraum;

-Entwicklung eines innovativen Modells der häuslichen Unterstützung;

-Stärkung der sozialen Unterstützung für Menschen, die sich in einer Situation sozialer Isolation befinden, durch die Schaffung multidisziplinärer Teams und eines Mechanismus zur Erfassung und Überwachung sozial schwacher Situationen (Radar-Sozialprojekte);

-Erhöhung des Arbeitskräfteangebots und der Qualität der sozialen Maßnahmen, vor allem in Gebieten mit geringer Abdeckung;

-Stärkung der sozialen Dienste und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen oder Abhängigkeit und Förderung ihrer Autonomie und ihres eigenständigen Lebens.

Investition RE-C03-i01 – Eine neue Generation von Ausrüstung und soziale Maßnahmen soll zur Umsetzung der Reform beitragen.

Das Etappenziel im Zusammenhang mit der Umsetzung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.

Reform RE-r06: Nationale Strategie für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen 2021-2025

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu erleichtern und zu vertiefen, ihre Autonomie, Unabhängigkeit und Selbstbestimmung zu fördern und für Chancengleichheit für alle Bürger unabhängig von ihren Fähigkeiten zu sorgen.

Diese Reform besteht in der Annahme der nationalen Strategie für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen 2021–2025. Die Strategie spiegelt die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wider 4 und ermöglicht die Einleitung einer Reihe von Maßnahmen, wie z. B.:

-Die Neuformulierung des derzeitigen Rechtsrahmens, wann immer dies erforderlich ist;

-Neuformulierung des Systems zur Bewertung und Bescheinigung von Behinderungen;

-Eine umfassende Diagnose von Menschen mit Behinderungen durch die Entwicklung von Systemen für die Datenerhebung und die Überwachung von Indikatoren zur Unterstützung der Entscheidungsfindung;

-Interventionen in öffentlichen Räumen, um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu erleichtern;

-Anpassung der Ausbildungs-, Beschäftigungs- und Qualifikationssysteme für Menschen mit Behinderungen;

-Entwicklung innovativer Sozialdienste und gemeindenaher Konzepte;

-Die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an Sport-, Kultur- und Freizeitaktivitäten.

-Die Ausweitung des Unterstützungsmodells für ein unabhängiges Leben, das Menschen mit Behinderungen persönliche Unterstützung bietet;

Investitionen RE-C03-i02: Zugänglichkeit 360° und RE-C03-i05: Plattform und Zugang sowie Investition RE-C01-i02: Das nationale Netz für integrierte kontinuierliche Pflege und das nationale Netz für Palliativpflege sollen zur Umsetzung der Reform beitragen.

Das Etappenziel im Zusammenhang mit der Umsetzung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.

Reform RE-r07: Auftragsvergabe für integrierte Unterstützungsprogramme für benachteiligte Gemeinschaften in Metropolregionen

Ziel dieser Maßnahme ist die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung in den am stärksten benachteiligten Gemeinden der Metropolregionen Lissabon und Porto.

Diese Reform besteht aus einer Reihe integrierter Pilotaktionen, die nach einer Bewertung und Ermittlung der spezifischen Bedürfnisse der Gemeinschaft entwickelt werden sollen. Im Anschluss an diese Diagnosephase werden die integrierten Maßnahmen konzipiert und konzentrieren sich auf zwei Bereiche:

-Interventionen in öffentlichen Räumen und sozialen Infrastrukturen wie Kinderkrippen und Grundschulen, Gesundheitseinrichtungen und Einrichtungen für soziale und kulturelle Veranstaltungen, Workshops und/oder Schulungen; und

-Maßnahmen immaterieller Art zur Förderung des sozialen Zusammenhalts, z. B. aktive Einbeziehung der Gemeinschaften in ihre Gestaltung und Umsetzung, Förderung des Unternehmertums kleiner, lokal ansässiger Unternehmen, Konzeption von Projekten zur Bekämpfung von Schulversagen und Schulabbruch, Angebot beruflicher Bildung und Förderung des Sports.

Diese Reform wird im Einklang mit der ersten nationalen Strategie Portugals zur Bekämpfung der Armut (ENCP) und den darin genannten thematischen Maßnahmen für bestimmte Gruppen unterstützt und strukturiert.

Die Reform wird durch die Investition RE-C03-i06 – Integrierte Maßnahmen in benachteiligten Gemeinden in den Metropolregionen Lissabon und Porto durchgeführt.

Das Etappenziel im Zusammenhang mit der Umsetzung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.

Reform RE-r08: Nationale Strategie zur Bekämpfung der Armut

Ziel dieser Maßnahme ist die Bekämpfung der Armut durch die Entwicklung eines mehrdimensionalen, integrierten, mittel- und langfristigen Ansatzes.

Die Reform besteht in der Annahme der Nationalen Strategie zur Bekämpfung der Armut (ENCP). Die Strategie bildet den Rahmen für thematische Maßnahmen, die sich an bestimmte Gruppen richten, von Kindern bis zu älteren Menschen, einschließlich der am stärksten gefährdeten Gruppen. Darin werden die Bedingungen für die Entwicklung und Umsetzung integrierter politischer Maßnahmen festgelegt, die auf die Besonderheiten von sozialer Ausgrenzung und Armut auf lokaler Ebene ausgerichtet sind. Darüber hinaus wird darin die Schaffung eines einheitlichen Überwachungsrahmens für armutsbezogene Indikatoren vorgeschrieben.

InvestmentRE-C03-i06 – Integrierte Vorhaben in benachteiligten Gemeinschaften in den Metropolregionen Lissabon und Porto sollen zur Umsetzung der Reform beitragen.

Das Etappenziel im Zusammenhang mit der Umsetzung der Reform muss bis zum 30. September 2021 abgeschlossen sein.

Investition RE-C03-i01: Neue Generation von Ausrüstung und soziale Reaktionen

Ziel dieser Maßnahme ist es, das Netz der Sozialfürsorgedienste zu modernisieren und auszubauen, um effizientere Methoden für die Erbringung von Dienstleistungen zu entwickeln, eine breitere territoriale Abdeckung auf nationaler Ebene zu erreichen und die Arbeitsbedingungen der Fachkräfte in diesen Strukturen sowie die Qualität der für die Nutzer erbrachten Leistungen zu verbessern.

Diese Investition umfasst:

-Renovierung und Erweiterung bestehender Einrichtungen für soziale Dienste und Bau neuer Einrichtungen wie Kinderkrippen, Altenheime (ERPI) und Zentren für Aktivitäten und Empowerment for Inclusion (CACI);

-Ausbau der sozialen Reaktionsnetze von Residenzen für Autonomie und Inklusion und Heimunterstützungsdienste, indem die Zahl der Nutzer, die abgedeckt werden könnten, erhöht wird;

-Ausbau des Netzwerks für soziale Reaktionen durch neue Typologien wie Mitwohnungen;

-Kauf von technischer und digitaler Ausrüstung, einschließlich des Kaufs von Elektrofahrzeugen; und

-Einleitung eines Pilotprojekts mit der Bezeichnung „Radar Social“, mit dem auf nationaler Ebene ein nahezu proaktives und innovatives Modell der integrierten sozialen Unterstützung getestet werden soll. Dieses Modell wurde bereits in der Gemeinde Lissabon getestet und deckt nur eine Zielgruppe (älter) ab und soll nun das gesamte Festland mit einem breiteren Anwendungsbereich in Bezug auf die Zielgruppe abdecken (jede von sozialer Ausgrenzung bedrohte Person mit unzureichender sozialer und/oder familiärer Unterstützung). Das Projekt umfasst die Ermittlung und Kartierung der Bedürfnisse sowie andere Maßnahmen wie die Förderung der Bürgerbeteiligung, die Förderung der Nutzung digitaler und IT-Tools für den Zugang zu grundlegenden Gemeinschaftsdienstleistungen und die Förderung des Sports. Zu diesem Zweck werden in den Gemeinden des portugiesischen Festlands 278 soziale Interventionsteams eingerichtet. Die Teams sind dafür verantwortlich, ältere und andere schutzbedürftige Personen, die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind, zu ermitteln und je nach ihren individuellen Bedürfnissen Unterstützung zu leisten.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. März 2026 abgeschlossen sein.

Investition RE-C03-i02: Zugänglichkeit 360°

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Barrierefreiheitsbedingungen für Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Raum, in öffentlichen Gebäuden und Wohnungen im gesamten Hoheitsgebiet zu verbessern.

Diese Investitionen stehen voll und ganz im Einklang mit der Europäischen Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030 5 und umfassen drei Aktionsbereiche:

-das Interventionsprogramm für den öffentlichen Weg 2021-2025 (PIVP), das Betrieb und Bauarbeiten auf mindestens 200 000 m² öffentlichen Raum wie Seitenwänden und Quadraten umfasst;

-das Interventionsprogramm für öffentliche Gebäude 2021-2025 (PiEP), das Betrieb und Bauarbeiten an mindestens 1500 Gebäuden für öffentliche Dienstleistungen umfasst; und

-das Wohnungsbauinterventionsprogramm 2021-2025 (PIH), das Renovierungs- und Bauarbeiten an mindestens 1000 bestehenden Wohnungen von Menschen mit Behinderungen umfasst.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition RE-C03-i03-RAM: Stärkung der sozialen Maßnahmen in der Autonomen Region Madeira (ARM)

Ziel dieser Maßnahme ist die Stärkung des Netzes der sozialen Dienste in der Autonomen Region Madeira.

Diese Investitionen bestehen aus Interventionen in Altenheimen (ERPI) und dem Ausbau der sozialen Unterstützungsstrukturen für Obdachlose. Diese Maßnahmen umfassen den Bau neuer sowie die Renovierung und Modernisierung bestehender Einrichtungen sowie den Erwerb der erforderlichen technischen, digitalen und IT-Ausrüstung, einschließlich des Kaufs von Elektrofahrzeugen, um die Reichweite der Angehörigen der Sozialdienste in abgelegenen Gebieten zu erleichtern und zu verbessern.

Die Interventionen umfassen die Sanierung und den Ausbau von Wohn- und Nichtwohngebäuden für ältere Menschen, die für Personen ab 65 Jahren bestimmt sind, die nicht in ihrem Wohnsitz verbleiben können. In hinreichend begründeten Ausnahmefällen können auch erwachsene Personen unter 65 Jahren untergebracht werden.

Zu den Maßnahmen für Obdachlose gehören die Einrichtung eines Nachtempfangs zur Bewältigung von Notfällen und die Bereitstellung von Unterkünften, die Einrichtung von Badezimmern und eine Wäsche zur Förderung der persönlichen Hygiene, die Renovierung eines Raums für Mahlzeiten und Workshops zur Entwicklung sozialer Fähigkeiten und Kompetenzen der Begünstigten.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition RE-C03-i04-RAA: Umsetzung der Regionalstrategie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung – Netze der sozialen Unterstützung (ARA)

Ziel dieser Maßnahme ist die Umsetzung der Prioritäten der Regionalstrategie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2018-2028 (ERCPES) der Autonomen Region Azoren. In der Strategie wurden vier einander ergänzende strategische Prioritäten festgelegt:

-P1 – Gewährleistung eines umfassenden und inklusiven Entwicklungsprozesses für alle Kinder und Jugendlichen von Anfang an;

-P2 – Stärkung des sozialen Zusammenhalts in der Region;

-P3 – Förderung territorialer Interventionen; und

-P4 – Gewährleistung einer angemessenen Kenntnis des Phänomens der Armut in der Region.

Diese Investition besteht aus einer Reihe von Maßnahmen, mit denen der Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Sozial- und Bildungsdiensten verbessert und der soziale Zusammenhalt gestärkt wird, indem bedürftige Familien und Menschen mit Behinderungen dabei unterstützt werden, sie in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dazu gehören zumindest die Einrichtung von Lernunterstützungsstellen zur Bekämpfung des vorzeitigen Schulabbruchs, Beihilfen für Haushalte mit niedrigem Einkommen als Anreiz zur Förderung der Teilnahme an Kindergärten, die Schaffung zusätzlicher (physischer) Plätze in Kinderkrippen und Kindertagesstätten, die Schaffung neuer Plätze für Menschen mit Behinderungen in Zentren zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, der Erwerb von Autos zur Erneuerung der Instituições Particulares de Solidariedade Social Car und die Ausbildung von Personen aus Familien, die unter das Einkommen für soziale Eingliederung fallen, um ihnen zusätzliche Grundfertigkeiten für den Eintritt in den Arbeitsmarkt zu vermitteln.

Schließlich umfasst diese Investition auch die Einleitung eines Pilotprogramms mit der Bezeichnung „Altern in Kraft“, mit dem die nicht institutionelle Betreuung älterer Menschen und/oder Menschen mit Behinderungen gefördert werden soll.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition RE-C03-i05: Plattform + Zugang

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu fördern, indem eine Reihe digitaler Informationstools und -dienste bereitgestellt werden, die es einfacher machen, ihren Bedürfnissen gerecht zu werden und ihre Teilhabe an der Gesellschaft zu erleichtern.

Die Investition besteht aus fünf Programmen:

-Georeferenzierung des Standorts und der Zugänglichkeitsbedingungen öffentlicher Gebäude;

-Globale Informations- und Ortungssysteme (GPS) für große öffentliche Gebäude, die die Einbeziehung privater Gebäude ermöglichen;

-Georeferenzierung von Parkplätzen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität;

-Eine digitale Informationsplattform;

-Einrichtung eines Callcenters für die Verdolmetschung der portugiesischen Gebärdensprache.

Mit diesen Programmen sollen Georeferenzierungslösungen für die Barrierefreiheit auf öffentlichen Straßen, öffentlichen und privaten Gebäuden und Parkplätzen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität bereitgestellt werden, eine digitale Informationsplattform geschaffen werden, die Informationen über die einschlägigen Rechtsvorschriften zusammenfasst und vereinfacht und Ressourcen für Menschen mit Behinderungen unterstützt, und Gehörlosen soll ein Callcenter zur Verfügung gestellt werden, das eine Echtzeit-Verdolmetschung in portugiesische Gebärdensprache (LGP) für alle öffentlichen Verwaltungen gewährleistet.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition RE-C03-i06: Integrierte Maßnahmen in benachteiligten Gemeinschaften in den Metropolregionen Lissabon und Porto

Ziel dieser breit angelegten und innovativen Pilotmaßnahme ist die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung in den am stärksten benachteiligten Gemeinden der Metropolregionen Lissabon und Porto. Sofern die Maßnahmen erfolgreich sind, können sie ausgeweitet werden.

Diese Investition besteht aus einer Reihe von Maßnahmen im Zusammenhang mit den spezifischen Bedürfnissen dieser Gemeinden. Diese Maßnahmen umfassen die Stärkung der Handlungskompetenz der Gemeinschaften, die Entwicklung neuer und innovativer Ansätze für den sozialen Zusammenhalt und Interventionen in öffentlichen Räumen, sozialen und sportlichen Infrastrukturen und Wohnungen. Die wichtigsten Ziele dieser Maßnahmen sind:

-Förderung der Gesundheit und Lebensqualität von Gemeinschaften durch Unterstützung von Projekten, die von Verbänden lokaler Behörden, NRO, Bürgerbewegungen und Einwohnerorganisationen, Gesundheitsbehörden oder anderen öffentlichen Stellen eingereicht werden;

-Die physische Modernisierung des öffentlichen Raums und der Sozial-, Gesundheits-, Wohn- oder Sportinfrastruktur;

-Wiederbelebung sozial benachteiligter Gebiete, Förderung des sozialen Zusammenhalts in Metropolregionen;

-Förderung des Unternehmertums kleiner, lokal ansässiger Unternehmen;

-Verbesserung des Zugangs zur Gesundheit und Bekämpfung von Abhängigkeiten;

-Entwicklung von Programmen für aktives und gesundes Altern;

-Konzeption von Projekten zur Bekämpfung von Schulversagen und Schulabbrüchen;

-Die Verbesserung der Qualifikation von Erwachsenen und die Zertifizierung ihrer Fähigkeiten;

-Die Diagnose der Bedürfnisse der Bevölkerung und die Entwicklung von Alphabetisierungsprogrammen für Erwachsene, das Erlernen der portugiesischen Sprache und die digitale Inklusion;

-Berufliche Bildung und Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, die an die Gegebenheiten und die Dynamik vor Ort angepasst sind;

-Zugang zu Kultur und Kreativität sowie Valorisierung der Interkulturalität;

-Förderung der Beteiligung der Gemeinschaft an der Verwaltung des Programms selbst;

-Stärkung lokaler Akteure in Partnerschaftsnetzwerken;

-Lösungen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung;

-Förderung des Sports als eines der sozialen Instrumente, die Mitglieder der Gemeinschaft zusammenbringen, Werte fördern und soziale Ungleichheiten bekämpfen;

-Bürgerschaft, Zugang zu Rechten und Bürgerbeteiligung.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 6 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 7 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 8 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 9 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. Die Leistungsbeschreibung sieht zusätzlich vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition RE-C03-i07-RAA: Ausbau und Ausbau des Netzes von Altenheimen (ERPI)

Ziel dieser Maßnahme ist es, ältere Menschen in der Autonomen Region Azoren zu unterstützen.

Diese Investitionen bestehen aus Interventionen in Seniorenheimen (ERPI). Diese Maßnahmen umfassen den Ausbau und die Renovierung bestehender Einrichtungen, die 91 Plätze in Pflegeheimen abdecken.

Die Investition trägt dazu bei, Personen, die in Abhängigkeit sind oder in prekären Situationen leben, die es ihnen nicht erlauben, häusliche Unterstützungsleistungen in Anspruch zu nehmen, fachlich und kontinuierlich zu versorgen. Im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und den nationalen Rechtsvorschriften, insbesondere der nationalen Strategie für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen, werden durch die Infrastruktur Hindernisse und Hindernisse für die physische Zugänglichkeit vermieden.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. März 2026 abgeschlossen sein.

Reform RE-C03-r38: Vereinfachung und Wirksamkeit des Systems der sozialen Sicherheit

Ziel dieser Reform ist die Vereinfachung des portugiesischen Systems der sozialen Sicherheit („Sistema de Segurança Social“), um seine Wirksamkeit bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung zu verbessern, indem die Angemessenheit, die Abdeckung und die Inanspruchnahme von Sozialleistungen verbessert werden. Mit der Reform soll ein Beitrag zu den nationalen Zielen des Aktionsplans zur europäischen Säule sozialer Rechte geleistet werden, nämlich zu dem Ziel, die Armut bis 2030 um 765000 Menschen zu verringern, und zur Umsetzung der Grundsätze der Empfehlung des Rates für ein angemessenes Mindesteinkommen zur Gewährleistung einer aktiven Inklusion.

Das portugiesische System der sozialen Sicherheit umfasst drei Teilsysteme: I) das staatsbürgerliche Sozialschutzsystem („Proteção Social de Cidadania“) oder das beitragsunabhängige System; II) das auf Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern basierende Versicherungssystem („Sistema Previdencial“) oder beitragsabhängiges System; und iii) das ergänzende System („Sistema Complementar“), das freiwillig ist und öffentliche und private ergänzende Systeme umfasst.

Bei der Reform werden ein von einer Sachverständigenarbeitsgruppe zu erstellender Bericht und geeignete einschlägige Konsultationen der Interessenträger berücksichtigt und Folgendes festgelegt:

·Eine einheitliche Sozialleistungen. Dadurch sollen mindestens acht beitragsunabhängige Sozialleistungen im Rahmen des Systems des sozialen Schutzes der Staatsangehörigkeit, einschließlich der Mindesteinkommensregelung („Rendimento Social de Inserção“) konsolidiert werden. Im Vergleich zu den zu konsolidierenden Sozialleistungen gewährleistet die einheitliche Sozialleistungen eine mindestens gleichwertige Absicherung für Menschen in einer wirtschaftlich und sozial schwachen Lage. Die einheitliche Sozialleistungen sollen dazu beitragen, Überschneidungen zwischen bestehenden Systemen zu beseitigen, und ihre Ausgestaltung fördert einen einfacheren und direkteren Zugang zu Sozialleistungen. Während des Konzeptions- und Umsetzungsprozesses wird sichergestellt, dass die einschlägigen Sozialpartner einbezogen und konsultiert werden.

·Ein Gesetz über Sozialleistungen. Auf diese Weise sollen die Rechtsvorschriften über Sozialleistungen vereinfacht, harmonisiert und konsolidiert werden, um für mehr Transparenz und ein besseres Verständnis der verfügbaren Sozialleistungen zu sorgen. Das Gesetz über die Sozialleistungen folgt dem Modell des Code of Contributivosdo Sistema Previdencial de Segurança Social,der derzeit nur eines der drei genannten Teilsysteme der sozialen Sicherheit abdeckt.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

C.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Name

Qualitative Indikatoren (für Meilensteine)

Quantitative Indikatoren (für Zielvorgaben)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung und klare Definition jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

Einheit für die Messung

Ausgangsbasis

Ziel

Q

Jahr

3.1

Zu C03-i01

T

Lieferung von Elektrofahrzeugen

 

Anzahl

0

2 500

Q1

2026

Bereitstellung von neuen Elektrofahrzeugen, die für die Wohnhilfe und/oder die Beförderung von Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet sind, an Sozial- und Heimunterstützer der Instituições Particulares de Solidariedade Social (IPSS) oder ähnliche förderfähige Einrichtungen der sozialen Dienstleistung.

3.2

Zu C03-i01

T

Einrichtung der Teams für soziale Intervention (Radar Social)

 

Anzahl

0

278

Q4

2024

Einrichtung von 278 Teams für soziale Intervention in den Gemeinden des portugiesischen Festlands.

3.3

Zu C03-i01

M

Vergabe von Aufträgen zur Unterstützung von Einrichtungen zur Schaffung und Erweiterung des Netzes sozialer Einrichtungen/sozialer Maßnahmen.

Vergabe von Aufträgen zur Unterstützung der Fördereinrichtungen für das Netz sozialer Einrichtungen/Maßnahmen

 

 

 

Q2

2022

Vergabe von Unterstützungsaufträgen an Fördereinrichtungen, die sich für den Wettbewerb um die Schaffung und den Ausbau des Netzes sozialer Einrichtungen/sozialer Maßnahmen (für Kinder, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen usw.) beworben haben und die sich im Rahmen der verfügbaren Mittel als konform mit der festgelegten Verordnung erwiesen haben. Bei Neubauten von Gebäuden wird im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens sichergestellt, dass der Primärenergiebedarf der neuen Gebäude mindestens 20 % unter den Anforderungen von Niedrigstenergiegebäuden liegt.

3.4

Zu C03-i01

T

Schaffung neuer Plätze und Renovierung bestehender Plätze in sozialen Einrichtungen

 

Anzahl

0

39 405

Q1

2026

Schaffung von mindestens 15000 neuen Plätzen und Renovierung der verbleibenden Plätze für Kinder, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und andere schutzbedürftige Personen in Kindergärten, Wohnheimen für ältere Menschen (ERPI), Tagesbetreuungszentren, Domiciliary Support Services (DAS), Zentren für Aktivitäten und Empowerment für Inklusion (CACI), Residenzen für Autonomie und Inklusion sowie innovative Typologien.

Beim Bau neuer Gebäude muss der Primärenergiebedarf der neuen Gebäude mindestens 20 % unter den Anforderungen von Niedrigstenergiegebäuden liegen.

3.5

Zu C03-i01

T

Nutzer von Heimunterstützungsdiensten und Personal, das Zugang zu Tablets und anderen IT- und Kommunikationsausrüstungen, technischen Hilfsmitteln oder Schulungen erhält.

 

Anzahl

0

63 825

Q1

2026

Anzahl der Nutzer oder Mitarbeiter von Home Support Services, die Zugang zu mindestens einem Tablet und anderen IT- und Kommunikationsausrüstungen oder technischen Hilfsausrüstungen oder Schulungen erhalten.

3.6

Zu C03-i02

 T

Wohnungen mit verbesserter Zugänglichkeit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität

 

Anzahl

0

190

Q2

2024

Zahl der Wohnungen (mit einer durchschnittlichen Fläche von 40 m²), für die Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheitsbedingungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität in Anspruch genommen werden.

3.7

Zu C03-i02

T

Wohnungen mit verbesserter Zugänglichkeit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität

 

Anzahl

190

1 000

Q4

2025

Zahl der Wohnungen (mit einer durchschnittlichen Fläche von 40 m²), für die Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheitsbedingungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität in Anspruch genommen werden.

3.8

Zu C03-i02

T

Öffentlicher Raum mit verbesserter Zugänglichkeit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität

 

Anzahl

0

200 000

Q4

2025

Fläche des öffentlichen Raums (Quadrat, Seitenwand usw.) in Quadratmetern, für die Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheitsbedingungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität genutzt werden (vor allem Anpassung von Fußwegen, Durchqueren von Gleisen, Verkehrsregulierung, Neupositionierung der Infrastruktur und des Straßenmobiliars, Verbesserung des Zugangs zu Gebäuden).

3.9

Zu C03-i02

T

Öffentliche Dienstleistungen mit verbesserter Zugänglichkeit für Personen mit eingeschränkter Mobilität

 

Anzahl

0

1 500

Q4

2025

Zahl der öffentlichen Dienstleistungseinrichtungen, die von Maßnahmen profitieren (hauptsächlich Rampen und Zugangstüren zu Gebäuden, Schaltern und sanitären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen), um die Barrierefreiheitsbedingungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zu verbessern.

3.10

Re-C03-i03-RAM

T

Neue und sanierte Plätze in Wohn- und Nichtwohnheimen

 

Anzahl

0

910

Q3

2025

Zahl der neuen und sanierten Plätze in Wohn- und Nichtwohnheimen (einschließlich Tages- und Nachtzentren) in der Autonomen Region Madeira. Neue Gebäude müssen einen Primärenergiebedarf aufweisen, der mindestens 20 % unter den Anforderungen von Niedrigstenergiegebäuden liegt, und sanierte Gebäude müssen eine verbesserte Gesamtenergieeffizienz aufweisen.

3.11

Re-C03-i03-RAM

T

Lebenspläne für die Integration Obdachloser.

 

Anzahl

 0

20

Q4

2022

Anzahl der unterzeichneten Lebenspläne für die Integration Obdachloser.

3.27

Re-C03-i03-RAM

T

Zahl der Plätze in Pflegeheimen für Obdachlose

Anzahl

0

90

Q4

2025

Zahl der in Pflegeheimen für Obdachlose geschaffenen Plätze.

Bei Neubauten muss der Primärenergiebedarf neuer Gebäude mindestens 20 % unter den Anforderungen von Niedrigstenergiegebäuden liegen.

3.12

Zu C03-i04-RAA

T

Ausbildung von Einzelpersonen aus Familien, die unter das Einkommen für soziale Eingliederung fallen

 

Anzahl

0

4 000

Q4

2025

Zahl der Personen aus Familien, die unter das Einkommen aus sozialer Inklusion fallen und 650 Schulungen absolvieren, um ihnen den Eintritt in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

3.13

Zu C03-i04-RAA

T

Neue Plätze für Menschen mit Behinderungen in Betreuungseinrichtungen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen

 

Anzahl

0

207

Q2

2026

Zahl der neuen Plätze für Menschen mit Behinderungen in Betreuungszentren, die Menschen mit Behinderungen unterstützen. Dies umfasst den Bau von vier Gebäuden und die Anpassung von zwei weiteren Gebäuden. Bei Neubauten muss der Primärenergiebedarf neuer Gebäude mindestens 20 % unter den Anforderungen von Niedrigstenergiegebäuden liegen.

3.14

Zu C03-i04-RAA

T

Für die Instituições Particulares de Solidariedade Social erworbene Fahrzeuge

 

Anzahl

0

100

Q4

2025

Anzahl der neuen Elektrofahrzeuge, die an die Fahrzeugflotte Instituições Particulares de Solidariedade Social (IPSS) geliefertwurden.

3.15

Zu C03-i04-RAA

T

Alternierendes Projekt

 

Anzahl

0

425

Q4

2025

Zahl der älteren Menschen oder Menschen mit Behinderungen, die im Rahmen des Altersprojekts in der Autonomen Region Azoren abgedeckt werden.

3.16

Zu C03-i04-RAA

T

Maßnahmen zur Bekämpfung des Schulabbruchs von Kindern und Jugendlichen.

 

Anzahl

0

11 561

Q4

2025

Kinder und Jugendliche, die von Maßnahmen zur Bekämpfung des Schulabbruchs und zur Förderung der Teilnahme an der Hochschulbildung betroffen sind, und zwar durch:

Beihilfen für einkommensschwache Haushalte als Anreiz zur Förderung des Besuchs von Kindergärten; Einrichtung von Anlaufstellen für Studien; die Zahlung von Hochschulgebühren an Studierende für einkommensschwache Familien; IV) Schaffung neuer Plätze für Kinder in Kinderkrippen und Kindertagesstätten.

3.17

Zu C03-i05

M

Veröffentlichung der Ausschreibung „Bau einer digitalen Infrastruktur für Barrierefreiheit 360°“

Veröffentlichung der Ausschreibung für den Erwerb einer digitalen Infrastruktur für Barrierefreiheit 360° im Amtsblatt – Diario da Republica

 

 

 

Q4

2021

Veröffentlichung einer Ausschreibung für den Bau der digitalen Infrastruktur, die i) georeferenzierte Informationen über öffentliche und private Gebäude, ii) globale Informations- und Ortungssysteme (GPS) und iii) Georeferenzierung von Parkplätzen umfasst.

3.18

Zu C03-i05

M

Digitale Informationsplattform für Menschen mit Behinderungen

Inbetriebnahme der Plattform

 

 

 

Q4

2024

Inbetriebnahme einer digitalen Informationsplattform, die Informationen über einschlägige Rechtsvorschriften zusammenfasst und vereinfacht und Ressourcen für Menschen mit Behinderungen unterstützt.

3.19

Zu C03-i05

M

Call-Center für portugiesische Gebärdensprache

Inbetriebnahme des Call-Centers für die portugiesische Gebärdensprache

 

 

 

Q4

2025

Inbetriebnahme eines Callcenters, das gehörlosen Bürgern eine garantierte Echtzeit-Verdolmetschung in portugiesische Gebärdensprache (LGP) bietet, die allen öffentlichen Verwaltungen zur Verfügung steht.

3.20

Zu C03-r08

M

Annahme der Nationalen Strategie zur Bekämpfung der Armut

Annahme der Nationalen Strategie zur Bekämpfung der Armut

 

 

 

Q3

2021

Die Nationale Strategie zur Bekämpfung der Armut (ENCP) bietet den Rahmen für thematische Maßnahmen für bestimmte Gruppen, von der Kindheit bis zum Alter, einschließlich der am stärksten gefährdeten Gruppen. Sie legt die Voraussetzungen für die Entwicklung und Umsetzung integrierter politischer Maßnahmen fest, die sich auf die Besonderheiten der sozialen Ausgrenzung und der Armut auf lokaler Ebene konzentrieren. Darüber hinaus wird darin die Schaffung eines einheitlichen Überwachungsrahmens für armutsbezogene Indikatoren vorgeschrieben.

3.21

Zu C03-r06

M

Annahme der nationalen Strategie für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen 2021-2025

Annahme der nationalen Strategie für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen 2021-2025

 

 

 

Q4

2021

Die nationale Strategie für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen schafft die Voraussetzungen für

 ein neues System zur Bewertung und Zertifizierung von Behinderungen;

 ein neues System der Datenerhebung, -verarbeitung und -organisation von Informationen über Behinderungen zur Unterstützung der Entscheidungsfindung;

• Qualifizierung von Interventionen im öffentlichen Raum;

 durchgängige Berücksichtigung der Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in Entscheidungen, Maßnahmen, Programme und Projekte;

• Ausweitung des Unterstützungsmodells für ein unabhängiges Leben, das Menschen mit Behinderungen persönliche Unterstützung bietet;

 Anpassung des Ausbildungs-, Beschäftigungs- und Qualifizierungssystems für Menschen mit Behinderungen.

3.22

Zu C03-r05

M

Inkrafttreten der vereinfachten Regelung für die Installation sozialer Ausrüstung

Inkrafttreten der vereinfachten Regelung für die Installation sozialer Ausrüstung

 

 

 

Q4

2021

Inkrafttreten der vereinfachten Regelung für die Installation sozialer Ausrüstung mit folgenden Merkmalen:
 Festlegung von Zulassungs- und Regularisierungsanforderungen für rechtswidrig operierende Wohnstrukturen für ältere Menschen;
 Einführung von Qualitätskriterien bei den Dienstleistungen und den sozialen Einrichtungen für Pflege und Betreuung;

Schaffung eines Rahmens für die Einführung neuer Arten sozialer Maßnahmen wie gemeinschaftlicher Wohnraum und neuer Modelle der häuslichen Unterstützung, um den unterschiedlichen Bedürfnissen älterer Menschen gerecht zu werden.

3.23

Zu C03-r07

M

Genehmigung von Aktionsplänen für benachteiligte Gemeinschaften in den Metropolregionen Lissabon und Porto

Genehmigung von Aktionsplänen für benachteiligte Gemeinschaften in den Metropolregionen Lissabon und Porto für die betreffenden Gebiete.

 

 

 

Q4

2021

Genehmigung von Aktionsplänen für benachteiligte Bevölkerungsgruppen durch die Metropolregionen Lissabon und Porto. Die Aktionspläne konzentrieren sich auf zwei Hauptbereiche: I) Maßnahmen im öffentlichen Raum und in sozialen Infrastrukturen wie Kinderkrippen und Grundschulen, Gesundheitseinrichtungen und Einrichtungen für kulturelle Veranstaltungen, Workshops und/oder Schulungen; II) Maßnahmen immaterieller Art zur Förderung des sozialen Zusammenhalts, z. B. aktive Einbeziehung der Gemeinschaften in ihre Gestaltung und Umsetzung, Förderung des Unternehmertums kleiner, lokal ansässiger Unternehmen, Konzeption von Projekten zur Bekämpfung von Schulversagen und Schulabbruch, Angebot beruflicher Bildung und Förderung des Sports. Es wird ein Governance-Modell eingeführt, das auf Multi-Level-Governance-Grundsätzen beruht und verschiedene Akteure von der Zentralregierung bis hin zu lokalen Gebieten/Nachbarschaften einbezieht. Gleichzeitig werden lokale technische Einheiten als operative Vorreiter dieses Modells eingesetzt, um Eigenverantwortung und Nähe bei der Verwaltung und Durchführung der Verträge zu fördern.

3.24

Zu C03-i06 

M 

Unterzeichnung von Vereinbarungen zwischen den Gemeinden Lissabon/Porto und den lokalen technischen Einheiten, in denen der Umfang der zu unterstützenden Maßnahmen festgelegt wird. 

Unterzeichnung von Vereinbarungen über die Pläne für die 12 Interventionsbereiche 

 

 

 

Q1 

2022 

Unterzeichnung von Vereinbarungen zwischen den Metropolregionen Porto und Lissabon und den für jeden der 12 Interventionsbereiche (d. h. Stadtviertel) zuständigen lokalen technischen Einheiten, in denen der Umfang der zu unterstützenden Maßnahmen, der Zeitplan für ihre Durchführung, die zugewiesene Budgethilfe in Höhe von 225 Mio. EUR und die gewählten Leistungsindikatoren festgelegt werden. Die zu unterstützenden Maßnahmen gehören zu folgenden Kategorien:

• Förderung der Gesundheit und Lebensqualität der Gemeinschaften

• Physische Modernisierung des öffentlichen Raums oder Stärkung der Sozial-, Gesundheits-, Wohn- oder Sportinfrastruktur

• Wirtschaftliche Wiederbelebung sozial benachteiligter Gebiete

• Unternehmertum kleiner, lokaler Unternehmen

• Zugang zur Gesundheit, Entwicklung der Gesundheit der Bevölkerung und Bekämpfung von Abhängigkeiten

• Programme für aktives und gesundes Altern

• Projekte zur Bekämpfung von Schulversagen und Schulabbruch

• Qualifikation von Erwachsenen und Zertifizierung von Kompetenzen

• Diagnose der Bedürfnisse der Bevölkerung und Entwicklung der Alphabetisierung von Erwachsenen, des Erlernens der portugiesischen Sprache und der Programme zur digitalen Inklusion

• Berufliche Bildung und Politik

• Zugang zu Kultur und Kreativität

• Beteiligung der Gemeinschaft an der Verwaltung des Programms

• Stärkung lokaler Akteure in Partnerschaftsnetzwerken

• Lösungen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung

• Förderung des Sports

• Bürgerschaft, Zugang zu Rechten und Bürgerbeteiligung

Die Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthält Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden müssen.

3.25

Zu C03-i06

M

Veröffentlichung eines Überwachungsberichts der Metropolregionen Porto und Lissabon über die in jedem der zwölf Interventionsbereiche ergriffenen Maßnahmen.

Veröffentlichung eines Überwachungsberichts der Metropolregionen Porto und Lissabon

 

 

 

Q2

2024

Veröffentlichung eines Überwachungsberichts der Metropolregionen Porto und Lissabon, in dem die Fortschritte bei der Durchführung der im Rahmen des Programms finanzierten Maßnahmen in den einzelnen Interventionsbereichen beschrieben werden, einschließlich des Haushaltsvollzugs und der Leistung anhand der für jede Maßnahme ausgewählten Indikatoren.

3.26

Zu C03-i06

T

Vollständige Umsetzung von mindestens 90 % der Maßnahmen

 

%

0

90

Q4

2025

Vollständige Umsetzung von mindestens 90 % der in den unterzeichneten Vereinbarungen für die 12 Interventionsbereiche vereinbarten Maßnahmen mit einem Budget von mindestens 225 000 000 EUR.

3.28

Zu-03-i07-RAA

T

Erweiterte oder renovierte Plätze in Heimen

Anzahl

0

91

Q1

2026

Die Zahl der Plätze in Altenheimen (ERPI) wurde in der Autonomen Region Azoren erweitert oder renoviert.
Beim Bau neuer Gebäude muss der Primärenergiebedarf der neuen Gebäude mindestens 20 % unter den Anforderungen von Niedrigstenergiegebäuden liegen.

3.29

Zu C03-r38

M

Bericht der Arbeitsgruppe „Einheitliche Sozialleistungen“

Veröffentlichung des Berichts der Arbeitsgruppe „Einheitliche Sozialleistungen“

Q1

2025

Veröffentlichung des Berichts der Arbeitsgruppe „Einheitliche Sozialleistungen“, der die wichtigsten Elemente seiner Ausgestaltung und formalen Umsetzung enthält. Der Bericht enthält eine Bewertung der Auswirkungen auf die Abdeckung, den Grad der Angemessenheit und Wirksamkeit, auch in Bezug auf Aspekte wie die Vermeidung von Überschneidungen, die Schließung von Lücken im Sozialschutz und die Verbesserung der Inanspruchnahme.

3.30

Zu C03-r38

M

Inkrafttreten der einheitlichen Sozialleistungen (im Rahmen des Sozialschutzsystems für Bürger) und des Kodex für Sozialleistungen

Bestimmung in den Rechtsvorschriften über das Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Q2

2026

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Einführung der einheitlichen Sozialleistungen (im Rahmen des bürgerschaftlichen Sozialschutzsystems) im Anschluss an die Veröffentlichung des Berichts der Arbeitsgruppe „Einheitliche Sozialleistungen“ und Konsultationen mit den einschlägigen Interessenträgern.

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Einführung des Sozialleistungsgesetzbuchs zur Vereinfachung, Harmonisierung und Konsolidierung der Rechtsvorschriften über Sozialleistungen.

D. KOMPONENTE 4: Kultur

Die Komponente befasst sich sowohl mit den Herausforderungen im Zusammenhang mit den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie als auch mit den Altlasten, die sich aus einem chronischen Mangel an Ressourcen für die Instandhaltung, Renovierung und Modernisierung kultureller Anlagen und Ausrüstungen ergeben.

Die Hauptziele der Komponente Kultur sind die Renovierung von Gebäuden und nationalen Denkmälern; Schutz von handwerklichen Techniken und Berufen; Modernisierung der technologischen Infrastruktur und der kulturellen Anlagen; Digitalisierung von Kunstwerken und Kulturerbe; sowie Internationalisierung, Modernisierung und digitaler Wandel von Buchhandlungen und Buchverlags.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen bei, um alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Pandemie wirksam zu bekämpfen, die Wirtschaft zu stützen und ihre Erholung zu unterstützen (länderspezifische Empfehlung 1 2020); Unterstützung des Einsatzes digitaler Technologien zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen (länderspezifische Empfehlung 2 2020).

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 zur Folge hat, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsmaßnahmen im Plan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

D.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition RE-C04-i01: Kulturnetzwerke und digitaler Wandel

Ziel der Maßnahme ist die Modernisierung der technologischen Infrastruktur öffentlicher Kultureinrichtungen zur Förderung ihres digitalen Wandels. Dies betrifft insbesondere die künftige Erhaltung von Kunstwerken und des kulturellen Erbes; Verbesserung der kulturellen Erfahrung; Steigerung der Nachfrage nach kulturellen Aktivitäten und Erreichung eines neuen Publikums, insbesondere der neuen Generationen. Es wird erwartet, dass die Widerstandsfähigkeit des Sektors durch die Förderung neuer Geschäftsmodelle wie Abonnements und Streaming erhöht wird; und die Unterstützung von Kulturgebieten mit einer starken technologischen Komponente wie der Produktion von 3D-Filmen.

Diese Investition umfasst folgende Maßnahmen:

-Modernisierung der technologischen Infrastruktur kultureller Einrichtungen

oErwerb von IT-Ausrüstung, Erstellung mobiler Online-Bibliotheken, Informationssysteme und integrierter Kataloge für 239 öffentliche Bibliotheken;

oInstallation einer WLAN- Versorgung in 50 Museen, Paläsen und Denkmälern;

oErwerb von digitaler und Videoprojektionsausrüstung für 155 Kinotheater und öffentliche zeitgenössische Kunstzentren;

otechnologische Modernisierung und Pflege öffentlicher Laboratorien;

otechnologische Modernisierung des Nationalen Archivs für bewegte Bilder (ANIM);

oEinrichtung des Nationalarchivs für Öresund.

-Digitalisierung und Virtualisierung der Sammlungen der Generaldirektion für Bücher, Archive und Bibliotheken (DGLAB), der portugiesischen Nationalbibliothek, der öffentlichen Bibliothek Évora, der Kinemathek, der Sammlungen unter der Leitung der Generaldirektion Kulturerbe (DGPC) und der Regionaldirektionen für Kultur und Digitalisierung von audiovisuellem Material aus den historischen Archiven des Landes:

oDigitalisierung und Virtualisierung der Sammlungen öffentlicher Bibliotheken (20000000 Bilder);

oDigitalisierung und Virtualisierung der Sammlungen der nationalen Archive (19 5 00 000 Dokumente);

oDigitalisierung von 59500 Büchern öffentlicher Museen;

ovirtuelle Besuche in Museen;

oDigitalisierung von 1000 Filmen (Kinemathek); und

oDigitalisierung und öffentliche Zugänglichmachung von 45000 Stunden audiovisuellem Material aus den Archiven der Anbieter historischer Medien und Fernsehdienste des Landes

-Internationalisierung, Modernisierung und digitaler Wandel von Büchern und Autoren:

oUnterstützung der Übersetzung und Veröffentlichung von Büchern in Fremdsprachen.

oUnterstützung der Übersetzung und Ausgabe literarischer Werke, einschließlich Hörbüchern und E-Books;

oUnterstützung der Modernisierung und des digitalen Wandels von Buchhandlungen für den Erwerb von Ausrüstung und Technologie.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. März 2026 abgeschlossen sein.

Investition RE-C04-i02: Kulturelles Erbe

Ziel dieser Maßnahme ist die Renovierung von Kultureinrichtungen, die als Kulturerbe eingestuft sind. Eines der Hauptziele besteht darin, diese Anlagen an die neuen Umweltnormen anzupassen. Dies umfasst Maßnahmen wie die Senkung des Primärenergieverbrauchs von Gebäuden sowie die Intervention in historischen Grünparks mit einzigartiger Flora und Fauna, um die Anpassung an den Klimawandel und dessen Eindämmung durch eine effiziente Wiederverwendung von Wasser für die Bewässerung zu fördern.

Diese Investition umfasst folgende Maßnahmen:

-Einrichtung eines Verzeichnisses von Informationen und Unterlagen zur heimischen handwerklichen Erzeugung, Identifizierung und Kartierung von Rohstoffen;

-Einrichtung von Laboratorien und Routen der Initiative desTechnologiezentrums „Saber Fazer“ (Schutz von handwerklichen Techniken und Berufen), einschließlich der Vermarktung von Produkten;

-Schaffung von Aktivitäten (pädagogisch und informativ zu traditionellen Techniken);

-Abschluss von Arbeiten in Museen, Denkmälern, Staatsälen und nationalen Theatern, einschließlich Renovierung und/oder Neuqualifizierung;

-Bau des Gebäudes des Nationalarchivs von Öresund.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. März 2026 abgeschlossen sein.

   

D.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Maßnahme (Reform oder Investition) 

Meilenstein/ Ziel

Name 

Qualitative Indikatoren (für Meilensteine) 

Quantitative Indikatoren (für Zielvorgaben) 

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung 

Beschreibung und klare Definition jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe 

Einheit für die Messung 

Ausgangsbasis 

Ziel 

Q 

Jahr 

4.1

Zu C04-i01 

Technische Spezifikationen für das Netz kultureller Einrichtungen

Bericht über die technischen Spezifikationen für das Netz kultureller Einrichtungen

 

  

 

Q2 

2022 

Detaillierte Festlegung der technischen Spezifikationen für das Netz kultureller Einrichtungen 

4.2

Zu C04-i01 

Finanzielle Unterstützung für den digitalen Wandel von Buchhandlungen

 

Anzahl

200 

Q4 

2025 

Anzahl der Buchhandlungen, die finanzielle Unterstützung für den digitalen Wandel von Buchhandlungen erhielten, wobei 60 % der Kosten eines Korbs von technischen Geräten und Dienstleistungen pro Buchhandlung subventioniert wurden (z. B. Scanner für Bücher, Wi-Fi- und VPN-Netze, Website für Buchhandlung, integriertes Buchführungssystem usw.)

4.3

Zu C04-i01 

Digitalisierung und Virtualisierung öffentlicher Sammlungen

Digitalisierung und Virtualisierung öffentlicher Sammlungen

  

  

  

Q4 

2025 

Digitalisierung und Virtualisierung der Sammlungen von: die Generaldirektion Bücher, Archive und Bibliotheken;

die portugiesische Nationalbibliothek,

die Évora Public Library, 

Cinemateca und Museen (unter der Leitung der GDPC und der Regionaldirektionen für Kultur)

Öffentliche Bibliotheken (20000000 Bilder)

Nationale Archive (19500000 Dokumente)

Öffentliche Museen (59500 Datensätze)

Virtuelle Besuche in Museen (65 Museen)

Filmkunst (1000 Filme)

Archive historischer Medien- und Fernsehdienstleister (digitalisiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, 45000 Stunden Videokassetteninhalt)

4.4

Zu C04-i01 

M

Bereitstellung modernisierter technologischer Infrastrukturen für das Netz der kulturellen Einrichtungen 

Bereitstellung modernisierter technologischer Infrastrukturen für kulturelle Einrichtungen

 

  

 

Q1 

2026

Lieferung von Computerausrüstung und integrierten Informations- und Katalogsystemen für 239 öffentliche Bibliotheken; Wi-Fi-Berichterstattung über 50 Museen, Paläden und Denkmäler; Erwerb von Video- und Kinoprojektionsausrüstung für 155 Kinotheater und öffentliche zeitgenössische Kunstzentren.

4.5

Zu C04-i01 

Finanzielle Unterstützung für die Übersetzung und Ausgabe literarischer Werke

  

Anzahl

  

5 200 

Q4 

2025 

Zahl der literarischen Werke, die für die Übersetzung und Veröffentlichung literarischer Werke sowie für die Ausgabe von Hörbüchern und E-Books finanziell unterstützt wurden, indem 60-70 % der Übersetzungs- und Veröffentlichungskosten finanziert wurden.

4.9

Zu C04-i01

M

Technologische Modernisierung von ANIM – Nationalarchiv für Moving Images

Lieferung der Ausrüstung

Q3

2023

Lieferung von Ausrüstung für die technologische Modernisierung des Nationalarchivs für bewegte Bilder.

4.10

Zu C04-i01

T

Lieferung von Ausrüstung für die Installation des Nationalarchivs für Öresund und für die technologische Modernisierung öffentlicher Laboratorien

Anzahl

0

5

Q1

2026

Anzahl der Gebäude und Laboratorien, für die Ausrüstung geliefert wurde (Nationales Soundarchiv und öffentliche Laboratorien: José Figueiredo Laboratory, CNANS, LARQ und Forte de Sacavém).

4.6

Zu C04-i02 

Einrichtung des Netzes „Saber Fazer“ 

Einrichtung eines Verzeichnisses von Informationen und Unterlagen zur heimischen handwerklichen Erzeugung, Identifizierung und Kartierung von Rohstoffen

  

  

  

Q4 

2022 

Einrichtung des Netzes „Saber Fazer“: Einrichtung eines Verzeichnisses von Informationen und Unterlagen über die inländische handwerkliche Produktion; Identifizierung und Kartierung von Rohstoffen, die in der handwerklichen Produktion verwendet werden.

4.7

Zu C04-i02 

T

Unterzeichnung von Verträgen über die Sanierung und Erhaltung von Gebäuden des Kulturerbes und nationaler Theater

Unterzeichnete Verträge

Anzahl

0

49

Q3

2023

Zahl der Kulturstätten, für die Verträge über die Sanierung und Erhaltung von Museen, Denkmälern, Staatspalasten und nationalen Theatern unterzeichnet werden.

4.8

Zu C04-i02 

Arbeiten zur Sanierung und Erhaltung von Gebäuden des Kulturerbes und nationaler Theater abgeschlossen

Abschluss der Arbeiten

Anzahl

0

75

Q1 

2026

Zahl der Kulturstätten, an denen Arbeiten zur Rehabilitation und Erhaltung von Museen, Denkmälern, Staatspalasten und nationalen Theatern abgeschlossen sind.

4.11

Zu C04-i02 

M

Einrichtung von Laboratorien und Routen des Technologiezentrums „Saber Fazer“ sowie Schaffung pädagogischer und informativer Tätigkeiten im Bereich traditioneller Techniken.

Einrichtung von Laboratorien und Routen und Einführung von Informationsmaßnahmen

Q4

2025

Es sind Laboratorien und Routen der Initiative „Saber Fazer“ einzurichten.

Es werden pädagogische und informative Tätigkeiten im Bereich traditioneller Techniken geschaffen.

4.12

Zu C04-i02

M

Abschluss des Baus des Nationalarchivs für Öresund

Abschluss der Bauarbeiten

Q1

2026

Abschluss des Baus des Gebäudes für das Nationalarchiv von Öresund. Das Gebäude muss über eine nutzbare Fläche von mindestens 1 100 m² verfügen und u. a. so ausgestattet sein, dass solide Dokumente aufbewahrt werden können. Das new-Gebäude muss einen Primärenergiebedarf aufweisen, der mindestens 20 % unter dem Bedarf von Niedrigstenergiegebäuden liegt.

E. KOMPONENTE 5: Investitionen und Innovation

Mit dieser Komponente des portugiesischen Aufbau- und Resilienzplans werden Herausforderungen im Zusammenhang mit dem relativ bescheidenen Niveau von Forschung und Innovation angegangen, insbesondere durch die Förderung der Verbindungen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft und mit besonderem Schwerpunkt auf Innovationen im Zusammenhang mit dem ökologischen Wandel, sowie Herausforderungen im Zusammenhang mit der chronischen Unterkapitalisierung des portugiesischen Unternehmenssektors, die sich infolge der COVID-19-Pandemie weiter verschlechtert hat.

Ziel der Komponente ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der portugiesischen Wirtschaft durch Maßnahmen zur Stärkung der Forschung zu stärken, indem die Übertragung ihrer Ergebnisse auf den Unternehmenssektor gefördert und so Innovation und Investitionen gefördert werden. Der Forschungs- und Innovationsteil der Komponente zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen zu verbessern, das wissenschaftliche und technologische Potenzial Portugals zu stärken und die Umsetzung ehrgeiziger und umfassender Forschungs- und Innovationspläne zur Bewältigung der großen sozioökonomischen und ökologischen Herausforderungen zu unterstützen. Dies dürfte durch verstärkte und wirksamere Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation, gezielte Unterstützung zur besseren Umsetzung von Forschungsergebnissen in Investitionen, Diversifizierung und Spezialisierung der Produktionsstruktur, durch Ausschöpfung des tatsächlichen Potenzials für eine wettbewerbsfähige Bekräftigung etablierter Industriesektoren und neu entstehender Gebiete und durch einen Beitrag zum grünen und digitalen Wandel erreicht werden. Diese Komponente zielt insbesondere darauf ab, die Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen mit hoher Wertschöpfung zu steigern, die FuE-Investitionen (sowohl durch neue hochqualifizierte Arbeitsplätze als auch durch die Erhöhung der FuE-Ausgaben der Unternehmen) zu erhöhen und zur Verringerung der CO2-Emissionen beizutragen.

Im Einklang mit der Notwendigkeit, die Solvenz des Produktionssystems zu unterstützen und Marktversagen beim Zugang zu Finanzmitteln zu beheben, umfasst diese Komponente eine Reform und Investitionen, die zur Verbesserung des portugiesischen Marktes für Unternehmensfinanzierungen beitragen, indem die Nationale Förderbank, die Banco Português de Fomento und die Entwicklung neuer Finanzinstrumente gegründet und ihr Kapital aufgestockt werden. Mit der Komponente werden auch Kapitalmarktreformen eingeführt, um die Kapitalmärkte in Portugal langfristig zu stärken, indem der bestehende Rechtsrahmen überarbeitet und neue Gesetze verabschiedet werden, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Wertpapieranlagegesellschaften für die Entwicklung der Wirtschaft (SIMFE), Organismen für gemeinsame Anlagen und die Überarbeitung des Wertpapiergesetzes gelegt wird.

Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zu Investitionen in die Klimawende (länderspezifische Empfehlung 3 2020), der länderspezifischen Empfehlung zur Ausrichtung der Wirtschaftspolitik im Zusammenhang mit Investitionen in Innovation (länderspezifische Empfehlung 3 2019) und der länderspezifischen Empfehlung 3 2020 (Schwerpunktinvestitionen in den ökologischen und digitalen Wandel). Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zur Durchführung befristeter Maßnahmen zur Sicherung des Zugangs von Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, zu Liquidität und zur Förderung privater Investitionen zur Förderung der wirtschaftlichen Erholung (länderspezifische Empfehlung 3 2020) bei.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 zur Folge hat, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsmaßnahmen im Plan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

E.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform RE-r09: Förderung von FuE und innovativen Investitionen in Unternehmen

Ziel der Reform ist die Förderung von FuE-Investitionen, insbesondere durch die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für eine effizientere und wirksamere öffentliche und private FuE-Investitionen. Die Reform ist Teil der Aktualisierung der Strategie für technologische Innovation und Unternehmensinnovation 2018-2030. Ziel dieser Aktualisierung ist es, die Finanzierung und Operationalisierung öffentlich-privater Partnerschaften zur Unterstützung ehrgeiziger Forschungs- und Innovationsagenden zu erleichtern. Ziel der Reform ist es, den Zugang zu Finanzierungsinstrumenten für FuE-Tätigkeiten zu vereinfachen und dazu beizutragen, die Vorhersehbarkeit und Stabilität der Finanzierung zu verbessern, indem ein mehrjähriger Programmplanungsrahmen für öffentliche FuE-Investitionen mit Unterstützung eines unabhängigen Überwachungssystems für FuE-Investitionen geschaffen wird. Die im Zusammenhang mit dieser Reform durchzuführenden Investitionen sind RE-C05-i01.01 und RE-C05-i01.02.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.

Reform RE-r11: Ausbau und Konsolidierung des Netzwerks der Schnittstelleninstitutionen.

Ziel der Reform ist es, die Verbindungen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu verbessern, um den Wissensfluss und den Technologietransfer zu verbessern.

Die Reform besteht in einer Überarbeitung und Standardisierung des Rechts- und Verwaltungsrahmens des Technologieschnittstellensystems, insbesondere der im Rahmen des Programms INTERFACE geschaffenen Technologiezentren und INTERFACE-Zentren. Die Technologiezentren und die INTERFACE-Zentren verbinden Forschungseinrichtungen (einschließlich Hochschuleinrichtungen) und Unternehmen, um den Wissens- und Technologietransfer zu unterstützen. Mit der Reform werden das Verfahren für die Einrichtung dieser Einrichtungen sowie ihr Governance- und Finanzierungsmodell festgelegt.

Die von der Regierung eingesetzte Arbeitsgruppe „Grundlagen für technologische Infrastrukturen“ ist für die Ausarbeitung des Legislativvorschlags zuständig.

Die im Zusammenhang mit dieser Reform durchzuführenden Investitionen sind RE-C05-i01.01 und RE-C05-i01.02.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.

Reform RE-r12: Forschungs- und Innovationsagenda für nachhaltige Landwirtschaft, Lebensmittel und Agrarindustrie.

Ziel der Reform ist es, den Agrarsektor in Portugal zu stärken, die Ernährungs- und Ernährungssicherheit zu gewährleisten, zur Gesundheit und zum Wohlergehen beizutragen, die Bewirtschaftung ländlicher Gebiete zu verbessern, die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu fördern, die Auswirkungen des Klimawandels mit den notwendigen Anpassungen und Beiträgen zur Abmilderung seiner Auswirkungen zu bewältigen und andere Wirtschaftstätigkeiten wie unter anderem landwirtschaftliche Dienstleistungen, sogar Catering und Tourismus zu fördern.

Die Reform unterstützt die Umsetzung der Innovationsagenda für die Landwirtschaft 20|30. Sie umfasst die Bereitstellung der erforderlichen Mittel für die Aktualisierung und Vorbereitung der bestehenden Infrastruktur sowie die Förderung funktionaler Allianzen entlang der Agrar- und Lebensmittelkette, der Unternehmen und der Forschung, um die Entwicklung und Integration von FuI zu fördern, die auf die Bedürfnisse des Agrarsektors im Hinblick auf den ökologischen und digitalen Wandel ausgerichtet sind.

Die Umsetzung der Reform sollte bis zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen sein.

Investition RE-C05-i01.01: Mobilisierung von Agenden/Allianzen für Unternehmensinnovationen.

Ziel dieser Investition ist es, die wissenschaftlichen und technologischen Kapazitäten Portugals durch die Einführung ehrgeiziger Forschungs- und Innovationsagenden auf der Grundlage von Unternehmens-Akademie-Konsortien zu mobilisieren und zu stärken.

Die Investition besteht in erster Linie aus Finanzhilfen für die Umsetzung der Mobilisierungsagenden/Allianzen für Unternehmensinnovationen mittels zweier einander ergänzender Instrumente: I) Innovationspakte, die die Zusammenarbeit fördern und zur Entwicklung von Innovationsprojekten führen, und ii) Mobilisierung von FuE-Projekten und deren Umwandlung in neue Waren und Dienstleistungen durch Investitionen. Die Mobilisierungsagenden werden im Wege von offenen wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Strategieplänen ausgewählt, die von Konsortien zwischen Unternehmen und akademischen, wissenschaftlichen und/oder technologischen Einrichtungen vorgeschlagen werden. Diese Investitionen bauen auf dem im Rahmen von RE-r09 umzusetzenden strategischen Rahmen auf und stärken die Rolle der Schnittstelleninstitutionen und die Konsolidierung dieses Netzes.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 10 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 11 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 12 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 13 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. Die Leistungsbeschreibung sieht zusätzlich vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition RE-C05-i01.02: Grüne Agenden/Allianzen für Unternehmensinnovationen

Ziel dieser Investition ist es, dieselben Instrumente wie in RE-C05-i01.01 umzusetzen, die jedoch über Konsortien zwischen Unternehmen und akademischen, wissenschaftlichen und/oder technologischen Einrichtungen auf eine begrenzte Anzahl grüner Agenden spezialisiert sind, um Innovationen zu fördern (mit Schwerpunkt auf dem ökologischen Wandel, Bereich 022 des Anhangs zur Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität).

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 14 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 15 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 16 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 17 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. Die Leistungsbeschreibung sieht zusätzlich vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition RE-C05-i02: Schnittstellenmission – Erneuerung des Netzes zur wissenschaftlichen und technologischen Unterstützung und Beratung für Produktionsstoffe

Ziel der Investition ist es, das nationale wissenschaftliche und technologische System zu stärken und zu stärken und die Verbindungen zwischen den Hochschulen in der Wirtschaft zu verbessern, um einen effizienten Technologietransfer und die Umsetzung von Forschungsergebnissen in Innovation zu gewährleisten. Die Investition besteht in der Konsolidierung des neuen Finanzierungsmodells der Zentren für technologische Schnittstellensysteme (Technology Interface System Centres and Collaborative Laboratories CoLAB – private, nicht gewinnorientierte Vereine oder Unternehmen), die darauf abzielen, direkt oder indirekt qualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen, durch die Umsetzung von Forschungs- und Innovationsagenden auf der Grundlage der Struktur eines Drittels der Kernfinanzierung, eines Drittels der wettbewerbsorientierten Finanzierung und eines Drittels der Marktfinanzierung, indem eine Kernfinanzierung in Höhe von 186 Mio. EUR für die Schnittstellenmission sichergestellt wird. Die Investition besteht aus 500 Unternehmen, die von diesem System und den von den INTERFACE-Einrichtungen erbrachten Dienstleistungen profitieren. Mit der kombinierten Maßnahme der Reform RE-r11 und der Investition RE-C05-i02 sollen die oben genannten Ziele erreicht werden.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 18 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 19 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 20 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 21 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. Die Leistungsbeschreibung sieht zusätzlich vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition RE-C05-i03: Forschungs- und Innovationsagenda für nachhaltige Landwirtschaft, Lebensmittel und Agrarindustrie [Innovationsagenda für die Landwirtschaft 20 30].

Ziel dieser Investition ist es, Forschung und Innovation zu fördern, um eine nachhaltigere Landwirtschaft zu erreichen.

Die Investition besteht aus Zuschüssen für öffentliche und private Einrichtungen zur Unterstützung der Innovationsagenda für die Landwirtschaft 20|30. Die Agenda ist in 15 Leitinitiativen zur Unterstützung von FuE- und Innovationsprojekten und fünf Innovationsstrukturierungsprojekten mit Schwerpunkt auf der Digitalisierung aufgebaut. Diese Forschungs- und Innovationsprojekte entsprechen dem im portugiesischen Strategieplan für die gemeinsame Agrarpolitik ermittelten Bedarf. Die verschiedenen Initiativen umfassen Maßnahmen in den Bereichen kreislauforientierte Bioökonomie und Präzisionslandwirtschaft. Bei der Auswahl der Projekte sind unterschiedliche Produktionssysteme und Sektoren zu berücksichtigen. Es wird erwartet, dass 100 Forschungs- und Innovationsprojekte unterstützt werden. Darüber hinaus umfasst die Investition die Erholung und Modernisierung der wissenschaftlichen Einrichtungen und Ausrüstungen von 24 Versuchsbetrieben und Labors (Innovationszentren).

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 22 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 23 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 24 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 25 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. Die Leistungsbeschreibung sieht zusätzlich vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition RE-C05-i04-RAA: Rekapitalisierung des Geschäftsmodells der Azoren

Ziel der Maßnahme ist es, das strukturelle Problem der Unterkapitalisierung der Unternehmen in der Autonomen Region Azoren anzugehen.

Diese Investition besteht in der Gründung der Zweckgesellschaft, die anschließend 125 000 000 EUR in lebensfähige asoreische Unternehmen hauptsächlich in Form von Eigenkapital investiert. Die Investition ergänzt nationale Investitionen zur Kapitalisierung von Unternehmen mit einem regionalen Finanzrahmen und speziellen Instrumenten, die den Besonderheiten der Geschäftsstruktur der Autonomen Region Rechnung tragen.

Alle Projekte werden in voller Übereinstimmung mit den Technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) durchgeführt. Darüber hinaus hat Portugal zugesagt, dass in dem Dokument über die Investitionspolitik im Zusammenhang mit dem Instrument in Höhe von 125 000 000 EUR, das von Banco Português de Fomento als Leitungsorgan der Zweckgesellschaft angenommen werden soll, die Auswahl-/Förderfähigkeitskriterien für unterstützte Unternehmen im Einzelnen aufgeführt werden, wobei die Einhaltung der Klima- und Umweltanforderungen der Aufbau- und Resilienzfazilität, einschließlich der Einhaltung der technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) für geförderte Vermögenswerte/Tätigkeiten und/oder Unternehmen, sichergestellt und Investitionsziele und Zielrenditen festgelegt werden. Zur Einhaltung der technischen DNSH-Leitlinien (2021/C58/01) der unterstützten Unternehmen muss die Investitionspolitik Folgendes vorschreiben:

-den Einsatz von Nachhaltigkeitsprüfungen,

-eine Ausschlussliste mit folgenden Elementen:

-Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 26 ;

-Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 27 ;

-Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 28 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 29 ;

-Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt langfristig schädigen kann, wie z. B. nukleare Abfälle; und

-F & E & I, die den oben genannten Vermögenswerten und Tätigkeiten gewidmet sind.

-obligatorische Kontrollen der Einhaltung der Rechtsvorschriften durch die Banco Português de Fomento und/oder ihre ausgewählten Finanzintermediäre bei Transaktionen, die von der Nachhaltigkeitsprüfung ausgenommen sind, und

-Begünstigte von Eigenkapitalunterstützung, die mindestens 50 % ihrer Einnahmen aus Tätigkeiten erzielen, die in der Ausschlussliste aufgeführt sind, um Pläne für den ökologischen Wandel anzunehmen und zu veröffentlichen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition RE-C05-i05-RAA: Wirtschaftliche Erholung der asorischen Landwirtschaft

Ziel der Investition ist es, die Landwirtschaft auf den Azoren zu fördern, wobei der Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit und der Förderung der lokalen Produktion liegt. Die Landwirtschaft auf den Azoren hat angesichts der Fragmentierung des regionalen Gebiets, das durch Inseln mit besonderen Merkmalen gekennzeichnet ist, eine große wirtschaftliche, soziale und territoriale Bedeutung für den regionalen Zusammenhalt. Diese Investition zielt darauf ab, i) zur Widerstandsfähigkeit und zum nachhaltigen Wachstum des regionalen Produktionspotenzials beizutragen, ii) die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Krise auf die Landwirtschaft und den Agrar- und Lebensmittelsektor auf den Azoren abzufedern und iii) zum ökologischen und digitalen Wandel im Agrar- und Lebensmittelsektor auf den Azoren beizutragen.

Die Investition besteht aus i) der Unterstützung von Investitionsvorhaben zur Innovation von Produkten und Produktionsprozessen für regionale landwirtschaftliche Unternehmen, ii) öffentlichen Investitionen in Innovation und zweifachen Wandel (einschließlich eines Programms zur Verbesserung der Kompetenzen der Landwirte für den grünen und den digitalen Wandel, einschließlich Zertifizierungen) und iii) öffentlichen Investitionen in die Umstrukturierung, einschließlich Investitionen in Innovationen bei Produktionsprozessen und in den ökologischen Wandel des regionalen Schlachtnetzes und die Zertifizierung der Milchqualität.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition RE-C05-i07-RAM: Kapitalisierungsinstrumente für Unternehmen auf Madeira

Ziel dieser Maßnahme ist es, Investitionen in der Autonomen Region Madeira zu unterstützen, um die strukturellen Liquiditätsprobleme lokaler Unternehmen anzugehen und die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft zu stärken.

Diese Investition besteht in der Aufstockung der über eine Kreditlinie (Investe RAM 2020) gewährten finanziellen Unterstützung. Das Instrument stellt Kreditbürgschaften für Unternehmen bereit, mit denen ein Gesamtbetrag von 15 900 000 EUR an Darlehen garantiert wird. Mit dem Instrument werden auch Zinsaufwendungen für die Darlehen subventioniert (für 100 % des risikofreien (Euribor)-Satzes zuzüglich mindestens 60 % eines Risikospreads von bis zu 3,4 %). Die Investition erfolgt über ein Protokoll zwischen der Banco Português de Fomento, dem Instituto de Desenvolvimento Empresarial und den von ihnen ausgewählten Finanzintermediären.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität gemäß den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) im Einklang steht, müssen die rechtliche(n) Vereinbarung(en) zwischen Banco Português de Fomento, Instituto de Desenvolvimento Empresarial und den von ihnen ausgewählten Finanzintermediären sowie die anschließende Durchführungsvereinbarung (Protokoll) des Finanzinstruments

-Ausschluss der folgenden Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit: Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 30 ; II) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 31 ; III) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 32 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 33 ; und

-Die Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften des Empfängers verlangen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition RE-C05-i08: Mehr digitale Wissenschaft

Ziel dieser Maßnahme ist es, den digitalen Wandel und die Digitalisierung der Wissenschaft und der Dienste zur Unterstützung des nationalen Wissenschafts- und Technologiesystems zu beschleunigen.

Zu diesem Zweck muss die Investition

·Den „Science XXI Campus“ und den „Science Desk“ (physisch und online) zu vervollständigen, wo Dienstleistungen und Finanzierungsmechanismen für Forscher, FuE-Einrichtungen und Hochschuleinrichtungen an einem Ort zur Verfügung gestellt werden sollen;

·Einrichtung des Nationalen Zentrums für fortgeschrittene Rechner (CNCA), das den nationalen Beitrag Portugals zum neuen Supercomputer „Deucalion“ abdeckt, und Fertigstellung der Datenzentrums-/Unterstützungsinfrastruktur für den Betrieb der beiden Supercomputer „Deucalion“ und „Mare Nostrum 5“;

·Unterstützung der Einleitung eines FuE-Projektprogramms mit Schwerpunkt auf der Entwicklung und Umsetzung fortgeschrittener Systeme für Cybersicherheit, künstliche Intelligenz und Datenwissenschaft in der öffentlichen Verwaltung sowie eines Programms zur Stärkung der wissenschaftlichen Befähigung;

·Erhöhung der Zahl der über die Nationale Plattform für Online-Massenkurse (NAU) angebotenen Kurse;

·Umsetzung des nationalen Programms für offene Wissenschaft und Forschung (PNCADAI).

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. März 2026 abgeschlossen sein.

Investition RE-C05-i09–- Scale-up: Mobilisierung von Agenden/Allianzen für Unternehmensinnovationen

Ziel dieser Investition ist es, die Investitionen RE-C05-i01.01 im Rahmen der Komponente 5 zu erhöhen. Mit dem erweiterten Teil der Maßnahme soll die Zahl der Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen erhöht werden, die im Rahmen von Mobilising Agendas/Alliances for Business Innovation abgeschlossen wurden.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition RE-C05-i10–- Scale-up: Grüne Agenden/Allianzen für Unternehmensinnovationen

Ziel dieser Investition ist es, die Investitionen RE-C05-i01.02 im Rahmen der Komponente 5 zu erhöhen. Durch den erweiterten Teil der Maßnahme wird die Zahl der Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen aus zusätzlichen Grünen Agenden erhöht.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

E.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Name

Qualitative Indikatoren (für Meilensteine)

Quantitative Indikatoren (für Zielvorgaben)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung und klare Definition jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

Einheit für die Messung

Ausgangsbasis

Ziel

Q

Jahr

5.1

Zu C05-r09

M

Aktualisierung der Leitlinien für die Strategie Portugals für technologische Innovation und Unternehmensinnovation bis 2030

Veröffentlichung aktualisierter Leitlinien für die Strategie Portugals für technologische und unternehmerische Innovation bis 2030

 

 

 

Q4

2021

Aktualisierung des Beschlusses des Ministerrates zur Genehmigung der Leitlinien für eine Technologie- und Unternehmensinnovationsstrategie für Portugal für den Zeitraum 2018-2030 unter Berücksichtigung der kürzlich angenommenen portugiesischen Strategie 2030 und der neuen Herausforderungen der wirtschaftlichen Erholung.

5.2

Zu C05-r11

T

Erweiterung des Netzes anerkannter kollaborativer Laboratorien

 

Anzahl

26

35

Q1

2021

Anerkennung und Vergabe von Befähigungsnachweisen für neue kollaborative Laboratorien – Erweiterung des Netzes kooperativer Laboratorien durch Anerkennung und Verleihung des Titels an neue Einrichtungen, die sich aus dem Bewerbungs- und Bewertungsverfahren ergeben, das von einem unabhängigen Bewertungsgremium von anerkannten internationalen Experten durchgeführt wird, das vom Verwaltungsrat des FCT I.P (Stiftung für Wissenschaft und Technologie) ernannt wurde

5.3

Zu C05-r11

M

Inkrafttreten der neuen rechtlichen Regelung für Technologie- und Innovationszentren

Inkrafttreten der neuen rechtlichen Regelung für Technologie- und Innovationszentren

 

 

 

Q4

2021

In den Rechtsvorschriften wird der Rechts- und Verwaltungsrahmen der Einrichtungen, die Teil des wissenschaftlichen und technologischen Systems sind, überprüft und standardisiert und sein Finanzierungs- und Bewertungsmodell festgelegt.

5.4

Zu C05-r12

M

Billigung der Innovationsagenda für die Landwirtschaft

Billigung der Innovationsagenda für die Landwirtschaft

 

 

 

Q4

2020

Veröffentlichung des Beschlusses des Ministerrates zur Billigung der Innovationsagenda für die Landwirtschaft. Beschluss des Ministerrates vom 15.10.2020

5.5

Zu C05-i01.01

T

Abschluss von Verträgen zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in relevanten strategischen Bereichen (Innovationsagenden).

 

Anzahl

0

6

Q4

2022

Abschluss von sechs Verträgen (Innovationspakte oder Mobilisierungsprojekte) mit Konsortien, die Folgendes umfassen: Angaben zu den Geschäftseinheiten des Konsortiums;

Geschäftsplan/Investition;

die Höhe der Finanzierung;

Die Ziele, an die der Begünstigte gebunden ist;

Die Form der Überwachung.

Mit den Verträgen werden insgesamt mindestens 60 Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen unterstützt. Die Leistungsbeschreibung enthält Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

5.6

Zu C05-i01.01

T

Abschluss der Durchführung der sechs Verträge (Innovationspakte oder Mobilisierungsprojekte)

 

Anzahl

0

6

Q4

2025

Fertigstellung der Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in relevanten strategischen Bereichen, die sich aus der Durchführung der sechs mit Konsortien geschlossenen Verträge (Innovationspakte oder Mobilisierungsprojekte) ergeben.

5.7 

Zu C05-i01.02

T

Abschluss von Verträgen zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in strategischen Bereichen, die für die CO2-arme Wirtschaft, die Widerstandsfähigkeit und die Anpassung an den Klimawandel von Bedeutung sind.

 

Anzahl

0

4

Q4

2022

Abschluss von vier Verträgen (Innovationspakte oder Mobilisierungsprojekte) mit Konsortien, die Folgendes umfassen: Angaben zu den Geschäftseinheiten des Konsortiums;

Geschäftsplan/Investition;

die Höhe der Finanzierung;

Die Ziele, an die der Begünstigte gebunden ist;

Die Form der Überwachung.

Die Verträge unterstützen insgesamt mindestens 40 Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen und spiegeln die Ausrichtung auf den Interventionsbereich 022 (Forschungs- und Innovationsprozesse, Technologietransfer und Zusammenarbeit zwischen Unternehmen mit Schwerpunkt auf der CO2-armen Wirtschaft und der Widerstandsfähigkeit und Anpassung an den Klimawandel) wider. Die Leistungsbeschreibung enthält Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

5.8

Zu C05-i01.02

T

Abgeschlossene Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen (KKS), die für die CO2-arme Wirtschaft, die Widerstandsfähigkeit und die Anpassung an den Klimawandel relevant sind

 

Anzahl

0

4

Q4

2025

Abschluss der Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen, die sich aus der Durchführung der vier mit Konsortien geschlossenen Verträge (Innovationspakte oder Mobilisierungsprojekte) ergeben, die im Einklang mit dem Interventionsbereich 022 (Forschungs- und Innovationsprozesse, Technologietransfer und Zusammenarbeit zwischen Unternehmen mit Schwerpunkt auf der CO2-armen Wirtschaft und der Widerstandsfähigkeit und Anpassung an den Klimawandel) stehen.

5.9

Zu C05-i02

T

Abschluss von Verträgen mit Schnittstelleneinheiten, einschließlich Collaborative Laboratories – Colabs

 

Anzahl

0

20

Q4

2022

Im Anschluss an eine Ausschreibung die Auswahl der zu unterstützenden Einrichtungen. Diese Aufforderung beschränkt sich auf Befürworter, die als „Schnittstelleneinrichtungen“ oder „kollaborative Laboratorien“ anerkannt sind.

Die Verträge spiegeln die Ausrichtung auf die Interventionsbereiche 021 (Technologietransfer und Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Forschungszentren und Bildungssektor) und/oder 022 (Forschungs- und Innovationsprozesse, Technologietransfer und Zusammenarbeit zwischen Unternehmen mit Schwerpunkt auf der CO2-armen Wirtschaft und der Widerstandsfähigkeit und Anpassung an den Klimawandel) wider. Die Leistungsbeschreibung enthält Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

5.10

Zu C05-i02

T

Unternehmen, die die von den Schnittstelleneinrichtungen erbrachten Dienstleistungen in Anspruch nehmen, einschließlich Collaborative Labors – Colabs

 

Anzahl

0

500

Q4

2025

Die von den Schnittstellenstellen jährlich vorzulegenden Durchführungsberichte ermöglichen es, die quantitativen Fortschritte anhand der spezifischen Ziele zu messen, die bei der Zuweisung der Grundfinanzierung verfolgt wurden, insbesondere anhand der Zahl der Unternehmen, die von den erbrachten Dienstleistungen profitieren.

5.11

Zu C05-i03

M

Ausschreibungsverfahren für Forschungs- und Innovationsprojekte

Veröffentlichung einer Bekanntmachung über die Eröffnung eines Ausschreibungsverfahrens für Forschungs- und Innovationsprojekte

 

 

 

Q3

2021

Einleitung einer Ausschreibung für Forschungs- und Innovationsprogramme/-projekte, die im Rahmen der Innovationsagenda für die Landwirtschaft 2030 finanziert werden sollen.

Die Leistungsbeschreibung enthält Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden. Mit den Auswahlkriterien wird sichergestellt, dass die Projekte sich auf Folgendes konzentrieren:

— zur CO2-armen Wirtschaft, Resilienz und Anpassung an den Klimawandel durch Verringerung der Emissionen, Erhöhung der Kohlenstoffbindung oder Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Anpassung an den Klimawandel unter Berücksichtigung der Anforderungen des Interventionsbereichs 022 gemäß Anhang VI der ARF-Verordnung

— oder zu Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Bereich Digitalisierung wie einem einzigen Landwirtschaftsportal, digitalen Umstiegs- und FuI-Projekten im Zusammenhang mit Wertschöpfungsketten, die den Anforderungen des Interventionsbereichs 009 entsprechen.

5.12

Zu C05-i03

T

Abschluss von Innovations- und Forschungsprojekten mit Schwerpunkt auf den ökologischen Aspekten der Innovationsagenda für die Landwirtschaft 2030

 

Anzahl

0

100

Q3

2025

Insgesamt 100 finanzierte und abgeschlossene FuI-Projekte. Unterstützung von Forschungs- und Innovationsprojekten und -programmen, die zu mindestens einer der 15 Initiativen der Innovationsagenda beitragen und sich auf eine CO2-arme Wirtschaft, Resilienz und Anpassung an den Klimawandel konzentrieren.

5.13

Zu C05-i03

T

Abschluss von fünf Strukturierungsprojekten mit Schwerpunkt auf den digitalen Aspekten der Innovationsagenda für die Landwirtschaft 2030

 

Anzahl

0

5

Q3

2025

Insgesamt 5 finanzierte und abgeschlossene Innovationsstrukturierungsprojekte. Unterstützung von Innovationsprojekten, die zu mindestens einer der 15 Initiativen der Innovationsagenda beitragen und sich auf die Digitalisierung konzentrieren.

5.14

Zu C05-i03

T

Erneuerung/Ausbau von Innovationszentren in der Landwirtschaft

 

Anzahl

0

24

Q4

2025

Einrichtung eines nationalen Innovationsnetzes für Landwirtschaft, Ernährung und ländliche Entwicklung durch die Modernisierung von 24 Innovationszentren.

Diese Investitionen umfassen in erster Linie die Renovierung der Infrastruktur und den Erwerb wissenschaftlicher Laborausrüstung.

5.15

Re-C05-i04-RAA

M

Annahme einer Verordnung über das Rekapitalisierungsinstrument für Unternehmen auf den Azoren

Annahme einer Verordnung durch die Regionalregierung der Azoren, mit der die Kapitalisierungsmaßnahme eingeführt und die Banco Portugues de Fomento zur Annahme einer Investitionspolitik verpflichtet wird

 

 

 

Q3

2021

Erlass einer Verordnung durch die Regionalregierung der Azoren, mit der die Kapitalisierungsmaßnahme eingeführt und der Banco Portugues de Fomento eine Investitionspolitik auferlegt wird, in der u. a. die Kriterien für die Förderfähigkeit und die Auswahl der begünstigten Unternehmen für jede Art von Finanzinstrumenten festgelegt werden. In der Verordnung wird vorgeschrieben, dass die Investitionspolitik Auswahl-/Förderkriterien für die Einhaltung der technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) der unterstützten Unternehmen enthält, die Folgendes vorschreiben:

— den Einsatz von Nachhaltigkeitsprüfungen,

— eine Ausschlussliste mit folgenden Elementen:

 Investitionen im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen (einschließlich nachgelagerter Nutzung), mit Ausnahme von Wärme/Strom auf Erdgasbasis, die den in Anhang III der DNSH-Leitlinien festgelegten Bedingungen entspricht

 Tätigkeiten im Rahmen des EHS mit prognostizierten CO2-Äquivalenten, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten für die kostenlose Zuteilung liegen.

 Investitionen in Anlagen zur Entsorgung von Abfällen auf Deponien, in Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung (MBT) und in Verbrennungsanlagen für die Abfallbehandlung. Die Ausschlussliste gilt nicht für Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind; für bestehende Anlagen, bei denen die Investition der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsaschen dient, sofern diese Investitionen nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlage führen.

 Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt langfristig schädigen kann (z. B. nukleare Abfälle).

 F & E & I, die den oben genannten Vermögenswerten und Tätigkeiten gewidmet sind.

obligatorische Kontrollen der Einhaltung der Rechtsvorschriften durch die BPF und/oder ihre ausgewählten Finanzintermediäre bei Transaktionen, die von der Nachhaltigkeitsprüfung ausgenommen sind

— Begünstigte von Eigenkapitalunterstützung, die mindestens 50 % ihrer Einnahmen aus Tätigkeiten erzielen, die in der Ausschlussliste aufgeführt sind, um Pläne für den ökologischen Wandel anzunehmen und zu veröffentlichen.

5.16

Re-C05-i04-RAA

M

Annahme der Investitionspolitik für das Rekapitalisierungsinstrument für Unternehmen auf den Azoren

Annahme der Investitionspolitik durch die BPF, die alle in der Maßnahme vorgesehenen Finanzinstrumente abdeckt.

 

 

 

Q3

2021

Annahme der Investitionspolitik durch die BPF, die alle in der Maßnahme vorgesehenen Finanzinstrumente abdeckt. Die Anlagepolitik wird von der BPF als Leitungsorgan des Vehikels entwickelt und angenommen, das die Beteiligungen hält, die sich aus den Finanzinstrumenten ergeben, die zur Unterstützung der als Begünstigte ausgewählten Unternehmen eingesetzt wurden. Die Investitionspolitik spiegelt die Auswahl-/Förderfähigkeitskriterien und die geltenden Verpflichtungen/Ziele wider, die in der Verordnung über das Rekapitalisierungsinstrument für Unternehmen auf den Azoren festgelegt sind.

5.17

Re-C05-i04-RAA

T

Bereitstellung von insgesamt 125 000 000 EUR an nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften in der Region in Form von eigenkapital- und eigenkapitalähnlichen Beihilfen im Einklang mit der Investitionspolitik des Instruments. Es wird davon ausgegangen, dass mindestens 300 Unternehmen durch die Fertigstellung des Plans unterstützt werden.

 

EUR

0

125 000 000

Q4

2025

Bereitstellung von insgesamt 125 000 000 EUR an beteiligungsähnliche und eigenkapitalähnliche Unternehmen der Region im Einklang mit der Investitionspolitik für das Rekapitalisierungsinstrument für Unternehmen auf den Azoren. DieBanco Portugues de Fomento ist für die Berichterstattung über die durchgeführten Geschäfte verantwortlich. In diesem Bericht werden zusätzlich zu den Finanzbewegungen eine Liste der begünstigten Unternehmen, ihrer TIN und der CAE, das Datum des Vertrags, die gewährte Finanzierung, die Art des verwendeten Finanzinstruments und gegebenenfalls das beteiligte Finanzunternehmen veröffentlicht.

5.18

Re-C05-i05-RAA

M

Veröffentlichung des Programms für Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft auf den Azoren

Veröffentlichung des Programms für Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft auf den Azoren

 

 

 

Q2

2022

Veröffentlichung eines Innovations- und Digitalisierungsprogramms für die Landwirtschaft auf den Azoren, einschließlich eines Plans für die Entwicklung eines Überwachungsnetzes und landwirtschaftlicher Bekanntmachungen auf Inselebene sowie eines Plans für den Übergang zur digitalen Realität und zur Präzisionslandwirtschaft.

5.19

Re-C05-i05-RAA

T

Neue (um veraltete Strukturen zu ersetzen) oder neu qualifizierte Strukturen, die für die Schlachtung von Tieren und die Zertifizierung der Milchqualität und der Lebensmittelsicherheit zuständig sind

 

Anzahl

0

3

Q4

2025

Abschluss der Arbeiten an neuen (um veralteten Strukturen zu ersetzen) oder neu qualifizierten Strukturen, die für die Tierschlachtung, die Zertifizierung der Milchqualität und die Lebensmittelsicherheit zuständig sind, um der Entwicklung und der steigenden Nachfrage der Märkte gerecht zu werden, unter Einbeziehung von Investitionen in die Innovation von Produktions- und Organisationsprozessen, in den ökologischen Wandel, den digitalen Wandel und den Tierschutz.

5.20

Re-C05-i05-RAA

T

Projekte, die im Rahmen von Förderregelungen für die Umstrukturierung von Unternehmen im Verarbeitungs- und Vermarktungssektor unterstützt werden

 

Anzahl

0

9

Q4

2025

Projekte, die im Rahmen von Förderregelungen für Innovationen bei Produkten und Verfahren der Erzeugung und Organisation, den ökologischen Wandel und den digitalen Wandel genehmigt und vergeben wurden und auf die Umstrukturierung von Unternehmen im landwirtschaftlichen Verarbeitungs- und Vermarktungssektor abzielen.

5.21

Re-C05-i05-RAA

T

Projekte, die im Rahmen von Förderregelungen für die Umstrukturierung landwirtschaftlicher Betriebe gefördert werden

 

Anzahl

0

178

Q4

2025

Projekte, die im Rahmen von Förderregelungen für Innovationen bei Produkten und Verfahren der Produktion und Organisation, den ökologischen Wandel und den digitalen Wandel genehmigt und vergeben wurden, die auf die Umstrukturierung landwirtschaftlicher Betriebe abzielen.

5.22

Re-C05-i05-RAA

T

Landwirtschaftliche Betriebe, die im Rahmen des Programms zur Stärkung der Handlungskompetenz der Landwirte spezialisierte technische Unterstützung erhalten

 

Anzahl

0

2 000

Q4

2025

Landwirtschaftliche Betriebe, die im Rahmen der im Rahmen des Programms zur Stärkung der Landwirte durchzuführenden Maßnahmen eine spezialisierte technische Unterstützung erhalten.

5.33

Re-C05-i07-RAM

M

Unterzeichnung der Durchführungsvereinbarung (Protokoll) zwischen Banco Português de Fomento, Instituto de Desenvolvimento Empresarial und ausgewählten Finanzintermediären

Unterzeichnung der Durchführungsvereinbarung (Protokoll) zwischen Banco Português de Fomento, Instituto de Desenvolvimento Empresarial und ausgewählten Finanzintermediären, die alle in der Maßnahme vorgesehenen Finanzinstrumente abdeckt

Q2

2024

Unterzeichnung der Durchführungsvereinbarung (Protokoll) zwischen der Banco Português de Fomento, dem Instituto de Desenvolvimento Empresarial und ausgewählten Finanzintermediären, die alle in der Maßnahme vorgesehenen Finanzinstrumente abdeckt.

Die Durchführungsvereinbarung und die nachfolgenden Rechtsdokumente des Finanzinstruments erfordern die Anwendung der Ausschlussliste (gemäß der Beschreibung der Maßnahme) und eine Überprüfung der Einhaltung der Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten.

5.34

Re-C05-i07-RAM

T

Darlehensgarantien zur Unterstützung von Projekten regionaler Unternehmen.

EUR

0

15 900 000

Q4

2025

Bereitstellung von Garantien für Darlehen in Höhe von 15 900 000 EUR sowie Unterstützung für Zinsaufwendungen für Darlehen im Rahmen des nationalen Systems für gegenseitige Garantien, mit denen mindestens zehn regionale Projekte unterstützt werden.

5.35

Zu C05-i08

T

Abschluss von „Science XXI campus“ und „Science Desk“ und Erbringung von Dienstleistungen über das Nationale Programm für offene Wissenschaft und offene Forschung (PNCADAI)

Anzahl

0

9

Q4

2025 

Fertigstellung der beiden digitalen und physischen Wissenschafts- und Technologiedienstleistungen: „Campus Science XXI“ und „Science Desk“.

Bereitstellung von sieben elektronischen Online-Diensten im Rahmen des nationalen Programms für offene Wissenschaft und offene Forschung (PNCADAI). Das Programm umfasst eine Datenbank für Rechenzentren sowie einen Datenverwaltungsdienst.

5.36

Zu C05-i08

T

Abschluss von Projekten im Rahmen des FuE-Programms in der öffentlichen Verwaltung und neuer Kurse auf der Nationalen Plattform für Massen-Online-Kurse (NAU)

 

Anzahl

0

144

Q1

2026

Abschluss von 94 Projekten, die im Rahmen des FuE-Programms in der öffentlichen Verwaltung finanziert werden (u. a. in den Bereichen künstliche Intelligenz (KI), Cybersicherheit und Datenwissenschaft).

50 neue Kurse, die über die Nationale Plattform für Massen-Online-Kurse (NAU) angeboten werden und von der neu entwickelten technologischen Infrastruktur profitieren.

5.37

Zu C05-i08

M

Einrichtung des Nationalen Zentrums für Hochleistungsrechnen (CNCA).

Einrichtung des Nationalen Zentrums für Hochleistungsrechnen

Q4

2024 

Einrichtung des Nationalen Zentrums für Hochleistungsrechnen, das die bestehenden portugiesischen Rechennetze und -zentren in einer einzigen Einheit umorganisiert; Unterstützung des Betriebs von zwei Supercomputern (Deucalion und Mare Nostrum 5).

5.38

Zu C05-i08

M

Fertigstellung der unterstützenden Infrastruktur und des Rechenzentrums für das nationale Zentrum für fortgeschrittene Datenverarbeitung

Fertigstellung der unterstützenden Infrastruktur und des Rechenzentrums für das nationale Zentrum für fortgeschrittene Datenverarbeitung

Q1

2026

Fertigstellung der unterstützenden Infrastruktur und des Rechenzentrums für das nationale Zentrum für fortgeschrittene Datenverarbeitung 

5.39

Zu C05-i09

T

Abschluss von Verträgen zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in relevanten strategischen Bereichen (Innovationsagenden).

Anzahl

6

12

Q2

2023

Abschluss von sechs Zusatzverträgen (Innovationspakte oder Mobilisierungsprojekte) mit Konsortien, die Folgendes umfassen:

• Angabe der konstituierenden Rechtspersonen des Konsortiums;

• Geschäftsplan/Investition;

• Höhe der Finanzierung;

• Die Ziele, an die der Begünstigte gebunden ist;

• Die Form der Überwachung.

Mit den Verträgen werden insgesamt mindestens 168 Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen unterstützt. Die Leistungsbeschreibung enthält Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

Die Verträge ergänzen die in RE-C05-i01.01. ausgeführten Verträge.

5.40

Zu C05-i09

T

Fertigstellung von 168 Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen.

 

Anzahl

60

228

Q4

2025

Abschluss von 168 Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen in relevanten strategischen Bereichen, die sich aus der Durchführung der mit Konsortien geschlossenen Verträge (Innovationspakte oder Mobilisierungsprojekte) ergeben.

Die KKS werden zusätzlich zu den in RE-C05-i01.01. implementierten KKS eingesetzt.

5.41

Zu C05-i10

T

Abschluss von Verträgen zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in strategischen Bereichen, die für die CO2-arme Wirtschaft, die Widerstandsfähigkeit und die Anpassung an den Klimawandel von Bedeutung sind.

 

Anzahl

4

10

Q2

2023

Abschluss von sechs Zusatzverträgen (Innovationspakte oder Mobilisierungsprojekte) mit Konsortien, die Folgendes umfassen:

• Angabe der konstituierenden Rechtspersonen des Konsortiums;

• Geschäftsplan/Investition;

• Höhe der Finanzierung;

• Die Ziele, an die der Begünstigte gebunden ist;

• Die Form der Überwachung.

Die Verträge unterstützen insgesamt mindestens 98 Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen und stehen im Einklang mit dem Interventionsbereich 022 (Forschungs- und Innovationsprozesse, Technologietransfer und Zusammenarbeit zwischen Unternehmen mit Schwerpunkt auf der CO2-armen Wirtschaft und der Widerstandsfähigkeit und Anpassung an den Klimawandel). Die Leistungsbeschreibung enthält Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

Die Verträge ergänzen die in RE-C05-i01.02. ausgeführten Verträge.

5.42

Zu C05-i10

T

Fertigstellung von Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen (KKS), die für die CO2-arme Wirtschaft, die Widerstandsfähigkeit und die Anpassung an den Klimawandel von Bedeutung sind.

 

Anzahl

40

138

Q4

2025

Abschluss von 98 Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen (KKS), die sich aus der Durchführung der mit Konsortien geschlossenen Verträge (Innovationspakte oder Mobilisierungsprojekte) ergeben, die mit dem Interventionsbereich 022 (Forschungs- und Innovationsprozesse, Technologietransfer und Zusammenarbeit zwischen Unternehmen mit Schwerpunkt auf der CO2-armen Wirtschaft und der Widerstandsfähigkeit und Anpassung an den Klimawandel) geschlossen wurden.

Die KKS sind zusätzlich zu den in RE-C05-i01.02. implementierten KKS.

E.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen für das Darlehen

Reform RE-r10: Gründung und Entwicklung der Banco Português de Fomento.

Ziel der Maßnahme ist es, portugiesischen Unternehmen den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern, indem die Komplexität öffentlich unterstützter Finanzprodukte für Unternehmen verringert und Projekte von nationalem strategischem Interesse ermöglicht werden. Zu diesem Zweck wurde die Banco Português de Fomento am 7. September 2020 gegründet und nahm im November 2020 ihre Tätigkeit als staatliche nationale Förderbank auf. Zusätzlich zu ihrem Kernauftrag und ihrer dauerhaften Aufgabe ist die Bank eine Schlüsseleinheit im Prozess der Wiederaufnahme der Wirtschaftstätigkeit nach der COVID-19-Pandemie, insbesondere indem sie es portugiesischen Unternehmen ermöglicht, von den nationalen und europäischen strategischen Maßnahmen zur Konjunkturbelebung zu profitieren.

Die Reform besteht in der rechtlichen Gründung der Banco Português de Fomento.

Die Umsetzung der Reform wurde bis zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen.

Reform RE-r13: Entwicklung der Kapitalmärkte und Förderung der Kapitalisierung nichtfinanzieller Unternehmen

Ziel der Maßnahme ist es, den portugiesischen Kapitalmarkt zu stärken und die Kapitalisierung von Unternehmen zu fördern, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Wertpapieranlagegesellschaften für die wirtschaftliche Entwicklung (SIMFE), Organismen für gemeinsame Anlagen und der Überarbeitung des Wertpapiergesetzes gelegt wird.

Diese Reform besteht in der Überarbeitung des bestehenden Rechtsrahmens und der Verabschiedung neuer Gesetze, die Teil des holistischen Ansatzes der Regierung sein sollen, um günstigere Rahmenbedingungen für Unternehmen zu schaffen und echte Anreize für Investitionen, die Kapitalisierung der Unternehmen und die sektorale Konsolidierung zu schaffen. Die Durchführung dieser Reform umfasst folgende Maßnahmen:

-Entwicklung der Kapitalmärkte;

-Förderung von Wertpapieranlagegesellschaften für die Entwicklung der Wirtschaft (SIMFE);

-Vereinfachung der Rechtsvorschriften und der Verwaltung;

-Überprüfung des Rechtsrahmens für Organismen für gemeinsame Anlagen; und

-Kapitalisierungsanreize (Abzug für einbehaltene und reinvestierte Gewinne).

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Investition RE-C05-i06: Kapitalisierung von Unternehmen und finanzielle Widerstandsfähigkeit/Banco Português de Fomento

Ziel der Maßnahme ist es, das strukturelle Problem der Unterkapitalisierung von Unternehmen anzugehen. Mit der Investition wird der Banco Português de Fomento, die das Ziel hat, InvestEU-Durchführungspartner zu werden, einen Kapitalpuffer von 250 000 000 EUR zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird eine Zweckgesellschaft gegründet, die anschließend 1 300 000 000 EUR in lebensfähige portugiesische Unternehmen in Form von Eigenkapital und Quasi-Eigenkapital investiert.

Portugal hat zugesagt, dass in dem Dokument über die Investitionspolitik im Zusammenhang mit dem Instrument in Höhe von 1 300 000 000 EUR, das von Banco Português de Fomento als Leitungsorgan der Zweckgesellschaft angenommen werden soll, die Auswahl-/Förderfähigkeitskriterien für unterstützte Unternehmen im Einzelnen aufgeführt werden, wobei die Einhaltung der Klima- und Umweltanforderungen der Aufbau- und Resilienzfazilität, einschließlich der Einhaltung der technischen Leitlinien für DNSH (2021/C58/01) für geförderte Vermögenswerte/Tätigkeiten und/oder Unternehmen, sichergestellt und Investitionsziele und Zielrenditen festgelegt werden. Zur Einhaltung der technischen DNSH-Leitlinien (2021/C58/01) der unterstützten Unternehmen muss die Investitionspolitik Folgendes vorschreiben:

-den Einsatz von Nachhaltigkeitsprüfungen,

-eine Ausschlussliste mit folgenden Elementen:

-Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 34 ;

-Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 35 ;

-Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 36 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 37 ;

-Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt langfristig schädigen kann, wie z. B. nukleare Abfälle; und

-F & E & I, die den oben genannten Vermögenswerten und Tätigkeiten gewidmet sind.

-obligatorische Kontrollen der Einhaltung der Rechtsvorschriften durch die Banco Português de Fomento und/oder ihre ausgewählten Finanzintermediäre bei Transaktionen, die von der Nachhaltigkeitsprüfung ausgenommen sind; und

-Begünstigte von Eigenkapitalunterstützung, die mindestens 50 % ihrer Einnahmen aus Tätigkeiten erzielen, die in der Ausschlussliste aufgeführt sind, um Pläne für den ökologischen Wandel anzunehmen und zu veröffentlichen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition RE-C05-i11 – Scale-up: Mobilisierung von Agenden/Allianzen für Unternehmensinnovationen (Darlehen)

Ziel dieser Investition ist es, die Investitionen RE-C05-i01.01 im Rahmen der Komponente 5 zu erhöhen. Durch den erweiterten Teil der Maßnahme soll die Zahl der Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen aus Mobilising Agendas/Alliances for Business Innovation erhöht werden.

Mindestens 366 der Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen, die im Rahmen dieser Investition durchgeführt werden, müssen dem Interventionsbereich 021 des Anhangs der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität entsprechen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Anlage RP-C05-i12–- Scale-up: Grüne Agenden/Allianzen für Unternehmensinnovationen (Darlehen)

Ziel dieser Investition ist es, die Investitionen RE-C05-i01.02 im Rahmen der Komponente 5 zu erhöhen. Durch die Ausweitung der Maßnahme wird die Zahl der Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen aus grünen Agenden erhöht.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

E.4.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung des Darlehens

Laufende Nummer

Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

 

Name

Qualitative Indikatoren (für Meilensteine)

Quantitative Indikatoren (für Zielvorgaben)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung und klare Definition jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

Einheit für die Messung

Ausgangsbasis

Ziel

Q

Jahr

5.23

Zu C05-r10

M

Inkrafttreten der Verordnung zur Festlegung der Tätigkeiten und der Satzung der Banco Português de Fomento (BPF)

Inkrafttreten des Gesetzesdekrets Nr. 63/2020 zur Festlegung der Tätigkeiten und Satzungen der BPF

 

 

 

Q4

2020

Veröffentlichung durch die Regierung der Portugiesischen Republik und Inkrafttreten des Gesetzesdekrets Nr. 63/2020, das die Tätigkeit und den Betrieb der BPF regelt und deren Satzung genehmigt.

5.24

Zu C05-r13

M

Inkrafttreten der Überarbeitung des Rechtsrahmens für Organismen für gemeinsame Anlagen

Inkrafttreten der Überarbeitung des Rechtsrahmens für Organismen für gemeinsame Anlagen

 

 

 

Q3

2022

Inkrafttreten des Gesetzes nach der Verabschiedung des Gesetzes durch die Versammlung der Republik. Sie überprüft den Rechtsrahmen für Organismen für gemeinsame Anlagen im Hinblick auf eine Vereinfachung der Rechtsvorschriften und der Verwaltung.

5.25

Zu C05-r13

M

Inkrafttreten der Überarbeitung des Wertpapiergesetzes

Inkrafttreten der Überarbeitung des Wertpapiergesetzes

 

 

 

Q3

2022

Inkrafttreten des Gesetzes nach der Verabschiedung des Gesetzes durch die Versammlung der Republik. Die Überarbeitung des Wertpapiergesetzes zielt auf eine Vereinfachung der Rechtsvorschriften und der Verwaltung ab, um den nationalen Rahmen im Hinblick auf das Ziel der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des portugiesischen Kapitalmarkts an das Unionsrecht anzugleichen.

5.26

Zu C05-r13

M

Entwicklung des Kapitalmarkts – Inkrafttreten von Rechtsvorschriften

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften für die Entwicklung des Kapitalmarkts

 

 

 

Q4

2023

Nach den Beiträgen der Marktteilnehmer Inkrafttreten von Rechtsvorschriften für die Entwicklung des Kapitalmarkts. Unter Wahrung der Arbeitsfreiheit der Taskforce zur Stärkung des Kapitalmarkts, die vom Ministerium für Wirtschaft und digitalen Wandel und vom Finanzminister eingesetzt wurde, ist vorgesehen, dass sich die Rechtsvorschriften auf die Schaffung von Anreizen u. a. für i) den Zugang zu Eigenkapital über den Kapitalmarkt, ii) die Schaffung eines dem Unternehmenswachstum förderlichen Umfelds, iii) die Fremdfinanzierung auf dem Markt und iv) die Beteiligung von Investoren konzentrieren.

5.27

Zu C05-i06

M

Inkrafttreten eines Gesetzesdekrets zur Regelung der Kapitalisierungsmaßnahme der BPF

Inkrafttreten eines Gesetzesdekrets zur Regelung der Kapitalisierungsmaßnahme der BPF

 

 

 

Q3

2021

Inkrafttreten eines Gesetzesdekrets zur Regelung der Kapitalisierungsmaßnahme, in dem die Notwendigkeit einer Investitionspolitik festgelegt wird, in der u. a. die Kriterien für die Förderfähigkeit und die Auswahl der begünstigten Unternehmen festgelegt werden

5.28

Zu C05-i06

M

 

Entwicklung der Investitionspolitik (Kapitalisierung) und Übernahme durch den Fahrzeugmanager

Anlagepolitik (Kapitalisierung), entwickelt von der BPF und von dem Vehikel zur Verwaltung der Beteiligungen, die sich aus den eingesetzten Finanzinstrumenten ergeben

 

 

 

Q3

2021

Entwicklung der Investitionspolitik (Kapitalisierung) und Übernahme durch den Fahrzeugmanager. Die Investitionspolitik wird von der BPF als Verwaltungsorgan des Instruments entwickelt und angenommen, das eingerichtet wurde, um die Beteiligungen zu verwalten, die sich aus den Finanzinstrumenten ergeben, die zur Unterstützung der als Begünstigte ausgewählten Unternehmen eingesetzt werden, und enthält detaillierte Angaben zu den Auswahl-/Förderkriterien für unterstützte Unternehmen, wobei die Einhaltung der Klima- und Umweltanforderungen der Aufbau- und Resilienzfazilität, einschließlich der Einhaltung der technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) für geförderte Vermögenswerte/Tätigkeiten und/oder Unternehmen, sichergestellt und Investitionsziele und Zielrenditen festgelegt werden.

Zur Einhaltung der technischen DNSH-Leitlinien (2021/C58/01) der unterstützten Unternehmen muss die Investitionspolitik Folgendes vorschreiben:

— der Einsatz von Nachhaltigkeitsprüfungen

— eine Ausschlussliste mit folgenden Elementen:

Investitionen im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen (einschließlich nachgelagerter Nutzung), mit Ausnahme von Wärme/Strom auf Erdgasbasis gemäß den Bedingungen in Anhang III der DNSH-Leitlinien

Tätigkeiten im Rahmen des EHS mit prognostizierten CO2-Äquivalenten, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten für die kostenlose Zuteilung liegen.

Investitionen in Anlagen zur Entsorgung von Abfällen auf Deponien, in Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung (MBT) und in Verbrennungsanlagen für die Abfallbehandlung. Die Ausschlussliste gilt nicht für Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind; für bestehende Anlagen, bei denen die Investition der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsaschen dient, sofern diese Investitionen nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlage oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlage führen.

Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt langfristig schädigen kann (z. B. nukleare Abfälle).

F & E & I, die den oben genannten Vermögenswerten und Tätigkeiten gewidmet sind.

obligatorische Kontrollen der Einhaltung der Rechtsvorschriften durch die BPF und/oder ihre ausgewählten Finanzintermediäre bei Transaktionen, die von der Nachhaltigkeitsprüfung ausgenommen sind

Begünstigte von Eigenkapitalunterstützung, die mindestens 50 % ihrer Einnahmen aus Tätigkeiten erzielen, die in der Ausschlussliste aufgeführt sind, um Pläne für den ökologischen Wandel anzunehmen und zu veröffentlichen

5.43

Zu C05-i06

T

D Elivery durch das Kapitalisierungsinstrument in Höhe von insgesamt 650 000 000 EUR für portugiesische nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften in Form von eigenkapital- und eigenkapitalähnlichen Beihilfen im Einklang mit ihrer Investitionspolitik

 

EUR

0

650 000 000

Q4

2023

Lieferung von insgesamt 650 000 000 EUR an portugiesische nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften in Form eigenkapital- und eigenkapitalähnlicher Unterstützung im Einklang mit der zuvor von der BPF entwickelten Anlagepolitik, einschließlich der an nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften als Direktinvestitionen ausgezahlten Beträge und der Beträge, die den Finanzintermediären als indirekte Investitionen zugewiesen wurden.

5.29

Zu C05-i06

T

D Elivery durch das Kapitalisierungsinstrument in Höhe von insgesamt 1 300 000 000 EUR für portugiesische nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften in Form von eigenkapital- und eigenkapitalähnlichen Beihilfen im Einklang mit ihrer Investitionspolitik

 

EUR

650 000 000

1 300 000 000

Q4

2025

Lieferung von insgesamt 1 300 000 000 EUR (einschließlich der 650 000 000 EUR in Ziel 5.43) an portugiesische nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften in Form von Eigenkapital- und Quasi-Eigenkapitalunterstützung im Einklang mit der zuvor von der BPF entwickelten Anlagepolitik, die von der für die Verwaltung der aus den eingesetzten Finanzinstrumenten resultierenden Beteiligungen eingerichtet wurde. Es wird davon ausgegangen, dass bis zum Abschluss des Plans 1300 Unternehmen unterstützt werden.

5.30

Zu C05-i06

M

Mitteilung an die Europäische Kommission über den erfolgreichen Abschluss der Säulenbewertung für die BPF

Mitteilung an die Europäische Kommission über den erfolgreichen Abschluss der Säulenbewertung für die BPF

 

 

 

Q1

2022

Mitteilung an die Europäische Kommission über den erfolgreichen Abschluss der Säulenbewertung für die BPF

5.31

Zu C05-i06

M

 Kapitaltransfer der portugiesischen Regierung an die BPF in Höhe von 250 000 000 EUR und Festlegung der Anlagepolitik für die BPF

Erhöhung des Kapitals und Entwicklung einer Investitionspolitik für die BPF zur Umsetzung von InvestEU, Festlegung einer Reihe von Förderkriterien, um sicherzustellen, dass die Ziele der Aufbau- und Resilienzfazilität erreicht werden

 

 

 

Q1

2022

Kapitaltransfer in Höhe von 250 000 000 EUR von der portugiesischen Regierung an die BPF und Annahme der Investitionspolitik für die BPF zur Umsetzung von InvestEU, mit der eine Reihe von Förderkriterien im Einklang mit den Zielen der Aufbau- und Resilienzfazilität, einschließlich des DNSH-Grundsatzes, im Zusammenhang mit der Unterzeichnung einer „InvestEU-Garantievereinbarung“ festgelegt werden.

5.32

Zu C05-i06

T

100 % der durch die Kapitalerhöhung bereitgestellten Garantien wurden unterzeichnet. 

 

%

0

100

Q4

2025

100 % der durch die Kapitalerhöhung bereitgestellten Garantien wurden unterzeichnet.

5.44

Zu C05-i11

T

Abschluss von Verträgen zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in relevanten strategischen Bereichen (Innovationsagenden).

Anzahl

12

28

Q2

2023

Abschluss von 16 Zusatzverträgen (Innovationspakte oder Mobilisierungsprojekte) mit Konsortien, die Folgendes umfassen:

• Angabe der konstituierenden Rechtspersonen des Konsortiums;

• Geschäftsplan/Investition;

• Höhe der Finanzierung;

• Die Ziele, an die der Begünstigte gebunden ist;

• Die Form der Überwachung.

Mit den Verträgen werden insgesamt mindestens 446 Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen (KKS) unterstützt. Die Leistungsbeschreibung enthält Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

Die Verträge ergänzen die in RE-C05-i01.01 und RE-C05-i09 ausgeführten Verträge.

Mindestens 366 der KKS müssen sich an den Interventionsbereich 021 (Technologietransfer und Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Forschungszentren und Bildungssektor) anpassen.

5.45

Zu C05-i11

T

Fertigstellung von 446 Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen.

Anzahl

228

674

Q4

2025

Fertigstellung von 446 Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen (KKS) in relevanten strategischen Bereichen, die sich aus der Durchführung der mit Konsortien geschlossenen Verträge (Innovationspakte oder Mobilisierungsprojekte) ergeben.

Die KKS werden zusätzlich zu den in RE-C05-i01.01 und RE-C05-i09 implementierten KKS eingesetzt.

Mindestens 366 der KKS müssen dem Interventionsbereich 021 entsprechen.

5.46

Zu C05-i12

T

Abschluss von Verträgen zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in strategischen Bereichen, die für die CO2-arme Wirtschaft, die Widerstandsfähigkeit und die Anpassung an den Klimawandel von Bedeutung sind.

 

Anzahl

10

20

Q3

2023

Abschluss von zehn Zusatzverträgen (Innovationspakte oder Mobilisierungsprojekte) mit Konsortien, die Folgendes umfassen:

• Angabe der konstituierenden Rechtspersonen des Konsortiums;

• Geschäftsplan/Investition;

• Höhe der Finanzierung;

• Die Ziele, an die der Begünstigte gebunden ist;

• Die Form der Überwachung.

Die Verträge unterstützen insgesamt mindestens 147 Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen und stehen im Einklang mit dem Interventionsbereich 022 (Forschungs- und Innovationsprozesse, Technologietransfer und Zusammenarbeit zwischen Unternehmen mit Schwerpunkt auf der CO2-armen Wirtschaft und der Widerstandsfähigkeit und Anpassung an den Klimawandel).

Die Leistungsbeschreibung enthält Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

Die Verträge ergänzen die in RE-C05-i01.02 und RE-C05-i10 ausgeführten Verträge.

5.47

Zu C05-i12

T

Abgeschlossene Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen, die für die CO2-arme Wirtschaft, die Widerstandsfähigkeit und die Anpassung an den Klimawandel relevant sind.

 

Anzahl

138

285

Q4

2025

Abschluss von 147 Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen (KKS), die sich aus der Durchführung der mit Konsortien geschlossenen Verträge (Innovationspakte oder Mobilisierungsprojekte) ergeben, in Übereinstimmung mit dem Interventionsbereich 022 (Forschungs- und Innovationsprozesse, Technologietransfer und Zusammenarbeit zwischen Unternehmen mit Schwerpunkt auf der CO2-armen Wirtschaft und der Widerstandsfähigkeit und Anpassung an den Klimawandel).

Die KKS werden zusätzlich zu den in RE-C05-i01.02 und RE-C05-i10 implementierten KKS eingesetzt.

F. KOMPONENTE 6: Qualifikationen und Kompetenzen

In Portugal hatten 44,5 % der Bevölkerung im Alter von 25 bis 64 Jahren im Jahr 2020 ein niedriges Bildungsniveau, das deutlich über dem EU-Durchschnitt von 25,0 % lag. Darüber hinaus ist der Anteil der Bevölkerung, die über grundlegende digitale Kompetenzen verfügt oder das Internet nie genutzt hat, sehr hoch. Ebenso sind die Arbeitsmarktsegmentierung und geschlechtsspezifische Ungleichgewichte bei Löhnen und Karrieremöglichkeiten im EU-Standard nach wie vor hoch.

Diese Komponente befasst sich mit zahlreichen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem relativ niedrigen Bildungs- und Qualifikationsniveau, der Teilnahme am lebenslangen Lernen, der Segmentierung des Arbeitsmarktes, der Beseitigung administrativer Hindernisse im Bereich der stark reglementierten Berufe, der Vorbereitung auf die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Zukunft der Arbeit, der Gleichstellung der Geschlechter und der Chancengleichheit.

Die Ziele der Komponente sind breit angelegt und umfassen Qualifizierung und Weiterbildung, einige Engpässe im Unternehmensumfeld, Arbeitsmarktsegmentierung, ausgewogenes Geschlechterverhältnis und Chancengleichheit. Was das Produktionspotenzial betrifft, so konzentriert sich diese Komponente auf Maßnahmen zur Anhebung des niedrigen Qualifikationsniveaus und zur Verbesserung der Beteiligung am lebenslangen Lernen durch die Reform der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, zur Förderung des Wissenstransfers zwischen Hochschulen/öffentlichen Forschungseinrichtungen und Unternehmen, zur Verringerung der Beschränkungen in stark reglementierten Berufen und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit bei der Erbringung von Unternehmensdienstleistungen. Die Komponente umfasst auch Maßnahmen zur Umsetzung verschiedener Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte, wie Arbeitsbeziehungen und Zugangsrechte von Arbeitnehmern mit atypischen Arbeitsverträgen, finanzielle Unterstützung zur Förderung der Eingliederung von Arbeitslosen mit dauerhaften hochwertigen Arbeitsplätzen und die Entwicklung der portugiesischen Norm für ein Managementsystem des gleichen Entgelts.

Diese Komponente steht im Einklang mit wichtigen politischen Initiativen der EU wie der Europäischen Kompetenzagenda und der Empfehlung des Rates „Weiterbildungspfade: Neue Chancen für Erwachsene“ (Empfehlung 2016/C 484/01 des Rates), Empfehlung des Rates „Berufsbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz“ (Empfehlung 2020/C 417/01 des Rates) und die verstärkte Jugendgarantie sowie Initiativen für den Europäischen Bildungsraum und den Europäischen Forschungsraum.

Mit der Komponente werden die länderspezifischen Empfehlungen umgesetzt, um alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Pandemie wirksam zu bekämpfen, die Wirtschaft zu stützen und die anschließende Erholung zu unterstützen (länderspezifische Empfehlung 1 2020); Maßnahmen zu ergreifen, um der Segmentierung des Arbeitsmarktes entgegenzuwirken (länderspezifische Empfehlung 2 2019); Verbesserung des Qualifikationsniveaus der Bevölkerung, insbesondere ihrer digitalen Kompetenz, unter anderem indem die Erwachsenenbildung stärker auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes abgestimmt wird (länderspezifische Empfehlung 2 2019); Erhöhung der Zahl der Hochschulabsolventen, insbesondere in den Bereichen Wissenschaft und Informationstechnologie (länderspezifische Empfehlung 2 2019); Unterstützung des Einsatzes digitaler Technologien zur Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger allgemeiner und beruflicher Bildung (länderspezifische Empfehlung 2 2020); Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen (länderspezifische Empfehlung 2 2020); Konzentration auf die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik für Forschung und Innovation (länderspezifische Empfehlung 3 2019); und einen Fahrplan für den Abbau von Beschränkungen in stark reglementierten Berufen auszuarbeiten (länderspezifische Empfehlung 4 2019).

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 zur Folge hat, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsmaßnahmen im Plan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

F.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform RE-r14: Reform der beruflichen Aus- und Weiterbildung

Ziel dieser Reform ist es, die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu modernisieren, um das niedrige Bildungs- und Qualifikationsniveau und die hohe Inzidenz von Arbeitnehmern ohne grundlegende und digitale Kompetenzen zu verbessern, das Qualifikationsangebot an den aktuellen und künftigen Bedarf des Arbeitsmarktes anzupassen und die Möglichkeiten der allgemeinen und beruflichen Bildung und des lebenslangen Lernens zu erweitern.

Die Reform umfasst Maßnahmen zur

-Stärkung der allgemeinen politischen Koordinierung der Bildungs- und Berufsbildungspolitik;

-Modernisierung des durch den nationalen Qualifikationskatalog (CNQ) geregelten Berufsbildungsangebots auf der Grundlage des Systems der Qualifikationen, der vorausschauenden Diagnose zur Unterstützung der Aktualisierung der CNQ und der Straffung der sektoralen Qualifikationsräte;

-Berücksichtigung des Arbeitsmarktbedarfs und des Entstehens neuer Kompetenzen/Berufe;

-Verbesserung der Aussichten der Geringqualifizierten durch ein auf die Alphabetisierung von Erwachsenen ausgerichtetes Ausbildungsangebot (Umsetzung im Rahmen von C06-i03: Anreize für Erwachsene);

-Förderung der lokalen Entwicklung und des territorialen Zusammenhalts und Abbau sozioökonomischer Ungleichheiten durch Umverteilung des Berufsbildungsnetzes.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform RE-r15: Reform der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, öffentlicher Verwaltung und Unternehmen

Ziel dieser Reform ist es, Anreize für öffentlich-private Kooperationsvereinbarungen im Rahmen von Bildungs- und Ausbildungsprogrammen zu schaffen, um den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes und des grünen und des digitalen Wandels gerecht zu werden, einschließlich der Entwicklung von Postgraduiertenstudiengängen mit beruflichem Umfang (professionelle Master-Abschlüsse), die ausschließlich Studierenden mit vorheriger Berufserfahrung vorbehalten sind, und das Angebot kurzfristiger tertiärer Studiengänge in Polytechnik (sog. Berufsausbildungskurse).

Die Reform umfasst:

-einen Rechtsakt, mit dem besondere Auswahlverfahren für die Zulassung zur Hochschulbildung für Inhaber von dualen Sekundar- und Fachkünstlern eingeführt werden;

-Überprüfung des rechtlichen und institutionellen Rahmens für die Zusammenarbeit der Hochschuleinrichtungen mit der öffentlichen Verwaltung und den Unternehmen, einschließlich der Schritte zur

oFörderung der interinstitutionellen Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen und Unternehmen sowie Gewinnung erwachsener Studierender und Ausweitung der Abdeckung auf Binnengebiete;

oKooperationspartnerschaften zur Förderung eines breiten Angebots an Hochschulkursen, einschließlich Kurz-, Grund-, Master- und Promotionsstudiengängen;

odas Angebot an kurzfristigen hochkarätigen Weiterbildungskursen, die von polytechnischen Hochschuleinrichtungen in enger Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Einrichtungen verwaltet werden, zu erhöhen;

odie Unterstützungsbasis für die Hochschulbildung weiter zu erweitern, indem der Zugang von Sekundarstudierenden aus Berufs- und Kunstbereichen zu Hochschuleinrichtungen erleichtert wird;

oStärkung der Einschreibung in Hochschullehrgängen in digitalen Bereichen, insbesondere durch das Programm Portugal Digital InCoDe2030, in enger Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Einrichtungen;

oin enger Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Einrichtungen modulare Schulungen zu fördern, die das kontinuierliche Lernen und den Erwerb neuer Kompetenzen mit Microcredentials/Mikrodiplomen fördern;

oAusweitung der Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen und Labors und Technologieschnittstellenzentren;

oÄnderung des Rechtsstatus zur Klärung der Bedingungen, unter denen ein externer Spezialist Lehr- oder Managementaufgaben an Hochschuleinrichtungen wahrnehmen darf, um die Mobilität zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu fördern; und

oStärkung des Rechtsrahmens für Konsortien mit geteilter Mittelverwaltung zwischen Hochschuleinrichtungen und Unternehmen.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 30. Juni 2021 abgeschlossen sein.

Reform RE-r16: Abbau von Beschränkungen in stark reglementierten Berufen

Ziel dieser Reform ist es, die Beschränkungen in stark reglementierten Berufen abzubauen, vor allem um den Wettbewerb bei der Erbringung von Unternehmensdienstleistungen zu fördern.

2018 führte die OECD in Zusammenarbeit mit der portugiesischen Wettbewerbsbehörde (AdC) eine Bewertung für eine begrenzte Zahl selbstregulierter Berufe wie Rechtsanwälte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer, Wirtschaftswissenschaftler, Apotheker und Ernährungswissenschaftler durch. Auf der Grundlage der durchgeführten Bewertung wurde eine Liste von Empfehlungen erstellt. Mit dieser Reform wird Portugal den Empfehlungen der OECD und des AdC nachkommen.

Die Reform muss mindestens I) die Regulierungs- und Vertretungsaufgaben in Berufsverbänden zu trennen; II) die Liste der vorbehaltenen Tätigkeiten herabzusetzen (der Zugang zu vorbehaltenen Tätigkeiten darf gemäß den Grundsätzen der Erforderlichkeit und der Verhältnismäßigkeit auf die Wahrung verfassungsrechtlicher Interessen beschränkt werden); III) Beschränkungen des Eigentums und der Verwaltung von Unternehmen, die Dienstleistungen erbringen, unter der Voraussetzung, dass die Führungskräfte die Rechtsvorschriften zur Vermeidung von „Interessenkonflikten“ einhalten; und iv) multidisziplinäre Unternehmensdienstleistungsunternehmen zu ermöglichen.

Der AdC wird auch beauftragt, einen Bericht über die Wirksamkeit des neuen Gesetzes über reglementierte Berufe vorzulegen.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

Reform RE-r17: Agenda für die Förderung menschenwürdiger Arbeit

Ziel dieser Reform ist es, auf Maßnahmen aufzubauen, die in den letzten Jahren ergriffen wurden (z. B. Maßnahmen gegen die Segmentierung des Arbeitsmarktes und die Förderung von Tarifverhandlungen), um die Arbeitnehmerrechte zu schützen.

Nach der Vorlage des Grünbuchs über die Zukunft der Arbeit durch die Regierung wird diese Reform einen Rechtsakt zur Regulierung der Plattformarbeit umfassen, um die neuen Herausforderungen anzugehen, die durch atypische Arbeitsbeziehungen im Einklang mit den Grundsätzen der europäischen Säule sozialer Rechte entstehen. Sie stärkt die Qualität der Arbeitsbeziehungen und verbessert den Zugang zu Rechten und sozialem Schutz.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 31. März 2023 abgeschlossen sein.

Reform RE-r18: Bekämpfung der Ungleichheit zwischen Frauen und Männern

Ziel dieser Reform ist es, die Gleichstellung der Geschlechter bei der Entlohnung und die Chancengleichheit zu fördern und Geschlechterstereotypen und Segregation bei der Wahl der Berufslaufbahnen entgegenzuwirken. Sie baut weitgehend auf bestehenden Rechtsvorschriften auf, insbesondere auf dem Gebiet des gleichen Entgelts (Gesetz Nr. 60/2018) und einer ausgewogenen Vertretung in den Leitungsorganen (Gesetze Nr. 62/2017 und Nr. 26/2019).

Mit den Rechtsvorschriften über gleiches Entgelt wurden Mechanismen zur Umsetzung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für gleiche oder gleichwertige Arbeit geschaffen, was die Unternehmen zu einer transparenten Vergütungspolitik zwingt. Ab 2021 hat eine Abteilung des Ministeriums für Beschäftigung und soziale Sicherheit für jedes Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmern einen Bericht über geschlechtsspezifische Lohnunterschiede erstellt, in dem geschlechtsspezifische Lohnunterschiede behandelt werden.

Ab 2025 sind Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmern, die erhebliche Unterschiede im geschlechtsspezifischen Lohnniveau für dieselben Arbeitsplätze aufweisen, verpflichtet, der Direktion Arbeitsinspektion einen Aktionsplan vorzulegen, um diese Unterschiede durch die Umsetzung des Aktionsplans zu beseitigen.

Die Reform umfasst auch eine freiwillige Regelung auf der Grundlage der isländischen Norm ÍST 85: 2012 öffentliche Anerkennung von Unternehmen, die eine Politik des gleichen Entgelts tatsächlich umgesetzt haben. Die Bescheinigung soll bestätigen, dass bei Entscheidungen über Löhne und Gehälter ausschließlich auf relevanten Erwägungen beruhen.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investition RE-C06-i01: Modernisierung der Einrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung

Ziel dieser Investition ist die Einrichtung und Modernisierung spezialisierter Technologiezentren in öffentlichen Sekundarschulen mit Berufs- und Berufsschulen sowie in privaten und kooperativen Bildungseinrichtungen, die berufliche Bildung anbieten. Darüber hinaus umfassen die Ziele die Erweiterung und Modernisierung des Netzes der Berufsbildungszentren der öffentlichen Arbeitsverwaltung (IEFP), des Schulnetzes der Nationalen Tourismusbehörde (Turismo de Portugal) sowie die Ausrichtung der Ausbildung auf den Markt und die Anpassung an den ökologischen, digitalen, demografischen und industriellen Wandel.

Diese Investition umfasst:

-Einrichtung und Modernisierung von 365 spezialisierten Technologiezentren in Sekundarschulen, die Berufs- und Berufsschulen anbieten, davon 115 (Industriezentren), 30 Zentren für erneuerbare Energien, 195 (Computer-Wissenschaftszentren) und 25 (Digitale und Multimediazentren). Die spezialisierten Technologiezentren werden von den Leitern der Schulen des öffentlichen Netzwerks oder von privaten Einrichtungen verwaltet. Diese Investition umfasst die Modernisierung und Sanierung der bestehenden Einrichtungen und Infrastrukturen sowie den Erwerb technischer Bildungsressourcen (Ausrüstung) sowie die Erweiterung und Modernisierung des Netzes der Berufsbildungszentren der öffentlichen Arbeitsverwaltung (IEFP), die entweder direkt oder über Konzessionen verwaltet werden, und des Netzes der Schulen der Nationalen Tourismusbehörde (Turismo de Portugal) in Portugal. Der Plan für die Modernisierung der Ausrüstung des Netzes der Berufsbildungszentren des IEFP sieht den Erwerb folgender Ausrüstungsarten vor: I) erneuerbare Energien; II) Digitalisierung der Industrie; III) Luftfahrt; IV) Digitalisierung des Handels; und v) „Land“-Simulatoren. Es wird erwartet, dass diese Teilinvestition die Modernisierung von 22000 Ausbildungsplätzen ermöglichen wird.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition RE-C06-i02: Verpflichtung zur nachhaltigen Beschäftigung

Ziel dieser Investition ist die Schaffung dauerhafter und hochwertiger Arbeitsverträge im Rahmen des Programms für nachhaltige Beschäftigung und die Verringerung der Segmentierung des Arbeitsmarktes unter allen Gruppen, einschließlich der Jugend.

Um die Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu beschleunigen, erhalten die Arbeitgeber als Gegenleistung für unbefristete Verträge mit angemessenen Löhnen befristete Zuschüsse. Der Arbeitgeber erhält für jeden geschaffenen Arbeitsplatz mindestens 5 266 EUR (12-mal so hoch wie der Sozialversicherungsindex, der als Referenz für die Berechnung der verschiedenen Leistungen der sozialen Sicherheit dient). Dieser Betrag kann je nach Entwicklung und Bedarf des Arbeitsmarkts, einschließlich verschiedener Zielgruppen, insbesondere junger Menschen, gemäß der Definition im Rahmen der Verpflichtung zur nachhaltigen Beschäftigung (Regierungsverordnung Nr. 38/2022 in der geänderten Fassung) erhöht werden. Die Erhöhungen sind gemäß der genannten Regierungsverordnung kumulativ. . Darüber hinaus könnte die finanzielle Unterstützung für die Einstellung einer Person des in diesem Beruf unterrepräsentierten Geschlechts aufgestockt werden. Die Aufstockungen sind kumulativ. Darüber hinaus erhalten Arbeitgeber über einen Zeitraum von einem Jahr (14 Monate) Unterstützung in Höhe von 50 % ihres Sozialversicherungsbeitrags. Mit dieser Maßnahme soll die Schaffung von 30000 Dauerarbeitsplätzen unterstützt werden. Die Maßnahme wird voraussichtlich ein Jahr dauern, könnte jedoch um weitere zwei Jahre verlängert werden. Angesichts der Notwendigkeit, die Beteiligung des Privatsektors an der Regelung sicherzustellen, beginnt ihre Umsetzung zum Zeitpunkt der wirtschaftlichen Erholung.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investition RE-C06-i03: Anreiz für Erwachsene

Ziel dieser Investition ist die Umsetzung eines Multiple-Prong-Ansatzes zur Verbesserung der Qualifikation der erwachsenen Bevölkerung ab 18 Jahren, der Folgendes umfasst: Förderung der Erwachsenenbildung durch eine Ausweitung des nationalen Plans für die Alphabetisierung von Erwachsenen, um die grundlegenden Lese-, Schreib-, Rechen- und digitalen Kompetenzen zu verbessern; II) Erhöhung der Beteiligungs- und Abschlussquoten Erwachsener an den Prozessen der Anerkennung, Validierung und Zertifizierung von Kompetenzen (RVCC); und iii) Entwicklung von tertiären Bildungsangeboten für Erwachsene, z. B. Kurzzeitkurse.

Diese Investition umfasst:

-im Rahmen des Qualifica -Programms die Ausweitung des Nationalen Plans für die Alphabetisierung von Erwachsenen durch die Durchführung von 225 lokalen Projekten, die zu den Niveaus B1/B2/B3 führen. Diese Maßnahme wird von der Nationalen Agentur für Qualifikationen und berufliche Aus- und Weiterbildung (ANQEP) verwaltet. Jedes Projekt ist in der Lage, 100 offene Stellen zu eröffnen, was eine Gesamtzahl von rund 22500 Teilnehmern ermöglicht. Neben dem Erwerb von pädagogischer Ausrüstung und Verbrauchsgütern und der Bezahlung von Schulungspersonal werden im Rahmen dieser Unterinvestition erforderlichenfalls Zuschüsse für die Teilnehmer, ihre Arbeitgeber und Gemeindemediatoren gewährt;

-im Rahmen des Qualifica -Programms handelt es sich bei dem „Acelerador qualifica“ um eine neue Maßnahme zur finanziellen Unterstützung von Erwachsenen während ihres RVCC-Prozesses. Diese Maßnahme wird von der Nationalen Agentur für Qualifikationen und berufliche Aus- und Weiterbildung (ANQEP) verwaltet. Jeder teilnehmende Erwachsene erhält eine finanzielle Unterstützung bis zu 1,25 vom IAS. Die Gesamtzahl der Teilnehmer an RVCC-Prozessen wird auf 100000 Personen geschätzt;

-Förderung von Kooperationsnetzen zwischen Hochschuleinrichtungen, Unternehmen und anderen Interessenträgern durch die Unterstützung neuer Postgraduiertenschulen/-programme/Allianzen im Hinblick auf gemeinsame Kooperationsprogramme, die Bildungs-, Forschungs- und Innovationstätigkeiten und Initiativen zur Entwicklung kurzfristiger Hochschulkurse zur Förderung des lebenslangen Lernens (Umschulung und Weiterbildung) umfassen. Die Investition besteht aus Zuschüssen für die Durchführung integrierter Programme, an denen im Zeitraum 2021-2025 insgesamt 23000 Studierende beteiligt sind, einschließlich der Einrichtungs- und Ausrüstungskosten, der Unterstützung von Studierenden und der Ausgaben von Hochschuleinrichtungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Kurse. Die Auswahl der Konsortien erfolgt im Rahmen eines offenen Wettbewerbs.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition RE-C06-i04: Jugendimpuls – STEAM

Ziel dieser Investition ist es,

-Erhöhung der Einschreibungsquoten in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Kunst und Mathematik (MINKT), auch im IT-Kurs; und

-Bereitstellung angemessener Einrichtungen für wissenschaftliche Bildung in nicht-tertiären Schulen, um das Interesse an naturwissenschaftlichen Fächern zu erhöhen.

Diese Maßnahme richtet sich an Hochschuleinrichtungen (sowohl Hochschulen als auch Polytechnik). Die Zuweisung der Mittel erfolgt im Rahmen eines offenen Wettbewerbs. Diese Investition besteht in der Durchführung von Programmen durch Hochschuleinrichtungen in Partnerschaft mit öffentlichen und/oder privaten Arbeitgebern und anderen Interessenträgern, einschließlich Sekundarschulen. Sie können die Form von Schulen/Programmen/Allianzen in Form von gemeinsamen Kooperationsprogrammen annehmen, die Bildungs-, Forschungs- und Innovationstätigkeiten und -initiativen umfassen, die darauf abzielen, die Erstausbildung der Hochschulbildung zu verbessern und die Zahl der Absolventen von MINT-Fächern zu erhöhen, indem Grundstudiengänge und andere Erstausbildungskurse angeboten werden (z. B. berufsbildende Hochschulkurse im Bereich der Polytechnik). Die Programme umfassen die Modernisierung und Erweiterung der Einrichtungen, um dem Anstieg der Zahl der Studierenden, der Anreize für Studierende und anderen Ausgaben der Hochschuleinrichtungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Kurse Rechnung zu tragen.

Durch die Erweiterung des Netzwerks der Vereine „Ciência Viva“, Clubs an Schulen (von Grund- bis Sekundarschulen), die sich hauptsächlich auf die Bereiche STEAM, digitale Inhalte und Materialien konzentrieren, sollen die Investitionen auch zur Verbesserung der Kompetenzen in den STEAM-Bereichen beitragen; Förderung von Partnerschaften zwischen Schulen und der Zivilgesellschaft, Hochschulen und Forschungszentren sowie Organisation von Seminaren und Workshops. Es wird erwartet, dass mindestens 650 Projekte unterstützt werden.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition RE-C06-i05-RAA: Qualifikation von Erwachsenen und lebenslanges Lernen (ARA)

Ziel dieser Investition ist es, das gravierende Problem des niedrigen Qualifikationsniveaus in der Autonomen Region Azoren im Vergleich zu Portugal insgesamt und mit der Europäischen Union anzugehen. Die niedrigen Qualifikationsniveaus stellen ein großes Hindernis für das Entstehen und die Diversifizierung neuer Unternehmen und für die nachhaltige Entwicklung dar, da sie mit einer geringen Produktivität und niedrigen Löhnen und mangelnder Widerstandsfähigkeit während der Wirtschaftskrise einhergehen. Investitionen zur Deckung des spezifischen Bildungs- und Ausbildungsbedarfs in der Autonomen Region Azoren ergänzen die Maßnahmen im Rahmen des ESF+, die sich in dem einschlägigen operationellen Programm widerspiegeln, über das derzeit für den mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 verhandelt wird.

Die Investition besteht aus:

-Erhöhung der Zahl der Erwachsenen, die in postsekundärer und tertiärer Bildung eingeschrieben sind; und

-Modernisierung von 16 berufsständischen Schulen und eines öffentlichen Ausbildungsinstituts im Einklang mit dertechnologischen Entwicklung, um Werkstätten, Labors und Computerräume zu renovieren und so die Anpassung an die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt und eine weitere Steigerung der Zahl der Auszubildenden zu ermöglichen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition RE-C06-i06: Wissenschaftliche Kapazitäten

Diese Investition zielt darauf ab, die Entwicklung des Innovations- und unternehmerischen Ökosystems von Hochschuleinrichtungen zu fördern, indem die Grundlagenforschung unterstützt, Wissenstransfer, Internationalisierung, die Verringerung prekärer Beschäftigungsverhältnisse von Forschern und die Stärkung der Verbindungen zwischen Unternehmen und Gesellschaft gefördert werden.

Die Investition umfasst folgende Teilmaßnahmen:

-Programme ERC-Portugal und FCT-Tenure: Talent Acquisition and Retention Programme ERC-Portugal und FCT-Tenure:

oFCT-Tenure: dieses Programm unterstützt die Einstellung von 230 Doktoranden auf Dauerstellen, die im Rahmen von Auswahlverfahren ausgewählt werden.

oERC-Portugal: dieses Programm unterstützt Forscher, deren Projekte für eine Finanzierung auf europäischer oder nationaler Ebene empfohlen werden. Das Programm unterstützt auch Forscher, deren ERC-Anträge für eine Finanzierung empfohlen oder in die zweite Bewertungsphase verschoben wurden, letztlich aber nicht gefördert wurden.

-Aufstockung der Mittel für internationale Partnerschaften in Wissenschaft, Technologie und Innovation:

oFörderung der Beteiligung Portugals am Europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation durch Unterstützung der Finanzierung von Projekten mit nationaler Beteiligung, die auf europäischer Ebene ausgewählt werden;

oErmöglichung der internationalen Mobilität von 100 nationalen Forschern.

FEI-Tätigkeiten, die umweltschädlichen Aspekten (Kohle, Braunkohle, Öl/Erdöl, Erdgas, fossiler Wasserstoff, Verbrennung, Deponierung, Fahrzeuge/Schiffe mit Verbrennungsmotor) gewidmet sind, dürfen nur unterstützt werden, wenn sie eine emissionsarme Alternative entwickeln (oder ihr Ergebnis angewandt wird).

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. März 2026 abgeschlossen sein.

Investition RE-C06-i07: Mehr digitaler Impuls

Ziel der Maßnahme ist es, die Attraktivität der Agrarwissenschaften für künftige Generationen zu erhöhen, die Medizin bei der Übernahme digitaler und technologischer Fortschritte zu unterstützen und die Ausbildungskapazitäten im Bereich der digitalen Kompetenzen auch auf andere Bereiche (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Kunst, Mathematik) auszuweiten; Förderung von pädagogischer Innovation und Modernisierung und damit Förderung des akademischen Erfolgs.

Die Investition umfasst folgende Teilmaßnahmen:

-Technologische und digitale Modernisierung der Agrarwissenschaften; die Teilmaßnahme

oReform von 20 Studiengängen (Bachelor, Master oder beides) in Agrarwissenschaften durch Stärkung ihrer digitalen und technologischen Komponente, Internationalisierung und interinstitutionelle Zusammenarbeit;

oÖffnung von landwirtschaftlichen Schulen für angehende Schüler der Sekundarstufe

oUnterstützung der Umschulung von Fachkräften, die bereits in der Branche tätig sind, durch Förderung von Microcredentials für kurze Hochschulbildung und berufsbildende Masterstudiengänge.

-Modernisierung der Medizin: im Rahmen der Teilmaßnahme werden Schulungen in digitalen Umgebungen und medizinische Simulationen unterstützt, die sich an Studierende und in der Branche tätige Fachkräfte richten.

-Stärkung der digitalen Kompetenzen: mit der Teilmaßnahme wird die Stärkung der digitalen Kompetenzen von Jugendlichen und Erwachsenen in Nicht-MINKT-Bereichen unterstützt.

-Innovation und pädagogische Modernisierung in der Hochschulbildung:

o Einrichtung von Exzellenzzentren für pädagogische Innovation mit einer starken digitalen Komponente mit Schwerpunkt auf nichttechnologischen Fächern (Sozial-, Geistes- und Kunstwissenschaften);

oDie Finanzierungsprogramme zur Senkung der Schulabbrecherquote in der Hochschulbildung zu verbessern.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition RE-C06-i08-RAM: Erweiterung des CITMA-Gebäudes

Ziel der Maßnahme ist es, sicherzustellen, dass das Gebäude des Wissenschafts- und Technologiezentrums Madeira (CITMA) groß genug ist, um dem aktuellen und künftigen Bedarf der Universität Madeira (Uma) gerecht zu werden, um die pädagogischen und Forschungstätigkeiten von Uma zu optimieren, wobei der Schwerpunkt auf der Infrastruktur für die polytechnische Ausbildung liegt. Ziel ist es, engere Verbindungen zwischen der akademischen Gemeinschaft und den Unternehmen zu ermöglichen und so den Austausch von Erfahrungen und Ressourcen zu ermöglichen.

Die Investition besteht darin, das derzeitige Gebäude um drei Stockwerke zu erweitern und das Erdgeschoss zu erweitern. Das Gebäude ist an die Bedürfnisse von Personen mit eingeschränkter Mobilität anzupassen. Einige Bereiche im Gebäude müssen größenveränderbar sein.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

F.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Name

Qualitative Indikatoren (für Meilensteine)

Quantitative Indikatoren (für Zielvorgaben)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung und klare Definition jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

Einheit für die Messung

Ausgangsbasis

Ziel

Q

Jahr

6.1

Zu C06-i01

T

Renovierte oder gebaute spezialisierte Technologiezentren

 

Anzahl

0

310

Q1

2025

Anzahl der spezialisierten Technologiezentren, die für berufliche Kurse im Sekundarbereich renoviert oder gebaut wurden, einschließlich Finanzierung von Ausrüstung, technologischer Infrastruktur und möglicher Umschulung von Räumen und Workshops zur Anpassung an neue Kurse.

6.2

Zu C06-i01

T

Renovierte oder gebaute spezialisierte Technologiezentren

 

Anzahl

310

365

Q4

2025

Zahl der renovierten oder gebauten spezialisierten Technologiezentren für berufliche Kurse im Sekundarbereich, einschließlich Finanzierung von Ausrüstung, technologischer Infrastruktur und möglicher Umschulung von Räumen und Workshops zur Anpassung an neue Kurse

6.3

Zu C06-i01

T

Aufrüstung von Ausbildungsplätzen

 

Anzahl

0

11 500

Q4

2023

Anzahl der Ausbildungsstätten des Netzes der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (IEFP) und des Netzes der Schulen der Nationalen Tourismusbehörde (Turismo de Portugal) (entweder direkt oder im Wege einer Konzession), die renoviert oder gebaut wurden. Sie umfasst die Renovierung und den Bau neuer Gebäude sowie die Anschaffung verschiedener Arten von Ausrüstung für Schulungszwecke. Neue Gebäude müssen einen Primärenergiebedarf aufweisen, der mindestens 20 % unter den Anforderungen von Niedrigstenergiegebäuden liegt. Energieeffizienzrenovierungen müssen im Durchschnitt mindestens eine mittlere Renovierung im Sinne der Empfehlung der Kommission zur Gebäuderenovierung (EU) 2019/786 erreichen.

6.4

Zu C06-i01

T

Aufrüstung von Ausbildungsplätzen

 

Anzahl

11 500

22 000

Q4

2025

Anzahl der Ausbildungsstätten des Netzwerks der öffentlichen Arbeitsverwaltung (IEFP) und des Netzes der Schulen der Nationalen Tourismusbehörde (Turismo de Portugal) (direkt verwaltet oder über Konzessionen), die renoviert oder gebaut wurden. Sie umfasst die Renovierung und den Bau neuer Gebäude sowie die Anschaffung verschiedener Arten von Ausrüstung für Schulungszwecke. Neue Gebäude müssen einen Primärenergiebedarf aufweisen, der mindestens 20 % unter den Anforderungen von Niedrigstenergiegebäuden liegt. Energieeffizienzrenovierungen müssen im Durchschnitt mindestens eine mittlere Renovierung im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission zur Gebäuderenovierung erreichen.

6.5

Zu C06-i02

T

Finanzielle Unterstützung für unbefristete Verträge

 

Anzahl

 

30 000

Q4

2024

Anzahl der Verträge, die durch finanzielle Unterstützung unterstützt werden, die Arbeitgebern im Gegenzug für das Angebot unbefristeter Verträge mit angemessenen Löhnen auf dem Arbeitsmarkt im Rahmen der Maßnahme „Nachhaltige Beschäftigung“ gewährt wird.

6.6

Zu C06-i03

T

Zusätzliche Teilnehmer an Maßnahmen zur Förderung der Weiterqualifizierung von Erwachsenen

 

Anzahl

 0

145 500

Q4

2025

Zusätzliche Zahl Erwachsener (18+) Teilnehmer, die an einem der folgenden Kurse teilgenommen haben: I) Grund- und Weiterbildungskurse für Erwachsene der Niveaus B1/B2/B3, die von lokalen Projekten durchgeführt werden, die von der Aktualisierung des Nationalen Plans für Erwachsenenkompetenz profitieren; II) Ausbildungspfade für die Anerkennung, Validierung und Zertifizierung von Kompetenzen für gering qualifizierte Erwachsene (RVCC); und iii) Kurzzeitstudiengänge im Tertiärbereich, die von Konsortien von Hochschuleinrichtungen und Arbeitgebern organisiert werden.

6.7

Zu C06-i04

T

Zusätzliche Ciência Viva Clubs

 

Anzahl

0

650

Q3

2025

Zahl der neuen Vereine, die in das Netzwerk der Vereine Ciência Viva aufgenommen wurden und sich auf die STEAM-Gebiete konzentrieren, deren Ziel es ist, wissenschaftliche Werte im Netz der Sekundarschulen zu verbreiten, u. a. durch Partnerschaften mit Universitäten und Forschungszentren sowie durch die Veranstaltung von Seminaren und Workshops.

6.8

Zu C06-i04

T

Zusätzliche Zahl von Studierenden mit Hochschulabschluss in STEAM-Fächern

 

Anzahl

0

7500

Q1

2025

Zusätzliche Zahl von Hochschulabsolventen in MINT-Fächern (d. h. Naturwissenschaften, Technologie, Ingenieurwesen, Kunst und Mathematik): Hochschulabsolventen aus kurzen und ersten Studiengängen und Kurzzeitstudiengängen. (bis zu 2 Jahre) im Vergleich zu 2020.

6.9

Zu C06-i04

T

Zusätzliche Zahl der Studierenden, die einen Hochschulabschluss in STEAM absolviert haben

 

Anzahl

7 500

10 000

Q4

2025

Zusätzliche Zahl von Hochschulabsolventen in MINT-Fächern (d. h. Naturwissenschaften, Technologie, Ingenieurwesen, Kunst und Mathematik): Hochschulabsolventen aus kurzen und ersten Studiengängen und Kurzzeitstudiengängen. (bis zu 2 Jahre) im Vergleich zu 2020.

6.10

Zu C06-i05-RAA

T

Zusätzliche Zahl der Erwachsenen, die in der Autonomen Region Azoren in postsekundärer und tertiärer Bildung eingeschrieben sind

 

Anzahl

0

1 145

Q4

2025

Zusätzliche Zahl der Erwachsenen, die in der Autonomen Region Azoren in postsekundärer und tertiärer Bildung eingeschrieben sind.

6.11

Zu C06-i05-RAA

T

Ausbau der Berufsschulen in der Autonomen Region Azoren

 

Anzahl

0

17

Q4

2025

Zahl der Berufsschulen und öffentlichen Ausbildungsinstitute, die von der Renovierung von Werkstätten, Labors und Computerräumen sowie von der Anschaffung neuer Ausrüstung entsprechend den technologischen Entwicklungen profitiert haben. Umfasst die Modernisierung der Infrastruktur die Renovierung von Gebäuden, müssen die Energieeffizienzrenovierungen im Durchschnitt mindestens eine mittlere Renovierung im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission zur Gebäuderenovierung erreichen.

6.12

Zu C06-r14

M

Öffnung von Stellenangeboten für Fortbildungsmaßnahmen

 

Anzahl

0

20 000

Q4

2025

Zahl der neuen offenen Stellen, die im Anschluss an die Aktualisierung des nationalen Qualifikationskatalogs (CNQ) in aufstrebenden Bereichen auf der Grundlage der Antizipation des Qualifikationsbedarfs (SANQ) eröffnet wurden.

6.13

Zu C06-r15

M

Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung besonderer Auswahlverfahren für die Zulassung zur Hochschulbildung

Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung besonderer Auswahlverfahren für die Zulassung zur Hochschulbildung

 

 

 

Q2

2020

Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung besonderer Auswahlverfahren für die Zulassung zur Hochschulbildung für Studierende, die einen Sekundarschulabschluss im Rahmen von Berufs- und Kunstkursen abgeschlossen haben.

6.14

Zu C06-r15

M

Inkrafttreten des neuen Rechtsrahmens für die Zusammenarbeit von Hochschuleinrichtungen mit der öffentlichen Verwaltung und den Unternehmen

Inkrafttreten des neuen Rechtsrahmens für die Zusammenarbeit von Hochschuleinrichtungen mit der öffentlichen Verwaltung und den Unternehmen

 

 

 

Q2

2021

Inkrafttreten des neuen Rechtsrahmens für die Zusammenarbeit von Hochschuleinrichtungen mit der öffentlichen Verwaltung und den Unternehmen, einschließlich: Schaffung von Kooperationsnetzen von Hochschuleinrichtungen in Partnerschaft mit Arbeitgebern, u. a. Förderung der Hochschulbildung, Innovationsprojekte und -dienstleistungen für Unternehmen, ii) Änderung des Rechtsstatus zur Klärung der Bedingungen, unter denen ein externer Spezialist Lehr- oder Managementaufgaben in Hochschuleinrichtungen wahrnehmen kann, um die Mobilität zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu fördern; Stärkung von Konsortien mit geteilter Mittelverwaltung zwischen Hochschuleinrichtungen und Unternehmen.

6.15

Zu C06-r16

M

Inkrafttreten des Gesetzes über reglementierte Berufe

Inkrafttreten des Gesetzes über reglementierte Berufe

 

 

 

Q4

2022

Inkrafttreten des Gesetzes, das unter anderem Folgendes zum Ziel hat: I) die Regulierungs- und Vertretungsaufgaben in Berufsverbänden zu trennen; Reduzierung der Liste der vorbehaltenen Tätigkeiten. Der Zugang zu Tätigkeiten kann gemäß den Grundsätzen der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit nur auf die Wahrung verfassungsrechtlicher Interessen beschränkt werden; III) Beschränkungen des Eigentums und der Verwaltung von Unternehmen, die Dienstleistungen erbringen, unter der Voraussetzung, dass die Führungskräfte die Rechtsvorschriften zur Vermeidung von „Interessenkonflikten“ einhalten; und iv) multidisziplinäre Unternehmensdienstleistungen ermöglichen.

6.16

Zu C06-r17

M

Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung der Plattformarbeit

Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung der Plattformarbeit

 

 

 

Q1

2023

Inkrafttreten des Gesetzes zur Regulierung der Plattformarbeit, um im Einklang mit den Grundsätzen der europäischen Säule sozialer Rechte die neuen Herausforderungen zu bewältigen, die durch atypische Arbeitsbeziehungen entstehen. Sie zielt darauf ab, die Arbeitsbeziehungen und den Zugang zu Rechten zu stärken.

6.17

Zu C06-r18

M

Festlegung der portugiesischen Norm für ein System zur Verwaltung des gleichen Entgelts.

Veröffentlichung der Norm

 

 

 

Q4

2024

Die Norm ist ein freiwilliges System auf der Grundlage der isländischen Norm ÍST 85: 2012 öffentliche Anerkennung von Unternehmen, die eine Politik des gleichen Entgelts tatsächlich umgesetzt haben. Bescheinigungen werden ausgestellt, um zu bestätigen, dass die Lohnentscheidungen vollständig auf relevanten Erwägungen beruhen.

6.18

Zu C06-r18

M

Meldung von Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmern, die erhebliche geschlechtsspezifische Lohnunterschiede aufweisen

Meldung von Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmern, die erhebliche geschlechtsspezifische Lohnunterschiede aufweisen

 

 

 

Q4

2024

Unterrichtung von Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmern, die erhebliche Unterschiede im geschlechtsspezifischen Lohnniveau für dieselbe Tätigkeit aufweisen, über die Verpflichtung, der Direktion Arbeitsinspektion einen Aktionsplan vorzulegen, um durch die Umsetzung des Aktionsplans gegen geschlechtsspezifische Lohnunterschiede vorzugehen

6.19

Zu C06-i06

T

Unterstützung für unbefristete Verträge mit Doktoranden im Rahmen des FCT-Vertrags und Unterstützung von Forschern im Rahmen des ERC Portugal

Zahl der Verträge

255

Q1

2026

Es werden 230 unbefristete Verträge mit Doktoranden unterzeichnet, die im Rahmen von Auswahlverfahren ausgewählt werden.

25 Verträge werden mit Forschern unterzeichnet, deren Projekte für eine Finanzierung auf europäischer oder nationaler Ebene empfohlen werden, und Forschern, deren ERC-Anträge für eine Finanzierung empfohlen wurden oder deren Anträge für eine Finanzierung empfohlen wurden, letztlich aber nicht finanziert wurden.

6.20

Zu C06-i06

M

Internationale Partnerschaften in Wissenschaft, Technologie und Innovation: Geförderte internationale Partnerschaften; Geförderte FuI-Projekte; Förderung der internationalen Mobilität

Internationale Partnerschaften in Wissenschaft, Technologie und Innovation: Geförderte internationale Partnerschaften; Geförderte FuI-Projekte; Förderung der internationalen Mobilität

Q1

2026

Es werden sechs Verträge über internationale Partnerschaften in Wissenschaft, Technologie und Innovation mit den nationalen Gasteinrichtungen unterzeichnet.

30 Projekte, Allianzen und Infrastrukturen mit nationaler Beteiligung, die auf europäischer Ebene ausgewählt werden, werden unterstützt.

Die internationale Mobilität von 100 nationalen Forschern und Lehrkräften wird unterstützt.

6.21

Zu C06-i07

T

Technologische und digitale Modernisierung der Agrarwissenschaften: Reform der Lehrpläne der Agrarwissenschaften, Öffnung von landwirtschaftlichen Schulen für Sekundarschulschüler und Umschulung von Fachkräften

Anzahl

0

7 020

Q2

2026

Umsetzung der Reform von 20 Studiengängen (Bachelor- oder Masterstudiengänge oder beides) in Agrarwissenschaften durch:

Stärkung der digitalen und technologischen Komponente durch Erwerb von Ausrüstung für Bildungseinrichtungen

Internationalisierung, einschließlich der Abhaltung der eingeladenen Vorsitzenden

— interinstitutionelle Zusammenarbeit durch Umsetzung der Strategie zur Internationalisierung der landwirtschaftlichen Bildung in einem Konsortium.

6000 Schüler der Sekundarstufe erhalten ein einwöchiges Programm an landwirtschaftlichen Schulen, das darauf abzielt, die Attraktivität von landwirtschaftlichen Schulen für potenzielle Bewerber zu erhöhen.

1000 Fachkräfte im Agrarsektor müssen eine digitale und technologische Ausbildung durch Microcredentials oder kurze Hochschulbildung oder berufliche Masterstudiengänge abschließen.

6.22

Zu C06-i07

T

Modernisierung der Medizin

Anzahl

0

12 500

Q2

2026

Mindestens 5000 Studierende mit integriertem Masterabschluss müssen an Lehrplänen teilnehmen, die digitale Umgebungen oder medizinische Simulationen nutzen. Zu diesem Zweck sind Geräte wie hochfidelige Prüfpuppen oder Simulatoren für virtuelle Realität zu verwenden.

Mindestens 7500 Angehörige der Gesundheitsberufe nehmen an medizinischen Schulungen teil, deren Schwerpunkt auf der technologischen und digitalen Modernisierung des Gesundheitswesens liegt. Es werden drei Arten von Schulungen angeboten: Kurzstudiengänge, Masterstudiengänge und/oder Microcredentials.

6.23

Zu C06-i07

T

Stärkung der digitalen Kompetenzen

Anzahl

0

11 750

Q2

2026

11750 junge Menschen und Erwachsene aus Nicht-MINKT-Bereichen nehmen an den Programmen zur Stärkung der digitalen Kompetenzen teil.

6.24

Zu C06-i07

M

Innovation und pädagogische Modernisierung in der Hochschulbildung

Anzahl

0

5

Q4

2024

Es werden fünf Exzellenzzentren für pädagogische Innovation eingerichtet, deren Schwerpunkt auf den nichttechnologischen Fächern (Sozial-, Geistes- und Kunstwissenschaften) liegt. Der Nationale Rat für pädagogische Innovation in der Hochschulbildung wird eingerichtet.

6.25

Zu C06-i07

T

Innovation und pädagogische Modernisierung in der Hochschulbildung

Prozentsatz

24

22

Q2

2026

Die durchschnittliche Abbrecherquote der Schüler im erstenJahr und derjenigen, die erstmals eine Erstausbildung absolvieren, wird im Vergleich zum Schuljahr 2020/2021 von 24 % auf 22 % sinken.

6.26

Re-C06-i08-RAM

M

Unterzeichnung des Vertrags über die Erweiterung des CITMA-Gebäudes

Unterzeichnung des Vertrags mit dem Auftragnehmer über die Erweiterung des CITMA-Gebäudes

Q4

2024

Unterzeichnung des Vertrags über die Erweiterung des Gebäudes des Wissenschafts- und Technologiezentrums Madeira (CITMA). Die Erweiterung besteht aus der Hinzufügung von drei Stockwerken zum derzeitigen Gebäude und der Erweiterung des Erdgeschosses. Das Gebäude ist an die Bedürfnisse von Personen mit eingeschränkter Mobilität anzupassen.

6.27

Re-C06-i08-RAM

T

Erweiterung des CITMA-Gebäudes abgeschlossen

m² (brutto)

0

9.030

Q2

2026

Abschluss aller vertraglichen Arbeiten im Zusammenhang mit der Erweiterung des CITMA-Gebäudes gemäß M6.26.

Der Primärenergiebedarf des Gebäudes muss mindestens 20 % unter den Anforderungen von Niedrigstenergiegebäuden liegen.

F.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen für das Darlehen

Investition RE-C06-i09: Neue oder renovierte Schulen

Ziel der Maßnahme ist es, einen gleichberechtigten Zugang zu hochwertigen öffentlichen Schulen zu gewährleisten und dadurch deren Attraktivität und Inklusivität zu erhöhen und territoriale Unterschiede zu verringern.

Die Investition umfasst den Bau neuer Schulen oder die Renovierung bestehender Schulen. Die Investitionen konzentrieren sich auf 75 Grund- und Sekundarschulen, die als vorrangig eingestuft wurden.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

F.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung des Darlehens

Laufende Nummer

Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Name

Qualitative Indikatoren (für Meilensteine)

Quantitative Indikatoren (für Zielvorgaben)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung und klare Definition jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

Einheit für die Messung

Ausgangsbasis

Ziel

Q

Jahr

6.28

Zu C06-i09

T

Unterzeichnung von Verträgen über den Bau und die Renovierung öffentlicher Schulen

Unterzeichnete Verträge

Anzahl

0

75

Q4

2024

Es werden Verträge über den Bau oder die Renovierung von öffentlichen Grund- und Sekundarschulen unterzeichnet. Die Entscheidung darüber, welche Schulen zu renovieren sind und wo neue Schulen benötigt werden, erfolgt auf der Grundlage einer Bedarfsanalyse.

6.29

Zu C06-i09

T

Gebaute oder renovierte Schulen

Anzahl der gebauten oder renovierten Schulen

0

75

Q2

2026

75 öffentliche Schulen werden gebaut oder renoviert und betriebsbereit sein. Dazu gehört auch der Erwerb von Geräten wie digitalen Medien, die für den Betrieb der neuen/renovierten Schulen erforderlich sind.

Neue Gebäude müssen einen Primärenergiebedarf aufweisen, der mindestens 20 % unter den Anforderungen von Niedrigstenergiegebäuden liegt.

Renovierungen müssen im Durchschnitt mindestens eine mittlere Renovierung im Sinne der Empfehlung der Kommission zu Gebäuderenovierungen (EU) 2019/786 erreichen.

G. KOMPONENTE 7: Infrastruktur

Diese Komponente des portugiesischen Aufbau- und Resilienzplans befasst sich mit der Herausforderung eines geringen territorialen Zusammenhalts und der geringen Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in den Binnenregionen aufgrund unzureichender Verbindungen zum Straßennetz. Dies führt zu Kontextkosten für Unternehmen, wie z. B. Transportkosten durch geringe Straßenanbindungen oder Schwierigkeiten bei der Gewinnung von qualifiziertem Personal. Eine weitere Herausforderung besteht darin, die Emissionen im Verkehrssektor und in Gewerbeparks zu verringern.

Ziel der Komponente ist es, den territorialen Zusammenhalt zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, um die wirtschaftliche Entwicklung der Binnenregionen zu fördern. Durch die Errichtung von Ladestationen soll die Dekarbonisierung des Straßenverkehrs gefördert werden.

Zu diesem Zweck zielt die Komponente darauf ab, Geschäftsparks nachhaltiger und digitaler zu gestalten und ihnen einen besseren Zugang zum Straßennetz zu ermöglichen. Außerdem soll die Konnektivität im Straßenverkehr durch den Ausbau des Straßennetzes verbessert werden, z. B. durch Schließung fehlender Verbindungen, auch auf den Azoren, und durch die Bereitstellung von vier grenzüberschreitenden Verbindungen. Die Beschleunigung des Ausbaus des Netzes öffentlich zugänglicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge dürfte dazu beitragen, den CO2-Fußabdruck des Straßenverkehrssektors in Portugal zu verringern und nachhaltiger zu gestalten. Diese Investition ist eine flankierende Maßnahme für den Ausbau der Straßeninfrastruktur im Einklang mit den technischen Leitlinien der Kommission für DNSH (2021/C58/01).

Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zur Konzentration von Investitionen auf den ökologischen Wandel unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede (länderspezifische Empfehlung 3 von 2019 und länderspezifische Empfehlung 3 2020) und die Unterstützung des Einsatzes digitaler Technologien zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen (länderspezifische Empfehlung 2 2020).

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 zur Folge hat, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsmaßnahmen im Plan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

G.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition RE-C07-i00: Ausbau des Ladenetzes für Elektrofahrzeuge

Ziel der Maßnahme ist es, die Dekarbonisierung des Straßenverkehrs durch die Förderung der Elektromobilität voranzubringen.

Die Investition besteht darin, sicherzustellen, dass 15000 öffentlich zugängliche Ladepunkte in Portugal in Betrieb sind. Es handelt sich um eine flankierende Maßnahme für die Investitionen in die Straßeninfrastruktur in den Bereichen C07-I02, I03, I04 und I05, um die Einhaltung des DNSH-Grundsatzes in Bezug auf die Ziele Klimaschutz und Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sicherzustellen. Private Einrichtungen sind zu den Hauptakteuren des Ausbaus des Netzes geworden. Der portugiesische Staat konzentriert seine Investitionen auf die Mobi.E-Netzmanagementplattform und auf die Behebung von Marktversagen durch Förderung von Investitionen in Regionen, in denen der Privatsektor die erforderliche Abdeckung nicht gewährleistet.

Die Durchführung der Investition muss am 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition RE-C07-i01: Aufnahmegebiete für Unternehmen

Ziel der Maßnahme ist die Modernisierung der Aufnahmegebiete für Unternehmen, bei denen es sich um ein Grundstück handelt, das als Standort für Büros, Fabriken und andere Unternehmen entwickelt wurde. Die Modernisierung von Gewerbeparks wird auch im nationalen Infrastrukturplan Portugals für 2030 (PNI 2030) als Investitionsbedarf genannt.

Die Investition besteht aus Interventionen in ausgewählten Geschäftsparks, die die Förderung von Systemen zur Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energie, Pilotinterventionen zur Verbesserung der Energiestabilität, die Errichtung von Ladestationen für Strom und Wasserstoff, eine verbesserte 5G-Abdeckung und aktive Brandschutzmaßnahmen umfassen. Diese Maßnahmen zur Förderung der ökologischen Nachhaltigkeit und der Digitalisierung werden in zehn Empfangsbereichen für Unternehmen durchgeführt, die im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ausgewählt werden.

Die Durchführung der Investition wird voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition RE-C07-i02: Fehlende Verbindungen und Ausbau der Kapazität des Netzes

Ziel der Maßnahme ist es, den territorialen Zusammenhalt und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, indem „fehlende Verbindungen“ im Straßennetz beseitigt werden. Diese fehlenden Verbindungen verringern die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes und führen zu einem Verlust an Wettbewerbsfähigkeit für Unternehmen. Die Investition zielt auch darauf ab, die Verkehrsüberlastung zu beseitigen, die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität zu verbessern und den Lärm an Straßenstandorten zu verringern.

Die Investition umfasst den Bau und die Modernisierung von Straßen. Die Maßnahmen umfassen die Beseitigung städtischer Überquerungen und die Gewährleistung einer angemessenen Gleiskapazität, die Verbesserung der Zugänglichkeit zu wichtigen Verkehrskorridoren und multimodalen Schnittstellen. Die Maßnahmen umfassen die Modernisierung von Straßen, die Teil des TEN-V-Netzes sind, wie z. B. die Umgehungsstraße IP2 Évora Ost oder Investitionen in IP8.

Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan dargelegten Risikominderungsmaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Hinblick auf die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere wird die DNSH-Einhaltung durch die Investition C07-I0 (Erweiterung des Ladenetzes für Elektrofahrzeuge) als flankierende Maßnahme sichergestellt. Jedes Straßenprojekt, das möglicherweise erhebliche negative Auswirkungen auf die Umwelt hat, wird einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU unterzogen, um sicherzustellen, dass die Einhaltung des DNSH-Grundsatzes in das Projekt integriert und in den Phasen des Baus, des Betriebs und der Stilllegung der Infrastruktur strikt eingehalten wird.

Von den aufgeführten Straßen sind 111 Kilometer wie folgt zu bauen oder auszubauen:

-EN14: Schnittstelle Straße/Schiene in Trofa/Santana, einschließlich einer neuen Brücke über den Fluss Ave;

-EN14: Maia (Via Diagonal)/Straße/Schiene in Trofa;

-EN4: Umgehung von Atalaia;

-IC35: Penafiel (EN15)/Rans;

-IC35: Rans/Entre-os Rios;

-IP2: Évora Ostumgehung;

-Verbindung von Baião zur Ermida-Brücke;

-Straßenachse Aveiro – Águeda;

-EN344: km 67 bis km 75 – Pampilhosa da Serra;

-EN 125: Umgehungsstraße Olhão Ost;

-IC2 (EN1): Meirinhas (km 136)/Pombal (km 148);

-IP8 (EN121): Ferreira do Alentejo/Beja, einschließlich Umgehungsstraße Beringel;

-IP8 (EN259): STA. Margarida do Sado/Ferreira do Alentejo, einschließlich der Umgehungsstraße Figueira de Cavaleiros;

-IP8 (A26): Kapazitätssteigerung der Verbindung zwischen Sines und A2;

-En 211 – Umgehungsstraße Quintã/Mesquinhata.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition RE-C07-i05-RAA: Logistikkreise – Regionales Netz der Azoren

Ziel der Maßnahme ist es, die Voraussetzungen für eine ausgewogenere wirtschaftliche Entwicklung zu schaffen, indem die Wirtschaftsteilnehmer außerhalb der großen städtischen Zentren gefördert werden. Die Maßnahmen zielen auch darauf ab, Entfernungen, Fahrtzeiten und Staus zu verringern.

Die Investition besteht in der Erweiterung und Modernisierung der Straßeninfrastruktur auf den Azoren. Ziel ist es, den Zugang zu Bevölkerungszentren und Drehkreuzen für wirtschaftliche Aktivitäten sowie zu den wichtigsten Zugangsinfrastrukturen auf jeder Insel zu verbessern. Sie zielt auch darauf ab, in den Bau kreisförmiger Straßen zu den wichtigsten städtischen Zentren einzugreifen und die Zahl der städtischen Überquerungen zu verringern.

Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan dargelegten Risikominderungsmaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Hinblick auf die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere wird die DNSH-Einhaltung durch die Investition C07-I0 (Erweiterung des Ladenetzes für Elektrofahrzeuge) als flankierende Maßnahme sichergestellt. Jedes Straßenprojekt, das möglicherweise erhebliche negative Auswirkungen auf die Umwelt hat, wird einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU unterzogen, um sicherzustellen, dass die Einhaltung des DNSH-Grundsatzes in das Projekt integriert und in den Phasen des Baus, des Betriebs und der Stilllegung der Infrastruktur strikt eingehalten wird. Insgesamt müssen 34 km Straßen gebaut oder ausgebaut werden. Folgende Straßeninterventionen sind geplant:

-Ilha de Santa Maria

oUmgehung von Vila do Porto

-Ilha de São Miguel

oVerbesserung der Barrierefreiheit Furnas/Povoação – 1. Stufe: Umgehung von Furnas

oUmgehung von Capelas

oUmgehung von São Roque

oPortal zur Umgehung von Vento

-Ilha Terceira

oFörderung der Zugänglichkeit, der Mobilität und der Sicherheit im Straßenverkehr – Verbindung zwischen Via Vitorino Nemésio und Angra Circular

-Ilha Graciosa

oVerbindung zwischen der E.R. 3-2- und der E.R. 4-2-Buchstabe

-Ilha de São Jorge

oFörderung der Zugänglichkeit, der Mobilität und der Straßenverkehrssicherheit – Nord-Süd-Verbindung

-Ilha do Pico

oBau der Kreisstraße nach Vila da Madalena

-Ilha do Faial

oBau der 2. Stufe der Umgehungsstraße Cidade da Horta

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

G.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Name

Qualitative Indikatoren (für Meilensteine)

Quantitative Indikatoren (für Zielvorgaben)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung und klare Definition jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

Einheit für die Messung

Ausgangsbasis

Ziel

Q

Jahr

7.1

Zu C07-i00

T

Öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge

 

Anzahl

3 520

5 250

Q4

2022

Anzahl der öffentlich zugänglichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge (im Vergleich zum Basisszenario Q4 2021)

7.2

Zu C07-i00

T

Öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge

 

Anzahl

5 250

10 450

Q4

2024

Zahl der öffentlich zugänglichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge (im Vergleich zum Basisszenario für das vierte Quartal 2022)

7.3

Zu C07-i00

T

Öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge

 

Anzahl

10 450

15 000

Q4

2025

Anzahl der öffentlich zugänglichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge (im Vergleich zum Basisszenario Q4 2024)

7.4

Zu C07-i01

M

Auswahl von Geschäftsaufnahmebereichen für Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit und der Digitalisierung

Unterzeichnung eines öffentlichen Protokolls zur Bestätigung der Auswahl von Geschäftsaufnahmebereichen

 

 

 

Q2

2021

Die Geschäftsaufnahmebereiche werden im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens ausgewählt. Der Kommission wird ein unterzeichnetes öffentliches Protokoll vorgelegt, in dem bestätigt wird, dass die Auswahl der Business Reception Areas abgeschlossen wurde, und in dem die ausgewählten Geschäftsaufnahmebereiche festgelegt sind.

7.5

Zu C07-i01

T

Abschluss der Maßnahmen in ausgewählten Bereichen der Unternehmensaufnahme

 

Anzahl

0

10

Q4

2025

Anzahl der Empfangsbereiche für Unternehmen, in denen Arbeiten zur Verbesserung ihrer ökologischen Nachhaltigkeit und Digitalisierung abgeschlossen wurden.

Im Rahmen eines wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens ausgewählte Empfangsbereiche für Unternehmen.

7.6

Zu C07-i02

M

Unterzeichnung des Vertrags für ein Straßenprojekt

Unterzeichnung des Vertrags mit dem Auftragnehmer für das Straßenprojekt

 

 

 

Q4

2021

Unterzeichnung des Dokuments, das ihre Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Ausführung der Arbeiten im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung regelt, durch die Parteien.

7.7

Zu C07-i02

M

Unterzeichnung des Vertrags für zwei Straßenprojekte

Unterzeichnung des Vertrags mit dem Auftragnehmer für Straßenprojekte

 

 

 

Q3

2022

Unterzeichnung des Dokuments, das ihre Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Ausführung der Arbeiten im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung regelt, durch die Parteien.

7.8

Zu C07-i02

T

Gebaute oder sanierte Straßen

 

km

0

111

Q4

2025

Km Straßen, die gemäß den technischen Spezifikationen der Ausschreibung gebaut oder saniert wurden und die Ergebnisse und Bedingungen der Umweltverträglichkeitsprüfung vollständig berücksichtigen.

7.13

Zu C07-i05-RAA

M

Unterzeichnung des Vertrags für zwei Straßenprojekte

Unterzeichnung des Vertrags mit dem Auftragnehmer für die Straßenprojekte

 

 

 

Q4

2021

Unterzeichnung des Dokuments, das ihre Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Ausführung der Arbeiten regelt, durch die Parteien im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung zum Preis.

7.14

Zu C07-i05-RAA

M

Unterzeichnung des Vertrags für 8 Straßenprojekte

Unterzeichnung des Vertrags mit dem Auftragnehmer der Straßenprojekte

 

 

 

Q4

2023

Unterzeichnung des Dokuments, das ihre Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Ausführung der Arbeiten regelt, durch die Parteien im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung zum Preis.

7.15

Zu C07-i05-RAA

T

Gebaute oder sanierte Straßen

 

km

0

34.38

Q2

2026

Km Straßen, die gemäß den technischen Spezifikationen der Ausschreibung gebaut oder saniert wurden und die Ergebnisse und Bedingungen der Umweltverträglichkeitsprüfung vollständig berücksichtigen.

G.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen für das Darlehen

Investition RE-C07-i03: Grenzüberschreitende Verbindungen

Ziel der Maßnahme ist es, die Entwicklung der grenzüberschreitenden Mobilität zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu verbessern, z. B. durch die Förderung der Mobilität der Arbeitskräfte. Mit der Stärkung von Korridoren mit hoher Kapazität soll auch die gemeinsame Nutzung der Infrastruktur wie der Hochgeschwindigkeitsbahnstrecke in Sanabrien oder des Flugplatzes Bragança ermöglicht und die Straßenverkehrssicherheit verbessert werden.

Die Investition besteht in der Schaffung und Modernisierung der Straßeninfrastruktur zur Stärkung der grenzüberschreitenden Verbindungen zu Spanien.

Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan dargelegten Risikominderungsmaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Hinblick auf die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere wird die DNSH-Einhaltung durch die Investition C07-I0 (Erweiterung des Ladenetzes für Elektrofahrzeuge) als flankierende Maßnahme sichergestellt. Jedes Straßenprojekt, das möglicherweise erhebliche negative Auswirkungen auf die Umwelt hat, wird einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU unterzogen, um sicherzustellen, dass die Einhaltung des DNSH-Grundsatzes in das Projekt integriert und in den Phasen des Baus, des Betriebs und der Stilllegung der Infrastruktur strikt eingehalten wird.

Von den aufgeführten Straßen müssen 30 Kilometer wie folgt gebaut oder ausgebaut werden:

-EN103: Vinhais/Bragança (Umleitung);

-Verbindung von Bragança nach Puebla de Sanabria (Spanien);

-Internationale Brücke über den Fluss Sever;

-Brücke Alcoutim – Saluncar de Guadiana (Spanien).

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition RE-C07-i04: Aufnahmebereiche für Unternehmen – Erreichbarkeit der Straße

Ziel der Maßnahmen ist es, die Wettbewerbsfähigkeit von Wirtschaftsparks durch eine Verbesserung ihrer Straßennetzanbindung zu verbessern und so zur Reindustrialisierung ländlicher Gebiete beizutragen.

Die Investition besteht aus Investitionen in den Ausbau und die Modernisierung der Straßeninfrastruktur. Sie ergänzt die Investition RE-CCT-C7-I1, mit der Unternehmensparks modernisiert werden sollen.

Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan dargelegten Risikominderungsmaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Hinblick auf die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere wird die DNSH-Einhaltung durch die Investition C07-I0 (Erweiterung des Ladenetzes für Elektrofahrzeuge) als flankierende Maßnahme sichergestellt. Jedes Straßenprojekt, das möglicherweise erhebliche negative Auswirkungen auf die Umwelt hat, wird einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU unterzogen, um sicherzustellen, dass die Einhaltung des DNSH-Grundsatzes in das Projekt integriert und in den Phasen des Baus, des Betriebs und der Stilllegung der Infrastruktur strikt eingehalten wird.

Von den aufgeführten Straßen müssen 42 Kilometer wie folgt gebaut oder ausgebaut werden:

-Anschluss an den Industriepark Mundão: Beseitigung von Einschränkungen in EN 229 Viseu/Sátão;

-Anschluss an den Industriepark Mundão: En229 – ex-IP5/Mundão-Industriepark;

-Zugang zum Industriegebiet Riachos;

-Zugang des IC8 (Ansião) zum Gewerbepark Camporês;

-EN10-4: Setúbal/Mitrena;

-Anschluss an den Industriepark Fontiscos und Sanierung des Knotens Ermida (Santo Tirso);

-Anschluss der A8 an den Industriepark Palhagueiras in Torres Vedras;

-Anschluss der A11 an das Industriegebiet Cabeça de Porca (Felgueiras);

-Anschluss der EN114 an das Industriegebiet Rio Maior;

-Verbesserter Zugang zum Lavagueiras Business Location Area (Castelo de Paiva);

-Verbesserung der Zugänglichkeit des Industriegebiets Campo Maior;

-Umgehungsstraße EN248 (Arruda dos Vinhos);

-Umgehung Aljustrel – Verbesserung des Zugangs zum Bergbaugebiet und zum Geschäftsstandort;

-Via do Tâmega der Umgehungsstraße EN 210 (Celorico de Basto);

-Anschluss des IC2 an den Industriepark Casarão;

-Neue Kreuzung Rio Lima zwischen EN 203 – Deocriste und EN 202 – Nogueira;

-Kreisverkehr bei EN246 für den Zugang zum Industriegebiet Portalegre;

-Zugang zum Wissenschafts- und Technologiepark von Taipas (Guimarães);

-Zugang zum Industriegebiet Vale do Neiva am A28-Knoten.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

G.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung des Darlehens

Laufende Nummer

Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Name

Qualitative Indikatoren (für Meilensteine)

Quantitative Indikatoren (für Zielvorgaben)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung und klare Definition jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

Einheit für die Messung

Ausgangsbasis

Ziel

Q

Jahr

7.9

Zu C07-i03

M

Erste Umweltverträglichkeitsprüfung abgeschlossen

Abschluss der Umweltverträglichkeitsprüfung

 

 

 

Q3

2022

Die Umweltverträglichkeitsprüfung eines Straßenprojekts wurde abgeschlossen.

7.10

Zu C07-i03

T

Gebaute oder sanierte Straßen

 

km

0

30

Q4

2025

Km Straßen, die gemäß den technischen Spezifikationen der Ausschreibung gebaut oder saniert wurden und die Ergebnisse und Bedingungen der Umweltverträglichkeitsprüfung vollständig berücksichtigen.

7.11

Zu C07-i04

M

Unterzeichnung des Vertrags für 10 Straßenprojekte

Unterzeichnung des Vertrags mit dem Auftragnehmer für die Straßenprojekte

 

 

 

Q2

2023

Unterzeichnung des Dokuments, das ihre Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Ausführung der Arbeiten regelt, durch die Parteien im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung zum Preis.

7.12

Zu C07-i04

T

Gebaute oder sanierte Straßen

 

km

0

42

Q4

2025

Km Straßen, die gemäß den technischen Spezifikationen der Ausschreibung gebaut oder saniert wurden und die Ergebnisse und Bedingungen der Umweltverträglichkeitsprüfung vollständig berücksichtigen.

H. KOMPONENTE 8: Wälder

Die Komponente befasst sich mit folgenden Herausforderungen: der sozioökonomische und demografische Niedergang ländlicher Gebiete, das Vorhandensein ausgedehnter Gebiete ohne aktive Bewirtschaftung zur Verhütung von Bränden oder zum Schutz der biologischen Vielfalt und die starke Fragmentierung des Privateigentums an den Flächen. Die Abwanderung der Bevölkerung in die großen städtischen Zentren und die zunehmende Alterung der ländlichen Bevölkerung haben zur Aufgabe ländlicher Gebiete und traditioneller primärer Wirtschaftszweige geführt. Dies führte zu einer allmählichen Ausdehnung der Waldflächen, die nicht geplant und nicht bewirtschaftet wurden und eine hohe Brennstoffbelastung aufwiesen. Diese Gebiete sind stark der Gefahr von Bränden im ländlichen Raum ausgesetzt, die zum Verlust von Menschenleben, massiven Schäden an Land und Eigentum sowie zur Zerstörung der Wälder und der von ihnen produzierten Güter und Dienstleistungen führen können. Portugal ist das Land in Südeuropa mit dem größten Anteil an verbrannten Gebieten in ländlichen Gebieten und der höchsten durchschnittlichen Zahl von Bränden. Laut dem Europäischen Waldbrandinformationssystem (EFFIS) wurden zwischen 2015 und 2019 durchschnittlich rund 169000 Hektar pro Jahr verbrannt.

Mit dieser Komponente werden folgende Ziele verfolgt:

-Förderung der aktiven Planung und Bewirtschaftung gefährdeter und ökologisch wertvoller land- und forstwirtschaftlicher Flächen;

-Schutz der biologischen Vielfalt durch Unterstützung der Wiederherstellung land- und forstwirtschaftlicher Ökosysteme, insbesondere in verbrannten Gebieten;

-Beitrag zum territorialen Zusammenhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen durch Wiederbelebung der Wirtschaftstätigkeit ländlicher Gebiete; und

-Stärkung der Widerstandsfähigkeit dieser Gebiete durch Verringerung des Brandrisikos durch wirksame und effiziente Brandverhütung und – im Falle von Bränden – durch Verringerung der Schäden durch wirksame und effiziente Brandbekämpfung.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zur Verbesserung der Qualität der öffentlichen Finanzen bei, indem wachstumsfördernden Ausgaben Vorrang eingeräumt wird (länderspezifische Empfehlung 1 2019). Öffentliche Ausgaben im Zusammenhang mit der Modernisierung des Registers der Grundstücke im ländlichen Raum würden deren angemessene Verwaltung fördern und möglicherweise die Wirtschaftstätigkeit in ländlichen Gebieten dynamischer machen. Darüber hinaus leistet die Komponente einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zur Konzentration von Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede (länderspezifische Empfehlung 3 von 2019 und länderspezifische Empfehlung 3 2020).

Diese Komponente dürfte sowohl zum ökologischen als auch zum digitalen Wandel beitragen. Was die grüne Dimension betrifft, so trägt die Komponente direkt zur Anpassung an den Klimawandel bei, da sie darauf abzielt, die Widerstandsfähigkeit ländlicher Gebiete gegenüber Bränden zu erhöhen. Darüber hinaus trägt die aktive nachhaltige Bewirtschaftung dieser Gebiete zur Verhinderung der Bodenerosion, zur Bekämpfung invasiver Arten und Schädlinge und zur Kohlenstoffbindung durch Wälder bei. Was schließlich die digitale Dimension betrifft, so werden die geplanten Maßnahmen für das Katastersystem, das Überwachungssystem für die Bodenbedeckung (SMOS), einschließlich des LiDAR (Light Detection and Ranging) und der hochauflösenden Satellitenbilder, hervorgehoben, da sie elektronische Behördendienste und digitale öffentliche Dienste fördern.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 zur Folge hat, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsmaßnahmen im Plan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

H.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform RE-r19: Landschaftswandel in gefährdeten Waldgebieten

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Landschaft gefährdeter Waldgebiete mit ausgedehnten nicht bewirtschafteten Monokulturen und einem hohen Brandrisiko zu verändern, um Brände im ländlichen Raum zu verhindern und die Klima- und Wirtschaftsresilienz zu erhöhen.

Diese Reform wird durch die Investition RE-C08-i01 (Landschaftswandel in gefährdeten Waldgebieten) umgesetzt. Die Reform besteht aus vier einander ergänzenden Maßnahmen, die nachstehend aufgeführt sind:

-Planungs- und Managementprogramme (PRGP);

-das Gebiet der integrierten Landschaftspflege (AIGP);

-ein integriertes Förderprogramm für ländliche Dörfer in Waldgebieten (Village Gated Community); und

-das Programm Emparcelar para Ordenar.

Die Reform baut auf dem Programm für den Landschaftswandel (Programmade Transformação da paisagem – PTP) auf und unterstützt es mit dem erforderlichen Rechtsrahmen. Dieser Rechtsrahmen umfasst zumindest die Rechtsvorschriften für die Landschaftsumwandlung durch Programme für Landschaftsplanung und Landschaftspflege (PRGP) und integrierte Landschaftspflegegebiete (AIGP), die Rechtsvorschriften zur Genehmigung der Abgrenzung gefährdeter Gebiete, auf die Programme für Landschaftsplanung und Landschaftspflege und integrierte Landschaftspflegegebiete Anwendung finden können, sowie Rechtsvorschriften über die obligatorische Nutzung ländlicher Flächen in Waldgebieten.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 30. September 2021 abgeschlossen sein.

Reform RE-r20: Neuorganisation des Grundbuchsystems und des Systems zur Überwachung der Bodenbedeckung

Ziel dieser Maßnahme ist es, das Fehlen eines multifunktionalen Grundbuchs durch die Einführung und Entwicklung eines Systems zur Ermittlung und Überprüfung der Grenzen des Grundbesitzes und die anschließende Registrierung von Grundbesitz zu überwinden. Dies ermöglicht eine kohärente, aktuelle und ganzheitliche Betrachtung des Gebiets, die den Wert des Grundstücks für seine Eigentümer erhöht und es dem Staat ermöglicht, konkrete, nachhaltige und sektorübergreifende öffentliche Maßnahmen zu entwickeln.

Die Reform besteht aus der Inbetriebnahme des Systems zur Überwachung der Bodenbedeckung (SMOS) und der Entwicklung der Plattform BUPi (Digitales Grundbuch), einem physischen und virtuellen Zähler mit georeferenzierten Informationen über Immobilien, der die für ihre Eintragung erforderlichen Informationen aggregiert und die Interaktion der Bürger mit der öffentlichen Verwaltung im Rahmen des Grundbuchs erleichtert. Mit der Reform wird auch der erforderliche Rechtsrahmen für die Operationalisierung von Investitionen RE-C08-i02 geschaffen: Landbesitzregister und System zur Überwachung der Bodenbedeckung. Die Reform umfasst Folgendes:

-Annahme eines Gesetzes zur Einrichtung der Missionsstruktur für den Ausbau des vereinfachten Katasterinformationssystems, einer öffentlichen Einrichtung, die die Ausweitung des vereinfachten nationalen Katasterinformationssystems und die Entwicklung der BUPi-Plattform überwacht;

-die Annahme eines Rechtsakts zur Einrichtung des Systems für den Betrieb und die Finanzierung des Modells für die Organisation und Entwicklung des vereinfachten Katasterinformationssystems;

-Verabschiedung eines Gesetzes zur Genehmigung der rechtlichen Regelung für das Grundbuch, zur Einrichtung des nationalen Katasterinformationssystems, das mit dem vereinfachten Katasterinformationssystem verknüpft ist und in dem die Katastercharta als nationale Katasterkarte verankert wird;

-die Annahme eines Rechtsakts zur Änderung des Gesetzesdekrets Nr. 9-A/2017 vom 3. November 38 , mit dem der Betrieb des vereinfachten Katasterinformationssystems und der Plattform BUPi präzisiert wird, indem Maßnahmen zur sofortigen Ermittlung der Grundstruktur und des Eigentums an landwirtschaftlichen und gemischten Flächen angenommen werden; und

-Ausarbeitung eines Gesetzesvorschlags zur Einführung eines Sondersystems für die Eintragung ländlicher Flächen und zur Änderung der Grundbuchordnung (CRP).

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

Reform RE-r21: Verhütung und Bekämpfung von Bränden im ländlichen Raum

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Verhütung und Bekämpfung von Bränden im ländlichen Raum durch die Schaffung eines primären Netzes von Unterbrechungen des Brennstoffmanagements und die Stärkung der für die Bewirtschaftung und den Schutz vor Bränden im ländlichen Raum zuständigen Stellen zu verbessern.

Die Reform umfasst Folgendes:

-Annahme eines Rechtsakts zur Genehmigung des Nationalen Plans für die integrierte Bewirtschaftung ländlicher Brände (PNGIFR);

-Verabschiedung eines Gesetzes über die Einrichtung eines integrierten Managementsystems für Brände im ländlichen Raum (SIGIFR); und

-Annahme eines Rechtsakts zur Genehmigung des Nationalen Aktionsprogramms des Nationalen Plans für die integrierte Bewirtschaftung von Bränden im ländlichen Raum.

Das integrierte Managementsystem für Brände im ländlichen Raum (SIGIFR) enthält auf nationaler Ebene Makropolis und strategische Leitlinien, die dazu beitragen sollen, das Risiko von Bränden im ländlichen Raum zu verringern und das Verhalten der Eigentümer, Nutzer und direkten und indirekten Begünstigten des ländlichen Gebiets zu ändern. In dem System werden interministerielle Koordinierungsmodelle festgelegt, in denen die Zuständigkeiten und der Tätigkeitsbereich der einzelnen Einrichtungen innerhalb des SIGIFR festgelegt werden, wobei den verschiedenen Akteuren im Entscheidungsprozess eine größere Rechenschaftspflicht eingeräumt wird. Darin wird ein Governance-, Überwachungs- und Bewertungsmodell festgelegt, das zur kontinuierlichen Verbesserung der öffentlichen Politik und Programme beiträgt.

Es wird ein Brandinformationssystem für den ländlichen Raum eingerichtet, um alle relevanten technischen Informationen des SIGIFR zu aggregieren und zu verbreiten. Darüber hinaus legt sie ein Modell fest, das auf Risikoprävention und -minimierung beruht, entweder durch Sensibilisierungsmaßnahmen oder durch den Aufbau regionaler Verteidigungsnetze, bei dem das Brennstoffmanagement eine führende Rolle im Sanktionssystem spielt.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 30. September 2021 abgeschlossen sein.

Investition RE-C08-i01: Landschaftswandel in gefährdeten Waldgebieten

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Widerstandsfähigkeit gefährdeter Gebiete gegenüber den mit dem Klimawandel verbundenen Risiken, insbesondere den Bränden im ländlichen Raum und dem Verlust an biologischer Vielfalt, zu erhöhen und nachhaltiges Wachstum und den territorialen Zusammenhalt zu fördern. Diese Ziele werden durch die Umwandlung der Landschaft, die Vergrößerung der durchschnittlichen Größe landwirtschaftlicher Grundstücke, die Änderung der Flächennutzung und die Planung neuer Wirtschaftstätigkeiten erreicht.

Diese Investition umfasst folgende Programme:

-die Landschaftsplanungs- und -bewirtschaftungsprogramme (PRGP), die die wünschenswerte Landschaft gestalten und mittel- bis langfristig eine Übergangsmatrix festlegen, unterstützt durch ein Finanzierungsmodell, das deren Umsetzung gewährleistet;

-die Gebiete des integrierten Landschaftsmanagements (AIGP), die die Größe der bewirtschafteten Waldfläche vergrößern, Unterbrechungen in ausgedehnten Gebieten von Meereskiefernmonokultern und Eukalyptus schaffen und die Ersetzung von Eukalyptus-Gebieten durch andere Arten, insbesondere einheimische Arten, vorsehen, um eine Größenordnung zu erreichen, die die Widerstandsfähigkeit gegenüber Bränden und die Valorisierung des Naturkapitals fördert und die notwendigen Voraussetzungen für die Entwicklung von integrierten Landschaftsmanagement-Operationen (OIGP) schafft, in denen die Planung der Interventionen, das Betriebsmodell, die zuzuweisenden Finanzmittel und das Verwaltungs- und Überwachungssystem festgelegt sind;

-das integrierte Unterstützungsprogramm für ländliche Dörfer in Waldgebieten, mit dem eine Reihe von Maßnahmen unterstützt werden, um die Änderung der Flächennutzung und -belegung sowie die Bewirtschaftung von Brennstoffen in ländlichen Dörfern sicherzustellen; und

-das Programm Emparlar para Ordenar, das die durchschnittliche Größe des ländlichen Eigentums erhöht und somit zur Lebensfähigkeit und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit der dort errichteten oder zu errichtenden landwirtschaftlichen Betriebe beiträgt.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. September 2025 abgeschlossen sein.

Investition RE-C08-i02: Landbesitzregister und System zur Überwachung der Bodenbedeckung

Ziel dieser Maßnahme ist es, dem portugiesischen Staat eine Wissensbasis für das Gebiet imStraßenverkehr zur Verfügung zu stellen, insbesondere in Bezug auf die Art und die Grenzen der ländlichen Grundstücke, um die Identifizierung von Grundbesitzern zu ermöglichen. Dies ist von wesentlicher Bedeutung für die Planung, Verwaltung und Unterstützung von Entscheidungen über die Besetzung und Nutzung des Gebiets.

Diese Investition besteht in der Entwicklung der BUPi-Plattform und der Erstellung einer Referenzkartierung für das Bodenbedeckungsüberwachungssystem (SMOS), einschließlich einer digitalen 3-D-Vertretung des Bodens durch Leichterkennungs- und Rangierabdeckung (Light Detection and Ranging, LiDAR), Vegetationskarten, Biomasse- und Holzvolumenkarten, Landbedeckungs- und Nutzungskarten und Satellitenbildabdeckung. Diese Maßnahmen ergänzen einander und ermöglichen die vollständige Inbetriebnahme der BUPi-Plattform und gewährleisten gleichzeitig die Interoperabilität aller bestehenden Informationssysteme im Zusammenhang mit Katastergeometrie, Kataster und Steuermatrizen, die derzeit von verschiedenen Behörden verwaltet werden, darunter die Tributar- und Zollbehörde, das Institut für Registrierung und Notarwesen und die Generaldirektion für Territorien. Bürger, Unternehmen und alle Behörden erhalten eine eindeutige Identifikationsnummer (NIP) für ihre Liegenschaften, einschließlich Informationen über ihre Grenzen und Merkmale. Um die erfolgreiche Durchführung der vorgenannten Maßnahmen zu gewährleisten, umfasst die Investition auch Schulungsmaßnahmen für zugelassenes technisches Personal der Gemeinden, Registrierstellen und Vertreter der Steuerbehörden.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. März 2025 abgeschlossen sein.

Investition RE-C08-i03: Unterbrechungen des Kraftstoffmanagements – Primärnetz

Ziel dieser Maßnahme ist es, durch ein primäres Netz von Unterbrechungen des Brennstoffmanagements (RPFGC) horizontale Unterbrechungen in der Landschaft zu schaffen. Dieses Netz dient der Isolierung von Brandausbrüchen, dem Schutz von Kommunikationswegen, sozialen Infrastrukturen und Ausrüstungen, der Verringerung der durch Brände zerstörten Durchschnittsfläche durch Abtrennung der Landschaft, Erleichterung von Brandbekämpfungsmaßnahmen und Gewährleistung der Sicherheit der Feuerwehrleute durch die Schaffung von Fluchtwegen.

Die Investition umfasst folgende Maßnahmen:

-Kartierung und Bewertung der Landnutzung von Flächen, die in das Netz zur Strukturierung des primären Brennstoffmanagements einbezogen sind;

-Identifizierung der Eigentümer, Bewertung und Berechnung der Höhe der Entschädigung und andere Elemente, die zur Meldung öffentlicher Versorgungsleistungen an die Grundstückseigentümer, zum Abschluss von Verträgen und zur Zahlung der entsprechenden Ausgleichszahlungen führen

-Aufnahme der georeferenzierten grafischen Darstellung der ländlichen Flächen, die in die Einrichtung des Dienstbarkeitsbereichs einbezogen sind, in die Plattform BUPi, um die anschließenden besonderen Eintragungsverfahren zu ermöglichen; und

-Umsetzung des primären Netzes von Kraftstoffmanagementunterbrechungen auf nationaler Ebene.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition RE-C08-i04: Mittel zur Verhütung und Bekämpfung von Bränden im ländlichen Raum

Ziel dieser Maßnahme ist die Stärkung der staatlichen Stellen, die an der Verhütung und Bekämpfung von Bränden im ländlichen Raum beteiligt sind. Mit dieser Maßnahme sollen insbesondere die Kapazitäten der portugiesischen Luftwaffe und des Natur- und Waldschutzinstituts (ICNF) in Bezug auf Infrastruktur und Ausrüstung mobilisiert werden, um deren Wirksamkeit und Effizienz bei der Verhütung und Bekämpfung von Bränden im ländlichen Raum zu erhöhen. Darüber hinaus soll diese Maßnahme die Risikobewertung verbessern, indem das portugiesische Meeresinstitut und das Radarnetz der Atmosphäre (IPMA) standardisiert und aktualisiert werden.

Diese Investition umfasst den Erwerb von zwei leichten und neun mittelgroßen Feuerwehrhubschraubern, den Bau neuer und die Renovierung bestehender Gebäude (Betriebszentrum und Wartungshangars), den Erwerb von Fahrzeugen, Maschinen und Ausrüstungen, die für die operative Brandbekämpfung erforderlich sind, wie persönliche Schutzausrüstungen, Feuerwehrfahrzeuge, Bulldozer und Traktoren, sowie die Standardisierung und Modernisierung des meteorologischen Radarnetzes.

Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan dargelegten Risikominderungsmaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Hinblick auf die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Um insbesondere die Einhaltung der Technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu gewährleisten, müssen die zu erwerbenden Fahrzeuge, Maschinen und Ausrüstungen emissionsfrei sein. Gibt es keine emissionsfreien Alternativen, müssen die zu erwerbenden Fahrzeuge, Maschinen und Ausrüstungen die besten verfügbaren Umweltleistungsniveaus in dem Sektor darstellen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition RE-C08-i05: Mehr Waldprogramm

Ziel der Maßnahme ist die Modernisierung des Brandverhütungs- und Brandbekämpfungssystems, der Übergang vom Modell der Brandbekämpfung zum Präventionsmodell und die Stärkung der Maßnahmen von Forsterzeugerorganisationen und Kompetenzzentren im Forstsektor durch die Einbeziehung von Fachleuten und die Verbesserung der fachlichen Qualifikationen aller einschlägigen Akteure in diesen Einrichtungen.

Diese Investition umfasst folgende Maßnahmen:

-Ausweitung der Programme „Sicheres Dorf“ und „Sicheres Dorf“ zur Förderung von Sensibilisierungsmaßnahmen zur Prävention riskanter Verhaltensweisen der Bevölkerung, Selbstschutzmaßnahmen und Simulationen von Evakuierungsplänen in Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden;

-Stärkung der operativen Reaktionsfähigkeit der nationalen Behörde für Not- und Katastrophenschutz (ANEPC) und der nationalen Gendarmerie (GNR) bei der Bekämpfung von Bränden im ländlichen Raum, insbesondere durch den Erwerb von Fahrzeugen und persönlicher Schutzausrüstung, die Renovierung bestehender Infrastrukturen und die Schaffung neuer regionaler und subregionaler ANEPC-Strukturen;

-Schulung und Qualifizierung des an der Brandbekämpfung beteiligten Einsatzpersonals und der OPF-Techniker; und

-Stärkung der Organisationen und Kompetenzzentren von Waldbesitzern in Gebieten, die für die Nachhaltigkeit der Waldressourcen von entscheidender Bedeutung sind.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

 

H.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein-/Ziel

Name

Qualitative Indikatoren (für Meilensteine)

Quantitative Indikatoren (für Zielvorgaben)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung und klare Definition jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

Einheit für die Messung

Ausgangsbasis

Ziel

Q

Jahr

8.1

Zu C08-i01

T

Entwicklung von Landschaftsplanungs- und -managementprogrammen (PRGP) in den als gefährdet eingestuften Gebieten.

 

Anzahl

0

20

Q3

2025

Genehmigung von Raumordnungs- und Bewirtschaftungsprogrammen (PRGP) durch die Regierung für 20 homogene gefährdete Gebiete oder Gebiete, die von Großbränden betroffen sind, unter Berücksichtigung der Charta der Landschaftseinheiten des portugiesischen Festlands und des Territorialmodells des Nationalen Programms für Raumordnungspolitik.

8.2

Zu C08-i01

T

Veröffentlichung von Integrierten Landschaftsmanagementmaßnahmen (OIGP) im Diário da Republica

 

Anzahl

0

60

Q3

2025

Genehmigung und Veröffentlichung von 60 Maßnahmen des integrierten Landschaftsmanagements (OIGP) im Diário da Republica, in denen die Planung der Interventionen, das Betriebsmodell, die zuzuweisenden Finanzmittel und das Verwaltungs- und Überwachungssystem festgelegt sind.

8.3

Zu C08-i01

T

Dörfer mit Brennstoffmanagementprojekten

Anzahl

0

800

Q3

2025

Abschluss von Verträgen, in denen die spezifischen Bedingungen für die Finanzierung von Brennstoffmanagementprojekten zwischen dem Umweltfonds und den Begünstigten (Gemeinden, interkommunale Gemeinschaften, lokale Entwicklungsverbände) in mindestens 800 ländlichen Dörfern in Waldgebieten (Dörfergatgemeinden) festgelegt sind.

8.20

Zu C08-i01

T

Umsetzung von Flurbereinigungsmaßnahmen Programa „Emparcelar para Ordenar“

Anzahl

0

2 000

Q3

2025

2 000 ha Land in gefährdeten Gebieten werden im Rahmen des Programms „Emparcelar para Ordenar“ repariert.

8.4

Zu C08-i02

M

Auf dem Weg zu einer BUPi-2.0-Plattform

Inbetriebnahme der Plattform BUPi 2.0

 

 

 

Q1

2022

Bereitstellung der Cloud-basierten BUPi-2.0-Plattform, mit der die bereits bestehenden Funktionen des BUPi-Pilotprojekts aufgerüstet und erweitert werden sollen. BUPi 2.0 gewährleistet die Abdeckung der verschiedenen Systeme auf nationaler Ebene und die Interoperabilität der verschiedenen Systeme, die derzeit von verschiedenen Behörden, einschließlich der Steuer- und Zollbehörden, verwaltet werden. BUPi 2.0 muss die schrittweise Einführung eindeutiger Immobilienidentifikationsnummern ermöglichen.

8.5

Zu C08-i02

T

Schulung zu BUPi

 

Anzahl

0

10

Q4

2023

Anzahl der vierteljährlichen Schulungen im Zusammenhang mit BUPi für die national qualifizierten Techniker, die Verfahren der grafischen Darstellung durchführen (RGG), das Personal des Instituts für Register und Notare (IRN), Bedienstete der Steuerbehörden, Grundbuchtechniker und Techniker der Generaldirektion

Territorium und Registerbeamte.

8.6

Zu C08-i02

M

Erstellung einer Referenzkartierung für das Bodenbedeckungsüberwachungssystem (SMOS)

Erstellung einer Referenzkartierung für das Bodenbedeckungsüberwachungssystem (SMOS)

 

 

 

Q1

2025

Erstellung einer Referenzkartierung für das Bodenbedeckungsüberwachungssystem (SMOS), einschließlich i) Veröffentlichung der Landbedeckungs- und Nutzungskarten (COS) 2023 auf der Grundlage von von den zuständigen Behörden validierten Informationen, die eine geografische Darstellung des Landes darstellen und Informationen über die Flächennutzung und -belegung sowie über die Arten von Kulturen und Aufforstungen liefern, ii) digitale 3-D-Anordnung von Land durch leichte Erfassung und Entfernung (LiDAR), iii) Vegetationskarten, iv) Biomasse- und Holzvolumenkarten und v) Satellitenabdeckung.

8.7

Zu C08-i03

M

Veröffentlichung des Vertrags über das Strukturierungsnetz für das primäre Kraftstoffmanagement (RPFGC)

Veröffentlichung des Vertrags zur Strukturierung des primären Brennstoffmanagements (RPFGC) in BASE.gov

 

 

 

Q1

2022

Vergabe des Auftrags für die Einrichtung des Infrastrukturnetzes für das Primär-Kraftstoffmanagement (RPFGC) zur Schaffung horizontaler Unterbrechungen in der Landschaft zur Isolierung von Brandausbrüchen durch die zuständige Behörde.

8.8

Zu C08-i03

T

Eingerichteter Dienstbarkeitsbereich

 

ha

 0

21 727

Q3

2025

Zuführungsbereich im Primärnetz der Kraftstoffmanagementunterbrechungen (RPFGC)

Diese Flächen sind in die BUPi-Plattform aufzunehmen, um das anschließende besondere Eintragungsverfahren zu ermöglichen.

8.9

Zu C08-i03

T

Umsetzung des Netzes zur Strukturierung von Primärbrennstoffmanagementlücken (RPFGC)

 

Anzahl

37 500

Q4

2025

Umgesetzte Fläche (in ha) des Primärnetzes der Brennstoffmanagementunterbrechungen (RPFGC) – Schaffung horizontaler Diskontinuitäten (Kraftstoffmanagementbänder) in der Landschaft zur Isolierung von Brandausbrüchen.

8.10

Zu C08-i04

T

Lieferung von Fahrzeugen, Maschinen und Ausrüstungen

 

Anzahl

179

Q1

2023

Lieferung von Brandbekämpfungs- und Brandverhütungsfahrzeugen, -maschinen und -ausrüstungen nach Bestätigung, dass sie den technischen Spezifikationen und sonstigen vertraglichen Anforderungen entsprechen, gemäß Ausschreibungsverfahren.

8.11

Zu C08-i04

T

Lieferung leichter und mittlerer Feuerwehrhubschrauber

 

Anzahl

0

11

Q4

2025

Lieferung von zwei leichten Feuerwehrhubschraubern (HEBL) und neun mittleren Feuerwehrhubschraubern (HEBM) nach Bestätigung, dass sie den technischen Spezifikationen und sonstigen vertraglichen Anforderungen entsprechen. Das Ziel umfasst auch den Bau und/oder die Renovierung von Gebäuden und Infrastrukturen für den Einsatz und die Instandhaltung der Hubschrauber.

8.12

Zu C08-i04

T

Installation von Dualpolarisationsradaren

 

Anzahl

0

2

Q4

2023

Installation von zwei dualen Polarisationsradaren mit dem erforderlichen Rechen- und Archivierungssystem, zwei Blitzendetektoren und zwei Wetterwetterstationen. Die Installation wurde abgeschlossen, nachdem bestätigt wurde, dass sie den technischen Spezifikationen und sonstigen vertraglichen Anforderungen entsprechen.

8.13

Zu C08-i05

T

Verstärkung der Stellen des Innenministeriums mit Fahrzeugen und Betriebsausrüstung

 

Anzahl

0

62

Q4

2024

Aufstockung von 62 MAI-Einrichtungen (ANEPC, GNR und Feuerwehren) durch Schulung und Qualifizierung des Einsatzpersonals, das an der Brandbekämpfung, neuen Fahrzeugen und Betriebsausrüstung beteiligt ist, für mindestens 35 000 000 EUR.

8.14

Zu C08-i05

T

Schaffung regionaler und subregionaler Strukturen der nationalen Behörde für Notfall- und Katastrophenschutz (ANEPC)

 

Anzahl

0

6

Q2

2022

Inbetriebnahme von zwei regionalen und vier subregionalen Notfall- und Katastrophenschutzkommandos (im Sinne des Gesetzesdekrets Nr. 45/2019 vom 1. April 2019)

8.21

Zu C08-i05

M

Entwicklung einer Sensibilisierungskampagne zur Verhinderung riskanten Verhaltens

Abbau der Sensibilisierungskampagne

Q1

2024

Entwicklung einer Sensibilisierungs- und Informationskampagne im Rahmen der Programme „Sicheres Dorf“ und „Sichere Menschen“, um riskantes Verhalten in der Bevölkerung zu verhindern

8.15

Zu C08-i05

M

Veröffentlichung des ersten Berichts des Instituts für Naturschutz und Wälder, I.P

Veröffentlichung eines Berichts über die Programmverträge zwischen dem Institut für Naturschutz und Wälder, I.P. und den Organisationen der Waldbesitzer (OPF) und den Kompetenzzentren

 

 

 

Q2

2022

Der Bericht enthält Einzelheiten zu den Programmverträgen zwischen dem Institut für Naturschutz und Wälder, I.P. und den Organisationen der Waldbesitzer (OPF) und Kompetenzzentren, einschließlich Informationen über die jährlich zu erreichenden Ziele und Vorgaben. Nach dem ersten Bericht werden die Durchführung und der Fortschritt der Programmverträge jedes Halbjahr veröffentlicht.

8.16

Zu C08-i05

T

Durchführung eines nationalen Ausbildungsprogramms

 

Anzahl

0

150

Q4

2025

150 Techniker von Forsterzeugerorganisationen (OPF) erhalten eine Schulung mit einer Dauer von mindestens 684 Stunden. Die Schulungen konzentrieren sich auf folgende Themen: Organisationsmanagement, Verhütung von Bränden im ländlichen Raum, kontrollierte Brandräumung, Pflanzengesundheit, Zertifizierung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung, Multifunktionalität von Waldgebieten, nicht holzartige forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Vergütung von Ökosystemleistungen, biologische Vielfalt, forstwirtschaftliche Infrastruktur, forstwirtschaftliche Projekte, Waldinventare oder Kataster.

8.17

Zu C08-r19

M

Rechtsrahmen für die obligatorische Nutzung ländlicher Flächen in forstwirtschaftlichen Gebieten

Inkrafttreten des Rechtsrahmens für die obligatorische Nutzung ländlicher Flächen in forstwirtschaftlichen Gebieten.

 

 

 

Q3

2021

Inkrafttreten des Rechtsrahmens für die obligatorische Nutzung ländlicher Flächen in forstwirtschaftlichen Gebieten. Die Zwangsvermietung ist nur dann anzuwenden, wenn sich die Grundeigentümer nicht verpflichten, die in dem für das Gebiet der integrierten Landschaftspflege (AIGP) festgelegten Maßnahmen durchzuführen, die in dem für das Gebiet der integrierten Landschaftspflege (AIGP) festgelegten Maßnahmen festgelegt sind.

Mit dem Gesetz Nr. 68/2020 vom 5. November wurde die Regierung ermächtigt, das Gesetz Nr. 31/2014 vom 30. Mai zu ändern (das die allgemeinen Grundlagen für die öffentliche Ordnung in den Bereichen Land-, Stadt- und Raumplanung festlegt, um die gesetzliche Regelung der obligatorischen Grundbesitzverhältnisse zu genehmigen.

8.18

Zu C08-r20

M

Überwachungssystem für die Bodenbedeckung (SMOS)

Inbetriebnahme des Systems zur Überwachung der Bodenbedeckung (SMOS)

 

 

 

Q4

2022

Inbetriebnahme des Systems zur Überwachung der Bodenbedeckung (SMOS), das LiDAR Coverage, das digitale Geländemodell, Pflanzen- und Vegetationsmodell, Pflanzen- und Vegetationskarten, Landbedeckungskarten und Satellitenbildabdeckung umfasst.

8.19

Zu C08-r21

M

Gesetz über die Einrichtung des integrierten Managementsystems für Brände im ländlichen Raum (SGIFR)

Inkrafttreten des Gesetzes zur Einrichtung des integrierten Managementsystems für Brände im ländlichen Raum (SIGIFR) und zur Festlegung seiner Betriebsvorschriften.

 

 

 

Q3

2021

Das integrierte Managementsystem für Brände im ländlichen Raum (SGIFR) enthält auf nationaler Ebene Makropolis und strategische Leitlinien, die dazu beitragen, das Risiko von Bränden im ländlichen Raum zu verringern und das Verhalten von Eigentümern, Nutzern und direkten und indirekten Begünstigten des ländlichen Gebiets zu ändern. In dem System werden interministerielle Koordinierungsmodelle definiert, in denen die Zuständigkeiten und der Tätigkeitsbereich der einzelnen Einheiten innerhalb des SIGIFR abgegrenzt werden.

Darin werden die Inhalte der verschiedenen Instrumente für die integrierte Planung der Brandbekämpfung im ländlichen Raum auf nationaler, regionaler, subregionaler und kommunaler Ebene festgelegt. Es wird ein Brandinformationssystem für den ländlichen Raum eingerichtet, um alle relevanten technischen Informationen des SIGIFR zu aggregieren und zu verbreiten, und es besteht eine klare Verpflichtung zur Festlegung eines Modells, das auf Risikoprävention und -minimierung beruht, entweder durch Sensibilisierungsmaßnahmen oder durch die Einrichtung regionaler Verteidigungsnetze, in denen das Brennstoffmanagement eine führende Rolle bei der Sanktionsregelung spielt. Schließlich enthält sie ein Modell für Governance, Überwachung und Evaluierung, das zur kontinuierlichen Verbesserung der öffentlichen Politik und Programme beitragen soll.

I. KOMPONENTE 9: Wasserwirtschaft

Die Komponente befasst sich mit folgenden Herausforderungen: Bewältigung des hohen Drucks auf Speichersysteme, die Wasserversorgung bereitstellen, und Verbesserung der Wassereffizienz, um den Zwängen entgegenzuwirken, die sich aus dem erwarteten jährlichen Rückgang der Niederschlagsmengen, der höheren Häufigkeit von Dürren, der Saisonabhängigkeit und der Wasserleckage ergeben

Ziel der Komponente ist es, die Wasserknappheit zu lindern und die Widerstandsfähigkeit der Regionen zu gewährleisten, die mit dem größten Dürreproblem konfrontiert sind und die dringend wirksame Maßnahmen zur Gewährleistung der Wasserversorgung in der Algarve, Alentejo und Madeira benötigen.

Die Stärkung der Wasserresilienz ist für die Entwicklung dieser drei Regionen von größter Bedeutung, da sie auch eine zwingende Voraussetzung für den Tourismus und die Ökosysteme (insbesondere in der Algarve und Madeira), die Landwirtschaft (Alentejo und Madeira), die Neugestaltung der Wirtschaftstätigkeit (Alentejo) und für die Bewältigung des kombinierten Drucks durch den Bewässerungsbedarf und den menschlichen Verbrauch darstellt (Madeira).

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zu Investitionen in die Klimawende (länderspezifische Empfehlung 3 2020) bei.

I.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition RE-C09-i01: Regionalplan für Wassereffizienz Algarve

Ziel dieser Investition ist es, auf die Wasserknappheit in der Algarve zu reagieren, die sich angesichts des Klimawandels weiter verschlechtert. Für die Fortsetzung und Entwicklung der Wirtschaftstätigkeit und für die Diversifizierung der Wirtschaft der Algarve ist eine Antwort erforderlich.

Die Investition umfasst Maßnahmen zur Verringerung der Wasserverluste in städtischen und landwirtschaftlichen Sektoren in der Algarve durch effizientere Bewässerungstechnologien sowie zur Förderung der Wiederverwendung von behandeltem Abwasser. Auf der Ebene der Versorgung wird bei den Maßnahmen erwogen, die vorhandenen Kapazitäten zu nutzen und die Widerstandsfähigkeit bestehender Speicher zu verbessern, indem der Zufluss zum Odeleite-Becken durch Entnahme auf dem Fluss Guadiana erhöht, strategische Reserven gestärkt und ein Entsalzer installiert wird. Insbesondere müssen diese neuen Wasserquellen die bestehende Nutzung ergänzen, um die vorhersehbaren Auswirkungen des Klimawandels zu bewältigen. Sie umfasst auch Maßnahmen zur Intensivierung der Überwachung, Genehmigung und Durchsetzung.

Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die Risikominderungsmaßnahmen im Aufbau- und Resilienzplan gemäß den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) sowie die von Portugal zu erreichenden Etappenziele und Zielwerte berücksichtigt werden. Insbesondere werden alle Projekte, bei denen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen, die gemäß der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten sowie den einschlägigen Prüfungen im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, kurz gesagt, der EU-Wasserrahmenrichtlinie abgeschlossen wird, einschließlich der Durchführung der erforderlichen Minderungsmaßnahmen, mit denen die Einhaltung der technischen Leitlinien für DNSH (2021/C58/01) sichergestellt wird. Alle Maßnahmen, die im Rahmen der UVP und der Bewertung gemäß der Richtlinie 2000/60/EG ermittelt wurden, um die Einhaltung des DNSH-Grundsatzes sicherzustellen, werden in das Projekt integriert und in den Phasen des Baus, des Betriebs und der Stilllegung der Infrastruktur strikt eingehalten.

Bei der Entnahme von Wasser ist von der zuständigen Behörde eine entsprechende Genehmigung zu erteilen, in der die Bedingungen festgelegt sind, um eine Verschlechterung zu vermeiden und sicherzustellen, dass sich die betroffenen Wasserkörper im Einklang mit den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG in einem guten ökologischen Zustand befinden.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition RE-C09-i02: Mehrzweckunternehmen von Crato, Planungsphase

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Trinkwasserversorgung sicherzustellen, der Wüstenbildung in der Region entgegenzuwirken, die Landwirtschaft zu diversifizieren und zur Umgestaltung der Energieerzeugung in dem Gebiet beizutragen. Die Maßnahme umfasst folgende Schritte: Bau eines Staudamms im Crato-Tal, um die Bereitstellung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und die Neukonfigurierung der Landwirtschaft zu gewährleisten und gleichzeitig einen privilegierten Standort für die Installation von schwimmenden Photovoltaikmodulen (die mit Mitteln außerhalb der Aufbau- und Resilienzfazilität im Wasserspiegel installiert werden sollen) und eigenständig Strom aus dem geplanten Miniwasserkraftwerk zu erzeugen.

Beispielsweise würde die Photovoltaikanlage bei einer installierten Leistung von 75 MW mehr als 60 % des derzeitigen Energiebedarfs des Gebiets von

Bereitstellung von Redundanz und Verringerung der Kohlendioxidemissionen um mehr als 80000 Tonnen/Jahr.Nach dem zu schaffenden Seenbereich – 7,24 km 2 –und der maximale Bereich, der für die Installation von Photovoltaikmodulen genutzt werden kann, beträgt 20 % davon).

Sie trägt auch zur Diversifizierung der landwirtschaftlichen Tätigkeit bei und trägt dazu bei, die Einwohner für dieses demographische Gebiet des Landes zu gewinnen und gleichzeitig ein effizientes Wasserbewirtschaftungssystem aufrechtzuerhalten.

Der Bau befindet sich im Einzugsgebiet des Tejo in einem Gebiet in der Nähe der Grenze des Guadiana-Beckens. Die Investition umfasst folgende Schritte:

-Staudamm: Einrichtung eines vollständigen Speicherbeckens auf einer Höhe von 248 m (Höhe 48 m) mit einer überschwemmten Fläche von 7,24 km2, einer Speicherkapazität von 116,1 hm3 und einem jährlichen Durchschnittsvolumen von 57,83 hm3/Jahr, um 50,3 hm/Jahr für dieöffentliche Wasserversorgung (öffentliche Trinkwasserversorgung (3,3 hm3/Jahr) und Bewässerung (47 hm3/Jahr)) zu ermöglichen, was unerlässlich ist, um eine Redundanz in der Versorgung zu gewährleisten, d. h. genügend Wasser für die Bevölkerung (etwa 55000 Personen) Alter do Chão, Avis, Crato, Fronteira, Gavião, Nisa, Ponte de Sorousel und S.

-Miniwasserstoff: Für die energetische Nutzung der Ströme, die in die Bewässerung im Tal flussabwärts freigesetzt werden sollen, wobei der durch die Staudammhöhe verursachte Fall zu nutzen ist. Es muss eine installierte Leistung von 1,0 MW haben.

-System zur Stärkung der Versorgung mit dem Staudamm Póvoa e Meadas vom Pisão dam: Anschluss vom Stausee zur Kläranlage in Póvoa e Meadas zur Deckung des städtischen Verbrauchs der Gemeinden Alter do Chão, Avis, Crato, Fronteira, Gavião, Nisa, Ponte de Sor und Sousel.

-Bewässerungsinfrastruktur zur Unterstützung bestehender landwirtschaftlicher Flächen: dies umfasst Hebestationen für Bewässerung, Leerrohre, Ausgleichsbecken und Verteilungsnetze, Bewässerungsnetze und Verbesserung des landwirtschaftlichen Zugangs und soll 5 078 ha neuer Bewässerungsblöcke (Alter do Chão, Avis, Crato, Fronteira und Sousel) schaffen. Der Bewässerungsumfang wird in Chargen mit einer Fläche von höchstens 100 ha aufgeteilt.

-Photovoltaikkraftwerk (Solarplatten, Wechselrichter, schwimmende Geräte, Nieder- und Mittelspannungsverkabelung): Installation von Photovoltaikmodulen im Wasserspiegel des Behälters. Die Finanzierung erfolgt außerhalb des Aufbau- und Resilienzplans.

Diese Maßnahme darf die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigen, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die Risikominderungsmaßnahmen im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Hinblick auf die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) sowie die von Portugal zu erreichenden Etappenziele und Zielwerte zu berücksichtigen sind. Die vollständige und inhaltliche Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften ist nachzuweisen. Bei der Veröffentlichung des UVP-Entwurfs zur öffentlichen Konsultation umfasst er 1) die prognostizierten Wasserflüsse in dem betroffenen Wasserkörper im Basisszenario (keine Investition) und nach der Investition, wobei die negativen Auswirkungen des Klimawandels auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Prognosen, einschließlich eines plausiblen Worst-Case-Szenarios, vollständig zu berücksichtigen sind; und 2) eine Begründung des Zwecks der Investition im Vergleich zu Alternativen mit potenziell geringeren Umweltauswirkungen, sowohl in Bezug auf ihre Ziele (Umfang der bewässerten Flächen gegenüber einer nachhaltigen Landerneuerung) als auch ihre Mittel (Senkung des Wasserbedarfs und naturbasierte Lösungen). Insbesondere werden alle Projekte, bei denen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen, die gemäß der Richtlinie 2011/92/EU abgeschlossen wird, sowie einschlägigen Bewertungen im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG, einschließlich der Durchführung der erforderlichen Minderungsmaßnahmen, um die Einhaltung der technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) sicherzustellen.

Alle Maßnahmen, die im Rahmen der UVP und der Bewertung gemäß der Richtlinie 2000/60/EG ermittelt wurden, um die Einhaltung des DNSH-Grundsatzes sicherzustellen, werden in das Projekt integriert und in den Phasen des Baus, des Betriebs und der Stilllegung der Infrastruktur strikt eingehalten.

Die UVP stützt sich auf die aktuellsten, umfassendsten und genausten Daten, einschließlich Überwachungsdaten über biologische Qualitätskomponenten, die besonders anfällig für hydromorphologische Veränderungen sind, und auf den erwarteten Zustand des Wasserkörpers infolge der neuen Tätigkeiten im Vergleich zu der derzeitigen. Sie bewertet insbesondere die kumulierten Auswirkungen dieses neuen Projekts mit anderen bestehenden oder geplanten Infrastrukturen im Einzugsgebiet.

Um mit der Richtlinie 2000/60/EG in Einklang zu stehen, muss auf der Grundlage einer Bewertung aller potenziellen Auswirkungen auf den Zustand von Wasserkörpern innerhalb desselben Flusseinzugsgebiets und auf geschützte Lebensräume und Arten, die direkt vom Wasser abhängig sind, nachgewiesen werden, dass die Maßnahme

I) die betroffenen Wasserkörper nicht erheblich oder irreversibel beeinträchtigt und auch nicht verhindert, dass der spezifische Wasserkörper, auf den er sich bezieht, oder andere Wasserkörper in demselben Einzugsgebiet bis zum vierten Quartal 2025 einen guten Zustand oder ein gutes Potenzial erreichen; und

II) keine erheblichen negativen Auswirkungen auf geschützte Lebensräume und direkt vom Wasser abhängige Arten hat.

Die zuständige Behörde erteilt eine Genehmigung für das Projekt unter Angabe aller technisch machbaren und ökologisch relevanten Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die Auswirkungen abzuschwächen und die Erreichung eines guten ökologischen Zustands und Potenzials in den betroffenen Wasserkörpern bis zum vierten Quartal 2025 sicherzustellen und sicherzustellen, dass die Wirksamkeit dieser Maßnahmen im Einklang mit den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG überwacht wird.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. März 2022 abgeschlossen sein.

Investition RE-C09-i03-RAM: Plan für Wassereffizienz und Stärkung der Versorgungs- und Bewässerungssysteme Madeiras

Ziel der Maßnahme ist es, die Widerstandsfähigkeit der Wasserressourcen auf den Inseln Madeira und Porto Santo zu erhöhen.

Die Investition besteht in der Bereitstellung von Wasserressourcen durch Optimierung der Nutzung vorhandener Ressourcen, der Entnahme überschüssigen Wassers ohne Auswirkungen auf die Ökosysteme, der Auf- und Ausbau strategischer Reserven und der Vernetzung der verschiedenen Wasserquellen.

Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die Risikominderungsmaßnahmen im Aufbau- und Resilienzplan gemäß den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) sowie die von Portugal zu erreichenden Etappenziele und Zielwerte berücksichtigt werden. Insbesondere müssen alle Projekte, bei denen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, notwendigerweise einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU sowie entsprechenden Prüfungen im Zusammenhang mit den Richtlinien 2000/60/EG und 92/43/EWG, einschließlich der Durchführung der erforderlichen Minderungsmaßnahmen, unterzogen werden.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

I.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Name

Qualitative Indikatoren (für Meilensteine)

Quantitative Indikatoren (für Zielvorgaben)

Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung und klare Definition jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

Einheit für die Messung

Ausgangsbasis

Ziel

Q

Jahr

9.1

Zu C09-i01

T

Zusätzliche Überwachungsstellen für installierte Grundwasserressourcen (SM3)

Anzahl

32

82

Q4

2024

Einrichtung von Überwachungs- und Überwachungsstellen für Grundwasserressourcen (einschließlich Piezometer und Telemetriezähler). Zusätzlich zu einem vorhandenen 32 müssen weitere 50 Piezometer installiert werden. 

9.2

Zu C09-i01

T

Abschluss der Netzinterventionen zur Verringerung der Wasserverluste (SM1)

Km

0

125

Q1

2026

Abschluss der Netzinterventionen zur Optimierung des Drucks und zur Sanierung des Netzes durch folgende Maßnahmen: 1) Druckoptimierung und Durchflussmessung, 2) Netzsanierung in städtischen/historischen Gebieten 3) Netzsanierung in ländlichen oder mittleren ländlichen Gebieten.

9.3

Zu C09-i01

T

Modernisierung von Flächen mit kollektiver hydro-landwirtschaftlicher Nutzung und individueller Bewässerung (SM2)

Ha

0

10 300

Q1

2026

Von der Einführung effizienterer Verteilungssysteme betroffener Bereich durch den Austausch von Kanälen durch Leitungsrohre, die Verbesserung des Netzdrucks, die Einführung von Fernerkundungs- und Verbrauchskontrollsystemen sowie die Einführung von Leckageerkennungssystemen für kollektive hydrolandwirtschaftliche Anlagen und die Installation effizienterer und überwachungsfähiger Bewässerungssysteme bei der individuellen Bewässerung

9.4

Zu C09-i01

T

Anzahl der Kläranlagen zur Sicherstellung der Erzeugung und Verbesserung von behandeltem Abwasser (SM4)

Anzahl

0

4

Q1

2026

Anzahl der Kläranlagen, die eröffnet wurden, um die Erzeugung von aufbereitetem, zur Wiederverwendung bereitem Abwasser zu gewährleisten

9.5

Zu C09-i01

M

Annahme eines aktualisierten Entwurfs (falls erforderlich) der Maßnahme zur Entnahme in Guadiana unter vollständiger Berücksichtigung aller Ergebnisse und Bedingungen aus der Umweltverträglichkeitsprüfung (SM5)

Annahme des aktualisierten Entwurfs (falls erforderlich)

Q4

2024

Annahme einer aktualisierten Ausgestaltung der Maßnahme (falls erforderlich) unter vollständiger Berücksichtigung der erforderlichen Ergebnisse und Bedingungen der Umweltverträglichkeitsprüfung, die gemäß der Richtlinie 2011/92/EU und der Richtlinie 92/43/EWG abzuschließen ist, sowie der einschlägigen Bewertungen im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG, einschließlich der Durchführung der erforderlichen Minderungsmaßnahmen, um die Einhaltung der Technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) sicherzustellen.

Alle Maßnahmen, die im Rahmen der UVP und der Bewertung gemäß der Richtlinie 2000/60/EG ermittelt wurden, um die Einhaltung des DNSH-Grundsatzes sicherzustellen, werden in das Projekt integriert und in den Phasen des Baus, des Betriebs und der Stilllegung der Infrastruktur strikt eingehalten.

Wird Wasser entnommen, so ist von der zuständigen Behörde eine entsprechende Genehmigung zu erteilen, in der die Bedingungen festgelegt sind, um eine Verschlechterung zu vermeiden und sicherzustellen, dass sich die betroffenen Wasserkörper im Einklang mit den Anforderungen der Richtlinie 2000/60/EG in einem guten ökologischen Zustand befinden.

9.6

Zu C09-i01

M

Inbetriebnahme der Entnahme in Guadiana unter uneingeschränkter Einhaltung der Ergebnisse und Bedingungen der Umweltverträglichkeitsprüfung (SM5)

Inbetriebnahme der Wasserentnahme

Q2

2026

Inbetriebnahme der Entnahme in Guadiana unter uneingeschränkter Berücksichtigung des Ergebnisses der UVP, die gemäß der Richtlinie 2011/92/EU und der Richtlinie 92/43/EWG abgeschlossen sein muss, einschließlich der Durchführung der erforderlichen Minderungsmaßnahmen, wobei die Einhaltung der technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu gewährleisten ist.

9.7

Zu C09-i01

M

Annahme eines aktualisierten Entwurfs (falls erforderlich) der Entsalzungsmaßnahme unter vollständiger Berücksichtigung der Ergebnisse und Bedingungen der Umweltverträglichkeitsprüfung (SM6)

Annahme des aktualisierten Entwurfs (falls erforderlich)

Q4

2024

Annahme eines aktualisierten Entwurfs der Entsalzungsmaßnahme (falls erforderlich) unter vollständiger Berücksichtigung der erforderlichen Ergebnisse und Bedingungen der Umweltverträglichkeitsprüfung, die gemäß der Richtlinie 2011/92/EU abzuschließen ist, sowie der einschlägigen Bewertungen im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG, einschließlich der Durchführung der erforderlichen Minderungsmaßnahmen, um die Einhaltung der Technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) sicherzustellen. Alle Maßnahmen, die im Rahmen der UVP und der Bewertung gemäß der Richtlinie 2000/60/EG ermittelt wurden, um die Einhaltung des DNSH-Grundsatzes sicherzustellen, werden in das Projekt integriert und in den Phasen des Baus, des Betriebs und der Stilllegung der Infrastruktur strikt eingehalten.

9.8

Zu C09-i01

M

Inbetriebnahme der Entsalzungsmaßnahme unter vollständiger Einhaltung der Ergebnisse und Bedingungen der Umweltverträglichkeitsprüfung (SM6)

Inbetriebnahme des Entsalzers

Q1

2026

Inbetriebnahme des Entsalzers unter uneingeschränkter Berücksichtigung des Ergebnisses der UVP, die gemäß der Richtlinie 2011/92/EU abgeschlossen sein muss, einschließlich der Durchführung der erforderlichen Abhilfemaßnahmen, um die Einhaltung der Technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu gewährleisten.

9.9

Zu C09-i02

m

Veröffentlichung der Planungsunterlagen für die Maßnahme unter vollständiger Berücksichtigung aller Ergebnisse und Auflagen aus der UVP

Veröffentlichung der Planungsunterlagen für die Maßnahme unter vollständiger Berücksichtigung aller Ergebnisse und Auflagen aus der UVP

Q1

2022

Vorbehaltlich einer positiven Umweltverträglichkeitsprüfung, die die rechtlichen Kriterien vollständig und inhaltlich erfüllt hat, Veröffentlichung der Planungsunterlagen für die Maßnahme unter vollständiger Berücksichtigung aller Ergebnisse und Bedingungen aus der Umweltverträglichkeitsprüfung, falls dies erforderlich ist, um die Einhaltung des DNSH-Technischen Leitfadens zu erreichen (2021/C58/01). Die UVP wird gemäß der Richtlinie 2011/92/EU sowie einschlägige Bewertungen im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG, einschließlich der Umsetzung der erforderlichen Minderungsmaßnahmen, veröffentlicht und vervollständigt.

Alle Maßnahmen, die im Rahmen der UVP und der Bewertung gemäß der Richtlinie 2000/60/EG ermittelt wurden, um die Einhaltung der Technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu gewährleisten, werden in das Projekt integriert und in den Phasen des Baus, des Betriebs und der Stilllegung der Infrastruktur eingehalten.

9.12

Re-C09-i03-RAM

T

Weitere km renovierte oder sanierte Leitungen

km

0

53

Q2

2025

Länge der gebauten, renovierten oder sanierten Wasserleitungen in km

9.13

Re-C09-i03-RAM

T

Zusätzliche Wassermenge, die im südlichen Teil der Insel Madeira für die öffentliche Versorgung und Bewässerung zur Verfügung gestellt wird

hm3

ENTF.

4

Q4

2025

Zusätzliche Wassermenge, die für die öffentliche Versorgung und Bewässerung zur Verfügung gestellt wird; dies soll durch den Ausbau, die Renovierung, die Sanierung und den Bau neuer Rohrleitungen, Kanäle, Teiche und Reservoirs erreicht werden.

I.3.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für das Darlehen

Investition RE-C09-i04: Mehrzweckunternehmen von Crato, Bauphase

Diese Investition bezieht sich auf das in der Planungsphase RE-C09-i02 beschriebene Projekt, das Mehrzweckunternehmen Hydraulic in Crato. Diese Investition umfasst die Annahme der aktualisierten Gestaltung des Staudamms (DCAPE) und die Inbetriebnahme des Staudamms.

Alle anderen Elemente, einschließlich der DNSH-Verpflichtungen, müssen die gleichen sein wie in der Anlage RE-C09-i02 Hydraulic Multifunktionsunternehmen von Crato, Planungsphase.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

I.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung des Darlehens

Laufende Nummer

Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Name

Qualitative Indikatoren (für Meilensteine)

Quantitative Indikatoren (für Zielvorgaben)

Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung und klare Definition jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

Einheit für die Messung

Ausgangsbasis

Ziel

Q

Jahr

9.10

Zu C09-i04

M

Vorbehaltlich einer positiven Umweltverträglichkeitsprüfung, die die rechtlichen Kriterien vollständig und inhaltlich erfüllt hat, Annahme einer aktualisierten Gestaltung des Staudamms, der Wasserkraft- und Solarstromerzeugung und der Bewässerung, bei der alle Ergebnisse und Bedingungen der UVP vollständig berücksichtigt werden.

Annahme des aktualisierten Entwurfs

Q4

2023

Vorbehaltlich einer UVP, in der festgestellt wird, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen eintreten, die Annahme eines aktualisierten Entwurfs für den Staudamm, die Wasserkraft- und Solarstromerzeugung und die Bewässerung, wobei die Ergebnisse und Bedingungen der umfassenden und kumulativen UVP vollständig berücksichtigt werden, falls dies erforderlich ist, um die Einhaltung der technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu erreichen. Die UVP wird gemäß der Richtlinie 2011/92/EU sowie einschlägige Bewertungen im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG, einschließlich der Umsetzung der erforderlichen Minderungsmaßnahmen, abgeschlossen.

Alle Maßnahmen, die im Rahmen der UVP und der Bewertung gemäß der Richtlinie 2000/60/EG ermittelt wurden, um die Einhaltung der Technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu gewährleisten, werden in das Projekt integriert und in den Phasen des Baus, des Betriebs und der Stilllegung der Infrastruktur eingehalten.

Laufende Nummer

Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Name

Qualitative Indikatoren (für Meilensteine)

Quantitative Indikatoren (für Zielvorgaben)

Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung und klare Definition jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

Einheit für die Messung

Ausgangsbasis

Ziel

Q

Jahr

9.11

Zu C09-i04

M

Inbetriebnahme des Staudamms, der Wasserkraft- und Solarstromerzeugung und der Bewässerung unter uneingeschränkter Einhaltung der in der UVP festgelegten Ergebnisse und Bedingungen und Erreichung eines guten Zustands der betreffenden Wasserkörper

Inbetriebnahme des Staudamms

Q2

2026

Inbetriebnahme der Staudamm-, Wasserkraft- und Solarkraftwerke und des Bewässerungssystems unter uneingeschränkter Beachtung der Ergebnisse und Bedingungen der umfassenden und kumulativen UVP, die gemäß der Richtlinie 2011/92/EU abgeschlossen sein muss, sowie der einschlägigen Bewertungen im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG, einschließlich der Durchführung der erforderlichen Minderungsmaßnahmen. Die Einhaltung der Technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) ist sicherzustellen.

Mit der Maßnahme soll sichergestellt werden, dass die Bevölkerungen Alter do Chão, Avis, Crato, Fronteira, Gavião, Nisa, Ponte de Sor und Sousel den städtischen Wasserbedarf decken.

Erhöhung der Erzeugungskapazität für saubere Energie entsprechend der Leistungskapazität der zu errichtenden Solareinheit zuzüglich 1,0 MW/Jahr aus dem Miniwasser; Einrichtung einer Infrastruktur für Bewässerungsblöcke, die die Bereitstellung einer neuen bewässerten Fläche von 5 078 ha ermöglichen, die für ökologische/biologische und diversifizierte Kulturen geeignet ist.

Ein guter ökologischer Zustand/ein gutes ökologisches Potenzial der betreffenden Wasserkörper gemäß den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG wurde erreicht und zertifiziert.

J. KOMPONENTE 10: Meer

Die Komponente befasst sich mit der Herausforderung, den Weg für eine wettbewerbsfähigere, kohärentere, inklusivere und darüber hinaus eine stärker dekarbonisierte und nachhaltigere Meereswirtschaft zu ebnen, in der Portugal über ein großes Potenzial verfügt. Die Komponente soll dazu beitragen, die Chancen zu nutzen, die sich aus dem Klimawandel und dem digitalen Wandel in der Meereswirtschaft ergeben. Ziel dieser Komponente ist es, die Verwirklichung nationaler Ziele im Zusammenhang mit dem Produktionspotenzial der Meereswirtschaft zu unterstützen. Die Komponente zielt insbesondere darauf ab, die Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des meeresbezogenen Wirtschaftssystems zu gewährleisten. Darüber hinaus zielt die Komponente darauf ab, die Armut in Küstengemeinden zumindest teilweise zu bekämpfen und gleichzeitig ein wettbewerbsfähiges und von Zusammenhalt geprägtes Gebiet im Kontext der Anpassung an den Klimawandel und den digitalen Wandel zu gewährleisten, auch mit einem Schwerpunkt auf Kompetenzen, die für die maritimen Sektoren relevant sind. Die Komponente trägt auch dazu bei, den Wert der Dienstleistungen des Meeresökosystems zu erhalten.

Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zur Fokussierung der Wirtschaftspolitik im Zusammenhang mit Investitionen in Häfen und Innovation (länderspezifische Empfehlung 3 von 2019) und zur Konzentration von Investitionen auf den ökologischen Wandel (länderspezifische Empfehlung 3 2020). Darüber hinaus trägt die Komponente zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zur Verbesserung des Qualifikationsniveaus der Bevölkerung (länderspezifische Empfehlung 2 2020) bei.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 zur Folge hat, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsmaßnahmen im Plan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

J.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform TC-r23: Reform des Infrastrukturökosystems für die blaue Wirtschaft.

Ziel dieser Reform ist die Überarbeitung der (vom Ministerrat im Jahr 2017 gebilligten) Rechtsvorschriften über das Netz von Hafen-Tech-Clustern, mit denen Portugal die Wirtschaftstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Meer stärken will, indem Geschäftsmöglichkeiten geschaffen, neue Arbeitsplätze geschaffen, Ausfuhren unterstützt, das Wachstum des Seeverkehrs unterstützt und die nachhaltige Nutzung des maritimen Potenzials gefördert wird. Mit der Reform wird das Netz der „Hafen-Tech-Cluster“ auf weitere Gebiete mit Zugang zum Meer ausgeweitet und neue Ziele festgelegt, wie die Stärkung der Finanzierungskapazität der Meereswirtschaft durch einen überarbeiteten Blauen Fonds, die Unterstützung der Nutzung der Ozeane zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gegen den Klimawandel, die Förderung der Entwicklung von Kompetenzen in Bezug auf die Meereswirtschaft und den zweifachen Wandel und die Stärkung der öffentlichen Unterstützung für Innovationen im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung der Meereswirtschaft.

Mit der Reform wird das Governance-Modell einer neuen blauen Plattform eingeführt, die den Technologietransfer zwischen den verschiedenen Akteuren in der Wertschöpfungskette einer neuen, widerstandsfähigeren und nachhaltigeren Meereswirtschaft vorantreiben sollte, deren Auswirkungen auf den Paradigmenwechsel hin zu einer intelligenten, nachhaltigen und integrativen wirtschaftlichen Entwicklung der betreffenden Sektoren dauerhaft und erheblich sein sollen.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.

Anlage TC-C10-i01: Blue Hub, Infrastrukturnetz für die blaue Wirtschaft

Ziel dieser Investition ist die Schaffung eines landesweiten Infrastrukturnetzes für die blaue Wirtschaft im ganzen Land und die Stärkung des Innovationsökosystems der blauen Wirtschaft.

Die Investition umfasst den Bau oder die Modernisierung neuer oder bestehender Infrastrukturen sowie Investitionen in Ausrüstung für die Meereswirtschaft. Die Investition umfasst die Schaffung neuer blauer Cluster im ganzen Land und die Modernisierung oder Sanierung bestehender blauer Cluster sowie Investitionen in Ausbildung und Kompetenzen durch ein neues Konzept der blauen Schule. Die Investition umfasst den Bau neuer Gebäude oder die Sanierung und Modernisierung von Gebäuden und Ausrüstungen im Zusammenhang mit der Meereswirtschaft. Die Investition soll die Möglichkeit bieten, Forschungsergebnisse in produktive Spezialisierungen in die verschiedenen Cluster Portugals (darunter Lissabon, Oeiras, Peniche, Aveiro, Porto, Algarve) zu übertragen. Sie umfasst auch Investitionen in eine blaue Plattform, die das von den verschiedenen Clustern generierte Wissen zusammenführt und die Vernetzung in diesen Bereichen unterstützt. Dieser Blue Hub spiegelt die modernste Methodik der wirtschaftlichen Entwicklung im Einklang mit der portugiesischen Strategie für intelligente Spezialisierung wider, die sich stark auf die Meereswirtschaft konzentriert. Dazu gehört auch das Projekt Blue Hub School, in erster Linie Investitionen in Infrastruktur und Ausrüstung, das eine wichtige Dimension der Kompetenzentwicklung umfasst, insbesondere durch die Gestaltung von Lehrplankursen in Zusammenarbeit mit der Nationalen Agentur für Qualifikationen und berufliche Aus- und Weiterbildung (ANQEP) und mit Schwerpunkt auf digitalen Plattformen und Schulungen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Anlage TC-C10-i02: Ökologischer und digitaler Wandel und Sicherheit in der Fischerei

Ziel dieser Investition ist es, die Finanzierung von Projekten zu unterstützen, die auf Innovation, Prozessmodernisierung, Verringerung des CO2-Fußabdrucks und Kreislaufwirtschaft der Fischwirtschaft und -organisationen abzielen. Die Investitionen werden über enge Verbindungen zwischen Unternehmen, Branchenverbänden, Erzeugerorganisationen, wissenschaftlichen Einrichtungen und zentralen staatlichen Stellen durchgeführt, um den sozialen Nutzen der getätigten Investitionen zu maximieren. Die Investition besteht aus einer Ausschreibung für 70 Projekte in den Bereichen Innovation, Modernisierung von Prozessen, Kreislaufwirtschaft und Verringerung des ökologischen Fußabdrucks von Fischereiunternehmen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investment TC-C10-i04-RAA: Entwicklung des „Cluster dos Açores“.

Ziel dieser Investition ist die Modernisierung der festen und mobilen Infrastruktur der Meeresforschung in der Autonomen Region Azoren. Eine Maßnahme besteht darin, das am Ende seines Betriebs befindliche Schiff „Archipelago“ durch ein modernes Schiff mit hohen technischen Standards in Bezug auf Fähigkeiten und Ausrüstung und hohe Energieeffizienz zu ersetzen, um dem aktuellen Bedarf in der Meeresforschung und -überwachung oder bei der Förderung der nachhaltigen Nutzung der Ozeane gerecht zu werden. Die zweite Maßnahme besteht in der Anschaffung von zwei Modulen, die in das zugehörige Forschungsschiff integriert werden sollen, nämlich eines Moduls für Zugausrüstung und eines Moduls für ferngesteuerte Wasserfahrzeuge (Remotely Operated Water Vehicle, ROV). Die letzte Maßnahme besteht in der Einrichtung eines Versuchszentrums für meeresbezogene Forschung und Entwicklung, das mit den Institutionen des wissenschaftlich-technischen Systems der Azoren (SCTA) und Unternehmen geteilt wird und zu Forschung und Entwicklung in traditionellen und aufstrebenden Gebieten wie Fischerei und daraus gewonnene Produkte, marine Biotechnologie, Biomaterialien oder Meerestechnologien und -geräte, einschließlich eines „blauen Gründerzentrums“, eines Aquakulturzentrums auf den Azoren, führt.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investment TC-C10-i05-RAA: Energiewende, Digitalisierung und Verringerung der Umweltauswirkungen im Fischerei- und Aquakultursektor

Ziel dieser Investition ist es, Projekte zu unterstützen, die auf Folgendes abzielen: Energiewende, Digitalisierung und Verringerung der Umweltauswirkungen im Fischerei- und Aquakultursektor in der Autonomen Region Azoren.

Die Investition besteht aus 15 geförderten Projekten zur Modernisierung und Erneuerung der Fischereiflotte, zur Innovation in der Fischerei und Aquakultur zur Verbesserung der Energieeffizienz, zur Modernisierung der Verfahren, zur Verringerung der Abfallerzeugung auf See und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft im gesamten Fischerei- und Aquakultursektor und zur Diversifizierung der Fischereitätigkeit.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, wird bei der Projektauswahl folgende Liste von Tätigkeiten von den in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien ausgeschlossen: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 39 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 40 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 41 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 42 . Die Leistungsbeschreibung sieht zusätzlich vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. März 2026 abgeschlossen sein.

Investment TC-C10-i06-RAM: Meerestechnologien

Ziel dieser Investition ist es, den Infrastrukturbedarf der Meeresforschung in der Autonomen Region Madeira zu decken und die Verbindungen zwischen Meeresforschung und Wirtschaft zu fördern.

Die Investition umfasst den Bau eines energieeffizienten Mehrzweck-Forschungsschiffs für Forschung und Ausbildung in flachen Gewässern um die Inseln Madeiras und auf hoher See. Sie umfasst auch den Erwerb von drei autonomen unbemannten Fahrzeugen, um eine Erhöhung der Zahl der Tage auf See im Nordatlantik für die Meeresforschung zu ermöglichen, sowie die Erhebung akustischer Daten hoher Qualität im Vergleich zu anderen herkömmlichen Suchmethoden.

Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan dargelegten Risikominderungsmaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere verwenden das Forschungsschiff und die autonomen unbemannten Fahrzeuge die beste verfügbare Technologie mit den geringsten Umweltauswirkungen in dem Sektor.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

J.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Name

Qualitative Indikatoren (für Meilensteine)

Quantitative Indikatoren (für Zielvorgaben)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung und klare Definition jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

Einheit für die Messung

Ausgangsbasis

Ziel

Q

Jahr

10.1

TC-C10-r23

M

Inkrafttreten der Überarbeitung der Rechtsakte des Meeresministeriums zur Stärkung der Finanzierungskapazität für die Meereswirtschaft und -innovation durch den Blauen Fonds

Inkrafttreten der überarbeiteten Rechtsakte des Meeresministeriums zur Stärkung der Finanzierungskapazität für die Meereswirtschaft und -innovation durch den Blauen Fonds

 

 

 

Q4

2021

Folgende Rechtsakte werden überarbeitet:

Gesetzesdekret Nr. 16/2016 vom 9. März;

Beschluss Nr. 343/2016 vom 30. Dezember;

Entschließung des Ministerrates Nr. 175/2017.

Die Überarbeitung dieser Rechtsakte besteht in einer Aktualisierung der Strategie „Port Tech Clusters Network“, mit der ihr Anwendungsbereich auf die Dekarbonisierung der Meereswirtschaft ausgeweitet wird; Überarbeitung und Anpassung des ökologischen/biologischen Betriebsmodus des Blauen Fonds, um ihn an die Verwaltung der Investitionen in die Komponente anzupassen; Schaffung des Governance-Modells des Hubs.

10.2

TC-C10-i01

T

Abschluss der Modernisierung der Schule „Blue Hub“ und Ausbau von Angebot und Ausrüstung

 

%

0

100

Q4

2025

Abschluss der Modernisierungsarbeiten, Stärkung des Schulungsangebots und Modernisierung mit Ausrüstung der Blue Hub School. Die Fertigstellung der vorstehenden Ausführungen erfolgt im Anschluss an die Bestätigung der Einhaltung der technischen Spezifikationen und vertraglichen Verpflichtungen. Er umfasst:

 Investitionen in die Infrastruktur und die Systeme der Escola Superior Náutica Infante D. Henrique (ENIDH), einschließlich der Modernisierung von 16 Laboratorien und der Anschaffung von Simulatoren (für die Positionierung von Schiffen, den Schiffsverkehr sowie Logistik und Hafenbetrieb)

—MAR- Modernisierung: Modernisierung von sechs Ausbildungszentren, Unterstützungsausrüstung für die Berufsbildung, Modernisierung von IT- und Kommunikationssystemen, Digitalisierung der Ausbildungsprozesse und Konzeption von E-Learning.

Neue Gebäude müssen einen Primärenergiebedarf aufweisen, der mindestens 20 % unter den Anforderungen von Niedrigstenergiegebäuden liegt. Energieeffizienzrenovierungen müssen im Durchschnitt mindestens eine mittlere Renovierung im Sinne der Empfehlung der Kommission zur Gebäuderenovierung (EU) 2019/786 erreichen.

10.3

TC-C10-i01

T

Abschluss der Installation und/oder Modernisierung der „Blue Hub Hubs“

 

Anzahl

0

7

Q4

2025

Abschluss der Arbeiten (Bau, Renovierung und Ausrüstung) an 7 blauen Knotenpunkten. Die neuen oder modernisierten blauen Knotenpunkte umfassen:

1. Drehscheibe für Unternehmen und gemeinsames Meereslabor in Lissabon: Renovierung eines Meereslaborgebäudes mit u. a. Räumlichkeiten für Laborinfrastruktur, Bioraffinerien, Raum für die nationale Biobank der Meeresressourcen und Büroraum für technische Unternehmen.

2. IPMA/Sea Oeiras Hub zur Verbesserung der Kapazitäten zur Überwachung der Ozeane: einschließlich des Baus eines Hangars für die Meerestechnik, einschließlich Rollbrücke, Werkstätten, Archivgebäude mit rotierenden Regalen für Proben, die in flüssigem Medium aufbewahrt werden müssen, sowie Ausrüstung für die Fischereiforschung. Sie umfasst auch Radaranlagen für die Echtzeitüberwachung.

3. Das Peniche-Zentrum für intelligente Ozeane: einschließlich des Baus von Infrastrukturen, eines Wissenschafts- und Technologieparks im Gebiet des Fischereihafens Peniche, Bau und Einführung eines Systems zur Sammlung und Aufbereitung von Salzwasser, offener Raum für die Verbreitung maritimer Kenntnisse.

4. Die Aveiro-Hube: einschließlich der Erneuerung des alten Systems für die Erfassung, Behandlung und Verteilung von Meerwasser, eines nationalen Laboratoriums für die Entwicklung und Erprobung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen, des Produktionslaboratoriums 5.0 für Algen und Haltbarkeit.

5. The Ocean.Plus Hub in Porto, Leixões I: einschließlich einer Reihe gemeinsamer Infrastrukturen für die Wissenschaftsgemeinschaft zur Unterstützung von Forschern in allen Phasen der wissenschaftlichen und technologischen Entwicklung, von der Konzeption über die Entwicklung von Prototypen bis hin zur Einführung von Feldversuchen, Technologievalidierung und Wissenstransfer, einschließlich Logistik- und Meeresplattformen mit einfachem Zugang für die Wissenschafts- und Innovationsgemeinschaft.

6. Porto Hub/Leixões II: Zentrum für die Führung und Steuerung unbemannter Fahrzeuge zur Unterstützung des Meeres: einschließlich unbemannter Mehrbereichsfahrzeuge (unterirdische, oberirdische und langfristige Luftfahrzeuge), die mit Sensoren für die Messung wesentlicher Meeresvariablen (EoVs), einem Kommando- und Kontrollzentrum sowie Rechen- und Kommunikationssystemen ausgestattet sind.

7. Der Algarve-Hub: die Einrichtung neuer Infrastrukturen und Ausrüstungen, Labors und Büros, Räumlichkeiten für neue Unternehmen (Kapazitäten von rund 15 Unternehmen und 90 Arbeitsplätze) mit Schwerpunkt auf der blauen Biotechnologie, Aquakultur, Nahrungs- und Futtermittel- und Meeresbioressourcen, der Entwicklung von Valorisierungsprodukten und der Schaffung von Wissen.

Das Geschäftsmodell und ein professionelles Interims-Geschäftsmanagementteam für die blaue Plattform werden neu gestaltet und eingestellt (auch für die Blue Hub School).

Diese Initiative ist Teil der Umsetzung der nationalen Meeresstrategie 2021-30, insbesondere im Rahmen der strategischen Ziele 1, 2, 3, 6, 7 und 9.

Die Fertigstellung der vorstehenden Ausführungen erfolgt im Anschluss an die Bestätigung der Einhaltung der technischen Spezifikationen und vertraglichen Verpflichtungen. Neue Gebäude müssen einen Primärenergiebedarf aufweisen, der mindestens 20 % unter den Anforderungen von Niedrigstenergiegebäuden liegt. Energieeffizienzrenovierungen müssen im Durchschnitt mindestens eine mittlere Renovierung im Sinne der Empfehlung der Kommission zur Gebäuderenovierung (EU) 2019/786 erreichen.

10.4

TC-C10-i02

T

Genehmigung der Abschlussberichte über 70 Projekte zur Unterstützung von Innovation, Energiewende und Verringerung der Umweltauswirkungen von Einrichtungen im Fischereisektor

 

Anzahl

0

70

Q4

2025

Genehmigung der Abschlussberichte über die Durchführung von 70 Projekten zur Unterstützung von Innovation, Energiewende und Verringerung der Umweltauswirkungen von Einrichtungen im Fischereisektor durch die DGRM-IFAP (Generaldirektion für natürliche Ressourcen, Sicherheit und Seeverkehrsdienste). Die DGRM-IFAP misst die quantitativen Fortschritte anhand der spezifischen Ziele, die vereinbart wurden, als die Grundfinanzierung im Anschluss an zwei von der DGRM-IFAP organisierte Ausschreibungen zugewiesen wurde, die 2021 und 2022 veröffentlicht werden sollen.

10.8

TC-C10-i04-RAA

M

Beginn des öffentlichen Bauauftrags für das technische Zentrum MARTEC

Beginn der Bauarbeiten für das technische Zentrum MARTEC

 

 

 

Q4

2023

Beginn der Bauarbeiten für die Infrastruktur für das Technopolo MARTEC (einschließlich Landerwerb und Abriss bestehender Infrastruktur) auf der Insel Faial, die 2025 als Teil des mit dem Meer verbundenen Versuchs- und Entwicklungszentrums auf den Azoren abgeschlossen werden sollen.

Dazu gehören ein Blue Incubator (mit mindestens 6 500 m²), ein Aquakulturzentrum (mindestens 2 000 m²) und die erforderliche Ausrüstung (allgemeine Ausrüstung, einschließlich Einrichtung eines Versuchszentrums und einer Station für Aquakulturforschung).

Neue Gebäude müssen einen Primärenergiebedarf aufweisen, der mindestens 20 % unter den Anforderungen von Niedrigstenergiegebäuden liegt.

10.9

TC-C10-i04-RAA

M

Lieferung eines Forschungsschiffs

Lieferung von Forschungsschiffen

 

 

 

Q4

2025

Lieferung eines modernen Forschungsschiffs. Es muss in der Lage sein, in großer Tiefe zu arbeiten, einschließlich moderner Forschungs- und Datenkommunikationsausrüstung, dynamischer Positionierung, zum Betrieb von Fernsteuerungsfahrzeugen, pelagischen Netzen, Dredgen und Boxkernern mit hohen technischen Standards in Bezug auf Fähigkeiten und Ausrüstung mit hoher Energieeffizienz, um den aktuellen Bedarf in den Bereichen Meeresforschung und -überwachung oder Förderung der nachhaltigen Nutzung der Ozeane zu decken.

10.11

TC-C10-i04-RAA

M

Lieferung von 2 Modulen für das neue Forschungsschiff

Lieferung von 2 Modulen für das neue Forschungsschiff

Q2

2026

Lieferung von 2 Modulen für die neue Schiffsforschung: 1 Modul ROV und 1 Modul von Schleppnetzausrüstung

10.10

TC-C10-i04-RAA

M

Operationalisierung des mit dem Meer verbundenen Forschungs- und Entwicklungszentrums auf den Azoren (Zentrum MARTEC)

Operationalisierung des mit dem Meer verbundenen Forschungs- und Entwicklungszentrums auf den Azoren (Zentrum MARTEC)

 

 

 

Q2

2026

 Einrichtung und Inbetriebnahme eines mit dem Meer verbundenen Forschungs- und Entwicklungszentrums für experimentelle Forschung und Entwicklung, das mit den Einrichtungen des wissenschaftlichen und technologischen Systems der Azoren und den Unternehmen geteilt werden kann und das für Forschung und Entwicklung in traditionellen und aufstrebenden Gebieten wie Fischerei und daraus gewonnene Erzeugnisse, Aquakultur, marine Biotechnologie, Biomaterialien oder Meerestechnologien und -geräte zuständig ist. Inbetriebnahme des Zentrums (technisches Zentrum MARTEC), das sich auf der Insel Faial befindet.

Neue Gebäude müssen einen Primärenergiebedarf aufweisen, der mindestens 20 % unter den Anforderungen von Niedrigstenergiegebäuden liegt.

10.12

TC-C10-i05-RAA

T

Abschluss von Projekten im Fischerei- und Aquakultursektor

Anzahl

0

15

Q1

2026

Abschluss von 15 Projekten zur Modernisierung und Erneuerung der Fischereiflotte, zur Innovation in der Fischerei und der Aquakultur zur Verbesserung der Energieeffizienz, zur Modernisierung von Prozessen, zur Verringerung der Abfallerzeugung auf See und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft im gesamten Fischerei- und Aquakultursektor sowie zur Diversifizierung der Fischereitätigkeit.

Die Auswahlkriterien gewährleisten die Einhaltung des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) bei unterstützten Transaktionen im Rahmen dieser Maßnahme durch Verwendung einer Ausschlussliste (wie in der Beschreibung der Maßnahme dargelegt) und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten.

10.13

TC-C10-i06-RAM

M

Unterzeichnung des Vertrags für Mehrzweck-Forschungsschiffe

Unterzeichnung des Vertrags für Mehrzweck-Forschungsschiffe

Q2

2024

Unterzeichnung des Vertrags über den Bau eines Mehrzweck-Forschungsschiffs.

Die Leistungsbeschreibung erfordert die Anwendung der in der Beschreibung der Maßnahme festgelegten DNSH-Voraussetzung.

10.14

TC-C10-i06-RAM

M

Lieferung des energieeffizienten Mehrzweck-Forschungsschiffs

Lieferung des Mehrzweck-Forschungsschiffs

Q2

2026

Lieferung des energieeffizienten Mehrzweck-Forschungsschiffs. Sie muss in den flachen Gewässern der Autonomen Region Madeira um die Inseln des Archipels sowie im offenen Meer operieren können.

10.15

TC-C10-i06-RAM

T

Lieferung von zwei autonomen unbemannten Fahrzeugen

Lieferung von zwei autonomen Fahrzeugen

Anzahl

0

2

Q3

2024

Lieferung von zwei autonomen unbemannten Fahrzeugen:

·Autonomes Fahrzeug mit Fläche (USV)

·Subaquatisches autonomes Fahrzeug (AUV) 1000M

10.16

TC-C10-i06-RAM

M

Lieferung autonomer unbemannter Fahrzeuge

Lieferung autonomer unbemannter Fahrzeuge

Q4

2025

Lieferung des subaquatischen autonomen unbemannten Fahrzeugs 6000M.

J.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen für das Darlehen

Anlage TC-C10-i03: Atlantisches Verteidigungseinsatzzentrum und Marineplattform

Ziel dieser Investition ist es, zur Bewältigung einer Reihe von Herausforderungen beizutragen, darunter die Überwachung der biogeochemischen Dimension des Ozeans und der Atmosphäre; Kartierung und Bewertung der mineralischen Ressourcen und aller anderen nicht erneuerbaren Ressourcen des Meeresbodens und des Meeresuntergrunds unter portugiesischer Gerichtsbarkeit; kontinuierliche Kartierung lebender Ressourcen (erneuerbare Ressourcen) und Überwachung ihrer Entwicklung; Bekämpfung von Unregelmäßigkeiten und Rechtsverstößen über die Ozeane der portugiesischen Gerichtsbarkeit in den Wertschöpfungsketten der Meeresindustrie; Reaktion auf Naturkatastrophen und vom Menschen verursachte Katastrophen; Beitrag zur Eindämmung schädlicher menschlicher Handlungen im Ozean (Bekämpfung der Auswirkungen von Verschmutzung wie Makrokunststoffen); Erhöhung der Kapazität zur Aufzeichnung aller auf dem Meer gewonnenen Informationen; Schaffung neuer Kenntnisse und Schaffung von Wissen durch Zusammenführung von Informationen und Entwicklung von Vorhersagemodellen mit unterschiedlichen zeitlichen und räumlichen Maßstäben.

Die Investition besteht in der Entwicklung eines Systems, das sich auf drei Hauptsäulen stützt: Säule I – Mehrzweck-Seeplattform mit vielfältigen Stärken, die folgenden Zwecken dient: Meeresüberwachung, ozeanografische Forschung, Überwachung der Meeresökologie, Integration neuer Technologien für die Meeresüberwachung und die Intervention der Ozeane – einschließlich der Robotik in der Luft und unter See); Säule II – Einsatzzentrum, das in einem Sensibilisierungssystem verankert ist, das auf einer nationalen Meeresdatenbank und einem digitalen Zwilling und einem Netz von Forschungs-, Entwicklungs-, Versuchs- und Innovationszentren beruht, mit dem Ziel, die Mittel für die Beobachtung der Ozeane zu stärken, trägt zum Ziel bei, einen digitalen Ozean zu schaffen, das Wissen zu fördern und Lösungen für Interventionen im Ozean zu bieten, wie die Erhebung von Luft-, See- und U-Bootsdaten, das Wissen über Meeresphänomene und die Kartierung der Ozeane für wissenschaftliche Zwecke; und Säule III – Alfeite Arsenal Academy (Academy 4.0). Säule I umfasst den Bau einer Mehrzweckplattform, die Integration der Grenztechnologie und die Ausweitung der Funktionen eines Meeresüberwachungsschiffs und eines ozeanografischen Forschungsschiffs auf andere Szenarien wie z. B. Notfallszenarien wie Ölunfälle oder Blüten von Kunststoffen, Algen oder Quallen) oder Tätigkeiten zur Überwachung der Meeresökologie sowie die Integration neuer technologischer Mittel der Meeresbeobachtung, -überwachung und -intervention, wie z. B. robotergestützte Luft- oder U-Boot-Systeme. Die Plattform verfolgt mehrere Maßnahmen, wie z. B.: Notfalleinsätze, Überwachung, wissenschaftliche und technologische Forschung sowie Umwelt- und Wetterüberwachung. Im Rahmen der zweiten Säule zielt das Operationszentrum darauf ab, die Mittel zur Beobachtung der Ozeane zu stärken, indem es zur Schaffung eines „digitalen Ozeans“ beiträgt, der die Schaffung von Wissen ermöglicht und darüber hinaus Lösungen bietet, die die nationalen und internationalen Interventionskapazitäten in den Ozeanen stärken. Säule III soll ein innovatives Projekt zur Ausbildung von Humanressourcen im maritimen Sektor sein, und zwar sowohl durch die Qualifizierung und den Erfahrungsaustausch von Personen, die bereits in Unternehmen tätig sind, als auch durch die Anwerbung von Fachkräften im Bereich der Meerestechnik. Die Arsenal Academy soll sich auf Schulungen in disruptiven Bereichen wie Robotik, Telekommunikation, Biotechnologie, Nanotechnologie, Konnektivität, künstliche Intelligenz, Big Data und maschinelles Lernen konzentrieren.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition TC-C10-i07: Umweltfreundliche Schifffahrt

Ziel der Maßnahme ist es, die Energiewende im Seegüter- und -personenverkehr zu beschleunigen.

Die Investition besteht aus einem Förderprogramm für Energieeffizienzmaßnahmen für zehn Güter- und Fahrgastschiffe, von denen mindestens 70 % der Schiffe mehr als 5000 BRZ (BRZ) betragen. Die Interventionen müssen unter mindestens eine der folgenden Typologien fallen: i) Maßnahmen zur Ersetzung fossiler Brennstoffe, ii) Energiesparmaßnahmen und iii) ergänzende Maßnahmen zur Emissionsminderung.

Die Bewertung der Anträge erfolgt anhand der Bewertung des Umfangs der Verringerung der Kohlendioxidemissionen (CO2), berechnet auf der Grundlage des CO2-Intensitätsindikators (CII), der Angabe je Beförderungseinheit in Prozent und anhand der Bewertung der Emissionsreduktionswerte für Schwefeloxide (SOx), Stickoxide (NOx) und Feinstaub in Prozent. Der Energieeffizienz-Bestehende Schiffsindex (EEXI) ist ebenfalls als Indikator für die Bewertung zu verwenden.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, trägt die Investition zu einer Verringerung des Kraftstoffverbrauchs des Schiffes um mindestens 10 %, ausgedrückt in Gramm Kraftstoff pro Tragfähigkeit Tonnen pro Seemeile, bei. Die Berechnung des Verbrauchs ist anhand der Dynamik von Rechenflüssigkeiten (CFD), Tankprüfungen oder ähnlichen technischen Berechnungen nachzuweisen. Darüber hinaus dürfen die Schiffe nicht für den Transport fossiler Brennstoffe eingesetzt werden.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

J.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung des Darlehens

Laufende Nummer

Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Name

Qualitative Indikatoren (für Meilensteine)

Quantitative Indikatoren (für Zielvorgaben)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung und klare Definition jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

Einheit für die Messung

Ausgangsbasis

Ziel

Q

Jahr

10.5

TC-C10-i03

M

Unterzeichnung des Vertrags über die „Multifunktionale Marineplattform“ und das „Operationszentrum“

Unterzeichnung des Vertrags über die „Multifunktionale Marineplattform“ und das „Operationszentrum“

 

 

 

Q3

2023

Unterzeichnung des Bauvertrags nach Einleitung der öffentlichen Ausschreibung(en) – Pfeiler I und II:

Säule I – Multifunktionale Marineplattform,

Dazu gehört der Bau einer multifunktionalen Marineplattform von etwa 100 Metern mit dynamischer automatischer Positionierung, integriertes Plattformmanagementsystem, Kommandobrücke und Einsatzzentrum, Unterwasser-Akustikortungssystem, Bucht für den Start von U-Booten und/oder Ausschiffung autonomer Systeme, Krane, Helideck usw.),

Dazu gehören auch die Fähigkeit zum Betrieb von Fahrzeugen mit einer Tiefe von bis zu 6 000 m, das Parken autonomer Oberflächenfahrzeuge und zusätzlicher Schiffsausrüstungen (einschließlich autonomer Meeresoberflächenfahrzeuge, autonomer Unterwasserfahrzeuge, autonomer Luftfahrzeuge, Drohnen).

Säule II – Operationszentrum

Dazu gehören die Renovierung bestehender Gebäude und Strukturen, Einrichtungen für Computer- und Kommunikationssysteme für das Betriebszentrum und das Labornetz, Hochleistungsrechen- und Informationsspeichersysteme, Kommunikationssysteme (einschließlich Video-Sammel-Terminals (VSAT) Televison Receive Only Systems (TVRO)) und Interoperabilitätssysteme mit anderen Nawalsystemen, Softwareentwicklung und Immersive-Systeme.

10.6

TC-C10-i03

M

Fertigstellung der Arsenal Academy Alfeite

Fertigstellung der Arsenalakademie von Alfeite 

 

 

 

Q4

2023

Fertigstellung der Alfeite Arsenal Academy School

(einschließlich Modernisierung der Infrastruktur und Anschaffung von Ausrüstung (Computer; Laborausrüstung, technologische Infrastruktur, Ausrüstung für Industrie 4.0 und digitaler Wandel), Ermittlung des Schulungsbedarfs, Entwicklung von Ausbildungskursen, Bereitstellung von Erstausbildungskursen bereits vor Abschluss der Schule)

10.7

TC-C10-i03

M

Entgegennahme und Annahme der „Multifunktionalen Marineplattform“ und des „Operationszentrums“

Entgegennahme und Annahme der „Multifunktionalen Marineplattform“ und des „Operationszentrums“

 

 

 

Q2

2026

Entgegennahme und Annahme der „Multifunktionalen Marineplattform“ und des „Operationszentrums“

10.17

TC-C10-i07

M

Veröffentlichung einer Ausschreibung für die Dekarbonisierung von Schiffen

Veröffentlichung einer Ausschreibung für die Dekarbonisierung von Schiffen

 

 

 

Q3

2023

Veröffentlichung einer Ausschreibung für die Dekarbonisierung von zehn Seefracht- und Personenverkehrsschiffen, von denen mindestens 70 % der Schiffe mehr als 5000 BRZ (BRZ) betragen.

Die Leistungsbeschreibung enthält Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen und zu einer Verringerung des Kraftstoffverbrauchs des Schiffes um mindestens 10 %, ausgedrückt in Gramm Kraftstoff pro Tragfähigkeit Tonnen pro Seemeile, im Einklang mit den Anforderungen der Maßnahmenbeschreibung beitragen. Sie umfasst auch die Einhaltung der Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten.

10.18

TC-C10-i07

T

Abschluss von Energieeffizienzmaßnahmen für Schiffe

Nachweis des Abschlusses der Energieeffizienzmaßnahmen für Schiffe

Anzahl

0

10

Q2

2026

Abschluss von Energieeffizienzmaßnahmen für zehn Güter- und Personenverkehrsschiffe, von denen mindestens 70 % der Schiffe mehr als 5000 BRZ (BRZ) betragen.

K. KOMPONENTE 11: Dekarbonisierung der Industrie

Die Komponente des portugiesischen Aufbau- und Resilienzplans befasst sich mit der Herausforderung des Beitrags der Industrie und der industriellen Prozesse zur Verwirklichung der Ziele der CO2-Neutralität, wie sie im Fahrplan für die CO2-Neutralität 2050 und im nationalen Energie- und Klimaplan 2030 festgelegt sind. Dies erfordert einen strukturellen Wandel, der auf der Umgestaltung der industriellen Tätigkeit, Veränderungen in den Produktionsprozessen und der Art und Weise der Ressourcennutzung beruht.

Die Maßnahme dieser Komponente zielt darauf ab, die Dekarbonisierung, die Energie- und Ressourceneffizienz und die Nutzung alternativer Energiequellen in industriellen Prozessen zu fördern. Die zu unterstützenden Projekte werden auch mit neuen Technologien, Innovationen und der Digitalisierung der Industrie verknüpft, um die Effizienz der verschiedenen Produktions- und Organisationsprozesse zu steigern.

Die Komponente trägt zur Klimawende der portugiesischen Industrie bei und fördert ihre Wettbewerbsfähigkeit. Sie trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen für Investitionen in den ökologischen Wandel, insbesondere in die saubere und effiziente Energieerzeugung und -nutzung (länderspezifische Empfehlung 3 2020) und zu Investitionen in Forschung und Innovation (länderspezifische Empfehlungen 3 2019 und 2020) bei.

K.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Anlage TC-C11-i01: Dekarbonisierung der Industrie

Diese Investitionen bestehen in der Förderung und finanziellen Unterstützung von Innovationsprojekten in der Industrie in vier Bereichen:

-CO2-arme Prozesse und Technologien: Ziel ist es, die Einführung neuer Technologien oder verbesserter Produktionsverfahren zu deren Dekarbonisierung zu unterstützen, z. B. durch die Einbeziehung neuer Rohstoffe und Maßnahmen für die Kreislaufwirtschaft, Innovationsmaßnahmen, den Austausch und/oder die Anpassung von Ausrüstungen und die Steigerung der Elektrifizierung des Endenergieverbrauchs;

-Energieeffizienzmaßnahmen: die geförderten Projekte zielen darauf ab, den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen zu verringern, beispielsweise durch die Optimierung oder den Austausch von Motoren und Ausrüstungen, die Optimierung von Prozessen und die Einführung von Überwachungs- und Verbrauchsmanagementsystemen;

-Einbeziehung von Energie aus erneuerbaren Quellen und Speicherung, z. B. durch die Installation von Solarsystemen, die Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Quellen, die hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung, die Erzeugung und Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff und erneuerbaren Gasen, wo die technologischen Optionen für die Dekarbonisierung, auch durch Elektrifizierung, begrenzter sind;

-Entwicklung von Fahrplänen für die Dekarbonisierung und Initiativen für den Kapazitätsaufbau, z. B. durch Ermittlung und Verbreitung wirksamer technologischer Lösungen, Schulungsmaßnahmen und Plattformen für den Informationsaustausch.

Die Unterstützung wird im Wege von Ausschreibungsverfahren (2021-2024) sowohl kleinen und mittleren Unternehmen als auch großen Unternehmen in den Bereichen Industrie und Energieerzeugung gewährt, einschließlich Leitungsorganen für Industriegebiete, Betreiber von Energieübertragungs- und -verteilernetzen, Industrie- und Energiewirtschaftsverbänden und anderen Einrichtungen. Mit der Investition sollen mindestens 310 Projekte unterschiedlicher Größe unterstützt werden: klein (durchschnittlich 1 000 000 EUR), mittel (durchschnittlich 5 000 000 EUR) und groß (durchschnittlich 10 000 000 EUR). Die Ausschreibung konzentriert sich auf die treibhausgasintensivsten Sektoren, steht jedoch dem gesamten Industriesektor offen, der sowohl EHS-Anlagen als auch Nicht-EHS-Anlagen umfasst. Die im Interventionsbereich 024ter ausgewählten Projekte führen zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen in den betreffenden Industrieanlagen um mindestens 30 % und tragen somit zu den Klimazielen Portugals im Rahmen der Umsetzung des nationalen Energie- und Klimaplans bei.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 43 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 44 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 45 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 46 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. Die Leistungsbeschreibung sieht zusätzlich vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

K.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/

Name

Qualitative Indikatoren (für Meilensteine)

Quantitative Indikatoren (für Zielvorgaben)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung und klare Definition jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

Ziel

Einheit für die Messung

Ausgangsbasis

Ziel

Q

Jahr

11.1

TC-C11-i01

M

Erste Ausschreibung für Projekte zur Verringerung der CO2-Emissionen in der Industrie

Erste Ausschreibung eröffnet

 

 

 

Q4

2021

Einleitung der ersten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte zur Dekarbonisierung der Industrie, die sich auf mindestens einen der folgenden Bereiche beziehen: CO2-arme Prozesse und Technologien; Annahme von Energieeffizienzmaßnahmen; Einbeziehung erneuerbarer Energien und Energiespeicherung; und Stärkung der unternehmerischen Stellung.

Die Leistungsbeschreibung enthält Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

Diese Ausschreibung gewährleistet eine durchschnittliche Verringerung der direkten und indirekten Treibhausgasemissionen der Industrieanlagen, die für Projekte unterstützt werden, die dem Interventionsbereich 024b entsprechen, um durchschnittlich 30 %. Projekte mit der höchsten Dekarbonisierungseffizienz werden vorrangig unterstützt.

11.2

TC-C11-i01

M

Unterzeichnung der Verträge über die Gewährung der finanziellen Unterstützung

Unterzeichnung der Verträge über die Gewährung der finanziellen Unterstützung

 

 

 

Q4

2023

Mindestens 383 000 000 EUR für Projekte zur Dekarbonisierung der Industrie, die sich auf mindestens einen der folgenden Bereiche beziehen: CO2-arme Prozesse und Technologien; Annahme von Energieeffizienzmaßnahmen; Einbeziehung erneuerbarer Energien und Energiespeicherung; und Stärkung der unternehmerischen Stellung.

Bei der Vergabe der Aufträge für die Projekte, die im Rahmen der im vorstehenden Meilenstein genannten wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt wurden, wird die Einhaltung des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch die Verwendung einer Ausschlussliste und die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten sichergestellt.

11.3

TC-C11-i01

T

Finanzielle Unterstützung von Projekten zur Verringerung der CO2-Emissionen in der Industrie

 

Anzahl

0

310

Q4

2025

Anzahl der Projekte, die finanzielle Unterstützung für die Dekarbonisierung der Industrie erhalten haben und die sich auf mindestens einen der folgenden Bereiche beziehen: CO2-arme Prozesse und Technologien; Annahme von Energieeffizienzmaßnahmen; Einbeziehung erneuerbarer Energien und Energiespeicherung. Für die geförderten Industrieanlagen wird bei Projekten, die dem Interventionsbereich 024ter entsprechen, eine Verringerung der direkten und indirekten Treibhausgasemissionen um durchschnittlich 30 % und die Einhaltung der technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) sichergestellt, auch für Anlagen, die unter das EU-Emissionshandelssystem fallen, um sicherzustellen, dass die geförderten Anlagen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreichen, die unter dem in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegten Richtwert für die kostenlose Zuteilung liegen.

L. KOMPONENTE 12: Bioökonomie

Diese Komponente befasst sich mit der Herausforderung der Entwicklung einer tragfähigen, nachhaltigen, kreislauforientierten und wettbewerbsfähigen Bioökonomie. Ein solcher Übergang dürfte die Modernisierung und Konsolidierung der Industrie durch die Schaffung neuer Wertschöpfungsketten und umweltfreundlicherer industrieller Prozesse unterstützen.

Ziel dieser Komponente ist es, die Entwicklung von Produkten mit hohem Mehrwert aus biologischen Ressourcen als Alternative zu fossilen Materialien zu fördern und zu beschleunigen.

Die Maßnahmen dieser Komponente zielen darauf ab, strukturelle Veränderungen im Zusammenhang mit diesem Übergang zu unterstützen und zur Bewältigung der aktuellen globalen und lokalen Herausforderungen, einschließlich des Klimawandels, der Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Ressourcen und der nachhaltigen Entwicklung, beizutragen. Drei Sektoren (Textilien und Bekleidung, Schuhe und Naturharz) werden speziell für die Entwicklung biobasierter Produkte und zur Steigerung der Ressourceneffizienz unterstützt. Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen für Investitionen in den ökologischen Wandel, insbesondere in saubere und effiziente Energieerzeugung und -nutzung (länderspezifische Empfehlung 3 2020), in Investitionen in Forschung und Innovation (länderspezifische Empfehlungen 3 2019 und 2020) und in den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, insbesondere durch die Steigerung der Abfallvermeidung, des Recyclings und der Wiederverwendung von Abfällen, um Abfälle von Deponien und Verbrennungsanlagen zu entfernen (länderspezifische Empfehlung 3 2022 und 2023).

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 zur Folge hat, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsmaßnahmen im Plan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

L.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform TC-r25: Nachhaltige Bioökonomie

Ziel der Reform ist es, die Erhaltung und effiziente Nutzung biologischer Ressourcen zu fördern und Anreize dafür zu schaffen. Die Reform fügt sich in den Aktionsplan Portugals für eine nachhaltige Bioökonomie ein, der Gegenstand einer öffentlichen Konsultation sein und als strategischer Rahmen für die nationale nachhaltige Entwicklung dienen soll. Im Rahmen der Bemühungen zur Förderung der Bioökonomie prüft Portugal auch steuerliche Anreize, die die Substitution nicht erneuerbarer natürlicher Ressourcen durch andere biobasierte Ressourcen fördern könnten.

Die Reform umfasst ein neues allgemeines Abfallbewirtschaftungssystem (RGGR) und die Aufnahme von Kriterien für den Kauf nachhaltiger biobasierter Produkte in die Überprüfung der nationalen Strategie für ein umweltgerechtes öffentliches Beschaffungswesen. Ziel dieser Reform ist es, die wichtigsten Hindernisse und Einschränkungen zu beseitigen, die bei der Valorisierung biologischer Ressourcen für die Entwicklung einer nachhaltigen und kreislauforientierten Bioindustrie unter Wahrung des Prinzips der Kaskadennutzung ermittelt wurden.

Mit der Umsetzung des neuen allgemeinen Abfallbewirtschaftungssystems werden die Beschränkungen für die Verwendung von Nebenprodukten oder Abfällen für neue Produkte zumindest beseitigt, indem die Verfahren für die Einstufung von Stoffen oder Gegenständen als Nebenprodukte, auch aus anderen EU-Ländern, vereinfacht werden. Das neue allgemeine Abfallbewirtschaftungssystem wurde im Dezember 2020 angenommen.

Die nationale Strategie für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen wird überarbeitet, um zumindest verbindliche Umweltkriterien für die Beschaffung von Dienstleistungen und Produkten (insbesondere im Baubereich) aufzunehmen und nachhaltige biobasierte Produkte zu integrieren.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 30. September 2022 abgeschlossen sein.

Anlage TC-C12-i01: Bioökonomie

Ziel der Investition ist es, die Einbeziehung biobasierter Materialien in Produktionsprozesse in drei Sektoren zu unterstützen: Textilien und Bekleidung, Schuhe und Naturharz.

Das wichtigste Instrument besteht in der finanziellen Unterstützung, die im Rahmen von Programmverträgen mit Konsortien gewährt wird, zu denen FuI-Einrichtungen, Unternehmen und Endnutzer gehören, und die im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens ausgewählt wird. Zu den geförderten Tätigkeiten gehören Projekte in den Bereichen Forschung, Entwicklung und produktive Innovation, Digitalisierungsprojekte und fortgeschrittene Produktionstechnologien, spezielle Schulungs- und Befähigungsprogramme, Herstellung von einheimischem Naturharz und Sensibilisierungsmaßnahmen für nachhaltige Produktion und nachhaltigen Verbrauch. Die ausgewählten Projekte tragen mindestens zur Entwicklung der Kreislaufwirtschaft und zu den Emissionsreduktionszielen in Portugal bei. Mit den Projekten werden folgende Ziele verfolgt:

-Entwicklung neuer Produktionsverfahren zur Schaffung von Produkten mit höherer Wertschöpfung, die biologische Ressourcen (Waldbiomasse, landwirtschaftliche und agroindustrielle Reststoffe und Nebenprodukte) enthalten und nutzen;

-Entwicklung technologischer Verfahren zur Verbesserung der Kreislauffähigkeit der Textil- und Bekleidungsindustrie, der Schuhindustrie und der Harzverarbeitung; und

-Beitrag zur Abfallbewirtschaftung in diesen Sektoren.

Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte werden mit dem Ziel unterstützt, neue Produktionsverfahren zur Schaffung von Produkten mit höherer Wertschöpfung zu entwickeln, die biologische Ressourcen (Waldbiomasse, landwirtschaftliche und agroindustrielle Reststoffe und Nebenerzeugnisse) enthalten und nutzen, technologische Verfahren zur Verbesserung der Kreislauffähigkeit der Textil- und Bekleidungs-, Schuh- und Harzverarbeitungsbranchen und zur Abfallbewirtschaftung in diesen Sektoren beizutragen. Die ausgewählten Projekte tragen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen bei.

Diese Maßnahmen werden durch spezifische und zusätzliche Ausschreibungen für Tätigkeiten im Bereich der Waldbewirtschaftung und der Herstellung von Naturharz ergänzt. Sie umfasst die Unterstützung von Brandverhütungsmaßnahmen durch Harzarbeiter, den Erwerb von Maschinen und Ausrüstungen durch das Institut für Natur- und Waldschutz (ICNF) sowie Maßnahmen zum Schutz und zur Sanierung von Meereskiefernwäldern. Durch die Förderung der Waldbewirtschaftung soll diese Investition dazu beitragen, die Auswirkungen von Bränden im ländlichen Raum zu verhüten und abzuschwächen und so die Emission von Schadstoffen in die Atmosphäre zu verringern.

Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan dargelegten Risikominderungsmaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Hinblick auf die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Um insbesondere die Einhaltung der Technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu gewährleisten, müssen die vom Institut für Natur- und Waldschutz (ICNF) zu erwerbenden Fahrzeuge, Maschinen und Ausrüstungen emissionsfrei sein. Gibt es keine emissionsfreien Alternativen, müssen die zu erwerbenden Fahrzeuge, Maschinen und Ausrüstungen die besten verfügbaren Umweltleistungsniveaus in dem Sektor darstellen. Darüber hinaus schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 47 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 48 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 49 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 50 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. Die Leistungsbeschreibung sieht zusätzlich vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform TC-C12-r39: Förderung der Kreislaufwirtschaft und einer effizienteren Abfallbewirtschaftung

Ziel der Reform ist es, die Abfallvermeidung, die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die Verwertung und die Abzweigung von Abfällen zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu fördern.

Die Reform hat folgende Ziele:

·Förderung der weiteren umweltgerechten Gestaltung von Fertigerzeugnissen durch die Harmonisierung der Kriterien für die von den Herstellern zu verwendende Ökomodulation. Diese Kriterien werden für die Verwaltungsorgane (Verbände, die Hersteller von Produkten, Verpacker und Anbieter von Verpackungsdienstleistungen vertreten) für die Umsetzung der integrierten Systeme, die unter die erweiterte Herstellerverantwortung fallen, verbindlich vorgeschrieben. Die Kriterien stellen sicher, dass die Finanzmodelle gemäß Artikel 15 Absätze 3 und 4 des Gesetzesdekrets Nr. 152/D/2017 die Auswirkungen des Produkts auf die Umwelt und die tatsächlichen Kosten der Abfallbewirtschaftung widerspiegeln und finanzielle Anreize für langlebige, reparierbarere und recyclingfähigere Produkte schaffen, indem die von den Herstellern zu entrichtenden Gebühren gestaffelt werden.

·Einführung eines Anreizsystems (Einlagen- und Erstattungssystem) für Einwegflaschen aus Kunststoff, Eisenmetallen und Aluminium.

·Im Anschluss an eine Machbarkeitsstudie Einführung eines Systems von Anreizen für die Rücknahme der verschiedenen Kategorien von Elektro- und Elektronik-Altgeräten.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

L.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein-Ziel

Name

Qualitative Indikatoren (für Meilensteine)

Quantitative Indikatoren (für Zielvorgaben)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung und klare Definition jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

Einheit für die Messung

Ausgangsbasis

Ziel

Q

Jahr

12.1

TC-C12-i01

M

Unterzeichnung des Protokolls 2021 des Programms „Resineiros Vigilantes“

Unterzeichnung des Protokolls 2021 des Programms „Resineiros Vigilantes“

 

 

 

Q3

2021

Abschluss des Protokolls zwischen dem Institut für Natur- und Waldschutz, I.P. und dem nationalen Fachverband der Harzerzeuger (Resipinus) zur Überwachung und Erkennung von Bränden im ländlichen Raum.

12.2

TC-C12-i01

M

Genehmigung der von den Konsortien vorgelegten Projekte zur Entwicklung neuer Produkte, Technologien und Verfahren der Bioökonomie in den Sektoren Textilien und Bekleidung, Schuhe und Naturharz

Genehmigung der Projekte zur Entwicklung neuer Produkte, Technologien und Verfahren der Bioökonomie

 

 

 

Q2

2022

Genehmigung der von den Konsortien vorgelegten Projekte zur Entwicklung neuer Produkte, Technologien und Verfahren der Bioökonomie in den Sektoren Textilien und Bekleidung, Schuhe und Naturharz durch den Auswahlausschuss.

Die von den Konsortien zur Unterstützung vorgelegten Projekte fallen unter eines der folgenden Programme: „Förderung einer nachhaltigen und kreislauforientierten Bioökonomie im Textil- und Bekleidungssektor“, „Förderung einer nachhaltigen und kreislauforientierten Bioökonomie in der Schuhindustrie“ und „Förderung und Valorisierung von Naturresin“.

Sie konzentrieren sich auf eine CO2-arme Wirtschaft, Resilienz und Anpassung an den Klimawandel durch die Anwendung sauberer technologischer Lösungen, wirkungsarmer Alternativen und den Einsatz der besten verfügbaren Techniken. Die Auswahlkriterien für die Projekte sehen vor, dass alle geförderten FuI-Projekte eine Verringerung der direkten und indirekten CO2-Emissionen gewährleisten.

Die ausgewählten Projekte müssen den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden müssen.

12.3

TC-C12-i01

T

Neue Produkte, Technologien und Pilotprozesse zur Integration biobasierter Ressourcen

 

 Anzahl

 0

 15

Q4

2025

Neue Produkte, Technologien und Pilotprozesse zur Integration biobasierter Ressourcen. Dazu gehören mindestens 10 neue Produkte oder Technologien (Technologiereifegrad 6-7) und mindestens 5 industrielle Pilotprozesse ((Technologie-Reifegrad 7-9) in den folgenden Sektoren: Textil-, Schuh- und Harzherstellung.

12.4

TC-C12-i01

T

Entwicklung von Meereskiefernwäldern mit Harzproduktionspotenzial

 

ha

0

8500

Q4

2025

Fläche der Meereskiefernwälder, die durch den Einsatz natürlicher Regenerierungstechniken und des Harzschnitts entwickelt wurden.

12.5

TC-C12-r25

M

Inkrafttreten der neuen allgemeinen Abfallbewirtschaftungsregelung

Inkrafttreten der neuen allgemeinen Abfallbewirtschaftungsregelung

 

 

 

Q3

2021

Inkrafttreten des neuen allgemeinen Abfallbewirtschaftungssystems (RGGR), das das Verwaltungsverfahren vereinfacht und die mit der Verwendung von Nebenprodukten verbundenen Kosten senkt.

12.6

TC-C12-r25

M

Inkrafttreten der überarbeiteten nationalen Strategie für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen

Inkrafttreten der überarbeiteten nationalen Strategie für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen

 

 

 

Q3

2022

Inkrafttreten der überarbeiteten nationalen Strategie für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen, in der Umweltkriterien für die Beschaffung von Dienstleistungen und Produkten festgelegt werden, die nachhaltige biobasierte Materialien integrieren, unter anderem durch die Einführung verbindlicher Umweltkriterien.

12.7

TC-C12-r39

M

Inkrafttreten der harmonisierten Definition von Kriterien für die Ökomodulation

Bestimmung im Rechtsakt über das Inkrafttreten der harmonisierten Definition von Kriterien für die Ökomodulation

Q4

2023

Inkrafttreten eines Rechtsakts zur Festlegung harmonisierter und verbindlicher Kriterien für die Ökomodulation finanzieller Vorteile in integrierten Systemen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung.

12.8

TC-C12-r39

M

Anreizregelung für die Verwertung (Einlagerungs- und Erstattungssystem) für nicht wiederverwendbare Kunststoffflaschen, Eisenmetalle und Aluminium

Inbetriebnahme des Pfand- und Erstattungssystems

Q4

2023

Für Einwegflaschen aus Kunststoff, Eisenmetallen und Aluminium wird ein Pfand- und Erstattungssystem in Betrieb genommen.

12.9

TC-C12-r39

M

Rücknahmesystem für Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Bestimmung in den Rechtsvorschriften über das Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Q4

2025

Im Anschluss an eine unabhängige Durchführbarkeitsstudie und für den Fall, dass die Studie positiv ausfällt, sollen Rechtsvorschriften in Kraft treten, mit denen der Rechtsrahmen für die Einführung eines Rücknahmesystems für Elektro- und Elektronikabfälle festgelegt wird.

 

M. KOMPONENTE 13: Energieeffizienz in Gebäuden

Die Komponente befasst sich mit den folgenden Herausforderungen: Auf den Wohnsektor entfallen 18 % des Energieverbrauchs und weitere 14 % auf den Dienstleistungssektor. Daher spielen die Gebäude eine wichtige Rolle für Portugal bei der Erreichung seiner CO2-Neutralitätsziele. Maßnahmen in diesem Bereich, insbesondere im Wohnsegment, können auch zur Verringerung der Energiearmut beitragen, die in Portugal nach wie vor ein großes Problem darstellt, da der Anteil der Haushalte, die nicht in der Lage sind, Wohnungen angemessen zu heizen, 2019 immer noch 19 % betrug. Portugal hat sich verpflichtet, bis 2050 CO2-Neutralität zu erreichen, und muss daher die Dekarbonisierung seines Gebäudebestands fördern und gleichzeitig die Wohnbedingungen (Innenkomfort und -qualität) und die Erschwinglichkeit verbessern. Dies soll erreicht werden, indem die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden erhöht wird, indem Energieeffizienz und erneuerbare Energien mit der Elektrifizierung kombiniert werden und insbesondere einkommensschwache Haushalte auf die Bekämpfung der Energiearmut ausgerichtet werden.

Es wird eine Reihe von „Marktversagen“ festgestellt, die einer Reihe von Problemen entsprechen, die den Umbau des Gebäudebestands und die Nutzung potenzieller Energieeinsparungen verzögern, wie z. B.:

-mangelndes Verständnis des Energieverbrauchs und der potenziellen Einsparungen;

-begrenzte Renovierungs- und Bautätigkeit in einer Zeit nach der Finanzkrise;

-Mangel an attraktiven Finanzierungsprodukten;

-begrenzte Informationen über den Gebäudebestand; und

-die eingeschränkte Akzeptanz effizienter und intelligenter Technologien.

Ziel der Komponente ist es, öffentliche und private Gebäude zu renovieren, um deren Energieeffizienz und Komfort zu verbessern und gleichzeitig die Energiekosten und -abhängigkeit des Landes, die Treibhausgasemissionen und die Energieabhängigkeit des Landes zu senken, die Energiearmut zu verringern und erneuerbare Energiequellen in die bauliche Umwelt zu integrieren. Dies dürfte zahlreiche soziale, ökologische und wirtschaftliche Vorteile für die Menschen und Unternehmen mit sich bringen, wie etwa die Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort und die Verringerung der Luftverschmutzung.

Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zu Investitionen in die Klimawende, insbesondere in die saubere und effiziente Energieerzeugung und -nutzung (länderspezifische Empfehlung 3 2020). Sie steht im Zusammenhang mit der Leitinitiative „Renovate“ und ist auch Teil des ökologischen Wandels.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 zur Folge hat, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsmaßnahmen im Plan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

M.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Anlage TC-C13-i01: Energieeffizienz von Wohngebäuden

Ziel dieser Investition ist es, die energetische Sanierung privater Wohngebäude zu fördern, energieeffiziente Lösungen einzuführen, ineffiziente Geräte zu ersetzen und die installierte Kapazität zur Förderung der Energie- und Ressourceneffizienz zu erhöhen, den Eigenverbrauch erneuerbarer Energien zu steigern und Energiearmut zu bekämpfen.

Die Investition umfasst folgende Maßnahmen:

-Unterstützung der Kosten von Projekten (in der Regel zwischen 50 % und 70 % der Gesamtkosten) zur Förderung von Renovierung, Energieeffizienz, Dekarbonisierung, Wassereffizienz und Kreislaufwirtschaft in Gebäuden. Dies erfolgt durch jährlich veröffentlichte Bekanntmachungen.

-Für einkommensschwache Haushalte, die von Energiearmut betroffen sind (wo bis zu 100 % der Kosten bezuschusst werden können) erfordern solche Maßnahmen eine engere Zusammenarbeit zwischen zentralen und lokalen Behörden und anderen Akteuren wie lokalen Verbänden. Vales eficiência oder Energieeffizienz-Gutscheine im Wert von durchschnittlich 1 300 EUR werden an von Energiearmut betroffene Haushalte ausgegeben und geliefert, was den Empfänger zu bestimmten Arbeiten, energieeffizienten Lösungen, Ausrüstung und Elektrifizierung der Energienutzung berechtigt.

oUnterstützungsmaterial wird verbreitet, um Entscheidungen über die besten zu treffenden Energieeffizienzmaßnahmen zu erleichtern.

oFerner werden Kommunikationskanäle und zentrale Anlaufstellen zur Verfügung gestellt, um Zweifel an der Frage, wie diese Unterstützung zu erhalten ist, in Abstimmung mit verschiedenen nationalen und lokalen Stellen zu klären, damit die Verbraucher die besten Investitionsentscheidungen treffen können.

Mit der geplanten Investition sollen durchschnittliche Einsparungen von rund 200 kt RÖE Primärenergie und eine Verringerung der CO2-Emissionen um rund 150 kt erreicht werden.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Anlage TC-C13-i02: Energieeffizienz von Gebäuden der Zentralregierung

Ziel dieser Investition ist es, die energetische Sanierung von Gebäuden der Zentralregierung zu fördern, die Energie- und Ressourceneffizienz zu fördern und den Eigenverbrauch erneuerbarer Energien zu steigern.

Diese Investitionen bestehen aus Maßnahmen zur Förderung von Renovierung, Energieeffizienz, Dekarbonisierung, Wassereffizienz und Kreislaufwirtschaft in Gebäuden.

-Es werden jährlich Bekanntmachungen für die verschiedenen Arten von Gebäudeinterventionen veröffentlicht, die im Rahmen des europäischen Aktionsplans für Öko-Innovationen ECO.AP 2030 in den zu erstellenden Effizienzplänen zu spezifizieren sind. ECO.AP 2030 wird auch zur Verfügung stehen, um zentrale Behörden bei der Ermittlung von Projekten und bei der Förderung ihrer Umsetzung technisch zu unterstützen.

-Unterstützungsmaterial wird den Beamten der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung gestellt, um sie bei der Entscheidung über die besten zu ergreifenden Energieeffizienzmaßnahmen zu unterstützen.

Mit der geplanten Investition sollen durchschnittliche Einsparungen von rund 185 kt RÖE Primärenergie und eine Verringerung der CO2-Emissionen um rund 140 kt erreicht werden.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Anlage TC-C13-i03: Energieeffizienz von Gebäuden, die vom Dienstleistungssektor genutzt werden

Ziel dieser Investition ist es, die energetische Sanierung von Gebäuden, die im Dienstleistungssektor genutzt werden, zu fördern, die Energie- und Ressourceneffizienz zu fördern und die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen für den Eigenverbrauch zu steigern.

Diese Investition umfasst folgende Maßnahmen:

-Es werden jährlich Bekanntmachungen veröffentlicht, um Unterstützung (in der Regel zwischen 50 % und 70 % der Gesamtkosten) zu beantragen, um diese Kosten auf die verschiedenen Arten von Gebäudeinterventionen zur Verbesserung ihrer Energie- und Umweltleistung zu verteilen.

-Unterstützungsmaterial wird verbreitet, um Entscheidungen über die besten zu treffenden Energieeffizienzmaßnahmen zu erleichtern.

-Es werden auch Kommunikationskanäle zur Verfügung gestellt, die dazu beitragen, Zweifel an der Inanspruchnahme dieser Unterstützung zu klären, die mit verschiedenen nationalen und lokalen Stellen koordiniert werden, damit die Verbraucher die besten Investitionsentscheidungen treffen können.

Die geplante Investition zielt darauf ab, durchschnittliche Einsparungen von rund 50 kt Primärenergie und eine Verringerung der CO2-Emissionen um rund 30 kt zu erreichen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

M.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Name

Qualitative Indikatoren (für Meilensteine)

Quantitative Indikatoren (für Zielvorgaben)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung und klare Definition jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

Einheit für die Messung

Basislinie

Ziel

Q

Jahr

13.1

TC-C13-i01

T

Energieeffizienzrenovierung privater Wohngebäude

 

0

830 000

Q2

2024

Fläche renovierter privater Wohngebäude. Energieeffizienzrenovierungen müssen im Durchschnitt mindestens eine mittlere Renovierung im Sinne der Empfehlung der Kommission zur Gebäuderenovierung (EU) 2019/786 erreichen.

13.2

TC-C13-i01

T

Energieeffizienzrenovierung privater Wohngebäude

 

830 000

1 020 000

Q2

2025

Fläche renovierter privater Wohngebäude. Energieeffizienzrenovierungen müssen im Durchschnitt mindestens eine mittlere Renovierung im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission zur Gebäuderenovierung erreichen.

13.3

TC-C13-i01

T

„Effizienzgutscheine“, die an von Energiearmut betroffene Haushalte verteilt werden, um alte Geräte zu ersetzen und energieeffiziente Lösungen einzuführen

 

Anzahl

0

100 000

Q3

2025

Anzahl der „Effizienzgutscheine“ im Wert von durchschnittlich 130 EUR/Gutschein, die an von Energiearmut betroffene Haushalte (der Gesamtheit der Haushalte, die vom Sozialtarif für Energie profitieren) verteilt werden, um energieeffiziente Geräte wie Wärmepumpen zu erwerben und Arbeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz des Haushalts selbst durchzuführen. Dazu gehören Installationsdienstleistungen und die Abholung früherer Ausrüstungsgegenstände (Weiterleitung an ein umweltverträgliches Endziel).

13.4

TC-C13-i01

T

Zusätzliche Kapazitäten zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen für den Eigenverbrauch und für die Nutzung in Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften im privaten Wohnsektor

 

MW

0

35

Q4

2025

Zusätzliche Kapazitäten zur Erzeugung erneuerbarer Energie (z. B. Photovoltaikpaneele und Batterien, sobald diese Technologie ausgereift ist), die für den Eigenverbrauch und für die Nutzung in Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften im privaten Wohnsektor installiert werden.

13.5

TC-C13-i02

T

Energieeffizienzrenovierung von Gebäuden der Zentralregierung

 

0

1 065 000

Q1

2025

Bereich der renovierten Gebäude der Zentralregierung. Energieeffizienzrenovierungen müssen im Durchschnitt mindestens eine mittlere Renovierung im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission zur Gebäuderenovierung erreichen.

13.6

TC-C13-i02

T

Energieeffizienzrenovierung von Gebäuden der Zentralregierung

 

1 065 000

1 255 000

Q4

2025

Bereich der renovierten Gebäude der Zentralregierung. Energieeffizienzrenovierungen müssen im Durchschnitt mindestens eine mittlere Renovierung im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission zur Gebäuderenovierung erreichen.

13.7

TC-C13-i02

T

Zusätzliche Kapazitäten zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen für den Eigenverbrauch und für die Nutzung in Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften in Gebäuden der Zentralregierung

 

MW

0

28

Q4

2025

Zusätzliche Kapazitäten zur Erzeugung erneuerbarer Energie (z. B. Photovoltaikpaneele und Batterien, sobald diese Technologie ausgereift ist) für den Eigenverbrauch und für die Nutzung in Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften in Gebäuden der Zentralregierung.

13.8

TC-C13-i03

T

Energieeffizienzrenovierung privater Dienstleistungsgebäude

 

0

315 000

Q1

2025

Fläche der renovierten Gebäude, die von privaten Diensten genutzt werden. Energieeffizienzrenovierungen müssen im Durchschnitt mindestens eine mittlere Renovierung im Sinne der Empfehlung der Kommission zur Gebäuderenovierung (EU) 2019/786 erreichen.

13.9

TC-C13-i03

T

Energieeffizienzrenovierung privater Dienstleistungsgebäude

 

315 000

360 000

Q4

2025

Vom privaten Dienstleistungssektor genutzte Fläche der renovierten Gebäude. Energieeffizienzrenovierungen müssen im Durchschnitt mindestens eine mittlere Renovierung im Sinne der Empfehlung der Kommission zur Gebäuderenovierung (EU) 2019/786 erreichen.

13.10

TC-C13-i03

T

Zusätzliche Kapazitäten zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen für den Eigenverbrauch und für die Nutzung in Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften im privaten Dienstleistungssektor

 

MW

0

30

Q4

2025

Zusätzliche Kapazitäten zur Erzeugung erneuerbarer Energie (z. B. Photovoltaikpaneele und Batterien, sobald diese Technologie ausgereift ist) für den Eigenverbrauch und für die Nutzung in Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften im privaten Dienstleistungssektor.

N. KOMPONENTE 14: Wasserstoff und erneuerbare Energien

Portugal hat sich verpflichtet, bis 2050 CO2-Neutralität zu erreichen, indem es zu den Ländern gehört, die im Rahmen des Übereinkommens von Paris bei der Bekämpfung des Klimawandels eine Führungsrolle übernehmen. Im Fahrplan für die CO2-Neutralität 2050 (RNC 2050) werden als Dekarbonisierungsziele eine Verringerung der Emissionen um mehr als 85 % gegenüber den Emissionen von 2005 und eine CO2-Bindungskapazität von 13000000 Tonnen festgelegt. Die Komponente zielt auf die sogenannten schwer zu verringernden Sektoren ab, indem der Einsatz von erneuerbarem Wasserstoff gefördert wird.

Ziel der Komponente ist die Förderung der Energiewende und der Dekarbonisierung von Industrie und Verkehr mit besonderem Schwerpunkt auf der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und anderen erneuerbaren Gasen. Im Falle der Autonomen Regionen liegt der Schwerpunkt auf dem Einsatz erneuerbarer Energien (geothermische Energie, Windkraft, Photovoltaik und Wasserkraft) und der Speicherung. Diese Komponente ist von entscheidender Bedeutung, um die nationale Energieabhängigkeit durch die Erzeugung von Energie aus lokalen Quellen zu verringern, die Handelsbilanz zu verbessern und die Widerstandsfähigkeit der heimischen Wirtschaft zu stärken.

Mit der Komponente wird die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung unterstützt, Investitionen in die Klimawende zu konzentrieren, wobei der Schwerpunkt auf der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen liegt (länderspezifische Empfehlung 3 2019 und 2020).

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 zur Folge hat, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsmaßnahmen im Plan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

N.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform TC-r29: Nationale Wasserstoffstrategie (EN-H2)

Ziel der Maßnahme ist es, ein Anreiz- und Stabilitätselement für den Energiesektor einzuführen und die schrittweise Einführung von erneuerbarem Wasserstoff als nachhaltige Säule einer umfassenderen Strategie für den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft zu fördern. Diese Strategie bildet den Rahmen für die derzeitige und künftige Rolle von Wasserstoff im Energiesystem und schlägt eine Reihe von Maßnahmen und Zielen für die Einbeziehung von Wasserstoff in die verschiedenen Wirtschaftssektoren vor. Dazu gehört auch die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für diesen Wandel, u. a. Rechtsvorschriften, Sicherheit, Normen, Innovation und Entwicklung sowie Finanzierung. Die Maßnahme betrifft die geänderte Verordnung über das nationale Gasfernleitungsnetz und die Verordnung über das nationale Gasverteilungsnetz, die von der Generaldirektion Energie und Geologie genehmigt werden müssen. Mit der geänderten Verordnung sollen die Bedingungen für den Anschluss an die Gasfernleitungsinfrastruktur, insbesondere für die Einspeisung von Gasen aus erneuerbaren Quellen, einschließlich erneuerbarem Wasserstoff und Gasen mit niedrigem Kohlenstoffgehalt, sowie die Festlegung der Mindest- und Höchstprozentsätze für die Einspeisung dieser Gase in die Netze festgelegt werden. Darüber hinaus enthält die geänderte Verordnung die erforderlichen Überarbeitungen der technischen Normen, die die Qualität des Dienstes und die sichere Nutzung dieser Infrastrukturen für alle Nutzer gewährleisten.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 30. September 2021 abgeschlossen sein.

Anlage TC-C14-i01: Wasserstoff und erneuerbare Gase

Ziel der Maßnahme ist es, private Projekte zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und anderen Gasen erneuerbaren Ursprungs für den Eigenverbrauch oder die Einspeisung in das Netz zu fördern.

Die Investition besteht aus Maßnahmen zur Förderung der Erzeugung, Speicherung, Beförderung und Verteilung erneuerbarer Gase mit dem Ziel, den Beitrag erneuerbarer Gase zum Energieverbrauch zu erhöhen, die Treibhausgasemissionen zu verringern, die Energieabhängigkeit zu verringern und die Energieversorgungssicherheit zu verbessern. Es werden verschiedene Anwendungen wie die Nutzung erneuerbarer Gase für den Verkehr und die Einspeisung erneuerbarer Gase in das Erdgasnetz unterstützt.

Bei der Erzeugung von erneuerbaren Gasen wie erneuerbarem Wasserstoff oder Biomethan, die ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen werden, kann eine Reihe von Technologien eingesetzt werden, z. B.: Elektrolyse Thermochemische und hydrothermische Verfahren; Biologische Prozesse (Biofotolyse und Fermentation); Biogasanreicherung durch anaerobe Vergärung von Biomassematerialien (ohne Biogaserzeugung); und Methangewinnung (erneuerbarer Wasserstoff in Kombination mit rezykliertem Kohlendioxid).

Die Investitionen haben einen sehr spezifischen Schwerpunkt und zielen darauf ab, die installierte Kapazität für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und anderen erneuerbaren Gasen, einschließlich der installierten Kapazität in Elektrolyseuren für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff, zu erhöhen. Das Projekt wird durch offene und diskriminierungsfreie Ausschreibungen mit dem Ziel durchgeführt, Projekte mit einem Höchstbetrag von 15 000 000 EUR pro Projekt zu unterstützen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. März 2026 abgeschlossen sein.

Investment TC-C14-i02-RAM: Strom aus erneuerbaren Quellen im Archipel Madeira

Ziel der Maßnahme ist die Förderung der Erzeugung, Speicherung, Übertragung und Verteilung erneuerbarer Energien. Die in diese Investition einbezogenen Projekte sollen es ermöglichen, den Anteil von Strom aus erneuerbaren Quellen, der auf jeder Insel verfügbar sein muss, zu erhöhen. Diese Investition trägt zur Strategie zur Dekarbonisierung der Stromerzeugung bei, die die Widerstandsfähigkeit der heimischen Wirtschaft stärkt.

Die Investition besteht aus folgenden Unterinvestitionen:

-Vollständige Sanierung und Renovierung des Wasserkraftwerks Serra und des Wasserkraftwerks Calheta I, mit dem 6,2 MW installierte Leistung wiederbelebt und die installierte Kapazität um 4 MW erhöht wird;

-Erhöhung der installierten Kapazität in Batteriespeichersystemen durch zusätzliche Speicherkapazität von mindestens 21 MW/27MWh;

-Einen neuen Synchronkompensator mit einer Leistung von mindestens 15 MVAr installieren;

-Erhöhung der Kapazität des Stromnetzes, um neu installierte Leistung von mindestens 48 MW in erneuerbare Energiequellen in die Stromnetze zu integrieren (40 MW Madeira + 8 MW Porto Santo);

-Installation von 130000 angeschlossenen intelligenten Zählern und Austausch von 8750 Straßenbeleuchtungspunkten durch Lösungen mit geringem Energieverbrauch (einschließlich Modernisierung des Straßenbeleuchtungsmanagements).

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition TC-C14-i03-RAA: Energiewende auf den Azoren

Ziel der Maßnahme ist der Aufbau einer modernsten Elektrizitätsinfrastruktur und die Durchführung von Projekten mit innovativen technischen Lösungen zur Steigerung der Energieautarkie. Auf den Azoren macht die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen derzeit etwa 40 % des Gesamtwerts der Region aus, wovon etwa 24 % aus geothermischer Energie auf den beiden größten Inseln der Inselgruppe stammen. Die restlichen 60 % des Stroms werden aus fossilen Brennstoffen, Heizöl und Dieselkraftstoff erzeugt, die nicht nur aufgrund des Anschaffungswerts der Brennstoffe, sondern auch aufgrund ihrer Beförderung auf dem Seeweg vom Festland auf die Inseln und die Verteilung zwischen den Inseln eine hohe jährliche Rechnung darstellen. Diese Art der Produktion stellt neben den damit verbundenen hohen Kosten eine starke Abhängigkeit von außen dar, die im Falle nationaler oder internationaler Krisen die Fähigkeit zur Deckung des Energiebedarfs der Inselgruppe gefährden kann.

Die Investition besteht aus folgenden Unterinvestitionen:

-Erhöhung der installierten Erzeugungskapazität für erneuerbare Energien, vor allem Erdwärme, um 12 MW und Wiederbelebung des bereits installierten geothermischen Kraftwerks um 5 MW;

-Erhöhung der installierten Kapazität zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen auf der Insel Corvo durch die Errichtung einer Photovoltaik und eines Windparks um 850 kW;

-Installation neuer elektrischer Energiespeichersysteme auf den Inseln Santa Maria, São Jorge, Pico, Faial, Flores und Corvo um mindestens 20 MW;

-Installation neuer kleiner Photovoltaik-Stromerzeugungsanlagen für dezentrale Erzeugung und Verbrauch im Gesamtwert von 11,2 MW.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

N.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/

Ziel

Name

Qualitative Indikatoren (für Meilensteine)

Quantitative Indikatoren (für Zielvorgaben)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung und klare Definition jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

Einheit für die Messung

Ausgangsbasis

Ziel

Q

Jahr

14.1

TC-C14-r29

M

Inkrafttreten der Verordnung über das nationale Gasfernleitungsnetz und der Verordnung über das nationale Gasverteilernetz

Inkrafttreten der Verordnung über das nationale Gasfernleitungsnetz und der Verordnung über das nationale Gasverteilernetz

 

 

 

Q3

2021

Inkrafttreten der geänderten Verordnung über das nationale Gasfernleitungsnetz und der Verordnung über das nationale Gasverteilernetz. Die Änderungen der Verordnung über das nationale Gasfernleitungsnetz und der Verordnung über das nationale Gasverteilungsnetz werden von der Generaldirektion Energie und Geologie genehmigt.

Die Verordnungen müssen es ermöglichen, die Bedingungen für den Anschluss an Gasfernleitungsinfrastrukturen, insbesondere für die Einspeisung von Gasen aus erneuerbaren Quellen, einschließlich erneuerbarem Wasserstoff, sowie die Festlegung der Mindest- und Höchstprozentsätze für die Einspeisung dieser Gase in die Netze festzulegen. Darüber hinaus umfassen sie die notwendigen Überarbeitungen der technischen Standards, die die Qualität des Dienstes und die sichere Nutzung dieser Infrastrukturen für alle Nutzer gewährleisten.

14.2

TC-C14-i01

M

Erste Ausschreibung für Projekte zur Erzeugung von erneuerbarem Gas

Erste Ausschreibung eröffnet

 

 

 

Q3

2021

Beginn der ersten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Auswahl von Projekten, die für eine Kapazität von mindestens 88 MW an neu installiertem erneuerbarem Wasserstoff und erneuerbaren Gasen mit Treibhausgasemissionen von null oder nahe Null über den gesamten Lebenszyklus gefördert werden sollen.

14.3

TC-C14-i01

T

Zusätzliche Kapazitäten für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und erneuerbarem Gas

 

MW

0

200

Q1

2026

Zusätzliche Produktionskapazität für erneuerbaren Wasserstoff und erneuerbare Gase, die mit Treibhausgasemissionen von null oder nahe Null über den gesamten Lebenszyklus installiert werden.

14.4

TC-C14-i02-RAM

M

Installation eines neuen Synchronkompensators

Installation eines neuen Synchronkompensators

 

 

 

Q4

2024

Erwerb und Installation eines neuen Synchronkompensators mit mindestens 15 MVAr.

14.5

TC-C14-i02-RAM

T

Zusätzliche installierte Wasserkrafterzeugungskapazität

 

MW

0

4

Q2

2024

Erhöhung der installierten Leistung im umgebauten Wasser-Serra-Hydrokraftwerk.

14.6

TC-C14-i02-RAM

T

Modernisierte installierte Wasserkrafterzeugungskapazität

 

MW

0

6,2

Q4

2024

Die vollständige Sanierung der folgenden Wasserkraftwerke:

Wasser-Serra-Hydrokraftwerk: Austausch und Modernisierung der elektrischen und mechanischen Anlagen, ausschließlich Wartung des Gebäudes.

Wasserkraftwerk Calheta I: Austausch der meisten Anlagen, insbesondere der beiden Stromerzeugungsaggregate mit einer installierten Leistung von 0,5 MW und anderer elektrischer Systeme, mit Ausnahme des Gebäudes. Die Arbeiten umfassen auch die Restaurierung der zum Werk führenden Kanäle für eine Gesamtlänge von etwa 13 km.

14.7

TC-C14-i02-RAM

T

Zusätzliche installierte Kapazität im Batteriespeichersystem

 

MW

0

21

Q4

2024

Erhöhung der Stromspeicherung durch Erhöhung der installierten Kapazität in Batteriesystemen.

Die zusätzliche Kapazität beträgt mindestens 21 MW/27 MWh.

14.8

TC-C14-i02-RAM

T

Zusätzliche Kapazität zur Integration neu installierter Energie in das Stromnetz

 

MW

0

48

Q2

2025

Ausbau der Kapazitäten für die Integration erneuerbarer Energiequellen in das Stromnetz von ARM. Die Modernisierung beträgt 8 MW in Porto Santo und 40 MW auf Madeira.

14.9

TC-C14-i02-RAM

T

Installation intelligenter Zähler

 

Anzahl

0

130 000

Q4

2025

Bereitstellung und Installation neuer intelligenter Zähler (Stromzähler, die Verbrauchsinformationen erfassen und an das Kommunikationsnetz angeschlossen sind)

14.10

TC-C14-i02-RAM

T

Austausch von Straßenbeleuchtungspunkten

 

Anzahl

0

8 750

Q4

2025

Ersetzung des öffentlichen Beleuchtungsnetzes durch LED-Lampen mit niedrigem Energieverbrauch und dessen Managementsystem

14.11

TC-C14-i03-RAA

T

Zusätzliche und modernisierte installierte geothermische Produktionskapazität

 

MW

0

17

Q2

2026

Ausbau der Kapazitäten zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen, insbesondere geothermischer Energie. Die zusätzliche Kapazität (12 MW) wird im Geothermalwerk Pico Alto und im Geothermalwerk Pico Vermelho installiert.

Im Zuge der Modernisierung des Großen Wärmekraftwerks Ribeira werden drei neue Erdwärmebrunnen eingerichtet, und ein effizienterer Kraftwerk von 5 MW soll die bestehenden 2x2,5 MW-Erzeugungseinheiten ersetzen.

14.12

TC-C14-i03-RAA

T

Zusätzliche Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen in Corvo

 

kW

0

850

Q2

2024

Erhöhung der installierten Kapazität zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen auf der Insel Corvo durch die Errichtung einer Photovoltaik und eines Windparks.

14.13

TC-C14-i03-RAA

T

Neue Batterie-Energiespeichersysteme und Energiemanagementsysteme im ARA

 

MW

0

20

Q2

2026

Installation neuer batteriebetriebener Energiespeichersysteme und Energiemanagementsysteme auf sechs Inseln, um eine stärkere Integration erneuerbarer Energien zu ermöglichen und gleichzeitig die Versorgungssicherheit und die Qualität der Dienstleistungen mit einem Leistungsbereich zwischen 20 MW und 30 MW zusammen zu gewährleisten. ·

14.14

TC-C14-i03-RAA

T

Installation von Photovoltaik-Kleineinheiten für die lokale Stromerzeugung und den lokalen Stromverbrauch

 

MW

0

11,2

Q4

2025

Installation neu installierter Stromerzeugungskapazitäten durch Investitionen in diffuse Photovoltaik-Kleineinheiten, hauptsächlich für den Eigenverbrauch, ohne Kofinanzierung durch die Begünstigten.

O.KOMPONENTE 15: Nachhaltige Mobilität

Mit dieser Komponente des portugiesischen Aufbau- und Resilienzplans werden mehrere Herausforderungen im Verkehrssektor angegangen: die Notwendigkeit, die Treibhausgas- und Schadstoffemissionen zu verringern, die Abhängigkeit von einem Privatfahrzeug zu verringern und einen besseren sozialen Zusammenhalt in städtischen Gebieten zu gewährleisten.

Ziel dieser Komponente ist es, die Emissionen zu verringern und den öffentlichen Verkehr zu verbessern, indem das Netz ausgebaut und zugänglicher gemacht und die Kapazitäten für die Planung des öffentlichen Verkehrs gestärkt werden. Dies dürfte dazu führen, dass mehr Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel genutzt werden, die Verlagerung von privaten auf den öffentlichen Verkehr gefördert und bessere Verkehrsmanagement- und -planungskapazitäten gefördert werden. Zu diesem Zweck umfasst diese Komponente Reformen und Investitionen zur Förderung eines nachhaltigen öffentlichen Verkehrs durch die Erweiterung der U-Bahn von Lissabon und Porto, den Bau eines Stadtbahnsystems in Lissabon, ein schnelles Bustransitsystem in Porto und den Kauf emissionsfreier Busse für den öffentlichen Verkehr.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zur Konzentration von Investitionen auf den ökologischen Wandel (länderspezifische Empfehlung 3 2020) bei.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 zur Folge hat, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsmaßnahmen im Plan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

O.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform TC-r30: Reform des Verkehrssystems

Ziel der Reform ist es, die öffentlichen Verkehrsbehörden, ihre Fähigkeiten und Fähigkeiten zu stärken und somit ihre Fähigkeit zu verbessern, die von ihnen verwalteten Verkehrssysteme besser zu planen und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu verbessern. Sie fördert den Kapazitätsaufbau bei den öffentlichen Verkehrsbehörden, indem unter anderem die Anschaffung von Instrumenten für die Planung und Verwaltung von Verkehrssystemen, neue digitale Lösungen zur Erleichterung der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie die Modernisierung von Fahrscheinsystemen und die Überwachung des Betriebs unterstützt werden. Im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates unterstützt sie die für das Verkehrsmanagement zuständigen Behörden bei der Vorbereitung, dem Abschluss und der Umsetzung der Verträge über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße in allen Metropolregionen (AM) und den Interkommunalen Gemeinschaften (CIM). Sie verbessert die Bedingungen für den Zugang zum öffentlichen Verkehr durch die Durchführung von Programmen für ermäßigte Tarife (Programmade Apoio à Redução do Tarifário dos Transportes Públicos, PART) und bessere und klimafreundlichere Verkehrsdienste (Programmade Apoio à Densificação e Reforço da Oferta de Transporte Público, PROTransP) und die Durchführung steuerlicher Maßnahmen zugunsten der Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel, wie z. B. den steuerlichen Abzug der Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit dem Erwerb monatlicher Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Anlage TC-C15-i01: Ausbau des Lissabon-Mahnnetzes – Rote Linie nach Alcântara

Ziel der Maßnahme ist es, die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs in Lissabon zu erhöhen und durch den Ausbau des U-Bahn-Netzes mehr Nutzer anzuziehen.

Die Investition besteht in einer Erweiterung des Lissabonner U-Bahnnetzes nach Alcântara, wobei 3,7 km und vier Bahnhöfe in das Netz einbezogen werden. Dadurch soll Alcântara in eine wichtige neue Verkehrsschnittstelle umgewandelt werden, die eine Verbindung zwischen dem U-Bahnnetz und den Vorort-Eisenbahndiensten bietet.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Anlage TC-C15-i02: Ausbau des Metronetzes Porto – Casa da Música-Santo Ovídio

Ziel der Maßnahme ist es, die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs in Porto zu erhöhen und mehr Nutzer anzuziehen. Ziel ist es, die territoriale Abdeckung des U-Bahn-Netzes zu erweitern und die Überlastungsprobleme der Achse Porto-Vila Nova de Gaia anzugehen.

Die Investition besteht in der Erweiterung des U-Bahnnetzes in Porto durch den Bau einer neuen 6,74 km langen zweigleisigen Strecke mit acht neuen Bahnhöfen zwischen Boavista/Casa da Música in Porto und einem neuen Bahnhof in Santo Ovídio (Schnittstelle zur Strecke Amarela) in Vila Nova de Gaia.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition TC-C15-i04: Bus-Schnelltransit Boavista – Império

Ziel der Maßnahme ist es, die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs in Porto zu erhöhen und mehr Nutzer anzuziehen. Ziel ist es, die Treibhausgas- und Schadstoffemissionen zu verringern und die Verkehrsverlagerung weg von der Straße zu fördern.

Diese Investition besteht in der Schaffung eines neuen Bus-Schnelltransitsystems (die in erster Linie für Busse bestimmt sind) mit einer Länge von 3,8 km und sieben Bahnhöfen zwischen Praça do Império und Praça Mouzinho de Albuquerque in Porto, das eine Verbindung zum U-Bahn-Netz von Porto bietet. Das Bus-Schnelltransitsystem wird mit emissionsfreien Bussen (elektrisch oder mit Wasserstoff) betrieben.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. September 2024 abgeschlossen sein.

Investition TC-C15-i05: Dekarbonisierung des öffentlichen Verkehrs

Ziel der Maßnahme ist die Erneuerung und Dekarbonisierung der Flotte des öffentlichen Verkehrs in Portugal durch die Bereitstellung emissionsfreier Busse.

Die Investition besteht in einer finanziellen Unterstützung für den Erwerb von 145 emissionsfreien (elektrischen oder wasserstoffbetriebenen) Bussen für den öffentlichen Verkehr und der Ladeinfrastruktur für ihren Betrieb. Die Unterstützung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses der Differenz zwischen den Anschaffungskosten eines emissionsfreien (elektrischen oder wasserstoffbetriebenen) Busses und eines Diesel-Äquivalentfahrzeugs (EURO VI) gewährt. Die Busse werden für die Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge in den Metropolregionen Lissabon und Porto eingesetzt.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Investition TC-C15-i06: Digitalisierung des Schienenverkehrs

Ziel dieser Investition ist es, die Nordstrecke des Nationalen Eisenbahnnetzes (RFN) durch den Austausch elektronischer Signalsysteme mit der neuen Hochgeschwindigkeitsbahnstrecke (LAV) kompatibel zu machen. Dies dürfte die Interoperabilität des RFN mit dem einheitlichen europäischen Eisenbahnraum verbessern.

Diese Investition besteht darin, die elektronischen Signalgebungssysteme an den Bahnhöfen Campolide-Cintura, Oriente, Alverca und Azambuja zu ersetzen, die 20 km lange Bahnstrecken im Großraum Lissabon abdecken.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

O.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Name

Qualitative Indikatoren (für Meilensteine)

Quantitative Indikatoren (für Zielvorgaben)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung und klare Definition jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

Einheit für die Messung

Ausgangsbasis

Ziel

Q

Jahr

15.1

TC-C15-i01

M

Unterzeichnung des Vertrags über den Ausbau des Lissabonner Metronetzes

Unterzeichnung des Vertrags über den Ausbau des Lissabonner Metronetzes

Q4

2023

Unterzeichnung des Vertrags über die Projektdurchführung zwischen den Behörden und dem im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens ausgewählten Auftragnehmer. Gegenstand des Vertrags ist der Ausbau des Lissabon-Bahnnetzes (Red Line nach Alcântara).

15.2

TC-C15-i01

M

Fortschrittsbericht über den Ausbau des Lissabonner Metronetzes

Fortschrittsbericht, aus dem hervorgeht, dass die Arbeiten planmäßig voranschreiten

Q1

2024

Die Entwicklung der Arbeiten zum Ausbau des Lissabon-Bahnnetzes und die Einhaltung des Zeitplans für ihre Ausführung werden durch regelmäßige Fortschrittsberichte während der gesamten Ausführung der Arbeiten bewertet. Dazu gehört die Bewertung der Entwicklung der Arbeiten gemäß dem vorgesehenen Zeitplan, einschließlich der Ermittlung der bereits abgeschlossenen Tätigkeiten, der Festlegung der durchzuführenden Tätigkeiten und einer Risikoanalyse der vorgeschlagenen Durchführungsfristen, erforderlichenfalls mit einem Plan für die Eindämmung und den Notfall, um sicherzustellen, dass der Vertrag innerhalb der vorgeschlagenen Fristen abgeschlossen wird. Das Etappenziel ist erreicht, wenn aus dem Fortschrittsbericht hervorgeht, dass die Arbeiten zum Zeitpunkt des Etappenziels planmäßig voranschreiten.

15.3

TC-C15-i01

T

Abschluss des Ausbaus des Lissabon-Bahnnetzes

Km

0

3,7

Q2

2026

Dauer der Bauarbeiten für den Ausbau des Lissabonner Metronetzes (3,3 km im Tunnel und 0,4 km in Viadukt) durch Erweiterung der Roten Linie bis Alcântara. Die erweiterte U-Bahn-Linie ist für den sofortigen Betrieb der geplanten Verkehrsdienste bereit.

15.4

TC-C15-i02

M

Unterzeichnung des Vertrags über den Ausbau des Netzes von Porto Metro

Unterzeichnung des Vertrags über den Ausbau des Netzes von Porto Metro

Q4

2023

Unterzeichnung des Vertrags über die Projektdurchführung zwischen den Behörden und dem im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens ausgewählten Auftragnehmer. Gegenstand des Vertrags ist der Ausbau des Netzes Porto Metro (Casa da Música-Santo Ovídio).

15.5

TC-C15-i02

M

Fortschrittsbericht über den Ausbau des Netzes von Porto Metro

Fortschrittsbericht, aus dem hervorgeht, dass die Arbeiten planmäßig voranschreiten

Q4

2024

Die Entwicklung der Arbeiten zum Ausbau des Netzes Porto Metro und die Einhaltung des Zeitplans für ihre Ausführung werden durch regelmäßige Fortschrittsberichte während der gesamten Ausführung der Arbeiten bewertet. Dazu gehört die Bewertung der Entwicklung der Arbeiten gemäß dem vorgesehenen Zeitplan, einschließlich der Ermittlung der bereits abgeschlossenen Tätigkeiten, der Festlegung der durchzuführenden Tätigkeiten und einer Risikoanalyse der vorgeschlagenen Durchführungsfristen, erforderlichenfalls mit einem Plan für die Eindämmung und den Notfall, um sicherzustellen, dass der Vertrag innerhalb der vorgeschlagenen Fristen abgeschlossen wird. Das Etappenziel ist erreicht, wenn aus dem Fortschrittsbericht hervorgeht, dass die Arbeiten zum Zeitpunkt des Etappenziels planmäßig voranschreiten.

15.6

TC-C15-i02

T

Fertigstellung des Ausbaus des Netzes Porto Metro

Km

0

6,7

Q2

2026

Dauer der Bauarbeiten für den Ausbau des Netzes Porto Metro durch den Bau einer neuen Verbindungsleitung zwischen Casa da Música (Porto) und Santo Ovídio (Vila Nova de Gaia). Die neue U-Bahn-Linie ist für den sofortigen Betrieb der geplanten Verkehrsdienste bereit.

15.10

TC-C15-i04

M

Unterzeichnung des Vertrags über den Bau einer Bus-Schnelltransitlinie zwischen Praça do Império und Praça Albuquerque Mouzinho in Porto

Unterzeichnung des Vertrags über den Bau einer Schnelltransitlinie für Busse zwischen Praça do Império und Praça Albuquerque Mouzinho in Porto

Q1

2022

Unterzeichnung des Vertrags über die Projektdurchführung zwischen den Behörden und dem im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens ausgewählten Auftragnehmer. Gegenstand des Vertrags ist der Bau einer Bus-Schnelltransitstrecke zwischen Praça do Império und Praça Albuquerque Mouzinho in Porto.

15.11

TC-C15-i04

T

Abschluss des Baus einer Buslinie zwischen Praça do Império und Praça Albuquerque Mouzinho in Porto

Km

0

3,8

Q3

2024

Dauer der Bauarbeiten für die Schnelltransitlinie des Buss zwischen Praça do Império und Praça Albuquerque Mouzinho in Porto. Die neue Bus-Schnelltransitstrecke ist für den sofortigen Betrieb der geplanten Verkehrsdienste bereit.

15.12

TC-C15-i05

M

Unterzeichnung des Vertrags über den Kauf sauberer Busse im Rahmen des Programms zur Dekarbonisierung des öffentlichen Verkehrs

Unterzeichnung des Vertrags über den Kauf von 145 sauberen Bussen im Rahmen des Programms zur Dekarbonisierung des öffentlichen Verkehrs

Q3

2022

Unterzeichnung eines Vertrags zwischen den Begünstigten und dem Leitungsorgan auf der Grundlage eines wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens, in dem sich die Verpflichtung zum Kauf neuer emissionsfreier (elektrischer oder wasserstoffbetriebener) Busse ergibt.

15.13

TC-C15-i05

T

Kauf neuer emissionsfreier (elektrischer oder wasserstoffbetriebener) Busse für den öffentlichen Verkehr

Anzahl

0

145

Q4

2023

Zahl der neuen emissionsfreien (elektrischen oder wasserstoffbetriebenen) Busse, die für die Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste in den Metropolregionen Lissabon und Porto erworben wurden und in Betriebsind.

15.14

TC-C15-r30

T

Unterzeichnung von Verträgen über öffentliche Personenverkehrsdienste in Metropolregionen und interkommunalen Gemeinschaften

Anzahl

0

23

Q4

2023

Anzahl der für das Verkehrsmanagement zuständigen Behörden, deren Verträge für alle öffentlichen Personenverkehrsdienste auf Schiene, Straße und Binnenwasserstraßen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 unterzeichnet wurden.

15.15

TC-C15-i06

M

Unterzeichnung des Vertrags über elektronische Signalsysteme

Unterzeichnung des Vertrags und Veröffentlichung auf dem dafür vorgesehenen Portal

Q4

2024

Unterzeichnung des Durchführungsvertrags für den Austausch der elektronischen Signalgebungssysteme zwischen den Behörden und dem Auftragnehmer.

15.16

TC-C15-i06

T

Ersetzte Eisenbahnstrecken mit elektronischen Signalsystemen

km

0

20

Q2

2026

Länge der Eisenbahnstrecken mit neuen elektronischen Signalsystemen im Großraum Lissabon.

O.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen für das Darlehen

Anlage TC-C15-i03: Transit-Odivelas für den Leichtschienenverkehr – Wege

Ziel der Maßnahme ist es, die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs in Lissabon zu erhöhen und mehr Nutzer anzuziehen. Derzeit ist der private Straßenverkehr zwischen Loures und Lissabon dominiert, was erhebliche Treibhausgas- und Schadstoffemissionen sowie Verkehrsüberlastung verursacht. Die Maßnahme zielt darauf ab, eine Verlagerung des Individualverkehrs auf den öffentlichen Verkehr zu bewirken.

Die Investition besteht in dem Bau eines 11,5 km langen Transitsystems für Stadtbahnen, das die Gemeinde Loures an das Lissabonner U-Bahnnetz anbindet.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

O.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung des Darlehens

Laufende Nummer

Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Name

Qualitative Indikatoren (für Meilensteine)

Quantitative Indikatoren (für Zielvorgaben)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung und klare Definition jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

Einheit für die Messung

Ausgangsbasis

Ziel

Q

Jahr

15.7

TC-C15-i03

M

Unterzeichnung des Vertrags über den Bau einer Transitstrecke für den Leichtschienenverkehr zwischen Odivelas und Loures

Unterzeichnung des Vertrags über den Bau einer Transitstrecke für den Leichtschienenverkehr zwischen Odivelas und Loures

Q1

2024

Unterzeichnung des Vertrags über die Projektdurchführung zwischen den Behörden und dem im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens ausgewählten Auftragnehmer. Gegenstand des Vertrags ist der Bau einer Transitstrecke für den Leichtschienenverkehr zwischen Odivelas und Loures.

15.8

TC-C15-i03

M

Fortschrittsbericht über den Bau der Transitstrecke für den Leichtschienenverkehr zwischen Odivelas und Loures

Fortschrittsbericht, aus dem hervorgeht, dass die Arbeiten planmäßig voranschreiten

Q2

2025

Die Entwicklung der Bauarbeiten an der Transitstrecke für leichte Eisenbahnen zwischen Odivelas und Loures und die Einhaltung des Zeitplans für ihre Ausführung werden durch regelmäßige Fortschrittsberichte während der gesamten Ausführung der Arbeiten bewertet. Dazu gehört die Bewertung der Entwicklung der Arbeiten gemäß dem vorgesehenen Zeitplan, einschließlich der Ermittlung der bereits abgeschlossenen Tätigkeiten, der Festlegung der durchzuführenden Tätigkeiten und einer Risikoanalyse der vorgeschlagenen Durchführungsfristen, erforderlichenfalls mit einem Plan für die Eindämmung und den Notfall, um sicherzustellen, dass der Vertrag innerhalb der vorgeschlagenen Fristen abgeschlossen wird. Das Etappenziel ist erreicht, wenn aus dem Fortschrittsbericht hervorgeht, dass die Arbeiten zum Zeitpunkt des Etappenziels planmäßig voranschreiten.

15.9

TC-C15-i03

T

Abschluss des Baus einer Transitstrecke für den Leichtschienenverkehr zwischen Odivelas und Loures

Km

0

11.5

Q2

2026

Länge der Bauarbeiten an der Transitstrecke für Stadtbahnen zum Anschluss von Loures an das Lissabon-Bahnnetz in Odivelas. Die neue Transitstrecke für Stadtbahnen ist für den sofortigen Betrieb der geplanten Verkehrsdienste bereit.

KOMPONENTE 16: Unternehmen 4.0

Die Komponente befasst sich mit den Herausforderungen im Zusammenhang mit der geringen Digitalisierung von Unternehmen. Den Ergebnissen des Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI 2020) zufolge liegt Portugal in der EU aufPlatz 19 und unter dem EU-Durchschnitt. Die anfälligsten Dimensionen im Falle Portugals sind die Dimensionen „Humankapital“ und „Nutzung von Internetdiensten“ sowie einige Dimensionen der „Integration digitaler Technologien“, die allesamt Einschränkungen der digitalen Kapazität und Leistungsfähigkeit von Unternehmen widerspiegeln.

Ziel der Komponente ist es, den Unternehmenssektor, insbesondere KMU und ihre Beschäftigten, mit Investitionen zur Beschleunigung des digitalen Wandels zu unterstützen, ergänzt durch die Stärkung der digitalen Kompetenzen der Beschäftigten. Die Investitionen sehen folgende Maßnahmen vor:

-Stärkung der digitalen Kompetenzen der Arbeitnehmer und der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter;

-Modernisierung des Geschäftsmodells von Unternehmen und ihrer Produktionsprozesse, einschließlich der Digitalisierung von Arbeitsabläufen wie Unternehmensführung, innovativen Produkten und Rechnungsstellung;

-Schaffung neuer digitaler Vermarktungskanäle für Produkte und Dienstleistungen;

-Innovation und Einbeziehung fortgeschrittener digitaler Technologien in das Geschäftsmodell von Unternehmen; und

-Förderung des digitalen Unternehmertums.

Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zur Unterstützung des Einsatzes digitaler Technologien, zur Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger allgemeiner und beruflicher Bildung, zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, zur Förderung der Beschäftigung und zur Priorisierung von Maßnahmen zur Erhaltung von Arbeitsplätzen (länderspezifische Empfehlung 2 2020). Mit der Komponente wird auch die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen unterstützt, um das Qualifikationsniveau der Bevölkerung, insbesondere ihre digitalen Kompetenzen, zu verbessern, unter anderem indem die Erwachsenenbildung stärker auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts abgestimmt wird (länderspezifische Empfehlung 2 von 2019) und die Konzentration von Investitionen auf den digitalen Wandel (länderspezifische Empfehlung 3 2020) erreicht wird.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 zur Folge hat, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsmaßnahmen im Plan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

P.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform TD-r31: Digitaler Wandel des Unternehmensumfelds

Ziel der Maßnahme ist es, das Wachstum des Unternehmensumfelds zu fördern und ihn im derzeitigen globalen wirtschaftlichen und sozialen Kontext wettbewerbsfähiger und widerstandsfähiger zu machen. Diese Reform ist Teil des umfassenderen Aktionsplans für den digitalen Wandel, den Portugal im April 2020 angenommen hat.

Die Reform umfasst folgende Elemente:

-Überprüfung der im Nationalen Qualifikationskatalog enthaltenen formativen Inhalte, insbesondere in Bezug auf digitale Kompetenzen zur Nutzung im beruflichen Kontext. Diese Erneuerung steht im Einklang mit den neuesten technologischen Entwicklungen und den dringendsten Bedürfnissen der Unternehmen in verschiedenen Wirtschaftszweigen. Zu diesem Zweck können ab 2021 neue Schulungspfade und Kurse von kurzer Dauer zur Verfügung gestellt werden.

-Schaffung des Rechts- und Regelungsrahmens, der für die Schaffung digitaler Siegel in den Bereichen Cybersicherheit, Privatsphäre, Nachhaltigkeit und Nutzbarkeit erforderlich ist. Dieser Rahmen und die Förderung des digitalen Vertrauens sind eine Voraussetzung für die Umsetzung der in dieser Komponente vorgesehenen Investitionen in digitale Siegel.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 31. März 2022 abgeschlossen sein.

Anlage TD-C16-i01: Digitale Stärkung der unternehmerischen Kompetenz

Ziel der Maßnahme ist es, die digitalen Kompetenzen der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, einschließlich Arbeitnehmern und Führungskräften, mit besonderem Schwerpunkt auf Unternehmen in Industrie, Handel, Dienstleistungen, Tourismus und Landwirtschaft zu verbessern, um die Zahl der digital qualifizierten Arbeitskräfte zu erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der Unternehmen zu verbessern und so auch zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen beizutragen. Diese Investitionen sollen dazu beitragen, die Zahl qualifizierter Arbeitsplätze in bestehenden Unternehmen zu erhöhen und die Gründung neuer Unternehmen zu fördern.

Die Investition besteht aus zwei miteinander verknüpften Schulungsprogrammen, die eingerichtet werden, um Lücken bei den digitalen Kompetenzen von Arbeitnehmern (Arbeitnehmern und Führungskräften) und Unternehmen zu schließen. Die Investition dürfte neue politische Maßnahmen beeinflussen und zur Entwicklung lebensbegleitender beruflicher Kompetenzen und Ausbildungsmethoden beitragen. Die Investition dürfte auch die Fähigkeit der Unternehmen verbessern, Herausforderungen zu bewältigen und die mit der Technologie verbundenen Chancen zu nutzen. Die beiden Maßnahmen sind:

-Akademie Portugal Digital: der gesamten Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter zur Verfügung stehen, mit dem Ziel, 500000 diagnostische digitale Kompetenzen zu erreichen und 125000 Teilnehmer an Online-Schulungen in Kombination und Präsenzschulung im Bereich der digitalen Kompetenzen zu erreichen. Dazu gehört auch die Einrichtung von 50 Ad-hoc-MOOC, die auf der Online-Plattform zur Verfügung gestellt werden sollen.

-Beschäftigung + Digitales 2025: Ziel ist es, 200000 Teilnehmern eine vertiefte Online-, Präsenz- oder gemischte Schulung zu digitalen Kompetenzen anzubieten.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. September 2025 abgeschlossen sein.

Anlage TD-C16-i02: Digitaler Wandel von Unternehmen

Ziel der Maßnahme ist es, zur Umgestaltung der Geschäftsmodelle portugiesischer KMU und ihrer Digitalisierung beizutragen. Dies ist besonders wichtig angesichts der Tatsache, dass die portugiesische Wirtschaft hauptsächlich von Kleinstunternehmen dominiert wird, die weniger digital tätig sind als größere Unternehmen. Durch die Einbeziehung von KMU in die Digitalisierung von Unternehmen besteht das Ziel der Investition somit darin, das Geschäftsmodell der portugiesischen Wirtschaft zu verändern und zu mehr Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit beizutragen.

Die Investition umfasst vier Gruppen von Maßnahmen:

-„Nationales Test-Beds-Netz“: die Schaffung eines nationalen Test-Beds-Netzes mit dem Ziel, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Unternehmen neue Produkte und Dienstleistungen entwickeln und testen und den digitalen Wandel beschleunigen können, entweder mithilfe von Testgeräten für physische Ausrüstung und Infrastruktur oder virtuelle/digitale Simulatoren. Das Ziel besteht darin, 30 Prüfstandinfrastrukturen einzurichten und mindestens 3000 Pilotprodukte oder -dienste zu testen.

-Digitaler Handel: ein Programm für die Digitalisierung von KMU mit Schwerpunkt auf Kleinstunternehmen im kommerziellen Sektor, um ihre digitalen Handelskanäle zu aktivieren, Technologie in Geschäftsmodelle zu integrieren und Prozesse mit Kunden und Lieferanten durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien zu entmaterialisieren. Sie umfasst drei Projekte: „Beschleuniger des digitalen Handels“ mit der Schaffung von 25 lokalen, regionalen oder sektoralen Beschleunigern (Einrichtungen, die Coaching, Mentoring und finanzielle Unterstützung für Start-up-Unternehmen und KMU bereitstellen, um sie zu wachsen) und ein System finanzieller Anreize zur Digitalisierung der Geschäftsmodelle von KMU (Ziel: 25000 KMU); II) „Nachbarschaften des digitalen Handels“, die die Digitalisierung (mit lokalen Plattformen für den elektronischen Handel und Lieferplattformen) von 75 Einkaufsgebieten in städtischen, stadtnahen oder ländlichen Gebieten unterstützen, um diese Gebiete zu stärken und den territorialen Zusammenhalt und die lokale Wirtschaft zu fördern; III) „Internationalisierung via E-Commerce“, um Unternehmen bei der Entwicklung neuer Vertriebskanäle im Ausland über Online-Verkäufe zu unterstützen.

-Unterstützung des digitalen Wandels der Geschäftsmodelle: Coaching 4.0, ein Programm zur Unterstützung von Unternehmen bei der Einführung fortgeschrittener digitaler Technologien.

-Unternehmertum: mit Maßnahmen wie i) „Voucher for Start-ups – New Green and Digital Products“ ein Gutscheinprogramm zur Unterstützung von Start-ups, die digitale und umweltfreundliche Geschäftsmodelle entwickeln wollen; II) „Stärkung der nationalen unternehmerischen Struktur – Startup Portugal“ mit Investitionen in die Kartierung des Start-up-Umfelds, um Herausforderungen und Lösungen im Zusammenhang mit der Agenda für unternehmerische Initiative und der Umsetzung der jeweiligen Aktionspläne zu ermitteln; und iii) „Startup-Inkubatoren/Beschleunigergutscheine“, um Gründerzentren und Beschleuniger bei ihrer Entwicklung, einschließlich der Einführung neuer digitaler Technologien, zu unterstützen, die ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen zu verbessern und ihr Wissen und ihre Fähigkeiten zu stärken, um Start-up-Unternehmen mit digitalisierten Geschäftsmodellen zu unterstützen.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, muss im Rahmen der Maßnahme „Beschleuniger für den digitalen Handel“, die finanzielle Unterstützung und finanzielle Anreize bietet, die rechtliche Vereinbarung zwischen den portugiesischen Behörden und der für das Finanzinstrument zuständigen betrauten Einrichtung oder dem Finanzintermediär und die anschließende Investitionspolitik des Finanzinstruments

-die Anwendung der technischen Leitlinien der Kommission zur Nachhaltigkeitsprüfung für den Fonds „InvestEU“ zu verlangen; und

-Ausschluss der folgenden Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit: Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 51 ; II) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 52 ; III) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 53 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 54 ; und iv) Tätigkeiten und Vermögenswerte, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen die Umwelt schädigen kann; und

-für alle Transaktionen, einschließlich derjenigen, die von der Nachhaltigkeitsprüfung ausgenommen sind, die Überprüfung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten durch die betraute Einrichtung/Finanzintermediär verlangen.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 55 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 56 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 57 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 58 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. Die Leistungsbeschreibung sieht zusätzlich vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. September 2025 abgeschlossen sein.

Anlage TD-C16-i03: Katalysator für den digitalen Wandel von Unternehmen

Ziel der Maßnahme ist es, zum digitalen und ökologischen Wandel von Gesellschaft und Unternehmen beizutragen.

Die Investition umfasst die folgenden drei Maßnahmen:

-„Dematerialisierung der Rechnungsstellung“ mit einem Projekt zur Verringerung des Papierverbrauchs durch eine digitale Rechnungsversandplattform;

-„Cybersecurity, Privacy, Usability and Sustainability Certification Seals“ – eine Investition in: Schaffung von vier neuen Zertifizierungssiegeln für Cybersicherheit, Privatsphäre, Nutzbarkeit und Nachhaltigkeit; die Einrichtung von Plattformen, die die Kommunikation zwischen allen am Prozess beteiligten Partnern und Stellen unterstützen (sowie die Generierung von Verfahrensdaten, die für die Überwachung des Programms relevant sind); eine Kampagne zur Verbreitung der Initiative und zur Ermächtigung von Konformitätsbewertungsstellen oder technischen Bewertungsstellen, die die Zertifizierungssiegel in diesen Bereichen unterstützen; und

-„Digital Innovation Hubs (DIH)“: ein Dienst, mit dem Unternehmen und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung dabei unterstützt werden sollen, im digitalen Bereich wettbewerbsfähiger zu werden, um ihre Produktionsprozesse durch Automatisierung oder Einbeziehung disruptiver Technologien zu verbessern. Mit diesen Investitionen soll das Netz, das bereits im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ entwickelt wird, gestärkt und ergänzt werden, um insgesamt 16 DIH in Portugal zu erreichen.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) im Einklang steht, wird bei Ausschreibungen im Zusammenhang mit der Einrichtung digitaler Innovationszentren und bei der Auswahl der Begünstigten, die von den digitalen Innovationszentren unterstützt werden, in den in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten ausgeschlossen: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 59 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 60 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 61 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 62 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. Die Leistungsbeschreibung sieht zusätzlich vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition TD-C16-i04: Industrie 4.0

Ziel der Maßnahmen ist es, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, Organisations- und Prozessinnovationsprojekte zu unterstützen, den digitalen Wandel von Unternehmen zu fördern und dadurch ihre ökologische Nachhaltigkeit zu verbessern.

Mit dieser Maßnahme werden 200 Investitionsvorhaben unterstützt, die in mindestens einen der folgenden Aktionsbereiche fallen:

1.    Digitaler Wandel operativer Prozesse, einschließlich Produktions- und Logistikmanagement und -planung.

2.    Lösungen für die fortgeschrittene Speicherung, Verwaltung und Verarbeitung von Daten.

3.    Lösungen der künstlichen Intelligenz, die auf den Produktionsprozess angewandt werden.

4.    Digitale Darstellungen und virtuelle Modellierung (digitale Zwillinge), Simulation und industrielle Modellierung.

5.    Skizze und additive Fertigung.

6.    Projekte zur erweiterten Realität, virtuelle Realität und künstliche Vision, die auf Prozesse angewandt werden.

7.    Kooperative und kognitive Robotik, Mensch-Maschine-Schnittstelle, cyberphysische Systeme.

8.    Sensoren und fortgeschrittene Elektronik, Internet der Dinge, Cloud- und Edge-Lösungen.

9.    Netzwerk-, Kommunikations- und Hochleistungsrecheninfrastrukturen im Zusammenhang mit Prozessen.

10.    Innovative Software, Interoperabilität der Systeme.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 63 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 64 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 65 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 66 . Die Leistungsbeschreibung sieht zusätzlich vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investment TD-C16-i05-RAA: Digitale Kapazität und Wandel von Unternehmen auf den Azoren

Ziel der Maßnahme ist die Finanzierung der Schaffung eines Anreizsystems für den digitalen Wandel für Unternehmen auf den Azoren sowie der Computer- und Netzausrüstung und des Ausbaus der Wissenschafts- und Technologieparks der Azoren.

Das Anreizsystem für den digitalen Wandel von Unternehmen zielt darauf ab, regionale Unternehmen bei der Anpassung und Integration digitaler Technologien zu unterstützen, unter anderem durch Maßnahmen in den Bereichen Management, elektronischer Handel, Automatisierungsinstrumente, Stärkung der Cybersicherheit, künstliche Intelligenz und das Internet der Dinge.

Die Investition in die Wissenschafts- und Technologieparks der Azoren (Nonagon und Terinov) zielt darauf ab, die logistischen und technologischen Bedingungen des unternehmerischen Ökosystems der Region zu unterstützen. Diese Investition soll zur Entwicklung der technologiebasierten Wirtschaft in strategischen Sektoren beitragen, indem sie Know-how ermöglicht und die Qualität und Zuverlässigkeit der von diesen Parks erbrachten Dienstleistungen verbessert.

Das Anreizsystem für den digitalen Wandel für Unternehmen ist in drei Aktionsbereiche gegliedert, und förderfähige Projekte müssen zu mindestens einem dieser Bereiche beitragen:

-Aktionsbereich 1 – Unterstützung regionaler Unternehmen bei der Anpassung und Integration digitaler Technologien, die die Wettbewerbsfähigkeit steigern, die Produktivität steigern, Innovationen fördern und die Kosten von Geschäftsabläufen senken.

-Aktionsbereich 2 – Schaffung der Möglichkeit für asoreische Unternehmen, spezialisierte Beratungsdienste für die Umsetzung von Verfahren zur Beschleunigung von Geschäftsprozessen und Cybersicherheitsmethoden in Anspruch zu nehmen.

-Aktionsbereich 3 – Unterstützung der Organisation thematischer Veranstaltungen durch öffentliche oder private Einrichtungen zur Förderung von Synergien zwischen asoreanischen Unternehmen durch den Austausch technologischer Lösungen, Instrumente, Methoden und bewährter Verfahren.

Mit den Investitionen in die Wissenschafts- und Technologieparks sollen neue Netz- und Recheninfrastrukturen (Hardware) im Nichtangon-Wissenschafts- und Technologiepark und der Bau eines neuen energieeffizienten Gebäudes im Wissenschafts- und Technologiepark Terinov bereitgestellt werden.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 67 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 68 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 69 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 70 . Die Leistungsbeschreibung sieht zusätzlich vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Neue Gebäude müssen einen Primärenergiebedarf aufweisen, der mindestens 20 % unter den Anforderungen von Niedrigstenergiegebäuden liegt. Energieeffizienzrenovierungen müssen im Durchschnitt mindestens eine mittlere Renovierung im Sinne der Empfehlung der Kommission zur Gebäuderenovierung (EU) 2019/786 erreichen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein.

Investment TD-C16-i06-RAM: Unternehmen 4.0

Ziel der Maßnahme ist es, zur Umgestaltung der Geschäftsmodelle von KMU in der Autonomen Region Madeira beizutragen, um sie digitaler, wettbewerbsfähiger und widerstandsfähiger zu machen.

Mit der Maßnahme werden Investitionen in den beiden folgenden Bereichen unterstützt:

-Materielle Vermögenswerte, einschließlich des Erwerbs von Maschinen und Ausrüstungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Investition in den digitalen Wandel stehen, sowie der Erwerb von IT-Ausrüstung, einschließlich der für ihren Betrieb erforderlichen Software, in unmittelbarem Zusammenhang mit der Entwicklung des Projekts.

-Immaterielle Vermögenswerte, einschließlich Technologietransfer durch Erwerb von Patentrechten und standardisierter oder speziell entwickelter Software.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 71 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 72 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 73 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 74 . Die Leistungsbeschreibung sieht zusätzlich vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

P.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/

Ziel

Name

Qualitative Indikatoren (für Meilensteine)

Quantitative Indikatoren (für Zielvorgaben)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung und klare Definition jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

Einheit für die Messung

Ausgangsbasis

Ziel

Q

Jahr

16.1

TD-C16-r31

M

Inkrafttreten der Überprüfung der im nationalen Qualifikationskatalog enthaltenen Schulungsinhalte in Bezug auf Module im Bereich der digitalen Kompetenzen und die Rechtsvorschriften für die Erstellung digitaler Signaturen und Siegel

Inkrafttreten der Überprüfung der im nationalen Qualifikationskatalog enthaltenen Schulungsinhalte in Bezug auf Module im Bereich der digitalen Kompetenzen und die Rechtsvorschriften für die Erstellung digitaler Signaturen und Siegel

 

 

 

Q1

2022

Inkrafttreten folgender Rechts- und Verwaltungsvorschriften: Überprüfung der im Nationalen Qualifikationskatalog enthaltenen Berufsbildungsinhalte im Bereich der digitalen Kompetenzen, d. h. Schulungsmodule im Zusammenhang mit Technologien und Instrumenten, um die im beruflichen Kontext am dringendsten benötigten Kompetenzen auf der Grundlage einer Antizipation des Qualifikationsbedarfs zu entwickeln. (2) Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, die für die Erstellung digitaler Signaturen und Siegel in den Bereichen Cybersicherheit, Privatsphäre, Nachhaltigkeit und Nutzbarkeit erforderlich sind. Die Schaffung dieses Rechtsrahmens und die Förderung des digitalen Vertrauens sind eine Voraussetzung für die Umsetzung der in dieser Komponente vorgesehenen Investitionen in digitale Siegel.

16.2

TD-C16-i01

M

Start der portugiesischen Digitalakademie und der Programme für Beschäftigung und Digitales

Start der portugiesischen Digitalakademie und der Programme für Beschäftigung und Digitales

 

 

 

Q1

2022

Portugal Digital Academy – (1) Die Online-Plattform ist betriebsbereit und für ihre Nutzer zugänglich, (2) Diagnoseverfahren werden festgelegt, um die Empfehlungen für die digitalen Kompetenzen der Auszubildenden zu bewerten und die personalisierten Schulungskurse festzulegen, die sie benötigen, und die erste Reihe von Online-Schulungen wird gestartet und für Praktikanten zugänglich.

Beschäftigung + Digitales – (1) die zu unterstützenden Wirtschaftszweige werden ermittelt und die wichtigsten digitalen Herausforderungen, die mit den Kursen angegangen werden sollen, festgelegt; 2) Partner und Interessenträger für die Durchführung des Programms; (3) das Schulungsprogramm wird gestartet und mit der Online-, Präsenz- oder Mischschulung begonnen.

16.3

TD-C16-i01

T

Beschäftigung + Teilnehmer an Schulungen im digitalen Bereich

 

Anzahl

0

200 000

Q3

2025

Zahl der Schulungsteilnehmer, die ein Online-, Präsenz- oder gemischtes Umschulungs- und Weiterbildungsmodul absolviert haben, wobei der Schwerpunkt auf digitalen Kompetenzen liegt, mit denen die Herausforderungen der ermittelten Wirtschaftszweige im Rahmen des Programms „Beschäftigung + Digitales“ angegangen werden. Bei den ausgewählten Wirtschaftssektoren handelt es sich um diejenigen, die im ersten Quartal 2022 als Meilenstein genannt wurden.

16.4

TD-C16-i01

T

Schulungsteilnehmer der portugiesischen Digitalakademie

 

Anzahl

0

500 000

Q3

2025

Anzahl der Schulungsteilnehmer, die eine Diagnose der digitalen Kompetenzen erhalten haben. 125000 Teilnehmer müssen außerdem ein Online-Blended- oder Präsenzmodul im Rahmen des Programms „Portugal Digital Academy“ absolvieren.

Darüber hinaus werden 50 neu entwickelte MOOC zur Verfügung gestellt.

16.5

TD-C16-i02

T

KMU, die von Beschleunigern für den digitalen Geschäftsverkehr unterstützt werden

 

Anzahl

0

12 500

Q3

2024

Zahl der KMU, die durch die Schaffung von 25 lokalen, regionalen oder sektoralen Beschleunigern des digitalen Geschäftsverkehrs sowie durch ein System finanzieller Anreize zur Digitalisierung der Geschäftsmodelle von KMU unterstützt werden. Die Unterstützung besteht darin, den Digitalisierungsgrad der begünstigten KMU zu bewerten und zu diagnostizieren sowie gezielte Dienstleistungen und Anreize bereitzustellen, um die Einführung digitaler Technologien in das Geschäftsmodell der Begünstigten zu fördern.

Die Auswahlkriterien gewährleisten die Einhaltung des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) bei unterstützten Transaktionen im Rahmen dieser Maßnahme durch den Einsatz von Nachhaltigkeitsprüfungen, die Verwendung einer Ausschlussliste und die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten.

16.6

TD-C16-i02

T

Entwicklung von Pilotprodukten und -diensten des National Test Beds Network

 

Anzahl

0

600

Q2

2024

Anzahl der Pilotprodukte oder -dienste, die im nationalen Test-Beds-Netz entwickelt wurden (mit der Absicht, mindestens den Technologie-Reifegrad 5 zu erreichen).

Die Auswahlkriterien gewährleisten die Einhaltung des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der im Rahmen dieser Maßnahme unterstützten Transaktionen durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten.

16.7

TD-C16-i02

T

Für das National Test Beds Network ausgewählte Test-Beds

 

Anzahl

 0

30 

Q3

2022

Anzahl der Test-Beds, die mit der erforderlichen Ausrüstung weiter installiert werden sollen, um die Entwicklung und Erprobung von Pilotprodukten im National Test Beds Network zu ermöglichen. Die Abdeckung der Industriesektoren und ihrer Teilsektoren entspricht denen, die für das Netz der digitalen Innovationszentren (DIH) prognostiziert werden, um Synergien und Komplementaritäten mit dem DIH-Netz zu schaffen.

Die Auswahlkriterien gewährleisten die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) bei unterstützten Transaktionen im Rahmen dieser Maßnahme durch Verwendung einer Ausschlussliste und die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten.

16.8

TD-C16-i02

T

Entwicklung von Pilotprodukten und -diensten des National Test Beds Network

 

Anzahl

600

3 000

Q3

2025

Anzahl der Pilotprodukte oder -dienste, die mit der Absicht entwickelt wurden, den Technologie-Reifegrad 5 zu erreichen) im nationalen Test-Beds-Netz.

Die Auswahlkriterien gewährleisten die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) bei unterstützten Transaktionen im Rahmen dieser Maßnahme durch Verwendung einer Ausschlussliste und die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten.

16.9

TD-C16-i02

T

Nachbarschaften des digitalen Handels

 

Anzahl

0

75

Q3

2025

Anzahl der Stadtviertel des digitalen Geschäftsverkehrs in städtischen Zentren, vorstädtischen oder ländlichen Gebieten. Diese Investitionen betreffen die Konnektivität und die lokale digitale Infrastruktur, insbesondere die Installation (oder Modernisierung) bestehender Ausrüstung und Installationen des WLAN-Internetzugangs für Kunden in Einkaufsgebieten. Sie umfasst auch die Integration technologischer Lösungen für das Paketzustellungsmanagement und die Einführung elektronischer Zahlungsmittel, um das Verbrauchererlebnis und das Geschäftsmodell der Geschäfte zu digitalisieren.

Die Auswahlkriterien gewährleisten die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) bei unterstützten Transaktionen im Rahmen dieser Maßnahme durch Verwendung einer Ausschlussliste und die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten.

16.10

TD-C16-i02

T

KMU, die von Beschleunigern für den digitalen Geschäftsverkehr unterstützt werden

 

Anzahl

12 500

25 000

Q3

2025

Zahl der KMU, die durch die Schaffung von 25 lokalen, regionalen oder sektoralen Beschleunigern des digitalen Geschäftsverkehrs sowie durch ein System finanzieller Anreize zur Digitalisierung der Geschäftsmodelle von KMU unterstützt werden. Die Unterstützung besteht darin, den Digitalisierungsgrad der begünstigten KMU zu bewerten und zu diagnostizieren sowie gezielte Dienstleistungen und Anreize bereitzustellen, um die Einführung digitaler Technologien in das Geschäftsmodell der Begünstigten zu fördern.

Die Auswahlkriterien gewährleisten die Einhaltung des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) bei unterstützten Transaktionen im Rahmen dieser Maßnahme durch den Einsatz von Nachhaltigkeitsprüfungen, die Verwendung einer Ausschlussliste und die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten.

16.11

TD-C16-i02

T

KMU und Gründerzentren, die direkt durch Digitalisierungsprogramme unterstützt werden

 

Anzahl

0

8 600

Q3

2025

Zahl der KMU (8500) und Gründerzentren (100), die von einem der folgenden Programme unterstützt werden: Internationalisierung über den elektronischen Handel; 2. Coaching 4.0-Maßnahmen zur Unterstützung von Geschäftsmodellen für den digitalen Wandel; (3) Gutscheine für Start-ups für die Entwicklung neuer grüner und digitaler Produkte; (4) Gutscheine für Gründerzentren und Beschleuniger für deren technologische Entwicklung.

Die Auswahlkriterien gewährleisten die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) bei unterstützten Transaktionen im Rahmen dieser Maßnahme durch Verwendung einer Ausschlussliste und die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten.

16.12

TD-C16-i02

T

Start-ups auf der Plattform Startup Portugal

 

Anzahl

0

5 000

Q3

2025

Anzahl der Start-up-Unternehmen, die anhand ihrer wichtigsten Geschäftsmerkmale auf der Plattform Start-up Portugal erfasst wurden. Die neue Plattform überwacht das Ökosystem von Start-up-Unternehmen, insbesondere, aber nicht beschränkt auf digitale Unternehmen. Die Plattform wird dem gesamten Ökosystem (Start-ups, Investoren, Beschleuniger/Inkubatoren, öffentliche Einrichtungen) zur Verfügung gestellt.

16.13

TD-C16-i03

T

Digitale Innovationszentren (DIH)

 

 Anzahl

16 

Q4

2021

Anzahl der durch die Genehmigung der Angebote ausgewählten DIH-Konsortien. Die Einrichtung jedes DIH erfordert anschließend die Gründung eines Gründerzentrums/Beschleunigers, um das Ökosystem des Unternehmertums zu fördern, das mit den von der Plattform abgedeckten Sektoren verbunden ist. Diese Investitionen sollen das Netz stärken und ergänzen, das bereits im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ entwickelt wird.

Die Auswahlkriterien gewährleisten die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) bei unterstützten Transaktionen im Rahmen dieser Maßnahme durch Verwendung einer Ausschlussliste und die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten.

16.14

TD-C16-i03

M

Einrichtung von Diensten für die Übermittlung digitaler Rechnungen und Zertifizierungen in den Bereichen Cybersicherheit, Privatsphäre, Nutzbarkeit und Nachhaltigkeit

Einrichtung von Diensten für die Übermittlung digitaler Rechnungen und Zertifizierungen in den Bereichen Cybersicherheit, Privatsphäre, Nutzbarkeit und Nachhaltigkeit

 

 

 

Q4

2023

Es werden fünf neue Dienste eingerichtet für: 1) Versand digitaler Rechnungen; und 2) Cybersicherheitszertifizierung, 3) Datenschutzzertifizierung, 4) Nutzbarkeitszertifizierung und 5) Nachhaltigkeitszertifizierung; einschließlich der entsprechenden Verbreitungskampagnen für alle Dienstleistungen. Die Zertifizierungsdienste unterstützen die Beantragung und Einreichung von Zertifizierungsanträgen, die Verwaltung, die Ausstellung und das zentrale Archiv der ausgestellten Zertifikate und Siegel. Die Zertifizierungsdienste unterstützen auch die Kommunikation zwischen allen an den Prozessen beteiligten Partnern und Stellen sowie die Generierung von Verfahrensdaten, die für die Überwachung des Programms relevant sind.

Die Dienste müssen betriebsbereit und für die vorgesehenen Nutzer zugänglich sein.

16.15

TD-C16-i03

T

Empfänger von Beratungsdiensten von Zentren für digitale Innovation

 

Anzahl

0

4 000

Q3

2025

Zahl der Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, die Beratungsdienste aus dem Netz der digitalen Innovationszentren in Anspruch genommen haben, um das Wissen und die Produktionsprozesse durch Automatisierung oder Einbeziehung disruptiver Technologien zu verbessern.

Die Auswahlkriterien gewährleisten die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) bei unterstützten Transaktionen im Rahmen dieser Maßnahme durch Verwendung einer Ausschlussliste und die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten.

16.16

TD-C16-i04

T

Auswahl von Projekten im Bereich Industrie 4.0

Anzahl

0

200

Q4

2023

200 Projekte im Bereich Industrie 4.0 werden ausgewählt. Die Projekte müssen der in der Beschreibung der Maßnahme beschriebenen Typologie der Aktionen entsprechen.

Die Auswahlkriterien gewährleisten die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) bei unterstützten Transaktionen im Rahmen dieser Maßnahme durch Verwendung einer Ausschlussliste gemäß der Beschreibung der Maßnahme und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten.

16.17

TD-C16-i04

T

Abschluss von Projekten im Bereich Industrie 4.0

Anzahl

0

200

Q4

2025

200 Projekte im Bereich Industrie 4.0 müssen abgeschlossen werden. Die Projekte müssen der in der Beschreibung der Maßnahme beschriebenen Typologie der Aktionen entsprechen.

16.18

TD-C16-i05-RAA

T

Anzahl der abgeschlossenen Projekte im Rahmen des Anreizsystems für den digitalen Wandel für Unternehmen

Anzahl

0

350

Q2

2026

350 Projekte werden im Rahmen des Anreizsystems für den digitalen Wandel für Unternehmen abgeschlossen. Die Projekte müssen der Typologie der Maßnahmen entsprechen, die in Aktionsschwerpunkt 1, Aktionsbereich 2 oder Handlungsschwerpunkt 3 in der Beschreibung der Maßnahme beschrieben sind.

16.19

TD-C16-i05-RAA

M

Erweiterung oder Ausrüstung von Wissenschafts- und Technologieparks

Installierte und gebaute Netz- und Recheninfrastruktur

Q2

2026

Im Nichtangon-Wissenschafts- und Technologiepark werden neue Netz- und Recheninfrastrukturen (Hardware) installiert, und im Wissenschafts- und Technologiepark Terinov wird ein neues energieeffizientes Gebäude mit einer Fläche von etwa 878 Quadratmetern gebaut. Neue Gebäude müssen einen Primärenergiebedarf aufweisen, der mindestens 20 % unter den Anforderungen von Niedrigstenergiegebäuden liegt. Energieeffizienzrenovierungen müssen im Durchschnitt mindestens eine mittlere Renovierung im Sinne der Empfehlung der Kommission zur Gebäuderenovierung (EU) 2019/786 erreichen.

16.20

TD-C16-i06-RAM

T

Unternehmen 4.0

Anzahl

0

300

Q4

2025

300 Digitalisierungsprojekte für KMU werden abgeschlossen. Die Projekte bestehen in der Entwicklung oder dem Erwerb materieller oder immaterieller Vermögenswerte, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Investition in den digitalen Wandel stehen.

Die Auswahlkriterien gewährleisten die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) bei unterstützten Transaktionen im Rahmen dieser Maßnahme durch Verwendung einer Ausschlussliste gemäß der Beschreibung der Maßnahme und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten.

Q.KOMPONENTE 17: Qualität und Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen

Die Komponente befasst sich mit den Herausforderungen im Zusammenhang mit der hohen öffentlichen Schuldenquote Portugals, die sich durch die COVID-19-Krise weiter verschärft hat. Die Höhe der öffentlichen Schuldenquote Portugals schränkt den verfügbaren haushaltspolitischen Spielraum ein und fordert, wenn die wirtschaftlichen Bedingungen dies zulassen, die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sicherzustellen. In diesem Zusammenhang dürften strengere Rahmenbedingungen für die Haushaltspolitik zu einem wachstumsfreundlicheren Pfad für eine stärkere Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen beitragen.

Ziel der Komponente ist es, die öffentliche Finanzverwaltung in Portugal zu verbessern und bestehende Lücken bei den haushaltspolitischen Strukturreformen zu schließen. Zu diesen Zielen gehören unter anderem:

-vollständige und wirksame Umsetzung des Haushaltsrahmengesetzes 2015 und der damit verbundenen strukturellen Änderungen in den Bereichen Haushaltsplanung, Rechnungsführung und Information;

-Steigerung der Effizienzeinsparungen durch eine stärkere Nutzung zentraler Beschaffungs- und Ausgabenüberprüfungen, die in das reguläre Haushaltsverfahren integriert werden sollen und Gegenstand systematischer Ex-post- Bewertungen sein sollen;

-Verbesserung der finanziellen Leistungsfähigkeit staatseigener Unternehmen durch mehr Transparenz, verstärkte Überwachung und eine stärkere Governance, wobei das Management stärker rechenschaftspflichtig und leistungsorientiert wird; und

-Steigerung der Effizienz der Steuerverwaltung – einschließlich der Steuer- und Zollbehörde sowie der Sozialversicherungsdienste – durch Nutzung der verfügbaren Möglichkeiten für eine stärkere Digitalisierung und Unternehmensfreundlichkeit.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zur Verbesserung der Qualität der öffentlichen Finanzen bei gleichzeitiger Stärkung der Ausgabenkontrolle, der Kosteneffizienz und einer angemessenen Haushaltsplanung (länderspezifische Empfehlung 1 2019), der Empfehlung zur Verbesserung der finanziellen Tragfähigkeit staatseigener Unternehmen bei gleichzeitiger Gewährleistung einer zeitnaheren, transparenteren und umfassenderen Überwachung (länderspezifische Empfehlung 1 2019), der Empfehlung, – sobald die wirtschaftlichen Bedingungen dies zulassen – eine Haushaltspolitik zu verfolgen, die darauf abzielt, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen und die Schuldentragfähigkeit zu gewährleisten (länderspezifische Empfehlung 1 2020) und der Empfehlung zur Verbesserung der Wirksamkeit des Steuersystems, insbesondere durch Priorisierung der Vereinfachung seines Rahmens (länderspezifische Empfehlung 1 2022 und 2023). Die Komponente trägt auch zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung bei, Investitionen in den digitalen Wandel zu konzentrieren (länderspezifische Empfehlung 3 2020).

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 zur Folge hat, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsmaßnahmen im Plan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

FRAGE 1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform TD-r32: Modernisierung und Vereinfachung der Verwaltung der öffentlichen Finanzen

Das übergeordnete Ziel der Reform besteht darin, die Qualität und Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verbessern und insbesondere die Ausgabenkontrolle und die angemessene Haushaltsplanung zu stärken. Die Reform zielt auch darauf ab, die Transparenz und Effizienz bei der Verwendung öffentlicher Mittel durch eine stärker integrierte Verwaltung der Verwaltungs- und Finanzprozesse in allen staatlichen Stellen zu erhöhen.

Bei der Reform handelt es sich um eine umfassende haushaltspolitische Strukturreform, die aus sich gegenseitig verstärkenden Initiativen bestehen soll.

-Erstens sollen schrittweise Schritte zur vollständigen und wirksamen Umsetzung des Haushaltsrahmengesetzes 2015 beitragen. Dazu gehören die Aufstellung des Programmbudgets und dessen Einbettung in die Haushaltsplanung und -überwachung sowie das Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Aufhebung der staatlichen Rechnungslegungsstelle. Die geplante erhebliche Modernisierung der Informationssysteme für die Verwaltung der öffentlichen Finanzen dürfte auch die Einhaltung des periodengerechten Rechnungsführungssystems erleichtern.

-Zweitens sollen Ausgabenüberprüfungen durch eine bessere Integration in den jährlichen Haushaltszyklus und die Ex-post-Bewertung möglicher Effizienzgewinne zu einem strukturellen Merkmal des portugiesischen Haushaltsverfahrens werden.

-Drittens sollen Verbesserungen im Bereich der zentralen Auftragsvergabe umgesetzt werden, um die Effizienz zu erhöhen.

-Viertens ist ein zweigleisiger Ansatz für staatseigene Unternehmen geplant, bei dem Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz bei der Offenlegung von Finanzdaten durch Maßnahmen zur Stärkung der Governance ergänzt werden sollen, unter anderem durch verbesserte Managementverträge zur Förderung anreizbasierter Managementpraktiken und die Unterzeichnung von Haushalts- und Tätigkeitsplänen, die in Kombination mit einer stärkeren Rechenschaftspflicht und Überwachung eine größere Autonomie ermöglichen.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Anlage TD-C17-i01: Informationssysteme für die Verwaltung der öffentlichen Finanzen

Ziel der Investition ist es, die damit verbundene Reform der öffentlichen Finanzverwaltung umzusetzen, um die Qualität und Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verbessern. Die Investition ist besonders wichtig für die vollständige und wirksame Umsetzung des Haushaltsrahmengesetzes 2015.

Die Investition besteht aus ergänzenden Unterinvestitionen, die zusammengenommen zur integrierten Verwaltung der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben beitragen sollten. Erstens werden Unterinvestitionen auf IT-Lösungen ausgerichtet, die die Überwachung staatlicher Transaktionen ermöglichen und auf der Digitalisierung von Prozessen, der Automatisierung der Rechnungslegung und der Integration in zentrale Systeme des Finanzministeriums aufbauen, was der Haushaltsplanung, der Überwachung und der Rechenschaftspflicht zugutekommt. Dazu gehören die Entwicklung von IT-Lösungen, die eine integrierte Verwaltung der Staatskasse durch die staatliche Rechnungslegungsstelle ermöglichen, sowie die Unterstützung der Aufstellung des Staatshaushalts und der mittelfristigen Haushaltsplanung durch die Einführung der Programmbudgetierung und der Einhaltung des periodengerechten Rechnungsführungssystems. Zweitens sind zusätzliche Verbesserungen in den Informationssystemen für die zentrale Beschaffung sowie bei der Verwaltung von öffentlichen Fahrzeugen und Immobilien vorgesehen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Anlage TD-C17-i02: Modernisierung der Informationssysteme der Steuer- und Zollbehörde für die Besteuerung von Landeigentum

Ziel der Investition ist es, die Digitalisierung aller Prozesse im Zusammenhang mit der Besteuerung des ländlichen Eigentums voranzubringen, insbesondere der damit verbundenen Informationen – Kartierung und zugehörige Merkmale (z. B. Kulturpflanzen und wirtschaftliches Potenzial) – und die Einführung der Vorabausfüllung für spezifische deklarative Verpflichtungen.

Die Investition besteht aus mehreren Unterinvestitionen, die Folgendes umfassen: Digitalisierung von unterstützenden Informationen für Immobilienmatrizen; Stärkung der IT-Infrastruktur für die Bewahrung digitalisierter Immobilieninformationen; Entwicklung von Konsultations- und Visualisierungsmechanismen für Immobilienmatrizen; IV) Entwicklung eines Informationssystems zur Unterstützung der vereinfachten Katasterbewertung ländlicher Grundstücke; Entwicklung einer georeferenzierten Informationsmanagementlösung; und vi) Entwicklung deklarativer Vorabausfülldienstleistungen (insbesondere für die Besteuerung von Immobilien und bestimmte Vorgänge, die der Stempelsteuer unterliegen).

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Anlage TD-C17-i03: Digitaler Wandel von Dienstleistungen der sozialen Sicherheit

Ziel der Investition ist es, die Digitalisierung der Sozialversicherungsdienste voranzubringen, um sie benutzerfreundlicher zu gestalten, die Effizienz zu steigern und Betrug und Steuerhinterziehung einzudämmen.

Die Investition besteht aus Schritten, um Verbesserung der Gestaltung und Organisation der Dienste der sozialen Sicherheit auf der Grundlage der Modernisierung der zugrunde liegenden Informationssysteme in den Bereichen Sozialleistungen, Sozialbeiträge, Betrugsprävention, Informationsmanagement und Zahlungskanäle; II) Entwicklung und Umsetzung eines neuen Beziehungsmodells, bei dem die verschiedenen Interaktionskanäle zwischen Bürgern, Unternehmen und Sozialversicherungsdiensten im Rahmen eines allgegenwärtigen Ansatzes integriert werden sollen; III) Anpassung der Arbeitsplätze der Sozialversicherungsdienste, um flexiblere Arbeitsregelungen wie Telearbeit zu ermöglichen; IV) Einführung einer IT-Infrastruktur auf der Grundlage von Cloud-Lösungen, die das Potenzial haben, Leistung und Interoperabilität zu fördern; und v) interne Prozesse zu überprüfen und die Beschäftigten der Sozialversicherung zu schulen, um die reibungslose Umsetzung der genannten Investitionen und strukturellen Veränderungen zu unterstützen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform TD-C17-r40: Vereinfachung des Steuersystems

Ziel dieser Reform ist es, die Wirksamkeit des portugiesischen Steuersystems zu verbessern. Mit der Reform wird ein dauerhaftes System zur konsequenten Überwachung und Bewertung neuer und bestehender Steuervergünstigungen („benefíciosfiscais“) eingeführt 75 . Dies soll zu einer Vereinfachung des bestehenden Rahmens führen, indem die Zahl der Steuervergünstigungen verringert, die damit verbundenen Steuerausgaben („despesasfiscais“) verringert und die Kosteneffizienz der verbleibenden Steuervorteile erhöht wird.

Die Reform besteht aus einem Rechtsakt zur Schaffung einer ständigen technischen steuerpolitischen Einheit (Unidade Técnica de Avaliação Tributária e Aduaneira, auch bekannt als U-TAX) mit dem Auftrag, neue und bestehende Steuervorteile systematisch zu überwachen und zu bewerten und zur Gestaltung, Umsetzung und Folgenabschätzung der Steuerpolitik beizutragen. Das für Steuerpolitik zuständige Referat trägt in Zusammenarbeit mit anderen einschlägigen Einrichtungen wie dem Centro de Estudos Fiscais e Aduaneiros (CEF) auch zur Ausarbeitung von Rechtsakten im Steuerbereich bei. In dem Rechtsakt werden die formale Struktur von U-TAX, einschließlich seines Organigramms, seiner Funktionsweise und seiner Aufgaben, festgelegt. U-TAX ist von der Steuer- und Zollbehörde technisch unabhängig und wendet sich unmittelbar an das Finanzministerium. U-TAX setzt sich aus ständigem technischem Personal mit Fachwissen im Bereich der Steuerpolitik zusammen. In dem Rechtsakt werden auch die formellen Interaktionen zwischen U-TAX und anderen einschlägigen öffentlichen und privaten Einrichtungen als Forschungs- und Hochschuleinrichtungen festgelegt und Vereinbarungen über die gemeinsame Nutzung von Daten zwischen U-TAX und einschlägigen öffentlichen Einrichtungen wie der Steuer- und Zollbehörde und dem portugiesischen Statistischen Institut (INE) festgelegt. Mit dem Rechtsakt wird auch sichergestellt, dass sich U-TAX zur Qualität und Transparenz seiner Analyseberichte und zur Wahrung der Datenqualitätsstandards verpflichtet. Dieses Referat für Steuerpolitik veröffentlicht einen Bewertungsbericht mit einer Kosten-Nutzen-Analyse der bestehenden Steuervorteile mit Kriterien der Effizienz und Wirksamkeit sowie Umwelterwägungen. Im Anschluss an diese Bewertung wird eine Überarbeitung des Rechtsrahmens für einen wesentlichen Satz von Steuervergünstigungen vorgenommen.

Die Umsetzung dieser Reform muss bis zum 31. März 2026 abgeschlossen sein.

F.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/

Ziel

Name

Qualitative Indikatoren (für Meilensteine)

Quantitative Indikatoren (für Zielvorgaben)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung und klare Definition jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

Einheit für die Messung

Ausgangsbasis

Ziel

Q

Jahr

17.1

TD-C17-r32

T

Abschluss der Konzeption und Umsetzung neuer Beschaffungsmodelle für das nationale zentrale öffentliche Beschaffungssystem, wie im Strategieplan 2020-2023 der Einrichtung für gemeinsame Dienste der öffentlichen Verwaltung vorgesehen

 

Anzahl

0

10

Q4

2022

Zahl der überarbeiteten Rahmenvereinbarungen und Vertragsmodelle, um Förderung der Verwaltungsvereinfachung; Stärkung der Überwachungs- und Kontrollmechanismen; Förderung von Kosteneffizienz und Rationalisierungsaspekten; Erweiterung der Liste der Waren und Dienstleistungen, die Gegenstand einer zentralen Beschaffung sind; und v) die Zusammenarbeit zwischen internen und externen Interessenträgern zu fördern.

17.2

TD-C17-r32

M

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften, die dem staatlichen rechnungspflichtigen Rechtsträger zugrunde liegen

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften, die dem staatlichen rechnungspflichtigen Rechtsträger zugrunde liegen

 

 

 

Q4

2022

Inkrafttreten von sekundären Rechtsvorschriften (und/oder Verwaltungsleitlinien), mit denen geregelt wird, welche spezifischen Einnahmen- und Ausgabenposten in den Haushalt der staatlichen Rechnungslegungsstelle aufgenommen werden sollen, wobei die Artikel 49 und 55 des Haushaltsrahmengesetzes 2015 uneingeschränkt einzuhalten sind.

17.3

TD-C17-r32

M

Fertigstellung und Genehmigung des Modells für die Überwachung der Haushalts- und Finanzausführung des Staates

Fertigstellung und Genehmigung des Modells für die Überwachung der Haushalts- und Finanzausführung des Staates

 

 

 

Q4

2022

Fertigstellung und Genehmigung des Modells für die Kontrolle und Überwachung der Haushalts- und Finanzausführung des Staates durch das Finanzministerium unter uneingeschränkter Einhaltung der Bestimmungen des Haushaltsrahmengesetzes 2015 und der periodengerechten Grundsätze des Rechnungslegungsstandards für die öffentliche Verwaltung.

17.4

TD-C17-r32

M

Annahme des Kostenrechnungsmodells für die Programmbudgetierung

Annahme von Rechtsvorschriften für das Kostenrechnungsmodell für die Programmbudgetierung

 

 

 

Q4

2025

Annahme von sekundären Rechtsvorschriften (und/oder Verwaltungsleitlinien) zur Festlegung der Grundsätze für die Kostenrechnung und Überwachung der Einhaltung der für jedes Haushaltsprogramm und jede öffentliche Politik festgelegten leistungsbasierten Indikatoren im Hinblick auf das Inkrafttreten bis Q1-2027.

17.5

TD-C17-r32

M

Umsetzung von Mechanismen zur Einbeziehung von Ausgabenüberprüfungen in das reguläre Haushaltsverfahren, einschließlich der Ex-post-Bewertung von Effizienzeinsparungen

Bericht über die Einbeziehung von Ausgabenüberprüfungen in das reguläre Haushaltsverfahren und ihre Ex-post-Bewertung

Q4

2024

Es wird ein struktureller und institutioneller Rahmen für Ausgabenüberprüfungen entwickelt, um sie vollständig in das jährliche Haushaltsverfahren und den mittelfristigen Haushaltsrahmen Portugals einzubeziehen.

Der Prozess umfasst die Diagnose, die Konzeption von Lösungen und die Festlegung eines Modells, das die Erzielung von Effizienzgewinnen bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen ermöglicht, die Ausweitung der Ausgabenüberprüfungen auf weitere Sektoren innerhalb des Staates und die Freisetzung von Ressourcen durch Effizienzgewinne für den digitalen und den ökologischen Wandel.

Neben der Einbeziehung von Ausgabenüberprüfungen in das jährliche Haushaltsverfahren werden sie Gegenstand wirksamer jährlicher Ex-post-Bewertungen sein, um die erzielten Effizienzgewinne zu ermitteln. Dies kann eine stärkere Inanspruchnahme gemeinsamer Dienste und die zentrale Vergabe öffentlicher Aufträge auf der Grundlage der Nutzung technologischer Plattformen und gemeinsamer Ressourcen umfassen.

17.6

TD-C17-r32

M

Inkrafttreten der neuen Vorlage für Verwaltungsverträge im Rahmen des neuen Systems von Anreizen/Sanktionen für die Verwaltung staatseigener Unternehmen

Inkrafttreten des neuen Musters für Verwaltungsverträge

 

 

 

Q4

2021

Inkrafttreten des neuen Musters für Verwaltungsverträge, das mit öffentlichen Führungskräften, die in die Verwaltungsräte staatseigener Unternehmen ernannt werden, zu unterzeichnen ist, um die Verantwortung und Rechenschaftspflicht bei der Verwaltung öffentlicher Mittel durch ein neues System leistungsorientierter Anreize/Sanktionen zu erhöhen.

17.7

TD-C17-r32

M

Inkrafttreten des neuen Modells für die Analyse und Offenlegung der Finanzlage und Leistung staatseigener Unternehmen

Inkrafttreten des neuen Berichts über die Finanzlage und die Leistung staatseigener Unternehmen

 

 

 

Q4

2022

Inkrafttreten des neuen Berichts, in dem die Finanzlage und die Leistung staatseigener Unternehmen auf regelmäßiger und zeitnaher Basis unter Einbeziehung der Finanzdaten dargelegt werden, die über das neue Informationssystem für den Sektor staatseigener Unternehmen erhoben werden.

17.8

TD-C17-r32

T

Zahl der Haushalts- und Tätigkeitspläne staatseigener Unternehmen, die vom Finanzminister und den jeweiligen zuständigen Ministern konsequent genehmigt wurden

 

Anzahl

74

136

Q4

2025

Zeitnahe Bewertung der Haushalts- und Tätigkeitspläne staatseigener Unternehmen. Dabei handelt es sich um dreijährige strategische Managementpläne, in denen staatseigene Unternehmen für einen Zeitraum von drei Jahren ihre Hauptaktionslinien, das Dienstleistungsportfolio, die Humanressourcen, den Investitionsplan, den Umfang der Hilfstätigkeit und die wirtschaftliche und finanzielle Erklärung festlegen und mit dem Finanzminister und den jeweiligen zuständigen Ministern aushandeln sowie die Effizienz- und Produktivitätssteigerungen erläutern, die ihre mittel- und langfristige finanzielle Tragfähigkeit gewährleisten sollen.

17.9

TD-C17-i01

M

Abschluss der Umsetzung des staatlichen Rechnungslegungsorgans

Abschluss der Umsetzung des staatlichen Rechnungslegungsorgans

 

 

 

Q2

2024

Abschluss der Umsetzung der staatlichen Rechnungslegungsstelle unter uneingeschränkter Einhaltung der Artikel 49 und 55 des Haushaltsrahmengesetzes 2015.

17.10

TD-C17-i01

M

Inbetriebnahme des Informationssystems für die Neugestaltung und Ausführung des Haushaltsverfahrens unter Einbeziehung der Programmbudgetierung

Inbetriebnahme des Informationssystems für die Neugestaltung und Ausführung des Haushaltsverfahrens

 

 

 

Q4

2024

Inbetriebnahme des Informationssystems zur Gewährleistung der Präsentation von Haushalts-/Rechnungsführungsinformationen gemäß den im Haushaltsrahmengesetz 2015 festgelegten neuen Formaten durch alle staatlichen Stellen, auch in Bezug auf neue leistungsbasierte Haushaltsprogramme.

17.11

TD-C17-i01

M

Inbetriebnahme eines Informationssystems zur Unterstützung des neuen Modells der Haushalts- und Finanzkontrolle

Informationssystem in Betrieb

 

 

 

Q4

2025

Inbetriebnahme eines unterstützenden Informationssystems zur Gewährleistung der Kontrolle und Überwachung von Haushalts- und Buchführungsdaten gemäß den neuen Formaten, die im Haushaltsrahmengesetz 2015 festgelegt sind, durch alle staatlichen Stellen.

17.12

TD-C17-i01

T

Vollendung der Modernisierung und Vereinfachung der Informationssysteme des nationalen zentralen öffentlichen Beschaffungssystems

 

Anzahl

0

11

Q4

2024

Zahl der modernisierten und vereinfachten Informationssysteme des nationalen zentralen öffentlichen Beschaffungssystems, um Förderung der Verwaltungsvereinfachung; Stärkung der Überwachungs- und Kontrollmechanismen; Förderung von Kosteneffizienz und Rationalisierungsaspekten; Erweiterung der Liste der Waren und Dienstleistungen, die Gegenstand einer zentralen Beschaffung sind; und v) die Zusammenarbeit zwischen internen und externen Interessenträgern zu fördern. Die Erreichung dieses Ziels wird anhand der Zahl der in Betrieb befindlichen neuen Informationssysteme gemessen.

17.13

TD-C17-i01

M

Abschluss der Umsetzung der Sistema de Gestão de Património Imobiliário Público (SIGPIP) und Modernisierung der Informationssysteme für staatseigene Fahrzeuge

Abgeschlossene Umsetzung von SIGPIP und Inbetriebnahme der Informationssysteme für staatseigene Fahrzeuge

Q2

2026

Abgeschlossene Umsetzung der „Sistema de Gestão de Património Imobiliário Público“ (SIGPIP), die Informationen über öffentliche Immobilien verwaltet.

Zwei neue Informationssysteme, die zur Bestandsaufnahme und Überwachung staatseigener Fahrzeuge in Betrieb sind.

17.14

TD-C17-i01

M

Abschluss der Einrichtung des Sicherheitseinsatzzentrums

Abschluss der Einrichtung des Sicherheitseinsatzzentrums

 

 

 

Q4

2025

Abschluss der Einrichtung des Sicherheitseinsatzzentrums, um die Informationssicherheit und den Zugang zu Daten zu erhöhen sowie die Umsetzung von Sicherheitskonzepten und Cybersicherheitslösungen zu ermöglichen.

17.15

TD-C17-i02

M

Abschluss der Vorabausfüllung der Muster-1-Erklärung über die kommunale Grundsteuer (IMI) auf der Grundlage der der Steuer- und Zollbehörde zur Verfügung stehenden Daten

Abschluss der Vorabausfüllung der Muster-1-Erklärung über die kommunale Grundsteuer (IMI)

 

 

 

Q2

2022

Gemeinsame Nutzung von Daten zwischen der Steuer- und Zollbehörde und den Gemeinden im Vorfeld der Anmeldung nach Muster 1 der kommunalen Grundsteuer („Imposto Municipal sobre Imóveis“, IMI), wobei vorhandene Informationen über Immobilien in den jeweiligen Informationssystemen genutzt werden.

17.21

TD-C17-i02

M

Abschluss der Vorabausfüllung bestimmter Vorgänge, die der Stempelsteuer unterliegen

Abschluss der Vorabausfüllung eines bestimmten Vorgangs, der der Stempelsteuer unterliegt

Q4

2023

Vollständige Durchführung von Vorabausfülldiensten für der Stempelsteuer unterliegende Grundstücks- und Fahrzeugtransfers („Imposto de Selo“) unter Nutzung der vorhandenen Informationen über Immobilien, die den Steuer- und Zollbehörden, dem Institut für Mobilität und Verkehr, zur Verfügung stehen. (IMT) und das Institut für Register und Notare (IRN).

17.16

TD-C17-i02

M

Bereitstellung und Inbetriebnahme der endgültigen Fassung des Informationssystems zur Unterstützung der vereinfachten Bewertung ländlicher Grundstücke

Bereitstellung und Inbetriebnahme der endgültigen Fassung des Informationssystems zur Unterstützung der vereinfachten Bewertung ländlicher Grundstücke

 

 

 

Q4

2025

Bereitstellung des Informationssystems zur Unterstützung der vereinfachten Bewertung ländlicher Grundstücke als Nebenmaßnahme zur allgemeinen Neubewertung dieser Art von Grundstücken.

17.17

TD-C17-i02

T

Abschluss der edafo-climato-morphologischen (Boden- und Klima-) Charakterisierung und Bewertung des wirtschaftlichen Potenzials ländlicher Grundstücke

 

%

0

90

Q4

2025

Prozentsatz des ländlichen Gebiets des portugiesischen Festlands, dessen edafo-climato-morphologische (Boden- und Klima-) Charakterisierung und Bewertung des wirtschaftlichen Potenzials abgeschlossen werden soll, unterstützt durch die Entwicklung einer georeferenzierten Informationsmanagementlösung.

17.18

TD-C17-i03

T

Erweiterung der Funktionen der Segurança Social Direta-Website durch Hinzufügung von fünf neuen Online-Diensten

 

Anzahl

3

8

Q4

2025

Zahl der neuen Online-Dienste, die der Segurança Social Direta-Website hinzugefügt wurden, um ihre Funktionen zu erweitern, und zwar: I) Informationssystem für die technische Unterstützung der Gerichte – Prozess der Vormundschaft in Zivilsachen sowie Beförderung und Schutz; II) Zusatzleistungen – Meldung des Arbeitslosenstatus; III) Familienleistungen – Neubewertung; IV) Zuschuss aufgrund der Aussetzung der Tätigkeit; und v) Hinterbliebenenrente. Ziel ist es, vor dem Hintergrund der Einführung des 360°-Visionsplans das relative Gewicht von Segurança Social Direta über alle Kommunikationskanäle mit der Sozialversicherung zu erhöhen.

17.19

TD-C17-i03

T

Verringerung der durchschnittlichen Zahl der Tage, die für die Gewährung von beitragsbezogenen Sozialleistungen benötigt werden, um 80 % für diejenigen, die eine durchschnittliche Gewährungsdauer von mehr als 10 Tagen haben

 

Anzahl

109

22

Q4

2025

Verringerung der durchschnittlichen Zahl der Tage, die für die Gewährung von beitragsbezogenen Sozialleistungen benötigt werden, um 80 % für diejenigen, die eine durchschnittliche Dauer von mehr als 10 Tagen haben, infolge der Verbesserungen auf der Segurança Social Direta-Website (in Bezug auf Altersrenten für Rentner mit einer beitragsabhängigen Laufbahn nur in Portugal).

17.20

TD-C17-i03

T

Einführung intelligenter Überwachungsmodelle zur Unterstützung der Betrugsprävention auf der Grundlage von Prozessen des maschinellen Lernens

 

Anzahl

0

2

Q4

2025

Es sind zwei intelligente Überwachungsmodelle unter Verwendung von Prozessen des maschinellen Lernens bereitzustellen und einsatzbereit zu machen. Die beiden zu erstellenden und umzusetzenden Modelle sind: I) ein prädiktives Modell zur Kennzeichnung von Einrichtungen, die auf der Grundlage der Ergebnisse von Lernalgorithmen inspiziert werden sollen, unter Verwendung historischer Daten aus dem Teilsystem Überwachungsinformationen des Informationssystems der sozialen Sicherheit, um gezieltere Überwachungsmaßnahmen mit geringerem operativem Aufwand und selbstbewussteren Ergebnissen durchzuführen, die Wirksamkeit und Effizienz des Überwachungssystems zu verbessern und andere Informationsquellen zu nutzen; II) ein Modell von Risikoindizes für Empfänger von Sozialleistungen.

17.22

TD-C17-r40

M

Inkrafttreten eines Rechtsakts zur Änderung des Rechtsrahmens ausgewählter Steuervergünstigungen

Bestimmung im Rechtsakt über das Inkrafttreten des Rechtsakts

Q2

2023

Inkrafttreten eines Rechtsakts, mit dem eine gezielte Reihe von Steuervergünstigungen beseitigt oder ausgeweitet wird. Der Rechtsakt enthält Steuervergünstigungen, die im folgenden Jahr nach seinem Inkrafttreten auslaufen sollen, nicht mehr mit dem ursprünglichen Gemeinwohlziel in Einklang stehen oder eine geringe Zahl von Begünstigten haben und potenziell umweltschädlich sind.

17.23

TD-C17-r40

M

Inkrafttreten des Rechtsakts zur Einrichtung der ständigen technischen steuerpolitischen Einheit Unidade Técnica de Avaliação Tributária e Aduaneira (U-TAX)

Bestimmung im Rechtsakt über das Inkrafttreten des Rechtsakts

Q4

2023

Inkrafttreten des Rechtsakts zur Schaffung des ständigen technischen Referats für Steuerpolitik U-TAX.

17.24

TD-C17-r40

M

Veröffentlichung des Bewertungsberichts von U-TAX über bestehende Steuervergünstigungen

Veröffentlichung des Bewertungsberichts durch U-TAX

Q2

2025

Veröffentlichung eines Bewertungsberichts von U-TAX über bestehende Steuervergünstigungen. Der Bericht enthält eine Kosten-Nutzen-Analyse mit Kriterien für die Wirksamkeit der steuerlichen Vorteile im Hinblick auf ihr ursprüngliches politisches Ziel, die wirtschaftliche Effizienz der generierten Steuerausgaben und Umwelterwägungen.

Der Bewertungsbericht umfasst die Steuervergünstigungen, die in dem auf die Veröffentlichung folgenden Jahr auslaufen sollen, sowie erhebliche Steuervergünstigungen, auch außerhalb des Estatuto dos Benefícios Fiscais.

Die erheblichen Steuervorteile werden entsprechend der Repräsentativität der damit verbundenen Steuerausgaben definiert, wobei der Schwerpunkt auf der Mehrwertsteuer, der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer liegt.

U-TAX kann portugiesische Steuervorteile, die bereits vor seiner Einrichtung von bestimmten Arbeitsgruppen bewertet wurden, sowie portugiesische Steuervorteile, die von unabhängigen öffentlichen Einrichtungen bewertet wurden, von ihrer Analyse ausschließen, sofern diese veröffentlichte Analyse aktuell ist und den oben für die Kosten-Nutzen-Analyse festgelegten Kriterien entspricht.

Der Bewertungsbericht enthält Empfehlungen darüber, welche der von ihm erfassten Steuervorteile beseitigt, verlängert oder geändert werden sollen.

17.25

TD-C17-r40

M

Inkrafttreten eines Rechtsakts über Steuervergünstigungen

Bestimmung im Rechtsakt über das Inkrafttreten des Rechtsakts

Q1

2026

Inkrafttreten eines Rechtsakts zur Vereinfachung des Steuervergünstigungssystems durch Verringerung der Zahl der bestehenden Steuervergünstigungen unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Bewertungsberichts von U-TAX und anderer Analysen gemäß Meilenstein 17.24.

R. KOMPONENTE 18: Wirtschaftliche Gerechtigkeit und Unternehmensumfeld

Die Komponente befasst sich mit der Herausforderung der Ineffizienz des portugiesischen Justizsystems und der nach wie vor bestehenden Engpässe bei der Erteilung von Gewerbeerlaubnissen. Die Dauer der Verwaltungs- und Steuerverfahren hat sich in den letzten Jahren verbessert, ist aber nach wie vor eine der höchsten in der EU, und die Zahl der anhängigen Verfahren (Rückstau) ist nach wie vor vergleichsweise hoch. Die Rahmenbedingungen für Unternehmen werden auch durch die geringe Wirksamkeit von Sicherheiten- und Insolvenzgesetzen sowie durch schwere Lizenzierungsverfahren in einigen Sektoren behindert.

Ziel der Komponente ist es, die Beziehungen zwischen Bürgern und Unternehmen zum Staat zu stärken und effizienter zu gestalten sowie Belastungen und Komplexität zu verringern, die die Geschäftstätigkeit und die Produktivität beeinträchtigen. Sie befasst sich mit zwei seit Langem bestehenden Fragen: Hindernisse bei der Erlangung von Gewerbeerlaubnissen und Ineffizienzen im Justizsystem sowie die Einführung des Paradigmas „digital per definitionem“ im Justizsystem und seine Förderung bei den Zulassungsverfahren sowohl im Hinblick auf die Arbeitsweise der Gerichte als auch in Bezug auf die Interaktion mit Interessenträgern.

Diese Komponente zielt darauf ab, verschiedene Herausforderungen anzugehen, die in den länderspezifischen Empfehlungen (länderspezifische Empfehlung 4 2019 und 2020) ermittelt wurden, insbesondere die verbleibenden Ineffizienzen in den Bereichen Insolvenzverfahren und Verwaltungs- und Finanzgerichte sowie die Frage der Zulassungsanforderungen für Unternehmen, wobei der Rahmen für reglementierte Berufe (der ebenfalls in denselben länderspezifischen Empfehlungen enthalten ist), auch wenn sie sich auf den Beruf der Insolvenzverwalter beschränkt (die Herausforderung der reglementierten Berufe wird in Komponente 6 behandelt). Die Komponente trägt auch zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung bei, Investitionen in den digitalen Wandel zu konzentrieren (länderspezifische Empfehlung 3 2020).

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 zur Folge hat, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsmaßnahmen im Plan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

R.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform TD-C18-r33: Wirtschaftliche Gerechtigkeit und Rahmenbedingungen für Unternehmen

Die Reform umfasst die Ermittlung der Investitionshemmnisse im Bereich der Lizenzvergabe, um Verfahrensineffizienzen zu verringern und die Vorteile der Digitalisierung und Interoperabilität zwischen Diensten zu nutzen, wobei der Grundsatz der einmaligen Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Anwendung der Reform in Bezug auf die Rahmenbedingungen für Unternehmen gilt. Die Änderungen des Rechtsrahmens, mit denen solche Hindernisse beseitigt werden, sollen im dritten Quartal 2025 in Kraft treten.

Im Bereich Justiz zielt die Reform darauf ab, die Effizienz der Verwaltungs- und Steuergerichte zu erhöhen, indem ein Rechtsrahmen geschaffen wird, der die außergerichtlichen Streitbeilegung und die Einrichtung spezialisierter Kammern in höheren Gerichten fördert, während die Überprüfung des Insolvenzrahmens die Stärkung der Rolle der Insolvenzverwalter, die Überprüfung des Rechtsrahmens zur Stärkung der Rechte des Kreditgebers und die Einführung einer obligatorischen teilweisen Aufteilung in bestimmten Fällen umfasst.

Darüber hinaus soll die geplante Reform die Rechtsgrundlage für die Digitalisierung von Prozessen und Verfahren im gesamten Justizsystem, auch im Bereich der forensischen und strafrechtlichen Ermittlungen, bieten.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 30. September 2025 abgeschlossen sein.

Anlage TD-C18-i01: Wirtschaftliche Gerechtigkeit und Rahmenbedingungen für Unternehmen

Ziel der Investition ist es, den digitalen Wandel und die Widerstandsfähigkeit der portugiesischen IT-Systeme der Justiz sicherzustellen. Sie zielt darauf ab, das Paradigma „per definitionem digital“ in die Justiz und die Registrierstellen zu integrieren, auch in Bezug auf die Interaktionen mit Bürgern und Unternehmen.

Der digitale Wandel ist der Sprungbrett für diese Investition, die sich auf das Justizsystem konzentriert, das in fünf Cluster unterteilt ist:

-Entwicklung und Umsetzung digitaler Plattformen für das Justizsystem (einschließlich aller Gerichte), bei denen das Ziel darin besteht, die Digitalisierung aller Gerichtsprozesse und -verfahren zu fördern und die Vorteile der inhärenten Effizienzsteigerung zu nutzen, um die bestehenden Rückstände abzubauen. Darüber hinaus werden neue Schnittstellen für die Interaktion mit den einschlägigen Interessenträgern entwickelt;

-Entwicklung digitaler Plattformen für Bürger und Unternehmen (einschließlich Datenmigration), Bereitstellung neuer Online-Dienste und Gewährleistung einer vollständigen Entmaterialisierung einiger Dienste. Ziel dieser Investition ist die Bereitstellung integrierter Dienstleistungsplattformen für Unternehmen und Bürger während ihres gesamten Lebenszyklus, einschließlich aller Registrierstellen (Real Estate, Fahrzeuge, Staatsangehörigkeit, Handels- und Strafregister sowie Registrierung und Überprüfung von Patenten);

-Digitale Plattformen für strafrechtliche Ermittlungen und Forensik, Entwicklung und Modernisierung von Informationssystemen und Gewährleistung der Anbindung an europäische Netze;

-Entwicklung und Umsetzung von Wissensmanagementplattformen im Justizbereich, einschließlich einer gemeinsamen Plattform für gemeinsame Dienste, Dokumentenverwaltung, Entwicklung einer Plattform für die Erstellung von Statistiken und Indikatoren und Vereinfachung der Sprache, die in Kommunikation und digitalen Diensten in der Interaktion mit Bürgern und Unternehmen (einschließlich elektronischer Mitteilungen) verwendet wird;

-Verbesserung der technologischen Infrastruktur und Ausrüstung, einschließlich des Rechenzentrums, der Katastrophen-/Wiederaufbaueinrichtung, der digitalen Archive, der offenen Datenplattform, des Managements der digitalen Identität und der Einrichtung eines digitalen Kontaktzentrums und eines Servicedesk im Bereich Justiz.

Diese Investition profitiert von starken Synergien mit der Komponente 19 – Digitale öffentliche Verwaltung, Umsetzung des Paradigmas „digital per definitionem“ und Gewährleistung der Angleichung an die nationale Cybersicherheitsstrategie und die Cloud-Strategie.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

R.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Name

Qualitative Indikatoren (für Meilensteine)

Quantitative Indikatoren (für Zielvorgaben)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung und klare Definition jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

Einheit für die Messung

Ausgangsbasis

Ziel

Q

Jahr

18.1

TD-C18-r33

M

Einrichtung spezialisierter Kammern in den Verwaltungs- und Steuergerichten

Einrichtung spezialisierter Kammern in den Verwaltungs- und Steuergerichten

 

 

 

Q1

2023

Einrichtung spezialisierter Kammern in den Verwaltungs- und Steuergerichten: ordentliche Verwaltungsurteile, Sozialurteile, Urteile über die Vergabe öffentlicher Aufträge, gewöhnliche Steuerurteile, Steuervollstreckungs- und Verwaltungsstrafurteile

18.2

TD-C18-r33

M

Inkrafttreten einer rechtlichen Regelung zur Förderung der außergerichtlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung

Inkrafttreten einer rechtlichen Regelung zur Förderung der außergerichtlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung

Q1

2023

Inkrafttreten der rechtlichen Regelung zur Schaffung eines gesetzlichen Anreizsystems für die Beendigung von Verfahren durch gerichtliche und außergerichtliche Streitbeilegung

18.3

TD-C18-r33

M

Inkrafttreten des überarbeiteten Rechtsrahmens für Insolvenz und Beitreibung

Inkrafttreten des überarbeiteten Rechtsrahmens für Insolvenz und Beitreibung

 

 

 

Q2

2024

Inkrafttreten des überarbeiteten Rechtsrahmens für die Insolvenz und Rettung von Unternehmen, um diese Verfahren zu beschleunigen und an „standardmäßig digital“ anzupassen, einschließlich

a) Überarbeitung der Insolvenzordnung zur Optimierung der Insolvenzverfahren, auch unter Berücksichtigung der Umsetzung der Richtlinie 2019/1023 und der Einführung rein elektronischer Verfahren;

B) den Insolvenzverwalter mit der Aufgabe zu betrauen, einen Liquidationsplan mit zeitgebundenen Zielen für die Abwicklung der Vermögenswerte, aus denen die Insolvenzmasse besteht, zu erstellen;

Vereinfachung des Verfahrens zur Prüfung von Verbindlichkeiten und zur Rangfolge der Forderungen im Insolvenzverfahren, indem dem Insolvenzverwalter die Verantwortung übertragen wird, zusammen mit der Liste der anerkannten Forderungen einen Vorschlag für deren Rangfolge vorzulegen, sodass der Richter im Falle einer Einigung und ohne Anfechtung beide Dokumente genehmigen kann, wodurch ein flexibleres Verfahren ermöglicht wird;

die Einführung einer obligatorischen teilweisen Aufteilung, wenn die Insolvenzmasse Teil des Erlöses aus der Liquidation von Vermögenswerten im Wert von 10 000 EUR oder mehr ist, deren Eigentum unstreitig ist und das Verfahren nicht endgültig aufgeteilt werden kann;

(E) Überprüfung der Vorkaufsregelung für das Zurückbehaltsrecht im Zusammenhang mit der Hypothek (Código Civil);

(F) Verringerung der Beschränkungen für die Ausübung von Verwaltern.

(g) die Beseitigung von Sachzwängen in der Vorladungsphase in der Regel die elektronische Zustellung juristischer Personen, insbesondere in Insolvenzverfahren (CPC);

h) die Einrichtung und den Betrieb spezialisierter Kammern an den höheren Gerichten für Handelssachen.

ESE-Verfahren und deren Anpassung an „standardmäßig digital“, einschließlich

18.4

TD-C18-r33

M

Inkrafttreten des Legislativpakets zur Beseitigung von Lizenzschranken

Inkrafttreten des Legislativpakets zur Beseitigung von Lizenzschranken

 

 

 

Q3

2025

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften über die Beseitigung von Zulassungshindernissen, die im Bericht der durch gemeinsame Verordnung der zuständigen Regierungsmitglieder eingesetzten Arbeitsgruppe aufgeführt sind

18.5

TD-C18-i01

M

Modernisiertes IT-System für strafrechtliche Ermittlungen

Modernisiertes IT-System für strafrechtliche Ermittlungen in Betrieb

 

 

 

Q4

2023

Inbetriebnahme eines modernisierten IT-Systems für strafrechtliche Ermittlungen. Die Modernisierung umfasst die Einführung von Schnittstellen und die Modernisierung von Abhörsystemen und die Gewährleistung der Interoperabilität mit europäischen und internationalen Partnern.

18.6

TD-C18-i01

M

Informationssystem „Unternehmen 2.0“

Informationssystem „Unternehmen 2.0“ in Betrieb

 

 

 

Q1

2024

Inbetriebnahme des Informationssystems „Unternehmen 2.0“, einer neuen Plattform, die Unternehmensinformationen über den Lebenszyklus von Unternehmen (Erstellung, Management und Beendigung) enthält.

18.7

TD-C18-i01

M

Neues Informationssystem für den digitalen Wandel von Gerichten und Staatsanwaltschaften

Neues Informationssystem für den digitalen Wandel der in Betrieb befindlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften

 

 

 

Q4

2025

Inbetriebnahme eines neuen Informationssystems für die Bearbeitung elektronischer Gerichtsverfahren. Das neue Informationssystem wird in etwa 400 Gerichten und Staatsanwaltschaften für die Bearbeitung elektronischer Gerichtsverfahren zur Verfügung stehen, die alle Gerichtsbarkeiten, Verfahrensschritte (einschließlich Ermittlungen) und Justizbehörden abdecken, und wird von Richtern, Staatsanwälten, Gerichtsbediensteten und Vertretern genutzt. Die gesamte Kommunikation der Gerichte mit Interessenträgern wird digitalisiert.

18.8

TD-C18-i01

M

Umsetzung des neuen Technologieplans

Umsetzung des neuen Technologieplans

 

 

 

Q4

2025

Umsetzung des neuen Technologieplans für Justizausrüstung und -infrastrukturen mit Inbetriebnahme der folgenden Komponenten:

a) Ein neues Datenzentrum;

B) Offene Datenplattform für Justiz;

C) Ein Informationsmanagementsystem für alle Justizorgane;

d) Verwaltung der digitalen Identität und

(E) Ein System für die Einziehung und Verwaltung beschlagnahmter Vermögenswerte in Gerichtsverfahren

18.9

TD-C18-i01

M

Wissensmanagementplattformen in der Justiz

Wissensmanagementplattformen in der Justiz in Betrieb

 

 

 

Q4

2025

Inbetriebnahme der folgenden Wissensmanagementplattformen:

a) Gemeinsame Unterstützungsdienste

B) Statistiken und Indikatoren

C) Informationsmanagementplattform (Dokumentenverwaltungssystem)

S. KOMPONENTE 19: Digitale öffentliche Verwaltung

Diese Komponente des portugiesischen Aufbau- und Resilienzplans befasst sich mit der Herausforderung, bessere, einfachere und digitalere öffentliche Dienste bereitzustellen. Obwohl Portugal bei der Bereitstellung digitaler Dienste gut aufgestellt ist, sind Fragmentierung und Doppelanforderungen nach wie vor wesentliche Hindernisse für eine effiziente und kundenorientierte öffentliche Verwaltung. Mit dieser Komponente sollen diese Herausforderungen angegangen werden.

Die Komponente zielt auf einen besseren öffentlichen Dienst ab, indem die Nutzung technologischer Lösungen gefördert und die Nähe für einen einfacheren, sicheren, wirksamen und effizienten Zugang für Bürger und Unternehmen gestärkt wird, wodurch die Kontextkosten gesenkt werden. Darüber hinaus zielt sie darauf ab, Effizienz, Modernisierung, Innovation und Stärkung der Rolle der öffentlichen Verwaltung zu fördern, ihre Widerstandsfähigkeit zu stärken, die Kompetenzen der Beamten zu verbessern und den Beitrag des Staates und der öffentlichen Verwaltung zu wirtschaftlichem und sozialem Wachstum und Entwicklung zu stärken.

Diese Komponente konzentriert sich auf die Umsetzung des Paradigmas und des Grundsatzes der einmaligen Erfassung in der portugiesischen öffentlichen Verwaltung, wobei in die Weiterbildung der Arbeitskräfte investiert wird.

Diese Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen in folgenden Bereichen bei:

-Vorrang für wachstumsfreundliche Ausgaben (länderspezifische Empfehlung 1 2019 und 2020), indem die durch die Digitalisierung erzielten Effizienzgewinne genutzt werden;

-Verbesserung des Qualifikationsniveaus der Bevölkerung (länderspezifische Empfehlung 2 2019) in Bezug auf den öffentlichen Dienst;

-Konzentration der Investitionen auf den digitalen Wandel (länderspezifische Empfehlung 3 2020) durch Investitionen in bereichsübergreifende und sektorale öffentliche Verwaltungssysteme; und

-Verringerung des Regelungs- und Verwaltungsaufwands für Unternehmen (länderspezifische Empfehlung 4 von 2019) durch Vereinfachung und effizientere Gestaltung der Beziehungen zwischen Unternehmen und Behörden, insbesondere durch die Umsetzung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme dieser Komponente die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsmaßnahmen im Plan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

S. 1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform TD-r34: Digitale, einfache, inklusive und sichere öffentliche Dienste für Bürger und Unternehmen

Ziel der Reform ist es, das Paradigma „per definitionem digital“ in öffentlichen Diensten umzusetzen, es nutzerorientierter zu gestalten, die Zugänglichkeit zu verbessern und den Verwaltungsaufwand für Bürger und Unternehmen zu verringern, auch durch die Nutzung von Cloud-Diensten.

Die Reform besteht in der Umsetzung von Maßnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass der erforderliche Rechtsrahmen für den digitalen Wandel, insbesondere für die Umsetzung des zentralen digitalen Zugangstors und des Grundsatzes der einmaligen Erfassung, vorhanden ist, und zwar durch ein koordiniertes Verfahren zwischen öffentlichen Einrichtungen, das in einer Strategie und einem Aktionsplan für den digitalen Wandel in der öffentlichen Verwaltung für den Zeitraum 2021 bis 2023 und 2024 bis 2026 verankert ist, während gleichzeitig die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen für die Informationssicherheit, einschließlich der speziell für die Cybersicherheit geltenden Sicherheitsvorkehrungen, umgesetzt werden.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 30. September 2021 abgeschlossen sein.

Reform TD-r35: Funktionale und organisatorische Reform der öffentlichen Verwaltung

Ziel dieser Reform ist es, öffentliche Dienstleistungen umzustrukturieren und zu straffen, um eine moderne und effizientere öffentliche Verwaltung zu fördern, wobei auch die Vorteile der Synergien genutzt werden, die sich aus der Umsetzung der Reform TD-r34 ergeben. Derzeit gibt es eine Streuung und Redundanz innerhalb der zentralen Regierungsstellen, was zur Wiederholung von Diensten innerhalb der Ministerien und zu einem hohen Maß an starren Arbeitsmodellen im öffentlichen Sektor führt, die sich auf strenge Befehlsketten stützt und zu unangemessenen bürokratischen Ansätzen führt.

Mit dieser Reform soll das Modell der Funktionsweise des Staates und der öffentlichen Verwaltung im Allgemeinen überarbeitet werden, um Synergien zu verstärken und die durch die Technologie geschaffenen Möglichkeiten zu nutzen. Dies umfasst die Zentralisierung gemeinsamer und gemeinsamer Dienste, die Bekämpfung der Streuung und Redundanz innerhalb der zentralen Regierungsstellen, die angemessene Spezialisierung sektoraler direkter und indirekter Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung nach Fachgebieten, die Spezialisierung kritischer Funktionen der Unterstützung der staatlichen Tätigkeit und die Konzentration der Regierungsstellen auf einen einzigen physischen Raum sowie die Förderung der internen Prüfung und Benchmarking, die Ausrichtung der Prozesseffizienz, die kontinuierliche Verbesserung und Verbreitung von Spitzenmanagementpraktiken unter den Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung. Diese Reform erfolgt durch die Schaffung einer Missionsstruktur (Task Force) für die Diagnose und Festlegung eines Plans für die Umstrukturierung der zentralen staatlichen Dienste, die im Rahmen von TD-C19-i07 finanziert wird.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Reform TD-r36: Öffentliche Verwaltung, die befugt ist, einen öffentlichen Wert zu schaffen

Diese Reform zielt auf die Weiterbildung von Beamten, auch in Bezug auf ihre digitalen Kompetenzen, ab und setzt neue Arbeitsmodelle (d. h. Telearbeit) um. Diese Reform steht im Einklang mit den in Komponente 6 vorgesehenen Maßnahmen.

Mit dieser Reform, die in der Strategie für Innovation und Modernisierung des Staates und der öffentlichen Verwaltung vom Juli 2020 zum Ausdruck kommt, wird die Verwaltungs- und Ausbildungsstruktur für Beamte und Führungskräfte gestärkt, indem die Struktur für die Koordinierung der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen ( Instituto Nacional de Administração) geschaffen wird, die sowohl die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen wie Managementfähigkeiten, Datenwissenschaft und Spezialisierungskursen als auch durch die Vertiefung des Programms Qualifica mit dem Ziel verwaltet, das Qualifikationsniveau der öffentlichen Bediensteten kurz-/mittelfristig anzuheben. Parallel dazu zielt diese Reform darauf ab, das Potenzial der Telearbeit im öffentlichen Dienst zu nutzen.

Sie ist untrennbar mit der Investition TD-C19-i07 – Stärkung der öffentlichen Verwaltung verbunden, die Programme für digitale Kapazitäten, Berufspraktika, höhere und fortgeschrittene Managementschulungen und die Förderung der Kompetenzen von Beamten im Allgemeinen vorsieht.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 30. Juni 2021 abgeschlossen sein.

Anlage TD-C19-i01: Neugestaltung der öffentlichen und konsularischen Dienste

Ziel dieser Investition ist es, das definitionsgemäß digitale Paradigma in der Interaktion zwischen den Interessenträgern und der portugiesischen öffentlichen Verwaltung umzusetzen, um Effizienzgewinne zu erzielen und Bürokratie abzubauen. Sie zielt auch darauf ab, die Effizienz der konsularischen Dienste zu erhöhen und den digitalen Wandel der Stellen unter der Kontrolle des Außenministeriums sicherzustellen.

Mit dieser Maßnahme soll das Frontoffice der öffentlichen und konsularischen Dienste überarbeitet werden, indem eine Reaktionskapazität für Omnichannel (zentrales digitales Zugangstor, Callcenter und Präsenzdienste) in Verbindung mit einem bereichsübergreifenden Governance-System geschaffen wird, das Cloud-Computing und die Nutzung von 5G-Netzen nutzt, um Innovationen zu schaffen, die Qualität zu verbessern und Asymmetrien bei der Erbringung öffentlicher Dienste zu verringern.

Diese Investition umfasst auch die Einrichtung neuer Espaços cidadão und Lojas do Cidadão in neuen energieeffizienten Räumen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition TD-C19-i02: Nachhaltige elektronische Dienste 

Ziel dieser Investition ist es, die erforderliche Back-Office-Unterstützung für frühere Investitionen bereitzustellen, und zielt darauf ab, die Datenvalorisierung und -nutzung durch öffentliche Dienste zu verstärken, die Interoperabilität und den Datenaustausch sowie die Interoperabilität mit externen Stellen und grenzübergreifend zu stärken (Verbindung mit dem einheitlichen europäischen Datenportal).

Diese Investition baut auf der Reform TD-r34 auf, mit der ein koordiniertes Management des Datenökosystems der öffentlichen Verwaltung geschaffen wird, das sichere Identifizierungslösungen, Mechanismen zur Kontrolle des Datenzugangs und statistische Informationen umfasst. Sie fördert die Weiterverwendung von Daten, die von Behörden erhoben werden, indem der Grundsatz der einmaligen Erfassung umgesetzt wird, indem sie sich auf die Interoperabilität und Integration von IT-Systemen stützt und die Nutzung elektronischer Identifizierungslösungen ausgeweitet wird. Darüber hinaus fördert sie offene Daten und die Verfügbarkeit von Daten für Forschungszwecke und fördert gleichzeitig die Fähigkeiten der Datenwissenschaft.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. März 2026 abgeschlossen sein.

TD-C19-i03: Stärkung des allgemeinen Cybersicherheitsrahmens

Ziel dieser Investition ist es, die Standards und Verfahren für die Informationssicherheit für Online-Daten zu verbessern. Die Investition steht im Zusammenhang mit den Investitionen TD-C19-i01 und TD-C19-i02.

Diese Maßnahme zielt darauf ab, die nationale Befähigung in den Bereichen Cybersicherheit und Informationssicherheit zu stärken und die physischen und technologischen Voraussetzungen für die Umsetzung und Inbetriebnahme eines neuen Modells für die Koordinierung der Cybersicherheit und der Informationssicherheit zu schaffen. Er umfasst vier Maßnahmen:

-Stärkung des Kapazitätsaufbaus in den Bereichen Cybersicherheit und Informationssicherheit durch die Einrichtung von Kompetenzzentren für die Entwicklung von Cybersicherheitslösungen für KMU und die öffentliche Verwaltung;

-Verbesserung der Sicherheit bei der Verwaltung des Informationslebenszyklus durch den Ausbau der nationalen Kryptografiekapazitäten und der Kontrolle über Verschlusssachen;

-Umsetzung des nationalen Referenzrahmens für die Cybersicherheit (gemäß der Reform TD-r34), einschließlich der Akkreditierung von Stellen (in Abstimmung und Nutzung der in Komponente 16 enthaltenen Maßnahmen); und

-Schaffung der physischen und technologischen Voraussetzungen für die Operationalisierung des neuen Modells für die Koordinierung der Cybersicherheit und der Informationssicherheit (mit der vollen Ermächtigung der zuständigen neuen Behörden).

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. März 2026 abgeschlossen sein.

TD-C19-i04: Effiziente, sichere und gemeinsam genutzte kritische digitale Infrastruktur

Ziel dieser Investition ist es, die Widerstandsfähigkeit kritischer digitaler Infrastrukturen, insbesondere der Notruf- und Sicherheitskommunikationsnetze, sowie des staatlichen Computernetzes (RING) zu erhöhen.

Diese Investitionen sind auf das IT-Netz der Regierung ausgerichtet, die Abdeckung und Kapazität des staatlichen Notrufnetzes und des nationalen Netzes der inneren Sicherheit zu verbessern und die Architektur der Informationssysteme und -prozesse der Sicherheitskräfte zu überprüfen. Die Informationen umfassen:

-Erneuerung der Technologiesysteme für Grenzmanagement und -kontrolle, polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit;

-Projekt 112 „Operational Centres“ – Aktualisierung zur Berücksichtigung neuer Normen (neue Generation 112);

-Projekt des nationalen Netzes für innere Sicherheit – Angemessenheit der IT-Architektursysteme und -instrumente sowie Aufbau und Inbetriebnahme eines neuen Rechenzentrums;

-Projekt für das staatliche Notfallkommunikationsnetz (SIRESP) – die Investition umfasst die Förderung des technologischen Wandels der SIRESP-Bodeninfrastruktur (Backbone) von E1 zu IP (Internet-Protokoll), die Einrichtung eines Katastrophenrückgewinnungszentrums für mit SIRESP verbundene Informationssysteme sowie die Einführung herzischer Träger an einigen Netzstandorten durch den Austausch von Kupfer- und Glasfaseranschlüssen, um ein Redundanzsystem zu gewährleisten;

-Einführung gemeinsamer Dienste in Sicherheitskräften und -diensten, Beseitigung von Redundanzen in technischen Prozessen, Schaffung gemeinsamer Systeme und Senkung der Betriebskosten; und

-Ring – Verjüngung und Weiterentwicklung der technologischen Infrastruktur und der Informationssysteme des staatlichen IT-Netzwerkmanagementzentrums, Schulung der Beschäftigten, Bereitstellung eines integrierten Multimedia-Systems sowie sichere Kommunikationssysteme und Governance.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. März 2026 abgeschlossen sein.

TD-C19-i05-RAM: Digitaler Wandel in der öffentlichen Verwaltung Madeiras

Ziel dieser Investition ist es, eine widerstandsfähigere öffentliche Verwaltung zu schaffen und digitale Technologien für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen.

Diese Investitionen folgen dem Ansatz, der bei den Investitionen TD-C19-i01 bis i03 verfolgt wurde, um die kritische Infrastruktur und die IT-Architektur zu modernisieren, digitale Werkzeuge entsprechend den Bedürfnissen der öffentlichen Verwaltung und der Bürger zur Verfügung zu stellen, die Humanressourcen (insbesondere im Bereich der digitalen Kompetenzen), die Verfügbarkeit öffentlicher Dienste sowie Interoperabilität und Konnektivität zu verbessern. Diese Maßnahme soll der öffentlichen Verwaltung der Region die Infrastruktur, die Instrumente, die Interoperabilität der Dienste und das Know-how an die Hand geben, um die Bereitstellung digitaler öffentlicher Dienste sicherzustellen. Im Rahmen der Maßnahme wird auch eine zentralisierte Datenverwaltungslösung entwickelt.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

TD-C19-i06-RAA: Digitaler Wandel der öffentlichen Verwaltung auf den Azoren

Ziel dieser Investition ist es, den digitalen Wandel im öffentlichen Sektor zu unterstützen und den Verwaltungsaufwand zu verringern, um eine bessere öffentliche Dienstleistung für Bürger und Unternehmen zu erbringen.

Mit dieser Maßnahme wird der digitale Wandel des öffentlichen Dienstes unterstützt, auch im Rahmen des omnichannel-Ansatzes, der auf interoperablen digitalen Diensten beruht, bei denen Transaktionsdienste online verfügbar sind. Der öffentliche Dienst wird neu gestaltet, um einfachere und flexiblere Dienstleistungen zu ermöglichen, und verbessert die technologischen Bedingungen für die Entmaterialisierung von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst, indem ein virtuelles Arbeitsumfeld und Schulungen für das Personal (wie digitale Kompetenzen, Management und Zusammenarbeit) bereitgestellt werden. Zur Gewährleistung der Datensicherheit wird ein Cybersicherheitseinsatzzentrum eingerichtet.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

TD-C19-i07: Öffentliche Verwaltung, die befugt ist, einen öffentlichen Wert zu schaffen

Ziel dieser Investition ist es, sicherzustellen, dass der öffentliche Dienst über das erforderliche Know-how verfügt, insbesondere in Bezug auf Managementfähigkeiten und Technologie, um der Öffentlichkeit einen qualitativ hochwertigen Dienst zu bieten.

Diese Investition zielt darauf ab, das Schulungsangebot für Arbeitnehmer und Führungskräfte in der öffentlichen Verwaltung weiterzuentwickeln, die Anziehung von Talenten durch das Angebot von Praktikumsprogrammen und die Förderung der Telearbeit zu fördern. Sie umfasst insbesondere Programme zur Förderung digitaler Kompetenzen, höhere und fortgeschrittene Managementschulungen sowie die allgemeine Aus- und Weiterbildung von Beamten.

Diese Maßnahme umfasst auch die Einrichtung des Kompetenzzentrums für Planung, Politik und Vorausschau in der öffentlichen Verwaltung, das für den Ausbau der Kapazitäten zur Unterstützung der Festlegung und Umsetzung öffentlicher Maßnahmen, der Politikbewertung und der Vorausschau relevant ist.

Darüber hinaus wird, wie in der Reform TD-r35 erwähnt, im Rahmen dieser Investition eine Aufgabenstruktur zur Unterstützung der Umstrukturierung öffentlicher Dienste eingerichtet.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. März 2026 abgeschlossen sein.

Reform TD-C19-r41: Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen: Harmonisierung und Konsolidierung des persönlichen und Online-Zugangs

Ziel dieser Reform ist es, den digitalen Wandel in der öffentlichen Verwaltung zu vertiefen und neue Technologien zur Umgestaltung des derzeitigen Modells der öffentlichen Dienstleistungen zu nutzen.

Die Reform besteht darin, dass ein Rechtsakt in Kraft tritt, mit dem die Vorschriften für den Zugang zu öffentlichen Diensten sowohl persönlich als auch per Fernteilnahme (online, über eine App, telefonisch) harmonisiert und konsolidiert werden. Mit diesem Rechtsakt soll auch die Zahl der öffentlichen Dienste, die auf dem zentralen Portal für öffentliche Dienste verfügbar sind, erhöht werden.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 30. September 2025 abgeschlossen sein.

Reform TD-C19-r42: Neues Evaluierungssystem zur Stärkung und Verjüngung des Personals in der öffentlichen Verwaltung

Hauptziel dieser Reform ist die Bewältigung einer der größten Herausforderungen für die portugiesische öffentliche Verwaltung: seine Fähigkeit, seine Arbeitskräfte zu verjüngen und Talente anzuziehen und zu halten.

Diese Reform besteht in der Überarbeitung des Leistungsbewertungssystems in der öffentlichen Verwaltung (Integriertes System zur Verwaltung und Bewertung der Leistung in der öffentlichen Verwaltung – SIADAP) durch Änderung des Rechtsrahmens. Der überarbeitete SIADAP

-Änderung der Häufigkeit der Evaluierung (von alle zwei Jahre auf jedes Jahr);

-Erhöhung des Anteils der Arbeitnehmer, die die beiden höchsten Leistungsbewertungen erhalten können, und ihre jeweiligen Punkte pro Bewertungszyklus;

-Einführung einer zusätzlichen Leistungsstufe;

-Erstellung der Liste der Kompetenzen, die im Rahmen des Kompetenzprofils für die öffentliche Verwaltung zu bewerten sind;

-Ermittlung des Bedarfs an der Weiterentwicklung der Kompetenzen und der entsprechenden Ausbildung.

Darüber hinaus umfasst die Reform zusammen mit der Überarbeitung des SIADAP-Modells auch die Überarbeitung des Kompetenzprofils für die öffentliche Verwaltung, das die Kompetenzen umfasst, die im Rahmen des Einstellungs- und Auswahlverfahrens, des Leistungsbewertungssystems und der Berufsausbildung zu bewerten sind.

Die Reform umfasst auch die Entwicklung einer IT-Plattform, auf der SIADAP tätig sein soll. Es wird eine spezielle Schulung angeboten, um zu lernen, wie die Plattform genutzt werden kann.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 31. März 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen TD-C19-i08 Intelligente Gebiete

Mit dieser Investition soll ein neues Paradigma für die Planung und Verwaltung von Städten und Gebieten auf der Grundlage datengesteuerter öffentlicher Maßnahmen geschaffen werden.

Die Investition umfasst:

·Entwicklung und Start des Portals „Intelligente Territorien“. Dieses Portal verfügt über eine Online-Verzeichnis einschlägiger Informationen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene wie bewährte Verfahren, Leitlinien, Informationen über Normen, Gesetze und Vorschriften sowie Informationen über die Quellen der Projektfinanzierung.

·Entwicklung, Einführung oder Modernisierung von Städtemanagementplattformen (UMP) in 75 Gemeinden und Comunidades Intermunicipais/Areas Metropolitanas, einschließlich der Digitalisierung von Wohnungs- und Raumplanungsverfahren.

·Entwicklung digitaler Zwillinge (digitale Darstellung eines beabsichtigten oder tatsächlichen physischen Produkts, Systems oder Prozesses im realen Fahrbetrieb für praktische Zwecke) in nationalen vorrangigen Bereichen wie Wasser und Landwirtschaft, Klimaresilienz, Mobilität und Dekarbonisierung, Gesundheit, Energie, Tourismus und Katastrophenschutz.

·Entwicklung und Einführung eines Public Policy Dashboards zur Unterstützung der politischen Entscheidungsfindung öffentlicher Akteure auf verschiedenen hierarchischen Ebenen mit systematischen und aktuellen Informationen.

·Entwicklung von Inhalten und Bereitstellung von Schulungen zu Datenerhebung und -verwaltung, Normen, offenen Standards, Anwendungsprogrammierschnittstellen und anderen Inhalten im Zusammenhang mit intelligenten Städten und Gebäuden sowie Nachhaltigkeit.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

S. 2    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Name

Qualitative Indikatoren (für Meilensteine)

Quantitative Indikatoren (für Zielvorgaben)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung und klare Definition jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

Einheit für die Messung

Ausgangsbasis

Ziel

Q

Jahr

19.1

TD-C19-i01

T

Vereinfachte und kohärente Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen über verschiedene Kanäle

 

Anzahl

0

5

Q4

2022

Anzahl der Dienstleistungen, die im erweiterten Katalog der Rechtsträger und Dienstleistungen erfasst sind und über mehrere Kanäle verfügbar sind: zentrales Portal für digitale Dienste, Kontaktzentrum, Lojas do Cidadão / Espaços Cidadão.

Dieser Indikator impliziert, dass diese Dienste nach dem Grundsatz der einmaligen Erfassung neu konzipiert und in einem Omnichannel-Ansatz zur Verfügung gestellt werden.

19.2

TD-C19-i01

T

Vereinfachte und kohärente Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen über verschiedene Kanäle

 

Anzahl

5

25

Q1

2026

Anzahl der Dienstleistungen, die im erweiterten Katalog der Rechtsträger und Dienstleistungen erfasst sind und über mehrere Kanäle verfügbar sind: zentrales Portal für digitale Dienste, Kontaktzentrum, Lojas do Cidadão / Espaços Cidadão.

Dieser Indikator impliziert, dass diese Dienste nach dem Grundsatz der einmaligen Erfassung neu konzipiert und in einem Omnichannel-Ansatz zur Verfügung gestellt werden.

19.3

TD-C19-i01

M

Einführung eines neuen konsularischen Managementmodells

Einführung eines neuen konsularischen Managementmodells

 

 

 

Q1

2026

Vollständige Umsetzung des neuen Modells für die konsularische Verwaltung:

I) Dematerialisierte konsularische Dienste, die Staatsangehörigen/Nichtstaatsangehörigen im Ausland zur Verfügung gestellt werden, wobei 80 % der vom Außenministerium erbrachten Dienstleistungen digitalisiert werden;

II) Centro de Atendimento konsularische Tätigkeit und verfügbar in mindestens 15 Ländern.

19.25

TD-C19-i01

M

Unterzeichnung von Protokollen für die Einrichtung neuer Bürgerläden und -räume

Unterzeichnete Protokolle

Q3

2024

Unterzeichnung von Protokollen für die Einrichtung von 31 neuen Bürgerläden (Lojas de Cidadão) und 400 neuen Räumlichkeiten für Bürger (Espaços Cidadão)

19.26

TD-C19-i01

T

Neue Bürger einkaufen und betriebsbereite Bürgerräume.

Anzahl

0

431

Q2

2026

31 neue Bürgerläden (Lojas de Cidadão) und 400 neue Bürgerräume (Espaços Cidadão) sind in Betrieb.

Neue Gebäude müssen einen Primärenergiebedarf aufweisen, der mindestens 20 % unter dem Standard für Niedrigstenergiegebäude liegt.

19.27

TD-C19-i01

T

Bürgerbewerbung

Start einer Bürgerbewerbung

Q1

2025

Bürgeranwendung gestartet und betriebsbereit. Die Anwendung soll es den Nutzern ermöglichen, digital auf die beliebtesten öffentlichen Dienste und andere Funktionen (z. B. Bezahlung von Diensten) zuzugreifen.

19.4

TD-C19-i02

T

Öffentliche Dienste, die durch elektronische Identität sicher zugänglich sind und dem Grundsatz der einmaligen Erfassung entsprechen

 

Anzahl

0

5

Q3

2022

Anzahl der digitalen öffentlichen Dienste, die Bürgern und Unternehmen zur Verfügung stehen und die im iAP-Katalog (verfügbar unter iap.gov.pt) verfügbaren Daten weiterverwenden, die unter die elektronische Identität (auf Anfrage der Dienste) und das System für die Kontrolle personenbezogener Daten in der öffentlichen Verwaltung fallen, und Veröffentlichung offener Daten auf www.dados.gov.pt

19.5

TD-C19-i02

T

Öffentliche Dienste, die durch elektronische Identität sicher zugänglich sind und dem Grundsatz der einmaligen Erfassung entsprechen

 

Anzahl

5

25

Q1

2026

Anzahl der digitalen öffentlichen Dienste, die Bürgern und Unternehmen zur Verfügung stehen und die im iAP-Katalog verfügbare Daten weiterverwenden (verfügbar unter iap.gov.pt, abgedeckt durch die elektronische Identität (auf Anfrage der Dienste) und das System für die Kontrolle personenbezogener Daten in der öffentlichen Verwaltung, und Veröffentlichung offener Daten auf www.dados.gov.pt

19.6

TD-C19-i02

T

Territoriale Informationsinfrastruktur

 

 Anzahl

 0

 150

Q1

2026

Anzahl der Datenquellen, die in die territoriale Informationsinfrastruktur integriert sind, die Wohnungs-, demografische, soziale und wirtschaftliche Informationen umfasst. Zu den Datenquellen gehören Verwaltungs- und Erhebungsmikrodaten (in der Regel auf Ebene von Einzelpersonen oder Organisationen/Unternehmen), die bei Statistics Portugal (über seine nationale Dateninfrastruktur) schrittweise integriert werden. Diese reichen von der Sozialversicherung, der Steuerverwaltung und mehreren öffentlichen Verwaltungsstellen u. a. in den Bereichen Bildung, Arbeit, Gesundheit und Justiz ab und erweitern die erfassten Jahre (jährliche oder unterjährige Informationen) so weit wie möglich. Jede Datenquelle muss stabilisiert (Übermittlung), behandelt und analysiert werden, damit sie für die Integration und Erstellung statistischer Informationen auf der kürzesten Ebene, insbesondere entlang der regionalen Dimension, bereit ist.

19.7

TD-C19-i03

T

Schulung von IT-Spezialisten zur Stärkung der Cybersicherheits- und Informationssicherheitskapazitäten

 

Anzahl

0

9 800

Q1

2026

Anzahl der IT-Spezialisten, die im Netz von sieben neu geschaffenen Kompetenzzentren für Cybersicherheit geschult wurden. Die Zentren vermitteln fortgeschrittene Kompetenzen in den Bereichen Cybersicherheit und Informationssicherheit durch Schulungs- und Praktikumsprogramme beim Nationalen Zentrum für Cybersicherheit (CNCS) für IKT-Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung (Face-to-face- oder Telematikausbildung).

19.8

TD-C19-i03

T

Annahme der portugiesischen kryptografischen Lösung durch Behörden

 

Anzahl

0

150

Q1

2026

Anzahl der Behörden, die mit kryptografischen Geräten ausgestattet sind, die den rechtlichen Anforderungen entsprechen [Resolução do Conselho de Ministros, n.° 16/96, de 22 de março – Instruções para a Segurança Nacional, Segurança das Telecomunicações (SEGNAC 3), Capítulo 3/Entschließung des Ministerrats, Nr. 16/96, 22. März – Instructions for National Security, Telekommunikationssicherheit (SEGNAC 3), Kapitel 3].

19.9

TD-C19-i03

T

Umsetzung des nationalen Cybersicherheitsrahmens

Anzahl

0

47

Q1

2026

Zahl der neuen Einrichtungen in der öffentlichen Verwaltung, die unter den nationalen Cybersicherheitsrahmen fallen (siehe Reform TD-r34). Diese Einrichtungen sind verpflichtet, Cybersicherheitsindikatoren zu erstellen, den nationalen und den EU-Rechtsrahmen für Cybersicherheit umzusetzen, unter anderem durch Konformitätsbewertungsstellen und neue Prüfer, sowie durch die Festlegung und Überwachung des kooperativen Governance-Modells und des Governance-Modells für den Informationsaustausch im Bereich der Wissens- und Informationssicherheit.

19.10

TD-C19-i03

M

Abschluss des Aufbaus der für Cybersicherheit und Informationssicherheit zuständigen Behörden

Abschluss des Aufbaus der für Cybersicherheit und Informationssicherheit zuständigen Behörden

 

 

 

Q1

2026

Abschluss der Bauarbeiten und Installation von Ausrüstungen unter den geeigneten technischen und sicherheitstechnischen Bedingungen für den Bau der drei für Cybersicherheit und Informationssicherheit zuständigen Behörden.

19.11

TD-C19-i04

T

Sicheres Mobilkommunikationssystem für Staatsbedienstete

 

%

0

95

Q2

2022

Prozentualer Anteil der Staatsbediensteten mit Zugang zu einem sicheren Sprach-, Nachrichten- und Videokommunikationssystem.

19.12

TD-C19-i04

M

Abschluss der Modernisierung kritischer digitaler Infrastrukturen

Abschluss der Modernisierungen des nationalen Netzes für innere Sicherheit und des Notfallnetzes für staatliche Kommunikation

 

 

 

Q1

2024

Abschluss der Modernisierung kritischer digitaler Infrastrukturen: I) 60 % der Umsetzung zusätzlicher Kapazitäten innerhalb des nationalen Netzes für innere Sicherheit, einschließlich hoher Datenverarbeitungskapazitäten, Resilienz und Sicherheit:

II) 55 % der Umsetzung der vollständigen räumlichen Abdeckung, Kapazität und Entlassungen des staatlichen Kommunikationsnotrufnetzes

19.13

TD-C19-i04

M

Abschluss der Modernisierung kritischer digitaler Infrastrukturen

Abschluss der Modernisierungen des nationalen Netzes für innere Sicherheit und des Notfallnetzes für staatliche Kommunikation

 

 

 

Q4

2025

Abschluss der Modernisierung kritischer digitaler Infrastrukturen: I) Aufnahme zusätzlicher Kapazitäten innerhalb des nationalen Netzes für innere Sicherheit, einschließlich hoher Datenverarbeitungskapazitäten, Resilienz und Sicherheit:

II) Einführung neuer technologischer Architekturen, Systeme und Instrumente mit der Fähigkeit zur intelligenten Automatisierung und Komplexität

staatliches Kommunikationsnetz für Notfälle: vollständige räumliche Abdeckung und Verbesserung ihrer Kapazitäten und Entlassungen

19.14

TD-C19-i04

M

Modernisierung des IT-Systems der Sicherheitskräfte und -dienste

Modernisierung der IT-Systeme der Sicherheitskräfte und -dienste

 

 

 

Q4

2024

Modernisierung der IT-Systeme der Sicherheitskräfte und -dienste:

a) Inbetriebnahme der erneuerten SEF-IT-Systeme (Grenzmanagement und -kontrolle, polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit und Gemeinsames Europäisches Asylsystem) b) Gemeinsame IT-Dienste für Sicherheitskräfte und -dienste

19.15

TD-C19-i04

M

Stärkung des IT-Netzwerkmanagementzentrums der Regierung (RING)

Stärkung des IT-Netzwerkmanagementzentrums der Regierung (RING)

 

 

 

Q1

2026

Ziel ist die Stärkung des RING durch die Modernisierung der fünf kritischen technologischen Infrastrukturen von RING (Feuerschutz; Datenverarbeitung, Speicherung und Backup; VoIP-Telefonie; Videokonferenzen; und Anwendungsökosystem) und Cloud) und Weiterentwicklung der wichtigsten Informationssysteme

19.28

TD-C19-i05-RAM

M

Funktionaler Prototyp für eine zentralisierte Datenverwaltungslösung

Funktionsprototyp betriebsbereit

Q4

2024

Inbetriebnahme des funktionalen Prototyps. Der Prototyp muss in der Lage sein, folgende Funktionen zu simulieren:

— Schaffung von Instrumenten zur Ermittlung von Ineffizienzen, Betrug und anderen Risikobereichen mit KI-Algorithmen;

Bereitstellung von Dienstleistungen der künstlichen Intelligenz für verschiedene Bereiche der öffentlichen Verwaltung

— Die Entscheidungsfindung in verschiedenen Bereichen der öffentlichen Verwaltung automatisiert.

19.16

TD-C19-i05-RAM

T

Öffentliche Dienstleistungen für Bürger, Besucher und Unternehmen im ARM

 

Anzahl

0

5

Q2

2025

Zahl der neuen vereinfachten digitalisierten öffentlichen Dienste, die Bürgern und Unternehmen zur Verfügung gestellt werden

19.17

TD-C19-i05-RAM

M

Modernisierung der kritischen Infrastruktur und der IT-Architektur öffentlicher Dienste im ARM

Modernisierung der kritischen Infrastruktur und der IT-Architektur öffentlicher Dienste im ARM

 

 

 

Q2

2025

Vollendung des digitalen Wandels in der öffentlichen Verwaltung des ARM, die Folgendes umfasst:

Einrichtung eines privaten 5G-Netzes

Mobiles Kontrollzentrum für Waldbrände

Zentralisierung und Erneuerung bestehender Rechenzentren der regionalen öffentlichen Verwaltung

Umsetzung der Cybersicherheitsarchitektur (siehe r34)

Konnektivität in Gebäuden der regionalen öffentlichen Verwaltung Digitale Mobilitätsinstrumente für Beschäftigte des öffentlichen Sektors

Digitale Ausbildung für Beschäftigte im öffentlichen Sektor

Bereitstellung eines IT-Systems für die Verwaltung der öffentlichen Finanzen

Bereitstellung eines Systems für die Verwaltung von öffentlichem Eigentum

Interoperabilität des ARM-Justizsystems mit den nationalen IT-Systemen

Projekt „Intelligentes AP“

19.29

TD-C19-i05-RAM

M

Zentralisierte Datenverwaltungslösung

Zentrale Datenverwaltungslösung betriebsbereit

Q4

2025

Einführung der zentralisierten Datenverwaltungslösung. Er muss:

— Schaffung von Instrumenten zur Ermittlung von Ineffizienzen, Betrug und anderen Risikobereichen mit KI-Algorithmen;

Bereitstellung von Dienstleistungen der künstlichen Intelligenz für verschiedene Bereiche der öffentlichen Verwaltung

— Die Entscheidungsfindung in verschiedenen Bereichen der öffentlichen Verwaltung automatisiert.

19.18

TD-C19-i06-RAA

M

Digitalisierung der regionalen öffentlichen Verwaltung der ARA

Digitalisierung der regionalen öffentlichen Verwaltung der ARA

Q4

2025

Abschluss von fünf Projekten:

APR+ zugängliche, inklusive und offene öffentliche Verwaltung

APR + flexiblere öffentliche Dienstleistungen und System zur Kontrolle und Verwaltung der öffentlichen Finanzen.

APR+ Proactiva

Mobiles Portal für die regionale öffentliche Verwaltung – APR+ zukunftsfähig

19.19

TD-C19-i07

T

Praktikumsprogramm für Hochschulabsolventen

 

Anzahl

0

1 500

Q4

2023

Zahl der Absolventen, die das Praktikumsprogramm in der öffentlichen Verwaltung besucht haben, das im Rahmen der Resolução do Conselho de Ministros Nr. 11/2021 eingerichtet wurde

19.20

TD-C19-i07

T

Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Telearbeit

 

%

0

25

Q4

2023

Prozentsatz der Arbeitnehmer mit kompatiblen Telearbeitsfunktionen, die wirksam in Telearbeit arbeiten

19.21

TD-C19-i07

T

Schulungen für Bedienstete in der öffentlichen Verwaltung

 

Anzahl

0

96 400

Q1

2026

Anzahl der Schulungsteilnehmer an den folgenden Programmen zum Kapazitätsaufbau:

Programa de capacitação digital 

Fortgeschrittene Bildung und Hochschulbildung im Managementbereich

Schulung für Lojas do Cidadão/Espaços Cidadão

ProgrammQualifica AP 

PlanAPP – Projekt zu Fähigkeiten im Bereich Planung und Vorausschau

SIADAP

19.22

TD-C19-r34

M

Inkrafttreten des Rechtsrahmens für den digitalen Wandel der öffentlichen Verwaltung

Inkrafttreten des Rechtsrahmens für den digitalen Wandel der öffentlichen Verwaltung

Q3

2021

Inkrafttreten des Rechtsrahmens für den digitalen Wandel der öffentlichen Verwaltung:

die Strategie und der bereichsübergreifende Aktionsplan für den digitalen Wandel in der öffentlichen Verwaltung und

II) Das Legislativpaket (einschließlich der Verordnung über die CNCS) zum nationalen Cybersicherheitsrahmen auf der Grundlage des Gesetzes 46/2018

19.23

TD-C19-r35

M

Inkrafttreten des Legislativpakets zur Umstrukturierung der öffentlichen Verwaltung

Inkrafttreten des Legislativpakets zur Umstrukturierung der öffentlichen Verwaltung

 

 

 

Q4

2023

Inkrafttreten der für die Umsetzung der funktionalen und organisatorischen Änderungen der zentralen öffentlichen Verwaltung erforderlichen Rechtsvorschriften auf der Grundlage des Berichts der Estrutura de missão, die durch die Entschließung des Ministerrates geschaffen wurde 

19.24

TD-C19-r36

M

Einrichtung des Nationalen Instituts für Verwaltung, I.P.

Errichtung des Nationalen Instituts für Verwaltung, I.P. durch Rechtsakt

 

 

 

Q2

2021

Errichtung des Instituto Nacional de Administração (IP) durch einen Rechtsakt, der die Ausbildungsmaßnahmen für die öffentliche Verwaltung ermöglicht

19.30

TD-C19-r41

M

Inkrafttreten des Rechtsakts über den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen

Bestimmung in den Rechtsvorschriften über das Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Q3

2025

Inkrafttreten des Rechtsakts zur Harmonisierung und Konsolidierung des persönlichen und Online-Zugangs zu öffentlichen Diensten sowie zur Erhöhung der Zahl der im einheitlichen Portal für öffentliche Dienste verfügbaren Dienste.

19.31

TD-C19-r42

M

Inkrafttreten des Rechtsakts zur Überarbeitung des SIADAP

Bestimmung des Gesetzgebungsakts über das Inkrafttreten des Gesetzgebungsakts

 

 

 

Q1

2024

Inkrafttreten des Rechtsakts zur Überarbeitung des Integrierten Systems zur Verwaltung und Bewertung der Leistung in der öffentlichen Verwaltung (SIADAP) entsprechend den in der Beschreibung der Maßnahme beschriebenen Merkmalen.

19.32

TD-C19-r42

M

Inkrafttreten des Rechtsakts zur Überarbeitung des Kompetenzprofils der öffentlichen Verwaltung

Bestimmung des Gesetzgebungsakts über das Inkrafttreten des Gesetzgebungsakts

 

 

 

Q1

2024

Das überarbeitete Kompetenzprofil der öffentlichen Verwaltung tritt in Kraft.

19.33

TD-C19-r42

T

Inbetriebnahme des neuen SIADAP-Systems

Inbetriebnahme des neuen SIADAP-Systems

 

 

 

Q1

2025

Inbetriebnahme des neuen SIADAP-Systems, einschließlich der entsprechenden IT-Plattform. Den Nutzern des SIADAP-Systems werden spezielle Schulungen angeboten, um zu lernen, wie sie die IT-Plattform nutzen können.

19.34

TD-C19-i08

M

Start des Portals „Intelligente Territorien“

Start des Portals „Intelligente Territorien“

 

 

 

Q1

2025

Einrichtung einer Online-Website (d. h. eines Portals) mit einer Online-Datenbank für Informationen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene.

19.35

TD-C19-i08

M

Intelligente Gebiete: Städtemanagementplattformen, digitale Zwillinge und Public Policy Dashboard

Gemeinden mit Städtemanagementplattformen, Schaffung digitaler Zwillinge und Einführung des Public Policy Dashboards

Q1

2026

In 75 Gemeinden und Comunidades Intermunicipais/Areas Metropolitanas wird eine Stadtmanagementplattform eingerichtet oder ausgebaut.

Fünf digitale Zwillinge werden in nationalen Schwerpunktbereichen wie Wasser und Landwirtschaft, Klimaresilienz, Mobilität und Dekarbonisierung, Gesundheit, Energie, Tourismus und Katastrophenschutz geschaffen.

Das Dashboard steht zentralen und regionalen Akteuren zur Verfügung.

19.36

TD-C19-i08

M

Schulungen zu intelligenten Gebieten

Anzahl

0

650

Q4

2025

Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die Schulungen zur Datenerhebung und -verwaltung und zu anderen Inhalten im Zusammenhang mit intelligenten Städten und Gebäuden sowie Nachhaltigkeit abgeschlossen haben.

T. KOMPONENTE 20: Digitale Schule

Portugal hatte 2019 Werte unter dem europäischen Durchschnitt in Bezug auf die tägliche Nutzung des Internets (65 %), die Nutzung öffentlicher Online-Dienste (41 %) und IKT-Spezialisten auf dem Arbeitsmarkt (2,4 %) (Eurostat-Daten/Beobachtungsstelle für digitale Kompetenzen) und legte für diese Indikatoren ehrgeizige Ziele bis 2025 fest (80 %, 75 % bzw. 5 %). Unter den IKT-Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt waren 18,3 % Frauen und 81,7 % Männer (Eurostat-Daten).

Ziel der Komponente ist es, die Voraussetzungen für die bildungsbezogene, pädagogische und verwaltungstechnische Innovation des portugiesischen Primar- und Sekundarsystems zu schaffen. Erreicht werden soll dies durch die Entwicklung digitaler Kompetenzen von Lehrkräften, Schülern und Schulpersonal, die Integration digitaler Technologien in die verschiedenen Lehrplanbereiche und die Bereitstellung geeigneter Ausrüstung. Dies wiederum dürfte zum digitalen Wandel und zu einem inklusiven und nachhaltigen Wirtschaftswachstum beitragen.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zur Verbesserung des Kompetenzniveaus der Bevölkerung, insbesondere ihrer digitalen Kompetenz (länderspezifische Empfehlung 2 von 2019), und zur Unterstützung des Einsatzes digitaler Technologien zur Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger allgemeiner und beruflicher Bildung (länderspezifische Empfehlung 2 2020) bei.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 zur Folge hat, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsmaßnahmen im Plan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

T.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform TD-r37: Reform der digitalen Bildung

Ziel der Maßnahme ist es, einen neuen digitalen Ansatz für die Bildung zu entwickeln und dabei bestehende öffentliche Bildungspolitiken, insbesondere das System der Autonomie und Flexibilität in den Lehrplänen, zu nutzen. Mit dieser Reform soll ein qualitativer Sprung bei der pädagogischen Nutzung digitaler Technologien und ihrer Einbeziehung in den Prozess des Wissenserwerbs eingeführt werden. Die Reform zielt auch darauf ab, die Risiken von Ausgrenzung und Benachteiligung in den Lernprozessen zu mindern, indem soziale und bildungsbezogene Ungleichheiten beim Zugang zu digitalen Technologien abgebaut werden. Die Reform der digitalen Bildung richtet sich an die Bildungsgemeinschaft (Schüler, Lehrkräfte und sonstiges Personal).

Die Reform umfasst Maßnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass 95 % der Lehrkräfte des öffentlichen Bildungsnetzes eine Ausbildung in grundlegenden oder fortgeschritteneren digitalen Kompetenzen erhalten, auch in Bezug auf die Integration digitaler Technologien in den Lehrplan.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Anlage TD-C20-i01: Digitaler Wandel in der Bildung

Mit der Investition werden folgende Ziele verfolgt: I) die Hindernisse für den Zugang zu hochwertigem Internet im schulischen Umfeld zu beseitigen; II) die Beschränkungen für den integrierten Einsatz technologischer und digitaler Ausrüstung zu beseitigen und den Mangel an Spezialausrüstungen für die Entwicklung digitaler Kompetenzen zu beseitigen und die Fortsetzung der Laufbahnen im Bereich der MINT-Fächer zu fördern, um die gleichberechtigte Beteiligung von Mädchen und Jungen zu fördern; III) die unzureichende Nutzung digitaler Bildungsressourcen im Lernprozess und im Bewertungsprozess zu überwinden; und iv) Überwindung der Streuung und Ineffizienz der Verwaltungs- und Informationssysteme des Bildungssystems durch Überprüfung und Aktualisierung der Methoden und Verfahren für Schulmanagement und -verwaltung.

Diese Investition umfasst Folgendes:

-Ausbau der Vernetzung der Schulen durch Ausbau der Internetanbindung des erweiterten Bildungsnetzes von 40 auf 300 Gbit/s, Verknüpfung von Primar- und Sekundarschulen mit dem erweiterten Bildungsnetz, Bereitstellung von mindestens 1 Gbit/s und Ausbau des lokalen Netzwerks mit durchschnittlich 40 neuen Zugangspunkten für jede Schule.

-Bereitstellung von 600000 Computern für Schüler und Lehrkräfte, Modernisierung der Projektionsausrüstung der Klassenzimmer (40000 Projektoren) und Bereitstellung von Labors für digitale Bildung, die mit fortgeschrittenen digitalen Technologien wie 3D-Druckern und Bildungsrobotern ausgestattet sind (1300).

-Entwicklung und Einführung neuer digitaler Bildungsressourcen (95 % der Fächer in den Lehrplänen der Primar- und Sekundarbildung, einschließlich Sport und Sport), einschließlich der Digitalisierung von Bewertungstests.

-Bereitstellung eines „einheitlichen Identitätssystems“ für die Verwaltung der Schulgemeinschaft, die Konvergenz und Integration der Informationssysteme für das Bildungsmanagement und die Bereitstellung geeigneter IT-Lösungen, 15000 unterschiedlicher Geräte (zwischen Computern, Scannern und Druckern), um ein effizienteres und transparenteres Funktionieren des Bildungssystems, einschließlich der Rationalisierung der Schulausgaben, zu erreichen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investment TD-C20-i02-RAA: Digitale Bildung (Azoren)

Ziel der Maßnahme ist es, im Einklang mit dem Aktionsplan der Europäischen Union für digitale Bildung den Zugang zur Nutzung digitaler Technologien sicherzustellen, Chancengleichheit zu fördern und zu erheblichen Verbesserungen bei den Lernmitteln zu führen.

Diese Investitionen bestehen in der Förderung der Entwicklung digitaler Kompetenzen der Bildungsgemeinschaft, die sowohl auf Schüler, ihre Eltern als auch auf Lehrkräfte ausgerichtet sind, und umfasst gezielte Maßnahmen in den folgenden Bereichen:

-Ausrüstung: 31900 neue mobile IT-Ausrüstung für die Vorschul-, Primar- und Sekundarbildung, einschließlich Aktualisierungen und Software sowie Bereitstellung von Ausrüstung auf Schulebene mit mindestens 1080 neuen interaktiven Bildschirmen, 100 neuen Speziallaborausrüstungen, 100 neuen 3D-Druckern und 150 neuen Bildungsrobotern;

-Digitale Bildungsressourcen: Digitalisierung der Bildungsressourcen mit dem Ziel, 100 % der Schüler in der Autonomen Region Azoren mithilfe digitaler Handbücher zu erreichen;

-Digitale Kompetenzen: 24 Schulungsmodule für Lehrkräfte und Eltern der Schüler;

-Konnektivität: Maßnahmen zur Verbesserung der Anbindung von Schulen in der Autonomen Region Azoren auf mindestens 1 Gbit/s. Kauf und Installation von 1500 Schaltern und APS.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investment TD-C20-i03-RAM: Beschleunigung der Digitalisierung der ARM-Bildung

Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines proaktiveren, innovativeren, inklusiveren, autonomen, gerechteren und offeneren Bildungssystems in der autonomen Region Madeira an öffentlichen und privaten Schulen.

Die Investition umfasst die Bereitstellung hochwertiger Lern-, Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, die Vorbereitung von Kindern und Schülern auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts, einschließlich des digitalen Wandels, mit spezifischen Maßnahmen in folgenden Bereichen:

-Digitale Bildungsressourcen und -ausrüstung: Im Rahmen des Projekts „Digitale Handbücher“ sollen verschiedene digitale Bildungsressourcen in unterschiedlichen Formaten und unterschiedlichen Typologien (Animationen, Simulationen, dreidimensionale Videos usw.) bereitgestellt, Ausrüstung (Tablets oder Laptops, je nach Schuljahr) und Zugang zu digitalen Lehrbüchern bereitgestellt werden, um sicherzustellen, dass die Bildungsgemeinschaft (Schüler, Lehrer, erfahrene Bildungstechniker, Techniker für technische Hilfe, Bildungsanbieter) über einen sicheren Zugang zu den im Zuge der Digitalisierung der Bildung verfügbaren Inhalten verfügt. Sie umfasst für alle Schüler (15910 Schüler): 1 Tablet oder Laptop, je nach Schuljahr, 1 virtueller Schulzugangsschein für jedes Schuljahr; 1 Persönliche und nicht übertragbare Lizenz für die digitale Version jedes Schulhandbuchs, das für den Schulbesuch angenommen wurde.

-Konnektivität und Ausrüstung für Schulen: mit dem Ziel, Schulen mit „innovativen Lernumgebungen“ auszustatten (34 „Innovative Umweltausbildungsräume“; 22’Makerspace-Labors; 15 Räume für das Erlernen von Kinderbetreuung; 20 „Innovative Räume“ – auf der Grundlage des Snoezelen- 76 Raums – Förderung von Inklusion und digitaler Kompetenz, mit „Bildungs- und Innovationszentren für Programmplanung und Robotik“, eines für jede Schule,

-Digitale Kompetenzen: Schulungsmaßnahmen für Lehrkräfte und nichtlehrendes Personal (Hochschultechniker, technische Assistenten).

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

T.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Name

Qualitative Indikatoren (für Meilensteine)

Quantitative Indikatoren (für Zielvorgaben)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung und klare Definition jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

Einheit für die Messung

Ausgangsbasis

Ziel

Q

Jahr

20.1

TD-C20-r37

T

Schulungen zu digitalen Kompetenzen für Lehrkräfte und nichtlehrendes Personal im öffentlichen Bildungsnetzwerk

 

%

 0

95

Q4

2025

Prozentsatz der Lehrkräfte im öffentlichen Bildungsnetzwerk, die Schulungen zu grundlegenden oder fortgeschritteneren digitalen Kompetenzen erhalten haben, einschließlich (für Lehrkräfte) zur Integration digitaler Technologien in den Lehrplan

20.2

TD-C20-i01

M

Unterzeichnung von Verträgen über den Kauf individueller Computer für Schüler und Lehrer

Vertrag unterzeichnet 

Q4

2021

Unterzeichnung von Verträgen über den Kauf von 600000 neuen Laptops für Lehrkräfte und Schüler

20.3

TD-C20-i01

T

Computer für den individuellen Gebrauch von Schülern und Lehrern

 

Anzahl

450 000

1 050 000

Q4

2022

Anzahl der Laptops für Lehrkräfte und Schüler an öffentlichen Grund- und Sekundarschulen

20.4

TD-C20-i01

T

Verbesserung der Konnektivität von Primar- und Sekundarschulen

 

%

0

95

Q4

2024

Prozentualer Anteil der öffentlichen Grund- und Sekundarschulen auf dem Festland Portugals, die 1) mit einer Verbindung von mindestens 1 Gbit/s an das erweiterte Bildungsnetz von 300 Gbit/s angeschlossen sind; und 2) lokale Schulnetze mit durchschnittlich 40 WLAN-Zugangspunkten haben.

20.5

TD-C20-i01

T

Labors für digitale Bildung installiert

 

Anzahl

0

1 300

Q4

2024

Zahl der neuen Laboratorien für digitale Bildung, die in öffentlichen Grund- und Sekundarschulen auf dem Festland mit spezieller Projektausrüstung wie Robotik-Kits, 3D-Druckern, Mess- und Testgeräten, verschiedenen Werkzeugen, Entwicklungs- und Simulationsmodulen, elektronischen Komponenten, Laseraufzeichnungs- und Schneidmaschinen u. a. eingerichtet wurden, um die Experimentalrechen-, Programm- und Roboterclubs zu entwickeln und zu multiplizieren.

20.6

TD-C20-i01

T

Klassenzimmer mit neuer Projektionsausrüstung

 

Anzahl

0

40 000

Q2

2024

Anzahl der Klassenräume an öffentlichen Grund- und Sekundarschulen mit neuer Projektionsausrüstung

20.7

TD-C20-i01

T

Stärkung der Schulleitung

 

%

30

95

Q4

2024

Prozentsatz der öffentlichen Grund- und Sekundarschulen auf dem portugiesischen Festland, die 1) das einheitliche Identitätssystem eingeführt haben; 2) in Verbindung mit den Informationssystemen für das Bildungsmanagement des Bildungsministeriums und 3) Einführung des Systems School 360, einschließlich der Lieferung von 15000 Computern für die Schulverwaltung.

20.8

TD-C20-i01

T

Digitale Bildungsressourcen

 

%

0

95

Q4

2025

Prozentsatz der Fächer in den Lehrplänen der Primar- und Sekundarbildung, einschließlich Sport und Sport, für die die Produktion digitaler Bildungsressourcen abgeschlossen wurde.

20.9

TD-C20-i01

T

Digitale Tests und Prüfungen in Schulen

 

%

0

95

Q4

2025

Prozentsatz der digitalisierten Scoring-Tests und -Prüfungen am Ende der Schule.

20.10

TD-C20-i02-RAA

T

Offene Online-Kurse für Lehrkräfte und Eltern im ARA

 

 Anzahl

 0

Q4

2022

Anzahl der offenen Online-Kurse (MOOC), die zur Förderung der Entwicklung digitaler Kompetenzen für die Klassenbildung und den Fernunterricht eingerichtet wurden, einschließlich der Bereitstellung von Tutoren und eines Portals für die Beschaffung digitaler Kompetenzen. Die MOOC sind online verfügbar und für Lehrkräfte und Eltern der Schüler frei zugänglich.

20.11

TD-C20-i02-RAA

T

Neue Laptops und Tablets für Schulen im ARA

 

 Anzahl

 0

31 900 

Q4

2025

Zahl der neuen Laptops und Tablets für die Vorschule, den ersten und zweiten Zyklus und die Sekundarbildung,

20.12

TD-C20-i02-RAA

M

Digitale Ausrüstung und digitale Bildungsressourcen von Schulen im ARA

Bereitstellung digitaler Ausrüstung und digitaler Bildungsressourcen für Schulen im ARA 

 

 

 

Q4

2025

Abschluss der Verteilung der folgenden digitalen Ausrüstung an Schulen in der Autonomen Region Azoren: mindestens 1 Gbit/s-Internetanschluss in 95 % der Schulen, 1080 neue interaktive Bildschirme, 100 neue Speziallaborgeräte, 100 neue 3D-Drucker, 150 neue Bildungsroboter. Darüber hinaus müssen alle öffentlichen Schulen und vier Privatschulen allen Schülern digitale Handbücher zur Verfügung stellen. 1500 Schalter und APS werden gekauft und installiert.

20.13

TD-C20-i02-RAA

T

Offene Online-Kurse für Lehrkräfte und Eltern im ARA

 

 Anzahl

24 

Q4

2025

Anzahl der offenen Online-Kurse (MOOC), die zur Förderung der Entwicklung digitaler Kompetenzen für die Klassenbildung und den Fernunterricht eingerichtet wurden, einschließlich der Bereitstellung von Tutoren und eines Portals für die Beschaffung digitaler Kompetenzen. Die MOOC sind online verfügbar und für Lehrkräfte und Eltern der Schüler frei zugänglich.

20.14

TD-C20-i03-RAM

T

Digitale Handbücher für Schülerinnen und Schüler des zweiten und dritten Zyklus und für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe

 

Anzahl

 0

5 120

Q4

2022

Zahl der Schüler im zweiten und dritten Zyklus der Primar- und Sekundarbildung, die während des Schuljahres Zugang zum digitalen manuellen Kit im ARM hatten und es nutzten.

20.15

TD-C20-i03-RAM

T

Schulverbindung im ARM

 

%

 0

95

Q4

2024

Prozentualer Anteil der Primar- und Sekundarschulen des ARM, die an das strukturierte WLAN-Netz des ARM mit einer Internetverbindung von mindestens 1 Gbit/s pro Schule angeschlossen sind.

Darüber hinaus sollen zehn reguläre Privatschulen sowie private und öffentliche Berufsschulen mit einem Internetanschluss von mindestens 1 Gbit/s für jede Schule an das strukturierte WLAN-Netz des ARM angeschlossen werden.

20.16

TD-C20-i03-RAM

T

Digitale Handbücher für Schüler im zweiten und dritten Zyklus und Sekundarschüler im ARM

 

Anzahl

 5 120

15 910

Q4

2025

Zahl der Schüler im zweiten und dritten Zyklus der Primar- und Sekundarbildung, die während des Schuljahres Zugang zum digitalen manuellen Kit im ARM hatten und es nutzten.

20.17

TD-C20-i03-RAM

T

Schulung von Lehrkräften und Nichtlehrern im Bereich digitale Kompetenzen im ARM

 

Anzahl

 0

6 500

Q4

2025

Zahl der Lehrkräfte und des nichtlehrenden Personals aus allen Bildungsebenen (von der Vorschule bis zur Sekundarstufe), die an Schulungen zum Erwerb digitaler und technologischer Kompetenzen im ARM teilgenommen haben

20.18

TD-C20-i03-RAM

M

Lieferung von wissenschaftlicher und technologischer Ausrüstung an Schulen im ARM

Lieferung von wissenschaftlicher und technologischer Ausrüstung an Schulen im ARM

 

Q4

2025

Schulen im RAM, die von der Verteilung der folgenden Testkits für wissenschaftliche und technologische Ausrüstung profitieren (für 129 Schulräume/Bildungsräume für alle Bildungsebenen): Vor-, 1-st -Zyklus, 2. Zyklus,3. Zyklus und Sekundarbildung); Bausätze für experimentelle Wissenschaften (für 129 Schulräume/Bildungsräume); Dampfkits (für 129 Schulräume/Bildungsräume); Bausätze für Biologie, Physik und Chemie (für 35 Schulräume/Bildungsräume); Polyvisuelle/Multimedia-Kits (für 40 Schulräume/Bildungsräume), 100 neue Informatikausrüstungen (für 94 Schulräume/Bildungsräume im ersten Zyklus);

Darüber hinaus werden 91 innovative Lernumgebungen eingerichtet, um neue methodische Ansätze im Lehr- und Lernprozess zu ermöglichen.

U. KOMPONENTE 21: REPowerEU

Ziel des REPowerEU-Kapitels ist es, die Ambitionen Portugals in Bezug auf die Energieunabhängigkeit und den ökologischen Wandel vor dem Hintergrund der neuen geopolitischen Lage und der neuen Lage auf dem Energiemarkt zu unterstützen.

Die Reformen und Investitionen im Rahmen von REPowerEU zielen darauf ab, die Energiesouveränität Portugals zu stärken und die Dekarbonisierung seiner Wirtschaft zu beschleunigen. Das Kapitel umfasst Reformen zur Straffung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien, zur Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für die Genehmigung von Projekten im Bereich erneuerbare Energien und zur Förderung der Nutzung von Biomethan und erneuerbarem Wasserstoff im Land. Eine Investition wird in der Entwicklung technischer Studien zur Nutzung der Offshore-Windenergie bestehen. Darüber hinaus befasst sich Portugal mit einer Reform der grünen Kompetenzen mit der Umschulung der Arbeitskräfte für den ökologischen Wandel, mit der ein umfassendes Berufsbildungsangebot für die Entwicklung grüner Kompetenzen geschaffen und in den nächsten zwei Jahren 25tausend Menschen ausgebildet werden sollen.

Das Kapitel umfasst auch Investitionen zur Bekämpfung der Energiearmut mit Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz von Wohn-, Dienstleistungs- und öffentlichen Gebäuden sowie Reformen zur Einrichtung einer nationalen Beobachtungsstelle für Energiearmut und zur Entwicklung eines Modells einer zentralen Anlaufstelle zur Unterstützung der Bürger bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen.

Portugal erhöht auch seine Resilienz, indem es strategische Investitionen zur Unterstützung der Produktion von Netto-Null-Technologien, den Ausbau bestehender Investitionen in erneuerbare Gase und in den emissionsfreien Verkehr sowie den Aufbau von Speicherkapazitäten vornimmt, um die Flexibilität des Energiesystems zu erhöhen und gleichzeitig erneuerbare Energien zu fördern. Es sind mehrere neue Investitionen in den emissionsfreien Verkehr geplant und im ganzen Land verteilt, darunter der Bau einer Bus-Schnelltransitstrecke in Braga und eines Bahnsteigs in Nazare.“

Mehrere Maßnahmen werden eine grenzüberschreitende Dimension aufweisen, die größtenteils durch Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz entwickelt wird.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der an Portugal gerichteten länderspezifischen Empfehlung zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen (länderspezifische Empfehlungen 4 2022 und 2023) und zur Konzentration von Investitionen in die Umstellung auf eine CO2-arme Wirtschaft und die Energiewende (länderspezifische Empfehlung 3 von 2019) sowie in saubere und effiziente Energieerzeugung und -nutzung (länderspezifische Empfehlung 3 2020) bei. Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zur Beschleunigung des Einsatzes erneuerbarer Energien, zur Vereinfachung der Genehmigungsverfahren, zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors, zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden, zur Modernisierung der Stromübertragungs- und -verteilungsnetze, zur Steigerung der Stromspeicherung und zur Stärkung des Erwerbs grüner Kompetenzen, die für den ökologischen Wandel erforderlich sind.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme dieser Komponente die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsmaßnahmen im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Hinblick auf die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

U.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Anlage RP-C21-i01: Erweiterte Maßnahme: Dekarbonisierung der Industrie

Ziel dieser Maßnahme ist die Erhöhung der Investitionen TC-C11-i01: Dekarbonisierung der Industrie im Rahmen von Komponente 11.

Durch den erweiterten Teil der Maßnahme wird die Zahl der geförderten Dekarbonisierungsprojekte erhöht. Die Unterstützung für den erweiterten Teil der Maßnahme wird 500 kleinen und mittleren Unternehmen für Projekte mit einem Höchstbetrag von 200 000 EUR pro Unternehmen über drei Steuerjahre („vereinfachte“ Projekte) gewährt.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Anlage RP-C21-i02: Erweiterte Maßnahme: Energieeffizienz von Wohngebäuden

Ziel der Maßnahme ist die Ausweitung der Maßnahme TC-C13-i01: Energieeffizienz von Wohngebäuden unter Komponente 13.

Der Scale-up-Teil der Maßnahme erhöht die Zahl der renovierten Wohngebäude und die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen für den Eigenverbrauch. 60 % der im Rahmen dieser Investition renovierten Fläche entfallen auf Gebäude mit mehreren Wohnungen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. September 2025 abgeschlossen sein.

Anlage RP-C21-i03: Erweiterte Maßnahme: Energieeffizienz von Gebäuden, die vom Dienstleistungssektor genutzt werden

Ziel dieser Maßnahme ist die Ausweitung der Maßnahme TC-C13-i03 Energieeffizienz von Gebäuden, die im Dienstleistungssektor im Rahmen der Komponente 13 genutzt werden. Durch den erweiterten Teil der Maßnahme soll die Fläche der renovierten privaten Dienstgebäude vergrößert werden.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition RP-C21-i04-RAM: Energieeffizienz öffentlicher Gebäude auf Madeira

Ziel dieser Investition ist die Förderung der energetischen Sanierung, die Förderung der Energie- und Ressourceneffizienz und die Steigerung des Eigenverbrauchs von Energie aus erneuerbaren Quellen in öffentlichen Gebäuden auf Madeira.

Diese Investition besteht aus Maßnahmen zur Förderung der Renovierung, der Energieeffizienz, der Dekarbonisierung, der Wassereffizienz und der Kreislaufwirtschaft in öffentlichen Gebäuden in der autonomen Region Madeira im Hinblick auf mittelgroße Renovierungen.

Die für eine Intervention in Betracht kommenden Gebäude müssen sämtlich von öffentlichem Nutzen sein, insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Bildung und regionale öffentliche Verwaltung.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform RP-C21-r43: Nationale Beobachtungsstelle für Energiearmut

Ziel dieser Reform ist es, eine Stelle für nationale, regionale und lokale Behörden einzurichten, die die Lage der Energiearmut überwachen und staatliche Maßnahmen zur Beseitigung der Energiearmut in Portugal analysieren und entwickeln soll.

Mit der Reform wird die Nationale Beobachtungsstelle für Energiearmut (ONPE) eingerichtet, die für Folgendes zuständig ist:

·Überwachung, Überwachung, Koordinierung und Berichterstattung über die Umsetzung der langfristigen Strategie zur Bekämpfung der Energiearmut (ELPPE);

·Koordinierung der politischen Arbeit im Zusammenhang mit Energiearmut im Zusammenhang mit der Gestaltung und Umsetzung des nationalen Energie- und Klimaplans (NECP) und der nationalen Klima-Sozialpläne;

·Der Regierung Zehnjahres-Aktionspläne (Perspektionen 2030, 2040 und 2050) sowie deren Überarbeitung und Überarbeitung der ELPPE mit einer Häufigkeit von mindestens drei bzw. fünf Jahren vorzuschlagen;

·Durchführung von Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau für öffentliche und private, nationale, regionale und lokale Akteure, die an der Umsetzung der langfristigen Strategie zur Bekämpfung der Energiearmut beteiligt sind;

·Ermittlung und Überwachung von von Energiearmut betroffenen Haushalten durch Einrichtung und Umsetzung eines Instruments für regelmäßige Erhebungen;

·Vorschlag eines Finanzierungsinstruments (oder steuerlichen) Instruments für Energieeffizienzmaßnahmen für von Energiearmut betroffene Haushalte;

·Entwicklung von Materialien und Kampagnen zur Verbesserung der Energiekompetenz, die dem Profil der von Energiearmut betroffenen Haushalte angemessen sind;

·Förderung und Verbreitung von Arbeiten im Zusammenhang mit dem Phänomen der Energiearmut, einschließlich der Einrichtung eines Netzes von Einrichtungen und interessierten Akteuren, die sich mit diesem Problem befassen.

Das ONPE umfasst i) eine Verwaltungseinheit, die für das Betriebsmanagement des ONPE zuständig ist, ii) einen strategischen Ausschuss unter Leitung des Ministeriums für Umwelt und Klimapolitik, dem Mitglieder aus den einschlägigen Regierungsbereichen angehören (z. B. Wohnungswesen, soziale Sicherheit, Gesundheit, Finanzen, Bildung, Bildung, territorialer Zusammenhalt), und iii) einen beratenden Ausschuss, der etablierte Interessenträger wie Universitäten, Gemeinden, lokale Energieagenturen, Nichtregierungsorganisationen, die an Maßnahmen zur Beseitigung der Energiearmut beteiligt sind, Energienetzbetreiber, Verbraucher und Immobilienverbände, Branchenverbände und private Finanzierungseinrichtungen umfasst. Mit der Reform wird sichergestellt, dass diese Gremien zusammenarbeiten und klare Rollen bei der Verfolgung der im Mandat des ONPE festgelegten Ziele haben. Bei der Datenerhebung wird die Zusammenarbeit zwischen dem ONPE und den portugiesischen statistischen Stellen sichergestellt.

Mit der Reform wird auch die Schaffung eines Finanzierungsinstruments für Energieeffizienzmaßnahmen im Wohnsektor zur Bekämpfung der Energiearmut für die ermittelten Haushaltsprofile sichergestellt, das durch das Inkrafttreten eines Gesetzes oder die Annahme eines Beschlusses eines einschlägigen Finanzinstituts angenommen wird.

Die Umsetzung dieser Reform muss bis zum 31. März 2025 abgeschlossen sein.

Reform RP-C21-r44: Entwicklung zentraler Anlaufstellen für Energieeffizienz für Bürgerinnen und Bürger (Bürgerenergieräume)

Ziel dieser Reform ist es, die Bürgerinnen und Bürger bei der Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu unterstützen und durch eine bessere Energiekompetenz nachhaltige Verhaltensweisen in Bezug auf die Energienutzung zu verfolgen.

Auf der Grundlage des im Rahmen der Investition TC-C13-I01.01 entwickelten Pilotprojekts sollen mit der Reform zentrale Anlaufstellen für Energieeffizienz (Bürgerenergieräume Espaços Cidadão Energia) geschaffen werden, die von lokalen oder regionalen Gebietskörperschaften oder anderen lokalen Gebietskörperschaften eingerichtet werden, die gemäß dem Gesetz Nr. 98/2021 in die kommunalen Klimaaktionspläne aufgenommen werden sollen, und eine Reihe von Dienstleistungen für Einwohner bieten, wie z. B.:

·Bereitstellung von Informationen und technischer Unterstützung, von der Auslegung der Energierechnungen bis hin zu nachhaltiger Energienutzung und Verbraucherrechten;

·Beratung, auch in Bezug auf die Beschaffung von Energie, den Kauf von Ausrüstung, die Auswahl von Lösungen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien, die Auswahl kommerzieller Angebote für die Umsetzung von Lösungen;

·Energiebewertung von Wohnungen und Vorschläge für Investitionen zur Verbesserung des thermischen Komforts und zur Senkung der Energiekosten;

·Beratung über den Zugang zu öffentlichen und privaten, nationalen und lokalen Anreizen und Finanzierungsinstrumenten;

·Erhebung von Daten über Nutzer, die an die nationale Beobachtungsstelle für Energiearmut weitergegeben werden sollen.

Es werden Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau durchgeführt, um sicherzustellen, dass mindestens 3000 Personen für den Betrieb der Bürger-Energieräume geschult werden.

Die Umsetzung dieser Reform muss bis zum 31. März 2025 abgeschlossen sein.

Anlage RP-C21-i05: Unterstützung der Entwicklung einer umweltfreundlichen Industrie

Ziel dieser auf Unternehmen ausgerichteten Investition ist es, die Produktionskapazität von Technologien für erneuerbare Energien, Dekarbonisierung und Energieeffizienz im Einklang mit den NEKP-Zielen für 2030 und den Zielen des Industrieplans für den europäischen Grünen Deal (KOM(2023) 62 final) zu erhöhen.

Die Investition besteht aus Finanzhilfen für einzelne Unternehmen oder Projekte und unterstützt industrielle Investitionen in die Produktion strategischer Technologien für die Klimawende, die direkt mit Photovoltaik und Solarthermie, Elektrolyseuren und Brennstoffzellen, Onshore-Windenergie und Offshore-Energie, nachhaltigem Biogas/Biomethan, Batterien und Speicherung, CO2-Abscheidung und -Speicherung, Wärmepumpen, Energieeffizienz, geothermischer Energie oder Netzlösungen verbunden sind.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität gemäß den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) im Einklang steht, müssen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien

-Ausschluss der folgenden Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit: Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 77 ; II) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen, 78 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 79 ; III) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 80 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 81 ; und

-die Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften des Empfängers verlangen.

Die Durchführung dieser Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Reform RP-C21-r45: Grüne Kompetenzen

Ziel dieser Reform ist die Schaffung eines langfristigen Berufsbildungsangebots für die Entwicklung, Anerkennung, Validierung und Zertifizierung grüner Kompetenzen mit dem Ziel, dem Risiko der Arbeitslosigkeit vorzubeugen, den Erhalt von Arbeitsplätzen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu fördern.

Die Reform umfasst Folgendes:

-Das Programm für grüne Arbeit und Kompetenzen: Bereitstellung von Berufsausbildung und Umschulung für 12500 Arbeitnehmer, die an den Energiewendeprozessen ihrer Arbeitgeber beteiligt sind, Arbeitnehmer, die aufgrund der Schließung fossiler Brennstoffe von Arbeitslosigkeit bedroht sind, sowie Arbeitslose. Es wird vom Institut für Beschäftigung und Berufsbildung durch kurz- und mittelfristige Schulungen umgesetzt und sollte sich auf die Entwicklung grüner Kompetenzen konzentrieren.

-Kurse im Schulungszentrum für die Energiewende: Bereitstellung langfristiger Schulungen für weitere 12500 Personen in den Bereichen Energiewende und Klimaschutz, einschließlich erneuerbarer Energien, grüner Wasserstoff, synthetischer nicht biogener Brennstoffe und Energieeffizienz.

Zusätzlich zu den Begünstigten des Programms für grüne Arbeit und Kompetenzen wird denjenigen Begünstigten Vorrang eingeräumt, die bereit sind, Kompetenzen zu erwerben, die als entscheidend für die Durchführung von Projekten im Bereich erneuerbare Energien (einschließlich Wasserstoff) und Energieeffizienzprojekte ermittelt wurden.

Ausbildungswege werden entsprechend dem von den Markt- und Industrieverbänden ermittelten Bedarf entwickelt. Die Akteure im Bereich erneuerbare Energien und Energieeffizienz ermitteln, welche Kompetenzen auf der Grundlage der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt als entscheidend angesehen werden. Der Inhalt der Schulung muss diesen Erfordernissen Rechnung tragen. Das Schulungsangebot wird vom Ausbildungszentrum für die Energiewende entwickelt.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform RP-C21-r46: Rechtsrahmen für erneuerbaren Wasserstoff

Ziel dieser Reform ist es, die Förderung von erneuerbarem Wasserstoff als Teil einer umfassenderen Strategie für den Übergang zu einer dekarbonisierten Wirtschaft zu fördern. Diese Reform zielt auch darauf ab, die Voraussetzungen für die Dekarbonisierung des Erdgasnetzes zu schaffen und die Entwicklung der Wertschöpfungskette für erneuerbaren Wasserstoff zu unterstützen.

Die Reform besteht aus der Überarbeitung der Verordnung über das nationale Gasfernleitungsnetz und der Verordnung über das nationale Gasverteilungsnetz, die von der Generaldirektion Energie und Geologie genehmigt werden müssen (nämlich Erlass Nr. 806-B/2022 und Verordnung Nr. 806-C/2022). In den beiden geänderten Verordnungen werden die technischen Kriterien und operativen Aspekte für die Erzeugung, Zertifizierung, den Transport, die Speicherung, die Vermeidung von Leckagen und gegebenenfalls für die Einspeisung in das Gasnetz festgelegt, die für die Steuerung der Einspeisung zuständige Stelle und die Kriterien für die Einhaltung der zulässigen Höchstkonzentration von Wasserstoff im Gasnetz festgelegt (im Einklang mit der überarbeiteten nationalen Wasserstoffstrategie Portugals). Sie legen auch die Endnutzer von erneuerbarem Wasserstoff im Einklang mit der Wasserstoffstrategie der EU fest, wobei sie auf schwer zu dekarbonisierende Anwendungen in der Industrie und im Verkehrssektor ausgerichtet sind, und Vorschriften zur Gewährleistung von Transparenz in Bezug auf das Abrechnungssystem, die Heizkapazität und die Gasqualität (z. B. Bruttoheizwert (Bruttoheizwert), Wobbe-Index (Qualitätsindikator für die Verbrennung) und das Vorhandensein zusätzlicher Komponenten (wie CO2, Kohlenwasserstoffe, H2O, Schwefel usw.) festlegen.

Darüber hinaus wird im Amtsblatt – Diário da República – ein Verwaltungs- oder Rechtsakt veröffentlicht, der in Kraft tritt, dass nur Industrieanlagen, die die Anforderungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und ihrer delegierten Rechtsakte (2018/2001/EU) erfüllen, als Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff gelten. In dem Rechtsakt wird auch das Verfahren festgelegt, das von Antragstellern anzuwenden ist, die eine Lizenz für die Erzeugung von Gasen erneuerbaren Ursprungs beantragen, wobei die Antragsteller eine Erklärung vorlegen müssen, in der sie sich verpflichten, die Anforderungen an die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen gemäß der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und ihren delegierten Rechtsakten (2018/2001/EU) zu erfüllen und den erneuerbaren Ursprung des erzeugten Wasserstoffs sicherzustellen.

In dem genannten Verwaltungs- oder Rechtsakt wird ferner vorgeschrieben, dass der Antragsteller vor Beginn der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff, um die „Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der Industrieanlage“ zu erhalten, gegebenenfalls den endgültigen Vertrag über den Kauf der von ihm im Produktionsprozess verbrauchten Energie aus erneuerbaren Quellen sowie die Informationen vorlegen muss, die erforderlich sind, um nachzuweisen, dass die in der Erklärung eingegangenen Verpflichtungen erfüllt wurden.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.

Reform RP-C21-r47: Erste Auktion für den Aktionsplan für nachhaltiges Biomethan und Biomethan

Ziel dieser Reform ist es, die Produktion und den Verbrauch von nachhaltigem Biomethan zu fördern und zu fördern und so die notwendigen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Biomethanwirtschaft in Portugal zu schaffen.

Die Reform umfasst die Einleitung der ersten Auktion für den zentralisierten Kauf von nachhaltigem Biomethan durch den Großhandelsmarkt (CURg) im Einklang mit der Regierungsverordnung Nr. 15/2023 vom 4. Januar 2023. Ziel der Auktion ist es, 150 GWh/Jahr Biomethan für die Einspeisung in das nationale Gasnetz zu erwerben. Die Reform erfordert auch die Annahme des Aktionsplans für Biomethan, in dem eine Strategie für die Entwicklung von Biomethan in Portugal festgelegt wird. Der Aktionsplan enthält Vorschläge für Maßnahmen zur Gewährleistung eines günstigen Rechtsrahmens in Verbindung mit einer Reihe öffentlicher Maßnahmen, die die Schaffung eines Binnenmarktes für Biomethan unterstützen, um sowohl die Produktion als auch den Verbrauch zu fördern.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 31. März 2024 abgeschlossen sein.

Reform RP-C21-r48: Vereinfachung des Rechts- und Verwaltungsrahmens für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien

Ziel dieser Reform ist es, Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien zu fördern, indem der rechtliche und regulatorische Rahmen für die Erteilung von Genehmigungen im Bereich der erneuerbaren Energien vereinfacht und diejenigen, die sich mit der Genehmigung und dem damit verbundenen digitalen Instrument befassen, geschult werden.

Die Reform umfasst Folgendes:

·Inkrafttreten des Rechtsakts zur Einrichtung des Missionsreferats für die Genehmigung von Projekten im Bereich erneuerbare Energien 2030 (umer 2030). Die Aufgabe des Programms „Umer 2030“ besteht unter anderem darin,

oSicherzustellen, dass die Ziele des überarbeiteten nationalen Energie- und Klimaplans 2030 erreicht werden, und die Umsetzung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien in Portugal zu beschleunigen;

oAusarbeitung eines Verfahrenshandbuchs zur Unterstützung und Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens für Eigenverbrauch und Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften;

oEntwicklung, Umsetzung und Verwaltung der zentralen Anlaufstelle für die Genehmigung und Überwachung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien (RP-C14-i02);

oAusarbeitung eines Vorschlags für ein sektorales Programm für erneuerbare Go-To-Gebiete;

oKonsolidierung des rechtlichen und ordnungspolitischen Rahmens für die Genehmigung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien und der Speicherung von Energie aus erneuerbaren Quellen.

·Die Reform umfasst auch die Schaffung einer Verordnung über kommunale Genehmigungen für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien und der Speicherung durch die Änderung der Ministerialverordnung 113/2015, in der die relevanten Elemente festgelegt sind, die für das kommunale Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien vorzulegen sind.

·Die Reform enthält auch einen Zeitplan für die Zuweisung neuer Kapazitäten für erneuerbare Energien mit besonderem Schwerpunkt auf den geografischen Gebieten, die sich aus dem Sektorprogramm „Erneuerbare Go-To-Gebiete“ ergeben.

·Die Reform umfasst auch die Ausbildung von 500 Führungskräften und Technikern der zentralen, regionalen und lokalen öffentlichen Verwaltung im Zusammenhang mit Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energiespeicherung.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.

Investition RP-C21- i06 Skalierte Maßnahme: Wasserstoff und erneuerbare Gase

Ziel dieser Investition ist die Aufstockung der bestehenden Investition C14 -i01: Wasserstoff und erneuerbare Gase unter Komponente 14.

Mit dem ausgeweiteten Teil der Maßnahme soll die Produktionskapazität von erneuerbarem Wasserstoff und erneuerbarem Gas erhöht werden. Die Maßnahme besteht aus Maßnahmen zur Förderung der Erzeugung, Speicherung, Beförderung und Verteilung erneuerbarer Gase mit dem Ziel, den Beitrag erneuerbarer Gase zum Energieverbrauch zu erhöhen, die Treibhausgasemissionen zu verringern, die Energieabhängigkeit zu verringern und die Energieversorgungssicherheit zu verbessern.

Es werden verschiedene Anwendungen unterstützt, wie die Nutzung erneuerbarer Gase für den Verkehr und die Einspeisung erneuerbarer Gase in das Erdgasnetz.

Für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff ist ausschließlich Elektrolyse zu verwenden.

Für die Herstellung anderer Gase erneuerbaren Ursprungs sind andere Technologien einzusetzen: a) thermochemische und hydrothermische Prozesse (ausschließlich zur Herstellung von nachhaltigem Biomethan); B) biologische Prozesse (Biofotolyse und Fermentation); die Biogasanreicherung durch anaerobe Vergärung von Biomasse-Materialien darf ausschließlich für die Herstellung von nachhaltigem Biomethan verwendet werden (die Erzeugung von Biogas könnte unterstützt werden, wenn sie auch die Aufrüstung von Biogas zu nachhaltigem Biomethan umfasst); und d) die Methangewinnung darf nur aus Bioabfällen hergestellt werden.

Die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff, andere Gase aus erneuerbaren Quellen, muss mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und ihren delegierten Rechtsakten (2018/2001/EU) im Einklang stehen.

Die Investitionen haben einen sehr spezifischen Schwerpunkt und zielen darauf ab, die installierte Kapazität für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und anderen erneuerbaren Gasen, einschließlich der installierten Kapazität in Elektrolyseuren für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff, zu erhöhen. Das Projekt wird im Wege von offenen Ausschreibungen mit dem Ziel durchgeführt, Projekte mit einem Höchstbetrag von 15 000 000 EUR pro Projekt zu unterstützen.

Mit dieser Maßnahme werden ausgereifte Technologien (TRL > 8) unterstützt, die nicht nur die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff, sondern auch die Erzeugung anderer erneuerbarer Gase durch die energetische Verwertung der organischen Komponente von Siedlungsabfällen, Klärschlamm, landwirtschaftlichen und industriellen Abwässern (ausgenommen Kunststoffabfälle) fördern. Die Herstellung wiederverwerteter kohlenstoffhaltiger Kraftstoffe ist im Rahmen dieser Investition nicht vorgesehen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Anlage RP-C21-i07: Technische Studien zum Offshore-Energiepotenzial

Ziel dieser Investition ist es, den portugiesischen Staat in die Lage zu versetzen, wettbewerbliche Vergabeverfahren für die Installation schwimmender Offshore-Windenergiekapazitäten durchzuführen.

Die Investition besteht in der Entwicklung hochauflösender geophysikalischer, geotechnischer, Wind-, Wellen- und aktueller Studien über eine Fläche von mindestens 2 000 km² im Atlantik. Die Studien dienen nach ihrem Abschluss als Grundlage für die Einleitung späterer Auktionen für die im nationalen Lageplan für die maritime Raumplanung (PSOEM) aufgeführten Offshore-Gebiete.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Anlage RP-C21-i08: Netzflexibilität und -speicherung

Ziel dieser Investition ist es, die Flexibilität des öffentlichen Stromnetzes zu erhöhen und so die Optimierung und flexible Verwaltung des Elektrizitätssystems zu ermöglichen, auch im Hinblick auf den erwarteten Anstieg der Erzeugung und des Verbrauchs von Strom aus erneuerbaren Quellen.

Die Investition umfasst die Förderung der Installation von Energiespeicherkapazitäten von mindestens 500 MW im Stromnetz (sowohl auf Übertragungs- als auch auf Verteilungsebene). Die Speicherkapazität wird auf der Grundlage der Vorabidentifizierung der bedürftigsten Gebiete zugewiesen, z. B. der Gebiete mit den meisten Netzengpässen oder mit der höchsten Verbreitung erneuerbarer Energien. Die Projekte werden für bis zu 20 % der förderfähigen Kosten unterstützt.

Die Durchführung dieser Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Anlage RP-C21-i09: Zentrale Anlaufstelle für die Genehmigung und Überwachung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien

Ziel dieser Investition ist es, die Entwicklung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien durch die Entwicklung einer zentralen digitalen Plattform für die Genehmigung und Überwachung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien zu erleichtern.

Die Investition besteht in der Entwicklung und Einführung der zentralen digitalen Plattform. Die Plattform umfasst folgende Funktionen:

-Lizenzierungsmodul für Eigenverbrauchsprojekte und Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sowie für die Speicherung in Systemen hinter dem Zähler;

-Lizenzierungsmodul für zentral ausgerichtete Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien und für die Speicherung in Systemen hinter dem Zähler;

-Lizenzierungsmodul für reine Speicherprojekte;

-Modul „Beobachtbarkeit und Statistik“ für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien.

Die zentrale Anlaufstelle wird in zwei Phasen entwickelt:

·In der ersten Phase muss die digitale Plattform über die drei Lizenzierungsmodule verfügen, die es den Nutzern ermöglichen, die verschiedenen Schritte des Genehmigungsverfahrens (einschließlich der Entwicklungs-, Inbetriebnahme-, Test- und Startphase) zu überwachen. Die Plattform legt die Anforderungen und Fristen für die Genehmigung von Projekten im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien vor.

·In der zweiten Phase muss die digitale Plattform auch über die Beobachtungs- und Statistikmodule verfügen, die es den Nutzern ermöglichen, Daten einzugeben und Dokumente im Zusammenhang mit den Genehmigungsverfahren und der Durchführung des lizenzierten Projekts auszutauschen. Die Plattform umfasst Fernbeobachtungsmerkmale (Satellitenbildgebung), um die Überwachung der Durchführung von Projekten durch Behörden zu verbessern.

Darüber hinaus umfasst die Investition die Entmaterialisierung (Digitalisierung, Archivierung und Entsorgung) bestehender Genehmigungsdokumente gemäß den Vorgaben der Generaldirektion Energie und Geologie.

Die zentrale Anlaufstelle muss dem „Europäischen Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren“ entsprechen.

Die Durchführung dieser Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Anlage RP-C21-i10-RAA: Anreizsystem für den Erwerb und die Installation von Speichersystemen für erneuerbare Energien auf den Azoren

Ziel dieser Investition ist es, die Energiewende auf den Azoren zu fördern und so zur Stärkung der Energieunabhängigkeit der Inselgruppe beizutragen.

Die Investition besteht aus einem Anreizsystem für den Kauf und die Installation von Speichersystemen zur Speicherung von Strom aus erneuerbaren Quellen für den Eigenverbrauch von Haushalten, Unternehmen, Genossenschaften, gemeinnützigen Organisationen und gemeinnützigen Einrichtungen. Die Investition muss mit dem Regionalen Gesetzesdekret 12/2023/A in Einklang stehen, mit dem ein Anreiz von bis zu 85 % für den Erwerb und die Installation von Energiespeichersystemen eingeführt wurde, wenn diese die im Rahmen von SOLENERGE erworbenen Photovoltaikanlagen ergänzen sollen, ein im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans (C14-i03-RAA) finanziertes Anreizprogramm.

Die Durchführung dieser Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition RP-C21-i11-RAM: Anreizsystem für die Erzeugung und Speicherung von Energie aus erneuerbaren Quellen auf Madeira und Porto Santo

Ziel dieser Investition ist es, die Energiewende in der Autonomen Region Madeira, einschließlich der Insel Porto Santo, zu fördern und so zur Stärkung ihrer Energieunabhängigkeit beizutragen.

Die Investition besteht aus einem Anreizsystem für den Kauf und die Installation von Systemen zur Erzeugung und Speicherung von Strom aus erneuerbaren Quellen für den Eigenverbrauch sowie für den Kauf und die Installation von Anlagen zur Warmwassererzeugung und Wärmeerzeugung unter Nutzung erneuerbarer Energiequellen durch Haushalte, Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen und Organisationen ohne Erwerbszweck.

Alle natürlichen und juristischen Personen, die Eigentümer eines Gebäudes in der Autonomen Region Madeira sind, mit Ausnahme der Autonomen Regionalverwaltung, der Kommunalverwaltung und der direkten staatlichen Verwaltung, kommen für die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse in Betracht.

Die Durchführung dieser Investition muss bis zum 31. März 2026 abgeschlossen sein.

Anlage RP-C21-i12: Erweiterte Maßnahme: Dekarbonisierung des öffentlichen Verkehrs

Ziel der Investition ist der Ausbau von TC-C15-i05: Dekarbonisierung des öffentlichen Verkehrs im Rahmen der Komponente 15.

Durch den erweiterten Teil der Maßnahme soll die Zahl neuer emissionsfreier Busse, die für den öffentlichen Verkehr genutzt werden, erhöht werden. Der Umfang der Investition wird von den Metropolregionen Lissabon und Porto auf das gesamte portugiesische Festland ausgedehnt und umfasst auch die Errichtung von Ladestationen oder Tankstellen.

Investment RP-C21-i13-RAM: Dekarbonisierung des Verkehrs

Ziel dieser Maßnahme ist die Förderung der Dekarbonisierung des Verkehrs in der Autonomen Region Madeira.

Die Investition umfasst:

I) Kauf von 26 emissionsfreien Bussen (elektrisch oder wasserstoffbetrieben) für den öffentlichen Personenverkehr und touristische Dienstleistungen.

II) Die Einrichtung von Ladepunkten, die für den Betrieb der Busse erforderlich sind.

III) Ein Abwrackprogramm für Fahrzeuge, sofern diese durch den Kauf von Elektrofahrzeugen ersetzt werden, mit einem maximalen finanziellen Beitrag von 6 000 EUR pro abgewracktem Fahrzeug und mit Anreizen je nach sozioökonomischen Kategorien.

Die Durchführung dieser Investition muss bis zum 31. März 2026 abgeschlossen sein.

Anlage RP-C21-i14: Bus-Schnelltransit Braga

Mit dieser Investition soll der nachhaltige öffentliche Verkehr in Braga verbessert werden.

Die Investition besteht in der Schaffung eines neuen Bus-Schnelltransitsystems in der Stadt Braga. Das System wird hauptsächlich auf speziellen Fahrspuren und nur mit emissionsfreien (elektrischen oder wasserstoffbetriebenen) Bussen betrieben. Es sind zwei Strecken zu bauen: die Yellow Line zwischen der Zugbahnhof und Avenida Robert Smith und der Roten Linie, zwischen der Zugstation und dem Krankenhaus Braga.

Die Investition umfasst auch den Erwerb von zehn emissionsfreien Bussen, einschließlich der für den Betrieb der Strecken erforderlichen Ladestationen.

Die Durchführung dieser Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Anlage RP-C21-i15-RAA: Erwerb von zwei elektrischen Fähren

Diese Investition zielt darauf ab, die Dekarbonisierung des Verkehrs und der internen Mobilität in der Autonomen Region Azoren zu fördern.

Die Investition besteht in der Anschaffung von zwei elektrischen Fähren für das öffentliche Unternehmen Atlanticoline S.A. für die Beförderung von Personen und Fahrzeugen zwischen den Inseln Pico, Faial und São Jorge. Die Fähren müssen eine Mindestkapazität von 200 und 100 Fahrgästen aufweisen.

Die Durchführung dieser Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Anlage RP-C21-i16: Nazaré Funicular

Ziel dieser Investition ist die Bereitstellung nachhaltiger öffentlicher Verkehrsmittel in Nazaré.

Die Investition umfasst die Einführung einer mechanischen Transportlösung (funicular) von etwa 200 m Länge zwischen Praia und dem Gebiet Pedreneira. Die Sahne müssen in das öffentliche Verkehrsnetz integriert sein und für Fahrräder und Personen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich sein.

Die Durchführung dieser Investition muss bis zum 31. März 2026 abgeschlossen sein.

U.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Name

Qualitative Indikatoren (für Meilensteine)

Quantitative Indikatoren (für Zielvorgaben)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung und klare Definition jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

Einheit für die Messung

Ausgangsbasis

Ziel

Q

Jahr

21.1

RP-C21-i01

T

Finanzielle Unterstützung vereinfachter Projekte zur Verringerung der CO2-Emissionen in der Industrie

Anzahl

310

810

Q2

2026

Anzahl der Projekte, die finanzielle Unterstützung für die Dekarbonisierung der Industrie erhalten haben und die sich auf mindestens einen der folgenden Bereiche beziehen: CO2-arme Prozesse und Technologien; Annahme von Energieeffizienzmaßnahmen; Einbeziehung erneuerbarer Energien und Energiespeicherung. Für die geförderten Industrieanlagen werden bei Projekten, die dem Interventionsbereich 024ter entsprechen, eine Verringerung der direkten und indirekten Treibhausgasemissionen um durchschnittlich 30 % und die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) sichergestellt, auch für Anlagen, die unter das EU-Emissionshandelssystem fallen, um sicherzustellen, dass die geförderten Anlagen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreichen, die unter dem in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegten Richtwert für die kostenlose Zuteilung liegen.

21.2

RP-C21-i02

T

Energieeffizienzrenovierung privater Wohngebäude

 

0

6 588 000

Q3

2025

Fläche renovierter privater Wohngebäude. Energieeffizienzrenovierungen müssen im Durchschnitt mindestens eine mittlere Renovierung im Sinne der Empfehlung der Kommission zur Gebäuderenovierung (EU) 2019/786 erreichen.

60 % der im Rahmen dieser Investition renovierten Fläche entfallen auf Gebäude mit mehreren Wohnungen.

21.3

RP-C21-i02

T

Zusätzliche Kapazitäten zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen für den Eigenverbrauch und für die Nutzung im privaten Wohnsektor

 

MW

0

10

Q3

2025

Zusätzliche Kapazitäten zur Erzeugung erneuerbarer Energie (z. B. Photovoltaikpaneele und Batterien, sobald diese Technologie ausgereift ist), die für den Eigenverbrauch und die Nutzung im privaten Wohnsektor installiert werden.

21.4

RP-C21-i03

T

Energieeffizienzrenovierung von Dienstleistungsgebäuden

 

360,000

1 060 000

Q2

2026

Gesamtfläche der vom Dienstleistungssektor genutzten Gebäude, die einer Renovierung der Energieeffizienz unterzogen werden sollen.

Energieeffizienzrenovierungen müssen im Durchschnitt mindestens eine mittlere Renovierung im Sinne der Empfehlung der Kommission zur Gebäuderenovierung (EU) 2019/786 erreichen.

21.5

RP-21-i04-RAM

T

Zusätzliche Kapazitäten zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen für den Eigenverbrauch und die gemeinschaftliche Nutzung erneuerbarer Energie in renovierten öffentlichen Gebäuden

 

MW

0

1.3

Q4

2025

Zusätzliche Kapazitäten zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen für den Eigenverbrauch in öffentlichen Gebäuden.

21.6

RP-21-i04-RAM

T

Energieeffizienzrenovierung in Gebäuden des öffentlichen Dienstes

 

m2

0

105 000

Q4

2025

Eine Gesamtfläche von 105000 Quadratmetern in öffentlichen Gebäuden wird Energieeffizienzrenovierungen unterzogen.

Energieeffizienzrenovierungen müssen im Durchschnitt mindestens eine mittlere Renovierung im Sinne der Empfehlung der Kommission zur Gebäuderenovierung (EU) 2019/786 erreichen.

21.7

RP-C21-r43

M

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Einrichtung der nationalen Beobachtungsstelle für Energiearmut (ONPE)

Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

 

Q3

2023

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Einrichtung der nationalen Beobachtungsstelle für Energiearmut („ONPE“) einschließlich der Festlegung der Governance, der Zuständigkeiten und der Zwecke gemäß der Beschreibung der Maßnahme.

21.8

RP-C21-r43

M

Einführung des Finanzierungsinstruments zur Bekämpfung der Energiearmut

Einführung des Finanzierungsinstruments zur Bekämpfung der Energiearmut

Q1

2025

Einführung eines Finanzierungsinstruments für Energieeffizienzmaßnahmen im Wohnsektor zur Bekämpfung der Energiearmut in Bezug auf die ermittelten Haushaltsprofile. Dies wird entweder durch das Inkrafttreten der einschlägigen Rechtsvorschriften oder durch die Annahme eines Beschlusses durch ein Finanzinstitut angenommen.

21.9

RP-C21-r44

M

Unterzeichnung des Protokolls über die Zusammenarbeit

Unterzeichnung des Protokolls über die Zusammenarbeit

 

Q4

2023

Unterzeichnung des Kooperationsprotokolls zwischen der Agência para a Energia (ADENE), der Associação Nacional de Freguesias (Anafre) und der Rede Nacional de Agências de Energia (RNAE), der Associação Nacional de Municípios (ANMP) und der Confederação Nacional de Instituições de Solidariedade (CNIS) zur Gründung des Espaços Cidadão Energia, unter Angabe ihrer Aufgaben, Governance und Finanzierungsstruktur.

21.10

RP-C21-r44

T

Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau

 

Anzahl

0

300

Q4

2024

300 qualifizierte Fachkräfte werden geschult, um verschiedene Funktionen in Espaços Cidadão Energia wahrzunehmen.

21.11

RP-C21-r44

T

Start von Espaços Cidadão Energia

Anzahl

0

50

Q1

2025

50 physische Espaços Cidadão Energia ist betriebsbereit und steht den Bürgern offen.

21.12

RP-C21-i05

M

Unterzeichnung der Genehmigungsbedingungen für die Durchführung von Industrieprojekten

Unterzeichnung der Genehmigungsbedingungen für die Durchführung von Industrieprojekten.

 

Q2

2024

Die Bedingungen für die Annahme werden für die Durchführung von Industrieprojekten unterzeichnet, die über wettbewerbliche Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Zusammenhang mit strategischen Technologien für die Klimawende gemäß der Beschreibung der Maßnahme ausgewählt werden.

Die Bedingungen für die Annahme müssen die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) bei unterstützten Transaktionen im Rahmen dieser Maßnahme durch Verwendung einer Ausschlussliste und die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten gewährleisten.

21.13

RP-C21-i05

T

Abschluss von fünf Industrieprojekten im Bereich strategischer Technologien für die Klimawende

Anzahl

0

5

Q2

2026

Abschluss von mindestens fünf industriellen Technologieprojekten mit einem Technologieniveau von mindestens sieben, die sich auf strategische Technologien für die Klimawende beziehen, wie in der Beschreibung der Maßnahme beschrieben.

21.14

RP-C21-r45

T

Schulungsmaßnahmen für grüne Kompetenzen

Anzahl

0

12 500

Q4

2024

Zahl der geschulten Personen entweder im Programm für grüne Arbeit und Kompetenzen oder im Schulungszentrum für die Energiewende.

21.15

RP-C21-r45

T

Schulungsmaßnahmen für grüne Kompetenzen

Anzahl

12 500

25 000

Q4

2025

Zahl der geschulten Personen entweder im Programm für grüne Arbeit und Kompetenzen oder im Schulungszentrum für die Energiewende. Im Schulungszentrum für die Energiewende werden mindestens 12500 Personen geschult.

21.16

RP-C21-r46

M

Inkrafttreten eines Verwaltungs- oder Rechtsakts über erneuerbaren Wasserstoff

Bestimmung im Verwaltungs- oder Rechtsakt, aus der hervorgeht, dass er in Kraft tritt

Q3

2023

Inkrafttreten eines Verwaltungs- oder Rechtsakts über erneuerbaren Wasserstoff, in dem festgelegt ist, dass nur Anlagen, die die Anforderungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und ihrer delegierten Rechtsakte (2018/2001/EU) erfüllen, als Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff gelten.

21.17

RP-C21-r46

M

Inkrafttreten der überarbeiteten Verordnung über das nationale Gasfernleitungsnetz und der Verordnung über das nationale Gasverteilungsnetz

Bestimmung in den Verordnungen über das Inkrafttreten der Verordnung

Q2

2024

Inkrafttreten der überarbeiteten Verordnung über das nationale Gasfernleitungsnetz und der Verordnung über die nationalen Gasverteilungsnetze, in denen die Kriterien für die Einspeisung von erneuerbarem Wasserstoff in das Gasnetz festgelegt werden.

21.18

RP-C21-r47

M

Beginn der ersten Auktion für die zentrale Beschaffung von nachhaltigem Biomethan

Beginn der ersten Auktion für die zentrale Beschaffung von nachhaltigem Biomethan

Q3

2023

Beginn der ersten Auktion für den zentralisierten Kauf von nachhaltigem Biomethan gemäß den Vorschriften des Regierungserlasses 15/2023 vom 4. Januar 2023, mit dem Ziel, 150 GWh/Jahr Biomethan für die Einspeisung in das nationale Gasnetz zu erwerben.

21.19

RP-C21-r47

M

Annahme des Aktionsplans für Biomethan

Annahme des Aktionsplans für Biomethan

Q1

2024

Annahme des Aktionsplans für Biomethan, in dem eine Strategie für die Entwicklung des Biomethanmarktes festgelegt wird.

21.20

RP-C21-r48

M

Einrichtung von „umer 2030“

Bestimmung des Gesetzgebungsakts über das Inkrafttreten des Gesetzgebungsakts

Q3

2023

Inkrafttreten des entsprechenden Rechtsakts zur Einführung von „umer 2030“. In dem Gesetzgebungsakt werden die in der Maßnahmenbeschreibung genannten Aufgaben bis 2030 festgelegt.

21.21

RP-C21-r48

M

Inkrafttreten der Verordnung über kommunale Genehmigungen für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien und der Speicherung von Energie aus erneuerbaren Quellen

Bestimmung in der Gemeindeverordnung über das Inkrafttreten der Gemeindeverordnung

Q3

2023

Veröffentlichung der Entschließung des Ministerrates über die Verordnung über die Genehmigung von Projekten und Speicherung von Energie aus erneuerbaren Quellen auf kommunaler Ebene.

21.22

RP-C21-r48

M

Schulung des Personals, das an der Genehmigung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien beteiligt ist

Anzahl

0

500

Q2

2024

500 Führungskräfte und Techniker der zentralen, regionalen und lokalen öffentlichen Verwaltung werden in Bereichen geschult, die mit den Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energiespeicherung zusammenhängen.

21.23

RP-C21-r48

M

Annahme eines Zeitplans für die Zuweisung neuer Kapazitäten für erneuerbare Energien mit besonderem Schwerpunkt auf den geografischen Gebieten, die sich aus dem Sektorprogramm „Erneuerbare Go-To-Gebiete“ ergeben

Annahme eines Zeitplans für die Zuweisung neuer EE-Kapazitäten auf der Grundlage von Go-to-Gebieten

Q2

2024

Annahme eines Zeitplans für die Zuweisung neuer Kapazitäten im Bereich der erneuerbaren Energien für die Entwicklung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien (vorgeschlagen bis 2030), mit besonderem Schwerpunkt auf den geografischen Gebieten, die sich aus dem Sektorprogramm „Erneuerbare Gebiete“ ergeben, das 2024 veröffentlicht werden soll.

21.24

RP-C21-i06

M

Ausschreibung für Projekte zur Erzeugung von erneuerbarem Gas

Ausschreibung veröffentlicht

Q4

2023

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Auswahl von Projekten, die für eine Kapazität von mindestens 77 MW an neu installiertem erneuerbarem Wasserstoff und anderen erneuerbaren Gasen mit null oder nahe Null Lebenszyklus-THG-Emissionen gefördert werden sollen

21.25

RP-C21-i06

T

Zusätzliche Kapazitäten für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und erneuerbarem Gas

MW

200

277

Q2

2026

Zusätzliche Produktionskapazität für erneuerbaren Wasserstoff und erneuerbare Gase, die mit Null- oder nahe Null-THG-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus installiert werden

21.26

RP-C21-i07

M

Unterzeichnung des Vertrags/der Verträge über technische Offshore-Studien

Unterzeichnung des Vertrags/der Verträge über technische Offshore-Studien

Q2

2024

Unterzeichnung des Vertrags/der Verträge über geophysikalische, geotechnische, Windenergie-, Wellen- und aktuelle Studien zur Erleichterung der Installation von Offshore-Windenergie.

21.27

RP-C21-i07

M

Abschluss technischer Studien für Offshore-Windenergie

Abschluss technischer Studien für Offshore-Windenergie

Q2

2026

Abschluss der geophysikalischen, geotechnischen, Wind-, Wellen- und Studien zur Erleichterung der Installation von Offshore-Windenergie auf einer Fläche von mindestens 2 000 km².

21.28

RP-C21-i08

M

Unterzeichnung der Abnahmebedingungen für die Installation von Stromspeicherkapazitäten

Unterzeichnung der Abnahmebedingungen für die Installation einer Speicherkapazität von mindestens 500 MW

 

Q2

2024

Unterzeichnete Abnahmebedingungen für die Installation einer Speicherkapazität von mindestens 500 MW in den vorermittelten Gebieten, in denen der größte Bedarf besteht.

21.29

RP-C21-i08

T

Installation von Stromspeicherkapazitäten

MW

0

500

Q4

2025

Installierte Stromspeicherkapazität von mindestens 500 MW.

21.30

RP-C21-i09

M

Inbetriebnahme der Module der ersten Phase der digitalen Plattform der zentralen Anlaufstelle für die Genehmigung und Überwachung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien

Inbetriebnahme der Module der ersten Phase der digitalen Plattform der zentralen Anlaufstelle für die Genehmigung und Überwachung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien

Q4

2024

Inbetriebnahme der Module der digitalen Plattform der zentralen Anlaufstelle für die Genehmigung und Überwachung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien in der ersten Phase gemäß der Beschreibung der Maßnahme.

21.31

RP-C21-i09

M

Inbetriebnahme der Module der digitalen Plattform der zentralen Anlaufstelle für die Genehmigung und Überwachung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien in der zweiten Phase und Abschluss des Prozesses der Entmaterialisierung bestehender Genehmigungsdokumente.

Inbetriebnahme der Module der zweiten Phase und Abschluss des Entmaterialisierungsprozesses

Q2

2025

Inbetriebnahme der Module der digitalen Plattform „One-Stop-Shop“ für die Genehmigung und Überwachung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien in der zweiten Phase und Abschluss des Prozesses der Entmaterialisierung vorhandener Genehmigungsdokumente entsprechend dem in der Beschreibung der Maßnahme dargelegten Bedarf der Generaldirektion Energie und Geologie.

21.32

RP-C21-i10-RAA

T

Installation von Stromspeicherkapazitäten

MW

0

8,75

Q4

2025

Mindestens 8,75 MW Stromspeicherkapazität für den Eigenverbrauch.

21.33

RP-C21-i11-RAM

T

Erhöhung der installierten Kapazität von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie für den Eigenverbrauch und Erhöhung der installierten Speicherkapazität für den Eigenverbrauch

MW

0

5.25

Q1

2026

Es wird eine Kapazität von mindestens 2,75 MW für die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen für den Eigenverbrauch installiert.

Es wird eine Stromspeicherkapazität von mindestens 2,5 MW für den Eigenverbrauch installiert.

21.34

RP-C21-i11-RAM

T

Ausbau der installierten Windkraftkapazität

 

MW

0

7

Q4

2025

Auf der Insel Porto Santo wird eine zusätzliche 7 MW-Windenergieerzeugungskapazität installiert, die an das Stromnetz angeschlossen ist.

21.35

RP-C21-i12

M

Unterzeichnung des Vertrags über den Kauf sauberer Busse im Rahmen des Programms zur Dekarbonisierung des öffentlichen Verkehrs

Unterzeichnung des Vertrags über den Kauf sauberer Busse im Rahmen des Programms zur Dekarbonisierung des öffentlichen Verkehrs

 

 

Q2

2024

Unterzeichnung des Vertrags zwischen den Begünstigten und dem Leitungsorgan auf der Grundlage eines wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens, in dem sich die Verpflichtung zum Kauf von 300 emissionsfreien Bussen (Elektro- und Wasserstoffbussen) ergibt.

21.36

RP-C21-i12

T

Kauf neuer emissionsfreier (elektrischer oder wasserstoffbetriebener) Busse für den öffentlichen Verkehr

 

Anzahl

145

445

Q2

2026

Es werden 300 neue emissionsfreie Busse (elektrisch oder mit Wasserstoff) erworben und die entsprechenden Ladestationen oder Tankstellen eingerichtet.

21.37

RP-C21-i13-RAM

T

Kauf neuer emissionsfreier (elektrischer oder wasserstoffbetriebener) Busse, die für den öffentlichen Verkehr und touristische Dienstleistungen genutzt werden, und Kauf von Elektroautos, die abgewrackte Fahrzeuge ersetzen

Anzahl

 

576

Q1

2026

Es werden 26 neue emissionsfreie Busse (elektrisch oder mit Wasserstoff) erworben und die entsprechenden Ladepunkte in der Autonomen Region Madeira errichtet. Mindestens 10 der erworbenen Busse müssen für den öffentlichen Personenverkehr genutzt werden.

In der Autonomen Region Madeira werden 550 Fahrzeuge verschrottet und durch Elektrofahrzeuge ersetzt.

21.38

RP-C21-i14

M

Unterzeichnung des Vertrags über den Bau von zwei Linien für den Schnelltransit Bus in Braga

Q3

2024

Unterzeichnung des Vertrags über die Projektdurchführung zwischen den Behörden und dem im Rahmen eines offenen Ausschreibungsverfahrens ausgewählten Auftragnehmer. Im Vertrag ist der Bau von zwei Schnelltransitstrecken zwischen dem Bahnhof und dem Krankenhaus Avenida Robert Smith und Braga festzulegen.

21.39

RP-C21-i14

M

Bau von zwei Schnellbuslinien in Braga

Km

12.2

Q2

2026

Bauarbeiten auf einer Länge von 12,2 km für die Bus-Schnelltransitstrecken in Braga (gelbe und rote Linie), die den Bahnhof mit dem Krankenhaus Avenida Robert Smith und Braga verbinden. Das System wird hauptsächlich auf speziellen Fahrspuren und nur mit emissionsfreien Bussen betrieben. Die Investition umfasst auch den Erwerb von zehn emissionsfreien Bussen, einschließlich der für den Betrieb der Strecken erforderlichen Ladestationen. Die Strecken müssen für den sofortigen Betrieb der geplanten Verkehrsdienste bereit sein.

21.40

RP-C21-i15-RAA

M

Unterzeichnung des Vertrags über den Kauf von zwei elektrischen Fähren für die Beförderung von Personen und Fahrzeugen zwischen den Inseln Pico, Faial und São Jorge

Q1

2024

Unterzeichnung des Vertrags zwischen den Behörden und dem im Rahmen einer offenen Ausschreibung ausgewählten Auftragnehmer über den Kauf von zwei elektrischen Fähren für die Beförderung von Personen und Fahrzeugen zwischen den Inseln Pico, Faial und São Jorge.

21.41

RP-C21-i15-RAA

T

Inbetriebnahme von zwei neuen elektrischen Fähren

 

Anzahl

2

Q4

2025

Es werden zwei neue elektrische Fähren erworben, die für die Beförderung von Fahrgästen und Fahrzeugen zwischen den Inseln Pico, Faial und São Jorge betriebsbereit sind. Die Fähren müssen eine Mindestkapazität von 200 bzw. 100 Fahrgästen aufweisen.

21.42

RP-C21-i16

M

Unterzeichnung des Vertrags über die Durchführung des Projekts

Vertragsunterzeichnung

Q3

2024

Unterzeichnung des Vertrags über die Projektdurchführung zwischen den Behörden und dem Auftragnehmer, der im Rahmen einer internationalen offenen Ausschreibung ausgewählt wird.

21.43

RP-C21-i16

T

Bau einer Funiervorrichtung

Inbetriebnahme

Q1

2026

Eine mechanische Transportlösung (Falicular) von etwa 200 m Länge ist für den sofortigen Betrieb bereit, die das Gebiet Pedreneira mit dem unteren Bereich des Dorfes Nazaré verbindet.

V. KOMPONENTE 22: Audit und Kontrolle

V.1. Beschreibung der Reform

Reform RE-C22-r49: Modalitäten für die Überwachung und Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans

Ziel der Maßnahme ist es, die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans zu verbessern. Um eine wirksame Umsetzung verhältnismäßiger Betrugsbekämpfungs- und Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen zu gewährleisten, ändert Portugal die zwischen der Koordinierungsstelle „EMRP“ und allen für die Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans zuständigen Behörden unterzeichneten Verträge, um eine rechtliche Verpflichtung für die Durchführungsstellen aufzunehmen, innerhalb von drei Monaten nach der Änderung ihrer Verträge eine Bewertung des Betrugsrisikos vorzunehmen und, wenn bei der Bewertung des Betrugsrisikos Risiken festgestellt werden, die durch die bestehenden Kontrollen nicht abgedeckt werden, einen Aktionsplan mit zusätzlichen Kontrollen auszuarbeiten. Diese Verpflichtung wird in das Verfahrenshandbuch der Koordinierungsstelle aufgenommen. Die Koordinierungsstelle übermittelt allen Durchführungsstellen außerdem förmlich technische Leitlinien, um sie bei der Bewertung des Betrugsrisikos zu unterstützen. Darüber hinaus verbessert Portugal die Verfahren, um das Risiko einer Doppelfinanzierung zu verringern oder zu mindern, indem es im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung wirksame systematische Gegenkontrollen von Anträgen auf potenzielle Finanzierungen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität und zwischen der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen Programmen der Union einführt. Die Koordinierungsstelle legt ein Dokument vor, in dem die vorgeschlagenen detaillierten Gegenkontrollen für Doppelfinanzierungen beschrieben werden, um zu bestätigen, dass geeignete Verfahren zur Vermeidung einer Doppelfinanzierung vorhanden sind.

V.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung

Laufende Nummer

Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Name

Qualitative Indikatoren (für Meilensteine)

Quantitative Indikatoren (für Zielvorgaben)

Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung und klare Definition jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

Einheit für die Messung

Ausgangsbasis

Ziel

Q

Jahr

22.1

Zu C22-r49

M

Änderung der Finanzierungsverträge zwischen dem EMFP und den Durchführungsstellen zwecks Aufnahme der Verpflichtung zur Durchführung einer Bewertung des Betrugsrisikos

Geänderte Verträge

Q3

2023

Die Koordinierungsstelle „EMRP“ ändert die Verträge, die mit allen für die Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans zuständigen Behörden unterzeichnet wurden, um eine rechtliche Verpflichtung für die Durchführungsstellen aufzunehmen, innerhalb von drei Monaten nach der Änderung ihrer Verträge eine Bewertung des Betrugsrisikos vorzunehmen und, wenn bei der Bewertung des Betrugsrisikos Risiken festgestellt werden, die nicht Gegenstand der bestehenden Kontrollen sind, einen Aktionsplan mit zusätzlichen Kontrollen auszuarbeiten. Diese Verpflichtung wird in das Verfahrenshandbuch der Koordinierungsstelle aufgenommen. Die Koordinierungsstelle übermittelt allen Durchführungsstellen außerdem förmlich technische Leitlinien, um sie bei der Bewertung des Betrugsrisikos zu unterstützen.

22.2

Zu C22-r49

M

Einführung von Gegenkontrollen für Doppelfinanzierungen

Umsetzung angemessener Verfahren

Q3

2023

Die portugiesischen Behörden verbessern und implementieren angemessene Verfahren, um das Risiko einer Doppelfinanzierung zu verringern oder zu mindern, indem sie im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung wirksame systematische Gegenkontrollen von Anträgen auf potenzielle Finanzierungen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität und zwischen der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen Programmen der Union einführen.

2. Geschätzte Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans

Die geschätzten Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans Portugals belaufen sich auf 22 215 870 313 EUR.

Die geschätzten Gesamtkosten des REPowerEU-Kapitels belaufen sich auf 855 400 000 EUR. Insbesondere belaufen sich die geschätzten Gesamtkosten der in Artikel 21c Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2023/435 genannten Maßnahmen auf 0 EUR, während sich die Kosten der anderen Maßnahmen im REPowerEU-Kapitel auf 855 400 000 EUR belaufen.


ABSCHNITT 2: FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

1.Finanziellen Beitrag

Die in Artikel 2 Absatz 2 genannten Raten werden wie folgt organisiert:

1.1. Erster Zahlungsantrag (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Name

1.29

Re-C01-i05-RAM

M

Einführung des Klassifizierungssystems, des Funktionsprofils und des Nutzerreferenzsystems für das regionale Modell der integrierten kontinuierlichen Pflegedienste Madeiras

1.4

Zu C01-r02

M

Inkrafttreten des neuen Gesetzesdekrets über psychische Gesundheit, in dem die Grundsätze für die Organisation der Dienstleistungen im Bereich der psychischen Gesundheit festgelegt werden

2.13

Zu C02-i04-RAA

T

Interventionen im öffentlichen Wohnungsbestand in der Autonomen Region Azoren

2.14

Zu C02-i04-RAA

T

Interventionen im öffentlichen Wohnungsbestand der Autonomen Region Azoren – Renovierung

2.19

Zu C02-r04

M

Inkrafttreten des Gesetzesdekrets zur Genehmigung des Rechtsrahmens für den nationalen Plan für dringende und vorübergehende Wohnverhältnisse

3.17

Zu C03-i05

M

Veröffentlichung der Ausschreibung „Bau einer digitalen Infrastruktur für Barrierefreiheit 360°“

3.20

Zu C03-r08

M

Annahme der Nationalen Strategie zur Bekämpfung der Armut

3.21

Zu C03-r06

M

Annahme der nationalen Strategie für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen 2021-2025

3.22

Zu C03-r05

M

Inkrafttreten der vereinfachten Regelung für die Installation sozialer Ausrüstung

3.23

Zu C03-r07

M

Genehmigung von Aktionsplänen für benachteiligte Gemeinschaften in den Metropolregionen Lissabon und Porto

5.1

Zu C05-r09

M

Aktualisierung der Leitlinien für die Strategie Portugals für technologische Innovation und Unternehmensinnovation bis 2030

5.11

Zu C05-i03

M

Ausschreibungsverfahren für Forschungs- und Innovationsprojekte

5.15

Re-C05-i04-RAA

M

Annahme einer Verordnung über das Rekapitalisierungsinstrument für Unternehmen auf den Azoren

5.16

Re-C05-i04-RAA

M

Annahme der Investitionspolitik für das Rekapitalisierungsinstrument für Unternehmen auf den Azoren

5.2

Zu C05-r11

T

Erweiterung des Netzes anerkannter kollaborativer Laboratorien

5.3

Zu C05-r11

M

Inkrafttreten der neuen rechtlichen Regelung für Technologie- und Innovationszentren

5.4

Zu C05-r12

M

Billigung der Innovationsagenda für die Landwirtschaft

6.13

Zu C06-r15

M

Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung besonderer Auswahlverfahren für die Zulassung zur Hochschulbildung

6.14

Zu C06-r15

M

Inkrafttreten des neuen Rechtsrahmens für die Zusammenarbeit von Hochschuleinrichtungen mit der öffentlichen Verwaltung und den Unternehmen

7.13

Zu C07-i05-RAA

M

Unterzeichnung des Vertrags für zwei Straßenprojekte

7.4

Zu C07-i01

M

Auswahl von Geschäftsaufnahmebereichen für Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit und der Digitalisierung

7.6

Zu C07-i02

M

Unterzeichnung des Vertrags für ein Straßenprojekt

8.17

Zu C08-r19

M

Rechtsrahmen für die obligatorische Nutzung ländlicher Flächen in forstwirtschaftlichen Gebieten

8.19

Zu C08-r21

M

Gesetz über die Einrichtung des integrierten Managementsystems für Brände im ländlichen Raum (SGIFR)

10.1

TC-C10-r23

M

Inkrafttreten der Überarbeitung der Rechtsakte des Meeresministeriums zur Stärkung der Finanzierungskapazität für die Meereswirtschaft und -innovation durch den Blauen Fonds

11.1

TC-C11-i01

M

Erste Ausschreibung für Projekte zur Verringerung der CO2-Emissionen in der Industrie

12.1

TC-C12-i01

M

Unterzeichnung des Protokolls 2021 des Programms „Resineiros Vigilantes“

12.5

TC-C12-r25

M

Inkrafttreten der neuen allgemeinen Abfallbewirtschaftungsregelung

14.1

TC-C14-r29

M

Inkrafttreten der Verordnung über das nationale Gasfernleitungsnetz und der Verordnung über das nationale Gasverteilernetz

14.2

TC-C14-i01

M

Erste Ausschreibung für Projekte zur Erzeugung von erneuerbarem Gas

16.13

TD-C16-i03

T

Digitale Innovationszentren (DIH)

17.6

TD-C17-r32

M

Inkrafttreten der neuen Vorlage für Verwaltungsverträge im Rahmen des neuen Systems von Anreizen/Sanktionen für die Verwaltung staatseigener Unternehmen

19.22

TD-C19-r34

M

Inkrafttreten des Rechtsrahmens für den digitalen Wandel der öffentlichen Verwaltung

19.24

TD-C19-r36

M

Einrichtung des Nationalen Instituts für Verwaltung, I.P.

20.2

TD-C20-i01

M

Unterzeichnung von Verträgen über den Kauf individueller Computer für Schüler und Lehrer

 

 

Teilbetrag

636 139 080 EUR

1.2. Zweiter Zahlungsantrag (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Name

1.13

Zu C01-i02

M

Inkrafttreten der Bedingungen für die Zuordnung von Notfällen, die in Krankenhäusern in Weiß, Blau oder Grün für andere Arten von Gesundheitsleistungen, einschließlich der primären Gesundheitsversorgung, überprüft wurden

1.20

Zu C01-r03

M

Inkrafttreten der Verordnung über die Gewährung finanzieller Unterstützung durch die regionalen Gesundheitsbehörden

1.6

Zu C01-i01

M

Inkrafttreten des neuen Musters für Verwaltungsverträge

3.24

Zu C03-i01

M

Unterzeichnung von Vereinbarungen zwischen den Gemeinden Lissabon/Porto und den lokalen technischen Einheiten, in denen der Umfang der zu unterstützenden Maßnahmen festgelegt wird.

3.3

Zu C03-i06

M

Vergabe von Aufträgen zur Unterstützung von Einrichtungen zur Schaffung und Erweiterung des Netzes sozialer Einrichtungen/sozialer Maßnahmen.

4.1

Zu C04-i01

M

Technische Spezifikationen für das Netz kultureller Einrichtungen

5.18

Re-C05-i05-RAA

M

Veröffentlichung des Programms für Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft auf den Azoren

8.14

Zu C08-i02

T

Schaffung regionaler und subregionaler Strukturen der nationalen Behörde für Notfall- und Katastrophenschutz (ANEPC)

8.15

Zu C08-i03

M

Veröffentlichung des ersten Berichts des Instituts für Naturschutz und Wälder, I.P

8.4

Zu C08-i05

M

Auf dem Weg zu einer BUPi-2.0-Plattform

8.7

Zu C08-i05

M

Veröffentlichung des Vertrags über das Strukturierungsnetz für das primäre Kraftstoffmanagement (RPFGC)

9.9

Zu C09-i02

M

Veröffentlichung der Planungsunterlagen für die Maßnahme unter vollständiger Berücksichtigung aller Ergebnisse und Auflagen aus der UVP

12.2

TC-C12-i01

M

Genehmigung der von den Konsortien vorgelegten Projekte zur Entwicklung neuer Produkte, Technologien und Verfahren der Bioökonomie in den Sektoren Textilien und Bekleidung, Schuhe und Naturharz

15.10

TC-C15-i04

M

Unterzeichnung des Vertrags über den Bau einer Bus-Schnelltransitlinie zwischen Praça do Império und Praça Albuquerque Mouzinho in Porto

16.1

TD-C16-r31

M

Inkrafttreten der Überprüfung der im nationalen Qualifikationskatalog enthaltenen Schulungsinhalte in Bezug auf Module im Bereich der digitalen Kompetenzen und die Rechtsvorschriften für die Erstellung digitaler Signaturen und Siegel

16.2

TD-C16-i01

M

Start der portugiesischen Digitalakademie und der Programme für Beschäftigung und Digitales

17.15

TD-C17-i02

M

Abschluss der Vorabausfüllung der Muster-1-Erklärung über die kommunale Grundsteuer (IMI) auf der Grundlage der der Steuer- und Zollbehörde zur Verfügung stehenden Daten

19.11

TD-C19-i04

T

Sicheres Mobilkommunikationssystem für Staatsbedienstete

 

 

Teilbetrag

1 967 365 517 EUR

1.3.Dritter Zahlungsantrag (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Name

1.3

Zu C01-r01

T

Abschluss des Prozesses der Dezentralisierung der Zuständigkeiten im Gesundheitsbereich in den Gemeinden

1.8

Zu C01-r03

T

Einrichtung neuer Zentren für integrierte Verantwortung in den Krankenhäusern des nationalen Gesundheitsdienstes

1.24

Zu C01-i03

M

Entwicklung von Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen zur „Schaffung der Pfade von Patienten“ im Zusammenhang mit Demenzerkrankungen

1.32

Zu C01-i06

T

Modernisierung lokaler IT-Netze

1.33

Zu C01-i06

T

Einführung von Funktionen für Telegesundheit und Telemonitoring

2.1

Zu C02-i01

T

Unterstützungsprogramm für den Zugang zu Wohnraum – Unterzeichnung von Kooperations- oder Finanzierungsvereinbarungen

2.4

Zu C02-i02

T

Nationaler Zuschuss für Notunterkünfte und vorübergehende Unterkünfte – Unterzeichnung von Finanzierungsvereinbarungen für Notunterkünfte und Übergangsunterkünfte

3.11

Re-C03-i03-RAM

T

Lebenspläne für die Integration Obdachloser.

4.6

Zu C04-i02

M

Einrichtung des Netzes „Saber Fazer“

5.5

Zu C05-i01.01

T

Abschluss von Verträgen zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in relevanten strategischen Bereichen (Innovationsagenden).

5.7

Zu C05-i01.02

T

Abschluss von Verträgen zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in strategischen Bereichen, die für die CO2-arme Wirtschaft, die Widerstandsfähigkeit und die Anpassung an den Klimawandel von Bedeutung sind

5.9

Zu C05-i02

T

Abschluss von Verträgen mit Schnittstelleneinheiten, einschließlich Collaborative Labors – Colabs

6.15

Zu C06-r16

M

Inkrafttreten des Gesetzes über reglementierte Berufe

7.1

Zu C07-i00

T

Öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge

7.7

Zu C07-i02

M

Unterzeichnung des Vertrags für zwei Straßenprojekte

8.18

Zu C08-r20

M

Überwachungssystem für die Bodenbedeckung (SMOS)

12.6

TC-C12-r25

M

Inkrafttreten der überarbeiteten nationalen Strategie für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen

15.12

TC-C15-i05

M

Unterzeichnung des Vertrags über den Kauf sauberer Busse im Rahmen des Programms zur Dekarbonisierung des öffentlichen Verkehrs

16.7

TD-C16-i02

T

Für das National Test Beds Network ausgewählte Test-Beds

17.1

TD-C17-r32

T

Abschluss der Konzeption und Umsetzung neuer Beschaffungsmodelle für das nationale zentrale öffentliche Beschaffungssystem, wie im Strategieplan 2020-2023 der Einrichtung für gemeinsame Dienste der öffentlichen Verwaltung vorgesehen

17.2

TD-C17-r32

M

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften, die dem staatlichen rechnungspflichtigen Rechtsträger zugrunde liegen

17.3

TD-C17-r32

M

Fertigstellung und Genehmigung des Modells für die Überwachung der Haushalts- und Finanzausführung des Staates

17.7

TD-C17-r32

M

Inkrafttreten des neuen Modells für die Analyse und Offenlegung der Finanzlage und Leistung staatseigener Unternehmen

19.1

TD-C19-i01

T

Vereinfachte und kohärente Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen über verschiedene Kanäle

19.4

TD-C19-i02

T

Öffentliche Dienste, die durch elektronische Identität sicher zugänglich sind und dem Grundsatz der einmaligen Erfassung entsprechen

20.3

TD-C20-i01

T

Computer für den individuellen Gebrauch von Schülern und Lehrern

20.10

TD-C20-i02-RAA

T

Offene Online-Kurse für Lehrkräfte und Eltern im ARA

20.14

TD-C20-i03-RAM

T

Digitale Handbücher für Schülerinnen und Schüler des zweiten und dritten Zyklus und für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe

22.1

Zu C22-r49

M

Änderung der Finanzierungsverträge zwischen dem EMFP und den Durchführungsstellen zwecks Aufnahme der Verpflichtung zur Durchführung einer Bewertung des Betrugsrisikos

22.2

Zu C22-r49

M

Einführung von Gegenkontrollen für Doppelfinanzierungen

 

 

Teilbetrag

2 010 220 573 EUR

1.4.Vierter Zahlungsantrag (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Name

1.1

Zu C01-r01 

M

Inkrafttreten von Rechtsakten im Bereich der medizinischen Grundversorgung

1.5

Zu C01-r02 

M

Inkrafttreten des neuen Gesetzes über psychische Gesundheit, das die Grundsätze für die Rechte von Menschen mit psychischen Erkrankungen festlegt und die obligatorische Krankenhausbehandlung oder Behandlung regelt

1.12

Zu C01-r03 

M

Inkrafttreten der neuen Regelung für Vollarbeit im nationalen Gesundheitsdienst

5.39

Zu C05-i09 

T

Abschluss von Verträgen zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in relevanten strategischen Bereichen (Innovationsagenden).

5.41

Zu C05-i10

T

Abschluss von Verträgen zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in strategischen Bereichen, die für die CO2-arme Wirtschaft, die Widerstandsfähigkeit und die Anpassung an den Klimawandel von Bedeutung sind.

6.16

Zu C06-r17 

M

Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung der Plattformarbeit

8.10

Zu C08-i04 

T

Lieferung von Fahrzeugen, Maschinen und Ausrüstungen

17.22

TD-C17-r40

M

Inkrafttreten eines Rechtsakts zur Änderung des Rechtsrahmens ausgewählter Steuervergünstigungen

18.1

TD-C18-r33 

M

Einrichtung spezialisierter Kammern in den Verwaltungs- und Steuergerichten

18.2

TD-C18-r33 

M

Inkrafttreten einer rechtlichen Regelung zur Förderung der außergerichtlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung

 

 

Teilbetrag

937 165 319 EUR

1.5.Fünfter Zahlungsantrag (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Name

1.2

Zu C01-i01 

T

Gewährung des Zugangs zum Risikoschichtungsinstrument zur Unterstützung der klinischen Governance in den funktionalen Einheiten der Gruppen von Gesundheitszentren

1.40

Zu C01-i04

M

Unterzeichnung des Verwaltungsvertrags für den Bau des Krankenhauses Ost-Lissabon

1.41

Zu C01-i10

M

Genehmigung des Berichts zur Ermittlung des NHS-Bedarfs an schwerer medizinischer Ausrüstung

2.2

Zu C01-i10

T

Förderprogramm für den Zugang zu Wohnraum – gekaufte, gebaute (hohe Energieeffizienz) oder sanierte (mit verbesserter Gesamtenergieeffizienz) Wohnungen, die Haushalten zur Verfügung gestellt werden

2.6

Zu C02-i01 

T

Nationaler Zuschuss für Notunterkünfte und provisorische Unterkünfte – Unterkünfte mit Baubeginn oder Kauf für Not- und Übergangsunterkünfte (die nach Energieeffizienzstandards gebaut oder erworben oder mit verbesserter Energieeffizienz saniert werden sollen) im Bau

2.16

Zu C02-i04-RAA 

T

Interventionen im öffentlichen Wohnungsbestand der Autonomen Region Azoren – Renovierung

4.7

Zu C04-i02

T

Unterzeichnung von Verträgen über die Sanierung und Erhaltung von Gebäuden des Kulturerbes und nationaler Theater

4.9

Zu C04-i01 

M

Technologische Modernisierung von ANIM – Nationalarchiv für Moving Images

6.3

Zu C06-i01

T

Aufrüstung von Ausbildungsplätzen

7.14

Zu C07-i05-RAA

M

Unterzeichnung des Vertrags für 8 Straßenprojekte

8.5

Zu C08-i02

T

Schulung zu BUPi

8.12

Zu C08-i04

T

Installation von Dualpolarisationsradaren

10.8

TC-C10-i04-RAA

M

Beginn des öffentlichen Bauauftrags für das technische Zentrum MARTEC

11.2

TC-C11-i01

M

Unterzeichnung der Verträge über die Gewährung der finanziellen Unterstützung

12.7

TC-C12-r39

M

Inkrafttreten der harmonisierten Definition von Kriterien für die Öko-Modulation

12.8

TC-C12-r39

M

Anreizregelung für die Verwertung (Einlagerungs- und Erstattungssystem) für nicht wiederverwendbare Kunststoffflaschen, Eisenmetalle und Aluminium

15.1

TC-C15-i01

M

Unterzeichnung des Vertrags über den Ausbau des Lissabonner Metronetzes

15.4

TC-C15-i02

M

Unterzeichnung des Vertrags über den Ausbau des Netzes von Porto Metro

15.13

TC-C15-i05 

T

Kauf neuer emissionsfreier (elektrischer oder wasserstoffbetriebener) Busse für den öffentlichen Verkehr

15.14

TC-C15-r30 

T

Unterzeichnung von Verträgen über öffentliche Personenverkehrsdienste in Metropolregionen und interkommunalen Gemeinschaften

16.14

TD-C16-i03

M

Einrichtung von Diensten für die Übermittlung digitaler Rechnungen und Zertifizierungen in den Bereichen Cybersicherheit, Privatsphäre, Nutzbarkeit und Nachhaltigkeit

16.16

TD-C16-i04

T

Auswahl von Projekten im Bereich Industrie 4.0

17.21

TD-C17-i02

M

Abschluss der Vorabausfüllung eines bestimmten Vorgangs, der der Stempelsteuer unterliegt

17.23

TD-C17-r40

M

Inkrafttreten des Rechtsakts zur Einrichtung der ständigen technischen steuerpolitischen Einheit Unidade Técnica de Avaliação Tributária e Aduaneira (U-TAX)

18.5

TD-C18-i01

M

Modernisiertes IT-System für strafrechtliche Ermittlungen

19.12

TD-C19-i04

M

Abschluss der Modernisierung kritischer digitaler Infrastrukturen

19.19

TD-C19-i07

T

Praktikumsprogramm für Hochschulabsolventen

19.20

TD-C19-i07

T

Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Telearbeit

19.23

TD-C19-r35

M

Inkrafttreten des Legislativpakets zur Umstrukturierung der öffentlichen Verwaltung

21.7

RP-C21-r43

M

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Einrichtung der nationalen Beobachtungsstelle für Energiearmut (ONPE)

21.9

RP-C21-r44

M

Unterzeichnung des Protokolls über die Zusammenarbeit

21.16

RP-C21-r46

M

Inkrafttreten der Regierungsverordnung über erneuerbaren Wasserstoff

21.18

RP-C21-r47

M

Beginn der ersten Auktion für die zentrale Beschaffung von nachhaltigem Biomethan

21.20

RP-C21-r48

M

Einrichtung von „umer 2030“

21.21

RP-C21-r48

M

Inkrafttreten der Verordnung über kommunale Genehmigungen für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien und der Speicherung von Energie aus erneuerbaren Quellen

21.24

RP-C21-i06

M

Ausschreibung für Projekte zur Erzeugung von erneuerbarem Gas

 

 

Teilbetrag

1 877 616 715 EUR

1.6.Sechster Zahlungsantrag (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Name

1.7

Zu C01-r03 

M

Inkrafttreten des neuen Managementrechnungsplans des Nationalen Gesundheitsdienstes

1.11

Zu C01-r03 

M

Inkrafttreten des Aktionsplans zur Stärkung der zentralisierten Beschaffungsmechanismen für Arzneimittel

1.22

Zu C01-i02

T

Stärkung der Reaktionsfähigkeit der nationalen Netze integrierter kontinuierlicher Pflege- und Palliativpflegedienste in der häuslichen Pflege

3.6

Zu C01-i02 

T

Wohnungen mit verbesserter Zugänglichkeit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität

3.25

Zu C01-i06

M

Veröffentlichung eines Überwachungsberichts der Metropolregionen Porto und Lissabon über die in jedem der zwölf Interventionsbereiche ergriffenen Maßnahmen.

5.33

Re-C05-i07-RAM

M

Unterzeichnung der Durchführungsvereinbarung (Protokoll) zwischen Banco Português de Fomento, Instituto de Desenvolvimento Empresarial und ausgewählten Finanzintermediären

8.21

Zu C08-i05

M

Entwicklung einer Sensibilisierungskampagne zur Verhinderung riskanten Verhaltens

10.13

TC-C10-i06-RAM

M

Unterzeichnung des Vertrags für Mehrzweck-Forschungsschiffe

13.1

TC-C13-i01 

T

Energieeffizienzrenovierung privater Wohngebäude

14.12

TC-C14-i03-RAA

T

Zusätzliche Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen in Corvo

14.5

TC-C14-Ci02-RAM

T

Zusätzliche installierte Wasserkrafterzeugungskapazität

15.2

TC-C15-i01

M

Fortschrittsbericht über den Ausbau des Lissabonner Metronetzes

16.6

TD-C16-i02

T

Entwicklung von Pilotprodukten und -diensten des National Test Beds Network

17.9

TD-C17-i01 

M

Abschluss der Umsetzung des staatlichen Rechnungslegungsorgans

18.3

TD-C18-r33 

M

Inkrafttreten des überarbeiteten Rechtsrahmens für Insolvenz und Beitreibung

18.6

TD-C18-i01 

M

Informationssystem „Unternehmen 2.0“

20.6

TD-C20-i01 

T

Klassenzimmer mit neuer Projektionsausrüstung

21.12

RP-C21-i05

M

Unterzeichnung der Genehmigungsbedingungen für die Durchführung von Industrieprojekten

21.17

RP-C21-r46

M

Inkrafttreten der überarbeiteten Verordnung über das nationale Gasfernleitungsnetz und der Verordnung über das nationale Gasverteilungsnetz

21.19

RP-C21-r47

M

Annahme des Aktionsplans für Biomethan

21.22

RP-C21-r48

M

Schulung des Personals, das an der Genehmigung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien beteiligt ist

21.23

RP-C21-r48

M

Annahme eines Zeitplans für die Zuweisung neuer Kapazitäten für erneuerbare Energien mit besonderem Schwerpunkt auf den geografischen Gebieten, die sich aus dem Sektorprogramm „Erneuerbares Ziel – Gebiete“ ergeben

21.26

RP-C21-i07

M

Unterzeichnung des Vertrags/der Verträge über technische Offshore-Studien

21.28

RP-C21-i08

M

Unterzeichnung der Abnahmebedingungen für die Installation von Stromspeicherkapazitäten

21.35

RP-C21-i12

M

Unterzeichnung des Vertrags über den Kauf sauberer Busse im Rahmen des Programms zur Dekarbonisierung des öffentlichen Verkehrs

21.40

RP-C21-i15-RAA

M

Unterzeichnung des Vertrags über den Kauf von zwei elektrischen Fähren für die Beförderung von Personen und Fahrzeugen zwischen den Inseln Pico, Faial und São Jorge

Teilbetrag

1 501 588 718 EUR

1.7.Siebter Zahlungsantrag (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Name

1.10

Zu C01-r03

T

Stärkung der Krankenhausaufenthalte in den Krankenhäusern des Nationalen Gesundheitsdienstes

1.14

Zu C01-i01

T

Bau neuer Gesundheitseinheiten

1.35

Zu C01-i07-RAM

T

Neue Computerausrüstung für den regionalen Gesundheitsdienst Madeiras

1.37

Zu C01-i08-RAA

T

Einführung von Telemedizinterminen im regionalen Gesundheitsdienst der Azoren

1.42

Zu C01-i10

T

Kauf schwerer medizinischer Ausrüstung

2.5

Zu C02-i02

T

Nationaler Zuschuss für Notunterkünfte und vorübergehende Unterkünfte – Unterzeichnung von Finanzierungsvereinbarungen für Not- und Übergangsunterkünfte

2.10

Zu C02-i03-RAM

T

Gefördertes Wohnen in der Autonomen Region Madeira

3.2

Zu C03-i01

T

Einrichtung der Teams für soziale Intervention (Radar Social)

3.18

Zu C03-i05

M

Digitale Informationsplattform für Menschen mit Behinderungen

5.37

Zu C05-i08

M

Einrichtung des Nationalen Zentrums für Hochleistungsrechnen (CNCA).

6.5

Zu C06-i02

T

Finanzielle Unterstützung für unbefristete Verträge

6.17

Zu C06-r18

M

Festlegung der portugiesischen Norm für ein System zur Verwaltung des gleichen Entgelts.

6.18

Zu C06-r18

M

Meldung von Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmern, die erhebliche geschlechtsspezifische Lohnunterschiede aufweisen

6.24

Zu C06-i07

M

Innovation und pädagogische Modernisierung in der Hochschulbildung

6.26

Re-C06-i08-RAM

M

Unterzeichnung des Vertrags über die Erweiterung des CITMA-Gebäudes

7.2

Zu C07-i00

T

Öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge

8.13

Zu C08-i05

T

Verstärkung der Stellen des Innenministeriums mit Fahrzeugen und Betriebsausrüstung

9.1

Zu C09-i01

T

Zusätzliche Überwachungsstellen für installierte Grundwasserressourcen (SM3)

9.5

Zu C09-i01

M

Annahme eines aktualisierten Entwurfs (falls erforderlich) der Maßnahme zur Entnahme in Guadiana unter vollständiger Berücksichtigung aller Ergebnisse und Bedingungen aus der Umweltverträglichkeitsprüfung (SM5)

9.7

Zu C09-i01 

M

Annahme eines aktualisierten Entwurfs (falls erforderlich) der Entsalzungsmaßnahme unter vollständiger Berücksichtigung der Ergebnisse und Bedingungen der Umweltverträglichkeitsprüfung (SM6)

10.15

TC-C10-i06-RAM

T

Lieferung von zwei autonomen unbemannten Fahrzeugen

14.4

TC-C14-i02-RAM

M

Installation eines neuen Synchronkompensators

14.6

TC-C14-i02-RAM

T

Modernisierte installierte Wasserkrafterzeugungskapazität

14.7

TC-C14-i02-RAM

T

Zusätzliche installierte Kapazität im Batteriespeichersystem

15.5

TC-C15-i02

M

Fortschrittsbericht über den Ausbau des Netzes von Porto Metro

15.11

TC-C15-i04

T

Abschluss des Baus einer Buslinie zwischen Praça do Império und Praça Albuquerque Mouzinho in Porto

15.15

TC-C15-i06

M

Unterzeichnung des Vertrags über elektronische Signalsysteme

16.5

TD-C16-i02

T

KMU, die von Beschleunigern für den digitalen Geschäftsverkehr unterstützt werden

17.5

TD-C17-r32

M

Umsetzung von Mechanismen zur Einbeziehung von Ausgabenüberprüfungen in das reguläre Haushaltsverfahren, einschließlich der Ex-post-Bewertung von Effizienzeinsparungen

17.10

TD-C17-i01

M

Inbetriebnahme des Informationssystems für die Neugestaltung und Ausführung des Haushaltsverfahrens unter Einbeziehung der Programmbudgetierung

17.12

TD-C17-i01

T

Vollendung der Modernisierung und Vereinfachung der Informationssysteme des nationalen zentralen öffentlichen Beschaffungssystems

19.14

TD-C19-i04

M

Modernisierung des IT-Systems der Sicherheitskräfte und -dienste

19.25

TD-C19-i01

M

Unterzeichnung von Protocoms für die Einrichtung neuer Bürgerläden und -räume

19.28

TD-C19-i05-RAM

M

Funktionaler Prototyp für eine zentralisierte Datenverwaltungslösung

20.4

TD-C20-i01

T

Verbesserung der Konnektivität von Primar- und Sekundarschulen

20.5

TD-C20-i01

T

Labors für digitale Bildung installiert

20.7

TD-C20-i01

T

Stärkung der Schulleitung

20.15

TD-C20-i03-RAM

T

Schulverbindung im ARM

21.10

RP-C21-r44

T

Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau

21.14

RP-C21-r45

T

Schulungsmaßnahmen für grüne Kompetenzen

21.30

RP-C21-i9

M

Inbetriebnahme der Module der ersten Phase der digitalen Plattform „One-Stop-Shop“ für die Genehmigung und Überwachung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien

21.38

RP-C21-i14

M

Unterzeichnung des Vertrags über den Bau von zwei Linien für den Schnelltransit Bus in Braga

21.42

RP-C21-i16

M

Unterzeichnung des Vertrags über die Durchführung des Projekts

Teilbetrag

2 023 192 454 EUR

1.8.Achter Zahlungsantrag (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Name

1.34

Zu C01-i06

T

Implementierung von IT-Verwaltungsmodulen, grundlegenden klinischen Modulen und klinischen Notfallmodulen

2.29

Zu C02-i01

T

Förderprogramm für den Zugang zu Wohnraum – gekaufte, gebaute (hohe Energieeffizienz) oder sanierte (mit verbesserter Gesamtenergieeffizienz) Wohnungen, die Haushalten zur Verfügung gestellt werden

3.29

Zu C03-r38

M

Bericht der Arbeitsgruppe „Einheitliche Sozialleistungen“

6.1

Zu C06-i01

T

Renovierte oder gebaute spezialisierte Technologiezentren

6.8

Zu C06-i04

T

Zusätzliche Zahl von Studierenden mit Hochschulabschluss in STEAM-Fächern

8.6

Zu C08-i02

M

Erstellung einer Referenzkartierung für das Bodenbedeckungsüberwachungssystem (SMOS)

9.12

Zu C09-i03

T

Weitere km renovierte oder sanierte Leitungen

13.2

TC-C13-i01

T

Energieeffizienzrenovierung privater Wohngebäude

13.5

TC-C13-i02

T

Energieeffizienzrenovierung von Gebäuden der Zentralregierung

13.8

TC-C13-i03

T

Energieeffizienzrenovierung privater Dienstleistungsgebäude

14.8

TC-C14-i02

T

Zusätzliche Kapazität zur Integration neu installierter Energie in das Stromnetz

17.24

TD-C17-r40

M

Veröffentlichung des Bewertungsberichts von U-TAX über bestehende Steuervergünstigungen

19.16

TD-C19-i05-RAM

T

Öffentliche Dienstleistungen für Bürger, Besucher und Unternehmen im ARM

19.17

TD-C19-i05-RAM

M

Modernisierung der kritischen Infrastruktur und der IT-Architektur öffentlicher Dienste im ARM

19.27

TD-C19-i01

T

Bürgerbewerbung

19.34

TD-C19-i08

M

Start des Portals „Intelligente Territorien“

21.8

RP-C21-r43

M

Einführung des Finanzierungsinstruments zur Bekämpfung der Energiearmut

21.11

RP-C21-r44

T

Start von Espaços Cidadão Energia

21.31

RP-C21-i9

M

Inbetriebnahme der Module der digitalen One-Stop-Shop-Plattform für die Genehmigung und Überwachung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien in der zweiten Phase und Abschluss des Prozesses der Entmaterialisierung bestehender Genehmigungsdokumente.

 

 

Teilbetrag

1 056 518 233 EUR

1.9.Neunter Zahlungsantrag (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Name

1.9

Zu C01-r03

T

Einrichtung neuer Zentren für integrierte Verantwortung in den Krankenhäusern des nationalen Gesundheitsdienstes

1.21

Zu C01-i02

T

Stärkung der Reaktionsfähigkeit der nationalen Netze integrierter kontinuierlicher und palliativer Pflegedienste in stationärer und ambulanter Versorgung

1.23

Zu C01-i03

T

Renovierung von Einrichtungen und Ausrüstungen für forensische Psychiatrie

1.25

Zu C01-i03

M

Abschluss der Stärkung des Netzes der psychischen Gesundheitsfürsorge

1.3

Re-C01-i05-RAM

T

Erhöhung der Zahl der Plätze für integrierte kontinuierliche Pflegedienste im regionalen Gesundheitsdienst Madeiras

1.30

Re-C01-i05-RAM

T

Erhöhung der Zahl der Plätze für integrierte kontinuierliche Pflegedienste im regionalen Gesundheitsdienst Madeiras

1.36

Zu C01-i08-RAA

T

Verbesserter Zugang zum Nutzerportal des regionalen Gesundheitsdienstes der Azoren

1.38

Zu C01-i09

T

Abschluss der Durchführung der Programme „Schulsportgemeinschaft“ und „School Sports on Wheels“ in Schulen

1.39

Zu C01-i09

M

Start der nationalen Kampagne für das universelle aktive Leben (Universal Active Life Support System) und die zugehörige Technologieplattform

2.17

Zu C02-i04-RAA

T

Interventionen im öffentlichen Wohnungsbestand der Autonomen Region Azoren – Bau von Gebäuden

2.18

Zu C02-i04-RAA

T

Interventionen im öffentlichen Wohnungsbestand der Autonomen Region Azoren – Renovierung

2.31

Zu C02-i08-RAA

T

Aufstockung des Sozialwohnungsbestands der Autonomen Region Azoren – Bau von Wohnungen

3.7

Zu C03-i02

T

Wohnungen mit verbesserter Zugänglichkeit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität

3.8

Zu C03-i02

T

Öffentlicher Raum mit verbesserter Zugänglichkeit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität

3.9

Zu C03-i02

T

Öffentliche Dienstleistungen mit verbesserter Zugänglichkeit für Personen mit eingeschränkter Mobilität

3.10

Re-C03-i03-RAM

T

Neue und sanierte Plätze in Wohn- und Nichtwohnheimen

3.12

Zu C03-i04-RAA

T

Ausbildung von Einzelpersonen aus Familien, die unter das Einkommen für soziale Eingliederung fallen

3.14

Zu C03-i04-RAA

T

Für die Instituições Particulares de Solidariedade Social erworbene Fahrzeuge

3.15

Zu C03-i04-RAA

T

Alternierendes Projekt

3.16

Zu C03-i04-RAA

T

Maßnahmen zur Bekämpfung des Schulabbruchs von Kindern und Jugendlichen.

3.19

Zu C03-i05

M

Call-Center für portugiesische Gebärdensprache

3.26

Zu C03-i06

T

Vollständige Umsetzung von mindestens 90 % der Maßnahmen

3.27

Re-C03-i03-RAM

T

Zahl der Plätze in Pflegeheimen für Obdachlose

4.2

Zu C04-i01

T

Finanzielle Unterstützung für den digitalen Wandel von Buchhandlungen

4.3

Zu C04-i01

M

Digitalisierung und Virtualisierung öffentlicher Sammlungen

4.5

Zu C04-i01

T

Finanzielle Unterstützung für die Übersetzung und Ausgabe literarischer Werke

4.11

Zu C04-i02

M

Einrichtung von Laboratorien und Routen des Technologiezentrums „Saber Fazer“ sowie Schaffung pädagogischer und informativer Tätigkeiten im Bereich traditioneller Techniken.

5.6

Zu C05-i01

T

Abschluss der Durchführung der sechs Verträge (Innovationspakte oder Mobilisierungsprojekte)

5.8

Zu C05-i01

T

Abgeschlossene Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen (KKS), die für die CO2-arme Wirtschaft, die Widerstandsfähigkeit und die Anpassung an den Klimawandel relevant sind

5.10

Zu C05-i02

T

Unternehmen, die die von den Schnittstelleneinrichtungen erbrachten Dienstleistungen in Anspruch nehmen, einschließlich Collaborative Labors – Colabs

5.12

Zu C05-i03

T

Abschluss von Innovations- und Forschungsprojekten mit Schwerpunkt auf den ökologischen Aspekten der Innovationsagenda für die Landwirtschaft 2030

5.13

Zu C05-i03

T

Abschluss von fünf Strukturierungsprojekten mit Schwerpunkt auf den digitalen Aspekten der Innovationsagenda für die Landwirtschaft 2030

5.14

Zu C05-i03

T

Erneuerung/Ausbau von Innovationszentren in der Landwirtschaft

5.17

Re-C05-i04-RAA

T

Bereitstellung von insgesamt 125 000 000 EUR an nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften in der Region in Form von eigenkapital- und eigenkapitalähnlichen Beihilfen im Einklang mit der Investitionspolitik des Instruments. Es wird davon ausgegangen, dass mindestens 300 Unternehmen durch die Fertigstellung des Plans unterstützt werden.

5.19

Re-C05-i05-RAA

T

Neue (um veraltete Strukturen zu ersetzen) oder neu qualifizierte Strukturen, die für die Schlachtung von Tieren und die Zertifizierung der Milchqualität und der Lebensmittelsicherheit zuständig sind

5.20

Re-C05-i05-RAA

T

Projekte, die im Rahmen von Förderregelungen für die Umstrukturierung von Unternehmen im Verarbeitungs- und Vermarktungssektor unterstützt werden

5.21

Re-C05-i05-RAA

T

Projekte, die im Rahmen von Förderregelungen für die Umstrukturierung landwirtschaftlicher Betriebe gefördert werden

5.22

Re-C05-i05-RAA

T

Landwirtschaftliche Betriebe, die im Rahmen des Programms zur Stärkung der Handlungskompetenz der Landwirte spezialisierte technische Unterstützung erhalten

5.34

Re-C05-i07-RAM

T

Darlehensgarantien zur Unterstützung von Projekten regionaler Unternehmen.

5.35

Zu C05-i08

T

Abschluss von „Science XXI campus“ und „Science Desk“ und Erbringung von Dienstleistungen über das Nationale Programm für offene Wissenschaft und offene Forschung (PNCADAI)

5.40

Zu C05-i09

T

Fertigstellung von 168 Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen.

5.42

Zu C05-i10

T

Fertigstellung von Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen (KKS), die für die CO2-arme Wirtschaft, die Widerstandsfähigkeit und die Anpassung an den Klimawandel relevant sind.

6.2

Zu C06-i01

T

Renovierte oder gebaute spezialisierte Technologiezentren

6.4

Zu C06-i01

T

Aufrüstung von Ausbildungsplätzen

6.6

Zu C06-i03

T

Zusätzliche Teilnehmer an Maßnahmen zur Förderung der Weiterqualifizierung von Erwachsenen

6.7

Zu C06-i04

T

Zusätzliche Ciência Viva Clubs

6.9

Zu C06-i04

T

Zusätzliche Zahl der Studierenden, die einen Hochschulabschluss in STEAM absolviert haben

6.10

Zu C06-i05-RAA

T

Zusätzliche Zahl der Erwachsenen, die in der Autonomen Region Azoren in postsekundärer und tertiärer Bildung eingeschrieben sind

6.11

Zu C06-i05-RAA

T

Ausbau der Berufsschulen in der Autonomen Region Azoren

6.12

Zu C06-r14

M

Öffnung von Stellenangeboten für Fortbildungsmaßnahmen

7.3

Zu C07-i00

T

Öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge

7.5

Zu C07-i01

T

Abschluss der Maßnahmen in ausgewählten Bereichen der Unternehmensaufnahme

7.8

Zu C07-i02

T

Gebaute oder sanierte Straßen

8.1

Zu C08-i01

T

Entwicklung von Landschaftsplanungs- und -managementprogrammen (PRGP) in den als gefährdet eingestuften Gebieten.

8.2

Zu C08-i01

T

Veröffentlichung von Integrierten Landschaftsmanagementmaßnahmen (OIGP) im Diário da Republica

8.3

Zu C08-i01

T

Dörfer mit Brennstoffmanagementprojekten

8.8

Zu C08-i03

T

Eingerichteter Dienstbarkeitsbereich

8.9

Zu C08-i03

T

Umsetzung des Netzes zur Strukturierung von Primärbrennstoffmanagementlücken (RPFGC)

8.11

Zu C08-i04

T

Lieferung leichter und mittlerer Feuerwehrhubschrauber

8.16

Zu C08-i05

T

Durchführung eines nationalen Ausbildungsprogramms

8.20

Zu C08-i01

T

Umsetzung von Flurbereinigungsmaßnahmen Programa „Emparcelar para Ordenar“

9.13

Re-C09-i03-RAM

T

Zusätzliche Wassermenge, die im südlichen Teil der Insel Madeira für die öffentliche Versorgung und Bewässerung zur Verfügung gestellt wird

10.2

TC-C10-i01

T

Abschluss der Modernisierung der Schule „Blue Hub“ und Ausbau von Angebot und Ausrüstung

10.3

TC-C10-i01

T

Abschluss der Installation und/oder Modernisierung der „Blue Hub Hubs“

10.4

TC-C10-i02

T

Genehmigung der Abschlussberichte über 70 Projekte zur Unterstützung von Innovation, Energiewende und Verringerung der Umweltauswirkungen von Einrichtungen im Fischereisektor

10.9

TC-C10-i04-RAA

M

Lieferung eines Forschungsschiffs

10.16

TC-C10-i06-RAM

M

Lieferung autonomer unbemannter Fahrzeuge

11.3

TC-C11-i01

T

Finanzielle Unterstützung von Projekten zur Verringerung der CO2-Emissionen in der Industrie

12.3

TC-C12-i01

T

Neue Produkte, Technologien und Pilotprozesse zur Integration biobasierter Ressourcen

12.4

TC-C12-i01

T

Entwicklung von Meereskiefernwäldern mit Harzproduktionspotenzial

12.9

TC-C12-r39

M

Rücknahmesystem für Elektroabfälle und elektronische Geräte

13.3

TC-C13-i01

T

„Effizienzgutscheine“, die an von Energiearmut betroffene Haushalte verteilt werden, um alte Geräte zu ersetzen und energieeffiziente Lösungen einzuführen

13.4

TC-C13-i01

T

Zusätzliche Kapazitäten zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen für den Eigenverbrauch und für die Nutzung in Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften im privaten Wohnsektor

13.6

TC-C13-i02

T

Energieeffizienzrenovierung von Gebäuden der Zentralregierung

13.7

TC-C13-i02

T

Zusätzliche Kapazitäten zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen für den Eigenverbrauch und für die Nutzung in Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften in Gebäuden der Zentralregierung

13.9

TC-C13-i03

T

Energieeffizienzrenovierung privater Dienstleistungsgebäude

13.10

TC-C13-i03

T

Zusätzliche Kapazitäten zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen für den Eigenverbrauch und für die Nutzung in Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften im privaten Dienstleistungssektor

14.9

TC-C14-i02-RAM

T

Installation intelligenter Zähler

14.10

TC-C14-i02-RAM

T

Austausch von Straßenbeleuchtungspunkten

14.14

TC-C14-i03-RAA

T

Installation von Photovoltaik-Kleineinheiten für die lokale Stromerzeugung und den lokalen Stromverbrauch

16.3

TD-C16-i01

T

Beschäftigung + Teilnehmer an Schulungen im digitalen Bereich

16.4

TD-C16-i01

T

Schulungsteilnehmer der portugiesischen Digitalakademie

16.8

TD-C16-i02

T

Entwicklung von Pilotprodukten und -diensten des National Test Beds Network

16.9

TD-C16-i02

T

Nachbarschaften des digitalen Handels

16.10

TD-C16-i02

T

KMU, die von Beschleunigern für den digitalen Geschäftsverkehr unterstützt werden

16.11

TD-C16-i02

T

KMU und Gründerzentren, die direkt durch Digitalisierungsprogramme unterstützt werden

16.12

TD-C16-i02

T

Start-ups auf der Plattform Startup Portugal

16.15

TD-C16-i03

T

Empfänger von Beratungsdiensten von Zentren für digitale Innovation

16.17

TD-C16-i04

T

Abschluss von Projekten im Bereich Industrie 4.0

16.20

TD-C16-i06-RAM

T

Unternehmen 4.0

17.4

TD-C17-r32

M

Annahme des Kostenrechnungsmodells für die Programmbudgetierung

17.8

TD-C17-r32

T

Zahl der Haushalts- und Tätigkeitspläne staatseigener Unternehmen, die vom Finanzminister und den jeweiligen zuständigen Ministern konsequent genehmigt wurden

17.11

TD-C17-i01

M

Inbetriebnahme eines Informationssystems zur Unterstützung des neuen Modells der Haushalts- und Finanzkontrolle

17.14

TD-C17-i01

M

Abschluss der Einrichtung des Sicherheitseinsatzzentrums

17.16

TD-C17-i02

M

Bereitstellung und Inbetriebnahme der endgültigen Fassung des Informationssystems zur Unterstützung der vereinfachten Bewertung ländlicher Grundstücke

17.17

TD-C17-i02

T

Abschluss der edafo-climato-morphologischen (Boden- und Klima-) Charakterisierung und Bewertung des wirtschaftlichen Potenzials ländlicher Grundstücke

17.18

TD-C17-i03

T

Erweiterung der Funktionen der Segurança Social Direta-Website durch Hinzufügung von fünf neuen Online-Diensten

17.19

TD-C17-i03

T

Verringerung der durchschnittlichen Zahl der Tage, die für die Gewährung von beitragsbezogenen Sozialleistungen benötigt werden, um 80 % für diejenigen, die eine durchschnittliche Gewährungsdauer von mehr als 10 Tagen haben

17.20

TD-C17-i03

T

Einführung intelligenter Überwachungsmodelle zur Unterstützung der Betrugsprävention auf der Grundlage von Prozessen des maschinellen Lernens

18.4

TD-C18-r33

M

Inkrafttreten des Legislativpakets zur Beseitigung von Zulassungshindernissen und des neuen Rechtsrahmens für freiwillige Verwaltungsarbitrage

18.7

TD-C18-i01

M

Neues Informationssystem für den digitalen Wandel von Gerichten und Staatsanwaltschaften

18.8

TD-C18-i01

M

Umsetzung des neuen Technologieplans

18.9

TD-C18-i01

M

Wissensmanagementplattformen in der Justiz

19.13

TD-C19-i04

M

Abschluss der Modernisierung kritischer digitaler Infrastrukturen

19.18

TD-C19-i06-RAA

M

Digitalisierung der regionalen öffentlichen Verwaltung der ARA

19.29

TD-C19-i05-RAM

M

Zentralisierte Datenverwaltungslösung

19.36

TD-C19-i08

M

Schulungen zu intelligenten Gebieten

20.1

TD-C20-r37

T

Schulungen zu digitalen Kompetenzen für Lehrkräfte und nichtlehrendes Personal im öffentlichen Bildungsnetzwerk

20.8

TD-C20-i01

T

Digitale Bildungsressourcen

20.9

TD-C20-i01

T

Digitale Tests und Prüfungen in Schulen

20.11

TD-C20-i02-RAA

T

Neue Laptops und Tablets für Schulen im ARA

20.12

TD-C20-i02-RAA

M

Digitale Ausrüstung und digitale Bildungsressourcen von Schulen im ARA

20.13

TD-C20-i02-RAA

T

Offene Online-Kurse für Lehrkräfte und Eltern im ARA

20.16

TD-C20-i03-RAM

T

Digitale Handbücher für Schüler im zweiten und dritten Zyklus und Sekundarschüler im ARM

20.17

TD-C20-i03-RAM

T

Schulung von Lehrkräften und Nichtlehrern im Bereich digitale Kompetenzen im ARM

20.18

TD-C20-i03-RAM

M

Lieferung von wissenschaftlicher und technologischer Ausrüstung an Schulen im ARM

21.2

RP-C21-i02

T

Energieeffizienzrenovierung privater Wohngebäude

21.3

RP-C21-i02

T

Zusätzliche Kapazitäten zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen für den Eigenverbrauch und für die Nutzung in Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften im privaten Wohnsektor

21.5

RP-C21-i04-RAM

T

Zusätzliche Kapazitäten zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen für den Eigenverbrauch und die gemeinschaftliche Nutzung erneuerbarer Energie in renovierten Gebäuden, die vom Versorgungssektor genutzt werden

21.6

RP-C21-i04-RAM

T

Energieeffizienzrenovierung in Gebäuden des öffentlichen Dienstes

21.15

RP-C21-r45

T

Schulungsmaßnahmen für grüne Kompetenzen

21.29

RP-C21-i08

T

Installation von Stromspeicherkapazitäten

21.32

RP-C21-i10-RAA

T

Installation von Stromspeicherkapazitäten

21.34

RP-C21-i11-RAM

T

Ausbau der installierten Windkraftkapazität

21.41

RP-C21-i15-RAA

T

Inbetriebnahme von zwei neuen elektrischen Fähren

 

 

Teilbetrag

2 284 617 001 EUR

1.10.Zehnter Zahlungsantrag (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Name

1.15

Zu C01-i01

T

Bau neuer Gesundheitseinheiten

1.16

Zu C01-i01

M

Vervollständigung der nationalen Abdeckung von Screening- und Früherkennungsprogrammen in der medizinischen Grundversorgung

1.17

Zu C01-i01

M

Erhöhung der Reaktionsfähigkeit der primären Gesundheitszentren und Erweiterung ihrer Interventionsbereiche

1.18

Zu C01-i01

M

Renovierung von Gesundheitseinrichtungen und -ausrüstung zur Gewährleistung der Zugänglichkeit, der Qualität und der Sicherheitsbedingungen in den primären Gesundheitszentren

1.19

Zu C01-i01

M

Stärkung der gemeindenahen Betreuung, der häuslichen und der kommunalen Maßnahmen

1.26

Zu C01-i04

M

Bau des Ost-Lissabon-Krankenhauses und Erwerb von Ausrüstung für Krankenhäuser in Lissabon und Vale do Tejo

1.27

Re-C01-i05-RAM

T

Erhöhung der Zahl der verfügbaren Plätze im Krankenhaussystem des regionalen Gesundheitsdienstes Madeiras

1.28

Re-C01-i05-RAM

T

Einrichtung von Teams für psychische Gesundheit im regionalen Gesundheitsdienst Madeiras

1.31

Re-C01-i05-RAM

T

Modernisierung der medizinischen Grundversorgung im regionalen Gesundheitsdienst Madeiras

1.43

Zu C01-i10

T

Kauf schwerer medizinischer Ausrüstung

2.3

Zu C02-i01

T

Förderprogramm für den Zugang zu Wohnraum – gekaufte, gebaute (hohe Energieeffizienz) oder sanierte (mit verbesserter Gesamtenergieeffizienz) Wohnungen, die Haushalten zur Verfügung gestellt werden

2.7

Zu C02-i02

T

Nationale Zuschüsse für Notunterkünfte und vorübergehende Unterkünfte – Einrichtung von Not- und Übergangsunterkünften (mit Energieeffizienzstandard gebaut oder erworben oder saniert, auch erworben, mit verbesserter Energieeffizienz) und an Entwickler geliefert

2.8

Zu C02-i02

T

Unterbringung der Sicherheitskräfte und vorübergehende Unterbringung aus humanitären oder sicherheitspolitischen Gründen

2.11

Zu C02-i03-RAM

T

Gefördertes Wohnen in der Autonomen Region Madeira

2.12

Zu C02-i03-RAM

T

Anzahl der Privatwohnungen, die renoviert wurden, auch mit verbesserter Energieeffizienz

2.30

Zu C02-i07-RAA

T

Infrastruktur von Parzellen

3.1

Zu C03-i01

T

Lieferung von Elektrofahrzeugen

3.4

Zu C03-i01

T

Schaffung neuer Plätze und Renovierung bestehender Plätze in sozialen Einrichtungen

3.5

Zu C03-i01

T

Nutzer von Heimunterstützungsdiensten und Personal, das Zugang zu Tablets und anderen IT- und Kommunikationsausrüstungen, technischen Hilfsmitteln oder Schulungen erhält.

3.13

Zu C03-i04-RAA

T

Neue Plätze für Menschen mit Behinderungen in Betreuungseinrichtungen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen

3.28

Zu C03-i07-RAA

T

Erweiterte oder renovierte Plätze in Heimen

3.30

Zu C03-r38

M

Inkrafttreten der einheitlichen Sozialleistungen (im Rahmen des Sozialschutzsystems für Bürger) und des Kodex für Sozialleistungen

4.4

Zu C04-i01

M

Bereitstellung modernisierter technologischer Infrastrukturen für das Netz der kulturellen Einrichtungen

4.8

Zu C04-i02

T

Arbeiten zur Sanierung und Erhaltung von Gebäuden des Kulturerbes und nationaler Theater abgeschlossen

4.10

Zu C04-i01

T

Lieferung von Ausrüstung für die Installation des Nationalarchivs für Öresund und für die technologische Modernisierung öffentlicher Laboratorien

4.12

Zu C04-i02

M

Abschluss des Baus des Nationalarchivs für Öresund

5.36

Zu C05-i08

T

Abschluss von Projekten im Rahmen des FuE-Programms in der öffentlichen Verwaltung und neuer Kurse auf der Nationalen Plattform für Massen-Online-Kurse (NAU)

5.38

Zu C05-i08

M

Fertigstellung der unterstützenden Infrastruktur und des Rechenzentrums für das nationale Zentrum für fortgeschrittene Datenverarbeitung

6.19

Zu C06-i06

T

Unterstützung für unbefristete Verträge mit Doktoranden im Rahmen des FCT-Vertrags und Unterstützung von Forschern im Rahmen des ERC Portugal

6.20

Zu C06-i06

M

Internationale Partnerschaften in Wissenschaft, Technologie und Innovation: Geförderte internationale Partnerschaften; Geförderte FuI-Projekte; Förderung der internationalen Mobilität

6.21

Zu C06-i07

T

Technologische und digitale Modernisierung der Agrarwissenschaften: Reform der Lehrpläne der Agrarwissenschaften, Öffnung von landwirtschaftlichen Schulen für Sekundarschulschüler und Umschulung von Fachkräften

6.22

Zu C06-i07

T

Modernisierung der Medizin

6.23

Zu C06-i07

T

Stärkung der digitalen Kompetenzen

6.25

Zu C06-i07

T

Innovation und pädagogische Modernisierung in der Hochschulbildung

6.27

Re-C06-i08-RAM

T

Abgeschlossene Arbeiten für die Erweiterung des CITMA-Gebäudes

7.15

Zu C07-i05-RAA

T

Gebaute oder sanierte Straßen

9.2

Zu C09-i01

T

Abschluss der Netzinterventionen zur Verringerung der Wasserverluste (SM1)

9.3

Zu C09-i01

T

Modernisierung von Flächen mit kollektiver hydro-landwirtschaftlicher Nutzung und individueller Bewässerung (SM2)

9.4

Zu C09-i01

T

Anzahl der Kläranlagen zur Sicherstellung der Erzeugung und Verbesserung von behandeltem Abwasser (SM4)

9.6

Zu C09-i01

M

Inbetriebnahme der Entnahme in Guadiana unter uneingeschränkter Einhaltung der Ergebnisse und Bedingungen der Umweltverträglichkeitsprüfung (SM5)

9.8

Zu C09-i01

M

Inbetriebnahme der Entsalzungsmaßnahme unter vollständiger Einhaltung der Ergebnisse und Bedingungen der Umweltverträglichkeitsprüfung (SM6)

10.10

TC-C10-i04-RAA

M

Operationalisierung des mit dem Meer verbundenen Forschungs- und Entwicklungszentrums auf den Azoren (Zentrum MARTEC)

10.11

TC-C10-i04-RAA

M

Lieferung von 2 Modulen für das neue Forschungsschiff

10.12

TC-C10-i05-RAA

T

Abschluss von Projekten im Fischerei- und Aquakultursektor

10.14

TC-C10-i06-RAM

M

Lieferung des energieeffizienten Mehrzweck-Forschungsschiffs

14.3

TC-C14-i01

T

Zusätzliche Kapazitäten für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und erneuerbarem Gas

14.11

TC-C14-i03-RAA

T

Zusätzliche und modernisierte installierte geothermische Produktionskapazität

14.13

TC-C14-i03-RAA

T

Neue Batterie-Energiespeichersysteme und Energiemanagementsysteme im ARA

15.3

TC-C15-i01

T

Abschluss des Ausbaus des Lissabon-Bahnnetzes

15.6

TC-C15-i02

T

Fertigstellung des Ausbaus des Netzes Porto Metro

15.16

TC-C15-i06

T

Ersetzte Eisenbahnstrecken mit elektronischen Signalsystemen

16.18

TD-C16-i05-RAA

T

Anzahl der Projekte, die im Rahmen des Anreizsystems für den digitalen Wandel für Unternehmen unterstützt werden

16.19

TD-C16-i05-RAA

M

Erweiterung oder Ausrüstung von Wissenschafts- und Technologieparks

17.13

TD-C17-i01

M

Abschluss der Umsetzung der Sistema de Gestão de Património Imobiliário Público (SIGPIP) und Modernisierung der Informationssysteme für staatseigene Fahrzeuge

17.25

TD-C17-r40

M

Inkrafttreten eines Steuergesetzes – Vergünstigungen

19.2

TD-C19-i01

T

Vereinfachte und kohärente Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen über verschiedene Kanäle

19.3

TD-C19-i01

M

Einführung eines neuen konsularischen Managementmodells

19.5

TD-C19-i02

T

Öffentliche Dienste, die durch elektronische Identität sicher zugänglich sind und dem Grundsatz der einmaligen Erfassung entsprechen

19.6

TD-C19-i02

T

Territoriale Informationsinfrastruktur

19.7

TD-C19-i03

T

Schulung von IT-Spezialisten zur Stärkung der Cybersicherheits- und Informationssicherheitskapazitäten

19.8

TD-C19-i03

T

Annahme der portugiesischen kryptografischen Lösung durch Behörden

19.9

TD-C19-i03

T

Umsetzung des nationalen Cybersicherheitsrahmens

19.10

TD-C19-i03

M

Abschluss des Aufbaus der für Cybersicherheit und Informationssicherheit zuständigen Behörden

19.15

TD-C19-i04

M

Stärkung des IT-Netzwerkmanagementzentrums der Regierung (RING)

19.21

TD-C19-i07

T

Schulungen für Bedienstete in der öffentlichen Verwaltung

19.26

TD-C19-i01

T

Lojas do Cidadão und Espaços cidadão

19.35

TD-C19-i08

M

Intelligente Gebiete: Städtemanagementplattformen, digitale Zwillinge und Public Policy Dashboard

21.1

RP-C21-i01

T

Finanzielle Unterstützung vereinfachter Projekte zur Verringerung der CO2-Emissionen in der Industrie

21.4

RP-C21-i03

T

Energieeffizienzrenovierung von Dienstleistungsgebäuden

21.13

RP-C21-i05

T

Abschluss von fünf Industrieprojekten im Bereich strategischer Technologien für die Klimawende

21.25

RP-C21-i06

T

Zusätzliche Kapazitäten für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und erneuerbarem Gas

21.27

RP-C21-i07

M

Abschluss technischer Studien für Offshore-Windenergie

21.33

RP-C21-i11-RAM

T

Erhöhung der installierten Kapazität von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie für den Eigenverbrauch – Verbrauch und Erhöhung der installierten Speicherkapazität für den Eigenverbrauch

21.36

RP-C21-i12

T

Kauf neuer emissionsfreier (elektrischer oder wasserstoffbetriebener) Busse für den öffentlichen Verkehr

21.37

RP-C21-i13-RAM

T

Kauf neuer emissionsfreier (elektrischer oder wasserstoffbetriebener) Busse, die für den öffentlichen Verkehr und touristische Dienstleistungen genutzt werden, und Kauf von Elektroautos, die abgewrackte Fahrzeuge ersetzen

21.39

RP-C21-i14

M

Bau von zwei Schnellbuslinien in Braga

21.43

RP-C21-i16

T

Bau einer Funiervorrichtung

Teilbetrag

2 030 690 350 EUR

2.Darlehen

Die in Artikel 3 Absatz 2 genannten Raten werden wie folgt organisiert:

2.1.Erster Zahlungsantrag (Darlehensunterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Name

5.23

Zu C05-r10 

M

Inkrafttreten der Verordnung zur Festlegung der Tätigkeiten und der Satzung der Banco Português de Fomento (BPF)

5.27

Zu C05-i06 

M

Inkrafttreten eines Gesetzesdekrets zur Regelung der Kapitalisierungsmaßnahme der BPF

5.28

Zu C05-i06 

M

Entwicklung der Investitionspolitik (Kapitalisierung) und Übernahme durch den Fahrzeugmanager

 

 

Teilbetrag

700 000 000 EUR

2.2.Zweiter Zahlungsantrag (Darlehensunterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Name

5.30

Zu C05-i06 

M

Mitteilung an die Europäische Kommission über den erfolgreichen Abschluss der Säulenbewertung für die BPF

5.31

Zu C05-i06 

M

Kapitaltransfer der portugiesischen Regierung an die BPF in Höhe von 250 000 000 EUR und Festlegung der Anlagepolitik für die BPF

 

 

Teilbetrag

125 000 000 EUR

2.3.Dritter Zahlungsantrag (Darlehensunterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Name

2.20

Zu C02-i05

T

Erschwinglicher öffentlicher Wohnungsbestand – Wohnungen mit begonnener Arbeit (mit hoher Energieeffizienz gebaut oder mit verbesserter Energieeffizienz saniert)

2.25

Zu C02-i06

T

Unterbringung von Studierenden zu erschwinglichen Kosten – Zahl der Plätze für Studentenunterkünfte, an denen Ausschreibungen durchgeführt wurden

5.24

Zu C05-r13

M

Inkrafttreten der Überarbeitung des Rechtsrahmens für Organismen für gemeinsame Anlagen

5.25

Zu C05-r13

M

Inkrafttreten der Überarbeitung des Wertpapiergesetzes

7.9

Zu C07-i03

M

Erste Umweltverträglichkeitsprüfung abgeschlossen

 

 

Teilbetrag

379 431 726 EUR

2.4.Vierter Zahlungsantrag (Darlehensunterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Name

5.44

Zu C05-i11

T

Abschluss von Verträgen zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in relevanten strategischen Bereichen (Innovationsagenden).

7.11

Zu C07-i04 

M

Unterzeichnung des Vertrags für 10 Straßenprojekte

 

 

Teilbetrag

235 337 423 EUR

2.5.Fünfter Zahlungsantrag (Darlehensunterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Name

5.26

Zu C05-r13

M

Entwicklung des Kapitalmarkts – Inkrafttreten von Rechtsvorschriften

5.43

Zu C05-i06

T

Bereitstellung von insgesamt 650 000 000 EUR durch das Kapitalisierungsinstrument an portugiesische nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften in Form von Eigenkapital und Quasi-Beteiligungskapital im Einklang mit seiner Investitionspolitik

5.46

Zu C05-i12

T

Abschluss von Verträgen zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in strategischen Bereichen, die für die CO2-arme Wirtschaft, die Widerstandsfähigkeit und die Anpassung an den Klimawandel von Bedeutung sind.

9.10

Zu C09-i02

M

Vorbehaltlich einer positiven Umweltverträglichkeitsprüfung, die die rechtlichen Kriterien vollständig und inhaltlich erfüllt hat, Annahme einer aktualisierten Gestaltung des Staudamms, der Wasserkraft- und Solarstromerzeugung und der Bewässerung, bei der alle Ergebnisse und Bedingungen der UVP vollständig berücksichtigt werden.

10.5

TC-C10-i03

M

Unterzeichnung des Vertrags über die „Multifunktionale Marineplattform“ und das „Operationszentrum“

10.6

TC-C10-i03

M

Fertigstellung der Arsenal Academy Alfeite

10.17

TC-C10-i07

M

Veröffentlichung einer Ausschreibung für die Dekarbonisierung von Schiffen

 

 

Teilbetrag

1 313 054 513 EUR

2.6.Sechster Zahlungsantrag (Darlehensunterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Name

15.7

TC-C15-i03

M

Unterzeichnung des Vertrags über den Bau einer Transitstrecke für den Leichtschienenverkehr zwischen Odivelas und Loures

19.31

TD-C19-r42 

M

Inkrafttreten des Rechtsakts zur Überarbeitung des SIADAP

19.32

TD-C19-r42 

M

Inkrafttreten des Rechtsakts zur Überarbeitung des Kompetenzprofils der öffentlichen Verwaltung

 

 

Teilbetrag

366 243 120 EUR

2.7.Siebter Zahlungsantrag (Darlehensunterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Name

2.21

Zu C02-i05

T

Erschwinglicher öffentlicher Wohnungsbestand – Wohnungen mit begonnener Arbeit (mit hoher Energieeffizienz gebaut oder mit verbesserter Energieeffizienz saniert)

2.22

Zu C02-i05

T

Erschwinglicher öffentlicher Wohnungsbestand – zugewiesene Wohnungen (mit hoher Energieeffizienz gebaut oder mit verbesserter Energieeffizienz saniert)

2.26

Zu C02-i06

T

Unterbringung von Studierenden zu erschwinglichen Kosten

6.28

Zu C06-i09

T

Unterzeichnung von Verträgen über den Bau und die Renovierung öffentlicher Schulen

 

 

Teilbetrag

689 431 726 EUR

2.8.Achter Zahlungsantrag (Darlehensunterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Name

15.8

TC-C15-i03

M

Fortschrittsbericht über den Bau der Transitstrecke für den Leichtschienenverkehr zwischen Odivelas und Loures

19.33

TD-C19-r42

T

Inbetriebnahme des neuen SIADAP-Systems

Teilbetrag

235 337 423 EUR

2.9. Neunter Zahlungsantrag (Darlehensunterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Name

2.23

Zu C02-i05

T

Erschwinglicher öffentlicher Wohnungsbestand – zugewiesene Wohnungen (mit hoher Energieeffizienz gebaut oder mit verbesserter Energieeffizienz saniert)

2.27

Zu C02-i06

T

Unterbringung von Studierenden zu erschwinglichen Kosten

5.29

Zu C05-i06

T

Bereitstellung von insgesamt 1 300 000 000 EUR durch das Kapitalisierungsinstrument an portugiesische nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften in Form von eigenkapital- und eigenkapitalähnlichen Beihilfen im Einklang mit ihrer Investitionspolitik

5.32

Zu C05-i06

T

100 % der durch die Kapitalerhöhung bereitgestellten Garantien wurden unterzeichnet.

5.45

Zu C05-i11

T

Fertigstellung von 446 Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen.

5.47

Zu C05-i12

T

Abschluss von Verträgen zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in strategischen Bereichen, die für die CO2-arme Wirtschaft, die Widerstandsfähigkeit und die Anpassung an den Klimawandel von Bedeutung sind.

7.10

Zu C07-i03

T

Gebaute oder sanierte Straßen

7.12

Zu C07-i04

T

Gebaute oder sanierte Straßen

19.30

TD-C19-r41

M

Inkrafttreten des Rechtsakts über den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen

 

 

Teilbetrag

938 960 210 EUR

2.10. Zehnter Zahlungsantrag (Darlehensunterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Name

2.24

Zu C02-i05

T

Erschwinglicher öffentlicher Wohnungsbestand – zugewiesene Wohnungen (mit hoher Energieeffizienz gebaut oder mit verbesserter Energieeffizienz saniert)

2.28

Zu C02-i06

T

Unterbringung von Studierenden zu erschwinglichen Kosten

2.32

Zu C02-i01

T

Förderprogramm für den Zugang zu Wohnraum (Darlehen) – gekaufte, gebaute (hohe Energieeffizienz) oder sanierte (mit verbesserter Gesamtenergieeffizienz) Wohnungen, die Haushalten zur Verfügung gestellt werden

6.29

Zu C06-i09

T

Gebaute oder renovierte Schulen

9.11

Zu C09-i02

M

Inbetriebnahme des Staudamms, der Wasserkraft- und Solarstromerzeugung und der Bewässerung unter uneingeschränkter Einhaltung der in der UVP festgelegten Ergebnisse und Bedingungen und Erreichung eines guten Zustands der betreffenden Wasserkörper

10.7

TC-C10-i03

M

Entgegennahme und Annahme der „Multifunktionalen Marineplattform“ und des „Operationszentrums“

10.18

TC-10-i07

T

Abschluss von Energieeffizienzmaßnahmen für Schiffe

15.9

TC-C15-i03

T

Abschluss des Baus einer Transitstrecke für den Leichtschienenverkehr zwischen Odivelas und Loures

 

 

Teilbetrag

907 960 212 EUR


ABSCHNITT 3: ZUSÄTZLICHE REGELUNG

1.Modalitäten für die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans

Die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans Portugals erfolgt nach folgenden Modalitäten:

Mit dem Gesetzesdekret Nr. 29-B/2021, geändert durch das Gesetzesdekret 61/2023 vom 24. Juli, wird ein vierstufiges Governance-Modell eingeführt:

a)Eine interministerielle Kommission unter dem Vorsitz des Premierministers, die für die strategische und politische Koordinierung und die allgemeine politische Steuerung zuständig ist;

b)Eine nationale Überwachungskommission, die sich aus Vertretern der verschiedenen Sozial- und Wirtschaftspartner und wichtigen Persönlichkeiten der Zivilgesellschaft zusammensetzt und in der eine unabhängige Person den Vorsitz führt, um die Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans und seine Ergebnisse zu überwachen, seine ordnungsgemäße Verbreitung unter den Bürgern, Unternehmen und anderen Organisationen zu fördern und alle Fragen zu prüfen, die sich auf seine Leistung auswirken, und Empfehlungen auszusprechen;

c)Eine mit der Entschließung des Ministerrats Nr. 46-B/2021 eingerichtete Verwaltungsstruktur Estrutura de missao Recuperar Portugal (im Folgenden „Task Force“) ist gemeinsam mit der Agentur für Entwicklung und Kohäsion (Beaufsichtigung der Verwendung der Mischung der EU-Mittel, Kontrolle des Risikos der Doppelfinanzierung und der Kohärenz mit anderen Initiativen) und dem Finanzministerium für die Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans zuständig;

d)Der Audit- und Kontrollausschuss (CAC) unter dem Vorsitz der Generalinspektion für Finanzen (IGF), der für die Prüfungs- und Kontrolltätigkeiten zuständig ist.

Portugal hat die institutionellen Akteure eingerichtet, die für die Umsetzung der einzelnen Reformen und Investitionen auf Komponentenebene zuständig sind. Die zuständigen Ministerien oder Akteure, die an der Durchführung jeder Reform und Investition beteiligt sind, stehen regelmäßig mit der Taskforce in Verbindung, die für die Koordinierung der Arbeiten am Aufbau- und Resilienzplan, die Unterzeichnung von Verträgen mit direkten und zwischengeschalteten Begünstigten, die Überprüfung der Erreichung der Etappenziele und Zielwerte und die Übermittlung der Zahlungsanträge an die Europäische Kommission zuständig ist.

2.Vorkehrungen für die Gewährung des uneingeschränkten Zugangs der Kommission zu den zugrunde liegenden Daten

-Die Taskforce „Estrutura de missao Recuperar Portugal“ als zentrale Koordinierungsstelle für den Aufbau- und Resilienzplan Portugals und seine Umsetzung ist zusammen mit der Agentur für Entwicklung und Kohäsion und dem Finanzministerium für die allgemeine Koordinierung und Überwachung des Plans zuständig. Sie fungiert insbesondere als Koordinierungsstelle für die Überwachung der Fortschritte bei den Etappenzielen und Zielwerten, für die Überwachung und gegebenenfalls die Durchführung von Kontroll- und Audittätigkeiten sowie für die Berichterstattung und Zahlungsanträge. Sie koordiniert die Berichterstattung über Etappenziele und Zielwerte, einschlägige Indikatoren, aber auch qualitative Finanzinformationen und andere Daten, z. B. über Endempfänger. Die Datenkodierung erfolgt in einem zentralen IT-System.

-Im Einklang mit Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 übermittelt Portugal der Kommission nach Erreichen der einschlägigen vereinbarten Etappenziele und Zielwerte in Abschnitt 2.1 dieses Anhangs einen hinreichend begründeten Antrag auf Zahlung des Finanzbeitrags und gegebenenfalls des Darlehens. Portugal stellt sicher, dass die Kommission auf Antrag uneingeschränkten Zugang zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten hat, die die ordnungsgemäße Begründung des Zahlungsantrags stützen, und zwar sowohl für die Bewertung des Zahlungsantrags gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 als auch für Prüfungs- und Kontrollzwecke.

(1)   https://www.un.org/development/desa/disabilities/convention-on-the-rights-of-persons-with-disabilities.html .
(2)   https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=738&langId=en&pubId=8376&furtherPubs=yes  
(3)   https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/1_en_act_part1_v8_0.pdf  
(4)   https://www.un.org/development/desa/disabilities/convention-on-the-rights-of-persons-with-disabilities.html .
(5)   https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=738&langId=en&pubId=8376&furtherPubs=yes  
(6)      Mit Ausnahme von Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(7)      Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
(8)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(9)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(10)      Mit Ausnahme von Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(11)      Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
(12)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(13)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(14)      Mit Ausnahme von Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(15)      Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
(16)

     Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(17)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(18)      Mit Ausnahme von Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(19)      Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
(20)

     Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(21)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(22)      Mit Ausnahme von Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(23)      Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
(24)

     Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(25)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(26)      Mit Ausnahme von Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(27)      Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
(28)

     Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(29)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(30) Mit Ausnahme von Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen. 
(31) Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission. 
(32) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
(33) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
(34)      Mit Ausnahme von Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(35)      Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
(36)

     Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(37)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(38)      Decreto Regulamentar n.º 9-A/2017: https://dre.pt/application/conteudo/114152782
(39)      Mit Ausnahme von Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(40)      Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
(41)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(42)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(43)      Mit Ausnahme von Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(44)      Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
(45)

     Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(46)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(47)      Mit Ausnahme von Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(48)      Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
(49)

     Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(50)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(51)      Mit Ausnahme von Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(52)      Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
(53)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(54)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(55)      Mit Ausnahme von Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(56)      Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
(57)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(58)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(59)      Mit Ausnahme von Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(60)      Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
(61)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(62)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(63)      Mit Ausnahme von Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(64)      Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
(65)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(66)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(67)      Mit Ausnahme von Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(68)      Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
(69)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(70)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(71)      Mit Ausnahme von Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(72)      Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
(73)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(74)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(75) Der Begriff der Steuervergünstigung ist in Artikel 2 des Estatuto dos Benefícios Fiscais (Anhang des Decreto-Lei Nr. 215/1989 vom 1. Juli 1989) definiert. Steuerausgaben sind definiert als die Auswirkungen von Steuervergünstigungen auf den Haushalt.
(76)      Räume, die eingerichtet wurden, um das sensorische System zu berühren, um entweder alarmierend oder ruhig zu wirken
(77) Mit Ausnahme von Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen. 
(78) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
(79) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
(80) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
(81) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
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