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Document 32021R1983

    Durchführungsverordnung (EU) 2021/1983 des Rates vom 15. November 2021 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

    ST/13219/2021/INIT

    ABl. L 402I vom 15.11.2021, p. 1–4 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2021/1983/oj

    15.11.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    LI 402/1


    DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/1983 DES RATES

    vom 15. November 2021

    zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates vom 18. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 (1), insbesondere auf Artikel 32 Absatz 1,

    auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 18. Januar 2012 die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 angenommen.

    (2)

    Angesichts der sehr ernsten Lage in Syrien und in Anbetracht der jüngsten Veränderungen auf Ebene der syrischen Regierung sollten vier Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgenommen werden. Die Angaben zu fünf Personen, die bereits in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgelistet sind, sollten ferner auf den neuesten Stand gebracht werden.

    (3)

    Die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollte daher entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Geschehen zu Brüssel am 15. November 2021.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    J. BORRELL FONTELLES


    (1)  ABl. L 16 vom 19.1.2012, S. 1.


    ANHANG

    Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird wie folgt geändert:

    1.

    Die folgenden Personen werden in die Liste in Abschnitt A („Personen“) aufgenommen:

     

    Name

    Angaben zur Identität

    Gründe

    Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

    „312.

    Amr SALEM

    (عمرو سالم)

    Geburtsdatum: Januar 1958

    Geburtsort: Damaskus, Syrien

    Geschlecht: männlich

    Minister für Binnenhandel und Verbraucherschutz. Im August 2021 ernannt.

    Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des syrischen Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

    15.11.2021

    313.

    Boutros AL-HALLAQ

    (بطرس الحلاق)

    Geburtsort: Damaskus-Land, Syrien

    Geschlecht: männlich

    Informationsminister. Im August 2021 ernannt.

    Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des syrischen Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

    15.11.2021

    314.

    Mohammad SEIFEDDINE

    (alias Seif Eddin, Seif El Din)

    (محمد سيف الدين)

    Geschlecht: männlich

    Minister für Arbeit und Soziales. Im August 2021 ernannt.

    Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des syrischen Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

    15.11.2021

    315.

    Diala BARAKAT

    (ديالا بركات)

    Geburtsdatum: 1980

    Geschlecht: weiblich

    Staatsministerin. Im August 2021 ernannt.

    Als Ministerin der Regierung ist sie mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des syrischen Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

    15.11.2021“

    2.

    Die folgenden Einträge in Abschnitt A („Personen“) erhalten folgende Fassung:

     

    Name

    Angaben zur Identität

    Gründe

    Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

    „167.

    Dr. Jassem Mohammad ZAKARIA

    (alias Mohamed, Muhammad, Mohammed, Jasem)

    Geburtsdatum: 1968

    Geschlecht: männlich

    Ehemaliger Minister für Arbeit und Soziales.

    Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des syrischen Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

    16.10.2012

    229.

    Abdullah ABDULLAH

    (عبدالله عبدالله)

    Geburtsdatum: 1956

    Geschlecht: männlich

    Staatsminister. Im August 2021 ernannt.

    Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des syrischen Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

    14.11.2016

    259.

    Imad Abdullah SARA

    (عماد عبدالله صارة)

    Geburtsdatum: 1968

    Geburtsort: Damaskus, Syrien

    Geschlecht: männlich

    Ehemaliger Informationsminister. Im Januar 2018 ernannt.

    Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des syrischen Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

    26.2.2018

    296.

    Talal AL-BARAZI (alias Barazi)

    (طلال البرازي)

    Geburtsdatum: 1963

    Geburtsort: Stadt Hama, Syrien

    Geschlecht: männlich

    Ehemaliger Minister für Binnenhandel und Verbraucherschutz.

    Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des syrischen Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

    16.10.2020

    309.

    Malloul (alias Maloul) HUSSEIN (alias AL-HUSSEIN)

    (ملول حسين)

    Geburtsdatum: 1950

    Geburtsort: Gouvernement al-Hasaka, Syrien

    Geschlecht: männlich

    Ehemaliger Staatsminister.

    Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des syrischen Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

    6.11.2020“


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