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Document C2012/247/04

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6554 — EADS/STA/EFW JV) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 247 vom 17.8.2012, p. 4–4 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

17.8.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 247/4


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6554 — EADS/STA/EFW JV)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2012/C 247/04

1.

Am 8. August 2012 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen EADS Deutschland GmbH („EADS Deutschland“, Deutschland), das letztlich von EADS N.V. („EADS“, Niederlande) kontrolliert wird, und Singapore Technologies Aerospace Ltd („STA“, Singapur), das letztlich von der Unternehmensgruppe ST Engineering („STE“, Singapur) kontrolliert wird, erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über Elbe Flugzeugwerke GmbH („EFW“, Deutschland).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

EADS: weltweite Luft- und Raumfahrt sowie Verteidigungsindustrie,

STA: Flugzeugwartung und –modifikation, Umbau von Boeing-Flugzeugen von Passagier- in Frachtmaschinen, Reparatur und Inspektion von Flugzeugbauteilen und Unterstützungsdienste im Bereich Luftfahrt,

EFW: Umbau von Airbus-Flugzeugen von Passagier- in Frachtmaschinen, Instandhaltung, Reparatur und Inspektion von Airbus-Flugzeugen sowie Herstellung von Bauteilen für Airbus-Flugzeuge.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6554 — EADS/STA/EFW JV per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).


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