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Document 21999D0112(03)
Decision No 4/98 of the Association Council between the European Communities and their Member States, of the one part, and the Republic of Latvia, of the other part, of 2 December 1998 adopting the modifications to Protocol 3 to the Europe Agreement included in Decision No 1/97 of the Joint Committee under the Agreement on free trade and trade-related matters between the European Community, the European Atomic Energy Community and the European Coal and Steel Community, of the one part, and the Republic of Latvia, of the other part
Beschluß Nr. 4/98 des Assoziationsrates zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Lettland andererseits vom 2. Dezember 1998 über die Annahme der Änderungen des Protokolls Nr. 3 zu dem Europa-Abkommen gemäß dem Beschluß Nr. 1/97 des Gemischten Ausschusses im Rahmen des Abkommens über Freihandel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und der Republik Lettland andererseits
Beschluß Nr. 4/98 des Assoziationsrates zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Lettland andererseits vom 2. Dezember 1998 über die Annahme der Änderungen des Protokolls Nr. 3 zu dem Europa-Abkommen gemäß dem Beschluß Nr. 1/97 des Gemischten Ausschusses im Rahmen des Abkommens über Freihandel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und der Republik Lettland andererseits
ABl. L 6 vom 12.1.1999, p. 10–10
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
In force
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
---|---|---|---|---|---|
Modifies | 21998A0202(01) | Ersetzung | Protokoll 3 | 01/02/1998 |
Beschluß Nr. 4/98 des Assoziationsrates zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Lettland andererseits vom 2. Dezember 1998 über die Annahme der Änderungen des Protokolls Nr. 3 zu dem Europa-Abkommen gemäß dem Beschluß Nr. 1/97 des Gemischten Ausschusses im Rahmen des Abkommens über Freihandel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und der Republik Lettland andererseits
Amtsblatt Nr. L 006 vom 12/01/1999 S. 0010 - 0010
BESCHLUSS Nr. 4/98 DES ASSOZIATIONSRATES zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Lettland andererseits vom 2. Dezember 1998 über die Annahme der Änderungen des Protokolls Nr. 3 zu dem Europa-Abkommen gemäß dem Beschluß Nr. 1/97 des Gemischten Ausschusses im Rahmen des Abkommens über Freihandel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und der Republik Lettland andererseits (1999/14/EG) DER ASSOZIATIONSRAT - gestützt auf das am 12. Juni 1995 unterzeichnete Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Lettland andererseits, insbesondere auf die Artikel 110 und 131, in Erwägung nachstehender Gründe: Der Assoziationsrat sollte gemäß Artikel 131 des Europa-Abkommens auf seiner ersten Tagung alle erforderlichen Änderungen zum Europa-Abkommen - insbesondere zu seinen Protokollen und Anhängen - annehmen, um es an die Änderungen des Abkommens über Freihandel und Handelsfragen anzupassen, die der Gemischte Ausschuß zwischen der Unterzeichnung und dem Inkrafttreten des Europa-Abkommens beschließt. Zur Sicherstellung einer rechtlichen Kontinuität sollten die Änderungen mit Wirkung ab dem Inkrafttreten des Europa-Abkommens am 1. Februar 1998 gelten - BESCHLIESST: Artikel 1 Das Protokoll Nr. 3 über die Ursprungsregeln zu dem am 12. Juni 1995 unterzeichneten Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Lettland andererseits wird gemäß dem im Rahmen des Abkommens über Freihandel und Handelsfragen zwischen den Europäischen Gemeinschaften einerseits und der Republik Lettland andererseits gefaßten Beschluß Nr. 1/97 des Gemischten Ausschusses vom 20. März 1997 (1) (und den dazugehörigen Gemeinsamen Erklärungen) geändert. Artikel 2 Dieser Beschluß wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften und im Latvijas Vestnesis (lettisches Amtsblatt) veröffentlicht. Artikel 3 Dieser Beschluß tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt mit Wirkung vom 1. Februar 1998. Geschehen zu Brüssel am 2. Dezember 1998. Im Namen des Assoziationsrates Der Präsident W. SCHÜSSEL (1) ABl. L 111 vom 28. 4. 1997, S. 1, und Latvijas Vestnesis (lettisches Amtsblatt), Nr. 83/84 (789/799) vom 27. 3. 1997.