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Document C2012/312/11

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6682 — Kinnevik/Billerud/Korsnäs) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 312 vom 16.10.2012, p. 23–23 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

16.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 312/23


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6682 — Kinnevik/Billerud/Korsnäs)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2012/C 312/11

1.

Am 5. Oktober 2012 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Investment AB Kinnevik („Kinnevik“, Schweden) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Aktien die alleinige Kontrolle über das Unternehmen Billerud AB („Billerud“, Schweden).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Kinnevik: Kapitalbeteiligungen an verschiedenen Unternehmen in den Bereichen Telekommunikation, Online-Verkauf, Medien, Mikrofinanzierung, Landwirtschaft und erneuerbare Energie, unter anderem an dem Unternehmen Korsnäs AB, das Verpackungsmaterial auf Papierbasis herstellt, darunter Pappe, Kraftliner, Kraftpapier und Flüssigkeitskarton,

Billerud: Herstellung von Zellstoff und Verpackungen auf Papierbasis in den Bereichen Pack- und Spezialpapiere, Kraftpapier, Verpackungspappe und Marktzellstoff.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6682 — Kinnevik/Billerud/Korsnäs per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).


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