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Document COM:2003:677:FIN
Proposal for a Council Decision On the signature of a Political Dialogue and Cooperation Agreement between the European Community and its Member States, of the one part, and the Republics of Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua and Panama # Proposal for a Council Decision On the conclusion of a Political Dialogue and Cooperation Agreement between the European Community and its Member States, of the one part, and the Republics of Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua and Panama
Vorschlag für einen Beschluß des Rates über die Unterzeichnung des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Costa Rica, der Republik El Salvador, der Republik Guatemala, der Republik Honduras, der Republik Nicaragua und der Republik Panama andererseits Vorschlag für einen
Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Abschluss des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Costa Rica, der Republik El Salvador, der Republik Guatemala, der Republik Honduras, der Republik Nicaragua und der Republik Panama andererseits
Vorschlag für einen Beschluß des Rates über die Unterzeichnung des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Costa Rica, der Republik El Salvador, der Republik Guatemala, der Republik Honduras, der Republik Nicaragua und der Republik Panama andererseits Vorschlag für einen
Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Abschluss des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Costa Rica, der Republik El Salvador, der Republik Guatemala, der Republik Honduras, der Republik Nicaragua und der Republik Panama andererseits
/* KOM/2003/0677 endg. */ /* KOM/2003/0677 endg. - CNS 2003/0266 */
Vorschlag für einen Beschluß des Rates über die Unterzeichnung des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Costa Rica, der Republik El Salvador, der Republik Guatemala, der Republik Honduras, der Republik Nicaragua und der Republik Panama andererseits Vorschlag für einen /* KOM/2003/0677 endg. */
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die Unterzeichnung des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Costa Rica, der Republik El Salvador, der Republik Guatemala, der Republik Honduras, der Republik Nicaragua und der Republik Panama andererseits Vorschlag für einen (von der Kommission vorgelegt) BEGRÜNDUNG 1. Die beigefügten Vorschläge sind die Rechtsakte für die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Costa Rica, der Republik El Salvador, der Republik Guatemala, der Republik Honduras, der Republik Nicaragua und der Republik Panama andererseits: i) Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung des Abkommens, ii) Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens. 2. Die Europäische Union und Zentralamerika unterhalten umfassende Beziehungen, zu denen ein politischer Dialog, ein weiter Kooperationsrahmen und eine vorteilhafte Handelsregelung gehören. Grundstein der europäisch-zentralamerikanischen Beziehungen ist der Dialog von San José. Er wurde 1984 in Costa Rica eingeleitet und 1996 in Florenz und 2002 in Madrid intensiviert. Er kann insofern als bemerkenswerter historischer Erfolg gelten, als er das wichtigste Instrument für die Wiederherstellung von Frieden und Demokratie in der Region Anfang der 1990er Jahre war. Grundlage der Zusammenarbeit mit Zentralamerika ist zurzeit das Kooperations rahmenabkommen von 1993. Schwerpunkte dieser Zusammenarbeit waren bisher Menschenrechte und Demokratie, integrierte Entwicklung im ländlichen Raum, Prävention von Naturkatastrophen und Wiederaufbau, soziale Entwicklung und regionale Integration. Auf die Subregion entfällt traditionell der größte Anteil an der Zusammenarbeit der Gemeinschaft mit Lateinamerika, sowohl in absoluten Zahlen als auch pro Kopf der Bevölkerung. Für die Handelsbeziehungen zwischen der Gemeinschaft und Zentralamerika ist die "Drogenregelung" des Allgemeinen Präferenzsystems maßgebend. Im Einklang mit der Erklärung von San José vom März 2001 wies Zentralamerika in der im Anschluss daran eingesetzten Gemischten Arbeitsgruppe der Gemeinschaft und Zentralamerikas für Wirtschafts- und Handelsbeziehungen auf seinen Wunsch hin, größere Stabilität und Vorhersehbarkeit in den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Gemeinschaft und Zentralamerika zu erreichen. 3. Beim Gipfeltreffen Europäische Union-Lateinamerika/Karibik am 16./17. Mai 2002 in Madrid beschlossen die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union und der zentralamerikanischen Staaten Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama, ein Abkommen über politischen Dialog und Zusammen arbeit zwischen den beiden Regionen auszuhandeln. Im Dezember 2002 wurde der Entwurf der Verhandlungsdirektiven für dieses Abkommen dem Rat vorgelegt und am 18. März 2003 vom Rat angenommen. Die erste Verhandlungsrunde wurde vom 13. bis 15. Mai 2003 in Panama abgehalten, die zweite und abschließende Verhandlungsrunde vom 29. September bis 1. Oktober 2003 in Brüssel. Der Wortlaut des Abkommens wurde am 2. Oktober 2003 in Brüssel vom Generaldirektor für Außenbeziehungen der Kommission und den sechs zentralamerikanischen Außenministern und ihren Stellvertretern paraphiert. 4. Gegenstand des neuen Abkommens zwischen der Gemeinschaft und Zentralamerika ist ausschließlich der politische Dialog und die Zusammenarbeit, nicht dagegen der Handel. Die wichtigsten Ziele des Abkommens sind a) die Vertiefung der Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und Zentralamerika durch Ausbau des politischen Dialogs und Verstärkung der Zusammenarbeit und b) die Schaffung der Voraussetzungen, unter denen - aufbauend auf dem Ergebnis des Arbeitsprogramms von Doha - ein praktikables und für beide Seiten vorteilhaftes Assoziierungs abkommen einschließlich eines Freihandelsabkommens zwischen den Vertrags parteien ausgehandelt werden könnte. Im Titel "Politischer Dialog" wird der Dialog von San José institutionalisiert und intensiviert. Der Titel "Zusammenarbeit" basiert auf der bisherigen Zusammenarbeit, bezieht aber auch neue Bereiche wie Menschenrechte, Migration und Terrorismus bekämpfung in die Zusammenarbeit ein. Ein besonderer Schwerpunkt ist die Zusammenarbeit zur Unterstützung der regionalen Integration in Zentralamerika. Das Abkommen baut auf dem Kooperationsrahmenabkommen zwischen den beiden Regionen von 1993 auf und ersetzt es. 5. Nach Auffassung der Kommission ist das Ergebnis der Verhandlungen zufrieden stellend; die Kommission ersucht daher den Rat, - die Ermächtigung zur Unterzeichnung des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama im Namen der Europäischen Gemeinschaft zu erteilen; - das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama im Namen der Europäischen Gemeinschaft zu schließen. Das Europäische Parlament wird um Stellungnahme zu diesem Abkommen ersucht. Die Mitgliedstaaten sind ebenfalls Vertragsparteien des Abkommens, das daher von diesen nach ihren internen Verfahren genehmigt werden muss. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die Unterzeichnung des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Costa Rica, der Republik El Salvador, der Republik Guatemala, der Republik Honduras, der Republik Nicaragua und der Republik Panama andererseits DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 181 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat ermächtigte die Kommission am 18. März 2003, Verhandlungen über ein Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Costa Rica, der Republik El Salvador, der Republik Guatemala, der Republik Honduras, der Republik Nicaragua und der Republik Panama andererseits einzuleiten. (2) Diese Verhandlungen sind abgeschlossen, und das Abkommen ist am 2. Oktober 2003 in Brüssel paraphiert worden. (3) Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses ist das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit im Namen der Europäischen Gemeinschaft zu unterzeichnen - BESCHLIESST: Einziger Artikel Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Personen zu bestellen, die befugt sind, das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Costa Rica, der Republik El Salvador, der Republik Guatemala, der Republik Honduras, der Republik Nicaragua und der Republik Panama andererseits vorbehaltlich seines späteren Abschlusses im Namen der Europäischen Gemeinschaft zu unterzeichnen. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt. Geschehen zu Brüssel am ... Im Namen des Rates Der Präsident