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Document C2008/112/16

CZ-Ostrava: Durchführung von Linienflugdiensten — Durchführung von Linienflugdiensten zwischen Ostrau und London (Luton), Brüssel und Amsterdam — Ausschreibung der Tschechischen Republik gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates zur Durchführung von Linienflugdiensten zwischen Ostrau (OSR) und London Luton (LTN), Brüssel (BRU) und Amsterdam (AMS)

ABl. C 112 vom 7.5.2008, pp. 32–34 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

7.5.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 112/32


CZ-Ostrava: Durchführung von Linienflugdiensten

Durchführung von Linienflugdiensten zwischen Ostrau und London (Luton), Brüssel und Amsterdam

Ausschreibung der Tschechischen Republik gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates zur Durchführung von Linienflugdiensten zwischen Ostrau (OSR) und London Luton (LTN), Brüssel (BRU) und Amsterdam (AMS)

(2008/C 112/16)

1.   Einleitung: Gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 2408/1992 vom 23. Juli 1992 über den Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs hat die Tschechische Republik gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Linienflugverkehr auf folgenden Strecken auferlegt:

Ostrau (OSR) – Amsterdam (AMS);

Ostrau (OSR) – Brüssel (BRU);

Ostrau (OSR) – London Luton (LTN).

Die Anforderungen im Zusammenhang mit diesen gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen werden im Amtsblatt der Europäischen Union C 111 vom 6.5.2008 veröffentlicht.

Sofern bis zum 28.7.2008 kein Luftfahrtunternehmen den Linienflugverkehr unter Einhaltung der für jede der oben genannten Strecken festgelegten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen und ohne Beantragung von Ausgleichzahlungen aufnimmt oder aufzunehmen beabsichtigt, wird die Tschechische Republik im Rahmen des Verfahrens nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d der vorgenannten Verordnung den Zugang zu jeder dieser Strecken für die Dauer von drei Jahren einem einzigen Luftfahrtunternehmen vorbehalten und das Recht zur Durchführung der entsprechenden Flugdienste ab dem 15.8.2008 im Wege einer Ausschreibung vergeben.

Angebote können für eine oder mehrere der genannten Strecken eingereicht werden. Die Angebote für die einzelnen Strecken sind jedoch getrennt einzureichen. Für jede der genannten Strecken wird eine separate Ausschreibung durchgeführt.

2.   Vergabebehörde: Mährisch-Schlesischer Bezirk, Moravskoslezský kraj – Krajský úřad, 28. října 117, -702 18 Ostrava. Bevollmächtigter Vertreter der Vergabebehörde: Ing. Evžen Tošenovský, Dr. h.c., hejtman (Bezirkshauptmann); Ansprechpartnerin: Ing. Veronika Bordovská. Tel. +420 595 622 711. Fax +420 595 622 960. E-mail: veronika.bordovska@kr-moravskoslezsky.cz.

3.   Hauptmerkmale der Ausschreibung: Es soll ein Vertrag zwischen einem Luftfahrtunternehmen und dem Mährisch-Schlesischen Bezirk der Tschechischen Republik geschlossen werden über die Erbringung von Dienstleistungen im öffentlichen Interesse, und zwar die Durchführung von Linienflugdiensten auf den oben genannten Strecken unter Einhaltung der auferlegten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen.

Das Unternehmen, dem die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen übertragen werden, erhält eine finanzielle Ausgleichsleistung. Der Mährisch-Schlesische Bezirk der Tschechischen Republik wird dem betreffenden Luftfahrtunternehmen den negativen Differenzbetrag zwischen den im Zusammenhang mit der Erbringung der Flugdienste anfallenden Kosten, einschließlich Flugsteuern (ohne MwSt.), und den mit der Erbringung der Dienste erzielten Einahmen, einschließlich Flughafengebühren (ohne MwSt.), erstatten. Für den zu zahlenden finanziellen Ausgleich wird ein Höchstbetrag festgesetzt.

4.   Laufzeit des Vertrags: Die Laufzeit des Vertrags (Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen im öffentlichen Interesse) beträgt drei Jahre und beginnt am 15.8.2008. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird die Lage erneut geprüft.

5.   Teilnahme an der Ausschreibung: An der Ausschreibung teilnehmen können alle Luftfahrtunternehmen, die im Besitz einer gültigen Betriebsgenehmigung sind, welche gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 des Rates vom 23.7.1992 über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen ausgestellt wurde.

6.   Ausschreibungsverfahren: Das Ausschreibungsverfahren wird gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben d bis i der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates vom 23.7.1992 über den Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs durchgeführt.

7.   Einreichung von Angeboten: Schlusstermin für die Einreichung von Angeboten im Rahmen der einzelnen Ausschreibungsverfahren ist der 31. Tag (10:00), nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Angebote (ein Original und 2 Kopien, davon eine in englischer Sprache) sind in einem verschlossenen Umschlag per Einschreiben einzusenden oder gegen Aushändigung einer Empfangsbestätigung bei der Poststelle des Bezirksamtes (Anschrift siehe Ziffer 2) persönlich abzugeben. Auf dem Umschlag sind die Bezeichnung des entsprechenden öffentlichen Auftrags („Výběr leteckého dopravce pro poskytování pravidelné letecké dopravy z Letiště Leoše Janáčka Ostrava do Londýna – neotevírat“ („Auswahl eines Luftfahrtunternehmens für die Durchführung von Linienflugdiensten vom Flughafen Leoš Janáček in Ostrau nach London – nicht öffnen“) oder „Výběr leteckého dopravce pro poskytování pravidelné letecké dopravy z Letiště Leoše Janáčka Ostrava do Bruselu – neotevírat“ („Auswahl eines Luftfahrtunternehmens für die Durchführung von Linienflugdiensten vom Flughafen Leoš Janáček in Ostrau nach Brüssel – nicht öffnen“) oder „Výběr leteckého dopravce pro poskytování pravidelné letecké dopravy z Letiště Leoše Janáčka Ostrava do Amsterodamu – neotevírat“ („Auswahl eines Luftfahrtunternehmens für die Durchführung von Linienflugdiensten vom Flughafen Leoš Janáček in Ostrau nach Amsterdam – nicht öffnen“)) sowie die Anschrift des Bieters (also des Dienstleisters, der das Angebot im Rahmen der Ausschreibung einreicht) zu vermerken. Per Fax oder E-Mail eingereichte Angebote werden nicht berücksichtigt.

8.   Ausschreibungsunterlagen: Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen umfassen jeweils die an interessierte Luftfahrtunternehmen gerichtete Aufforderung zur Angebotsabgabe, die Ausschreibungsbedingungen, die Leistungsbeschreibung, die Vertragsbedingungen sowie detaillierte Informationen zu den auferlegten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen. Die Unterlagen können kostenlos bei der Kontaktperson der Vergabebehörde angefordert werden:

Ing. Veronika Bordovská, Moravskoslezský kraj – Krajský úřad, 28. října 117, CZ-702 18 Ostrava. Tel. + 420 595 622 711. Fax + 420 595 622 960. E-Mail:veronika.bordovska@kr-moravskoslezsky.cz. URL: www.kr-moravskoslezsky.cz.

Bedingungen für die Einreichung eines Angebots: Das Angebot ist in tschechischer Sprache zu erstellen. Beizufügen ist eine englische Übersetzung. Im Falle sprachlicher Abweichungen ist der tschechische Text maßgebend.

Bestätigung der Teilnahme an der Ausschreibung mit Angaben zum Bieter: Name des Unternehmens, Nummer der Eintragung des Unternehmens, Firmensitz, Name des bevollmächtigten Vertreters des Bieters, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und URL-Adresse;

Vertragsentwurf, unterzeichnet vom bevollmächtigen Vertreter des Bieters (gemäß Ausschreibungsunterlagen);

nähere Angaben zur Zusammenarbeit mit Unterauftragnehmern;

von der Vergabebehörde geforderte Nachweise über die Eignung des Bieters, einschließlich folgender Unterlagen:

Nachweise über die Erfüllung der grundlegenden Anforderungen:

(a)

Auszug aus dem Strafregister;

(b)

Bescheinigung des zuständigen Finanzamts und ehrenwörtliche Erklärung zu den Verbrauchssteuern;

(c)

Bescheinigung der zuständigen Behörde oder Einrichtung zu den Sozialversicherungsabgaben und etwaigen Bußgeldern;

(d)

ehrenwörtliche Erklärung;

Nachweise über die Erfüllung der beruflichen Qualifikationsanforderungen:

(a)

gültige Betriebsgenehmigung für den gewerblichen Luftverkehr mit Angaben zur Art des Verkehrs – internationaler und innerstaatlicher Linien- und Gelegenheitsflugverkehr –, ausgestellt gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 des Rates über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen;

(b)

gültiges Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Air Operator's Certificate, AOC) gemäß JAR OPS-1 (gewerbsmäßige Beförderung von Personen und Sachen in Flugzeugen) mit den erforderlichen Spezifikationen;

Preiskalkulation;

Verkehrsprogramm (einschließlich Angaben zu der im Rahmen der vorgesehenen wöchentlichen Umläufe angebotenen Gesamtsitzplatzkapazität);

Liste der Flugzeuge;

Liste der verantwortlichen Personen gemäß JAR OPS-1;

Nachweis einer Haftpflichtversicherung.

Detaillierte Informationen zu den Qualifikationsanforderungen finden sich in den Ausschreibungsunterlagen und sind unter der oben genannten Adresse erhältlich. Der Bieter hat in jedem Fall nachzuweisen, dass er die in den Ausschreibungsunterlagen genannten grundlegenden Anforderungen – im Einklang mit dem Gesetz Nr. 137/2006 Slg. der Tschechischen Republik über öffentliche Aufträge – erfüllt. Der Bieter bleibt bis einschließlich 30.9.2008 an sein Angebot gebunden.

Die Flugdienste auf den verschiedenen Strecken werden getrennt ausgeschrieben. Ausgewählt wird jeweils das Luftfahrtunternehmen, das die niedrigste Ausgleichsleistung ansetzt, vorausgesetzt, dass das Angebot sämtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit den auferlegten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen genügt. Bei Angeboten mit identischem Ausgleichsbetrag ist das ausschlaggebende Kriterium die im Rahmen der wöchentlichen Umläufe angebotene Gesamtsitzplatzkapazität. Die Vergabebehörde wählt bei jeder Ausschreibung das jeweils günstigste Angebot aus.

9.   Ausgleichsleistung: In den Angeboten ist die Höhe der finanziellen Ausgleichsleistung für die Bedienung der Strecke (in tschechischen Kronen (Kč/CZK)), aufgeschlüsselt nach Jahren, anzugeben. Bei der Festsetzung des Betrags sind die Kosten für den Betrieb der Strecke und die mit den erbrachten Dienstleistungen erzielten Erträge zu berücksichtigen. Die tatsächliche Höhe des zu zahlenden Ausgleichsbetrags wird rückwirkend für jedes Jahr der Laufzeit des Vertrags auf der Grundlage der tatsächlich ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Flugdienste festgesetzt. Die Ausgleichsleistung wird jedoch nicht den im Angebot genannten Betrag für den betreffenden Vertragszeitraum übersteigen.

10.   Änderungen oder Kündigung des Vertrags: Das Angebot muss einen Vertragsentwurf enthalten. Dieser muss von einer Person unterzeichnet sein, die bevollmächtigt ist, im Namen des Bieters oder für diesen Verhandlungen über den Auftrag zu führen. Das bedeutet, dass der Bieter während der Dauer des Ausschreibungsverfahrens in vollem Umfang an sein Angebot gebunden bleibt. Weitere vom öffentlichen Auftraggeber, also vom Mährisch-Schlesischen Bezirk, angeforderte Dokumente, einschließlich Bescheinigungen und Informationen zum Nachweis der Qualifikationen gemäß den Ausschreibungsunterlagen, sind fester Bestandteil des Angebots. Regeln für die Änderung oder Beendigung des Vertrags, insbesondere zur Berücksichtigung unvorhersehbarer Umstände: Die Vertragspartner können im Falle einer gravierenden Verrtragsverletzung vom Vertrag zurücktreten, so etwa bei Nichterfüllung der vertraglich vereinbarten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen oder bei Nichterfüllung sonstiger vertraglicher Verpflichtungen, soweit diese ihren Grund nicht in äußeren Umständen wie Wetterbedingungen, Streiks oder Betriebseinschränkungen seitens der Flughäfen haben. Nähere Informationen finden sich in den Ausschreibungsunterlagen.

11.   Nichterfüllung des Vertrags/Vertragsstrafen: Das Luftfahrtunternehmen ist für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten verantwortlich. Das Luftfahrtunternehmen muss garantieren, dass es über die zur Durchführung des Betriebs im Vertragszeitraum erforderlichen Kapazitäten verfügt.

Im Falle einer Nichterfüllung oder unvollständigen Erfüllung der vertraglichen Pflichten durch das Luftfahrtunternehmen kann der Mährisch-Schlesische Bezirk eine Vertragsstrafe verhängen. Gründe für die Verhängung einer Vertragsstrafe könnten beispielsweise der Verlust der von einem Mitgliedstaat gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 des Rates vom 23.7.1992 über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen ausgestellten Betriebsgenehmigung sein, der Verlust des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses, eine unzureichende Zahl von Flugzeugen, die Nichterfüllung der Verpflichtungen oder die Nichtaufnahme des Flugbetriebs aus Gründen, die das Luftfahrtunternehmen selbst zu vertreten hat. Weitere Informationen finden sich in den Ausschreibungsunterlagen.

12.   Gültigkeit der Aufforderung zur Angebotsabgabe: Die Aufforderung zur Angebotsabgabe für jede der oben genannten Strecken ist an die Bedingung geknüpft, dass kein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ein Programm für die Bedienung der fraglichen Strecke im Einklang mit den auferlegten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen und ohne Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich vorlegt. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, die Angebote abzulehnen, wenn aus berechtigten Gründen keines der Angebote für akzeptabel erachtet wird.

13.   Weitere Informationen: Die Vergabebehörde behält sich das Recht vor, das Ausschreibungsverfahren für jede der fraglichen Strecken einzustellen, solange noch kein Vertragsabschluss erfolgt ist. Die Vergabebehörde ist berechtigt, zusätzliche Auskünfte zu den Bedingungen des Ausschreibungsverfahrens zu erteilen.


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