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Document 52021DC0720

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Kapitalmarktunion – Umsetzung ein Jahr nach dem Aktionsplan

    COM/2021/720 final

    Brüssel, den 25.11.2021

    COM(2021) 720 final

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

    Kapitalmarktunion – Umsetzung ein Jahr nach dem Aktionsplan


    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

    Kapitalmarktunion – Umsetzung ein Jahr nach dem Aktionsplan

    Einleitung

    Die Kapitalmärkte spielen eine Schlüsselrolle bei der Bereitstellung von Finanzmitteln, damit EU-Unternehmen investieren und expandieren können. Dies ist auch relevant, während sich die Wirtschaft der EU allmählich von der COVID-19-Krise erholt. Jedoch sind die europäischen Kapitalmärkte nach wie vor fragmentiert, was die Fähigkeit der Unternehmen, Kapital in der gesamten EU zu beschaffen, beeinträchtigt. Ein integrierter EU-Kapitalmarkt würde erheblich zu einer dauerhaften Erholung, zu nachhaltigem Wachstum und zu einem kosteneffizienten grünen und digitalen Wandel beitragen.

    Die Kapitalmarktunion bietet eine Gelegenheit, die Fragmentierung der Märkte in der EU anzugehen. Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans 2020 für die Kapitalmarktunion 1 müssen daher weiterhin eine zentrale politische Priorität der EU bleiben. Aus diesem Grund betonte Präsidentin von der Leyen in ihrer Absichtserklärung vom September 2021, dass der Aktionsplan 2020 für die Kapitalmarktunion umgesetzt werden muss, und die Kommission unterstrich in ihrem Arbeitsprogramm, dass vollständig entwickelte und integrierte europäische Kapitalmärkte erforderlich sind.

    Ein Jahr nach der Annahme des Aktionsplans 2020 für die Kapitalmarktunion erfüllt die Europäische Kommission nun ihre Verpflichtungen und legt vier Legislativvorschläge vor. Diese vier Vorschläge wurden so konzipiert, dass sie zur Verwirklichung der Ziele der Kapitalmarktunion beitragen. Die Arbeit an anderen Maßnahmen zur Kapitalmarktunion wird fortgesetzt, womit der Weg für weitere ehrgeizige Ziele im Jahr 2022 geebnet wird.

    1.Noch stärkere Argumente für die Kapitalmarktunion

    2.Die politische Bedeutung der Kapitalmarktunion

    Wirtschaftswachstum nach der COVID-19-Pandemie. Die wirtschaftliche Erholung nach der COVID-19-Krise stellt eine unmittelbare Priorität der EU dar. Während die Wirtschaftsleistung im Jahr 2020 um 6,3 % zurückging, dürfte sie sich den Prognosen zufolge schneller erholen als zuvor erwartet, wobei mit Wachstumsraten in Höhe von 5,0 % für dieses Jahr und 4,3 % für 2022 gerechnet wird. 2 Dank der effektiven Strategien zur Eindämmung des Virus und der erheblichen Fortschritte bei der Impfung konnten die Mitgliedstaaten ihre Volkswirtschaften schrittweise wieder öffnen. 3 Zwar wird im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) durch strukturelle Reformen 4 und öffentlich finanzierte Investitionsvorhaben ein wesentlicher Beitrag zur Erholung geleistet, doch werden starke und gut integrierte Kapitalmärkte von entscheidender Bedeutung sein, um künftiges Wirtschaftswachstum zu unterstützen.

    Eine grüne Kapitalmarktunion. Private Finanzierungen sind für den grünen Wandel von entscheidender Bedeutung. Als Teil des europäischen grünen Deals hat sich die EU das rechtsverbindliche Ziel gesetzt, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden. 5 Ferner will sie ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel stärken sowie den Verlust an biologischer Vielfalt und die Schädigung der Umwelt insgesamt umkehren. Die EU nimmt weltweit eine Führungsrolle bei der Entwicklung grüner Kapitalmärkte ein, um private Investitionen zugunsten ihrer ehrgeizigen Klima- und Umweltziele zu bündeln, und wird dabei durch die Strategie der Kommission zur Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft 6 unterstützt. Gegenwärtig ist die EU der bevorzugte Ort für die Emission grüner Anleihen, wobei 2020 rund 50 % aller grünen Anleihen in der EU emittiert wurden. 7 Darüber hinaus lautete 2020 etwa die Hälfte der weltweiten Emissionen grüner Anleihen auf Euro 8 , was den Euro zur weltweit führenden Währung für grüne Finanzierungen macht. Der Markt der EU für grüne Anleihen dürfte durch das Ziel der Kommission, bis Ende 2026 durch die Emission grüner Anleihen bis zu 30 % der Mittel aus dem Aufbauinstrument „NextGenerationEU“– nämlich 240 Mrd. EUR – zu mobilisieren, weiter gestärkt werden. Die Führungsrolle der EU in diesem Bereich bietet eine einzigartige Gelegenheit, einen wahrhaft integrierten grünen Kapitalmarkt – eine grüne Kapitalmarktunion – zu schaffen, mit dem der umfassenderen Integration der EU-Kapitalmärkte ein stärkerer Impuls verliehen werden kann. Damit jedoch eine grüne Kapitalmarktunion entstehen kann und erfolgreich ist, müssen die strukturellen Hindernisse beseitigt werden, aufgrund derer die Kapitalmärkte nach wie vor entlang nationaler Grenzen fragmentiert sind und die Kapitalmarktunion im Allgemeinen gehemmt wird.

    Der digitale Wandel. Die EU hat sich auch für die Digitalisierung ihrer Wirtschaft ehrgeizige Ziele gesetzt. Für diesen digitalen Wandel sind erhebliche private Investitionen erforderlich. Ein großer, integrierter und effizienter Kapitalmarkt – die Kapitalmarktunion – ist dabei von entscheidender Bedeutung, um diese Investitionen zu generieren. Zugleich haben neue Technologien das Potenzial, die Integration der Kapitalmärkte zu unterstützen, die Bereitstellung von Finanzdienstleistungen zu verbessern und sie zum Nutzen von Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern effizienter zu gestalten. Im Rahmen der Digitalisierung sind bereits neue Geschäftsmodelle, auch für Kleinanleger, entstanden, in denen der Vertrieb von Finanzinstrumenten über Intermediäre wie Banken durch einen direkteren Zugang über spezialisierte Plattformen oder Finanztechnologieunternehmen (FinTechs) ergänzt wird.

    Offene strategische Autonomie. Ein starkes, wettbewerbsfähiges und integriertes Finanzsystem bildet das Rückgrat einer robusten und dynamischen Wirtschaft. Es dient nicht nur der Finanzierung etablierter Unternehmen, sondern ist auch unerlässlich für die Finanzierung der Unternehmen von morgen, der Einhörner und der Start-up-Unternehmen in der EU, die in Bereichen tätig sind, die für die EU von zentralem strategischem Interesse sind; dazu zählen beispielsweise die Bereiche Quantentechnik, Halbleiter, Wasserstoffenergie, Arzneimittel, Biotechnologie und künstliche Intelligenz. Zwar ist die EU weiterhin offen für die globalen Finanzmärkte, jedoch sind tiefe und liquide EU-Kapitalmärkte, die von wettbewerbsfähigen und kosteneffizienten Marktinfrastrukturen wie zentralen Gegenparteien gestützt werden, von ausschlaggebender Bedeutung, um die übermäßige Abhängigkeit der EU von Anbietern kritischer Finanzdienstleistungen aus Drittländern zu verringern. Die Kapitalmarktunion wird zusammen mit der Bankenunion die offene strategische Autonomie der EU, ihre globale wirtschaftliche Rolle und das Vertrauen in den Euro stärken. 9

    3.Ziele der Kapitalmarktunion

    Im Aktionsplan zur Kapitalmarktunion von 2020 wurden drei Hauptziele ermittelt, um den Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern in der gesamten EU konkrete Vorteile zu bringen.

    Ziel 1: ein besserer Finanzierungszugang für europäische Unternehmen

    Die Kapitalmarktunion ist notwendig, um den Unternehmen in der EU diversifiziertere Finanzierungsmöglichkeiten zu bieten und ihre übermäßige Abhängigkeit von der Finanzierung durch Banken zu verringern. Dieses Ziel hat seit 2020 an Bedeutung gewonnen, da die Unternehmen nach der COVID-19-Krise einen größeren Bedarf an Kapital, insbesondere Eigenkapital, haben. Durch die Schaffung stärker integrierter und entwickelter Kapitalmärkte ermöglicht die Kapitalmarktunion Unternehmen den Zugang zu umfangreicheren und liquideren Beständen an Mitteln, die direkt von Anlegern stammen.

    Ziel 2: Gestaltung der EU als noch sichererer Platz für die langfristige Spar- und Anlagetätigkeit der Menschen

    Sparerinnen und Sparer sollten in Finanzprodukte investieren können, die ihren Anlage- und Risikopräferenzen am besten entsprechen, einschließlich der immer stärker von ihnen nachgefragten Umwelt-, Sozial- und Governance-Produkte (ESG-Produkte). Zahlreiche Sparerinnen und Sparer nutzen die Kapitalmärkte jedoch nicht, da sie ihnen nicht trauen oder sich der verfügbaren Möglichkeiten nicht bewusst sind, wodurch Unternehmen potenzielle Kapitalmarktmittel entgehen. Daher ist es von wesentlicher Bedeutung, Kleinanleger in die Lage zu versetzen, diese Möglichkeiten zu nutzen, und sie gleichzeitig ausreichend zu schützen. Das Ziel der bevorstehenden Strategie für Kleinanleger, die 2022 angenommen werden soll, besteht darin, die Interessen der Kleinanleger in den Mittelpunkt zu rücken.

    Ziel 3: Integration der nationalen Kapitalmärkte in einen echten Binnenmarkt

    Die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU wird durch die Fragmentierung ihrer Kapitalmärkte geschwächt. Mit den Maßnahmen zur Kapitalmarktunion sollen die Hindernisse für grenzüberschreitende Investitionen – auch tief verwurzelte Hindernisse wie unterschiedliche und ineffiziente Insolvenzrahmen oder Vorschriften über Quellensteuern – beseitigt und die EU-weiten Pässe für die Erbringung von Dienstleistungen gestärkt werden. Dies wird es Unternehmen wiederum ermöglichen, auf größere Kapitalpools von institutionellen Anlegern und Kleinanlegern in der gesamten EU zurückzugreifen.

    4.Das heutige Paket von Legislativmaßnahmen – die Kapitalmarktunion ein Jahr später

    Vor dem Hintergrund dieser Ziele stellen die heute angenommenen Legislativvorschläge einen wichtigen Schritt für die Umsetzung des Aktionsplans der Kommission zur Kapitalmarktunion aus dem Jahr 2020 dar. Sie gehen die Probleme in einem breiten Spektrum von Kapitalmarktdienstleistungen an und tragen zur Verwirklichung der Hauptziele der Kapitalmarktunion bei.

    5.Ein einheitlicher europäischer Zugangspunkt zur Schaffung von mehr Finanzierungs- und Geschäftsmöglichkeiten für Unternehmen

    Derzeit sind finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Informationen über Unternehmen und Finanzprodukte über alle Mitgliedstaaten verstreut, wobei zahlreiche Zugangspunkte, verschiedene Sprachen und mehrere digitale Formate verwendet werden. Diese Fragmentierung ist ein Hindernis für Investitionen, insbesondere für grenzüberschreitende Investitionen.

    Die Kommission schlägt daher eine Verordnung zur Einrichtung eines einheitlichen europäischen Zugangspunkts (European Single Access Point – ESAP) durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) vor. 10  Der ESAP wird eine gemeinsame Quelle für öffentliche und kostenfreie 11 Informationen über EU-Unternehmen und -Anlageprodukte sein, unabhängig von ihrem Standort oder Herkunftsort in der EU. Durch einen phasenweisen Ansatz wird sichergestellt, dass der ESAP ab 2024 einsatzbereit ist.

    Mit dem ESAP werden Investitionsmöglichkeiten stärker ins Blickfeld europäischer und internationaler Anleger gerückt. Dadurch wird der Zugang zu Finanzmitteln für EU-Unternehmen verbessert, insbesondere für kleinere Unternehmen und Unternehmen in kleineren Kapitalmärkten. Anleger werden bei der Suche nach Informationen Zeit und Ressourcen sparen und so zur Verwirklichung des Ziels der Kapitalmarktunion, die Anlagetätigkeit der Bürgerinnen und Bürger einfacher und sicherer zu gestalten, beitragen. Der ESAP wird auch Unternehmerinnen und Unternehmern zugutekommen, da sie ihn als Instrument für die Suche nach Geschäftsmöglichkeiten in der gesamten EU nutzen können.

    Zudem ist der ESAP ein Eckpfeiler der Strategie für ein digitales Finanzwesen 12 . Mit der Zeit wird sich der ESAP voraussichtlich zum einzigen Zugangspunkt für finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Informationen und Produktdaten von Unternehmen entwickeln, wodurch der Datenfragmentierung entlang der nationalen Grenzen entgegengewirkt und eine bessere digitale Nutzung und Weiterverwendung von Informationen ermöglicht wird.

    Darüber hinaus hat der ESAP auch ein großes Potenzial für die Förderung des grünen Wandels. Indem ein einfacherer, zentralisierter Zugang zu den ESG-Daten von EU-Unternehmen und Informationen über ESG-Finanzprodukte bereitgestellt wird, wird der zunehmenden Forderung aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft nach nachhaltigkeitsbezogenen Informationen nachgekommen und so zu einem gerechten Übergang zur Nachhaltigkeit beigetragen.

    6.Förderung langfristiger Investitionen über europäische langfristige Investmentfonds 13

    Europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF) zielen darauf ab, langfristige Finanzierungen börsennotierten und nicht börsennotierten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie langfristigen Infrastrukturvorhaben in einer Vielzahl von Sektoren zuzuführen, etwa Vorhaben in den Bereichen energieeffizientere Verkehrsinfrastruktur, Erzeugung grüner Energie, saubere technologische Innovationen und soziale Infrastruktur. Dafür muss jedoch das volle Potenzial von ELTIF ausgeschöpft werden. Gegenwärtig ist die Anzahl der ELTIF noch gering: Mit Stand Oktober 2021 sind nur etwa 57 ELTIF in vier Mitgliedstaaten zugelassen. Im Allgemeinen sind die Marktteilnehmer der Auffassung, dass die bestehenden Vorschriften für die Zulassung, die Anlagepolitik, die Tätigkeitsbedingungen und den Vertrieb von ELTIF nicht ausreichend an langfristige Investitionen angepasst sind. Dies führt in Verbindung mit Zutrittshindernissen für Kleinanleger dazu, dass ELTIF weniger attraktiv für Fondsverwalter und Anleger sind.

    Durch die vorgeschlagenen Änderungen am ELTIF-Rahmen werden sie jedoch attraktiver. Sie werden die Rolle der ELTIF als ergänzende Finanzierungsquelle für die Realwirtschaft stärken und ihnen ermöglichen, langfristige Spareinlagen vermehrt in langfristige Investitionsvorhaben zu lenken. Nach Annahme der überarbeiteten Vorschriften wird die Bandbreite der Vermögenswerte, die für eine ELTIF-Investition infrage kommen, erweitert und ELTIF-Verwaltern bei Einrichtung, Verwaltung und Vertrieb von ELTIF zusätzliche Flexibilität geboten. Ferner wird die Attraktivität von ELTIF gesteigert, indem einige der Anforderungen an ELTIF, die ausschließlich an professionelle Anleger vertrieben werden, gelockert werden. Im Einklang mit dem Ziel der Kapitalmarktunion, die Rolle der Kleinanleger zu stärken, werden durch die vorgeschlagenen Änderungen zudem einige der Schwellenwerte beseitigt, die den Zugang von Kleinanlegern zu ELTIF behindern, während die Anleger weiterhin geschützt werden.

    Die überarbeiteten Vorschriften werden dazu beitragen, eine stärker integrierte Kapitalmarktunion aufzubauen und so die Wirtschaft der EU wettbewerbsfähiger und resilienter zu machen. Sie werden auch den europäischen Grünen Deal und die europäische Energieunion unterstützen, indem langfristige Investitionen, die für grüne Vorhaben und Energieinfrastrukturvorhaben erforderlich sind, gebündelt werden. Außerdem sind ELTIF besonders dafür geeignet, technologische Innovationen zu finanzieren und den digitalen Wandel zu unterstützen. Angesichts der demografischen Herausforderungen der EU könnten ELTIF auch dazu beitragen, soziale Infrastrukturvorhaben wie Krankenhäuser und Sozialwohnungen zu finanzieren.

    7.Diversifizierung der Finanzierung für Unternehmen durch die Überarbeitung der Richtlinie über die Verwaltung alternativer Investmentfonds 14

    Mehr und mehr Investitionen werden über Finanzintermediäre auf den Kapitalmärkten getätigt. Insbesondere alternative Investmentfonds spielen bei der Finanzintermediation eine immer wichtigere Rolle. Seit ihrer Annahme im Jahr 2011 wurde mit der Richtlinie über die Verwaltung alternativer Investmentfonds die Schaffung eines effizienten Binnenmarkts für alternative Investmentfonds unterstützt und ein starker Regulierungs- und Aufsichtsrahmen für deren Verwalter in der EU eingerichtet.

    Die Kommission schlägt gezielte Änderungen am Rahmen der Richtlinie über die Verwaltung alternativer Investmentfonds vor, um die Markt für alternative Investmentfonds noch effizienter und besser integriert zu machen. Die Änderungen werden den Zugriff auf Finanzmittel für EU-Unternehmen erleichtern, indem der Regulierungsrahmen für Fonds, die Darlehen an Unternehmen vergeben, harmonisiert wird. Fonds, die Darlehen vergeben, stellen bei der Bereitstellung von Finanzmitteln für EU-Unternehmen eine tragfähige Alternative zu Bankdarlehen dar, insbesondere wenn sich traditionelle Darlehensgeber bei einer angespannten Marktlage zurückziehen. Diese Fonds unterliegen einer Reihe unterschiedlicher nationaler Vorschriften. So wird der Binnenmarkt fragmentiert und der Wettbewerb zwischen Marktteilnehmern eingeschränkt. Durch die Ausweitung des Angebots an Finanzierungsoptionen ermöglichen es die neuen Vorschriften Unternehmen, zu wachsen, Innovationen zu finanzieren und ihre grünen und digitalen Ziele unter allen Marktbedingungen zu verwirklichen.

    Die überarbeiteten Vorschriften werden ferner den Anlegerschutz verbessern. Erstens werden ihre Interessen besser geschützt, indem sichergestellt wird, dass Fondsverwalter, die ihre Aufgaben an Dritte delegieren, dieselben hohen Standards einhalten, die in der gesamten EU gelten. Mit dem Vorschlag werden die bestehenden Vorschriften präzisiert und wird ein Beitrag zur aufsichtlichen Konvergenz geleistet, während anerkannt wird, dass eine Delegierung es ermöglicht, Anlageportfolios effizient zu verwalten und auf das erforderliche Fachwissen in einem bestimmten geografischen Markt oder einer Anlageklasse zurückzugreifen. Sie werden somit zum weltweiten Erfolg des europäischen Investmentfondssektors beitragen. Zweitens werden die Verwalter von offenen alternativen Investmentfonds oder Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) durch die geänderten Vorschriften dazu angehalten, die harmonisierten Instrumente für das Liquiditätsmanagement angemessen einzusetzen, was sie dabei unterstützt, die Liquiditätsrisiken wirksam zu steuern, um den Wert der Investitionen in Zeiten von Marktspannungen zu erhalten. Dies dürfte das Vertrauen der Anleger in diese Anlageinstrumente stärken und dazu führen, dass Kleinanleger eher investieren.

    8.Verbesserung der Markttransparenz durch die Überarbeitung der Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR) 15   16

    Eine effiziente Marktinfrastruktur ist das Rückgrat eines ordnungsgemäß funktionierenden Kapitalbinnenmarkts. In der Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR) ist geregelt, wie der Handel in der EU funktioniert. Die MiFIR wurde in den letzten zehn Jahren angepasst, und der vorliegende Vorschlag wird weiter zu einer wettbewerbsfähigeren, transparenteren und stärker integrierten Handelslandschaft zu gerechteren Bedingungen beitragen. Mit dem Vorschlag wird sichergestellt, dass die Finanzmärkte der EU unter den sich ständig verändernden globalen Handelsbedingungen weiterhin florieren.

    Die Finanzmärkte stützen sich auf hochwertige Marktdaten. Gut zugeschnittene Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen wie Preise und Handelsvolumen sind daher von wesentlicher Bedeutung und tragen zur Preisbildung bei. Durch die vorgeschlagenen geänderten Vorschriften wird die Markttransparenz erhöht, indem die Inanspruchnahme einer Ausnahme von der Veröffentlichung von Handelsdaten eingeschränkt wird.

    Auch die Handelslandschaft entwickelt sich stetig weiter, und Börsen stehen nun im Wettbewerb mit Investmentbanken. 17 Um für gleiche Wettbewerbsbedingungen für Börsen und Investmentbanken zu sorgen, werden die Transparenzanforderungen und die Handelspraktiken zwischen den verschiedenen Akteuren durch die vorgeschlagenen Änderungen weiter angeglichen. Ferner soll die umstrittene Praxis der Händler unterbunden werden, Brokern Anreize zu bieten, damit sie ihnen Kundenaufträge weiterleiten, unabhängig davon, ob dies im besten Interesse ihrer Kunden liegt (Rückvergütungen für die Weiterleitung von Wertpapieraufträgen, „payment for order flows“ – PFOF).

    Darüber hinaus wird mit den überarbeiteten Vorschriften nach ihrer Annahme zeitnah ein umfassender Überblick über die Handelsbedingungen an den Börsen und sonstigen Handelsplätzen in der EU möglich sein. 18  Aufgrund dieser Vorschriften wird auch ein konsolidierter Datenticker geschaffen, wobei Börsen, insbesondere kleinere Börsen, für die Übermittlung von Daten zu Aktien angemessen vergütet werden. Alle Anleger – unabhängig von ihrer Größe – werden auf Marktdaten zugreifen können, um einen konsolidierten Überblick über die Handelsbedingungen auf den Märkten der EU und über verschiedene Finanzinstrumente wie Aktien, börsengehandelte Fonds und Anleihen zu erhalten. Dadurch wird der Informationsvorteil verringert, über den die größten Marktteilnehmer gegenüber anderen Marktteilnehmern verfügen, insbesondere gegenüber kleineren Vermögensverwaltern, Banken und Brokern, die sich die teuren Dienste von Datenverkäufern möglicherweise nicht leisten können. Eine größere Transparenz in Bezug auf die Handelsbedingungen für die verschiedenen Händler wird auch zu einer Verringerung der Ausführungsrisiken von Transaktionen führen. Der Datenträger wird ebenso Kleinanlegern zur Verfügung stehen, womit ein Beitrag zur Demokratisierung des Handels in der EU geleistet wird.

    9.Die Zukunft der Kapitalmarktunion – Ziele für 2022

    Die heute angenommenen Legislativvorschläge stellen – neben den Anfang des Jahres zur Überprüfung der Richtlinie „Solvabilität II“ 19 und zum Bankenpaket 20 angenommenen Legislativvorschlägen 21 – bedeutende Meilensteine auf dem Weg zur Schaffung der Kapitalmarktunion dar. Jedoch endet die Arbeit der Kommission nicht an dieser Stelle. Es wird weiterhin an den anderen Maßnahmen des Aktionsplans 2020 für die Kapitalmarktunion gearbeitet, wobei die Arbeiten während der Amtszeit der gegenwärtigen Kommission abgeschlossen werden sollen. In diesem Abschnitt werden einige Maßnahmen für die Kapitalmarktunion dargelegt, die für 2022 geplant sind. Der Stand bei der Umsetzung anderer Maßnahmen ist im Anhang zu dieser Mitteilung beschrieben.

    3.1. Überarbeitung der Notierungsvorschriften zur Unterstützung von Unternehmen bei der Mittelbeschaffung auf öffentlichen Märkten

    Die Kapitalbeschaffung auf den öffentlichen Märkten in der EU ist nach wie vor kostspielig und umständlich, insbesondere für KMU. Aus diesem Grund wurde in dem Aktionsplan 2020 für die Kapitalmarktunion angekündigt, dass die Kommission die Notierungsvorschriften in der EU vereinfachen wird. Ihre Sachverständigengruppe zu KMU hat im Mai 2021 zwölf Empfehlungen zur Frage vorgelegt, wie der Zugang von KMU zu den öffentlichen Märkten erleichtert werden kann. 22 Auf der Grundlage dieser Empfehlungen, des Rechtsakts über die Notierung von KMU 23 und der von den gesetzgebenden Organen als Teil des Maßnahmenpakets für die Erholung der Kapitalmärkte angenommenen Maßnahmen 24 plant die Kommission nun, im zweiten Halbjahr 2022 einen Legislativvorschlag anzunehmen, mit dem die Bürokratie für Unternehmen, die Mittel auf den öffentlichen Märkten in der EU beschaffen wollen, abgebaut wird und zugleich die Marktintegrität und der Anlegerschutz gewahrt werden. In dem Vorschlag sollen die Vorschriften für Unternehmen, die ein Notierungsverfahren 25 durchlaufen, und für Unternehmen, die bereits auf öffentlichen Märkten in der EU notiert sind, kritisch bewertet werden. Diese Initiative wird dazu beitragen, die öffentlichen Märkte in der EU zu vergrößern, sie effizienter, liquider und somit wettbewerbsfähiger zu gestalten sowie eine bessere Kapitalallokation für nachhaltige und innovative Unternehmen zu ermöglichen.

    3.2. Ein Rahmen für ein offenes Finanzwesen zur Unterstützung der Kapitalmärkte und zur Schaffung von Mehrwert für Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen

    Im Anschluss an den Aktionsplan 2020 für die Kapitalmarktunion und die Strategie für ein digitales Finanzwesen 26 wird die Kommission ihre Arbeit beschleunigen, um die Datenwirtschaft für Kapitalmärkte, Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen in der EU bestmöglich zu nutzen. Im Einklang mit dem anstehenden Vorschlag für ein Datengesetz und aufbauend auf der Evaluierung der Richtlinie über Zahlungsdienste II 27  soll Finanzinstituten mit einem „Rahmen für ein offenes Finanzwesen“ der Austausch und die Weiterverwendung von Daten zur Schaffung neuer Dienste ermöglicht werden, vorbehaltlich der Zustimmung durch Kunden, der Datenschutzvorschriften 28 und klarer Sicherheitsvorkehrungen. So wird dafür gesorgt, dass mehr Daten für innovative Finanzdienstleistungen verfügbar sind. Ferner wird ein solcher Rahmen den Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Auswahlmöglichkeiten bieten und ihnen bei der Suche nach Produkten helfen, die ihren Anlagepräferenzen, auch im Hinblick auf Nachhaltigkeit, am besten entsprechen, während sie gleichzeitig die Kontrolle über ihre Daten und darüber, wer auf sie zugreifen kann, behalten können. Dies sollte direkt zu einer stärkeren Beteiligung von Kleinanlegern beitragen. Ein offenes Finanzwesen kann sich auch positiv auf den Zugang von KMU zu Finanzmitteln auswirken. KMU würden von der Bewertung ihres wirtschaftlichen Profils durch mehrere Finanzdienstleister und dem Angebot an Finanzierungslösungen, die ihren Bedürfnissen entsprechen, profitieren.

    Der Rahmen für ein offenes Finanzwesen wird auf dem Grundsatz der gleichen Wettbewerbsbedingungen für bestehende und neue Marktteilnehmer aufbauen. Die Vorteile des Datenaustauschs beschränken sich nicht nur auf das Finanzwesen. Daher wird das offene Finanzwesen die breiter angelegten Dateninitiativen der Kommission ergänzen.

    Zum Aufbau des offenen Finanzwesens über den Anwendungsbereich der Richtlinie über Zahlungsdienste II hinaus wird die Kommission einen Bottom-up-Ansatz verfolgen, der sich auf ihre Arbeit mit Interessenträgern an einer ersten Reihe von bestimmten Anwendungsfällen und auf Beiträge der kürzlich eingesetzten Sachverständigengruppe über einen europäischen Finanzdatenraum stützt. In einem zweiten Schritt wird sie – wie in der Strategie für ein digitales Finanzwesen angekündigt – einen Legislativvorschlag für einen neuen Rahmen für ein offenes Finanzwesen vorlegen, der auf den horizontalen Initiativen für den Datenzugang aufbaut und mit diesen in Einklang steht.

    Darüber hinaus wird die Kommission eine Strategie für aufsichtliche Daten annehmen, um es EU-Finanzaufsichtsbehörden zu ermöglichen, die von ihnen zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigten Daten effizient zu erfassen und wirksam zu verwenden, indem die Standardisierung und der Austausch der Daten – vorbehaltlich der Einhaltung der Datenschutzvorschriften – verbessert werden. Mit der Strategie wird darauf abgezielt, die aufsichtliche Berichterstattung in der EU zu modernisieren und die Kosten und den Aufwand für meldende Einrichtungen, etwa Banken, Versicherungsunternehmen und sonstige Finanzinstitute, zu minimieren.

    3.3. Finanzwissen

    Ein hohes Maß an Finanzwissen ist für Anleger auf den Kapitalmärkten von entscheidender Bedeutung. Es kann Menschen dabei helfen, verantwortungsbewusste Anlagen auf den Kapitalmärkten zu tätigen und die damit verbundenen Risiken besser zu verstehen, auch im Hinblick auf Nachhaltigkeit. Darüber hinaus werden durch die Digitalisierung von Finanzdienstleistungen und das wachsende Angebot an nachhaltigen Finanzprodukten und -dienstleistungen zwar neue Möglichkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen, doch führen sie auch zu neuem Lernbedarf für diese. Schließlich setzen die demografischen Veränderungen in der EU, insbesondere die Bevölkerungsalterung, die Sozialsysteme unter Druck. Die Menschen sind zunehmend gefordert, die Verantwortung für die Vorbereitung auf den Ruhestand selbst zu übernehmen. Das Maß an Finanzwissen schwankt jedoch je nach Bevölkerungsgruppe erheblich, und die Gruppen mit geringen Kenntnissen im Finanzbereich wissen nicht immer, wie sie ihr Geld bestmöglich anlegen können.

    Auf der Grundlage der Ergebnisse der im Aktionsplan 2020 für die Kapitalmarktunion angekündigten Machbarkeitsstudie 29 arbeitet die Kommission mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und den Mitgliedstaaten an der Entwicklung eines Finanzbildungsrahmens für Erwachsene, der bis Ende dieses Jahres vorzulegen ist. Danach wird die Arbeit an einem Finanzbildungsrahmen für junge Menschen aufgenommen. Innerhalb dieser Rahmen werden die Kompetenzen festgelegt, die Menschen in der EU benötigen, um sinnvolle Entscheidungen über ihre persönlichen Finanzen treffen zu können. Mit ihnen wird der Austausch bewährter Verfahren im Bereich Vermittlung von Finanzwissen zwischen den Mitgliedstaaten und privaten Interessenträgern unterstützt.

    3.4. Unternehmensinsolvenzen: ein besser vorhersehbares Ergebnis für Unternehmen und Anleger

    In integrierten Kapitalmärkten sollten Kapitalgeber bei der grenzüberschreitenden Kreditvergabe an Unternehmen ein ähnliches Maß an Vertrauen haben wie auf ihrem inländischen Markt. Ein zentraler Aspekt in diesem Zusammenhang ist ein hohes Maß an Rechtssicherheit in Bezug auf die Folgen, falls ein Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Gegenwärtig bestehen jedoch deutliche Unterschiede im Insolvenzrecht der einzelnen Mitgliedstaaten. Eine größere Angleichung des Insolvenzrechts in der gesamten EU wird der Integration der nationalen Kapitalmärkte förderlich sein. Hierbei handelt es sich um ein langfristiges Vorhaben, da das Insolvenzrecht komplex ist und nationale politische Entscheidungen in der Frage widerspiegelt, wie schutzbedürftige Interessenträger im Falle einer Unternehmensinsolvenz am besten geschützt werden können.

    Die Kommission wird bis zum dritten Quartal 2022 eine Initiative vorschlagen, mit der gezielte Aspekte des Rahmens für Unternehmensinsolvenzen und der entsprechenden Verfahren harmonisiert werden sollen. Vorbehaltlich einer Folgenabschätzung wird die Kommission eine Richtlinie vorschlagen. Der genaue Anwendungsbereich dieses Richtlinienvorschlags wird Gegenstand weiterer Beratungen mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament sein. Dieser Richtlinienvorschlag könnte durch eine Empfehlung der Kommission ergänzt werden.

    Fazit

    Durch die COVID-19-Pandemie wurden strukturelle Veränderungen beschleunigt, die in der EU bereits im Gange waren. Diese strukturellen Veränderungen betreffen die Demografie, das geopolitische Umfeld, die Digitalisierung – nicht nur im Finanzwesen – und den Weg hin zur CO₂-Neutralität und einer umfassenderen Nachhaltigkeit. Starke und integrierte Kapitalmärkte werden entscheidend dazu beitragen, dass die EU diese Veränderungen bewältigen und eine widerstandsfähige und wettbewerbsfähige Zukunft für ihre Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen schaffen kann.

    Daher ist es so wichtig, die politische Dynamik im Hinblick auf die Kapitalmarktunion aufrechtzuerhalten. Die Kommission erfüllt heute vier der Verpflichtungen, die sie im Aktionsplan 2020 für die Kapitalmarktunion eingegangen ist, und die Arbeit an anderen Maßnahmen ist in vollem Gange.

    Seit Beginn der Initiative für die Kapitalmarktunion 2015 haben das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten stets betont, dass die EU über große, starke und integrierte Kapitalmärkte verfügen muss. Jetzt müssen sie ihr Engagement für die Kapitalmarktunion unter Beweis stellen, indem sie das Gesetzgebungsverfahren beschleunigen und den Ehrgeiz der Vorschläge aufrechterhalten.

    (1)

         Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, Aktionsplan 2020 für die Kapitalmarktunion: Eine Kapitalmarktunion für die Menschen und Unternehmen, COM/2020/590, 24.9.2020.

    (2)

         Europäische Kommission, „European Economic Forecast“ (Wirtschaftsprognose für Europa), Herbst 2021.

    (3)

         Die COVID-19-Pandemie wurde jedoch noch nicht überwunden, wie der jüngste Anstieg der COVID-19-Infektionen zeigt.

    (4)

    In diesem Zusammenhang stellt die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten im Rahmen des Instruments für technische Unterstützung weiterhin technische Unterstützung für die Konzipierung und Umsetzung von Reformen, auch zur Weiterentwicklung der Kapitalmärkte, bereit.

    (5)

         Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“), ABl. L 243 vom 9.7.2021, S. 1.

    (6)

        Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, Strategie zur Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft, COM/2021/390, 6.7.2021.

    (7)

         Folgenabschätzung zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische grüne Anleihen, SWD/2021/181, 6.7.2021.

    (8)

         Bericht zur Europäischen Finanzmarktstabilität und -integration (EFSIR) 2021, SWD/2021/113, 25.5.2021. 

    (9)

         Das europäische Wirtschafts- und Finanzsystem: Mehr Offenheit, Stärke und Resilienz, COM/2021/32 final, 19.1.2021.

    Strategische Vorausschau 2021: Die Handlungsfähigkeit und Handlungsfreiheit der EU, COM/2021/750 final, 8.9.2021.

    (10)

         Die Verordnung zur Einrichtung des ESAP wird von einer Richtlinie und einer Verordnung begleitet, mit denen die im ESAP zur Verfügung zu stellenden Informationen sowie bestimmte Merkmale dieser Informationen in Bezug auf Formate in den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften festgelegt werden.

    (11)

         Die ESMA kann gegen Gebühr zusätzliche Dienstleistungen anbieten.

    (12)

         Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine Strategie für ein digitales Finanzwesen in der EU, COM/2020/591, 24.9.2020. 

    (13)

         Verordnung (EU) 2015/760 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über europäische langfristige Investmentfonds, ABl. L 123 vom 19.5.2015, S. 98.

    (14)

         Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010, ABl. L 174 vom 1.7.2011, S. 1.

    (15)

         Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 84.

    (16)

         Die Überarbeitung der MiFIR geht mit geringfügigen Anpassungen der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (MiFID) (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 349) einher.

    (17)

         Seit dem Inkrafttreten der MiFID I ist die Gesamtzahl multilateraler Handelsplätze und systematischer Internalisierer im EWR um 344 auf nun 476 Handelsplätze gestiegen.

    (18)

         Handelsinformationen werden derzeit mit einer Verzögerung von 15 Minuten veröffentlicht.

    (19)

       Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit, die Aufsichtsqualität, die Berichterstattung, langfristige Garantien, makroprudenzielle Instrumente, Nachhaltigkeitsrisiken, die Gruppenaufsicht und die grenzüberschreitende Aufsicht, COM/2021/581 final. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und zur Änderung der Richtlinien 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2009/138/EG, (EU) 2017/1132 und der Verordnungen (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 648/2012, COM/2021/582.

    (20)

         Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 im Hinblick auf Anforderungen hinsichtlich des Kreditrisikos, des Risikos einer Anpassung der Kreditbewertung, des operationellen Risikos, des Marktrisikos und der Eigenmitteluntergrenze, COM/2021/664 final. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen in Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Governancerisiken und zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU, COM/2021/663 final, 27.10.2021. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf die aufsichtliche Behandlung global systemrelevanter Institutsgruppen mit einer multiplen Abwicklungsstrategie und eine Methode für die indirekte Zeichnung von Instrumenten, die zur Erfüllung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten berücksichtigungsfähig sind, COM/2021/665 final, 27.10.2021.

    (21)

         Siehe Maßnahme 4 des Aktionsplans 2020 für die Kapitalmarktunion.

    (22)

         Abschlussbericht der Sachverständigengruppe für KMU – „Empowering EU capital markets: Making listing cool again“ (Stärkung der Kapitalmärkte in der EU: Die Attraktivität der Börsennotierung steigern), 25.5.2021.

    (23)

         Verordnung (EU) 2019/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 zur Änderung der Richtlinie 2014/65/EU und der Verordnungen (EU) Nr. 596/2014 und (EU) 2017/1129 zur Förderung der Nutzung von KMU-Wachstumsmärkten, ABl. L 320 vom 11.12.2019, S. 1.

    (24)

         Richtlinie (EU) 2021/338 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2021 zur Änderung der Richtlinie 2014/65/EU im Hinblick auf die Informationspflichten, die Produktüberwachung und die Positionslimits sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/878 im Hinblick auf ihre Anwendung auf Wertpapierfirmen, zur Förderung der wirtschaftlichen Erholung von der COVID-19-Krise, ABl. L 68 vom 26.2.2021, S. 14.

    (25)

        Dies schließt auch Verfahren über alternative Instrumente wie Akquisitionszweckunternehmen („Special Purpose Acquisition Company“ – SPAC) ein.

    (26)

          Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine Strategie für ein digitales Finanzwesen in der EU, COM/2020/591 , 24.9.2020.

    (27)

         Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG, ABl. L 337 vom 23.12.2015, S. 35.

    (28)

         Die Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) sollte eingehalten werden.

    (29)

        Bericht über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Entwicklung eines Finanzbildungsrahmens in der EU (europa.eu), 8.4.2021.

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    Brüssel, den 25.11.2021

    COM(2021) 720 final

    ANHÄNGE

    der

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

    Kapitalmarktunion – Umsetzung ein Jahr nach dem Aktionsplan


    AKTUELLER STAND DER MAẞNAHMEN DES AKTIONSPLANS 2020 FÜR DIE KAPITALMARKTUNION

    In dieser Übersicht werden aktuelle Informationen über den Stand der Maßnahmen bereitgestellt, die im Aktionsplan 2020 für die Kapitalmarktunion angekündigt wurden. Der Stand der Umsetzung der Maßnahmen zur Kapitalmarktunion wird auf der Website der Kommission ebenfalls regelmäßig aktualisiert.

    1.Verbesserung des Finanzierungszugangs für Unternehmen

    Maßnahme

    Fortschritte und weiteres Vorgehen

    Maßnahme 1: Mehr Sichtbarkeit der Unternehmen für grenzüberschreitend tätige Anleger

    Vorlage eines Legislativvorschlags zur Einrichtung eines einheitlichen europäischen Zugangspunkts (European Single Access Point – ESAP).

    Legislativvorschlag am 25. November 2021 angenommen.

    Maßnahme 2: Leichterer Zugang zu öffentlichen Märkten

    Prüfung, ob die Vorschriften für die Notierung an öffentlichen Märkten (sowohl an KMU-Wachstumsmärkten als auch an geregelten Märkten) weiter vereinfacht werden können.

    Bericht der Sachverständigengruppe für KMU vom Mai 2021, der dazu beitragen soll, den Zugang von KMU zu öffentlichen Märkten zu erleichtern.

    Überarbeitung der Notierungsvorschriften für das 3. Quartal 2022 geplant.

    Maßnahme 3: Förderung von langfristigen Anlagevehikeln

    Überarbeitung der ELTIF-Verordnung.

    Legislativvorschlag zur Änderung der ELTIF-Verordnung am 25. November 2021 angenommen.

    Maßnahme 4: Mehr Langfrist- und Eigenkapitalfinanzierungen durch institutionelle Anleger

    Vermeidung unerwünschter Auswirkungen auf die Investitionen der Banken in langfristige Beteiligungen bei der Umsetzung von Basel III.

    Legislativvorschläge zur Änderung der Eigenmittelverordnung (CRR) und der Bankenrichtlinie (CRD) am 27. Oktober 2021 angenommen.

    Änderung von Solvabilität II, um langfristige Investitionen zu fördern, ohne die Finanzstabilität und den Schutz der Versicherungsnehmer zu beeinträchtigen.

    Paket zur Überprüfung von Solvabilität II am 22. September 2021 angenommen.

    Maßnahme 5: Hinweis von KMU auf alternative Geldgeber

    Prüfung bis zum 4. Quartal 2021, ob ein System eingerichtet werden könnte und sollte, das Banken (und andere Geldgeber) in die Pflicht nimmt, KMU, deren Finanzierungsantrag sie abgelehnt haben, an alternative Geldgeber weiterzuverweisen.

    Aufforderung zur Abgabe von Rückmeldungen über die Machbarkeitsstudie für ein mögliches EU-Weiterverweisungssystem im April 2021 abgeschlossen.

    Bericht über die Machbarkeitsstudie im 1. Quartal 2022 zu veröffentlichen.



    Maßnahme 6: Erleichterung der Kreditvergabe von Banken an die Realwirtschaft

    Durchführung einer umfassenden Überprüfung des EU-Verbriefungsrahmens, bei der sowohl einfache, transparente und standardisierte (STS-Verbriefungen) als auch Nicht-STS-Verbriefungen in den Blick genommen werden.

    Gezielte Konsultation zur Funktionsweise des EU-Verbriefungsrahmens im September 2021 abgeschlossen.

    Bericht über die Funktionsweise des EU-Verbriefungsrahmens, in dem sowohl einfache, transparente und standardisierte (STS-Verbriefungen) als auch Nicht-STS-Verbriefungen in den Blick genommen werden, im 1. Quartal 2022 zu veröffentlichen.

    Maßnahme

    Fortschritte und weiteres Vorgehen

    Maßnahme 7: Mehr Handlungskompetenz für Bürgerinnen und Bürger durch Finanzbildung

    Durchführung einer Machbarkeitsstudie für die Entwicklung eines europäischen Finanzbildungsrahmens.

    Machbarkeitsstudie der GD FISMA im April 2021 veröffentlicht.

    Finanzbildungsrahmen für Erwachsene im 4. Quartal 2021 zu veröffentlichen.

    Arbeit für einen Rahmen für junge Menschen und für die Inanspruchnahme des Rahmens für Erwachsene im 1. Quartal 2022 von den Mitgliedstaaten und Interessenträgern im Rahmen von Arbeitsgruppen aufzunehmen.

    Prüfung, ob es angemessen ist, den in Artikel 6 der Hypothekarkredit-Richtlinie verankerten Grundsatz auf die einschlägigen sektoralen Rechtsvorschriften auszuweiten.

    Weitere Präzisierung der Maßnahme im Zusammenhang mit der Strategie zur Förderung der Investitionen von Kleinanlegern, die im 4. Quartal 2022 angenommen werden soll.

    Maßnahme 8: Stärkung des Kleinanlegervertrauens in die Kapitalmärkte

    Bewertung der geltenden Vorschriften im Bereich Anreize und Offenlegung und erforderlichenfalls Vorlage von Vorschlägen für legislative Änderungen.

    Öffentliche Konsultation zur Strategie zur Förderung der Investitionen von Kleinanlegern im August 2021 abgeschlossen.

    Umfassende Studie über Investitionen von Kleinanlegern im 1. Quartal 2022 zu veröffentlichen.

    Änderung der MiFID II, um den Bürokratieaufwand und die Informationspflichten für bestimmte Kleinanleger zu verringern.

    Öffentliche Konsultation zur Strategie zur Förderung der Investitionen von Kleinanlegern im August 2021 abgeschlossen.

    Maßnahme ist im Zusammenhang mit der Strategie zur Förderung der Investitionen von Kleinanlegern, die im 4. Quartal 2022 angenommen werden soll, weiter zu präzisieren.

    Falls die Folgenabschätzung dafür spricht, Änderung der MiFID II und der Versicherungsvertriebsrichtlinie zur Einführung neuer Anforderungen an Finanzberater.

    Datenerhebung und Vorbereitungsarbeiten im Gange.

    Maßnahme ist im Zusammenhang mit der Strategie zur Förderung der Investitionen von Kleinanlegern, die im 4. Quartal 2022 angenommen werden soll, weiter zu präzisieren.

    Prüfung, ob ein EU-weites Label für Finanzberater eingeführt werden könnte.

    Datenerhebung und Vorbereitungsarbeiten im Gange.

    Bericht über die Machbarkeitsstudie im 1. Quartal 2022 zu veröffentlichen.

    Maßnahme 9: Unterstützung für die Altersvorsorge der Menschen

    Ermittlung relevanter Daten und Methoden für die Erarbeitung von „Pension Dashboards“ (Übersichten über die Altersversorgung).

    Ersuchen um technische Beratung in Bezug auf die Erarbeitung empfehlenswerter Verfahren für nationale Tracking-Systeme über Rentenansprüche und „Pension Dashboards“ im Dezember 2020 an die EIOPA gerichtet. Bericht der EIOPA voraussichtlich im Dezember 2021.

    Erarbeitung empfehlenswerter Verfahren für die Einrichtung nationaler Tracking-Systeme.

    Durchführung einer Studie über die Verfahren für die automatische Mitgliedschaft in betrieblichen Altersvorsorgesystemen.

    Ausschreibung im September 2020 eingeleitet.

    Studie über die automatische Mitgliedschaft im November 2021 zu veröffentlichen.

    Maßnahme

    Fortschritte und weiteres Vorgehen

    Maßnahme 10: Verringerung des steuerlichen Aufwands bei grenzüberschreitenden Investitionen

    Vorlage eines Legislativvorschlags zur Quellenbesteuerung.

    Folgenabschätzung in der Anfangsphase im September 2021 veröffentlicht.

    Öffentliche Konsultation im Dezember 2021 einzuleiten.

    Legislativvorschlag für das 4. Quartal 2022 geplant.

    Maßnahme 11: Mehr Berechenbarkeit bei den Ergebnissen grenzüberschreitender Investitionen mit Blick auf Insolvenzverfahren

    Vorlage eines Vorschlags für eine legislative oder nichtlegislative Initiative zur Mindestharmonisierung oder stärkeren Konvergenz in bestimmten zentralen Bereichen der Insolvenz von Nichtbanken.

    Folgenabschätzung in der Anfangsphase im November 2020 veröffentlicht.

    Öffentliche Konsultation im März 2021 abgeschlossen.

    Die Kommission wird bis zum 3. Quartal 2022 eine Initiative vorschlagen, mit der gezielte Aspekte des Rahmens für Unternehmensinsolvenzen und der entsprechenden Verfahren harmonisiert werden sollen. Vorbehaltlich einer Folgenabschätzung wird die Kommission eine Richtlinie vorschlagen. Der genaue Anwendungsbereich dieses Richtlinienvorschlags wird Gegenstand weiterer Beratungen mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament sein. Dieser Richtlinienvorschlag könnte durch eine Empfehlung der Kommission ergänzt werden. 

    Prüfung der Möglichkeit rechtlicher Änderungen an den Melderahmen für das regelmäßige Benchmarking von Insolvenzen.

    Machbarkeitsstudie im August 2021 veröffentlicht. Laufende Arbeiten mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde und der Europäischen Zentralbank zur Prüfung verschiedener Optionen in Bezug auf den Datenzugang und die Datenerhebung.

    Maßnahme 12: Leichtere Mitwirkung von Aktionären

    Prüfung, i) ob eine EU-weit harmonisierte Definition des Begriffs „Aktionär“ eingeführt werden könnte und ii) ob und wie die Vorschriften für die Interaktion zwischen Anlegern, Intermediären und Emittenten in Bezug auf die Stimmrechtsausübung und Kapitalmaßnahmenbearbeitung weiter präzisiert und harmonisiert werden können.

    Prüfung als Teil der Evaluierung der Umsetzung der Richtlinie über Aktionärsrechte II im 3. Quartal 2023 abzuschließen.

    Prüfung etwaiger nationaler Hindernisse für die Nutzung neuer digitaler Technologien, um die Mitwirkung von Aktionären zu erleichtern.

    Analyse und Konsultation im Gange. Fazit der technischen Prüfung im 1. Quartal 2022.

    Maßnahme 13: Ausbau grenzüberschreitender Abrechnungsdienste

    Änderung der Verordnung über Zentralverwahrer, insbesondere durch die Überprüfung i) der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen durch Zentralverwahrer auf Basis eines Zentralverwahrer-Passes und ii) der Verfahren und Bedingungen, nach denen Zentralverwahrer ermächtigt wurden, Kreditinstitute zu benennen oder selbst bankartige Nebendienstleistungen zu erbringen.

    Folgenabschätzung in der Anfangsphase im März 2021 veröffentlicht.

    Gezielte öffentliche Konsultation im Februar 2021 abgeschlossen.

    Bericht der Kommission zur Überprüfung der Verordnung über Zentralverwahrer im Juli 2021 veröffentlicht .

    REFIT-Legislativvorschlag zur Verordnung über Zentralverwahrer im 1. Quartal 2022 anzunehmen.

    Maßnahme 14: Konsolidierter Datenticker

    Vorlage eines Legislativvorschlags zur Unterstützung der Einführung eines konsolidierten Nachhandelsdatentickers.

    Legislativvorschläge zur Änderung der MiFIR am 25. November 2021 angenommen, einschließlich der Schaffung eines konsolidierten Nachhandelsdatentickers.

    Maßnahme 15: Schutz und Erleichterung von Investitionen

    Vorlage eines Legislativvorschlags zur Stärkung des Rahmens für den Schutz und die Erleichterung von Investitionen in der EU.

    Analyse der Optionen im Gange. Laufende Arbeiten für die Schaffung eines Umfelds, das EU-Unternehmen aller Größen bei ihren Investitionen in der gesamten EU stärker unterstützt. Zielvorgaben für 2022.

    Maßnahme 16: Aufsicht

    Ausarbeitung eines besseren einheitlichen Regelwerks für die Kapitalmärkte.

     

    Prüfung der Auswirkungen des Wirecard-Falls und möglicher Maßnahmen.

    Gezielte Konsultation zur aufsichtlichen Konvergenz und zum einheitlichen Regelwerk im Mai 2021 abgeschlossen.

    Bericht der Kommission zur Prüfung, ob die EU-Vorschriften weiter harmonisiert werden müssen, und zur Überwachung der Fortschritte bei der aufsichtlichen Konvergenz im 1. Quartal 2022 zu veröffentlichen.

    Laufende öffentliche Konsultation über die Qualität und Durchsetzung der Unternehmensberichterstattung im 4. Quartal 2021 eingeleitet.

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