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Document C2006/165/73

    Rechtssache F-64/06: Klage, eingereicht am 22. Mai 2006 — Bergström/Kommission

    ABl. C 165 vom 15.7.2006, p. 36–36 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    15.7.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 165/36


    Klage, eingereicht am 22. Mai 2006 — Bergström/Kommission

    (Rechtssache F-64/06)

    (2006/C 165/73)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Kläger: Ragnar Bergström (Linkebeek, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Bontinck und J. Feld)

    Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Anträge des Klägers

    Aufhebung der Einzelentscheidung über den Übergang vom Zeitbedienstetenstatus zum Beamtenstatus, die sich aus der am 28. September 2005 mitgeteilten Ernennungsmaßnahme mit Wirkung vom 16. September 2005 ergibt;

    Verurteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften in die Kosten.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Dem Kläger wurde am 26. April 2004 mitgeteilt, dass er das am 25. Juli 2002 veröffentlichte Auswahlverfahren KOM/A/3/02 zur Bildung einer Einstellungsreserve von Verwaltungsrätinnen/Verwaltungsräten der Laufbahn A 7/A 6 erfolgreich absolviert habe. Er wurde nach Inkrafttreten des neuen Statuts auf derselben Stelle, die er auch als Zeitbediensteter innehatte, zum Beamten ernannt und nach Anhang XIII des Statuts in die Besoldungsgruppe A*6, Dienstaltersstufe 2, eingestuft.

    Für seine Klage macht der Kläger einen Verstoß gegen die Artikel 31 und 62 des Statuts sowie gegen die Artikel 5 und 2 des Anhangs XIII des Statuts geltend.

    Er rügt außerdem einen Verstoß gegen die Grundsätze des Vertrauensschutzes, der Wahrung wohlerworbener Rechte und der Gleichbehandlung der Beamten derselben Laufbahngruppe oder Sonderlaufbahn.


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