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Document C2017/122/07

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8421 — WestRock/MPS) (Text von Bedeutung für den EWR. )

ABl. C 122 vom 19.4.2017, p. 18–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

19.4.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 122/18


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8421 — WestRock/MPS)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2017/C 122/07)

1.

Am 7. April 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen WestRock Company („Westrock“, USA) übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die alleinige Kontrolle über das Unternehmen Multi Packaging Solutions International Limited („MPS“, Bermuda).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   WestRock: Multinationaler Anbieter von Papier und Verpackungslösungen für Endkunden Verbraucher und den Wellpappemarkt. Das Angebot umfasst eine Vielzahl von Verpackungslösungen wie Faltkartons, Pappe, Displays, Wellpappebehälter, Dosiersysteme und Schutzverpackungen für die Bereiche Kosmetik und Körperpflege, Getränke, Lebensmittel, Gastronomie, Gesundheit, Haus und Garten, Einzelhandel sowie Tabakindustrie. Darüber hinaus stellt Westrock Kraftpapier, gebleichte Pappe und beschichtete überzogene Recyclingpappe her und bietet gewerbliche Drucklösungen an.

—   MPS: Herstellung und Vertrieb von Sonderverpackungslösungen. Dazu gehören hochwertige Faltkartons wie Geschenkschachteln, Verpackungsbeilagen wie Faltblätter, Broschüren und Aufkleber insbesondere für pharmazeutische Produkte, Verbraucherprodukte und Medienprodukte sowie formstabile Verpackungen für Parfümerie und Spirituosen.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8421 — WestRock/MPS per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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